Tag Archives: Anwalt

Uncategorized

Düsseldorfer Tabelle 2024 – Steigende Unterhaltsansprüche – MTR Legal

Trotz Düsseldorfer Tabelle können Unterhaltsansprüche auch immer wieder zu Streitigkeiten führen. MTR Legal Rechtsanwälte berät daher zum Unterhaltsanspruch und weiteren Punkten des Familienrechts.

BildDie Düsseldorfer Tabelle 2024 liegt vor und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. In der aktualisierten Düsseldorfer Tabelle sind die Unterhaltsansprüche der Kinder gestiegen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine allgemein anerkannte Richtschnur für die Unterhaltsansprüche der Kinder nach Trennung oder Scheidung der Eltern. Sie orientiert sich maßgeblich an den Lebensverhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes, erklärt die Kanzlei MTR Legal Rechtsanwälte, die u.a. im Familienrecht berät.

Die Düsseldorfer Tabelle wird seit 1979 vom OLG Düsseldorf herausgegeben und dient den Gerichten zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen. Bindend ist sie allerdings nicht.

Mindestunterhalt steigt ab 1. Januar 2024

Nach der Düsseldorfer Tabelle 2024 ist der Mindestunterhalt für minderjährige aber auch für volljährige Kinder erneut gestiegen.

Nach der aktualisierten Düsseldorfer Tabelle steigt ab dem 1. Januar 2024 der Unterhaltsanspruch für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres um 43 Euro auf 480 Euro. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs haben Anspruch auf 551 Euro. Ihr Anspruch ist damit um 49 Euro gestiegen. Ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit steigt der Anspruch um 57 Euro auf 645 Euro. Bei volljährigen Kindern steigt der Bedarf auf 689 Euro.

Einkommensstufen angehoben

Dies sind die Bedarfssätze für die erste Einkommensgruppe, die nun bei 2.100 Euro Einkommen endet. Auch die anderen Einkommensstufen wurden jeweils um 200 Euro angehoben.

Durch den Anstieg der Bedarfsätze in der ersten Einkommensgruppe steigen auch die Unterhaltsansprüche in den anderen Einkommensgruppe. Bis zur fünften Einkommensgruppe (bis 3.700 Euro) werden sie um jeweils fünf und danach um acht Prozent erhöht.

Unverändert ist der Bedarfssatz für studierende Kinder geblieben, die nicht bei den Eltern wohnen. Er beträgt nach wie vor 930 Euro und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch höher sein.

Das Kindergeld wird voraussichtlich 2024 bei 250 Euro je Kind bleiben und wird auf den Bedarf angerechnet.

Auch Selbstbehalt steigt

Nicht nur der Unterhaltsanspruch der Kinder steigt zum 1. Januar 2024, sondern auch der Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Elternteile. Der Selbstbehalt für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen steigt von bislang 1.120 Euro auf 1.200 Euro. Bei einem erwerbstätigen Unterhaltsschuldner steigt er von 1.370 auf 1.450 Euro.

Trotz Düsseldorfer Tabelle können Unterhaltsansprüche auch immer wieder zu Streitigkeiten führen. MTR Legal Rechtsanwälte berät daher zum Unterhaltsanspruch und weiteren Punkten des Familienrechts.

Nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt im Familienrecht auf.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

MTR Legal Rechtsanwälte
Herr Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
Deutschland

fon ..: +49 221 9999220
web ..: https://www.mtrlegal.com/
email : info@mtrlegal.com

MTR Legal Rechtsanwälte ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Legal Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Düsseldorf, Berlin, Bonn, Stuttgart, Frankfurt, München und Hamburg.

