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Bundestag verabschiedet Wachstumschancengesetz

Der Bundesrat hat dem milliardenschweren Entlastungspaket zugestimmt. Das verabschiedete Wachstumschancengesetz markiert einen wichtigen Schritt zur Förderung von F&E in Deutschland.

Bild(Hannover, 27.03.2024)

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag dem milliardenschweren Entlastungspaket zugestimmt. Das verabschiedete Wachstumschancengesetz markiert einen wichtigen Schritt zur Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland.  

Unternehmen erhalten einen neuen Anreiz, ihre F&E-Aktivitäten zu verstärken. Insbesondere die Forschungszulage wird deutlich attraktiver und soll Unternehmen noch besser dabei unterstützen, Innovationen voranzutreiben. Wir informieren Sie über alle Verbesserungen des Wachstumschancengesetzes zur Forschungszulage! 

Anhebung der Bemessungsgrundlage 

Das Gesetz umfasst eine deutliche Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage. Diese wurde ursprünglich für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 30.6.2026 befristet auf 4 Mio. EUR festgesetzt. Durch die Gesetzesreform wird die maximale Bemessungsgrundlage entfristet und auf 10 Mio. EUR jährlich angehoben (§ 3 Abs. 5 FZulG).  

Bei einem Fördersatz von 25% (§ 3 Abs. 5 FZulG) steigt die maximale Förderung somit von bisher 1 Mio EUR auf bis zu 2,5 Mio EUR/Jahr. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzlich eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte beantragen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 FZulG;).

Höherer Zuschuss für KMU und Auftragsforschung 

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition gibt es sehr positive Entwicklungen: Der Fördersatz der Forschungszulage wird zukünftig auf 35% angehoben! 

Auch extern in Auftrag gegebene F&E-Projekte werden gefördert (§ 3 Abs. 4 FZulG). Durch das Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird der effektive Fördersatz von 15% auf 17,5% angehoben. Bei KMU-Unternehmen beträgt der Fördersatz zukünftig 24,5%. 

Ausweitung förderfähiger Aufwendungen 

Bisher wurden mit der Forschungszulage lediglich die Kosten für das Personal gefördert, welche im Rahmen eines F&E-Projektes beschäftigt sind. Durch das Wachstumschancengesetzes werden die förderfähigen Aufwendungen um bestimmte Sachkosten erweitert. Dazu gehören die Anschaffungs- und Herstellungskosten für in einem F&E-Projekt genutzte abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 3 Abs. 3a FZulG), die für das Entwicklungsvorhaben erforderlich bzw. unerlässlich sind. 

Als Beispiele können Laborgeräte- und -einrichtungen, Computer Hard- und Software für komplexe, neuartige Aufgaben oder Prüfstände, Analysegeräte oder Apparaturen zur Herstellung von Prototypen genannt werden.  

Steigerung der Attraktivität für Einzelunternehmer 

Um die Forschungszulage auch für Einzelunternehmer attraktiver zu gestalten, gibt es deutliche Verbesserungen. Bislang konnten Einzelunternehmer ihre Eigenleistung mit 40 EUR/Stunde geltend machen. Das Gesetz sieht maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche vor. 

Durch die Reform wird der Wert der förderfähigen Arbeitsstunden auf 70 EUR /Stunde angehoben. Die maximale Anzahl der förderfähigen Stunden pro Woche bleibt jedoch unverändert (§ 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 FZulG). Gleiches gilt für die Eigenleistungen von Mitunternehmern. 

Stärkung der Attraktivität für bestimmte Branchen 

Das Wachstumschancengesetz eröffnet Unternehmen millionenschwere Anreize, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Bis September 2023 haben über 7.000 Unternehmen mehr als 22.600 Projekte zur Genehmigung eingereicht.  

Jüngste Statistiken der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zeigen, dass die IT-Branche unter allen Wirtschaftszweigen den Spitzenplatz belegt, gefolgt vom Maschinenbau und der Elektroindustrie. Dabei ist besonders bemerkenswert, dass 83% aller Antragsteller kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind, mit weniger als 250 Beschäftigten. Durch die Gesetzesreform ist eine deutliche Erhöhung der Attraktivität für andere Branchen zu erwarten. 

