Tag Archives: Patientenakte

Uncategorized

Patientendaten europaweit verfügbar = Ende der Vertraulichkeit

Deutsche Psychotherapeuten befürchten Ende der vertraulichen Zusammenarbeit von Patienten und Behandlern.

BildBonn, 11.03.2024 – Der Europäische Vermittlungsausschuss (Trialog) zwischen Europäischer Kommission, Rat der Europäischen Union und dem europäischen Parlament ging am 08.03.2024 ohne Einigung auseinander. Es ging um die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums, bei dem Gesundheitsdaten aller Menschen aus EU-Ländern europaweit frei zugänglich gemacht werden sollen. Die nächste Sitzung findet am 14.03.2024 statt.

Das EU-Parlament fordert, dass EU-Bürger weiterhin frei darüber entscheiden dürfen, ob ihre Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden. Dies stößt auf Widerstand einiger EU-Regierungen und der EU-Kommission. Sie wollen Patientenakten sammeln und innerhalb der EU weitergeben, ohne die Kontrolle der Patienten über ihre Daten sicherzustellen und ohne diesen ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe der Daten einzuräumen.

Der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) Dieter Adler befürchtet: „Wenn der europaweite Gesundheitsdatenraum ohne Chance auf Widerspruch kommt, läuten wir das Ende der vertraulichen Zusammenarbeit in der Psychotherapie ein. Es ist doch sicher jedem klar, dass wir unsere Patienten nur dann behandeln können, wenn diese wissen, dass ihre intimsten Gedanken und Probleme unter uns bleiben und nicht an andere weitergegeben werden.“

Die aktuelle deutsche Gesetzgebung ermöglicht, dass Patienten sich gegen die Aufnahme ihrer Daten in die elektronische Patientenakte aussprechen. Sollte der europaweite Gesundheitsdatenraum kommen, ist dies hinfällig. Dann gibt es keine Möglichkeit mehr, zu widersprechen.

Dieter Adler meint: „Wenn europaweit Betriebsärzte, Gesundheitsämter, Gesundheitsministerien, Universitäten, Krankenversicherungsgesellschaften, Apothekenmitarbeiter und viele andere mitlesen können, welche psychischen Erkrankungen die Bürger haben, dann ist unser Vertrauensverhältnis dahin.“

Der DPNW-Vorsitzende insistiert: „Deshalb muss jeder Versicherte sein Recht auf Löschung der elektronischen Patientenakte behalten oder das Recht, der Weitergabe von Daten zu widersprechen!“

Weiterhin wundert sich Adler, dass die Offenlegung von persönlichen Gesundheitsdaten in der EU jenseits aller Öffentlichkeit in Hinterzimmern entschieden wird: „Ich verstehe nicht, warum niemand auf die Barrikaden geht, angesichts dieser weitreichenden Offenlegung der sensibelsten Persönlichkeitsdaten. Wir werden damit alle seelisch nackt in Europa.“

Und weiter meint Adler: „Wie soll ein solches Gesetz in Deutschland den verfassungsmäßig verbrieften Grundrechten standhalten, wo doch das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren unmissverständlich klargemacht hat, dass die persönlichen Daten in den Bereich der freien Persönlichkeitsentfaltung fallen und damit durch Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes geschützt sind. Diese sind im Übrigen auch durch alle europarechtlichen Verträge zum Menschenrecht verbrieft. Ein solches Gesetz würde daher eine Flut von nationalen Klagen nach sich ziehen“.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
Herr Dieter Adler
Karmeliterstraße 1c
53229 Bonn
Deutschland

fon ..: 0228-7638203-0
web ..: http://dpnw.de
email : pr@dpnw.info

Pressekontakt:

Hanfeld PR
Herr Ulrich Hanfeld
Ubierstraße 78
53173 Bonn

fon ..: 01751819772
web ..: http://www.hanfeld-pr.de#
email : mail@hanfeld-pr.de

Uncategorized

Bundestag beschließt Einführung elektronischer Patientenakte – Psychotherapeuten befürchten Vertrauensverlust

Psychotherapeuten befürchten Vertrauensbruch durch die Pflicht, Daten aus Psychotherapien allen anderen Behandlern europaweit zugänglich zu machen.

BildBonn, 14.12.2023 – Heute hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) angenommen. Das Digitalgesetz sieht vor, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte mit Opt-out (Widerspruchsmöglichkeit der Patienten) für alle gesetzlich Versicherten verbindlich eingerichtet wird. Darüber hinaus wurde ein Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) verabschiedet.

Der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) Dieter Adler: „Wenn wir gegen diese Pflicht, unsere Gesundheitsdaten digital allen möglichen Kreisen zur Verfügung zu stellen, nichts unternehmen, können wir uns von der Vertraulichkeit in der Psychotherapie verabschieden.“

Adler weiter: „Wir haben dann keine Kontrolle mehr darüber, wer alles unsere höchst vertraulichen Daten mitlesen kann. Alle anderen Behandler, also auch der Augenarzt, der Zahnarzt, sogar der Apotheker, können diese extrem sensiblen Informationen einsehen. Wir kämpfen weiter für unseren Standpunkt: Inhalte aus einer Psychotherapie gehören nicht in eine elektronische Patientenakte!“

