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Cloud-ERP-Software oder eigener Server? Was gilt 2024?

ERP-Software und personenbezogene Daten in einer Cloud oder auf einem eigenen Server speichern? Wo liegen die Risiken im Jahr 2024?

BildSeit einigen Jahren verstärkt sich der Trend, immer mehr Daten auf Cloud-basierten Servern zu speichern. Auch ERP- und Warenwirtschaftssysteme werden immer häufiger auf Cloud-Systemen genutzt. Der Vorteil von Cloud-Systemen besteht vor allem in der Bequemlichkeit und der einfachen Möglichkeit, von jedem Ort der Welt auf die Daten zugreifen zu können. Doch worin bestehen genau die Unterschiede zwischen einer Cloud-basierten und einer auf einem eigenen Server genutzte ERP-Software? Welche rechtlichen Risiken bestehen im Jahr 2024?

Zum Betrieb einer ERP-Software auf einem Cloud- oder eigenen Server haben wir auf unserer Website einen kostenlosen Beitrag verfasst, der alle Vor- und Nachteile Cloudbasierter ERP-Software zusammenfaßt:

ERP-Software in der Cloud oder auf eigenem Server
https://gofilemaker.de/2023/02/cloud-oder-server-warum-die-datenhoheit-immer-wichtiger-wird/

Cloud-Systeme sind einfach und bequem einzurichten, aber meist unflexibel.

Eine Cloud-basierte ERP-Software ist in den meisten Fällen einfach und bequem einzurichten, da sie eine fertige Lösung direkt im Browser bietet. Außerdem ist ein weltweiter Zugriff auf die Daten auf ein Cloud-System problemlos mit einem Internet-Browser möglich. Der Nachteil besteht meist darin, dass Cloud-basierte Software oftmals recht starr und unflexibel ist. Man kann eben nur das nutzen, was auch angeboten wird, manche Cloudsysteme bieten aber die Möglichkeit, Drucklayouts mehr oder weniger rudimentär anzupassen.

Der Betrieb einer ERP-Software auf einem eigenen Server erfordert mehr Aufwand zur Installation und Einrichtung als der eines Cloud-basierten Systems. Dafür bietet der eigene Server jedoch wesentlich mehr Möglichkeiten – im Fall eines FileMaker Servers beispielsweise automatische Datensicherungen und individuelle Benutzerrechte. FileMaker Server unterstützt auch die Nutzung von Backup-Servern, mit denen die Sicherheit des ERP-Systems weiter erhöht werden kann.

Datenschutz und DSGVO beachten! Achtung, iCloud und Co.

Grundvoraussetzung für den sicheren Betrieb eines Cloud-basierten ERP-Systems ist der Serverstandort innerhalb der EU oder Deutschlands. Seit der letzten Ausarbeitung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten nicht mehr auf US-Amerikanischen Servern gespeichert werden. Bei der Speicherung jeglicher personenbezogenen Daten sollte auch darauf geachtet werden, diese nicht in Cloudspeichern wie iCloud, Dropbox o.Ä. zu speichern, da Sie nicht wissen, wo die Server für diese Dienste stehen.

Ein eigener Server ist gut gewartet sicherer als ein Cloud-ERP.

Der Betrieb einer ERP-Software auf einem eigenen Server ist meist deutlich sicherer als eine Cloud-basierte Software, denn mit einem eigenen Server verfügen Sie über die volle Hoheit über Ihre Daten. Bei einer Cloud-basierten Software müssen Sie sich dagegen darauf verlassen, dass der Anbieter der Software über sichere Systeme verfügt, nicht gehackt wird, sich die Server mindestens innerhalb der EU befinden und die Software immer verfügbar ist.

FileMaker als sicherer Server für ERP-Software auf Apple und Windows.

