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Entdecke, wie die neuen MaRisk für ZAG-Institute deine Compliance und Sicherheit auf das nächste Level heben!

Mit den neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für ZAG-Institute werden die Latte für Compliance und Sicherheitsstandards höher gelegt.

BildDie Finanzbranche befindet sich im ständigen Wandel, und gerade im Bereich der Zahlungsdienstleister sind stetig aktualisierte Regulierungen unerlässlich. Mit den neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für ZAG-Institute werden die Latte für Compliance und Sicherheitsstandards höher gelegt. Diese Regeln bieten nicht nur eine Orientierung für den Aufbau eines effektiven Risikomanagementsystems, sondern sie fördern auch die Transparenz und Rechenschaftspflicht im gesamten Unternehmen.

Wenn du wissen möchtest, wie diese Anforderungen den regulatorischen Rahmen deines Unternehmens stärken und gleichzeitig zur Minimierung von Risiken beitragen können, dann bist du hier genau richtig. Lies weiter, um einen detaillierten Einblick zu erhalten!

?Neue MaRisk für ZAG-Institute: Flexibler und praxisnaher Rahmen für Geschäftsorganisation

Das neue Rundschreiben basiert auf dem § 27 Abs. 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und bietet den Instituten einen flexiblen sowie praxisnahen Rahmen für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Das bedeutet, dass es nicht nur klare Anleitungen gibt, wie ein Unternehmen strukturiert sein sollte, sondern auch, wie es seine Verpflichtungen erfüllen kann.

Speziell präzisiert das Rundschreiben die Anforderungen der §§ 17 und 18 ZAG, die sich auf Sicherungsanforderungen beziehen, und des § 26 ZAG, der die Auslagerung behandelt. Die Geschäftsorganisation sollte demnach angemessene Unternehmenssteuerungsmaßnahmen, Kontrollmechanismen und Verfahren umfassen, die sicherstellen, dass alle Verpflichtungen des Instituts erfüllt werden.

?Modulare Struktur für zeitnahe Anpassungen

Das Rundschreiben ist bewusst modular aufgebaut, um eine schnelle Anpassung in spezifischen Regelungsfeldern zu ermöglichen. Im allgemeinen Teil, bekannt als Modul AT, finden sich die Grundlagen für die Ausgestaltung des Risikomanagements. Dieser Teil liefert die grundlegenden Prinzipien, die für alle Institute gelten.

Spezifischere Anforderungen, etwa zur Organisation von Zahlungsdiensten und E-Geld-Geschäften, werden im Modul BTO abgedeckt.

Das Modul BTR erläutert die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie die Überwachung und Kommunikation von Risiken. Auch wird der Fokus auf Risikokonzentrationen adressiert.

Zusätzlich gibt das Modul BT einen Rahmen für die Interne Revision und die Risikoberichterstattung vor, was die Komplexität und Vielseitigkeit des neuen Rundschreibens unterstreicht.

?Action Plan: Umsetzung der neuen MaRisk für ZAG-Institute

Phase 1: Grundlagen schaffen

AT 1 Vorbemerkung: Verstehen und Einordnen der regulativen Basis für das Risikomanagement.
Phase 2: Rahmenbedingungen klären

AT 2 Anwendungsbereich: Identifikation des Anwenderkreises, relevanter Risiken und Geschäftsbereiche.
Phase 3: Verantwortlichkeiten festlegen

AT 3 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung: Sicherstellen der ganzheitlichen Verantwortung der Geschäftsleitung im Risikomanagement.
Phase 4: Risikomanagement konkretisieren

AT 4 Allgemeine Anforderungen an das Risikomanagement: Ausarbeitung spezifischer Anforderungen wie Risikoabschirmung, Strategien und interne Kontrollsysteme.
Phase 5: Organisatorische Grundlagen legen

AT 5 Organisationsrichtlinien & AT 6 Dokumentation: Etablierung der organisatorischen Richtlinien und der dafür notwendigen Dokumentation.
Phase 6: Dokumentationsprozess optimieren

AT 6 Dokumentation: Einrichten einer lückenlosen und prüffähigen Dokumentation aller risikorelevanten Prozesse, Entscheidungen und Maßnahmen.
Phase 7: Ressourcenmanagement

AT 7 Ressourcen: Klärung und Bereitstellung der benötigten Personal- und technisch-organisatorischen Ressourcen, inklusive Notfallmanagement.
Phase 8: Anpassungsfähigkeit sichern

AT 8 Anpassungsprozesse: Definierung der Prozesse für die Einführung neuer Produkte, betriebliche Änderungen und eventuelle Fusionen.

