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Wirtschaft

IfKom: KI-Gesetz schnell umsetzen!

Aus Sicht der IfKom kann sich Vertrauen in die KI bei Unternehmen, Investoren und Anwendern nur dann aufbauen, wenn gesetzliche Regelungen dem Stand der Technik entsprechen und auch wirksam sind.

Das vom Europäischen Parlament Anfang März verabschiedete KI-Gesetz soll 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Allerdings können, bis auf einige Ausnahmen, noch zwei Jahre Zeit vergehen, bevor es vollständig umgesetzt sein muss.

Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt das Zustandekommen eines Rechtsrahmens zur Künstlichen Intelligenz mit einem abgestuften risikobasierten Regulierungsansatz. Unterschieden wird zwischen inakzeptablen KI-Systemen, die verboten werden, Hochrisiko-Systemen mit strengen Auflagen und Anwendungen mit geringem Risiko, für die jedoch auch Transparenz- und Dokumentationspflichten bestehen.

Die IfKom kritisieren jedoch den zeitlichen Rahmen des Gesetzes. Bis zum vollständigen Inkrafttreten im Jahr 2026 setzt die EU-Kommission auf freiwillige Absprachen mit Unternehmen. Auch die Bundesregierung verweist auf Verhaltenskodizes (Codes of Practice), die zusammen mit Modellanbietern und Stakeholdern erarbeitet werden sollen, bis später auf Standards und auf harmonisierte europäische Normen zurückgegriffen werden kann.

Die IfKom halten das Verfahren der Gesetzgebung in der EU nur für bedingt geeignet, der dynamischen technologischen Entwicklungen in diesem Bereich gerecht zu werden. Die KI-Regulierung könnte bereits veraltet sein, wenn sie vollständig in Kraft tritt. Klare und verlässliche Regeln sollten aus Sicht der IfKom die Innovationsfähigkeit fördern, Investitionen ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Zugleich sollen sie den Datenschutz sicherstellen und die Persönlichkeitsrechte der Menschen schützen. Gesetzgebungsverfahren müssen jedoch mit dem Tempo der dynamischen technischen Entwicklung mithalten, um diese Ziele zu erreichen.

Das neu eingerichtete Europäische AI-Büro der EU-Kommission soll die Umsetzung des KI-Gesetzes mit den Mitgliedstaaten durchsetzen. Als Aufsichtsbehörden über diverse Hochrisiko-KI-Systeme werden die nationalen Datenschutzbehörden tätig. Die IfKom hatten gefordert, eine zentrale EU-Behörde mit weitreichenden Kompetenzen einzurichten, die die Einhaltung der Regeln überwacht und zudem Sanktionen verhängen kann. Es bleibt daher kritisch zu beobachten, ob durch die nationalen Aufsichtsbehörden ein gleicher Bewertungsmaßstab angelegt wird, so dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt.

Aus Sicht der IfKom kann sich Vertrauen in die KI sowohl bei Unternehmen und Investoren als auch bei den Anwendern nur dann aufbauen, wenn gesetzliche Regelungen dem Stand der Technik entsprechen und auch wirksam sind. Dies sollte auch die EU kritisch prüfen und schnellere Verfahren beschließen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
Castroper Str. 157
44357 Dortmund
Deutschland

fon ..: 0231 93699329
web ..: http://www.ifkom.de
email : info@ifkom.de

Die Ingenieure für Kommunikation e. V. (IfKom) sind der Berufsverband von technischen Fach- und Führungskräften in der Kommunikationswirtschaft. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder – Ingenieure und Ingenieurstudenten sowie fördernde Mitglieder – gegenüber Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Der Verband ist offen für Studenten und Absolventen von Studiengängen an Hochschulen aus den Bereichen Telekommunikation und Informationstechnik sowie für fördernde Mitglieder. Der Netzwerkgedanke ist ein tragendes Element der Verbandsarbeit. Gerade ITK-Ingenieure tragen eine hohe Verantwortung für die Gesellschaft, denn sie bestimmen die Branche, die die größten Veränderungsprozesse nach sich zieht. Die IfKom sind Mitglied im Dachverband ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e. V. Mit über 40.000 Mitgliedern zählt der ZBI zu den größten Ingenieurverbänden in Deutschland.