Pressekontakt:

MTR Legal Rechtsanwälte
Herr Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Berlin

fon ..: +49 221 9999220
email : info@mtrlegal.com

Medien

Master Studierende der Hochschule Reutlingen entwickeln digitale Inbox für Patentanwälte

Softwareunternehmen noventive will Erkenntnisse für die Entwicklung nutzen / Studierende des Projekts der Wirtschaftsinformatik begeistert: „Masterprojekt war die größte Lernkurve meines Studiums.“

BildPraxisnah, an den digitalen Herausforderungen und Ansprüchen der Unternehmen orientiert, dazu noch kreativ und zukunftsorientiert. So wünschen sich viele Studierende ihr Studium, damit sie später fit für den Job oder auch die Forschung sind. An der Fakultät Informatik der Hochschule Reutlingen werden diese Wünsche im Studium ernst genommen und auch praktisch umgesetzt. In der Wirtschaftsinformatik etwa gibt es spezielle Masterprojekte, die sich mit den Herausforderungen in der realen Unternehmenswelt befassen, wie etwa Samil Gencaslan, Dominik Stach, Dion Hoxha und Fabienne Bammert. Die vier Master Studierenden der Wirtschaftsinformatik entwickelten in Zusammenarbeit mit dem Softwareunternehmen noventive eine Digital Inbox mit der nicht nur die eingehenden digitalen Dokumente automatisch den jeweiligen Fällen zugeordnet werden, sondern auch die normale Briefpost digital archiviert wird.

Ein Prozess der in Patentanwaltskanzleien bisher oft manuell durchgeführt wird. Eingehende Briefe und Dokumente werden entweder in normalen Ordnern abgelegt oder gescannt und dann in einen von den Mitarbeitern gewählten digitalen Ordner abgelegt. Gleiches gilt für den Schriftverkehr und die Dokumente die per Mail oder auf einem anderen digitalen Weg die Patentanwaltskanzlei erreichen. Auch sie müssen manuell in den entsprechenden Ordnern abgelegt werden.

Um diesen manuellen Prozess zu vereinfachen und komplett zu digitalisieren, entwickelten die vier WI-Masterstudierenden in ihrem Masterprojekt in Zusammenarbeit mit dem Softwareanbieter noventive eine spezielle digitale Inbox. Sie analysiert die digital eingehenden Dokumente und Briefe etwa nach Kennziffern, Bearbeitungsnummer oder Namen. Die von den Studierenden entwickelten Software der digitalen Inbox sortiert sie dann in die entsprechenden digitalen Ordner der jeweiligen Fälle. Die implementierte Optical Character Recognition analysiert dabei auch schreibgeschützte Dokumente.

Doch das Ganze klingt einfacher als es ist, so Dion Hoxha vom Projektteam. „Das Problem ist, dass es bei der Patentierung oft unterschiedliche Vorgänge mit wechselnden Bearbeitungsnummern gibt oder sich die Ansprechpartner ändern. Dann reicht eine reine Analyse der Bearbeitungsnummer oder Namen nicht mehr aus. Man braucht dann so etwas wie eine künstliche Intelligenz, die den Text inhaltlich analysiert und aus dem Zusammenhang verschiedener Faktoren erkennt, zu welchem Patent das Dokument gehört.“

Um dieses umzusetzen griffen die Studierenden für ihre Software auf den Google BERT Algorithmus und passten diesen auf ihren Anwendungsfall an. Dafür erhielten die Studierenden von der Softwarefirma drei Aktenordner mit realen Fällen aus der Patentanmeldung und weiteres Material um den Algorithmus zu optimieren. Am Ende konnte die Software der digitalen Inbox 90 Prozent aller Dokumente zweifelfrei einem Patentantrag zuordnen.

Auch wenn es sich bei der Arbeit der Studierenden um eine Machbarkeitsstudie handelt, landen die Ergebnisse nicht im Papierkorb, so Maximilian Kolb von dem Softwareunternehmen noventive. „Wir haben die Ergebnisse aus dem Projekt genutzt, um das Konzept und den Funktionsumfang mit Testkunden zu erproben und zu validieren und konnten daraus die Basis für die digitale Inbox festlegen, die wir jetzt mit einem Team umsetzen. Dafür sind wir auf der Suche nach motivierten Softwareentwicklern (insb. Java, Python und Angular), die Lust darauf haben mit uns eine komplette Branche zu digitalisieren. „

Dass das Unternehmen die von den Studierenden entwickelte Software weiter nutzen will, freut auch die Studierenden des Projekts, wie Fabienne Bammert die mit den anderen drei Studenten ein ganzes Jahr an der Inbox geforscht hat. „Es ist schon ein Unterschied ob man Ideen für ein echtes reales Projekt entwickelt oder ob man nur etwas an der Hochschule quasi theoretisch entwickelt das dann ungenutzt bleibt. Etwas Reales zu entwickeln macht einfach mehr Sinn und motiviert deutlich mehr.“

