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Die Dunkle Seite der Innovation: Wie Deep Fakes die Geldwäsche transformieren

Die rasanten Fortschritte in der Künstlichen Intelligenz (KI) und im maschinellen Lernen haben in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Technologie hervorgebracht – die sogenannten Deep Fakes.

BildDiese Technologie ermöglicht die Erstellung überzeugender gefälschter Audio- und Videoinhalte, bei denen echte Aufnahmen manipuliert oder komplett neu erstellt werden.

Während Deep Fakes auf den ersten Blick unterhaltsam oder beeindruckend sein mögen, bergen sie auch erhebliche Gefahren, insbesondere im Bereich der Geldwäsche. In diesem Artikel werden wir fünf Typologien betrachten, wie Deep Fakes in Verbindung mit Geldwäsche genutzt werden.

?Typologie 1: Manipulation von Geschäftsdokumenten

In dieser Typologie wird deutlich, dass Deep Fakes nicht nur eine potenzielle Bedrohung sind, sondern tatsächlich genutzt werden, um Geschäftsdokumente zu manipulieren. Dies kann bedeuten, gefälschte Transaktionsaufzeichnungen zu erstellen oder wichtige Finanzdokumente zu verfälschen, um illegale Geldströme zu rechtfertigen oder zu verschleiern. Die Fälschung von Geschäftsdokumenten ermöglicht es Kriminellen, Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuführen, ohne Verdacht zu erregen.

?Typologie 2: Gefälschte Kommunikation mit Finanzinstituten

Eine weitere bedrohliche Anwendung von Deep Fakes im Zusammenhang mit Geldwäsche ist die Fälschung von Kommunikation mit Finanzinstituten. Kriminelle verwenden Deep Fake-Audio oder -Video, um sich als legitime Kunden auszugeben und Finanzinstitute dazu zu bringen, Geldtransfers durchzuführen oder sensible Kontoinformationen preiszugeben. Diese Art der Täuschung hat schwerwiegende finanzielle Folgen und gefährdet die Integrität des Bankensektors.

?Typologie 3: Täuschung von Kundenüberprüfungsverfahren (KYC)

KYC-Verfahren sind entscheidend für die Identitätsüberprüfung und die Verhinderung von Geldwäsche. Doch Deep Fakes können auch hier eine Rolle spielen. Kriminelle verwenden Deep Fake-Technologie, um sich während eines VideoIdent-Verfahrens als eine andere Person auszugeben und so Konten in betrügerischer Absicht zu eröffnen. Dies untergräbt die Wirksamkeit von KYC-Maßnahmen und stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Finanzbranche dar.

?Typologie 4: Gefälschte öffentliche Erklärungen zur Marktmanipulation

Eine besonders gefährliche Anwendung von Deep Fakes in Bezug auf Geldwäsche besteht darin, gefälschte öffentliche Erklärungen zu erstellen. Kriminelle nutzen Deep Fake-Technologie, um gefälschte Aussagen von Wirtschaftsführern oder Regierungsvertretern zu generieren. Diese gefälschten Erklärungen können dazu verwendet werden, Finanzmärkte zu manipulieren und so unrechtmäßige Gewinne zu erzielen. Die Auswirkungen auf die Stabilität der Märkte und das Vertrauen der Anleger sind schon heute teilweise verheerend.

?Typologie 5: Einsatz in Ransomware und Erpressungsstrategien

Zu guter Letzt werden Deep Fakes in Erpressungsstrategien und Ransomware-Angriffen eingesetzt. Kriminelle erstellen kompromittierende Inhalte erstellen und drohen, diese zu veröffentlichen, es sei denn, sie erhalten Lösegeld. Die erhaltenen Lösegelder werden dann durch komplexe Geldwäscheschemata geleitet, um ihre Herkunft zu verschleiern.

Action Plan zur Bekämpfung von Geldwäsche durch Deep Fakes
Durch die Umsetzung dieses Aktionsplans kannst du dein Unternehmen effektiver vor der Bedrohung von Geldwäsche durch Deep Fakes schützen und gleichzeitig das Vertrauen deiner Kunden und Investoren bewahren.

?Implementierung von Deep Fake-Erkennungstechnologien:

Die Implementierung fortschrittlicher Deep Fake-Erkennungssysteme, basierend auf maschinellem Lernen und Künstlicher Intelligenz, zur Identifikation verdächtiger Transaktionen oder Identitätsmanipulationen.
Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter:

Die kontinuierliche Schulung aller Teammitglieder im Umgang mit Deep Fakes und den neuesten Erkennungstechnologien, um die Fähigkeit zur Erkennung und Meldung verdächtiger Aktivitäten sicherzustellen.