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Wirtschaft

IfKom: Recht auf schnelles Internet muss angepasst werden!

In Bezug auf einen schnellen Internetzugang fordern die IfKom e. V. eine deutliche Steigerung sowohl im Download als auch im Upload.

Erstmals verpflichtet die Bundesnetzagentur einen Telekommunikationsanbieter, einen Haushalt mit schnellem Internet zu versorgen. Aus diesem Anlass erneuert der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) seine Forderung, die gesetzlichen Anforderungen an schnelles Internet endlich anzupassen.

Angesichts des schon bis zum Jahr 2018 von der damaligen Bundesregierung vorgesehenen flächendeckenden Ausbaus von Internetanschlüssen mit Mindestgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde im Download mutet der derzeit gesetzlich bzw. durch Verordnung festgelegte Mindestwert von 10 Megabit pro Sekunde geradezu anachronistisch an.

Der IfKom-Bundesvorsitzende Heinz Leymann erklärt dazu: „Bereits im Jahr 2022 haben die IfKom in ihrer Stellungnahme im Rahmen der Konsultation zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten die Festlegung von 25 bis 50 Megabit pro Sekunde als Mindestwert gefordert. Die derzeitige TK-Mindestversorgungsverordnung schreibt Werte von 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload vor. Das berücksichtigt nicht die gleichzeitige Nutzung eines Anschlusses durch mehrere Personen bei gleichbleibender Qualität und passt im Kontext von Gigabitnetzen und Glasfaserausbau längst nicht mehr in die Zeit. Eine Anpassung ist dringend notwendig.“

Die Werte für die Mindestversorgung werden einmal im Jahr von der Bundesnetzagentur evaluiert. Änderungen der Mindestwerte in der Verordnung erfolgen, gestützt auf Sachverständigengutachten, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie mit dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages. Ein aktuelles Gutachten zur gleichzeitigen Nutzung eines Anschlusses durch mehrere Personen geht bei den jetzigen Mindestwerten von einer im Alltag guten, wenn auch gegenüber der Situation ohne Parallelnutzung zum Teil reduzierten Qualität aus.

Die IfKom fordern, die untersuchten Szenarien in Zeiten sich ändernder Arbeitswelten anzupassen. Es muss bei zunehmenden Home-Office-Tätigkeiten möglich sein, dass zwei Personen eines Haushalts über ihren Anschluss beispielsweise gleichzeitig Videokonferenzen ohne Qualitätsverlust durchführen können, auch wenn parallel noch ein Datentransfer stattfindet. Dafür sind die derzeitigen Mindestwerte deutlich zu gering angesetzt.

Die soziale Teilhabe der Verbraucher sowie der wirtschaftliche Erfolg von freiberuflich Tätigen und kleinen Unternehmen bedürfen eines schnellen Internetzugangs. Daher fordern die IfKom, bei der kommenden Überprüfung der Mindestwerte eine deutliche Steigerung sowohl im Download als auch im Upload vorzunehmen.

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Wirtschaft

IfKom: Internationale Digitalstrategie erfordert konkrete Umsetzung

Die IfKom e. V. unterstützen das Ziel einer sicheren und widerstandsfähigen digitalen Infrastruktur und sicherer leistungsfähiger Netze.

Die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen eine Strategie für internationale Digitalpolitik beschlossen. Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) hält die angestrebten Ziele für richtig und wichtig! Demokratie und Freiheit im digitalen Raum, Wohlstand in einer globalisierten digitalen Welt und Nachhaltigkeit müssen nach Meinung des Ingenieurverbandes nunmehr mit konkreten Maßnahmen untersetzt und kontinuierlich verteidigt werden, damit diese Strategie auch Erfolge vorzuweisen hat.

Dazu fordert der IfKom-Bundesvorstand ein zunehmendes internationales Engagement Deutschlands, was sich insbesondere in einer stärkeren Führungsrolle in internationalen Gremien ausdrücken sollte. Gerade vor dem Hintergrund einer weltweiten Vernetzung müssen Demokratie- und Freiheitswerte gefördert und die Menschenrechte geschützt werden, zugleich gilt es, Freiräume zu erhalten und einer Zensur entgegenzuwirken. Die Schwierigkeit, den richtigen Weg zu finden, zeigt sich schon in Deutschland beispielsweise beim Thema Datenspeicherung. Die anlasslose rechtswidrige Überwachung und Datenspeicherung werden richtigerweise auch in dieser Strategie abgelehnt. Politiker und Sicherheitskreise argumentieren für rechtssichere Ausnahmen zur Verhinderung schwerer Straftaten. International kommt hinzu, dass die Menschen in anderen Ländern ein unterschiedliches Akzeptanzniveau zu staatlichen Überwachungsmaßnahmen haben.

