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Nachhaltiges Bauen: Auswirkungen der HOAI 2021 und EU-Taxonomie-Verordnung 2022

Nachhaltigkeit hat sich in den letzten Jahren von einer Randerscheinung zu einer Standardleistung entwickelt und wird am Bau oft mit einem Zertifikat vergütet. Das müssen Baubeteiligte jetzt wissen.

BildMünchen, 13.08.2021 Als wesentliche Neuregelung der aktuellen HOAI, die seit 01.01.2021 in Kraft getreten ist, gilt der Grundsatz, dass das sich das Honorar nach der Vereinbarung der Parteien richtet und von den Honorartafeln entkoppelt ist. Die Einordnung von Grundleistungen und besonderen Leistungen hat zwar Bestand, bietet nun aber Gelegenheit, besondere Leistungen im Zuge der freien Hono-rarvereinbarungen als Qualitätsstandard zu definieren.

Dies bietet die Chance, auch die Integration der Aspekte und Maßnahmen des nachhaltigen Planen und Bauens als besondere Leistung zu Projektbeginn zu vereinbaren. Nachhaltigkeit wird an den Präferenzen des Bauherrn für ein Nachhaltigkeitsstandard nach DGNB/BNB, LEED oder anderen Systemen festgemacht und mit einem Zertifikat vergütet.

EU-Taxonomie-Verordnung wird bindend

Ab 01.01.2022 wird die Nachhaltigkeit einer Investition über die ,EU-Taxonomie-Verordnung‘ gemessen – besonders die Ökologische Qualität. Finanzmarktteilnehmer sind an die Verordnung gebunden. Damit geht eine weitere Definition bzw. Anforderung zur Etablierung der Nachhaltigkeit in Hochbauprojekten einher.

Nachhaltigkeitsaspekte in Planung und Ausführung sind klar definiert und publiziert. In der Praxis haben sich die nachfolgend exemplarisch benannten Methoden bzw. Maßnahmen als ,besondere Leistung‘ der Planer als besonders relevant erwiesen.

Lesen Sie in unserem Blogbeitrag „Auswirkungen der HOAI 2021 und EU-Taxonomie-Verordnung 2022„, was Sie jetzt zur Nachhaltigkeit für Ihre Baupraxis wissen müssen.

Themen:
– Bedarfsplanung
– Integrale Planung
– Energiekonzept und Monitoring
– Ressourcenschonendes Materialkonzept
– Materialökologie-Konzept

Seminare Nachhaltiges Bauen und Bauprojektmanagement

Sie wollen erfahren, wie Sie die neue Verordnung als Projektleiter*in bei öffentlichen und gewerblichen Bauherren, als Architekt und Ingenieur, Projektsteuerer, Bauunternehmer oder Investor umsetzen können?

Dann besuchen Sie unsere Bauprojektmanagement Seminare, insbesondere das 2-tägige Seminar: Fachliche und menschliche Projektleitung – Integrative Projektleitung als Beitrag zum nachhaltigen Planen, Bauen und zum Klimaschutz.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

BVM Bauvertragsmanagement GmbH
Frau Rosina Sperling
Evastraße 2
81927 München
Deutschland

fon ..: (089) 92 09 09-10
fax ..: (089) 92 09 09-20
web ..: https://www.bvm-seminare.de
email : sperling@bvm-seminare.de

BVM in München steht seit über 20 Jahren für die kompetente Schulung und Beratung in baurechtlichen und bauwirtschaftlichen Fragestellungen. Weiterbildungsangebote zum Streitlöser DGA-Bau-Zert® und Wirtschaftsmediator befähigen Bauprojektleiter, Konflikte möglichst in Echtzeit zu managen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten bei Gericht zu vermeiden.

In praxisnahen Seminaren vermitteln erfahrene Referenten, Baurechtsexperten und Sachverständige wichtiges Knowhow für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sie erfahren alles Aktuelle zur Vergabe und VOB/A, VOB/B und BGB-Bauvertragsrecht, Architektenrecht und HOAI, zum Nachtragsmanagement und Bauablaufstörungen sowie Projektmanagement.