Bisher war der steuerliche Anreiz vor allem für Projekte mit hohen Personalkosten attraktiv, aber weniger für Projekte mit hohen Investitionskosten. Durch die Neuerungen werden insbesondere Unternehmen profitieren, die bisher nicht genug Personalkosten und Ausgaben für Auftragsforschung hatten, um die volle Bemessungsgrenze zu erreichen.  

Verbesserungen ab 2024 – Letzte Chance für 2020! 

Das Wachstumschancengesetzes tritt erst nach offizieller Ausfertigung und Verkündung in Kraft. Die Veröffentlichung der Gesetzesänderung erfolgt voraussichtlich im April 2024. Ein konkretes Datum wurde seitens der Bundesregierung noch nicht kommuniziert. Die Verbesserungen der Forschungszulage sind daher erst ab dem Tag nach offizieller Gesetzesänderung gültig.  

Die Möglichkeit, die Forschungszulage 4 Jahre rückwirkend zu beantragen, bleibt unverändert bestehen. Wenn Sie rechtzeitig handeln, erhalten Sie noch die rückwirkende Förderung für 2020!

Erfolgreich durchstarten 

Die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes markiert einen bedeutenden Schritt, wodurch die Forschungszulage für Ihr Unternehmen noch attraktiver wird. Allerdings ergeben sich durch die Gesetzesänderung auch neue Komplexitäten. 

Unser Expertenteam bei Busuttil & Company steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie vollumfänglich bei dem Antragsprozess der Forschungszulage zu unterstützen. Wir begleiten Ihr Unternehmen mit jahrzehntelanger Expertise und branchenspezifischen Know-how und stellen für Sie sicher, dass Sie von der maximalen Förderung profitieren. Unser Ansatz verfolgt eine individuelle Beratung, die exakt auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten ist.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Chancen maximieren und Ihre Innovationsprojekte erfolgreich fördern!  

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Busuttil & Company GmbH
Herr Dr. Marco Busuttil
Philipsbornstraße 2
30165 Hannover
Deutschland

fon ..: 015678 110607
web ..: https://busuttilcompany.de/
email : hallo@busuttilcompany.de

Busuttil & Company GmbH ist eine Fördermittelberatung, spezialisiert auf die steuerliche Forschungszulage. Ihr Gründer Dr. Markus Busuttil ist ein führender Experte auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung und blickt auf über acht Jahre Erfahrung in diesem Bereich zurück. Der promovierte Ingenieur leitet ein kleines Team von Spezialisten und berät überwiegend mittelständische Unternehmen in Deutschland zur steuerlichen Forschungszulage.

Pressekontakt:

Busuttil & Company GmbH
Frau Elena Zanchetta
Philipsbornstraße 2
30165 Hannover

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email : ezanchetta@busuttilcompany.de

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INQA-Coaching im Digitalen Wandel: Stärkung von KMU für die Zukunft

Das INQA-Coaching im digitalen Wandel ist eine wertvolle Unterstützung für KMU. Es bietet finanzielle Unterstützung, um die Innovations- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen im Zeitalter der Digitali

BildDas Fördermittel INQA-Coaching ist eine Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und geht über die Beratung hinaus. Wir helfen Ihnen dabei, maßgeschneiderte Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Herausforderungen im digitalen Zeitalter zu finden. Mit INQA-Coaching sind Sie bestens gerüstet, um zukunftsfähig zu sein und flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Dies stärkt die Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens, erhält seine Wettbewerbsfähigkeit und sichert qualifizierte Fachkräfte. Und das Beste daran: Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

Das Förderprogramm baut auf den bewährten Erfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch Plus auf. Es wird durch die Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert. Der Förderzeitraum erstreckt sich von 2023 bis 2027.