Claris FileMaker bietet einen hoch skalierbaren Datenbankserver für macOS, Windows oder Linux, mit dem FileMaker-Datenbanken sicher und SSL-verschlüsselt für den weltweiten Zugriff freigegeben werden können. Der Zugriff auf die Datenbanken kann mit FileMaker Pro auf macOS und Windows oder mit FileMaker Go für das iPhone oder iPad erfolgen. FileMaker Server bietet Zeitpläne für automatische Backups, bei Bedarf auch Backup-Server und kann mehr als 100 Datenbanken im LAN oder Internet freigeben. Mit einem FileMaker Server verfügen Sie über die volle Hoheit über Ihre Daten und haben die volle Kontrolle.

FileMaker ist bereits seit Mitte der 80er-Jahre als flexibles Datenbanksystem für Apple und Windows erhältlich. Die heutige Version 20 unterstützt neben allen Datenbankfunktionen auch den Zugriff auf andere Datensysteme und ist mit den meisten Industriestandards kompatibel.

Anpassbare ERP-Software für individuelle Betriebsprozesse.

Mit gFM-Business ist eine ERP-Software am Markt erhältlich, die auf einem eigenen Server genutzt werden kann und mit Claris FileMaker Pro flexibel an eigene Betriebsprozesse anpassbar ist. Einmal auf dem eigenen Server eingerichtet können sich Benutzer an der Software anmelden und mit der Arbeit beginnen. Die ERP-Software enthält in der Basisversion bereits viele Standardmodule wie Kontaktmanagement/CRM, Warenwirtschaft und Faktura, Artikel- und Chargenverwaltung und viele Module zum Unternehmensmanagement. 

gFM-Business ERP-Software mit CRM, Warenwirtschaft und Faktura
https://gofilemaker.de/gfm-business-warenwirtschaft/

Zusammengefaßt lässt sich festhalten, dass Cloud-basierte ERP-Systeme zwar schnell und bequem einzurichten sind und der Zugriff einfach über den Browser erfolgt, diese Vorteile aber auch mit einigen Nachteilen erkauft werden müssen und vor allem höhere Risiken bergen. Dies beginnt bei der nicht vorhandenen Hoheit über die Daten und geht bis zu rechtlichen Fragen in Bezug auf personenbezogene Daten und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte personenbezogene Daten immer auf einem eigenen Server speichern.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

M. Schall IT-Services
Herr Markus Schall
Großer Kamp 5
26209 Hatten
Deutschland

fon ..: 04482/5629070
fax ..: 04482/5629069
web ..: https://gofilemaker.de
email : info@gofilemaker.de

Entwicklung von anpassbarer ERP-Software mit CRM, Faktura und Warenwirtschaft für macOS, Windows und iOS auf Basis der Claris FileMaker Plattform. Entwicklung und Vertrieb von Datenbanksystemen, ERP-Software und Warenwirtschaftssystemen auf Basis der FileMaker-Plattform. Erfahrung mit FileMaker-Datenbanken seit 1994, Gewinner eines FMM Award 2011, verliehen durch das FileMaker Magazin.

Pressekontakt:

M. Schall IT-Services
Herr Markus Schall
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Heißes Thema: Fahrverhaltensanalyse in der Firmenflotte

Wie Telematik das Fahrverhalten von Firmenflotten verbessert und Kosten spart. Doch die DSGVO bremst den Fortschritt. Ist Deutschland im Vergleich zu den Niederlanden zu streng mit dem Datenschutz?

Bild_Stuttgart, 6. Februar 2024 – _Die AREALCONTROL GmbH, ein führender Anbieter von innovativen Telematiklösungen, gab die Einführung ihres völlig neu überarbeiteten Telematik-Moduls für bekannt. Die Erweiterung beinhaltet die Fahrverhaltensanalyse anhand generischer Fahrzeugdaten sowie G-Kräften. Der Effekt soll in Fuhrparks eine Kostensenkung von 4-7% ermöglichen. Durch unternehmensinterne Boni-Systeme für Fahrpersonal wird die Motivation für wirtschaftliches Fahren gefördert. Niedrigere Umweltbelastungen sind ein Nebeneffekt, denn es wird Treibstoff sowie Reifen- und Bremsenverschleiß eingespart. Das neue Release umfasst PKW, Transporter und LKW.

