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Wirtschaft

WhatsApp adé! Im Geschäftsleben müssen professionelle Apps her

Nichts gegen WhatsApp, aber im Geschäftsleben ist das brandgefährlich. Großunternehmen achten auf Datenschutz, aber KMU als Lieferant, Dienstleister, Transport-Logistiker nutzen private Messenger.

BildIn der heutigen Zeit verlassen sich viele kleine und mittlere Unternehmen auf Messenger-Apps für ihre Kommunikationsbedürfnisse. Doch stellt sich die Frage: Sind diese Anwendungen insgesamt wirklich DSGVO-konform und für den Einsatz mit Aufträgen von Großunternehmen geeignet?

Die Antwort lautet oft nein, und die Risiken, die damit verbunden sind, können erheblich sein.

Großunternehmen legen großen Wert darauf, dass ihre sensiblen Dateien, Daten und Lieferscheine nicht über ungesicherte private Chat-Kanäle verschickt werden. Die ArealPilot 360° App von der AREALCONTROL GmbH, Stuttgart ist eine prämierte Variante und leicht verfügbar. Diese innovative App bietet eine sichere Alternative, die allen Anforderungen gerecht wird. Die gesamte Kommunikation erfolgt über eine „Private Cloud“, die in der EU gehostet wird. In zwei gespiegelten, DIN/EN/ISO27001-zertifizierten Rechenzentren wird eine Verfügbarkeit von über 99,982% sichergestellt. Alle Logins und Einstellungen sind so konzipiert, dass sie die DSGVO-Konformität gewährleisten und gleichzeitig alle Funktionen für einen modernen „Field Service“, Transport/Logistik, Chat und Dateiaustausch bieten. Sicherheit, Zuverlässigkeit und Rechtskonformität stehen dabei an erster Stelle.

Mit der ArealPilot 360° App haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Kommunikation auf ein neues Level zu heben. Ein Chat zwischen Einsatzleitung und einzelnen, ausgewählten oder allen Personen im Außendienst ist jederzeit möglich. Ebenso der Versand von Bildern und allen gängigen Dateiformaten. Je nach Portal-Settings synchronisiert sich die App und zeigt z.B. betriebseigene Tätigkeiten als Touch-Button zur Auswahl an. Die rechtlich bindende Arbeitszeiterfassung ist dadurch gewährleistet. 
Ulric Rechtsteiner, Geschäftsführer, ergänzt: „Wir erfüllen mit dieser App-Version gleich mehrere Anwendungen: Ortung, Tracking, Disposition, Chat, Datei-Austausch, Arbeitszeit- und Tätigkeitserfassung, gängige Schnittstellen in der Digitalisierung und optional eine KI-gestützte Touren- und Routenplanung. Dies alles zusammen erleichtert das Tagesgeschäft und spart erhebliche Betriebskosten ein.“ 
Die neuste App-Generation ist seit Februar 2024 im Google PlayStore erhältlich.

Die Verwendung von WhatsApp im geschäftlichen Kontext kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn sensible Daten ausgetauscht werden. Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstände, die in solchen Fällen erwischt werden, sehen sich möglicherweise empfindlichen rechtlichen Konsequenzen gegenüber. Gerade bei Datenschutzverstößen werden die Verantwortlichen mit persönlichen, finanziellen Folgen rechnen müssen. Dieses Risiko lässt sich durch die Nutzung einer rechtskonformen App wie der ArealPilot 360° App ausschalten.

 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

AREALCONTROL GmbH
Ulric Rechtsteiner
Strohberg 1
70180 Stuttgart
Deutschland

fon ..: 01727099011
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email : ur@arealcontrol.de

Die Arealcontrol GmbH ist ein im Jahr 2003 gegründeter Anbieter für Telematik- & IoT-Lösungen mit optionaler GPS-Ortung und -Tracking sowie Software für Trans-port/Logistik, Handel, Handwerk-, Bauunternehmen und mittelständische Industrie. Heute stehen mehrfach mit Awards ausgezeichnete Lösungen für den Flotten- und Fuhrparkbedarf in vielen Anwendungen und Branchen zur Verfügung. Zuletzt gewann Arealcontrol den 1. Platz des Deutschen Telematik Preis 2024 und zuvor 2022, Kate-gorie „Field Service“, bereits 2018 den 1. Platz für Service-PKW sowie mehrere 2. und 3. Plätze in 2018 – 2020 in LKW-Kategorien.