Ziele und Inhalte des INQA-Coaching
Die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie Unternehmen arbeiten, radikal verändert. Die Zielsetzung des INQA-Coaching im digitalen Wandel ist es, die Innovations- und Zukunftsfähigkeit von KMU zu fördern, damit sie den digitalen Herausforderungen gewachsen sind.

Hierbei sind Föderungen von bis zu 80% möglich.

Anpassung an veränderte Marktbedingungen: Die Geschäftswelt verändert sich rasant. Das INQA-Coaching hilft KMU, flexiblere Geschäftsmodelle und Innovationsstrategien zu entwickeln, um auf diese Veränderungen schnell reagieren zu können.
Effiziente Arbeitsorganisation: Die Digitalisierung beeinflusst die Arbeitsorganisation erheblich. Das Programm unterstützt Unternehmen dabei, die Auswirkungen der Digitalisierung auf ihre Arbeitsprozesse zu verstehen und anzupassen.
Qualifizierung der Belegschaft: Die Mitarbeiter müssen fit für die digitale Arbeitswelt sein. Das INQA-Coaching hilft KMU, ihre Personalpolitik, Beschäftigung und Qualifizierung so anzupassen, dass die Mitarbeiter in der digitalisierten Welt erfolgreich arbeiten können.
Förderung der Unternehmenskultur: Die Digitalisierung beeinflusst auch die sozialen Beziehungen und die Unternehmenskultur. Das Programm hilft Unternehmen, diese Aspekte im Kontext des digitalen Wandels zu reflektieren und anzupassen.
Führung und Fachkräftegewinnung: Die Führungskräfte müssen in der Lage sein, in der digitalen Arbeitswelt erfolgreich zu agieren. Das INQA-Coaching unterstützt Unternehmen dabei, die Führung und berufliche Entwicklung im digitalen Kontext zu verbessern.
Arbeitsplatz der Zukunft: Wie wird der Arbeitsplatz der Zukunft in einem Unternehmen aussehen? Diese Frage ist entscheidend, und das INQA-Coaching bietet Einblicke und Ratschläge, um diesen Wandel zu gestalten.
Wer ist förderberechtigt?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Umsetzung der Beratung. Dabei kann ein Zuschuss von bis zu 14.400 EUR mit einem Eigenanteil von 2.880 EUR erhalten werden.

Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen hat mindestens 1 vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n (im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung sowie während des INQA-Coachings) sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
Umsatz: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).
Ablauf des INQA – Coachings
INQA-Erstberatung
Sollten Sie sich für INQA-Coaching interessieren, können Sie ab sofort eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. In dieser klären Sie gemeinsam die Fördervoraussetzungen sowie den konkreten betrieblichen Unterstützungsbedarf. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt Ihnen die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus.
INQA-Coaching im Betrieb
Durchgeführt wird das INQA-Coaching von qualifizierten und erfahrenen Berater*innen, die als INQA-Coaches autorisiert wurden. Hierzu lösen Sie einfach Ihren INQA-Coaching-Scheck bei einem autorisierten INQA-Coach ein. Eine Übersicht finden Sie auf der INQA-Coaching-Karte. In einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess erarbeiten Sie anschließend passgenaue betriebliche Lösungen. Das INQA-Coaching kann bis zu 7 Monate dauern, wenn dies aus Betriebssicht erforderlich ist.
Abschlussgespräch mit IBS
Etwa 3-6 Monate nach dem Ende des INQA-Coachings führen Sie ein Abschlussgespräch mit Ihrer INQA-Beratungsstelle (IBS). Dort werten Sie die Ergebnisse und Wirkungen des INQA-Coachings aus. Bei Bedarf verweist die IBS Sie auf weitere Förderoptionen und Unterstützungsangebote, damit die angestoßenen Veränderungen in Ihrem Unternehmen langfristig ihre Wirkung entfalten können.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 02871-239508-8
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

o Kommunikation im Team
o Verkaufstraining
o Telefontraining
o Business Knigge
o Social Media
o Digitalisierung
o Compliance
o Datenschutz
o Zeitmanagement
o Ereignismanagement

Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
info@bildungsinistut-wirtschaft.de
www.bildungsinstitut-wirtschaft.de

Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt

fon ..: 028712395078
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

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„Jetzt Ölheizung noch bis 2024 erneuern oder austauschen“

Bis zum Ende des Jahres 2024 können Besitzer von Ölheizungen ihre Anlagen noch erneuern oder gegen eine moderne, umweltfreundliche Alternative austauschen.

