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Überwältigende Mehrheit von Psychotherapeuten fordert Altersgrenze für soziale Medien

Von 1.000 Teilnehmern einer aktuellen Umfrage sind 92,3 % für eine gesetzliche Altersgrenze bei der Nutzung von Social Media.

BildBonn, 19. Februar 2026 – Eine neue Umfrage des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks (DPNW) unter genau 1.000 psychotherapeutischen Fachkräften sendet ein klares Signal an die Politik: 92,3 % der Befragten halten eine gesetzliche Altersgrenze für die Nutzung von sozialen Medien für dringend notwendig. Die Ergebnisse zeigen einen breiten Konsens darüber, dass ein unregulierter Zugang für Kinder und Jugendliche ein erhebliches Risiko für die psychische Gesundheit darstellt.

Die Umfrage (26.01.26-18.02.26) geht auf ein gemeinsames Treffen des CDU-
Bundestagsabgeordneten Pascal Reddig, stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss und Berichterstatter für das Thema mentale Gesundheit ist, mit Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks zurück, bei dem die Auswirkungen sozialer Medien auf Kinder und Jugendliche ausführlich diskutiert wurden.

Die zentrale Erkenntnis der Studie ist der starke Wunsch nach einer klaren Regelung. Eine Mehrheit von 65,5 % der Befürworter spricht sich für ein Mindestalter von 16 Jahren aus. Weitere 18,8 % plädieren sogar für eine Freigabe erst ab 18 Jahren.

Als Hauptgründe für diese Forderung nennen die Fachkräfte massive negative Auswirkungen auf die psychische, soziale und kognitive Entwicklung von Jugendlichen. Aus der täglichen Praxis berichten die Therapeuten von einer Zunahme von Depressionen, Angst- und Essstörungen sowie einem sinkenden Selbstwertgefühl durch ständigen sozialen Vergleich auf den Plattformen. Das Design der Apps wird als hochgradig süchtig machend beschrieben, während die reale soziale Kompetenz der Jugendlichen verkümmere.

„Die Ergebnisse sind ein unmissverständliches Alarmsignal aus unserer täglichen Praxis“, so der 1. Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks Dieter Adler. „Soziale Medien sind für die Psyche von Jugendlichen oft eine toxische Umgebung. Wir können nicht länger zusehen, wie die gesunde Entwicklung einer ganzen Generation den kommerziellen Interessen von Tech-Konzernen überlassen wird.“

„Für die Planung der kommenden Gesetzesvorhaben setzen wir ganz bewusst auf die Rückmeldungen aus der Praxis und den Dialog mit Fachleuten“, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Pascal Reddig. „Die Einschätzungen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind für uns ein wichtiger Kompass bei der Frage, wie wir Kinder und Jugendliche besser vor den Risiken sozialer Medien schützen können, ohne ihre Rechte massiv einzuschränken.“

Aus der Umfrage ergeben sich aus Sicht des DPNW zwei Forderungen:
1. Die Forderung nach politischer Regulierung: Ein Appell an die Politik, einen robusten gesetzlichen Schutzrahmen zu schaffen und Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung zu nehmen.
2. Die Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Bildungsoffensive, die in den Bildungseinrichtungen ansetzt: Schulen zuerst – flankiert von Kitas und Jugendhilfe -, personell stark, fachlich fundiert und alltagstauglich. Eltern werden systematisch begleitet, fachübergreifende Netzwerke sichern die Umsetzung.

Die Umfrage macht deutlich, dass aus fachlicher Sicht ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz nötig ist, um die digitale Umwelt für Heranwachsende aktiv und schützend zu gestalten.

Über das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW):
Das DPNW ist ein Berufs- und Interessenverband für psychotherapeutisch Tätige und dient als professionelles Netzwerk zur Förderung der psychotherapeutischen Versorgung und des fachlichen Austauschs.

Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat rund 2.800 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner und Dipl.-Soz.Päd. Tania Ghosh. Mehr unter: www.dpnw.de

Kontakt: Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk Karmeliterstr. 1c, 53229 Bonn Telefon: 0228-76382030 E-Mail: post@dpnw.info

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
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Justizministerium: elektronische Patientenakte observationsfrei bei E-Evidence-Verordnung – Erfolg des DPNW

Die psychotherapeutische Schweigepflicht und der Schutz sensibler Gesundheitsdaten sollen im digitalen Ermittlungsraum gewahrt bleiben.