Einschätzungen die Prof. Dr. Martin Schmollinger vom Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik gerne hört. Er betreute das Projekt der Studierenden. Gerade die Praxisanwendung ist ihm besonders wichtig und so knüpft er Kontakte zu ehemaligen Studierenden mit denen er dann zusammenarbeitet. Maximilian Kolb etwa hat selbst an der Fakultät Informatik den Studiengang Wirtschaftsinformatik studiert und war daher gerne bereit, ein Projekt mit Studierenden umzusetzen. „Das hat mir auch selbst Spaß gemacht, wieder mit der Wirtschaftsinformatik und Herrn Schmollinger zusammen zu arbeiten. Das Studenten-Team hat zudem aus meiner Sicht eine außerordentlich gute Arbeit abgeliefert. Sie haben sich nicht nur schnell in die komplett unbekannte fachliche Domäne eingearbeitet, sondern mussten sich während dem Projekt auch diverse neue technische Skills aneignen (ML-Algorithmen, Webservice Entwicklung, CI/CD, etc.).“

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Hochschule Reutlingen
Herr Siewe-Reinke Alfred
Alteburgstraße 150
72762 Reutlingen
Deutschland

fon ..: 07121 271 4052
web ..: http://www.inf.reutlingen-university.de
email : alfred.siewe-reinke@reutlingen-university.de

Pressekontakt:

Hochschule Reutlingen
Herr Siewe-Reinke Alfred
Alteburgstraße 150
72762 Reutlingen

fon ..: 07121 271 4052
web ..: http://www.inf.reutlingen-university.de
email : alfred.siewe-reinke@reutlingen-university.de

Uncategorized

Der BGH erkennt nun die Schadensersatzansprüche von Dieselkunden bei Fahrzeugen mit „Thermofenstern“ an

Der BGH erkennt nun auch die lange von ihm verweigerten Schadensersatzansprüche von Dieselkunden bei Fahrzeugen mit „Thermofenstern“ an. Mehr dazu erfahren Sie in der folgenden Pressemitteilung.

In seiner allgemein mit Spannung erwarteten mündlichen Verhandlung vom 08.05.2023 stellte der „Dieselsenat“ des Bundesgerichtshofs gestern klar, dass er sich durch die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zum drittschützenden Charakter von Zulassungsvorschriften gebunden sieht und deshalb voraussichtlich auch den Eigentümern und Haltern von Dieselfahrzeugen mit sog. „Thermofenstern“ einen Schadensersatzanspruch gewähren wird. „Thermofenster“ sind unzulässige Abschalteinrichtungen, die auch bei gänzlich üblichen Temperaturen die Abgasreinigung herunterregeln.

Verbaut wurden sie insbesondere von Mercedes. Die Entscheidung betrifft aber auch Audi, Porsche und andere Hersteller, die nun auch wegen bloßer Fahrlässigkeit deliktisch haften (§ 823 Abs. 2 BGB iVm. den Zulassungsvorschriften).

Zu der Frage, wie der Schadensersatz zu berechnen ist, konnte sich der „Dieselsenat“ noch nicht abschließend äußern. Er stellte einen „Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz“ in den Raum, dessen Berechnung allerdings noch unklar ist. Die abschließende Entscheidung des BGH ist terminiert auf den 26.06.2023.

Hinzu kommt, dass der Ex-Audi Chef Rupert Stadler in seinem Strafverfahren jüngst ein Geständnis ankündigte und weitere leitende technische Mitarbeiter der Audi AG ihre Kenntnis von den Abschalteinrichtungen und ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit bereits vor Gericht eingeräumt haben, sodass gegen Audi und Porsche auch die lange vom BGH verweigerten Ansprüche aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB) gegeben sein dürften.

Diese Schadensersatzansprüche der Eigentümer und Halter von Dieselfahrzeugen können – nach Wahl des jeweiligen Klägers – sowohl den in ihrer jeweiligen Berechnung feststehenden „großen Schadensersatz“ als auch den „kleinen Schadensersatz“ zum Gegenstand haben.