Pressekontakt:

KfdM – Kommunikation für den Mittelstand
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Wirtschaft

IfKom: KI-Gesetz schnell umsetzen!

Aus Sicht der IfKom kann sich Vertrauen in die KI bei Unternehmen, Investoren und Anwendern nur dann aufbauen, wenn gesetzliche Regelungen dem Stand der Technik entsprechen und auch wirksam sind.

Das vom Europäischen Parlament Anfang März verabschiedete KI-Gesetz soll 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Allerdings können, bis auf einige Ausnahmen, noch zwei Jahre Zeit vergehen, bevor es vollständig umgesetzt sein muss.

Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt das Zustandekommen eines Rechtsrahmens zur Künstlichen Intelligenz mit einem abgestuften risikobasierten Regulierungsansatz. Unterschieden wird zwischen inakzeptablen KI-Systemen, die verboten werden, Hochrisiko-Systemen mit strengen Auflagen und Anwendungen mit geringem Risiko, für die jedoch auch Transparenz- und Dokumentationspflichten bestehen.

Die IfKom kritisieren jedoch den zeitlichen Rahmen des Gesetzes. Bis zum vollständigen Inkrafttreten im Jahr 2026 setzt die EU-Kommission auf freiwillige Absprachen mit Unternehmen. Auch die Bundesregierung verweist auf Verhaltenskodizes (Codes of Practice), die zusammen mit Modellanbietern und Stakeholdern erarbeitet werden sollen, bis später auf Standards und auf harmonisierte europäische Normen zurückgegriffen werden kann.

Die IfKom halten das Verfahren der Gesetzgebung in der EU nur für bedingt geeignet, der dynamischen technologischen Entwicklungen in diesem Bereich gerecht zu werden. Die KI-Regulierung könnte bereits veraltet sein, wenn sie vollständig in Kraft tritt. Klare und verlässliche Regeln sollten aus Sicht der IfKom die Innovationsfähigkeit fördern, Investitionen ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Zugleich sollen sie den Datenschutz sicherstellen und die Persönlichkeitsrechte der Menschen schützen. Gesetzgebungsverfahren müssen jedoch mit dem Tempo der dynamischen technischen Entwicklung mithalten, um diese Ziele zu erreichen.

Das neu eingerichtete Europäische AI-Büro der EU-Kommission soll die Umsetzung des KI-Gesetzes mit den Mitgliedstaaten durchsetzen. Als Aufsichtsbehörden über diverse Hochrisiko-KI-Systeme werden die nationalen Datenschutzbehörden tätig. Die IfKom hatten gefordert, eine zentrale EU-Behörde mit weitreichenden Kompetenzen einzurichten, die die Einhaltung der Regeln überwacht und zudem Sanktionen verhängen kann. Es bleibt daher kritisch zu beobachten, ob durch die nationalen Aufsichtsbehörden ein gleicher Bewertungsmaßstab angelegt wird, so dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt.

Aus Sicht der IfKom kann sich Vertrauen in die KI sowohl bei Unternehmen und Investoren als auch bei den Anwendern nur dann aufbauen, wenn gesetzliche Regelungen dem Stand der Technik entsprechen und auch wirksam sind. Dies sollte auch die EU kritisch prüfen und schnellere Verfahren beschließen.

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IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
Castroper Str. 157
44357 Dortmund
Deutschland

fon ..: 0231 93699329
web ..: http://www.ifkom.de
email : info@ifkom.de

Die Ingenieure für Kommunikation e. V. (IfKom) sind der Berufsverband von technischen Fach- und Führungskräften in der Kommunikationswirtschaft. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder – Ingenieure und Ingenieurstudenten sowie fördernde Mitglieder – gegenüber Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Der Verband ist offen für Studenten und Absolventen von Studiengängen an Hochschulen aus den Bereichen Telekommunikation und Informationstechnik sowie für fördernde Mitglieder. Der Netzwerkgedanke ist ein tragendes Element der Verbandsarbeit. Gerade ITK-Ingenieure tragen eine hohe Verantwortung für die Gesellschaft, denn sie bestimmen die Branche, die die größten Veränderungsprozesse nach sich zieht. Die IfKom sind Mitglied im Dachverband ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e. V. Mit über 40.000 Mitgliedern zählt der ZBI zu den größten Ingenieurverbänden in Deutschland.