Die IfKom begrüßen die Absicht, internationale Regeln anzustreben, die sowohl innovationsfreudig ausgerichtet sind als auch negative Folgen und Risiken minimieren sollen. Insbesondere die ethischen Gesichtspunkte der Entwicklung und Nutzung von Technologien gilt es aus Sicht der IfKom, im internationalen Kontext stärker zu berücksichtigen. Regeln im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) benötigen einen breiten Konsens, daher ist hier wie auch in anderen Bereichen der in der Strategie genannte Multi-Stakeholder-Ansatz zu favorisieren. An einer vertrauenswürdigen und nachhaltigen KI müssen alle Verantwortlichen interessiert sein.

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden globalen Vernetzung ist auch nach Auffassung der IfKom die digitale Souveränität der EU zu stärken. Die IfKom unterstützen das Ziel einer sicheren und widerstandsfähigen digitalen Infrastruktur und sicherer leistungsfähiger Netze. Zudem fordert der Ingenieurverband, den Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit nicht nur für die IT-Infrastruktur selbst zu betrachten, sondern auch die mittelbaren Effekte der Nachhaltigkeit, beispielsweise in den Bereichen Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, stärker zu berücksichtigen und die Rahmenbedingungen in diesem Sinne zu setzen. Viel Zeit bleibt der Bundesregierung nicht, bis der nächste Wahltermin heranrückt. An der Umsetzung dieser und anderer bereits existierender Papiere wie Digitalstrategie und Gigabitstrategie muss nun zügig gearbeitet werden, damit messbare Ergebnisse eintreten, Wirtschaft und Wohlstand gestärkt werden und die Menschen sicher, selbstbestimmt und diskriminierungsfrei digitale Technologien nutzen können – und dies nicht nur in Deutschland!

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IfKom: Rechtssicherer Umgang mit Internet-Daten für eine erfolgreiche Strafverfolgung!

Die IfKom e. V. fordern einen rechtssicheren Umgang mit Internet-Daten zur Kriminalitätsbekämpfung, wobei die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gewahrt bleiben müssen.

BildDer Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) sprach kürzlich mit dem Bundestagsabgeordneten Michael Breilmann zum Thema „Rechtssicherer Umgang mit Internet-Daten für eine erfolgreiche Strafverfolgung – Speicherung von IP-Adressen“. Breilmann ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie ordentliches Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.

Im September 2022 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass die immer noch vorhandene deutsche Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im August 2023 diese Entscheidung. „Das Urteil des EuGH lässt jedoch zu, dass bei einer ernsten aktuellen oder vorhersehbaren Bedrohung für die nationale Sicherheit Verkehrs- und Standortdaten allgemein vorübergehend gespeichert werden dürfen“, betonte Heinz Leymann (IfKom-Bundesvorsitzender) und ergänzte: „Wir brauchen zur Bekämpfung der Internetkriminalität, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Verdachts anderer schwerer Straftaten die Möglichkeit, aufgrund der Internetdaten die Täter zu ermitteln.“ Ein Beispiel ist die zeitlich befristete Speicherung von IP-Adressen. Dabei handelt es sich im Prinzip um die Fingerabdrücke der Täter.

Aus der Sicht der IfKom muss in diesem Kontext die Politik klare technische und rechtliche Regelungen schaffen, die mit dem EU-Recht vereinbar sind. Dieses fordert eine strikte Begrenzung der allgemeinen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf den Zweck des Schutzes. Insbesondere bei den technischen Voraussetzungen – wie beim aktuell diskutierten Quick-Freeze-Verfahren – sind die hiervon betroffenen Telekommunikationsunternehmen und die Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt miteinzubinden. Die Speicherung der IP-Adressen für einen bestimmten Zeitraum darf nur zum Zwecke der Strafverfolgung, der Strafvereitelung und der Abwehr einer nationalen Bedrohung erfolgen, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland müssen gewahrt bleiben.