?Action Plan: Umsetzung des Besonderen Teils der MaRisk für ZAG-Institute

Phase 1: Zahlungsdienste regulieren

BTO Anforderungen an das Erbringen von Zahlungsdiensten: Festlegung spezieller Prozesse und Verfahren für Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte.
Phase 2: Risikosteuerung optimieren

BTR Anforderungen an die Risikosteuerung: Fokussierung auf die Steuerung von operationellen Risiken, Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Liquiditätsrisiken.
Phase 3: Interne Revision stärken

BT 2 Besondere Anforderungen an die Internen Revision: Klärung der Rollen, Verantwortlichkeiten und Grundsätze, die die Interne Revision befolgen sollte.
Phase 4: Risikoberichterstattung standardisieren

BT 3 Anforderungen an die Risikoberichterstattung: Etablierung der allgemeinen und speziellen Anforderungen an die Risikoberichte und die damit verbundenen Berichtspflichten.

?Hebe deine Compliance und Sicherheit auf das nächste Level mit S+P Seminaren

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MaRisk 7.0: Aktualisierte Richtlinien für Finanzinstitute

Die Finanzwelt ist einem stetigen Wandel unterworfen, und damit einher gehen regelmäßige Anpassungen der regulatorischen Rahmenbedingungen.

BildEin Schlüsselinstrument in diesem Prozess sind die Mindestanforderungen an das Risikomanagement, kurz MaRisk.

In der neuesten Version, MaRisk 7.0, werden die Richtlinien für Finanzinstitute aktualisiert und auf die sich verändernde Landschaft zugeschnitten.

1. Einführung

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind von zentraler Bedeutung für Finanzinstitute. Sie bilden das Grundgerüst für eine solide Risikomanagement-Praxis und tragen zur Stabilität des gesamten Finanzsystems bei. Mit der Einführung von MaRisk 7.0 werden die Leitplanken neu justiert, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Version 7.0 von MaRisk bringt einige wichtige Neuerungen mit sich, die im Folgenden genauer beleuchtet werden.

2. Neue Schwerpunkte

MaRisk 7.0 geht gezielt auf aktuelle Entwicklungen im Finanzsektor ein, indem es seine Schwerpunkte neu setzt:

Cybersicherheit und Datenschutz: Die digitale Transformation hat die Angriffsfläche für Cyberangriffe erweitert. MaRisk 7.0 legt daher besonderen Wert auf robuste Cybersicherheitsstrategien und den Schutz sensibler Kundeninformationen.

Berücksichtigung der Digitalisierung: Die fortschreitende Digitalisierung erfordert ein Umdenken im Risikomanagement. Neue Technologien wie KI und Big Data bringen Chancen, aber auch Risiken. MaRisk 7.0 betont die Notwendigkeit, Risiken angemessen zu bewerten und zu kontrollieren.

Nachhaltigkeitsaspekte: Mit Blick auf eine nachhaltige Zukunft betont MaRisk 7.0 die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten. Finanzinstitute werden aufgefordert, ESG-Überlegungen in ihr Risikomanagement zu integrieren.

Diese Neuausrichtung in MaRisk 7.0 spiegelt die Realität wider und stellt sicher, dass Finanzinstitute auf die Herausforderungen der modernen Finanzwelt vorbereitet sind. Die Schwerpunkte auf Cybersicherheit, Digitalisierung und Nachhaltigkeit zeigen, dass die Finanzbranche aktiv bestrebt ist, sich den Veränderungen anzupassen und eine solide Grundlage für die Zukunft zu schaffen.

3. Governance und Verantwortung

MaRisk 7.0 legt großen Wert auf eine klare Aufteilung von Verantwortlichkeiten und eine effektive Governance:

Rollen von Vorstand und Geschäftsleitung: Die höchste Führungsebene trägt die Verantwortung für die Einhaltung der MaRisk-Richtlinien und die Förderung eines starken Risikomanagement-Bewusstseins.

Abteilungsübergreifende Verantwortung: MaRisk 7.0 betont die Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen im Risikomanagement. Jede Abteilung muss ihre Risiken identifizieren und angemessene Kontrollen umsetzen.