BildJuni 2023 – Sind Sie noch im Besitz einer Ölheizung und unsicher, wie lange diese noch erneuert werden darf? Fragen Sie sich, was eine Erneuerung oder ein Austausch kostet und welche alternativen Heizungsoptionen verfügbar sind? Bei SEH Haustechnik, Teil der Wüstefeld Gruppe, finden Sie Antworten auf alle diese Fragen.

Viele Eigentümer stehen derzeit vor der Frage, ob sie ihre Ölheizung erneuern oder gegen eine andere Heizungsart, wie eine Wärmepumpe, eine Gasheizung oder eine Pelletheizung, austauschen sollten. Außerdem fragen sich viele, ob es Fördermittel für solche Projekte gibt und in welcher Höhe diese gefördert werden.

 

SEH Haustechnik bietet unverbindliche und kostenlose Beratungsgespräche an, in denen wir individuell auf Ihre Bedürfnisse und Fragen eingehen. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung für Ihre Situation zu treffen, ob Sie nun Ihr bestehendes Gas oder Ölheizung erneuern oder gegen eine umweltfreundliche Option wie eine Wärmepumpe oder Pelletheizung austauschen möchten.

 

SEH Haustechnik ist Teil der Wüstefeld Unternehmensgruppe, die sich aus leistungsstarken Unternehmen zusammensetzt. Unser Antrieb sind Know-how, modernste Technik und eine ausgeprägte Servicementalität. Mit über 40 Jahren Erfahrung im Sektor sind wir ein vertrauenswürdiger Partner, der zukunftsorientiertes Denken und Arbeiten verkörpert.

 

Unsere Leistungen umfassen den gesamten haustechnischen Versorgungsbereich für den Neubau- und Sanierungssektor sowie Gewerbe, Hotels und Industrie. Wir bieten alle spezifischen Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen auf dem neuesten technischen Stand an.

 

Im Bezug auf Ölheizungen gibt es derzeit viele offene Fragen: Bis wann kann man noch erneuern? Was kostet der Austausch gegen eine Wärmepumpe, eine Gasheizung oder eine Pelletheizung? Was wird in welcher Höhe gefördert? SEH Haustechnik ist für Sie da und hilft Ihnen, Klarheit zu gewinnen und die besten Entscheidungen für Ihre spezifische Situation zu treffen.

 

Für weitere Informationen oder um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte unter Kontaktdaten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SEH Haustechnik GmbH
Herr Thomas Wüstefeld
Arnold-Dehnen-Straße 40
47138 Duisburg
Deutschland

fon ..: 0203595671
web ..: https://www.oelheizungen-erneuern.de/
email : info@seh-haustechnik.de

Angaben gemäß § 5 TMG:
SEH Haustechnik GmbH
Arnold-Dehnen-Straße 40
47138 Duisburg

Vertreten durch:
Thomas Wüstefeld, Arnold-Dehnen-Straße 40, 47138 Duisburg

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 203 5956 71
Telefax: +49 (0) 203 599 120
E-Mail: info@seh-haustechnik.de

Pressekontakt:

My Webnet GmbH
Herr Sukri Jusuf
Königsallee 27
40212 Düsseldorf

fon ..: 08009989987
email : service@sumasearch.de

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TS Treppenlifte® Bonn : Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Wohnung barrierefrei umzugestalten?