Michael Breilmann: Wir brauchen schnellstmöglich eine europarechtssichere Lösung zur befristeten Speicherung von IP-Adressen, die technisch realisierbar und kurzfristig einsetzbar ist. Die Bundesregierung hat es in über einem Jahr seit der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofes im September 2022 nicht geschafft, hier für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen. Um nicht die Falschen zu schützen, müssen die gegebenen Spielräume endlich voll ausgeschöpft werden. Unsere Behörden benötigen klare und präzise Regeln für eine effektive Bekämpfung von Kriminalität. Die Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten darf nicht von Zufallsmeldungen durch ausländische Partnerbehörden abhängig sein.

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IfKom: KI-Gesetz muss zügig in Kraft treten!

Die IfKom e. V. sind der Meinung, die Innovationen sollen nicht verhindert werden, aber Manipulation und Missbrauch durch KI-Systeme müssen rechtzeitig erkannt werden können.

Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die Einigung zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten zur Regelung der künstlichen Intelligenz (AI-Act). Angesichts des bereits im April 2021 von der EU-Kommission eingebrachten Gesetzes fordert der Ingenieurverband nunmehr eine zügige Verabschiedung der Regeln durch das EU-Parlament und durch die Mitgliedstaaten.

Aus Sicht des Bundesvorstands ist eine solche Regulierung sinnvoll, da sie den Rahmen festlegt, in dem Innovationen entstehen können und somit die Bedingungen für Wettbewerb deutlich macht. Zudem stellen die gesetzlichen Regelungen eine Schutzfunktion für die Menschen dar. Ob sich die jetzt festgelegte Kategorisierung in Risikostufen bewährt, muss abgewartet werden. Es muss aber, so fordern die IfKom, zukünftig möglich sein, bei der Erstellung von Gesetzen auf EU-Ebene schneller auf innovative Entwicklungen in der Technik einzugehen.

Begrüßen würden die IfKom zudem, wenn die EU eine einzige Behörde einrichtet, die die Einhaltung der Regeln überwacht und auch Sanktionen verhängen kann. Sobald dies in nationale Hände gegeben wird, ist ein gleicher Bewertungsmaßstab eher unwahrscheinlich und es gäbe möglicherweise Wettbewerbsverzerrungen.

Die IfKom teilen die Festlegungen für Anwendungen mit hohem Risiko. So soll die biometrische Echtzeit-Identifizierung nur unter strengen Auflagen eingesetzt werden dürfen. Grundsätzlich werden große KI-Modelle (z. B. GPT von OpenAI oder solche von Google oder Meta) strenger reguliert als kleine, was an der Rechenleistung festgemacht wird. Dies als entscheidendes Kriterium zu verwenden, darf inzwischen bezweifelt werden. Zusätzlich sollte das Nutzerverhalten berücksichtigt werden, dem aktuellen Trend der Nutzung kleinerer Modelle folgend. Daran erkennt man den Nachteil eines langen Gesetzgebungsverfahrens, bei dem die Regelungen der technischen Entwicklung oder der Relevanz bei Nutzern hinterherhinken.

Die IfKom fordern zudem, stärker auf ethische Grundsätze zu achten. Das Training von KI-Systemen muss so gestaltet werden, dass die KI diskriminierungsfrei arbeitet. Insbesondere bei der Erkennung und Verarbeitung von biometrischen Daten oder von persönlichen Merkmalen darf es keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe oder anderer Persönlichkeitsmerkmale geben. Auch die manipulierende Bearbeitung von Bildern und Filmen zur Beeinflussung von Meinungen und Stimmungen sollte genauer in den Fokus genommen werden.

Schließlich ist – trotz einiger kritischer Bewertungen – zu hoffen, dass die EU-Gesetzgebung weltweite Vorbildfunktion hat und es zu einer möglichst einheitlichen globalen Regulierung kommt. Innovationen sollen nicht verhindert werden, aber Manipulation und Missbrauch durch KI-Systeme müssen rechtzeitig erkannt werden können. Dies gelingt aber nur, wenn sich die Regeln auch in angemessener Zeit anpassen lassen.

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