Die Geschäftsführerin, Rosina Th. Sperling hat sich auf außergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert und bietet den Weiterbildungslehrgang Streitlöser/in DGA-Bau-Zert und die Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator an. Weitere Informationen stellt die BVM BauVertragsManagement GmbH auf ihrer Webseite https://www.bvm-seminare.de zur Verfügung.

Hinweis: Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

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ADR-Verfahren in Planerverträgen: Deutsche Gesellschaft für außergerichtliche Streitbeilegung gibt Tipps

Konflikte in der Bauwirtschaft nehmen zu. Die DGA-Bau gibt Handlungsempfehlungen für geeignete Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung zur Vermeidung langer und teurer Gerichtsverfahren.

BildPlanen und Bauen sind strukturell streit- und konfliktanfällig. In jedem Projekt treten Baustreitigkeiten auf. ADR-Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung kennen bisher zu wenige Beteiligte.

Das soll sich ändern: Die DGA-Bau Deutsche Gesellschaft für außergerichtliche Streitbeilegung befasst sich sowohl wissenschaftlich als auch in der Praxis beim Planen und Bauen mit leistungsfähigen Instrumenten für die außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft.

Ein interdisziplinär zusammengesetztes Verfasserteam aus Juristen, Planern, Honorarsachverständigen, Projektsteuerern und der Versicherungswirtschaft hat am 20.05.2021 eine Handlungsempfehlung erstellt. Auf der Website können Interessierte das 8-seitige Merkblatt zur Verwendung von ADR-Basisklauseln in Verträgen mit Planungs- und Überwachungsleistungen herunterladen.

In Kooperation mit der BVM Bauvertragsmanagement GmbH bildet der Verein Streitlöser DGA-Bau-Zert® aus, damit kompetente Streitlöser*innen zur außergerichtlichen Streitbeilegung berufen werden können.

ADR-Verfahren als Alternative zu Gerichtsverfahren

Konflikte in der Bauwirtschaft nehmen zu – auch aufgrund von unverschuldeten Umständen. Verweise auf höhere Gewalt infolge der Covid-19-Pandemie, Lieferengpässe bei wichtigen Baustoffen und überproportionale Materialpreissteigerungen führen zu Schwierigkeiten auch bei Planern, vor allem bei Verträgen mit längerer Laufzeit.

Die empirische Einschätzung zur (Un-)Zufriedenheit bei Gerichtsverfahren zeigt, dass Gerichtsverfahren zu lange dauern, kosten- und ressourcenaufwändig sind und das Prozessergebnis kaum vorhersehbar ist. Bekanntlich begegnen sich die wichtigsten Baubeteiligten immer wieder – auch bei späteren Projekten. Die weitere Kooperation zerstrittener Bau- und Planervertragsparteien ist aber schwierig.

Werden diese Probleme durch ADR-Verfahren schnell und effektiv gelöst, wird die Zusammenarbeit beim Planen und Bauen gestärkt und die Geschäftsbeziehung bleibt bestehen.

Wahl des richtigen Streitlösers

Streitlöser*innen müssen sorgfältig ausgewählt werden. Sie benötigen überdurchschnittliche Fach- und Branchenkenntnis, Kompetenzen in der Verhandlungsführung und Verfahrenssteuerung. Die Arbeitsgruppe der DGA-Bau benennt wesentliche Auswahlkriterien für den/die Streitlöser*in bei Verträgen mit Planungs- und Überwachungsleistungen in der Handlungsempfehlung.

Auswahlkriterien

Zu den Kriterien zählen u.a.:
– mindestens 10 Jahre Berufserfahrung
– Tätigkeit als Streitlöser*in DGA-Bau-Zert®, Fachanwalt oder Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, als Richter*in einer Baukammer oder als öbuv Sachverständige*r oder ein/e vergleichbar qualifizierter Sachverständige*r in einem bauspezifischen Bereich ausgebildet sein
– Nachweis von Erfahrungen als Projektmanager*in oder Inhaber*in einem Architektur- oder Ingenieurbüro.

