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Wirtschaft

Lösung für 6b-Rücklagen: So sparen Landwirte kräftig Steuern

Hamburg, 06.11.2023 | Wer als Landwirt Grund und Boden oder Bauten verkauft, muss den Veräußerungsgewinn versteuern.

BildDurch Reinvestition in den eigenen Betrieb lässt sich die Besteuerung zwar vermeiden – das ist aber nicht immer sinnvoll und gewünscht. Gewerblich geprägte § 6b-Fonds bieten Landwirten die Möglichkeit, Veräußerungsgewinne steuergünstig und profitabel wieder anzulegen, ohne aktiv unternehmerisch tätig werden zu müssen.

Der Verkauf betrieblich genutzter Flächen und Gebäude kann Landwirte finanziell enorm belasten, denn der dabei erzielte Gewinn ist in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Die Besteuerung lässt sich nur vermeiden, wenn der Gewinn in den eigenen Betrieb reinvestiert oder in eine Rücklage nach § 6b des Einkommensteuergesetzes übertragen und innerhalb der folgenden vier Wirtschaftsjahre auf ein anderes Wirtschaftsgut übertragen wird. Findet sich in diesen vier Jahren kein geeignetes Investitionsobjekt, muss die Rücklage aufgelöst und voll versteuert werden. Als „Strafzuschlag“ erhöht sich die steuerliche Bemessungsgrundlage sogar um sechs Prozent pro Jahr, diese Regelung soll Zinsvorteile durch die hinausgeschobene Besteuerung ausgleichen.
 

Veräußerungsgewinne steuerbegünstigt in 6b-Fonds anlegen

Nicht immer lässt sich eine 6b-Rücklage sinnvoll wieder in den eigenen Betrieb investieren. Das gilt natürlich auch für Landwirte, die sich aus dem Betrieb zurückziehen und sicherstellen wollen, dass Verkaufsgewinne in voller Höhe und ohne schmerzhaften Steuerabzug der Absicherung Ihrer Zukunft dienen können. Wichtig zu wissen: Die steuervermeidende Reinvestition muss nicht zwingend im selben Betrieb erfolgen, bei dem der Verkauf stattgefunden hat. Der Gesetzgeber lässt auch die Möglichkeit zu, steuergünstig in gewerbliche 6b-Fonds zu investieren, ohne als Landwirt selbst unternehmerisch tätig werden zu müssen. Begünstigt durch diese Regelung sind Gewinne aus dem Verkauf von landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden, Gebäuden und Aufwuchs.
 

Hebeleffekt macht 6b-Investment zusätzlich attraktiv
 

Durch den Beitritt zu einem speziellen 6b-Fonds erwirbt der Landwirt einen Anteil an dem im Fonds enthaltenen gewerblichen Anlageobjekt, das die Voraussetzungen für die steuerbegünstigte Reinvestition erfüllt. Das investierte Kapital ist steuerstundend angelegt und erzielt weiter laufende Erträge. Der Einsatz von Fremdmitteln erlaubt es zudem, einen bestimmten Veräußerungsgewinn schon mit einem deutlich geringeren Eigenkapitaleinsatz steuerfrei in die eigene Liquidität zu überführen („Leverage-Effekt“). Nimmt der 6b-Fonds beispielsweise 50 % Fremdkapital auf, ergibt sich ein Hebel von 200 %. Eine Beteiligung von 150.000 Euro reicht dann aus, um die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns von 300.000 Euro aus dem Verkauf von Grund und Boden oder Betriebsgebäuden zu vermeiden.