Sie benötigen ein barrierefreies Zuhause? Möchten aber liebend gern in Ihren eigenen 4 Wänden bleiben? Es gibt Wege und Mittel um auch Ihr Zuhause barrierefrei zu gestalten! Mehr dazu im Folgenden :

BildDie wenigsten Menschen besitzen ein barrierefreies Zuhause. Falls es dann aber nötig ist, hat kaum jemand die Möglichkeit in ein neues Heim zu investieren und komplett von vorn zu beginnen. Viele Menschen möchten das vielleicht auch gar nicht, weil sie sehr glücklich sind an dem Ort, wo sie leben. Glücklicherweise gibt es aber noch weitere Optionen, die eigene Wohnung oder das eigene Haus nach verschiedenen Möglichkeiten umzugestalten, anstatt neu zu bauen. Wie diese Mittel aussehen können, werden Sie in diesem Artikel erfahren.

Welche Umbaumöglichkeiten bieten sich an?

Es steht Ihnen zur Wahl, ob Sie nur Teilbereiche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses barrierefrei umbauen wollen oder ob Sie gleich alles umgestalten. Es empfiehlt sich bei Bewegungseinschränkungen jedoch ein kompletter Umbau, um das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten.

Wo fängt man an? Und was ist eigentlich alles möglich?

Die offensichtlichste Sache sind wohl Treppen und Stufen. Diese sind leicht zu überwinden mit einer Rampe oder einem Treppenlift. Beides lässt sich problemlos mit der Firma TS Treppenlifte in nahezu jedem Heim einbauen. Es bietet sich außerdem an, vorhandene Türen durch breitere zu ersetzen und Schwellen zu beseitigen. Im Eingangsbereich könnten Sie Klingel und Briefkasten auf eine niedrigere Höhe anbringen. Für Fenster gibt es spezielle Fenstergriffverlängerungen oder auch automatische Fensterantriebe mit Fernbedienung oder Schalter.

Auch im Koch- und Nassbereich gibt es innovative Möglichkeiten!

Ein etwas größeres Projekt könnten dann aber Küche und Bad werden. Für Küchen gibt es spezielle, niedrige Arbeitsflächen als auch Herdplatten, die in der Höhe verstellbar sind. Somit ist auch barrierefreies kochen ohne Probleme möglich. Im Badezimmer kann die Schwelle der Dusche beseitigt werden und ein ebenerdiger Eingang ermöglicht werden. Das Waschbecken und die Toilette können niedriger angebracht werden und es ist außerdem hilfreich Haltegriffe im Bad an geeigneten Stellen anzubringen als auch einen rutschfesten Boden in Erwägung zu ziehen. Eine weitere Möglichkeit wären zum Beispiel auch Wasserhähne mit einem Bewegungssensor. Wie Sie vielleicht merken, gibt es gute Lösungen und die Möglichkeiten sind fast endlos.

Ist die Umgestaltung auch in einer Mietwohnung möglich?

Falls Sie in einer gemieteten Wohnung leben, brauchen Sie zum Umbau die Genehmigung des Vermieters, außer es handelt sich nur um Hilfsmittel, die jederzeit problemlos entfernt werden können, wie z.B. Haltegriffe. Handelt es sich allerdings um den Wunsch nach breiteren Türen oder einem Treppenlift, so wird das Einverständnis benötigt. Das Mietrecht legt allerdings fest, dass der Vermieter nur die gewünschten Maßnahmen verweigern kann, wenn die eigenen Interessen oder die der anderen Mieter im Haus dadurch gefährdet werden sollten. Dies beinhaltet zum Beispiel auch den Wert des Hauses, denn wenn dieser aufgrund des Umbaus sinken sollte, könnte Ihr Wunsch verwehrt werden. Wenn Ihr Vermieter allerdings zustimmt, hat er das Recht Bedingungen hinsichtlich des Materials und der Gestaltung zu stellen. Es ist ihm auch möglich eine Kaution zu verlangen, um einen Rückbau später möglich zu machen. Da die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen steigt, ist es allerdings gar nicht so ungewöhnlich, dass Ihr Vermieter daran interessiert sein könnte. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Vermieter, denn in den meisten Fällen lässt sich eine Lösung finden. Die Kosten übernimmt in der Regel der Mieter. Mit ein bisschen Glück beteiligen sich andere Mieter oder auch der Vermieter.

