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Wirtschaft

Erstmals ROBIN GUT Nachhaltigkeitssiegel an Rechtsanwaltskanzlei vergeben

Das ROBIN GUT Nachhaltigkeitssiegel in der Stufe „Gold“ wurde erstmalig an eine Rechtsanwaltskanzlei vergeben.

BildBerlin, 23.01.2025 – Die Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH (DGQA) hat zusammen mit dem Partnerunternehmen ROBIN GUT das Nachhaltigkeitssiegel für Unternehmen entwickelt, um herausragendes Engagement im Bereich Nachhaltigkeit auszuzeichnen. Das Nachhaltigkeitssiegel wird auf Basis strenger Kriterien verliehen, die ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Jetzt wurde mit der Kanzlei KOLLER Rechtsanwälte Insolvenzverwaltung mit den Kanzleistandorten Straubing, Nürnberg, Freising und Passau erstmals eine Rechtsanwaltskanzlei mit diesem Siegel ausgezeichnet.

Nachhaltigkeit als sichtbarer Faktor für Unternehmen

Das ROBIN GUT Nachhaltigkeitssiegel honoriert Unternehmen, die sich durch nachhaltige Praktiken und Strategien in ihrer Branche hervorheben. Ziel ist es, das Bewusstsein für nachhaltige Geschäftspraktiken zu schärfen und Unternehmen zu ermutigen, zukunftsorientierte Standards zu setzen. „Es ist ein starkes Signal, dass Unternehmen aus so unterschiedlichen Branchen wie der Rechtsberatung Nachhaltigkeit als zentralen Wert etablieren. Das Siegel soll ein sichtbares Zeichen sein, dass Nachhaltigkeit nicht nur möglich, sondern auch ein entscheidender Erfolgsfaktor in jeder Branche ist“, erklärt Frank Mutschke, Geschäftsführer der DGQA.

Kanzlei KOLLER Rechtsanwälte Insolvenzverwaltung als erste Rechtsanwaltskanzlei ausgezeichnet

Die Kanzlei KOLLER Rechtsanwälte Insolvenzverwaltung hat als erste Rechtsanwaltskanzlei das ROBIN GUT Nachhaltigkeitssiegel erhalten. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht Christina Koller erklärt, „Wir möchten zeigen, dass juristische Dienstleistungen und auch nachhaltige Organisationsstrukturen Hand in Hand gehen können. Nachhaltigkeit ist kein abstraktes Konzept, sondern eine Verantwortung, die wir tagtäglich in unseren Kanzleialltag integrieren können. Wir sind stolz, dass unser Einsatz mit diesem Siegel gewürdigt wird. Diese Auszeichnung bestärkt uns darin, unseren eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Wir hoffen, dass unser Beispiel andere Kanzleien inspiriert, ebenfalls nachhaltige Strategien in ihre Arbeitsweise zu integrieren.“

Nachhaltigkeit geht alle Unternehmensbereiche an

Mit dieser Auszeichnung setzt die DGQA ein klares Zeichen: Nachhaltigkeit ist nicht nur für klassische Industrieunternehmen relevant, sondern für jede Branche umsetzbar und entscheidend. Die Vergabe des Nachhaltigkeitssiegels an die Kanzlei KOLLER Rechtsanwälte Insolvenzverwaltung ist ein starkes Signal, dass Engagement für Umwelt, Mitarbeiter und Gesellschaft in allen Bereichen gewürdigt werden kann.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

DGQA-Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH
Herr Frank Mutschke
Friedrichstr. 171
10117 Berlin
Deutschland

fon ..: 030/610820720
fax ..: 030/610820729
web ..: https://dgqa.de
email : info@dgqa.de

Über die DGQA
Die Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH (DGQA) ist ein führendes Zertifizierungsunternehmen, das Unternehmen in Deutschland bei der Erreichung und Aufrechterhaltung höchster Standards in den Bereichen Qualität, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung unterstützt. Mit ihren unabhängigen Prüfverfahren bietet die DGQA eine objektive Bewertung und schafft Vertrauen bei Verbrauchern und Geschäftspartnern.

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Gütesiegel für Rechtsanwälte als Antwort auf steigende Mandantenanforderungen in der Rechtsbranche

Mehr Mandantenvertrauen durch Gütesiegel für Rechtsanwälte

BildBerlin, 16.09.2024 – Mandanten legen zunehmend Wert auf Transparenz und Qualität bei der Wahl ihrer Rechtsvertretung. Vor diesem Hintergrund verleiht die DGQA-Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH ein exklusives Gütesiegel, das Rechtsanwälten und Kanzleien hilft, ihre Vertrauenswürdigkeit und Fachkompetenz unter Beweis zu stellen.

