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„Rauchwarnmelder mit Multifunktion machen selten Sinn“

Der Vertriebsleiter der Objetkus GmbH bezieht sich auf die jüngst aufgekommene Diskussion um den Einsatz von Multifunktionsgeräten, die in der Wohnungswirtschaft weiterhin für Kontroversen sorgt.

Bild(Norderstedt, Januar 2025) „Rauchwarnmelder zu installieren, die gleichzeitig auch die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur überwachen sowie Kohlenmonoxid detektieren, stellt für die Wohnungsnutzung in den allermeisten Fällen kaum einen Mehrwert dar.“ So jedenfalls sieht es Thomas Stumpf, Vertriebsleiter der Objektus GmbH.

„Mit der Kombination unterschiedlicher Sensoren in ein und demselben Gerät wird zusätzliche Sicherheit suggeriert, die in der Realität nicht unbedingt gewährleistet werden kann“, stellt Thomas Stumpf fest. Zur Begründung verweist der Objektus-Vertriebsleiter auf die einschlägigen Normen, die zumindest bei der Montage von Rauchwarnmeldern und CO-Detektoren beachtet werden müssen: „Nach DIN 14676-1 gehören Rauchwarnmelder immer unter die Decke, während DIN EN 50291 für Kohlenmonoxid-Detektoren üblicherweise eine Platzierung in Atemhöhe an den Wänden empfiehlt“, so Stumpf. CO-Sensoren unter der Decke anzubringen, würde hingegen nur bei direkter Verbrennung organischer Substanzen wie Holz, Gas oder Öl innerhalb der Wohnung Sinn machen, was laut Stumpf „in der Praxis der Wohnungswirtschaft heutzutage eher die Ausnahme darstellt“. Damit nicht genug, könnte ein ausgelöster Alarm im Ernstfall sogar kontraproduktiv wirken: Bei gesundheitsgefährdender CO-Konzentration ist das Öffnen der Fenster dringend geboten, bei Rauchalarm hingegen nicht – welche Gefahr ein Multisensor aktuell signalisiert, könne aus dem Signalton allein aber nicht abgeleitet werden und womöglich falsche Verhaltensweisen zur Folge haben.

Falsche Platzierung erhöht Fehlalarm-Risiko
Was die Überwachung der Luftfeuchtigkeit angeht, stellen sogenannte Schimmelsensoren zwar auch aus der Sicht von Objektus eine sinnvolle Investition dar, die zur Vermeidung eventueller Folgeschäden durchaus einen Mehrwert für die Wohnungsnutzung darstellt. „Nach den Gesetzen der Physik fällt die Luftfeuchtigkeit unter der Decke tendenziell aber immer höher aus als im restlichen Raum“, schränkt Thomas Stumpf ein, „und wenn Schimmelsensoren am selben Ort wie Rauchwarnmelder installiert werden, steigt die Wahrscheinlichkeit fehlerhafter Alarme deutlich an.“ Bei der Montage orientiert sich das Fachpersonal von Objektus daher immer an den individuellen örtlichen Gegebenheiten, was in den meisten Fällen auf eine Wandmontage hinausläuft. Davon abgesehen, sieht der Objektus-Vertriebsleiter die Erfassung und mögliche Speicherung von Daten zum Raumklima sehr skeptisch: „Nach vorrangiger Auffassung in juristischen Fachkreisen wäre das ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und bedürfte in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer“, so Stumpf, „und ob damit am Ende wirklich ein Nutzen verbunden ist, sei dahingestellt.“

Objektus bietet multifunktionale Rauchwarnmelder aktuell weder an, noch plant Vertriebsleiter Thomas Stumpf für die Zukunft deren Aufnahme ins Portfolio: „Optimale Sicherheit kann nur dann gewährleistet werden, wenn jeder Sensor dem jeweiligen Zweck entsprechend auch optimal platziert wird“, so Stumpf, „und allein deswegen macht der Einbau von Rauchwarnmeldern mit Multifunktion selten Sinn.“

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Objektus GmbH
Frau Hanna Möhring
Gutenbergring 53
22848 Norderstedt
Deutschland

fon ..: +49 (0)40 500 18 23-0
web ..: http://www.objektus.de
email : hanna-moehring@objektus.de

Seit mittlerweile 18 Jahren ist die Objektus GmbH der deutschlandweite Spezialanbieter für Sicherheit und Digitalisierung und bietet sämtliche Services rund um Heizkosten, Smart Building und Rauchwarnmelder. Dabei setzt Objektus von Anfang an auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen.
Das Portfolio reicht von der Erfassung der Unterjährigen Verbrauchsinformationen bis hin zur monatlichen Lieferung und Heizkostenabrechnung als Full-Service-Dienstleistung. Neben dem Hauptsitz in Norderstedt bei Hamburg ist Objektus mit sechs Niederlassungen in allen Teilen Deutschlands vertreten.