Bei Hansetrust finden Landwirte steueroptimierte 6b-Lösungen
 

Hansetrust berät Landwirte und andere Unternehmer individuell und bedarfsgerecht zu steueroptimierten 6b-Fondslösungen. Als unabhängige Experten verfügen wir über langjährige Erfahrung und ein ausgezeichnetes Netzwerk im Bereich der komplexen Sachwertbeteiligungen. Unser Service: Wir selektieren die aktuell verfügbaren Investmentangebote gewissenhaft anhand ausgereifter Analyseverfahren, nutzen dabei unsere umfassende Marktkenntnis und empfehlen ausschließlich Beteiligungen und Direktinvestments mit erstklassigem Chancen-Risiko-Profil. Unsere Kunden begleiten wir selbstverständlich auch nach Annahme des Beitrittes während der gesamten Betriebsphase bis zum Exit ihres Investments.
 

Sie sind Landwirt und benötigen eine steueroptimierte Lösung für Ihre 6b-Rücklage? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin!

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Hansetrust
Herr Marco Busacker
Schaarsteinwegsbrücke 2
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Über Hansetrust

Als unabhängiger Spezialist besitzt Hansetrust mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Vermittlung steueroptimierter 6b-Immobilienfonds. 6b-Fonds bieten Unternehmern, Landwirten und Personengesellschaftern die Chance, Gewinne aus dem betrieblichen Verkauf von Grund und Gebäuden ertragsstark zu reinvestieren, ohne aufgedeckte stille Reserven sofort versteuern zu müssen. Im Zentrum unserer Arbeit steht stets der Mehrwert
für den Anleger. Wir haben den Markt jederzeit im Blick, prüfen Investmentangebote kritisch und wählen die Top-Performer aus. Unsere Klienten begleiten wir selbstverständlich auch nach dem Beitritt während der gesamten Betriebsphase bis zum Exit des Investments, gerne auch in Kooperation mit ihrer Steuerberatung. www.hansetrust.de

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Singapur und UK: Ein steueroptimiertes Duo für Unternehmer

Singapur, bekannt für sein stabiles und freundliches Geschäftsumfeld, wird immer beliebter bei Unternehmern aus der ganzen Welt.

SINGAPUR/UK – In der globalen Welt der Geschäfte sind Standortwahl und Strukturierung von Unternehmen entscheidende Faktoren. Für viele Unternehmer hat sich die Kombination einer in Singapur ansässigen Gesellschaft mit einer britischen Stiftung als Anteilseignerin als besonders attraktiv erwiesen. Warum? Dies liegt hauptsächlich an den Steuervorteilen, die diese Struktur bieten kann.

Singapurs Steuervorteile

Singapur bietet eines der wettbewerbsfähigsten und unternehmerfreundlichsten Steuersysteme der Welt. Mit einer Körperschaftsteuer von derzeit maximal 17% und zahlreichen Steueranreizen, Freistellungen und Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ist es ein Hotspot für globale Geschäfte.

Die Rolle der britischen Stiftung

Eine britische Stiftung kann als effektiver und diskreter Anteilseigner einer ausländischen Gesellschaft fungieren. In Großbritannien sind Stiftungen von der Steuer auf ausländische Einkünfte und Kapitalerträge grundsätzlich befreit. Dies ermöglicht es der Stiftung, Anteile an der in Singapur ansässigen Gesellschaft zu halten, ohne dass diese Erträge in Großbritannien besteuert werden.

 

Die Kombination

Durch die Gründung einer Gesellschaft in Singapur und das Halten der Anteile durch eine britische Stiftung können Unternehmer die niedrige Besteuerung in Singapur nutzen und gleichzeitig die Erträge auf Ebene der Stiftung steueroptimiert gestalten. Dies ermöglicht eine effiziente Steuerplanung und Vermögensschutz.

Compliance und Transparenz

Trotz der Steuervorteile ist es wichtig zu betonen, dass diese Struktur nicht als Mittel zur Umgehung von Steuern gedacht ist. Singapur und das Vereinigte Königreich haben strenge Anti-Geldwäsche (AML) und Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (CFT) Gesetze. Die Struktur muss ordnungsgemäß eingerichtet und verwaltet werden, um die Compliance-Anforderungen beider Jurisdiktionen zu erfüllen.

