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Wirtschaft

Praxisnahes Know-how für Unternehmensprozesse: CSS startet Thementage 2020

Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft fokussieren aktuelle Themen und Trends aus den Bereichen Rechnungswesen, Controlling und Personalwesen

BildKünzell, 05. Februar 2020 – Spezielles Wissen rund um kaufmännische Unternehmensprozesse und neue Impulse für die tägliche Arbeitspraxis – dies erwartet Teilnehmer auf den kostenfreien CSS-Thementagen 2020. In den modernen Schulungsräumen der Firmenzentrale in Künzell und an weiteren acht regionalen Veranstaltungsorten fokussieren Experten der CSS AG sowie Fachreferenten aus Wirtschaft und Wissenschaft aktuelle Themen und Trends aus den Bereichen Rechnungswesen, Controlling und Personalwesen.

Für Kunden und Interessenten der deutschlandweit stattfindenden Thementage stehen von Februar bis Mitte November insgesamt 13 Termine zur Wahl. Start der etablierten CSS Veranstaltungsreihe ist der Thementag Personalwesen am 13. Februar in Düsseldorf. Hier referiert beispielsweise Professor Dr. Armin Trost von der Hochschule Furtwangen über moderne Personalgewinnung. Der Experte für HR-Management skizziert wirksame Ansätze in Zeiten des Fachkräftemangels – vom Employer Branding bis hin zur Vermittlung eines positiven Bewerbererlebens. Außerdem gibt der renommierte Studiendekan wertvolle Tipps für die Zukunft des HR-Managements in Zeiten der Digitalisierung. Hier geht es insbesondere darum, wie Unternehmen bei der Entwicklung einer Personalstrategie die Balance zwischen Stabilität und Agilität finden und was dies für ihre tägliche Praxis bedeutet.

An den Thementagen Rechnungswesen referiert beispielsweise Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern, Bonn, über Aktuelles aus der Finanzverwaltung: Die Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht stehen dabei ebenso auf dem Programm wie die Notwendigkeit eines internen Kontrollsystems für Steuern (IKS) oder die Trends in der Betriebsprüfung. Des Weiteren vermittelt der Experte Wissenswertes zur Neufassung der GoBD – vom zeitnahen Buchen über das Scannen und Fotografieren von Belegen bis hin zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten.

Thementage mit Fachseminaren kombinierbar

Wie schon in den vergangenen Jahren bieten auch die Thementage 2020 wieder die Option, ausgewählte Fachseminare zuzuschalten. Teilnehmer haben so die Möglichkeit, sich eine informative und interessante zweitägige Kompaktveranstaltung mit nur einer An- und Abreise zusammenzustellen. Dafür stehen insgesamt zwei Seminare zur Wahl, die profundes Wissen für die tägliche Arbeitspraxis vermitteln:

o Fachseminar Mehrwertsteuerreform, neue GoBD und Elektromobilität | Referent: Bernhard Lindgens | Bundeszentralamt für Steuern
o Fachseminar Umsatzsteuer | Referent: Bernhard Lindgens | Bundeszentralamt für Steuern

Die kostengünstigen Seminare lassen sich gezielt mit Thementagen an den lokalen Veranstaltungsorten zu verschiedenen Terminen kombinieren, können aber auch separat gebucht werden. Anmeldungen zu den jeweiligen Veranstaltungen sowie detaillierte Agenden unter https://www.css.de/veranstaltungen.html

Termine

DÜSSELDORF
13.02.2020 | Thementag Personalwesen
27.05.2020 | Thementag Controlling
09.09.2020 | Fachseminar Umsatzsteuer
10.09.2020 | Thementag Rechnungswesen

OSNABRÜCK
18.03.2020 | Fachseminar MwSt-Reform, neue GoBD und Elektromobilität
19.03.2020 | Thementag Rechnungswesen & Personalwesen

NÜRNBERG
25.03.2020 | Fachseminar MwSt-Reform, neue GoBD und Elektromobilität
26.03.2020 | Thementag Rechnungswesen

LUDWIGSBURG
01.04.2020 | Fachseminar MwSt-Reform, neue GoBD und Elektromobilität
02.04.2020 | Thementag Rechnungswesen
22.09.2020 | Thementag Personalwesen

KÜNZELL/FULDA
13.05.2020 | Fachseminar MwSt-Reform, neue GoBD und Elektromobilität
14.05.2020 | Thementag Rechnungswesen
03.09.2020 | Thementag Personalwesen

HAMBURG
23.09.2020 | Fachseminar Umsatzsteuer
24.09.2020 | Thementag Rechnungswesen & Personalwesen

NECKARSULM
30.09.2020 | Fachseminar Umsatzsteuer
01.10.2020 | Thementag Rechnungswesen

MÜNCHEN
21.10.2020 | Fachseminar Umsatzsteuer
22.10.2020 | Thementag Rechnungswesen

BERLIN
11.11.2020 | Fachseminar Umsatzsteuer
12.11.2020 | Thementag Rechnungswesen

Mittelstandslösung eGECKO
Die branchenübergreifend einsetzbare Software eGECKO integriert und vernetzt auf effiziente, ganzheitliche Weise sämtliche Abläufe eines Unternehmens. Das Produktportfolio umfasst Lösungen für das Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Konzernmanagement, Vertragsmanagement, Dokumentenarchiv), Controlling (Kostenrechnung, strategische Unternehmensplanung, Budgetierung, Kennzahlensystem, Rating), Personalwesen (Lohn- und Gehaltsabrechnung, Reisemanagement, Personalmanagement, Personalzeiterfassung), CRM sowie spezielle ERP-Komplettlösungen für ausgewählte Branchen.