BildBonn, 23.01.26 – Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) begrüßt die Zusage des Bundesjustizministeriums (BMJV), dass die elektronische Patientenakte (ePA) bei der Umsetzung der E-Evidence-Verordnung als „observationsfreier Raum“ festgesetzt werden soll, wie golem.de berichtete. Diese Klarstellung erfolgte nach Interventionen des DPNW.

Die E-Evidence-Verordnung zielt darauf ab, Ermittlungsbehörden europaweit einen grenzüberschreitenden Zugriff auf digitale Daten zu ermöglichen. In ihrer aktuellen Fassung können Ermittlungsbehörden auch Einsicht in Gesundheitsdaten aus der ePA nehmen. Dies hätte – so das DPNW – einen schwerwiegenden Eingriff in die ärztliche und psychotherapeutische Schweigepflicht bedeutet. Außerdem würde hierdurch das grundrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Behandler außer Kraft gesetzt.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler erklärt dazu: „Die Zusage des Bundesjustizministeriums ist ein wichtiges Signal für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patientinnen und Patienten. Psychotherapie braucht einen geschützten Raum – das gilt analog wie digital. Dass die ePA künftig ausdrücklich als observationsfreier Raum gelten soll, ist ein Erfolg der Intervention des DPNW.“

Das DPNW hat in Stellungnahmen eindringlich darauf hingewiesen, dass ein Zugriff auf psychotherapeutische Behandlungsdaten fatale Folgen für das Vertrauen in therapeutische Behandlungen und die ePA hätte. Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen seien auf maximale Vertraulichkeit angewiesen, um sich überhaupt in Behandlung begeben zu können.

Das DPNW fordert, dass die Zusage des Bundesjustizministeriums nun in nationales Recht gegossen wird. Es solle sichergestellt werden, dass die ePA kein Instrument der Überwachung, sondern ein Werkzeug zur Verbesserung der medizinischen Versorgung sei. Abschließend betont Adler: „Wir begleiten den weiteren Gesetzgebungsprozess mit Argusaugen. Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die Schweigepflicht sind nicht verhandelbar. Das sollte jedem Politiker klar sein.“

Wichtig, so Adler, sei dabei auch die Änderung des § 97 der Strafprozessordnung (StPO): „Hier muss die elektronische Patientenakte ausdrücklich eingeschlossen werden. Bisher sind nur Daten, die sich im Besitz des Arztes befinden und die elektronische Versichertenkarte vor Beschlagnahme geschützt.“ So würde die elektronische Patientenakte auch bei deutschen Ermittlungsbehörden den gleichen Schutz vor Beschlagnahme haben, wie die Akte in der Praxis des Arztes.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat rund 2.800 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner und Dipl.-Soz.Päd. Tania Ghosh. Mehr unter: www.dpnw.de

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Psychotherapeuten fordern observationsfreie Zone für die elektronische Patientenakte in E-Evidence-Verordnung

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) will den europaweiten, behördlichen Zugriff auf sensible Patientendaten verhindern.

BildDer Verband warnt vor einem europaweiten behördlichen Zugriff auf hochsensible Patientendaten und fordert für die elektronische Patientenakte (ePA) eine sogenannte „observationsfreie Zone“.

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zur E-Evidence-Verordnung im Deutschen Bundestag weist der Verband erneut auf die erheblichen Risiken des grenzüberschreitenden Datenaus-tauschs hin. Dem DPNW-Vorsitzenden Dieter Adler ist bewusst, dass das deutsche Umset-zungsgesetz zur E-Evidence-Verordnung nicht grundsätzlich verhindert werden kann, da es sich um bereits beschlossenes EU-Recht handelt.

Adler betont: „Für die nationale Umsetzung bestehen Handlungsspielräume. Wir fordern für die elektronische Patientenakte eine observationsfreie Zone – vergleichbar mit dem Schutz, der heute bereits für Drogenberatungsstellen gilt. In deren Umfeld darf die Polizei nicht ermitteln. Dieses bewährte Modell muss auch für die ePA gelten, insbesondere gegenüber europä-ischen Ermittlungsbehörden.“

Nach der E-Evidence-Verordnung können Ermittlungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten die Herausgabe medizinischer Daten verlangen – selbst dann, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt nach deutschem Recht nicht strafbar ist. Damit werden elektronische Patienten-akten grundsätzlich auch für EU-Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaften, Steu-erfahndung oder Zoll zugänglich.