Allgemein wird deshalb mit einer 2. Klagewelle gegen die Hersteller von Dieselfahrzeugen gerechnet.

Unter der Webseite https://dieselskandal.rechtsanwalt-seibert.de/ haben Eigentümer und Halter von Dieselfahrzeugen die Möglichkeit, ihren Anspruch auf Schadensersatzansprüche durch SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB prüfen zu lassen.

Durch das neue Urteil des EuGH vom 21.03.2023 und die nach der oben wiedergegebenen mündlichen Verhandlung des BGH vom 08.05.2023 zu erwartende Rechtsprechungsänderung der deutschen Gerichte erhöhen sich die Chancen für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mercedes, Audi, Porsche und die anderen Hersteller enorm.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB
Herr RA Dr. Holger Seibert LL.M.
Rotebühlplatz 19
70178 Stuttgart
Deutschland

fon ..: +49 711 6666 815
web ..: https://dieselskandal.rechtsanwalt-seibert.de/
email : Holger.Seibert@seibertlink.de

Dr. Holger Seibert, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 35 Jahren Erfahrung als Gründungspartner der PartG mbB SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, und als Gesellschafter-Geschäftsführer der SeibertLink Steuerberatungsgesellschaft mbH in Stuttgart.

Er promovierte bei Professor Dr. Fritz Rittner an der Universität Freiburg mit einer Arbeit zum Recht der Kapitalgesellschaften und veröffentlicht seit Jahrzehnten Bücher und hält Vorträge zu Themen des Steuer- und Bank- und Kapitalmarktrechts.

Pressekontakt:

SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB
Herr RA Dr. Holger Seibert LL.M.
Rotebühlplatz 19
70178 Stuttgart

fon ..: +49 711 6666 815
web ..: https://dieselskandal.rechtsanwalt-seibert.de/
email : Holger.Seibert@seibertlink.de

Uncategorized

Umfassendes Leistungsangebot vom allgemeinen Strafrecht bis zu speziellen Rechtsgebieten

Wer rechtlichen Beistand sucht, findet eine umfassende Betreuung in allen Gebieten des Strafrechts bei der Kanzlei Hatlé & Westkamp als spezialisierte Strafrechtskanzlei in Köln.

Seit mehr als 15 Jahren bietet die Kanzlei Hatlé & Westkamp in Köln Mandanten eine rechtliche Beratung und professionelle Unterstützung in strafrechtlichen Situationen an. Mit einem umfassenden Leistungsspektrum übernimmt die Fachkanzlei für Strafrecht in unterschiedlichen Rechtsbereichen die Verteidigung und entwickelt für jedes Mandat eine maßgeschneiderte Strategie. Bei Festnahmen, Durchsuchungen und Haftbefehlen ist die Strafrechtskanzlei in Köln sogar 24 Stunden erreichbar.

Das bieten Fachanwälte für Strafrecht in Köln

Mandanten sind in der Kanzlei Hatlé & Westkamp bestens aufgehoben, wenn es um die Erstberatung zu Strafverfahren, der energischen Rechtsverteidigung vor Gericht und die sofortige Unterstützung bei Ermittlungsverfahren geht. Neben dem allgemeinen Strafrecht ist die Strafrechtskanzlei in Köln spezialisiert auf Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arztstrafrecht/Medizin­strafrecht, „Fanstrafrecht“, Betäubungsmittel­strafrecht/Arzneimittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Jugendstrafrecht, Geschädigtenbeistand/Nebenklage und Adhäsionsverfahren.

Mit langjähriger Erfahrung und einem fundierten Fachwissen im Strafrecht stellt die Kanzlei eine persönliche und ausführliche Beratung sicher, erarbeitet mit Mandaten entsprechend der Umstände eine Strategie und setzt Interessen, wenn nötig, nachdrücklich und resolut durch. Das oberste Ziel der Kölner Strafrechtskanzlei ist es, ein Verfahren schnell und zielführend zu beenden, selbstverständlich mit einem optimalen Abschluss für den Mandanten.