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Patientendaten europaweit verfügbar = Ende der Vertraulichkeit

Deutsche Psychotherapeuten befürchten Ende der vertraulichen Zusammenarbeit von Patienten und Behandlern.

BildBonn, 11.03.2024 – Der Europäische Vermittlungsausschuss (Trialog) zwischen Europäischer Kommission, Rat der Europäischen Union und dem europäischen Parlament ging am 08.03.2024 ohne Einigung auseinander. Es ging um die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums, bei dem Gesundheitsdaten aller Menschen aus EU-Ländern europaweit frei zugänglich gemacht werden sollen. Die nächste Sitzung findet am 14.03.2024 statt.

Das EU-Parlament fordert, dass EU-Bürger weiterhin frei darüber entscheiden dürfen, ob ihre Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden. Dies stößt auf Widerstand einiger EU-Regierungen und der EU-Kommission. Sie wollen Patientenakten sammeln und innerhalb der EU weitergeben, ohne die Kontrolle der Patienten über ihre Daten sicherzustellen und ohne diesen ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe der Daten einzuräumen.

Der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) Dieter Adler befürchtet: „Wenn der europaweite Gesundheitsdatenraum ohne Chance auf Widerspruch kommt, läuten wir das Ende der vertraulichen Zusammenarbeit in der Psychotherapie ein. Es ist doch sicher jedem klar, dass wir unsere Patienten nur dann behandeln können, wenn diese wissen, dass ihre intimsten Gedanken und Probleme unter uns bleiben und nicht an andere weitergegeben werden.“

Die aktuelle deutsche Gesetzgebung ermöglicht, dass Patienten sich gegen die Aufnahme ihrer Daten in die elektronische Patientenakte aussprechen. Sollte der europaweite Gesundheitsdatenraum kommen, ist dies hinfällig. Dann gibt es keine Möglichkeit mehr, zu widersprechen.

Dieter Adler meint: „Wenn europaweit Betriebsärzte, Gesundheitsämter, Gesundheitsministerien, Universitäten, Krankenversicherungsgesellschaften, Apothekenmitarbeiter und viele andere mitlesen können, welche psychischen Erkrankungen die Bürger haben, dann ist unser Vertrauensverhältnis dahin.“

Der DPNW-Vorsitzende insistiert: „Deshalb muss jeder Versicherte sein Recht auf Löschung der elektronischen Patientenakte behalten oder das Recht, der Weitergabe von Daten zu widersprechen!“

Weiterhin wundert sich Adler, dass die Offenlegung von persönlichen Gesundheitsdaten in der EU jenseits aller Öffentlichkeit in Hinterzimmern entschieden wird: „Ich verstehe nicht, warum niemand auf die Barrikaden geht, angesichts dieser weitreichenden Offenlegung der sensibelsten Persönlichkeitsdaten. Wir werden damit alle seelisch nackt in Europa.“

Und weiter meint Adler: „Wie soll ein solches Gesetz in Deutschland den verfassungsmäßig verbrieften Grundrechten standhalten, wo doch das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren unmissverständlich klargemacht hat, dass die persönlichen Daten in den Bereich der freien Persönlichkeitsentfaltung fallen und damit durch Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes geschützt sind. Diese sind im Übrigen auch durch alle europarechtlichen Verträge zum Menschenrecht verbrieft. Ein solches Gesetz würde daher eine Flut von nationalen Klagen nach sich ziehen“.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
Herr Dieter Adler
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Medien

Link11 und Pupil AG: Gemeinsam für Datenschutz und Sicherung der digitalen Infrastruktur

Link11, spezialisierter globaler IT-Sicherheitsanbieter und die Pupil AG gehen gemeinsame Partnerschaft zum Schutz der digitalen Infrastruktur in Schweizer Schulen ein.

Bild– Öffentliche Infrastruktur in der Schweiz stand 2023 im Fadenkreuz der Angreifer. Es gab rund ein Drittel (30 %) mehr Cybervorfälle als im Vorjahr.

– Zunehmender Einsatz cloudbasierter Lösungen im Bildungswesen erfordert nicht nur digitale Transformation, sondern auch den umfassenden Schutz sensibler Daten.