Gibt es Unterstützung bei der Planung?

Es wäre vielleicht ganz nützlich für Sie, sich durch einen Wohnberater unterstützen zu lassen. Dieser analysiert Ihr Zuhause vor Ort und hilft Ihnen somit bei der Planung und Durchführung des Projekts. Er verschafft Ihnen einen Überblick, über die Ihnen gegebenen Möglichkeiten, für den Umbau und informiert Sie über die aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten diesbezüglich.

Wo findet man Finanzielle Unterstützung?

Eventuell sind Sie etwas überwältigt, wenn Sie an den Berg von Kosten denken der auf Sie zukommen wird und wollen Ihre Pläne über Bord werfen. Aber der Umbau muss nicht unmöglich sein. Es gibt verschiedene Finanzierungshilfen, auf die ich näher eingehen möchte. Wenn Sie über einen anerkannten Pflegegrad verfügen, ist es möglich von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000EUR pro Person zu bekommen. Dieser kann für den Umbau des Bades oder auch für den Treppenlift genutzt werden. Dazu wenden Sie sich am besten an Ihren Ansprechpartner bei der Pflegekasse oder Ihrer Krankenkasse. In einigen Kreisen und Gemeinden gibt es auch kommunale Finanzierungsprogramme, durch die Sie verschiedene Unterstützungen erhalten können. Diese könnten in Form von zinsgünstigen Darlehen auftauchen und bis zur vollständigen Kostenübernahme ausreichen. Eine weitere Möglichkeit ist es, eine KfW-Förderung zu beantragen. Dies ist die nationale öffentlich-rechtliche Förderbank, welche verschiedene Optionen anbietet, wie z.B. zinsgünstige Kredite oder sogar Zuschüsse. Fällt Ihre Entscheidung für einen Treppenlift, so bekommen Sie umfassende kostenlose Beratung und Unterstützung der Firma TS Treppenlifte zur Beantragung.

Unser Fazit.

Ein barrierefreier Umbau ist also nahezu überall und immer möglich. Finanziell können Sie auf viele Unterstützungsprogramme zurückgreifen und Ihren Traum von einem angenehmen barrierefreien Zuhause verwirklichen. Sprechen Sie mit uns, Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse! Wir von TS Treppenlifte unterstützen Sie jederzeit, auch in diesen schwierigen Zeiten während der Pandemie, wir lassen Sie nicht alleine!

Für weitere Informationen und unsere Kontaktdaten klicken Sie hier:
https://ts-treppenlifte.de/bonn/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

TS Treppenlifte® Bonn
Herr Matthias Korn
Bornheimer Str. 127
53229 Bonn
Deutschland

fon ..: 0800 723 6054
web ..: https://ts-treppenlifte.de/bonn/
email : bonn@ts-treppenlifte.de

Pressekontakt:

TS Treppenlifte® Bonn
Herr Matthias Korn
Bornheimer Str. 127
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Wirtschaft

Wie Unternehmen und Selbstständige Verluste minimieren und die Corona Krise für sich nutzen können

Bestseller-Ratgeber hilft Unternehmen, Selbstständigen und Führungskräften in der Corona-Krise. 21 Anwälte, Berater, Coaches, Führungskräfte, Finanzexperten und Unternehmer teilen ihr Wissen.

BildPassend zum Tag der deutschen Arbeit ist das Buch „Unternehmen in Krisen“ ab dem 1. Mai 2020 als eBook auf Amazon zum Einführungspreis von nur 3,99 EUR erhältlich. Eine Printversion ist in Planung.

Der Ratgeber landete bereits in der Phase der Vorbestellung auf Platz 1 der Amazon Bestsellerliste in den Kategorien Existenzgründung & Selbstständigkeit und Unternehmerin.
In dem Buch erhält der Leser geballtes Wissen von 21 Experten (Anwälte, Unternehmensberater, Coaches, Führungskräfte, Finanzexperten und Unternehmer) aus Deutschland und Österreich.