Vor allem die umfassende Erreichbarkeit von 24 Stunden bei Festnahme, Durchsuchung oder Haftbefehl legt das Fundament, um einem Eingriff der Ermittlungsbehörden frühzeitig rechtlich zu begegnen. Eine unmittelbare anwaltliche Beratung anzubieten, ist ein besonderes Alleinstellungsmerkmal der Kanzlei Hatlé & Westkamp. Wichtig ist, dass Personen in Gewahrsam so lange von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen, bis die Fachanwälte für Strafrecht in Köln vor Ort sind.

Wahrung der Reputation und Entschädigung

Je nach Sachlage kann eine Strafklage unbegründet sein. Oft führt eine öffentliche Bekanntgabe solcher Vorwürfe zu einem Reputationsschaden. Damit geht neben der Verletzung der Ehre auch das Risiko einher, die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu verlieren. Eine weitere, wesentliche Aufgabe der Strafrechtskanzlei in Köln ist es, von Beginn an die Würde eines Mandanten zu schützen, indem durchdachte Verteidigungsstrategien exakt auf den Klienten abgestimmt und rechtswidrige Handlungen sowie haltlose Anschuldigen der Strafverfolgungsbehörden abgewehrt werden.

Bei einer abschließend erwiesenen Unschuld erstreiten die Fachanwälte einen
Schadensausgleich, der die Benachteiligungen ausgleichen soll. Das gilt vor allem bei Haftstrafen. Parallel laufen Maßnahmen, um den Ruf in der Öffentlichkeit wiederherzustellen. Das Recht einzelner Personen ist sensibel. Ein vertrauensvoller und schweigsamer Umgang mit Rechtssituationen ist für die Strafkanzlei in Köln selbstverständlich.

Den Titel als „Fachanwalt für Strafrecht“ wurde der Fachanwaltskanzlei Hatlé & Westkamp aufgrund ihrer langjährigen, praktischen Erfahrung und dem umfassenden Wissen von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Ein besonderes Prädikat, das die hohe Qualität der Strafrechtskanzlei in Köln zeigt.

Wenn es darauf ankommt: die Fachanwälte für Strafrecht in Köln

Seit 2007 ist die Kanzlei Hatlé & Westkamp ein starker Partner, wenn es um das Strafrecht in Köln geht. Die Räumlichkeiten der Strafkanzlei befinden sich in der Mittelstraße 12-14 in Köln. Diese sind gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln direkt ab dem Kölner Hauptbahnhof zu erreichen. Ein Parkhaus in unmittelbarer Nähe bietet ausreichend Parkmöglichkeiten. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 8:00 bis 19:00 Uhr und bei Festnahmen, Durchsuchungen und Haftbefehlen 24 Stunden am Tag unter 0221 – 968 871 740 telefonisch erreichbar.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Hatlé & Westkamp Rechtsanwälte
Herr Frank Hatlé
Mittelstraße 12- 14
50672 Köln
Deutschland

fon ..: 0221 968871740
web ..: https://www.ra-hatle-westkamp.de/
email : recht@hatle-westkamp.de

Pressekontakt:

RegioHelden GmbH
Herr Alexander Graf
Rotebühlstraße 50
70178 Stuttgart

fon ..: 0711 128 501-0
web ..: https://stroeer-online-marketing.de/
email : pressemitteilung@regiohelden.de

Uncategorized

Kanzlei zieht in die Brauturmgalerie und vertritt Mandanten künftig im Medizinrecht

Die Kanzlei KUNDLER | KIRNBERGER | KLEIN zieht am 1. Oktober 2022 in die Brauturmgalerie in Illingen. Außerdem wird die Kompetenz durch eine neue Fachanwältin für Medizinrecht erweitert.

BildUmzug am 04. Oktober 2022 in den Brauturm Illingen

Am 04. Oktober 2022 zieht die Kanzlei KUNDLER | KIRNBERGER | KLEIN in die Braturmgalerie Illingen in die Eisenbahnstraße 7. Die moderne Galerie im Zentrum von Illingen bietet durch ihre zentrale Lage die ideale Anlaufstelle für bestehende und neuen Mandanten.