Konfliktarten bei Verträgen mit Planungs- und Bauüberwachungszielen

Streitlöser*innen helfen, Konflikte zu lösen, insbesondere wenn es um folgende Streitigkeiten geht:
– Honorare
– Urheberrechte
– Planungs- und Überwachungsdefizite
– Koordination der an der Planung und Überwachung Beteiligten.

ADR-Verfahrensarten

Für die effiziente und nachhaltige Regelung von Rechtsunsicherheiten kommen wahlweise folgende ADR-Verfahren zum Einsatz:
– Schlichtung, Mediation, Adjudikation, Schiedsgutachten, Schiedsgerichtsverfahren, oder
– Bereitstellung eines Dispute Bords (planungs- und baubegleitendes Gremium).

Konfliktbeteiligte

ADR-Verfahren eignen sich zur Streitlösung bei Verträgen zwischen gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern, Projektsteuerern, Versicherungen und Unternehmern, insbesondere um Stillstände, Kosten und Folgeschäden im Bauablauf zu vermeiden.

Vorteile der außergerichtlichen Streitbelegung:
– kürzere Verfahrensdauer,
– geringere Verfahrenskosten bei höheren Streitwerten,
– Fachkompetenz der Streitlöser*innen,
– Vertraulichkeit der ADR-Verfahrens,
– Lösung von Mehrparteienkonflikten, ggf. unter Einbeziehung der Haftpflichtversicherungen
– deeskalierende Wirkung und Optionen zur Zusammenarbeit in der Zukunft.

Behinderungen, Nachtragsforderungen oder Planungs- und Baumängel und daraus resultierende Ansprüche auf Bauzeitverlängerungen, Mehrvergütungsansprüche und damit verbundene Rechtsunsicherheiten können gelöst werden.

Konfliktvermeidung und Streitlösung in Echtzeit

Dies gelingt insbesondere dann, wenn Streitlöser*innen als planungs- und baubegleitendes Gremium (DB = Dispute Resolution Board) auf die konkrete Baumaßnahme von Anfang an installiert und zu dem Baukonfliktmanagement jederzeit hinzugezogen werden können. Es kann ad-hoc oder als Stand-by-Gremium verankert werden.

Weiterbildung zum/zur Streitlöser*in und Wirtschaftsmediator*in

Die BVM BauVertragsManagement GmbH hat sich in Kooperation mit der DGA-Bau Gesellschaft für außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. zum Ziel gesetzt, qualifizierte Streitlöser*innen zur außergerichtlichen Streitbeilegung für das Bauwesen sowie Mediatoren und Mediatorinnen auszubilden.

Der nächste Lehrgang startet am 16. September 2021 bis zum 19. Februar 2022, einmal monatlich jeweils Donnerstag, Freitag und Samstag, insgesamt 15 Kurstage. Die Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator wird in einem Zusatzmodul ermöglicht. Mehr erfahren Sie unter bvm-seminare.de.

Wollen Sie Aktuelles zur außergerichtlichen Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie Weiterbildungsangebote nicht mehr verpassen? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter unter bvm-seminare.de/newsletteranmeldung.

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HOAI 2021 Online-Seminar: Neuerungen für Planer, Architekten und Ingenieure erfahren

Was Sie jetzt wissen müssen für Ihre Honorarberechnungen, bei Vergabeverfahren und für die Gestaltung Ihrer Planerverträge, erfahren Sie in unserem Online-Seminar HOAI 2021 am 17.2. und 22.03. 2021.

München, 21.01.2021 Für Verträge, die nach dem 01.01.2021 geschlossen werden, gilt nun die HOAI 2021. Das Honorarmanagement kann völlig neugestaltet werden – unter Berücksichtigung des neuen gesetzlichen, vertraglichen und honorarrechtlichen Rahmens.

Welche Auswirkungen haben die Neuerungen für Architekten und Ingenieure, öffentliche und private Auftraggeber, Justiziare und leitende Mitarbeiter aus den Bereichen Bau, Vergabe und Einkauf? Das erfahren Sie in unseren Seminaren für das Bauwesen.