Transparenz und Kommunikation: Klare Kommunikation und Transparenz in der Verantwortungsverteilung sind entscheidend. Die gesamte Organisation muss über Risiken, Kontrollen und Verantwortlichkeiten informiert sein.

Anpassungen in der Organisationsstruktur: Die Einführung von MaRisk 7.0 kann strukturelle Anpassungen erfordern, um neue Verantwortlichkeiten und Rollen zu integrieren.

Die Betonung von Governance und Verantwortung in MaRisk 7.0 zeigt, dass ein koordinierter Ansatz auf allen Ebenen unerlässlich ist. Klar definierte Verantwortlichkeiten und transparente Kommunikation sind der Schlüssel, um die neuen Anforderungen erfolgreich umzusetzen und die Stabilität der Finanzinstitute zu gewährleisten.

4. IT-Infrastruktur und Daten

MaRisk 7.0 reagiert auf die digitale Ära und legt besonderen Fokus auf:

IT-Sicherheit und Resilienz: Die Richtlinie betont die Notwendigkeit einer starken IT-Sicherheitsstrategie, um Cyberangriffe zu verhindern und im Fall der Fälle schnell reagieren zu können.

Datenmanagement: Angemessenes Datenmanagement ist entscheidend, um Daten korrekt zu speichern, zu schützen und effektiv zu analysieren, insbesondere angesichts von Technologien wie KI und Big Data.

Innovation und Risikobewertung: MaRisk 7.0 ermutigt zur Nutzung innovativer Technologien, jedoch mit einer klaren Risikobewertung und Kontrolle.

Geschäftskontinuität: Die Richtlinie fordert Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Geschäftsabläufe, um die Abhängigkeit von Technologie in Krisenzeiten zu bewältigen.

MaRisk 7.0 erkennt die Bedeutung einer starken IT-Infrastruktur und effektiven Datenmanagements an, um den Anforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden und gleichzeitig die Integrität und Stabilität der Finanzinstitute zu gewährleisten.

5. Fazit und Zukunftsausblick

Die Einführung von MaRisk 7.0 stellt zweifelsohne eine Herausforderung für Finanzinstitute dar. Die Umsetzung der neuen Richtlinien erfordert Zeit und Ressourcen, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Doch in dieser Herausforderung liegen auch Chancen. Die Neuerungen bieten die Möglichkeit, das Risikomanagement zu optimieren und sich zugleich auf die Anforderungen einer sich verändernden Welt vorzubereiten.

Es bleibt spannend, wie die Finanzinstitute MaRisk 7.0 implementieren und welche Auswirkungen diese Aktualisierung langfristig auf den Finanzsektor haben wird. Mit einer klugen Anpassungsstrategie können die Institute nicht nur den regulatorischen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre eigene Widerstandsfähigkeit und Innovationskraft stärken.

?Was kann ich von S+P Seminare erwarten?

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Weitere Seminare zum Thema Compliance

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Wirtschaft

Wie gut ist Ihre Bonitätsanalyse bei Emittenten? Seminare in Frankfurt

MaBail-in: Neue BaFin Mindestanforderungen – MaRisk BTO 1.2: Kreditanalyse im Depot A

BildUnsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Frankfurt & München 30.01.2020

Berlin & Stuttgart 19.03.2020

Düsseldorf & Hamburg 23.04.2020

Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.

Zielgruppe:

> Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen
und Pensionsfonds, Leasing und Factoring
> Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Kredit-Marktfolge, Depot A, Treasury, und
Risikocontrolling

Seminarprogramm:

Kreditentscheidungsprozess: Erstvotum und lfd. Bonitätsüberwachung

> MaBail-in: Neue BaFin-Mindestanforderungen zum Bail-in
> Haftungskaskade des § 46f KWG und BaFin Merkblatt 04/2019 zur insolvenzrechtlichen Behandlung der Bankverbindlichkeiten
> Senior Non-Preferred: Regelungen, die bei dieser neuen Asset Klasse zwingend zu beachten sind
– MREL/TLAC & Co.: Anforderungen an das Kreditvotum
– HoldCo und OpCo – auf was kommt es an!
– UK Ring-Fencing: Kreditanalyse bei UK-Emittenten
> Votierung und Limiteinräumung bei Handelsgeschäften: Umsetzung der MaRisk BTO 1.2 Tz 4

Kreditvotum für Publikums-, Spezialfonds und Direct Lending Fonds prüfungssicher erstellen