Dieses Modul erfasst und interpretiert eine Vielzahl von Fahrzeugdaten in Echtzeit, um Unternehmen umfassende Einblicke in das Verhalten ihrer Fahrer und die Performance ihrer Flotte zu bieten. 

Zu den erkannten Ereignissen gehören unter anderem hartes Bremsen, starke Beschleunigung, harte Kurvenfahrt, Geschwindigkeitsüberschreitung, übermäßiger Leerlauf und die Bewertung der Kraftstoffeffizienz während der Fahrt. Je nach Datenquelle (OBD, FMS, CAN-Bus) können weitere Parameter wie Gaspedalstellung, Nutzung des Tempomats, Drehzahlen usw. in die Bewertung einfließen. 

Ein zentrales Merkmal ist die individuelle Konfiguration der Schwellenwerte für jedes Fahrzeug. Basierend auf spezifischen Merkmalen wie Getriebe, Gewicht und Motordrehmoment werden die Schwellenwerte berechnet und können bei Bedarf angepasst werden. Diese Anpassungen ermöglichen eine präzise Erfassung des Fahrverhaltens, was zu einer hohen Akzeptanz der Ergebnisse führt.

Die Lösung dient der Förderung von sicherem und effizientem Fahren. Durch die genaue Erkennung von Fahrmanövern können Unternehmen und Flottenmanager gezieltere Schulungen und Unterstützung für ihre Fahrer bereitstellen, um Unfälle zu reduzieren und den Kraftstoffverbrauch zu optimieren. Statistisch gibt es in Firmenfuhrparks mit 150 Fahrzeugen monatlich ein bis zwei Unfälle.

„Diese Weiterentwicklung spiegelt unsere Innovationsfähigkeit“, sagt Ulric Rechtsteiner, Geschäftsführer. „Die Fähigkeit, individuelle Schwellenwerte zu konfigurieren, ermöglicht es uns, präzise Einblicke in das Fahrverhalten zu gewinnen und unsere Kunden bei der Verbesserung der Sicherheit und Effizienz ihrer Flotten zu unterstützen.“ Intuitive Dashboards und Reports bieten eine einfache Interpretation und Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse.

Die deutsche Auslegung der DSGVO für Telematik ist besonders anspruchsvoll und wirkt häufig im europäischen Vergleich überzogen. In den Niederlanden wird das Thema Telematik, Live-Tracking und Disposition sowie Fahrverhalten von allen Beteiligten – Fahrpersonal und Unternehmen – als übliches Arbeitsmittel zur optimalen Erfüllung betrieblicher Aufgaben betrachtet. Der Einsatz von Telematik senkt nachweislich Kosten und bietet somit den Usern bzw. Flottenbetreibern einen starken Wettbewerbsvorteil. Wer schneller, präziser und transparenter seine Kunden bedienen kann, ist deutlich im Vorteil.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

AREALCONTROL GmbH
Herr Ulric Rechtsteiner
Strohberg 1
70180 Stuttgart
Deutschland

fon ..: 0711-601790
web ..: https://www.arealcontrol.de
email : ur@arealcontrol.de

Die Arealcontrol GmbH ist ein im Jahr 2003 gegründeter Anbieter für Telematik- & IoT-Lösungen mit optionaler GPS-Ortung und -Tracking sowie Software für Trans-port/Logistik, Handel, Handwerk-, Bauunternehmen und mittelständische Industrie. Heute stehen mehrfach mit Awards ausgezeichnete Lösungen für den Flotten- und Fuhrparkbedarf in vielen Anwendungen und Branchen zur Verfügung. Zuletzt gewann Arealcontrol den 1. Platz des Deutschen Telematik Preis 2024 und zuvor 2022, Kate-gorie „Field Service“, bereits 2018 den 1. Platz für Service-PKW sowie mehrere 2. und 3. Plätze in 2018 – 2020 in LKW-Kategorien.