Die Galerie verfügt über zahlreiche Parkmöglichkeiten und kann zudem auch gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden, wie etwa mit der Deutschen Bahn über den fußläufig gelegenen Bahnhof Illingen (Saar). Der frühere Standort der Kanzlei auf der Hauptstraße 20 ist ebenfalls nicht weit entfernt, sodass Mandanten keine großen Umwege in Kauf nehmen müssen.

Medizinrecht als neues Rechtsgebiet der Kanzlei

Ab sofort erhält die Kanzlei Unterstützung durch die neue Fachanwältin Sonja Thiry-Kirsch. Diese ist unter anderem auf das Medizinrecht spezialisiert, wodurch Mandanten künftig ein neues Rechtsgebiet angeboten wird.

Patienten, die Behandlungsfehler erlitten haben, oder Ärzte, die sich in einem solchen Fall vertreten lassen wollen, können sich direkt an die Kanzlei KUNDLER | KIRNBERGER | KLEIN wenden. Dank der jahrelangen Erfahrung der neuen Rechtsanwältin können sich Mandanten in allen medizinrechtlichen Anliegen beraten und vertreten lassen.

Fachanwälte: Kompetenz durch Weiterbildung

Die Anwälte nehmen an regelmäßigen Fortbildungen teil, um eine gleichbleibend hohe Qualität gewährleisten zu können und stets auf dem aktuellen Stand der Rechtswissenschaften zu sein. Dieser Einsatz wird von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit „Qualität durch Fortbildung“ zertifiziert.

Träger des Zertifikats sind Justizrat Dieter Kundler, Rechtsanwältin Sabine Klein sowie der Rechtsanwalt Jarno C. Kirnberger. Sie haben in verschiedenen Modulen entsprechende Punkte über die letzten drei Jahre gesammelt, wie etwa durch ein Fernstudium, Seminare oder die Publikation von Fachartikeln, um die Urkunde der BRAK zu erhalten.

Aktuelles aus der Kanzlei: Blog und Stellenanzeige

Auf der Webseite der Kanzlei unter anwalt-illingen.de können sich Interessenten immer über aktuelle Entwicklungen informieren. Im Bereich „Aktuelles“ gibt es zahlreiche Informationen rund um verschiedene Rechtsgebiete, die sich auch nach Schlagworten filtern lassen.

Darüber hinaus erscheinen an dieser Stelle auch immer wieder aktuelle Stellenangebote. So ist die Kanzlei derzeit etwa auf der Suche nach einer neuen Vollzeit-Fachkraft für das Sekretariat.

Recherchemöglichkeiten
Alle aktuellen Informationen rund um die Kanzlei finden Sie online unter https://www.anwalt-illingen.de/aktuelles . Auf der Webseite finden Sie außerdem neue Stellenanzeigen unter anwalt-illingen.de/stellenangebote.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

KUNDLER – KIRNBERGER – KLEIN
Herr Jarno C. Kirnberger
Eisenbahnstraße 7
66557 Illingen
Deutschland

fon ..: +49 (0) 6825 92000
web ..: https://www.anwalt-illingen.de/
email : info@anwalt-illingen.de

Die Kanzlei KUNDLER – KIRNBERGER – KLEIN aus Illingen besteht aus sechs Rechtsanwälten, die insgesamt mehrere Rechtsgebiete abdecken. Darunter unter anderem das Miet- und Nachbarschaftsrecht, das Arbeits- und Baurecht, das Erb- und Familienrecht, das Verkehrs- und Strafrecht sowie das Sozial- und Medizinrecht. Die Kanzlei arbeitet stets auf Augenhöhe, ist persönlich und engagiert und arbeitet kompetent. Der Betrieb verfügt über das Gütesiegel „Familienfreundliches Unternehmen“ der Industrie- und Handelskammer sowie über die Urkunde „Qualität durch Fortbildung“ der Bundesrechtsanwaltskammer.

Pressekontakt:

KUNDLER – KIRNBERGER – KLEIN
Herr Jarno C. Kirnberger
Eisenbahnstraße 7
66557 Illingen

fon ..: +49 (0) 6825 92000
web ..: https://www.anwalt-illingen.de/
email : info@anwalt-illingen.de