„Mandanten informieren sich heute umfassender und kritischer, bevor sie sich für einen Anwalt entscheiden“, sagt Frank Mutschke Geschäftsführer der DGQA-Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH. „Mit unserem Gütesiegel geben wir Rechtsanwälten und Kanzleien ein Werkzeug an die Hand, um sofort als verlässlich und professionell wahrgenommen zu werden. Das Gütesiegel schafft die Grundlage für Vertrauen, bevor überhaupt das erste Gespräch stattgefunden hat.“

Das Gütesiegel der DGQA-Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH wird ausschließlich an Rechtsanwälte und Kanzleien verliehen, die nachweislich hohe Qualitätsstandards einhalten und sich regelmäßig fortbilden. Es stärkt das Vertrauen der Mandanten und hebt Kanzleien aus der Masse hervor. Es wird von Rechtsanwälten und Kanzleien inzwischen als unverzichtbares Marketinginstrument in einem stetig mehr umkämpften Umfeld angesehen.

Seit August 2024 können sich interessierte Kanzleien auch für das Gütesiegel „Nachhaltiges Unternehmen“ bewerben und damit ein deutliches Zeichen für Umweltschutz, Klimaschutz sowie ein nachhaltiges Kanzleimanagement setzen.

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Über die DGQA-Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH:
Die DGQA-Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH ist ein innovativer Anbieter von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Rechtsbranche. Seit 2017 setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Zertifizierung von Anwaltskanzleien und unterstützt Anwälte dabei, ihre Mandanten professionell und kompetent zu beraten.

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Beitrag zum Thema Erbschleicherei von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh: „Traumberuf Erbschleicher!?“

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH vertritt Sie deutschlandweit gegen Erbschleicher. RA Prof. Dr. Böh hat zehn Maßnahmen gegen Erbschleicher zusammengestellt.

BildRechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh hat zehn Maßnahmen gegen Erbschleicher zusammengestellt. Er vertritt deutschlandweit als ausgewiesener Spezialist im Thema „Erbschleicherei“ außergerichtlich und gerichtlich Betroffene, insbesondere Personen, die aufgrund von Erbschleicherei finanziell geschädigt sind. Diese Schädigung geschieht beispielsweise dadurch, dass ein Testament zugunsten des Erbschleichers erstellt worden ist oder sich der Erbschleicher schon zu Lebzeiten Vermögenswerte zugeeignet hat.

In diesem Zusammenhang gibt es besondere Fragestellungen zu beantworten, die viele Rechtsanwälte aus ihrer täglichen Praxis nicht kennen. Es geht dabei häufig um Zusammenhänge mit medizinischen Themen (zur Beurteilung der Ehe-, Geschäfts- oder Testierfähigkeit), sowie um Themen aus dem Bereich des Betreuungsrechts und dem Recht der Vorsorgevollmacht. Für mich ergeben sich aus der Praxis immer wieder folgende Überlegungen:

_Erbschleicherei ist inzwischen zu einem weit verbreiteten Phänomen in Deutschland geworden._

Das hat unterschiedliche Ursachen. Zum einen wird die Gesellschaft immer älter und Erbschleicher finden ihre Opfer insbesondere bei Personen, die aufgrund ihres Alters bzw. ihren Erkrankungen „angreifbar“ sind, denen aber auch ein Ansprechpartner fehlt. Zudem werden derzeit erhebliche Vermögenswerte vererbt, sodass es sich für Erbschleicher lohnt, die Betroffenen mit viel Zeitaufwand zu beeinflussen. Auch der fehlende Familienzusammenhalt ist relevant.

_Wahrscheinlich kennen auch Sie einen Fall der Erberschleichung in Ihrem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis._

Erbschleicherei ist kein Randphänomen mehr. Vielmehr werden immer mehr Fälle bekannt, auch durch eine stärkere Presseberichterstattung, die ich deutschlandweit fördere. Aufgrund meiner Expertise werde ich für bekannte Sendungen angefragt (beispielsweise zuletzt ZDF Frontal).

_Das deutsche Erbrecht gibt Ihnen als gesetzlicher Erbe keinen Rechtsanspruch auf das Erbe._

Erbschleicherei wird auch dadurch begünstigt, dass innerhalb der Familie das Risiko einer Enterbung nicht gesehen wird und viele Familien die Erbschleicherei nicht oder viel zu spät erkennen. Eine Erbschleicherei lässt sich aufhalten, wenn man rechtzeitig reagiert. Beginnt man erst im Erbfall, den Vorgang prüfen zu lassen, wird es schwieriger. Aber auch hier gibt es häufig mehrere rechtliche Schritte, die man vornehmen kann.