Die Schweiz stand 2023 im Fadenkreuz der Angreifer. Im Sommer 2023 war die Schweiz das weltweit am meisten von der russischen Hackergruppe DDoSia angegriffene Land. (Quelle: Technisanct). Besonders betroffen waren öffentliche Einrichtungen. Beim Bundesamt für Cybersicherheit (ehemals Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC)) sind für 2023 knapp 50.000 Cybervorfälle gemeldet worden. Eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 30 % (Quelle: Bundesamt für Cybersicherheit BACS). Laut Serdar Günal Rütsche, Chef der Abteilung Cybercrime bei der Kantonspolizei Zürich, ist die Dunkelziffer 20-mal so hoch. (Quelle: Swiss eGovernment Forum 2023). Link11, spezialisierter globaler IT-Sicherheitsanbieter und die Pupil AG, gehen auch als Reaktion darauf, eine gemeinsame Partnerschaft zum Schutz der digitalen Infrastruktur in Schweizer Schulen ein.

Jens-Philipp Jung, CEO Link11: „Diese Partnerschaft unterstreicht unser Engagement für die Sicherheit digitaler Bildungsinfrastrukturen über die Grenzen von Deutschland und der EU hinaus. Die zunehmende Verlagerung unseres Alltags in den digitalen Raum schafft neue Angriffsflächen. Es ist wichtig, diesen Schwachstellen deutlich mehr Aufmerksamkeit zu schenken und effektive Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Mit der Partnerschaft wollen wir vorangehen, um den zunehmenden Angriffen mit sicheren und robusten Lösungen zu begegnen.“

Flexibler Schutz für individuelle Anforderungen

PUPIL ist eine Verwaltungs- und Lernsoftware, die auf die Erfordernisse von Schweizer Primarund Sekundarschulen ausgerichtet ist. Diese benötigen heute digitale Lösungen für Verwaltung, Lehrerkommunikation, Bewertungen oder die richtige Förderplanung.
In der Ära der digitalen Bildung wird die Bedeutung eines robusten und datenschutzkonformen DDoS-Schutzes unerlässlich.

Die Partnerschaft schützt PUPIL vor DDoS-Angriffen und bietet eine flexible Sicherheitslösung, die den Fokus auf digitale Schulprozesse stärkt. „Ein großer Vorteil für unsere modular aufgebaute und betriebssystem-unabhängige Software ist die Flexibilität der Link11-Sicherheitsfunktionen. Damit sind neben der ortsunabhängigen Verfügbarkeit der Software auch sämtliche Applikationen optimal geschützt“, erläutert Lukas Lehmann, Co-Founder der Pupil AG. Die Partnerschaft zwischen Link11 und der Pupil AG stärkt die Sicherheitsinfrastruktur von PUPIL und gewährleistet eine reibungslose und sichere Bereitstellung der Dienste sowie einen permanenten Informationsfluss für Schulen in der Schweiz.

Datenschutz im Fokus

Der zunehmende Einsatz cloudbasierter Lösungen im Bildungswesen erfordert nicht nur eine digitale Transformation, sondern auch einen umfassenden Schutz sensibler Daten. PUPIL investiert nicht nur in den digitalen Lehransatz, sondern revolutioniert auch die Verwaltung von Schulen. Unternehmensgründer Lehmann fügt hinzu: „Unser Verständnis von Optimierung geht über die Digitalisierung von Schulverwaltungsprozessen hinaus. Es gilt zu jeder Zeit die Integrität und den Schutz der Daten sowie die IT-Sicherheit von PUPIL zu gewährleisten.“

Deshalb wurde Link11 als Sicherheitsanbieter ausgewählt. Die Web DDoS Protection von Link11 gewährleistet einen datenschutzkonformen, sicheren und geräteunabhängigen Zugriff auf die Plattform. Und dass zu jeder Zeit und von jedem Ort aus. Dabei integriert sich die Lösung nahtlos in die Hosting-Plattform von PUPIL und gewährleistet Skalierbar- sowie Anpassungsfähigkeit.

Der Web-DDoS-Schutz beruht auf einer DNS-basierten Routing-Technologie, die den eingehenden Datenverkehr filtert und Bedrohungen in Echtzeit abwehrt. „Die Verfügbarkeit unserer Software und die Sicherheit unserer Daten haben höchste Priorität. Die Link11 Web DDoS Protection bietet einen zuverlässigen und voll automatisierten Schutz gegen DDoSAngriffe“, ergänzt der Co-Founder der Pupil AG.

Außerdem testet PUPIL die DSGVO-konforme Secure CDN-Lösung von Link11, die eine schnellere Übertragung von Inhalten und Anwendungen weltweit ermöglicht. „Unser Secure CDN verbessert die Web-Performance und bietet eine effiziente Content-Lieferung was für eine Verwaltungs- und Lernsoftware besonders wichtig ist“, betont Jürgen Schreiner, Account Executive bei Link11.