Maßgeblich für die steuerliche Bewertung sind die entsprechenden Satzungen der Gesellschaften und Einhaltung aller lokalen Richtlinien.

Beratung ist entscheidend

Bevor Unternehmer diesen Weg einschlagen, ist es unabdingbar, qualifizierten rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen. Die Regeln können komplex sein, und die Gesetze ändern sich ständig. Ein erfahrener Berater kann helfen, Fallstricke zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Struktur im Einklang mit den aktuellen Gesetzen und Vorschriften steht.

 

Fazit

Für Unternehmer, die eine globale Expansion anstreben oder ihre Steuerlast optimieren wollen, bietet die Kombination einer in Singapur ansässigen Gesellschaft mit einer britischen Stiftung als Anteilseignerin eine interessante Möglichkeit. Dabei ist jedoch eine sorgfältige Planung und Beratung essentiell.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Vereinigtes Königreich

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email : fw@w-v.co.uk

Wir verstehen uns als Berater für global denkende Unternehmer und begleiten Sie bei der Erarbeitung eines individuellen Steuerkonzepts, der Gründung Ihres Unternehmens und unterstützten Sie in allen administrativen Vorgängen, sowie fortlaufender Unterstützung während Ihrer aktuellen und künftigen Geschäftstätigkeiten.
Nur der Erfolg unserer Kunden garantiert unseren eigenen Erfolg. Darum setzen wir uns unermüdlich für die Bedürfnisse unserer Kunden ein.

Ein mehrsprachiges Team aus 18 Rechtsanwälten, Steuerberatern, Buchhaltern, Account-Managern und Banking-Experten an 4 Standorten sorgt für reibungslose Prozesse und schnelle Problemlösungen.

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Medien

2KS Cloud Services stellt trebono-App für steueroptimierte Lohnzahlung vor

Rechtssichere Cloud-Lösung schafft Bonus für Arbeitnehmer und senkt Lohnnebenkosten

BildDarmstadt, 26. Februar 2019. Unter dem Namen „trebono“ stellt 2KS Cloud Services eine Smartphone-App für steueroptimierte Lohnzahlungen vor. Dahinter steht eine Cloud-Lösung zur rechtssicheren Dokumentation und Abrechnung zusätzlicher Lohnbestandteile. Dadurch können auch regelmäßige Zahlungen an Arbeitnehmer als steuerfreier Bonus gewährt werden, zusätzlich spart der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten. Im Gegensatz zu einfachen Gutschein- oder Kartensystemen, wie sie bislang üblich waren, setzt trebono auf belegersetzendes Scannen mit dem Smartphone. Dieses kann überall genutzt werden und unterstützt sämtliche im deutschen Einkommensteuerrecht vorgesehene Vergünstigungen. Als Resultat kommen vereinbarte Boni ohne jeden Abzug bei den Mitarbeitern an, Liquiditätsbindung und Prüfungsrisiken für das Unternehmen entfallen. In einer sechsmonatigen Early Adopter Phase hat trebono sich bereits bei mehreren hundert Nutzern bewährt. Ab sofort ist die Lösung allgemein verfügbar.

„In Zeiten des Fachkräftemangels, den Personaler einmütig als größte Recruitment-Herausforderung der nächsten Jahre sehen, gelten Employer Branding und Mitarbeiterbindung als die wesentlichen Gegenmaßnahmen für Unternehmen“, sagt Jörg Klingler, Geschäftsführer der 2KS Cloud Services GmbH. „Mit trebono lassen sich beide erreichen – rechtssicher und ohne eigenen Aufwand als steuer- und abgabenfreier Bonus, der ankommt.“ Die mit dem Unternehmenslogo gebrandete Smartphone-App erinnert den Arbeitnehmer bei jeder Nutzung daran, dass der Arbeitgeber etwas Gutes für ihn tut, und trägt damit zur Mitarbeiterbindung bei.