Dazu kommen aus DPNW-Sicht weitere EU-Beschlüsse, die den Schutz der persönlichen Daten und das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung zunichtemachen. Gestern beschloss das EU-Parlament die Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“. Dieser Raum soll Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen eines Bürgers in einer europaweit vernetzten und fernabrufbaren elektronischen Patientenakte (ePA) zusammenführen. Die Nutzung dieser Daten ist für Ärzte und die Forschung, aber auch für die Gesundheitsindustrie vorgesehen. Die deutsche Version der elektronischen Patientenakte bekommt zwar jeder Versicherte zwangsweise, in Deutschland kann jedoch dagegen widersprochen werden. Ob es für diese Nutzung eine Möglichkeit zum Widerspruch nach deutschem Modell geben soll, ist fraglich. Geplant ist in Brüssel, die elektronische Patientenakte zur Pflicht zu machen – ein Widerspruchsrecht ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Adler: „Das könnte dann ganz schnell zu einer Abschaffung des Widerspruchsrechts in Deutschland führen.“ Außerdem können dann auch Ermittlungsbehörden aus EU-Staaten wegen der bereits gültigen sogenannten E-Evidence-Verordnung auf diese Daten zugreifen.

Adler weiterhin: „Zum Jahresende entmündigen uns die emsigen deutschen und europäischen Gesundheitspolitiker vollends und zwingen uns zur Teilnahme an der elektronischen Gesundheitsakte. Leider wurden alle datenschutzrechtlichen Hinweise beiseite gewischt. Unsere persönlichen Behandlungsdaten liegen dann zukünftig auf zentralen Cloud-Servern, die von Hackern beliebig angegriffen werden können. Dieses unverantwortliche Risiko werden wir so nicht hinnehmen.“

Der Verband kündigt an, Rechtsoptionen zu prüfen, um eine Verfassungsbeschwerde (BVG) oder eine Klage am Europäischen Gerichtshof anzustrengen. Darüber hinaus will der Verband eine Informationsoffensive zur deutschlandweiten Aufklärung der Patienten starten.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
Herr Dieter Adler
Karmeliterstraße 1c
53229 Bonn
Deutschland

fon ..: 0228-7638203-0
web ..: http://dpnw.de
email : pr@dpnw.info

Pressekontakt:

Hanfeld PR
Herr Ulrich Hanfeld
Ubierstraße 78
53173 Bonn

fon ..: 01751819772
web ..: http://www.hanfeld-pr.de#
email : mail@hanfeld-pr.de

Uncategorized

Bundesdatenschutzbeauftragter: psychische Erkrankungen in ePA geben Anlass zur Diskriminerung

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) begrüßt die Feststellung von Bundesdatenschutzbeauftragtem Ulrich Kelber, dass Psychotherapeutische Daten nichts in der ePA zu suchen haben.

BildBonn, 16.11.2023 – In einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) äußerte Ulrich Kelber datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der zwangsweisen Einführung der elektronischen Patientenakte in Deutschland. Er sagte unter anderem: „Es liegt auf der Hand, dass das automatische Befüllen mit besonders schutzwürdigen Daten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Gerichtliche Auseinandersetzungen werden also nicht auf sich warten lassen.“ Zu den besonders schutzwürdigen Daten zählt Kelber auch Daten zu psychischen Erkrankungen.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler meint dazu: „Wir hatten mehrfach Professor Kelber bei uns zu Gast und haben ihm unsere Bauchschmerzen bei der zwangsweisen Befüllung der ePA mit psychotherapeutischen Daten geschildert. Es freut uns sehr, dass Ulrich Kelber unsere Bedenken teilt.“ Adler führt weiter dazu aus: „Für manche Politiker sind Daten aus einer Psychotherapie so etwas wie Dioptrien-Werte vom Augenarzt. Glücklicherweise ist Professor Kelber hier wesentlich aufgeklärter und kann dank seiner fachlichen Expertise ein gut begründetes Urteil abgeben. Und er bietet Lösungsvorschläge an, wie eine ePA datenschutzrechtlich funktionieren kann. Wir hoffen, dass seine Kassandrarufe gehört werden.“

Im weiteren Verlauf des RND-Interviews weist Ulrich Kelber darauf hin: „Als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz sind wir gesetzlich verpflichtet einzugreifen, wenn der vorgeschriebene Schutzstandard nicht eingehalten und damit europäisches Recht verletzt wird. Bieten die Krankenkassen das jetzt geplante Verfahren künftig an, werden wir voraussichtlich von unseren Abhilfemaßnahmen nach Datenschutzgrundverordnung Gebrauch machen müssen. Das kann bis zur Untersagung der Datenverarbeitung reichen.“

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk hält weiterhin fest an seiner Ablehnung der ePA in seiner jetzigen Form. Adler stellt fest: „Der von Ulrich Kelber geschilderte „gläserne Versicherte“ ist weder im Sinne unserer Patienten noch im Sinne der Psychotherapeuten. Wir müssen diesem Unsinn ein Ende bereiten. Die Gesundheitspolitiker sollten sich von Experten beraten lassen, die etwas von ihrem Handwerk verstehen und die angestrebte Digitalisierung rechtskonform umsetzen können. Professor Kelber ist da sicher ein guter Ansprechpartner.“

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
Herr Dieter Adler
Karmeliterstraße 1c
53229 Bonn
Deutschland

fon ..: 0228-7638203-0
web ..: http://dpnw.de
email : pr@dpnw.info

Pressekontakt:

Hanfeld PR
Herr Ulrich Hanfeld
Ubierstraße 78
53173 Bonn

fon ..: 01751819772
web ..: http://www.hanfeld-pr.de#
email : mail@hanfeld-pr.de