?Verbesserung der KYC-Verfahren:

Die Erweiterung der KYC-Verfahren um zusätzliche Authentifizierungsschritte wie biometrische Daten oder Verhaltensanalysen, um sicherzustellen, dass diese den neuesten Bedrohungen standhalten.

?Zusammenarbeit und Informationsaustausch:

Die enge Zusammenarbeit mit anderen Finanzinstituten, Regulierungsbehörden und Technologieanbietern, um bewährte Praktiken auszutauschen und Informationen über neue Deep Fake-Techniken zu teilen.

?Entwicklung von Notfallplänen:

Die Erstellung von Notfallplänen, um schnell auf Verdachtsmomente von Geldwäsche durch Deep Fakes zu reagieren. Diese Pläne sollten klare Schritte zur Identifizierung, Untersuchung und Berichterstattung von Vorfällen enthalten, um die Reaktionsfähigkeit sicherzustellen.

?Fazit

Die Verknüpfung von Deep Fakes mit Geldwäsche birgt erhebliche Risiken für die Finanzwelt und die Gesellschaft insgesamt. Die fünf oben genannten Typologien verdeutlichen, wie Deep Fakes als Werkzeug für kriminelle Aktivitäten missbraucht werden können. Um dieser Bedrohung zu begegnen, müssen Finanzinstitute, Technologieunternehmen und Regulierungsbehörden eng zusammenarbeiten und innovative Lösungen entwickeln, um Deep Fakes zu erkennen und zu verhindern.

Die Zukunft der Geldwäscheprävention erfordert eine kontinuierliche Anpassung an die sich entwickelnden Technologien und Bedrohungen.

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Tiefere Einblicke in das Immobilientransaktionsregister

Ein Leitfaden für die Finanzbranche und Geldwäsche Officer

BildMit dem Inkrafttreten des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG) am 1. April 2024 erlebt die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland eine wegweisende Transformation. Dieses bahnbrechende Gesetz bringt nicht nur signifikante Änderungen in der Organisationsstruktur der zuständigen Behörden, sondern erweitert auch deren Befugnisse erheblich. Das Ziel ist klar: die Effizienz in der Verfolgung von Geldwäsche zu maximieren und die nationale Sicherheit zu erhöhen.
Im Zentrum dieser Bemühungen steht das neu eingeführte Immobilientransaktionsregister, ein Instrument, das für mehr Transparenz im Immobiliensektor sorgt und gleichzeitig eine effektivere Strafverfolgung ermöglicht.

?Was ist das Immobilientransaktionsregister und warum ist es wichtig?

Das Immobilientransaktionsregister ist ein neues Instrument im Rahmen der Finanzkriminalitätsbekämpfung und dient der besseren Transparenz im Immobiliensektor. Angesichts der steigenden Komplexität von Immobilientransaktionen und der damit verbundenen Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist dieses Register ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung und Compliance.

?Datenumfang und Kaufpreisschwelle

Das Register, geregelt durch § 26c Absatz 1 GwG, erfasst Transaktionen, bei denen der Kaufpreis über 20.000 Euro liegt. Diese Kaufpreisschwelle ist nicht zufällig gewählt. Sie soll sicherstellen, dass auch in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten, in denen Immobilienpreise generell niedriger sind, relevante Transaktionen erfasst werden.

Im Einzelnen werden folgende Daten in das Register aufgenommen:
Nach Nummer 1 sollen nur Daten erfasst werden, soweit diese von der anzeigepflichtigen Stelle nach dem GrEStG oder dem GwG bereits zu erheben sind.
Hierzu zählen nach § 20 GrEStG u. a.

die Daten des an der Transaktion beteiligten Veräußerers und Erwerbers,
Daten zur Liegenschaft und der Kaufpreis.
Die Informationen über den Namen der Person, die nach der vertraglichen Vereinbarung die Grunderwerbssteuer zu tragen sowie die Angabe zu tätigen hat, ob und um welche begünstigte Person im Sinne des § 3 Nummer 3 bis 7 GrEStG es sich bei der Erwerberin oder dem Erwerber handelt, sind u. a. für die Analysearbeit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen regelmäßig erforderlich.