Pressekontakt:

KfdM – Kommunikation für den Mittelstand
Herr Marcus Walter
Schulstraße 29
84183 Niederviehbach

fon ..: 01707736705
email : walter@kfdm.eu

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Sicheres Betriebssystem: Warum DENSO-OS maximale Zuverlässigkeit bietet

Datenschutz und Datensicherheit sind essenzielle Schwerpunkte für Unternehmen. DENSO bietet mit eigenem Betriebssystem maximale Zuverlässigkeit in der mobilen Datenerfassung.

BildDüsseldorf. Das Thema Cybersicherheit spielt eine große Rolle in zahlreichen Branchen. Jüngst wurde der aktuelle Business Tech Priorities Report von Softcat, einem Anbieter für IT-Infrastruktur, veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Bericht zeigt auf, dass das produzierende Gewerbe der Cybersicherheit im Jahr 2024 Priorität einräumt: 56 Prozent der Befragten stufen sie als ihren wichtigsten Schwerpunkt ein.

DENSO WAVE EUROPE, Teil der Toyota Gruppe, bietet Auto-ID Lösungen und die passende Hardware, wie mobile Computer, Handhelds und Scanner, um eine sichere Datenerfassung zu ermöglichen. Besonders das eigene Betriebssystem DENSO-OS schafft maximale Zuverlässigkeit und einen reibungslosen Betrieb. Weitere Informationen zu DENSO WAVE, QR Codes, RFID, Auto-ID Lösungen, Handhelds und Scanner gibt es unter https://www.denso-wave.eu/.

Jahrzehnte lang stabil: DENSO-OS als Betriebssystem

„Ein Retail-Kunde von DENSO stand vor Kurzem vor der Herausforderung, seine Prozesse zu optimieren und wollte dafür Datenerfassungsgeräte von DENSO einsetzen, wie sie bereits seit vielen Jahren im Unternehmen genutzt werden“, erzählt Thomas Kurpjuweit, Technical Product Engineer bei DENSO WAVE EUROPE. Weitere neue Geräte sollten ergänzt werden. Der Kunde hatte allerdings eine eigene Software entwickeln lassen und wollte diese auch gerne mit den neuen Geräten nutzen. Die Frage war also, ob neue Geräte, die mit DENSO-OS ausgestattet sind, kompatibel seien und direkt eingesetzt werden können. „Die Antwort war ganz einfach: Ja. Los geht’s“, sagt Thomas Kurpjuweit und freut sich über diesen Erfolg. Schnell und einfach ließen sich die neuen Datenerfassungsgeräte für die Modernisierung einsetzen, ohne dass die bestehende Anwendungssoftware aufwändig modifiziert oder speziell angepasst werden musste. Ein besonderer Kompatibilitätsmodus sorgt unter anderem dafür, dass die moderneren Bildschirme optimal an die alte Darstellung angepasst werden. Und welche weiteren Vorteile bietet DENSO-OS?

„DENSO-OS war bereits das Betriebssystem auf dem allerersten BHT-Modell, das DENSO je herausbrachte. Das BHT-1 war seinerzeit groß und klobig, konnte zwei Zeilen Text darstellen und tat genau das, was die Nutzer brauchten: Barcodes scannen, die Daten speichern und verarbeiten“, erinnert sich der DENSO-Techniker. Bis heute ist das Betriebssystem DENSO-OS so konzipiert, dass es sich auf das wirklich Wichtige konzentriert – bei moderner Anpassung der Möglichkeiten, wie heute etwa Bluetooth und WLAN.

Anders als bei Betriebssystemen von Drittanbietern oder offenen Systemen ist DENSO-OS speziell auf Anwendungen rund um die Datenerfassung zugeschnitten. Das bedeutet auch: Der Nutzer startet das entsprechende Datenerfassungsgerät mit DENSO-OS und kann direkt loslegen, da das Betriebssystem und das Anwenderprogramm praktisch sofort nach dem Einschalten einsatzbereit sind, statt überhaupt erst einmal ein Betriebssystem zu laden und anschließend im Hintergrund System und Anwendungen zu aktualisieren, bevor es losgehen kann. Unternehmen können mit DENSO-OS somit auch wertvolle Zeit sparen.