Über die CSS AG
Die CSS AG entwickelt seit 1984 benutzerorientierte sowie branchenübergreifend einsetzbare Business Software für den anspruchsvollen Mittelstand – auch für den internationalen Unternehmenseinsatz. Die Softwarelösung eGECKO bietet als einzige Mittelstandslösung die komplette Integration von Rechnungswesen, Controlling, Personalwesen und CRM mit moderner Javatechnologie. Mit knapp 2500 Kunden und ca. 10.800 Firmen, darunter Organisationen, öffentliche Einrichtungen, mittelständische Unternehmen und internationale Konzerne wie CAWÖ Textil, Hassia Mineralquellen, die WASGAU Produktions & Handels AG oder der VDMA, gehört CSS zu den großen Herstellern betriebswirtschaftlicher Software in Deutschland. Neben dem Hauptsitz in Künzell bei Fulda ist die CSS-Gruppe deutschlandweit mit über 230 Mitarbeitern und Standorten in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Lampertheim, München, Villingen-Schwenningen und Wilhelmshaven vertreten. Zum europaweiten Partnernetz von CSS zählen Unternehmen wie die Asseco Germany AG, COBUS ConCept GmbH, Hetkamp GmbH, PLANAT GmbH, PDS GmbH oder PSI Automotive & Industry GmbH. Strategische Partner sind Microsoft, Informix, Oracle und IBM. Die CSS AG ist Mitglied im Branchenverband BITKOM, im VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.) und im BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V.). Weitere Informationen zu CSS: www.css.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

CSS AG
Frau Verena Quell
Friedrich-Dietz-Str. 1
36093 Künzell
Deutschland

fon ..: +49 (661) 9392-216
fax ..: +49 (661) 9392-325
web ..: http://www.css.de
email : verena.quell@css.de

Die CSS AG entwickelt seit 1984 benutzerorientierte sowie branchenübergreifend einsetzbare Business Software für den anspruchsvollen Mittelstand – auch für den internationalen Unternehmenseinsatz. Die Softwarelösung eGECKO bietet als einzige Mittelstandslösung die komplette Integration von Rechnungswesen, Controlling, Personalwesen und CRM mit moderner Javatechnologie. Mit knapp 2500 Kunden und ca. 10.800 Firmen, darunter Organisationen, öffentliche Einrichtungen, mittelständische Unternehmen und internationale Konzerne wie CAWÖ Textil, Hassia Mineralquellen, die WASGAU Produktions & Handels AG oder der VDMA, gehört CSS zu den großen Herstellern betriebswirtschaftlicher Software in Deutschland. Neben dem Hauptsitz in Künzell bei Fulda ist die CSS-Gruppe deutschlandweit mit über 230 Mitarbeitern und Standorten in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Lampertheim, München, Villingen-Schwenningen und Wilhelmshaven vertreten. Zum europaweiten Partnernetz von CSS zählen Unternehmen wie die Asseco Germany AG, COBUS ConCept GmbH, PLANAT GmbH, PDS GmbH oder PSI Automotive & Industry GmbH. Strategische Partner sind Microsoft, Informix, Oracle und IBM. Die CSS AG ist Mitglied im Branchenverband BITKOM, im VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.) und im BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V.). Weitere Informationen zu CSS: www.css.de

Pressekontakt:

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Medien

2KS Cloud Services stellt trebono-App für steueroptimierte Lohnzahlung vor

Rechtssichere Cloud-Lösung schafft Bonus für Arbeitnehmer und senkt Lohnnebenkosten

BildDarmstadt, 26. Februar 2019. Unter dem Namen „trebono“ stellt 2KS Cloud Services eine Smartphone-App für steueroptimierte Lohnzahlungen vor. Dahinter steht eine Cloud-Lösung zur rechtssicheren Dokumentation und Abrechnung zusätzlicher Lohnbestandteile. Dadurch können auch regelmäßige Zahlungen an Arbeitnehmer als steuerfreier Bonus gewährt werden, zusätzlich spart der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten. Im Gegensatz zu einfachen Gutschein- oder Kartensystemen, wie sie bislang üblich waren, setzt trebono auf belegersetzendes Scannen mit dem Smartphone. Dieses kann überall genutzt werden und unterstützt sämtliche im deutschen Einkommensteuerrecht vorgesehene Vergünstigungen. Als Resultat kommen vereinbarte Boni ohne jeden Abzug bei den Mitarbeitern an, Liquiditätsbindung und Prüfungsrisiken für das Unternehmen entfallen. In einer sechsmonatigen Early Adopter Phase hat trebono sich bereits bei mehreren hundert Nutzern bewährt. Ab sofort ist die Lösung allgemein verfügbar.