?Regionale und soziale Aspekte

Die Kaufpreisschwelle hat auch eine soziale Dimension. Insbesondere in ländlichen Gebieten gibt es eine erhöhte Aktivität von Gruppen und Personen, die den Bereichen „Rechtsextremismus“ und „Reichsbürger“ zugeordnet werden können. Diese nutzen Immobilien für unterschiedliche zweifelhafte Aktivitäten, wie etwa die Generierung von Einnahmen für ihre Organisationen.

?Technische Aspekte und Datenübermittlung

Laut § 26c Absatz 2 und Absatz 3 GwG erfolgt die Übermittlung der Daten nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz über eine elektronische Schnittstelle. Zuständig für die Übermittlung sind die Gerichte, Behörden und Notare, die nach § 18 Absatz 1 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) vorgesehen sind.

?EKRN: Identifikations- und Verifizierungsmethoden

Das Register enthält verschiedene spezifische Daten für die Identifizierung der Transaktionsparteien. Neben dem Geburtsort wird auch die einheitliche und kontinuierliche Rechtseinheitsnummer (EKRN) aus dem Transparenzregister für die Identifizierung von juristischen Personen verwendet.

Hierzu regelt das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG:

Nach Nummer 1 Buchstabe b soll der Geburtsort des an der Immobilientransaktion beteiligten Veräußerers und Erwerbers im Register gespeichert werden. Bei Veräußerern und Erwerbern, die Vereinigungen nach § 20 GwG oder Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG darstellen, muss der Geburtsort nicht gesondert erfasst werden, da dieses Merkmal für alle wirtschaftlich Berechtigten durch die Referenz mit der sog. einheitlichen und kontinuierlichen Rechtseinheitsnummer (EKRN) aus dem Transparenzregister abgerufen werden kann. Bei natürlichen Personen ist dieser Weg über das Transparenzregister nicht möglich, sodass hier die Erfassung der des Geburtsorts zum Zeitpunkt der Transaktion erforderlich ist (dies gilt allerdings bereits nach bestehenden geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten gemäß § 11 Absatz 4). Die Erfassung des Geburtsorts dient der eindeutigen Identifizierung der an der Transaktion Beteiligten (Veräußerer/Erwerber).

?Once only Prinzip

Durch die Verknüpfung des Immobilientransaktionsregisters mit dem Transparenzregister über die EKRN wäre es folglich möglich, bei Veränderung die wirtschaftlich Berechtigten von Vereinigungen nach § 20 GwG und Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG zum Zeitpunkt der Immobilientransaktion und zum aktuellen Zeitpunkt anzusehen und zu vergleichen.

Eine solche Lösung entspricht dem „Once-Only-Prinzip“, ohne gleichzeitig neue bürokratische Aufwände entstehen zu lassen. Nach diesem Prinzip sollen staatliche Stellen u. a. Daten, welche bereits vorliegen, einfach und sicher austauschen können.

Hinweis:

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO stellt keine Alternative zur EKRN dar, da diese nur an deutsche Steuersubjekte vergeben wird. So erhalten bspw. ausländische Rechtseinheiten mit Immobilieneigentum, die gemäß § 20 Absatz 1 Satz 2 eintragungspflichtig im Transparenzregister sind, keine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Ferner werden unter der Wirtschafts-Identifikationsnummer keine Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten einer in das Transparenzregister eintragungspflichtigen Rechtseinheit erfasst.

?Relevanz für Strafverfolgungsbehörden

Das Immobilientransaktionsregister stellt einen wesentlichen Fortschritt in der Bekämpfung von Finanzkriminalität dar. Es bietet nicht nur eine höhere Transparenz in einem Sektor, der anfällig für Missbrauch ist, sondern erleichtert auch die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erheblich.

Die Herausforderungen liegen nun in der präzisen Umsetzung. Weiterhin ist es wichtig, internationale Standards und Vorgaben, insbesondere der Financial Action Task Force (FATF), im Auge zu behalten.

Für Geldwäsche-Officer und Compliance-Verantwortliche in der Finanzbranche stellt das Register ein zusätzliches, effektives Werkzeug im Kampf gegen Finanzkriminalität dar.

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S+P Seminare steht für eine Bildung, die über den Horizont hinausblickt. Wir sind nicht nur auf deine persönliche und berufliche Entwicklung bedacht, sondern auch darauf, unseren Planeten für kommende Generationen zu schützen. Daher haben wir eine Initiative ins Leben gerufen, die unsere Seminare zu 100% klimaneutral macht.