Maximale Datensicherheit mit dem Betriebssystem DENSO-OS

Wegen der aktuellen Wichtigkeit des Themas Cybersicherheit ist hervorzuheben, dass mit DENSO-OS die bestmögliche Kontrolle darüber, was das jeweilige Datenerfassungsgerät tut, gewährleistet werden kann. Vor allem Trojaner oder Viren stellen keine Gefahr dar, da keinerlei Malware für DENSO-OS existiert und das Betriebssystem somit praktisch nicht von außen angreifbar ist. Die aktuellsten Modelle mit DENSO-OS sind die Handheld Terminals BHT-S30 und BHT-S40. Das BHT-S30 ist die „kleine Schwester“ des BHT-S40 und besonders für kleinere Hände, die viele Arbeitsschritte ausführen, bestens geeignet. Das BHT-S40 hingegen ist für gröbere Arbeitsschritte in einer rauen Umgebung entwickelt worden. Beide Handheld Terminals lassen sich ideal im Einzelhandel, in der Logistik und Lagerverwaltung sowie in der Produktion und Fertigung einsetzen.

Das BHT-S30 liegt dank seines ergonomischen Griffs und leichten Gewichts perfekt in der Hand. Nutzer können somit Aufgaben, die sonst ermüdend wären, mit Leichtigkeit ausführen. Vor allem beim Waren- und Lagermanagement eröffnet das Handheld Terminal einen großen Vorteil: Statt der mühseligen und langsamen Stop-and-Go-Variante, kann das BHT-S30 mehrere Etiketten in einer einzigen flüssigen Bewegung hintereinander lesen.

Zudem ist die Scan Engine des mobilen Datenerfassungsgerätes so stark, dass Etiketten auch dann präzise gelesen werden können, wenn sie verschmiert, geknickt oder auf beziehungsweise hinter stark reflektierenden Oberflächen, wie Metall und Glas, sind.

Auch beim BHT-S40 von DENSO steht ganz klar die Nutzerfreundlichkeit an erster Stelle. Mit seinem ergonomischen Griff und gerade einmal 260 Gramm Gewicht ermöglicht das Handheld Terminal ein langes und ermüdungsfreies Arbeiten. Auch das BHT-S40 kann die schwierigsten Etiketten erfassen und beschleunigt Prozesse.

Bei beiden Modellen bietet DENSO-OS einen weiteren und aktuell entscheidenden Vorteil. Da die darauf laufenden Anwendungen stets genau für die Aufgabe konzipiert und programmiert werden, wofür sie tatsächlich gebraucht werden, verbraucht das Gerät auch weniger Energie. „Schließlich laufen keine unnötigen Hintergrundprozesse oder automatischen Aktualisierungen, da DENSO-OS immer nur genau das tut, was ihm vom Nutzer befohlen wird“, erklärt Thomas Kurpjuweit. Nutzer von DENSO-OS können somit vergleichsweise sehr lange Zeit ohne Unterbrechungen mit den Handhelds arbeiten, ohne dass ein Aufladen notwendig wäre. Somit sind die Datenerfassungsgeräte dank DENSO-OS in diesem Aspekt energiesparend und nachhaltig.

Thomas Kurpjuweit fasst zusammen: „DENSO-OS konzentriert sich seit Jahrzehnten auf das, worauf es ankommt: Daten scannen, Daten verarbeiten, Daten weiterschicken. Und das bei bestmöglicher Datensicherheit. Somit können sich Mitarbeitende ebenso auf das konzentrieren, was für sie und ihr Unternehmen wichtig ist. Kompliziertes Einarbeiten in Software-Schnickschnack – Fehlanzeige.“ Sollte es doch einmal Probleme geben, erhalten Nutzer Support von DENSO direkt. Aus diesem Grund arbeiten viele Kunden bereits seit mehreren Jahrzehnten mit den Produkten von DENSO.