„In Zeiten des Fachkräftemangels, den Personaler einmütig als größte Recruitment-Herausforderung der nächsten Jahre sehen, gelten Employer Branding und Mitarbeiterbindung als die wesentlichen Gegenmaßnahmen für Unternehmen“, sagt Jörg Klingler, Geschäftsführer der 2KS Cloud Services GmbH. „Mit trebono lassen sich beide erreichen – rechtssicher und ohne eigenen Aufwand als steuer- und abgabenfreier Bonus, der ankommt.“ Die mit dem Unternehmenslogo gebrandete Smartphone-App erinnert den Arbeitnehmer bei jeder Nutzung daran, dass der Arbeitgeber etwas Gutes für ihn tut, und trägt damit zur Mitarbeiterbindung bei.

Unternehmen, die trebono nutzen wollen, können aus der ganzen Bandbreite der steuer- und abgabenfreien Zusatzleistungen wählen, die das deutsche Einkommensteuerrecht vorsieht. Hierzu zählen die gängigen Modelle wie digitale Essensmarke, einfacher Sachbezug oder Jobticket ebenso wie der weniger geläufige Internetkostenzuschuss, Handykostenzuschuss oder Kita-Kostenzuschuss. Aber auch die Erholungsbeihilfe, Anmietung von Werbeflächen auf dem privaten PKW oder der „große“ Sachbezug nach §37b EstG sind möglich. Egal ob einmalig oder regelmäßig lassen sich so zusätzliche Lohnbestandteile realisieren, die als Bonus wirklich beim Arbeitnehmer ankommen – sogar bei einem 450EUR-Mini-Job.

trebono beherrscht die mobile Belegerfassung per Smartphone-Kamera als ersetzendes Scannen analog der TR-RESISCAN-Richtlinie. So genügt es etwa beim Service Essensmarke, dass der Arbeitnehmer den Kassenzettel mit dem Einkauf seines Mittagessens mit der trebono-App abfotografiert. Ähnlich kann er bei Nutzung der Erholungsbeihilfe die tatsächlich durchgeführte Maßnahme mit Fotos dokumentieren, um den Bonus zu erhalten. Alle Belege werden über eine sichere Verbindung in die Cloud hochgeladen, automatisch erkannt, vom trebono Cloud-Service geprüft und gespeichert. Falls sich Rückfragen an den Mitarbeiter ergeben, können diese vom trebono-Service direkt im eingebauten Chat geklärt werden.

Am Monatsende erstellt der Cloud-Service schließlich anhand der freigegebenen Belege für alle Mitarbeiter einen fertigen Datensatz für das Lohnabrechnungssystem. So wird die Lohnbuchhaltung mit der Abwicklung des Bonus-Systems nicht belastet und es ist sichergestellt, dass nur die steuerfreien Beträge ausgezahlt werden, für die auch eine rechtssichere Dokumentation vorliegt. Diese bleibt GoBD-konform für 12 Jahre gespeichert und steht – etwa für eine Betriebsprüfung – jederzeit online zur Verfügung.

Ohne Aufwand oder Risiko im Unternehmen sind somit alle denkbaren Lohnmodelle vom Sachbezug bis zur Erholungsbeihilfe abgedeckt und werden laufend an die aktuelle Rechtslage angepasst. Deshalb empfiehlt auch die Fachanwältin für Steuerrecht und Steuerberaterin Eva Storch, die trebono während der Early Adopter Phase ausgiebig untersucht hat, ausdrücklich den Einsatz: „trebono sorgt dafür, dass die Gestaltung, die ich meinem Mandanten empfohlen habe, auch hält. Und zwar ohne den Belegen hinterherzulaufen, auch noch bei der Betriebsprüfung!“

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

2KS Cloud Services GmbH
Herr Jörg Klingler
Bahnhofstr. 54
64367 Mühltal
Deutschland

fon ..: +49 6151 4934110
web ..: http://www.trebono.de
email : j.klingler@trebono.de

Über 2KS Cloud Services

2KS Cloud Services hat als erstes Unternehmen eine rechtssichere Cloud-Plattform für belegersetzendes Scannen mit dem Smartphone realisiert. Die darauf basierende Lösung trebono (www.trebono.de) bietet mittelständischen Arbeitgebern direkt einsetzbare Module für Lohnbestandteile, die steuer- und abgabenfrei ankommen. Mit diesem Bonus trägt trebono erheblich zu Mitarbeitermotivation und -bindung bei. Im Gegensatz zu einfachen Gutschein- oder Kartensystemen können sämtliche Vorteile des deutschen Einkommensteuerrechts genutzt werden. Für die Unternehmen entfallen Liquiditätsbindung und Prüfungsrisiken, automatische rechtssichere Dokumentation und Abrechnung reduzieren den Aufwand nahezu auf null.

Pressekontakt:

in-house Agentur
Herr Michael Ihringer
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64289 Darmstadt

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