Zielgruppe des Buches sind mit speziellen Beiträgen und Praxisbeispielen Freiberufler, Selbstständige, Einzelunternehmer, Führungskräfte, Start-Ups, Familienunternehmen, KMU`S, Behörden und Menschen, die die betroffenen Parteien beraten.

Konkret geht es in dem Buch um folgende Themen:

– Benedikt Ahlfeld: So wird Angst zu Ihrem Freund
– Bettina Behrens: Digital your life – und jetzt muss Digitalisierung sein!
– Dr. Eike Brodt und Lisa Zeller: Rechtssicher durch die Krise – Verluste vermeiden und
Mitarbeiter schützen
– Susanne Büttner: Fruchtendes Marketing für blühende Geschäfte
– Dr. Johanna Dahm: Agil in der Krise navigieren oder: Wie man gute Entscheidungen trifft
– Andrea Docter-Haslach: Ordnung am Arbeitsplatz als wahrer Produktivitäts-Booster – und was
Feng-Shui damit zu tun hat
– Angelica Egerth: Gemeinsam als Familienunternehmen durch die Krise
– Carolin Gewinner: Stark durch außergewöhnliche Zeiten
– Martin von Hirschhausen: Vermögen ist mehr als Geld
– Florian T. Hochenrieder: Wirksame Führung im Krisenmodus – 10 Handlungsimpulse für Leader
– Kirsten Kampmann-Aydogan: Emotionale Souveränität meistern: Step-by-Step zu mehr
Gelassenheit in herausfordernden Zeiten
– Dr. Franziska Lietz: Wie Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ihre Zielgruppe auch in
Krisenzeiten erreichen
– Volker Lüdemann: Kreative Zerstörung – wie Krisen die Geschäftsmodellentwicklung
beschleunigen
– Katharina Lüdemann-Schunk: Krise oder Chance? Das Mindset entscheidet!
– Dr. Sabine Martin: Die C-Krise: eine unerhörte Herausforderung – nicht nur, aber ganz besonders
für Startups
– Anna Nguyen: Gemeinsam stark. Chancen für Einzelunternehmer
– Kornelia Rendigs: Finanz-Erfolg im eigenen Business: Die 7-Schritte-Taktik für Selbständige und
Gründer
– Corinna Spaeth: Die Transformation der Unsicherheit
– Stefan Sohst: Wie Teams, Tribes und Emotionen Unternehmen durch die Krise führen
– Michelle Wang: Selbstwirksamkeit in der Krise

Da in Krisen Zeit, Geld und Wissen fehlende Ressourcen sind, ist dieser Ratgeber eine wertvolle Hilfe für alle, die den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern ihr Business aktiv gestalten wollen.

Weitere Informationen zu dem Buch gibt es unter www.unternehmen-in-krisen.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Aham GmbH
Frau Anna Nguyen
Drostestraße 16
30161 Hannover
Deutschland

fon ..: 0511-3908623
web ..: http://www.anna-nguyen.de
email : info@anna-nguyen.de

Anna Nguyen ist Herausgeberin mehrerer Amazon Bestseller. Die 3-fache Mutter hilft mit ihrem Unternehmen jährlich tausenden Menschen ein erfolgreiches Onlinebusiness aufzubauen und zu führen, so dass diese mehr Zeit und Geld für die Familie, für Reisen oder für die Erfüllung ihrer Lebensträume haben.
Anna Nguyen lehrt seit über 10 Jahren an verschiedenen Hochschulen und verantwortet für die Universität zu Köln das (Online-) Coaching.
Für das Jahr 2020 verfolgt sie das Ziel mehr Menschen zu motivieren den Traum vom eigenen Buch zu realisieren und veröffentlicht deshalb monatlich ein neues Buch.

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

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Aham GmbH
Frau Anna Nguyen
Drostestraße 16
30161 Hannover

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email : info@anna-nguyen.de