Quelle – Technisanct: https://falconfeeds.io/blog/post/inside-the-world-of-noname05716-unmasking-the-notorious-ddos-hackers-607894

Quelle – Swiss eGovernment Forum 2023: https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/aktuell/im-fokus/2023/wochenrueckblick_52.html

Mehr Informationen unter: https://www.link11.com/de/

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Frau Lisa Fröhlich
Lindleystraße 12
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email : l.froehlich@link11.com

Über Link11:
Link11 ist ein spezialisierter globaler IT-Sicherheitsanbieter und schützt Infrastrukturen und Webanwendungen vor Cyberangriffen. Die cloudbasierten IT-Sicherheitslösungen helfen Unternehmen weltweit, die Cyber-Resilienz ihrer Netzwerke und kritischen Anwendungen zu stärken und Geschäftsunterbrechungen zu vermeiden. Link11 ist vom BSI qualifizierter Anbieter für den DDoSSchutz von kritischer Infrastruktur. Mit der ISO-Zertifizierung 27001 erfüllt das Unternehmen höchste Standards in der Datensicherheit.

Über Pupil AG:
Die Pupil AG bietet eine ganzheitliche Schulmanagement-Software an, die eine All-In-One-Lösung für die Schulverwaltung, Bewertungen, Förderplanung und Elternkommunikation bietet. Mit über 45 Modulen ermöglicht PUPIL eine zentrale Datenverwaltung, auf die Schulverwaltung, Schulpflege, Schulbehörde und Lehrpersonen zugreifen können. Die Software erleichtert den Schulalltag durch die Integration verschiedener Funktionen an einem Ort. Von der Verwaltung bis zur Lehrerkommunikation bietet PUPIL eine umfassende Lösung für die Anforderungen des Schulalltags.

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Medien

Cloud-ERP-Software oder eigener Server? Was gilt 2024?

ERP-Software und personenbezogene Daten in einer Cloud oder auf einem eigenen Server speichern? Wo liegen die Risiken im Jahr 2024?

BildSeit einigen Jahren verstärkt sich der Trend, immer mehr Daten auf Cloud-basierten Servern zu speichern. Auch ERP- und Warenwirtschaftssysteme werden immer häufiger auf Cloud-Systemen genutzt. Der Vorteil von Cloud-Systemen besteht vor allem in der Bequemlichkeit und der einfachen Möglichkeit, von jedem Ort der Welt auf die Daten zugreifen zu können. Doch worin bestehen genau die Unterschiede zwischen einer Cloud-basierten und einer auf einem eigenen Server genutzte ERP-Software? Welche rechtlichen Risiken bestehen im Jahr 2024?

Zum Betrieb einer ERP-Software auf einem Cloud- oder eigenen Server haben wir auf unserer Website einen kostenlosen Beitrag verfasst, der alle Vor- und Nachteile Cloudbasierter ERP-Software zusammenfaßt:

ERP-Software in der Cloud oder auf eigenem Server
https://gofilemaker.de/2023/02/cloud-oder-server-warum-die-datenhoheit-immer-wichtiger-wird/

Cloud-Systeme sind einfach und bequem einzurichten, aber meist unflexibel.

Eine Cloud-basierte ERP-Software ist in den meisten Fällen einfach und bequem einzurichten, da sie eine fertige Lösung direkt im Browser bietet. Außerdem ist ein weltweiter Zugriff auf die Daten auf ein Cloud-System problemlos mit einem Internet-Browser möglich. Der Nachteil besteht meist darin, dass Cloud-basierte Software oftmals recht starr und unflexibel ist. Man kann eben nur das nutzen, was auch angeboten wird, manche Cloudsysteme bieten aber die Möglichkeit, Drucklayouts mehr oder weniger rudimentär anzupassen.

Der Betrieb einer ERP-Software auf einem eigenen Server erfordert mehr Aufwand zur Installation und Einrichtung als der eines Cloud-basierten Systems. Dafür bietet der eigene Server jedoch wesentlich mehr Möglichkeiten – im Fall eines FileMaker Servers beispielsweise automatische Datensicherungen und individuelle Benutzerrechte. FileMaker Server unterstützt auch die Nutzung von Backup-Servern, mit denen die Sicherheit des ERP-Systems weiter erhöht werden kann.