_Ein Erbschleicher kann Ihnen in letzter Minute noch das vermeintliche Erbe wegnehmen._

Ich kenne Fälle aus unserer Praxis, in denen eine Millionenerbschaft durch ein Testament am Tag vor dem Erbfall auf den Erbschleicher übertragen wird und der eigentliche Erbe leer ausgeht. Dieser Situation kann man mit einer guten erbrechtlichen Testamentsgestaltung vorbeugen. Ist das nicht geschehen, kann auch eine langjährige Beziehung oder ein enges familiäres Band die Erbschleicherei manchmal nicht verhindern.

_Entscheidend ist, dass der echte Wille des Erblassers an höchster Stelle stehen soll._

Erbschleicher-Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass die Willensbildung des Betroffenen durch eine Beeinflussung und häufig eine damit einhergehende Erkrankung beeinträchtigt ist. Nur wenn dies von Anfang an rechtlich richtig aufgearbeitet wird, gibt es eine Chance gegen Erbschleicher. Folgende Maßnahmen sind für meine Praxis von besonderer Bedeutung:

* Strafrechtliche Schritte gegen Erbschleicher
* Das Einleiten eines Betreuungsverfahrens
* Lebzeitige Vermögensnachfolge
* Das bindende Testament
* Die Rückforderung von Schenkungen
* Die Suche nach dem besten Rechtsweg
* Angriff auf die Person des Erbschleichers
* Das Privatgutachten zur Testierunfähigkeit
* Auskunfts- und Hilfsansprüche als Eintrittskarte
* Pflichtteilsansprüche als Mindestanspruch

Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie erreichen uns unter muenchen@rechtsanwalt-thieler.de oder 089/44-232-990.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Erbrecht, Schenkungsrechht, Immobilienrecht, Betreuungsrecht, Mietrecht, sowie Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Wolfgang Böh
Bahnhofstr. 100
82166 Gräfelfing
Deutschland

fon ..: 089 / 44 232 990
fax ..: 0 89 / 44 232 9920
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email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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Thema Erbrecht: Testamentsauslegung beim Begriff Bargeld – was versteht man hierunter?

Rechtsanwalt Oliver Thieler von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklärt den Begriff des Bargelds bei der Testamentsauslegung.

BildDer Begriff des Barvermögens umfasst heutzutage das gesamte Geld, das sofort verfügbar ist. Es ist somit auch das Geld auf den Konten gemeint – also sämtliche liquide Mittel, aber keinesfalls das gesamte Kapitalvermögen. Ein Testierender sollte beim Begriff Bargeld im Testament genau wissen, was darunter zu verstehen ist. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, eine genaue Beschreibung im Testament aufzunehmen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat hierzu mit Urteil vom 20.12.2023 (3 U 8/23) folgenden Fall entschieden:

Im Fall verstarb ein Mann und belastete zwei seiner Kinder (Erben) mit einem Vermächtnis zugunsten der anderen Tochter (Vermächtnisnehmerin). Diese sollte laut Testament 1/3 des vorhandenen Barvermögens erhalten. Die Erben und die Vermächtnisnehmerin streiten sich nunmehr, ob mit dem Begriff Barvermögen das Geld gemeint ist, dass sich im Geldbeutel des Erblassers befunden hat oder auch dessen Bankkonto. Die Vermächtnisnehmerin ist der Ansicht, der Erblasser habe unter dem Begriff „Barvermögen“ seine gesamten liquiden Mittel, insbesondere sämtliche Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere und Bargeld im engeren Sinne verstanden.

Das Gericht teilte die Ansicht der Vermächtnisnehmerin. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass der Vermächtnisnehmerin der geltend gemachte Zahlungsanspruch aufgrund des Vermächtnisses des Erblassers zustehe. Zur Ermittlung des Inhalts der niedergelegten letztwilligen Verfügung bedürfe es der sog. erläuternden Testamentsauslegung. Ziel ist es, den erklärten wirklichen Erblasserwillen bei der Testamentserrichtung in Erfahrung zu bringen.

Der Begriff des Barvermögens ist nach Ansicht des Gerichts in der heutigen Zeit des überwiegend bargeldlosen Zahlungsverkehrs so zu verstehen, dass damit das Bargeld im engeren Sinne einschließlich der bei Banken befindlichen sofort verfügbaren Gelder zu verstehen ist. Der Begriff des Bargeldes umfasst heutzutage das gesamte Geld, das sofort, also auch über eine Kartenzahlung, verfügbar ist. Wertpapiere fallen nicht unter den Begriff des „Barvermögens“. Vielmehr werden Wertpapiere durch den erweiterten Begriff des Kapitalvermögens mit abgedeckt, der das „Barvermögen“ einschließlich weiterer Kapitalwerte in Geld beschreibt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbrechtsfall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen oder das Kontaktformular verwenden. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de

 

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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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Millionenschäden durch Manipulation von -mittels E-Mail- versandten Rechnungen

LSS Rechtsanwälte informieren BaFin über gegenwärtig auffällig häufige Involvierung des FinTechs „bunq“