QR Code ist eine eingetragene Marke von DENSO WAVE INCORPORATED.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

DENSO WAVE EUROPE
Frau Merle-Marie Koske
Parsevalstraße 9 A
40468 Düsseldorf
Deutschland

fon ..: +49 (0) 211 540 138 40
web ..: http://www.denso-wave.eu
email : merle.marie.koske@denso-wave.eu

DENSO WAVE ist ein globaler Anbieter für hochwertige Auto-ID-Lösungen, die Unternehmen in Einzelhandel, Logistik und Gesundheitswesen dabei unterstützen, ihre Lagerverwaltung zu verbessern, vollständige Datentransparenz zu gewährleisten und Prozesse entlang der Lieferkette zu beschleunigen.

Als Erfinder des QR Code® – einer Technologie, die die Art und Weise, wie Daten gespeichert und abgerufen werden, revolutioniert hat – strebt DENSO nach nichts weniger als Perfektion. DENSO WAVE Hardware- und Softwarelösungen werden daher ausführlich getestet, bevor sie auf dem Markt erhältlich sind. Auf diese Weise stellt das Unternehmen sicher, dass sich Benutzer in Einzelhandel, Logistik und Gesundheitswesen voll und ganz auf ihre Aufgaben konzentrieren können, ohne sich um die Funktionsweise der Technologien sorgen zu müssen.

Die Lösungen von DENSO WAVE reichen von Premium-RFID-Lesegeräten, Handheld-Terminals / Mobilen Computern und Barcode Scannern bis hin zu komplexen und Cloud-basierten IoT-Datenmanagementsystemen.

DENSO WAVE. Driven by quality.

DENSO ist Mitglied der Toyota Gruppe und wird in Europa exklusiv durch die DENSO WAVE EUROPE GmbH vertreten: www.denso-wave.eu

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DENSO WAVE EUROPE
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Bundestag beschließt Einführung elektronischer Patientenakte – Psychotherapeuten befürchten Vertrauensverlust

Psychotherapeuten befürchten Vertrauensbruch durch die Pflicht, Daten aus Psychotherapien allen anderen Behandlern europaweit zugänglich zu machen.

BildBonn, 14.12.2023 – Heute hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) angenommen. Das Digitalgesetz sieht vor, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte mit Opt-out (Widerspruchsmöglichkeit der Patienten) für alle gesetzlich Versicherten verbindlich eingerichtet wird. Darüber hinaus wurde ein Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) verabschiedet.

Der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) Dieter Adler: „Wenn wir gegen diese Pflicht, unsere Gesundheitsdaten digital allen möglichen Kreisen zur Verfügung zu stellen, nichts unternehmen, können wir uns von der Vertraulichkeit in der Psychotherapie verabschieden.“

Adler weiter: „Wir haben dann keine Kontrolle mehr darüber, wer alles unsere höchst vertraulichen Daten mitlesen kann. Alle anderen Behandler, also auch der Augenarzt, der Zahnarzt, sogar der Apotheker, können diese extrem sensiblen Informationen einsehen. Wir kämpfen weiter für unseren Standpunkt: Inhalte aus einer Psychotherapie gehören nicht in eine elektronische Patientenakte!“

Dazu kommen aus DPNW-Sicht weitere EU-Beschlüsse, die den Schutz der persönlichen Daten und das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung zunichtemachen. Gestern beschloss das EU-Parlament die Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“. Dieser Raum soll Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen eines Bürgers in einer europaweit vernetzten und fernabrufbaren elektronischen Patientenakte (ePA) zusammenführen. Die Nutzung dieser Daten ist für Ärzte und die Forschung, aber auch für die Gesundheitsindustrie vorgesehen. Die deutsche Version der elektronischen Patientenakte bekommt zwar jeder Versicherte zwangsweise, in Deutschland kann jedoch dagegen widersprochen werden. Ob es für diese Nutzung eine Möglichkeit zum Widerspruch nach deutschem Modell geben soll, ist fraglich. Geplant ist in Brüssel, die elektronische Patientenakte zur Pflicht zu machen – ein Widerspruchsrecht ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Adler: „Das könnte dann ganz schnell zu einer Abschaffung des Widerspruchsrechts in Deutschland führen.“ Außerdem können dann auch Ermittlungsbehörden aus EU-Staaten wegen der bereits gültigen sogenannten E-Evidence-Verordnung auf diese Daten zugreifen.