Pressekontakt:

ICD Hamburg GmbH
Frau Michaela Michaela Schöber
Gustav-Leo-Straße 15
20249 Hamburg

fon ..: 04904046777010
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email : info@icd-marketing.de

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Verstaubte Rauchmelder können teuer zu stehen kommen

(Norderstedt, August 2024) Trotz fachgerechter Installation kommt es immer wieder vor, dass in Wohnbereichen installierte Rauchwarnmelder irrtümlich Alarm schlagen.

BildObschon solche „Täuschungsalarme“ letztlich nicht vollständig verhindert werden können, lässt sich das Risiko mit vergleichsweise geringem Aufwand doch deutlich reduzieren.

Wenn die in Wohngebäuden gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmelder erst einmal unter der Decke hängen, geraten die unscheinbaren Geräte meist schnell in Vergessenheit. Immer wieder kommt es allerdings vor, dass ohne ersichtlichen Grund der Alarm ertönt und weiträumig für Aufmerksamkeit sorgt. „Im Ernstfall reagieren die Sensoren zwar absolut zuverlässig, dem technischen Prinzip nach sind die Geräte aber nicht in der Lage, Dampf oder Staub von Rauch zu unterscheiden“, erklärt Thomas Stumpf, Vertriebsleiter der Objektus GmbH. Hintergrund: Die meisten Rauchwarnmelder arbeiten nach dem sogenannten Streulichtprinzip, wobei ein Infrarotstrahl innerhalb einer kleinen Messkammer zwischen einer Lichtquelle und einem Sensor hin und her pendelt. Die in der Luft enthaltenen Partikel verursachen eine Streuung des Lichtstrahls, die vom Sensor registriert wird und bei Erreichen eines vorgegebenen Grenzwertes den Alarm auslösen. Statt Rauch kann als Alarmursache daher ebenso eine kräftige Staubwolke oder mit Wasserdampf übersättigte Luft in Frage kommen. „Die technische Qualität des Rauchwarnmelders spielt bei Täuschungsalarmen keine Rolle“, so Thomas Stumpf, „und in der Regel liegt auch kein Garantiefall vor.“ Im Unterschied dazu gibt es hingegen für „Fehlalarme“ fast immer einen technischen Grund, etwa eine defekte Komponente innerhalb des Gerätes.

Pflicht und Kür zur Vorbeugung von Täuschungsalarmen
Auch wenn Täuschungsalarme nicht grundsätzlich verhindert werden können, lässt sich die Wahrscheinlichkeit doch auf einfache Weise reduzieren. „Der Zustand aller installierten Rauchwarnmelder muss dem Gesetz nach mindestens einmal im Jahr überprüft werden“, stellt Thomas Stumpf fest, „je nach Bundesland liegt die Verantwortung dafür entweder bei den Eigentümern oder den jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohnern.“ Eigentümergemeinschaften oder Wohnungsverwaltungen müssen die entsprechenden Kontrollen zudem klar dokumentieren, damit im Schadensfall keine Versicherungsnachteile entstehen. Darüber hinaus müssen die Geräte ungeachtet der Funktionalität alle zehn Jahre ausgetauscht werden.

Neben den Pflichtaufgaben gibt es zur Vorbeugung von Täuschungsalarmen aber auch noch die „Kür“. Thomas Stumpf von Objektus nennt ein Beispiel: „Bei anstehenden Handwerkereinsätzen mit absehbar starker Staubentwicklung oder Schweißarbeiten innerhalb des Gebäudes sollte die Nachbarschaft auf jeden Fall frühzeitig informiert werden“, so Stumpf, „und in der kalten Jahreszeit sollten die Fenster nicht allzu lange offen bleiben, damit sich innerhalb der Messkammer kein Kondenswasser bilden kann.“ Nicht zuletzt sollten Rauchwarnmelder grundsätzlich von entsprechend qualifizierten Fachkräften installiert werden, da Täuschungsalarme auch durch falsch platzierte Geräte ausgelöst werden können. Um mit Täuschungsalarmen eventuell verbundene Haftungsrisiken oder Folgekosten möglichst zu vermeiden, empfiehlt Stumpf insbesondere für Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen den Einsatz professioneller Dienstleister wie der Objektus GmbH: „Allein die Gewissheit eines rund um die Uhr verfügbaren Stördienstes macht den Umgang mit einem Täuschungsalarm schon um einiges leichter.“

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