Für jeden Seminarteilnehmer pflanzen wir einen Baum in Deutschland. Mit diesem Projekt schaffen wir eine jährliche CO?-Absorption von 15,7 Tonnen.Wir haben die Nachhaltigkeit unseres Unternehmens von EcoVadis bewerten lassen und nutzen die Angaben des United Nation Framework for Climate Change Convention (UNFCCC) als Grundlage für unsere Berechnungen. Finde heraus, wie wir mit dir zusammen einen Baum in Deutschland pflanzen.

Dein Nutzen als Seminarteilnehmer:

Bildung mit Verantwortung: Du erhältst nicht nur Zugang zu hochwertigen Seminaren, sondern leistest auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit.

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Sicherheit durch Fokus: Das neue Gesetz für risikobasierte Finanztransaktionsuntersuchungen.

Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer verbesserten, an den individuellen Risikoprofilen orientierten Überwachung getan

BildIn der sich ständig wandelnden Landschaft der Finanzmärkte ist es essenziell, angemessene Kontrollmechanismen zu implementieren, um illegale Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung effektiv zu bekämpfen. Ein Schlüsselakteur in diesem Kontext ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, kurz FIU. Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer verbesserten, an den individuellen Risikoprofilen orientierten Überwachung getan.

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass eine pauschale Herangehensweise an die Finanzüberwachung nicht mehr ausreicht. Anstatt alle Transaktionen gleich zu behandeln, zielt das Gesetz darauf ab, den Fokus auf tatsächlich riskante Vorgänge zu legen. Dies hat nicht nur Vorteile für die Aufsichtsbehörden, sondern auch für Finanzinstitute, die nun in der Lage sind, ihre Compliance-Maßnahmen zielgerichteter zu gestalten.

In diesem Artikel werden wir uns mit den Kernaspekten des Gesetzes auseinandersetzen, seinen Einfluss auf die Arbeit der FIU und auf die Compliance-Anforderungen für Finanzinstitute beleuchten sowie praktische Tipps für die Umsetzung der neuen Regelungen geben.

?Anpassung an FATF-Richtlinien und Effizienzsteigerung

Das Gesetz zielt darauf ab, den risikobasierten Ansatz der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der FATF (Financial Action Task Force), insbesondere der Recommendation 1, explizit im Geldwäschegesetz zu verankern. Dies ermöglicht der FIU, ihre Rolle in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch zielgerichteter zu gestalten. Ein Hauptanliegen ist dabei, die eingehenden Meldungen und Hinweise effizienter zu filtern und zu bewerten, damit riskante Transaktionen gezielt einer vertieften Analyse zugeführt werden können.

?Rechtliche Klarstellung und Bedürfnisorientierung

Durch die klarstellenden Anpassungen in den §§ 28, 30 Absatz 2 und 32 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes wird nicht nur die risikobasierte Arbeitsweise der FIU rechtlich abgesichert. Gleichzeitig können so die Bedürfnisse der Adressaten der Analyseberichte – nämlich der Strafverfolgungs- und sonstigen Kooperationsbehörden – besser in den Fokus gerückt werden.

Die rechtliche Klarstellung ermöglicht es, dass die Arbeit der FIU und die Anforderungen der Zusammenarbeitsbehörden effektiver aufeinander abgestimmt werden können.

?Herausforderung: Massives Meldeaufkommen

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sieht sich mit einem hohen Meldeaufkommen konfrontiert: Rund 6.792 Meldungen pro Woche und etwa 350.000 Meldungen im gesamten Jahr 2023. Diese Masse an Daten stellt eine erhebliche Herausforderung für effektive Analyse- und Bearbeitungsprozesse dar.

?Gesetzliche Anpassungen: Mehr Effizienz und Rechtsklarheit

Um diese Herausforderung zu bewältigen, werden Änderungen im Geldwäschegesetz vorgenommen. Diese Änderungen sollen Rechtsklarheit schaffen und die risikobasierte Arbeitsweise der Zentralstelle stärken. Die Ziele sind vielfältig: Einerseits soll die Arbeit der Zentralstelle effizienter werden, insbesondere bei der Filterung und Bewertung der eingehenden Meldungen.

Andererseits wird der Kernauftrag der Zentralstelle im Einklang mit der EU-Richtlinie 2015/849 geschärft, um den Fokus auf Geldwäsche, damit verbundene Vortaten und Terrorismusfinanzierung zu legen.