Unternehmen, die trebono nutzen wollen, können aus der ganzen Bandbreite der steuer- und abgabenfreien Zusatzleistungen wählen, die das deutsche Einkommensteuerrecht vorsieht. Hierzu zählen die gängigen Modelle wie digitale Essensmarke, einfacher Sachbezug oder Jobticket ebenso wie der weniger geläufige Internetkostenzuschuss, Handykostenzuschuss oder Kita-Kostenzuschuss. Aber auch die Erholungsbeihilfe, Anmietung von Werbeflächen auf dem privaten PKW oder der „große“ Sachbezug nach §37b EstG sind möglich. Egal ob einmalig oder regelmäßig lassen sich so zusätzliche Lohnbestandteile realisieren, die als Bonus wirklich beim Arbeitnehmer ankommen – sogar bei einem 450EUR-Mini-Job.

trebono beherrscht die mobile Belegerfassung per Smartphone-Kamera als ersetzendes Scannen analog der TR-RESISCAN-Richtlinie. So genügt es etwa beim Service Essensmarke, dass der Arbeitnehmer den Kassenzettel mit dem Einkauf seines Mittagessens mit der trebono-App abfotografiert. Ähnlich kann er bei Nutzung der Erholungsbeihilfe die tatsächlich durchgeführte Maßnahme mit Fotos dokumentieren, um den Bonus zu erhalten. Alle Belege werden über eine sichere Verbindung in die Cloud hochgeladen, automatisch erkannt, vom trebono Cloud-Service geprüft und gespeichert. Falls sich Rückfragen an den Mitarbeiter ergeben, können diese vom trebono-Service direkt im eingebauten Chat geklärt werden.

Am Monatsende erstellt der Cloud-Service schließlich anhand der freigegebenen Belege für alle Mitarbeiter einen fertigen Datensatz für das Lohnabrechnungssystem. So wird die Lohnbuchhaltung mit der Abwicklung des Bonus-Systems nicht belastet und es ist sichergestellt, dass nur die steuerfreien Beträge ausgezahlt werden, für die auch eine rechtssichere Dokumentation vorliegt. Diese bleibt GoBD-konform für 12 Jahre gespeichert und steht – etwa für eine Betriebsprüfung – jederzeit online zur Verfügung.

Ohne Aufwand oder Risiko im Unternehmen sind somit alle denkbaren Lohnmodelle vom Sachbezug bis zur Erholungsbeihilfe abgedeckt und werden laufend an die aktuelle Rechtslage angepasst. Deshalb empfiehlt auch die Fachanwältin für Steuerrecht und Steuerberaterin Eva Storch, die trebono während der Early Adopter Phase ausgiebig untersucht hat, ausdrücklich den Einsatz: „trebono sorgt dafür, dass die Gestaltung, die ich meinem Mandanten empfohlen habe, auch hält. Und zwar ohne den Belegen hinterherzulaufen, auch noch bei der Betriebsprüfung!“

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2KS Cloud Services GmbH
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email : j.klingler@trebono.de

Über 2KS Cloud Services

2KS Cloud Services hat als erstes Unternehmen eine rechtssichere Cloud-Plattform für belegersetzendes Scannen mit dem Smartphone realisiert. Die darauf basierende Lösung trebono (www.trebono.de) bietet mittelständischen Arbeitgebern direkt einsetzbare Module für Lohnbestandteile, die steuer- und abgabenfrei ankommen. Mit diesem Bonus trägt trebono erheblich zu Mitarbeitermotivation und -bindung bei. Im Gegensatz zu einfachen Gutschein- oder Kartensystemen können sämtliche Vorteile des deutschen Einkommensteuerrechts genutzt werden. Für die Unternehmen entfallen Liquiditätsbindung und Prüfungsrisiken, automatische rechtssichere Dokumentation und Abrechnung reduzieren den Aufwand nahezu auf null.

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