Datenschutz und DSGVO beachten! Achtung, iCloud und Co.

Grundvoraussetzung für den sicheren Betrieb eines Cloud-basierten ERP-Systems ist der Serverstandort innerhalb der EU oder Deutschlands. Seit der letzten Ausarbeitung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten nicht mehr auf US-Amerikanischen Servern gespeichert werden. Bei der Speicherung jeglicher personenbezogenen Daten sollte auch darauf geachtet werden, diese nicht in Cloudspeichern wie iCloud, Dropbox o.Ä. zu speichern, da Sie nicht wissen, wo die Server für diese Dienste stehen.

Ein eigener Server ist gut gewartet sicherer als ein Cloud-ERP.

Der Betrieb einer ERP-Software auf einem eigenen Server ist meist deutlich sicherer als eine Cloud-basierte Software, denn mit einem eigenen Server verfügen Sie über die volle Hoheit über Ihre Daten. Bei einer Cloud-basierten Software müssen Sie sich dagegen darauf verlassen, dass der Anbieter der Software über sichere Systeme verfügt, nicht gehackt wird, sich die Server mindestens innerhalb der EU befinden und die Software immer verfügbar ist.

FileMaker als sicherer Server für ERP-Software auf Apple und Windows.

Claris FileMaker bietet einen hoch skalierbaren Datenbankserver für macOS, Windows oder Linux, mit dem FileMaker-Datenbanken sicher und SSL-verschlüsselt für den weltweiten Zugriff freigegeben werden können. Der Zugriff auf die Datenbanken kann mit FileMaker Pro auf macOS und Windows oder mit FileMaker Go für das iPhone oder iPad erfolgen. FileMaker Server bietet Zeitpläne für automatische Backups, bei Bedarf auch Backup-Server und kann mehr als 100 Datenbanken im LAN oder Internet freigeben. Mit einem FileMaker Server verfügen Sie über die volle Hoheit über Ihre Daten und haben die volle Kontrolle.

FileMaker ist bereits seit Mitte der 80er-Jahre als flexibles Datenbanksystem für Apple und Windows erhältlich. Die heutige Version 20 unterstützt neben allen Datenbankfunktionen auch den Zugriff auf andere Datensysteme und ist mit den meisten Industriestandards kompatibel.

Anpassbare ERP-Software für individuelle Betriebsprozesse.

Mit gFM-Business ist eine ERP-Software am Markt erhältlich, die auf einem eigenen Server genutzt werden kann und mit Claris FileMaker Pro flexibel an eigene Betriebsprozesse anpassbar ist. Einmal auf dem eigenen Server eingerichtet können sich Benutzer an der Software anmelden und mit der Arbeit beginnen. Die ERP-Software enthält in der Basisversion bereits viele Standardmodule wie Kontaktmanagement/CRM, Warenwirtschaft und Faktura, Artikel- und Chargenverwaltung und viele Module zum Unternehmensmanagement. 

gFM-Business ERP-Software mit CRM, Warenwirtschaft und Faktura
https://gofilemaker.de/gfm-business-warenwirtschaft/

Zusammengefaßt lässt sich festhalten, dass Cloud-basierte ERP-Systeme zwar schnell und bequem einzurichten sind und der Zugriff einfach über den Browser erfolgt, diese Vorteile aber auch mit einigen Nachteilen erkauft werden müssen und vor allem höhere Risiken bergen. Dies beginnt bei der nicht vorhandenen Hoheit über die Daten und geht bis zu rechtlichen Fragen in Bezug auf personenbezogene Daten und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte personenbezogene Daten immer auf einem eigenen Server speichern.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

M. Schall IT-Services
Herr Markus Schall
Großer Kamp 5
26209 Hatten
Deutschland

fon ..: 04482/5629070
fax ..: 04482/5629069
web ..: https://gofilemaker.de
email : info@gofilemaker.de

Entwicklung von anpassbarer ERP-Software mit CRM, Faktura und Warenwirtschaft für macOS, Windows und iOS auf Basis der Claris FileMaker Plattform. Entwicklung und Vertrieb von Datenbanksystemen, ERP-Software und Warenwirtschaftssystemen auf Basis der FileMaker-Plattform. Erfahrung mit FileMaker-Datenbanken seit 1994, Gewinner eines FMM Award 2011, verliehen durch das FileMaker Magazin.

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