Technologie und Kooperation: Automatisierung und vereinfachte Zusammenarbeit
Darüber hinaus ist geplant, die Zentralstelle durch den Einsatz von automatisierten Verfahren zu unterstützen. Diese technologischen Anpassungen sollen dazu beitragen, dass die Zentralstelle ihrem Kernauftrag auch unter den erhöhten Anforderungen gerecht werden kann.

Zusätzlich sollen die Modalitäten der Kooperation zwischen der Zentralstelle und ihren Partnerbehörden vereinfacht werden, vor allem zur Unterstützung der Meldepflichtigen bei der Erkennung meldepflichtiger Sachverhalte und der Bearbeitung von Fristfällen.

?Änderung im Geldwäschegesetz

Mit der Ergänzung in § 28 Absatz 1 wird klargestellt, dass die Aufgabenwahrnehmung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen risikobasiert erfolgt. Es handelt sich um eine ergänzende Klarstellung des § 3a Absatz 1 GwG, wonach die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach den Anforderungen dieses Geldwäschegesetzes grundsätzlich insgesamt einem risikobasierten Ansatz folgt.

Mit der Ergänzung wird ausdrücklich in den Gesetzestext aufgenommen, dass sich die Regelung des § 3a Absatz 1 Satz 1 auch auf den gesamten Tätigkeitsbereich der Zentralstelle erstreckt.
Damit werden Rechtsunsicherheiten in der Auslegung und Anwendung der Regelung des § 3a beseitigt.

?§30 GwG wird wie folgt geändert:

Art und Umfang der Analyse haben sich am Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu orientieren. Für die risikogerechte Identifikation relevanter Meldungen und Informationen kann die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen automatisierte Verfahren nach § 29 Absatz 2a (Risikobewertungssysteme) einsetzen. Dabei soll auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung berücksichtigt werden.

Die Risikobewertungssysteme müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

die weitere Bearbeitung der als analyserelevant identifizierten Sachverhalte durch Amtsträger,
die Gewährleistung, dass Amtsträger die ausgesteuerten Fälle für eine weitere Analyse unverzüglich auswählen, und
die regelmäßige Überprüfung der Risikobewertungssysteme auf ihre Zielerfüllung einschließlich einer Zufallsauswahl.
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen kann die Parameter der Risikobewertungssysteme gemeinsam mit Strafverfolgungs- und Zusammenarbeitsbehörden festlegen. Einzelheiten der Risikobewertungssysteme dürfen nicht veröffentlicht werden, soweit die Veröffentlichung die gesetzliche Aufgabenerfüllung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen oder ihrer Zusammenarbeitsbehörden gefährden könnte.

?Fazit: Gesetzliche Neuausrichtung für effektivere Arbeit

Die anstehenden Änderungen im Geldwäschegesetz zielen darauf ab, die Effizienz und Rechtsklarheit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen deutlich zu verbessern. Angesichts des massiven Meldeaufkommens sind diese Schritte nicht nur notwendig, sondern dringend geboten. Durch die klare rechtliche Verankerung der risikobasierten Arbeitsweise, den Einsatz moderner Technologien und die Optimierung der interbehördlichen Zusammenarbeit positioniert sich die Zentralstelle zukunftsorientiert und leistungsfähig im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Diese umfassende Neuausrichtung ist ein entscheidender Schritt zur Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Finanzüberwachung und trägt dazu bei, die gesellschaftliche Sicherheit auf einem hohen Niveau zu halten.

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*Neu als Geldwäsche-Officer? Lassen Sie sich zertifizieren!*

Geldwäschegesetz aktuell und Pflichtenkatalog gemäß §27 PrüfbV

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> Aktueller Leitfaden zum neuen Geldwäschegesetz – Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie
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Unsere Termine:

12. – 15.03.2019 Stuttgart & Berlin
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Tag1:

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Tag 3:

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Tag 4:

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Das S&P Unternehmerforum ist zertifiziert nach AZAV, Ö-Cert sowie DIN 9001:2018.
Eine Förderung vom europäischen ESF sowie von den regionalen Förderstellen ist möglich. Gerne informieren wir Sie zu den Fördervoraussetzungen.

Sie haben Interesse am Seminar? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder melden Sie sich direkt mit dem Anmeldeformular online oder per E-Mail zum Seminar an.
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner erhalten Sie im Bereich Weiterbildungsförderung.

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Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

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