> Die wichtigsten Kennzahlen für Kreditanalysten
– Abgrenzung von fremdgesteuerten und selbstgesteuerten Spezialfonds
– Investitionen in Publikumsfonds
– Geschlossene und offene Immobilienfonds
> Direct Lending Fonds prüfungssicher votieren

Kreditüberwachung und Risikofrüherkennung

> MaRisk BTO 1.2: Anforderungen an die Prozesse für die Kreditanalyse im Depot A
> Umsetzung der MaRisk BTO 1.3 zur Früherkennung von Risiken:
– Laufende Bonitätsüberwachung und Kreditprolongation
– Aufbau einer Spreadanalyse in der Kredit-Marktfolge
> Maßgebliche Kennzahlen für die Asset Klassen Banken, Länder, Agencies, Unternehmensanleihen und Schuldscheindarlehen

Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Informationen zum Thema Depot A Management finden Sie direkt hier.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100

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Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
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Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

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8 Seminare zu MaRisk – Seminare in Köln

Seminare MaRisk – CRD IV – CRR – SREP – §25 KWG – S&P Weiterbildung: Neue Anforderungen an den Kapitalplanungsprozess, die Risikotragfähigkeit sowie die Liquiditätssteuerung.

BildAktuelle Seminare:

„Sachkunde für Auslagerungsbeauftragte“ am 03.12.2019 in Frankfurt & Köln

„Kreditgeschäft: MaRisk Update“ am 21.11.2019 in Hamburg & Leipzig

„MaRisk: Risikomanagement + Compliance“ am 21.11.2019 in Hamburg & Leipzig

Buchen Sie Ihr gewünschtes Seminar bequem und einfach über unser online Anmeldeformular.

Eine Übersicht über alle Seminare zu MaRisk finden Sie hier.

CRR – Capital Requirements Regulation – SREP – Seminare MaRisk – CRD IV – CRR:

Durch die Verordnung, die Capital Requirements Regulation (CRR), werden Teile der aufsichtlichen Anforderungen an Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute erstmals in einer unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung geregelt.

Die CRR beschränken sich dagegen im Wesentlichen auf Regelungen, die eine Beteiligung der nationalen Aufsichtsbehörden erfordern, so etwa die Erteilung oder Aufhebung von Erlaubnissen, die aufsichtlichen Eingriffsbefugnisse und Sanktionen sowie den aufsichtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozess der Säule II (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP).

Zwar wird die unmittelbar anwendbare EU-Verordnung nicht national umgesetzt, allerdings ist das bestehende nationale Recht dafür um alle konkurrierenden oder der EU-Verordnung entgegenstehenden Vorschriften zu bereinigen. Dies betrifft neben dem Kreditwesengesetz (KWG) insbesondere die Solvabilitätsverordnung (SOLVV) und die Groß- und Millionenkreditverordnung (GROMIKV).

Eine nationale Umsetzung bleibt außerdem im Hinblick auf jene Institute im Sinne des KWGerforderlich, die nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich der CRD IV fallen, weil sie keine Einlagenkreditinstitute sind.

CRD IV – Capital Requirements Directive – Seminare MaRisk – CRD IV – CRR – SREP – §25 KWG:

Die Richtlinie CRD IV, die die einzelnen Mitgliedstaaten noch umsetzen müssen, umfasst die Regelungen, die sich an die nationalen Aufsichtsbehörden richten oder es erfordern, dass diese tätig werden. Dies sind neben Regelungen zur aufsichtlichen Zusammenarbeit insbesondere die qualitativen Vorschriften der Säule II zur unternehmensinternen Beurteilung der Kapitaladäquanz (Internal-Capital-Adequacy-Assessment-Process – ICAAP) und zum SREP.

Hinzu kommen Regelungen zum Erlaubnisverfahren, zur Anteilseignerkontrolle und zu den aufsichtlichen Maßnahmen und Sanktionen. Diese sind mit der CRD IV harmonisiert worden. Bisher wichen die Maßnahmen- und Sanktionsregimes innerhalb der EU stark voneinander ab. Künftig steht den nationalen Aufsichtsbehörden EU-weit ein einheitliches Mindestinstrumentarium zur Verfügung. Zudem ist der Bußgeldkatalog vereinheitlicht worden.

Sie wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen hierfür gerne unter der 089/45242970100 zur Verfügung.

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