Adler weiterhin: „Zum Jahresende entmündigen uns die emsigen deutschen und europäischen Gesundheitspolitiker vollends und zwingen uns zur Teilnahme an der elektronischen Gesundheitsakte. Leider wurden alle datenschutzrechtlichen Hinweise beiseite gewischt. Unsere persönlichen Behandlungsdaten liegen dann zukünftig auf zentralen Cloud-Servern, die von Hackern beliebig angegriffen werden können. Dieses unverantwortliche Risiko werden wir so nicht hinnehmen.“

Der Verband kündigt an, Rechtsoptionen zu prüfen, um eine Verfassungsbeschwerde (BVG) oder eine Klage am Europäischen Gerichtshof anzustrengen. Darüber hinaus will der Verband eine Informationsoffensive zur deutschlandweiten Aufklärung der Patienten starten.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
Herr Dieter Adler
Karmeliterstraße 1c
53229 Bonn
Deutschland

fon ..: 0228-7638203-0
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email : pr@dpnw.info

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Herr Ulrich Hanfeld
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53173 Bonn

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Konstruktiv-kritischer Mahner Ulrich Kelber soll Datenschutzbeauftragter bleiben

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) kritisiert Hängepartie der Bundesregierung bei zweiter Berufung des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber.

BildBonn, 05.12.2023 – Wie die Legal Tribune Online und andere Medien berichten, soll sich die Bundesregierung schwertun, bei der Besetzung des Postens des Bundesdatenschutzbeauftragten. In einem Interview mit dem Handelsblatt zeigte sich Ulrich Kelber hingegen bereit für eine zweite Amtszeit. Nicht so klar sind die Aussagen der Regierungsparteien, die auf Nachfrage der Legal Tribune Online ausweichende Antworten gaben.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler äußert sich besorgt: „Ganz offensichtlich will die Bundesregierung den konstruktiv-kritischen Mahner Ulrich Kelber mundtot machen. Ulrich Kelber ist ein zuverlässiger und fachkundiger Datenschützer, der sich immer dann deutlich zu Wort meldete, wenn es notwendig war. Das scheint insbesondere Gesundheitspolitikern nicht zu schmecken, die ohne Rücksicht auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung oder dem Schutz persönlicher Daten alles digitalisieren wollen, was nicht bei Drei auf dem Baum ist.“

Weiter führt Dieter Adler aus: „Wir schätzen Ulrich Kelber als unabhängigen Datenschutzbeauftragten, der für den Schutz der Bürger- und Patientenrechte eintritt. Dabei scheut er nicht den Konflikt mit anderen Institutionen und Politikern. Gerade in Zeiten, in denen die digitale Vernetzung immer mehr und schneller an Bedeutung gewinnt, braucht man wachsame Datenschützer, wie Professor Kelber. Ein solcher Datenschützer ist wie ein aufmerksamer Schiedsrichter: unbequem, wenn er das Spiel unterbricht und wichtige Entscheidungen trifft. Aber gleichsam unerlässlich, damit nicht Anarchie regiert. Genau dies ist seine nach europäischem Recht vorgesehene Amtsfunktion.“

„Sollte Kelber nicht wiedergewählt werden, wäre das ein großer Verlust für die Datendemokratie in Deutschland“, so Adler. Weiter meinte er: „Streitbare Amtsträger mit Kontrollfunktion, die sich in den Dienst der Bürger stellen, sind selten genug. Da wäre es umso schmerzhafter, wenn wir einen klugen Kopf, wie Ulrich Kelber, wegen dem Postengeschacher der Regierungsparteien verlieren. Dabei muss die Nachbesetzung nach europäischen Vorgaben der DSGVO, unabhängig und transparent zu erfolgen. „

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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