Live Online-Seminar HOAI 2021

Seminarinhalte und Anmeldung: HOAI 2021 – Was ändert sich bei Honorarermittlung und Honorarvereinbarungen? Termine: 17.02.2021 und 22.03.2021.

Das HOAI Online-Seminar orientiert sich am Ablauf der Leistungserbringung von der Vertragsanbahnung über die richtige Honorarberechnung bis zum Vertragsschluss. Ausgehend von der geschuldeten Planungsleistung in den jeweiligen Leistungsphasen werden die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vergütung im Geltungsbereich der HOAI 2013 und der HOAI 2021 bei freier Vergütungsvereinbarung verglichen.

Sie gewinnen fundierte Kenntnisse der HOAI sowie eindeutiger und vollständiger Leistungsbeschreibungen – wichtige Voraussetzung bei Vergabeverfahren von Planungsleistungen. So erkennen Sie Abweichungen der Mindestangebote.

Sie erfahren, wie Sie mit Altverträgen vor dem 1.01.2021 und laufenden Planerverträgen umgehen und Konflikte bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen vermeiden.

Weitere Online-Seminare für die Bau- und Immobilienbranche

BVM Bauvertragsmanagement bietet weitere Präsenz- und Online-Seminare an – zur Vergabe von Planer- und Bauleistungen sowie zur VOB/B an unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung. Dazu gehören auch Bauzeitnachträge wegen Entschädigungsansprüchen gemäß § 642 BGB. Auf der BVM Website finden Sie alle Termine. Oder buchen Sie individuelle Inhouseschulungen für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns einfach unter (089) 92 09 09-10.

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Technik

Exklusiver Handlungsleitfaden zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Bau- und Planerverträge

Prüfen Sie anhand unseres Corona-Leitfadens die Bewertungskriterien für Bauzeitnachträge nach VOB/B oder BGB Bauvertragsrecht.

BildSeit Mitte Februar 2020 werden Probleme im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie auf Baustellen, in Planungsbüros und bei den Bauherren erkennbar. Hierfür haben wir exklusiv einen „Leitfaden mit Handlungsempfehlungen für Baubeteiligte zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Krise zur wirtschaftlichen Abwicklung von Bauprojekten“ erstellt.

Wir stellen Ihnen den Corona-Leitfaden auf unserer Website kostenlos zur Verfügung. Damit können Sie als Auftraggeber, Auftragnehmer oder Planer interessensgerechte Streitlösungen bei Nachtragsverhandlungen entwickeln und berechtigte Ansprüche sichern. Erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen zur Prüfung von Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen, Behinderungen und Bauzeitnachträgen in der Corona-Krise. Denn ohne Baudokumentation kein Geld – dieser Grundsatz gilt mit und ohne Corona.

Wenn anstehende Arbeiten nicht oder in geringerem Umfang erbracht werden können, müssen die Betroffenen unverzüglich informiert werden. Unternehmer müssen anzeigen, wann, wo und warum welche Arbeiten nach dem geplanten Bauablauf nicht durchgeführt werden können. Zusätzlich muss festgestellt werden, welche Produktionsmittel während des Annahmeverzugs des Auftraggebers nicht wie vorgesehen eingesetzt werden können.

Eine Checkliste und bewährte Berechnungsgrundlagen ergänzen das Dokument. Sie erkennen, ob Ansprüche aus Bauzeitverzögerungen, Entschädigungsansprüche und Mehrkosten wirklich auf die Auswirkungen der Corona-Krise zurückzuführen sind. Außerdem erfahren Sie, was unter höhere Gewalt fällt und was zumutbare Aufwendungen sind.

Die Ausarbeitung soll dazu beitragen, die durch COVID-19 bedingten Entschädigungsansprüche zu bewältigen. Projektverantwortliche erhalten so die Möglichkeit, als Streitlöser rechtzeitig tragfähige Abwägungsentscheidungen sowie tragfähige Nachtragsvereinbarungen zu treffen.

Bei Konflikten beraten wir Sie persönlich als Streitlöser.

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Über BauVertragsManagement GmbH

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