Gegenwärtig werden zahlreiche Betrugsfälle in der Kanzlei LSS Rechtsanwälte gemeldet, bei denen Verbraucher oder Unternehmer auf gefälschte Rechnungen Geldbeträge überweisen. Zumeist werden Rechnungen, die Lieferanten oder Handwerker tatsächlich per E-Mail an die späteren Geschädigten übersenden von den Tätern abgefangen und ausschließlich im Hinblick auf die Bankverbindung geändert. Die Täter öffnen das Rechnungs-pdf und ersetzen mittels Software die korrekte IBAN des Ausstellers gegen eine andere IBAN, die den Tätern zuzurechnen ist. Die E-Mail wird dann -solcherart verfälscht- in das Postfach der späteren Geschädigten verschoben oder aber mittels einer ebenfalls gefälschten E-Mail-Adresse versendet.
Begann diese Betrugsmasche noch vor einiger Zeit mit auffälligen ausländischen Bankverbindungen (IBAN mit ausländischer Länderkennung) und waren hieran ggf. noch zu erkennen, so sehen wir derzeit sehr häufig deutsche IBANs (Länderkennung DE), warnt der Frankfurter Fachanwalt für Bankrecht Matthias Schröder (LSS Rechtsanwälte). Das niederländische Fintech „bunq“ wirbt zum Beispiel damit, dass man in Minutenschnelle online eine Bankverbindung mit gleich mehreren deutschen IBANs bei ihm eröffnen könne. Dies scheinen sich die Täter zu Nutze zu machen, denen zusätzlich mutmaßliche generelle Schwächen bei der Online-Identifikation zur Kontoeröffnung zu pass kommen.
Zum Erfolg der Masche trägt noch die wenig bekannte Tatsache, dass Banken den angegeben Namen des Kontoinhabers seit Einführung der IBAN nicht mehr prüfen, bei. Die Geschädigten geben also bei der Überweisung den auf der verfälschten Rechnung noch korrekt angegebenen Kontoinhaber und Empfänger (z.B. ein Autohaus) an und aber die verfälschte IBAN der Täter. Statt bei z.B. bei Commerzbank landet das Geld dann z.B. bei „bunq“ und wird von den Tätern nach Geldeingang weiterüberwiesen, zumeist in das Ausland. Bis der Schwindel auffliegt vergehen oft Tage. Ein Überweisungsrückruf ist nach hiesiger Erfahrung gegenwärtig in gut 1/3 der Fälle noch erfolgreich, da einige der betroffenen Banken mittlerweile simple Algorithmen einsetzen (neues Konto, sofortige hohe Geldeingänge und direkte Weiterüberweisung = Verdachtsfall). Manche Banken scheinen solche Erwägungen und Prüfungen selbst bei sechsstelligen Überweisungen gar nicht erst anzustellen.

Was hinter den Angriffen wirklich steht, bleibt oft unklar. Bei dieser Betrugsmasche hacken sich die Täter in den E-Mail-Server des Verkäufers oder des Käufers oder fangen die E-Mail auf anderem Weg ab und greifen dabei Zahlungsdetails ab. Im Anschluss versenden die Täter eine E-Mail, die scheinbar von dem Verkäufer stammt, ändern hingegen die Bankverbindung, an die die offene Kaufpreiszahlung gezahlt werden soll. Da die Rechnung ansonsten täuschend echt aussieht, überweist der Käufer an die falsche Bankverbindung. Erst wenn dann der Käufer vom Verkäufer eine Mahnung wegen fehlender Zahlung erhält, fällt der Betrug auf. Doch dann ist es meist schon zu spät und der Kontoinhaber des lediglich vermeintlich richtigen Kontos nicht mehr greifbar.

Praxishinweis: Um zu verhindern, Opfer dieser Betrugsmasche zu werden, empfiehlt LSS Rechtsanwälte vor der Zahlung auf eine per E-Mail erhaltene höhere Rechnung die angegebene Kontoverbindung dahingehend zu überprüfen, ob die E-Mail tatsächlich von dem Verkäufer stammt, ob die angegebene Kontoverbindung tatsächlich zum Verkäufer gehört. Über einen IBAN-Rechner im Internet kann man die Bank hinter einer IBAN leicht ermitteln. Im Zweifel sollte man mit dem Rechnungsteller einen Abgleich telefonisch durchführen.

LSS Rechtsanwälte unterhält im Dezernat Bankrecht seit mehr als 20 Jahren eine Spezialisierung für Zahlungsbetrug und setzt sich für die Rückholung der Gelder ein.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

LSS Rechtsanwälte
Herr Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurt
Deutschland

fon ..: 06921936560
web ..: http://www.lss-partner.de
email : schroeder@lss-partner.de

Pressekontakt:

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Herr Matthias Schröder
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