Adler verdeutlicht die Problematik anhand eines Beispiels:
„Angenommen, gegen eine polnische Staatsbürgerin wird in Polen wegen einer dort strafba-ren Abtreibung ermittelt. Es stellt sich heraus, dass sie sich zuvor in Deutschland beraten ließ und dabei sowohl einen Arzt als auch eine Psychotherapeutin aufsuchte. Der polnische Staatsanwalt beantragt daraufhin die Herausgabe der entsprechenden Daten aus der elektronischen Patientenakte. Nach der E-Evidence-Verordnung müssten diese Daten übermittelt werden.“

Das DPNW befürchtet, dass mit der E-Evidence-Verordnung zentrale Grundrechte ausge-höhlt werden und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten ihre Patienten nicht mehr wirksam vor einer EU-weiten Ausforschung hochsensibler Gesundheitsdaten schützen können. Die ärztliche Schweigepflicht würde dadurch faktisch entwertet.

Der Verband wendet sich bereits seit 2021 gegen die E-Evidence-Verordnung und sieht in ihr eine erhebliche Gefährdung der Patientenrechte und des verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Behandler.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.800 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner und Dipl.-Soz.Päd. Tania Ghosh. Mehr unter: www.dpnw.de

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Dieter Adler erneut zum Vorstandvorsitzenden des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) gewählt

Mitgliederversammlung wählte Dieter Adler, Claudia Reimer, Sevgi Meddur-Gleissner und Tania Gosh in den DPNW-Vorstand.

BildBonn, 10.09.2025 – Auf der fünften ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes bestätigten die zahlreichen Teilnehmer den 1. Vorstandsvorsitzenden Dieter Adler in seinem Amt. Ebenso wurden die beiden zweiten Vorsitzenden Sevgi Meddur-Gleissner und Claudia Reimer wiedergewählt, die noch bis zum 31.12.2025 ihre Rolle ausfüllt ehe Reimer ihren 2. Vorsitz an ihre neugewählte Nachfolgerin Tania Gosh übergibt. Als Beisitzer wurden Sabine Kaiser, Georg Moerschner, Matthias Glöckner und Stefan Paffrath gewählt.

Kurz zuvor war das bisherige Führungsgremium für seine Arbeit der letzten zwei Jahre entlastet worden. Nach der Wahl bedankte sich Dieter Adler für das Vertrauen der Mitglieder: „Ich freue mich außerordentlich, auch künftig unsere Anliegen gegenüber Politik, Behörden und Krankenkassen vertreten zu dürfen. Wir merken, dass wir uns einen guten Ruf bei den Politikern erarbeitet haben, die unsere fachliche Expertise und Ideen schätzen.“

Sein besonderer Dank galt allen Mitstreiterinnen und -streitern im Psychotherapeuten-Verband: „Ich möchte mich besonders bei meinen Vorstandkolleginnen und -kollegen für die tolle Zusammenarbeit bedanken. Pragmatisch, konstruktiv und zupackend. Ebenso exzellent war die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle, die unsere erfolgreiche Arbeit und das Wachstum unseres Verbandes erst möglich gemacht haben.“

Als neuer 2. Geschäftsführer wurde Dr. Thorsten Quiel den Mitgliedern vorgestellt. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und unterstützt den Verband seit April 2025 als Justiziar. Wie der Verband außerdem in seinen Geschäftszahlen bekannt gab, zählte das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) Ende August 2025 über 2.700 Mitglieder.

In seiner Rede umriss Dieter Adler die Aktivitäten und Forderungen des Verbandes:
– Erhalt des direkten Zugangs zur Psychotherapie – Herausnahme der Psychotherapie aus geplantem Primärarztsystem (Petition im Bundestag)
– Schaffung sinnvoller Maßnahmen zur schnelleren Vergabe von Therapieplätzen
– Unterstützung von Krisenopfern (Ahrtal, Erftkreis, Ukraine, Türkei)
– Einsatz für sinnvolle Digitalisierung, Ablehnung der unsicheren Telematik-Infrastruktur
– Ablehnung von Zwangsmaßnahmen zur Digitalisierung
– Weigerung, Psychotherapie-Inhalte in der elektronischen Patientenakte zu dokumentieren
– Ablehnung der zentralen Datenspeicherung vertraulicher Inhalte
– Forderung: Patientendaten gehören den Patienten und werden von ihnen selbst verwaltet (Datenhoheit beim Patienten)
– Ablehnung der ungefragten Verwendung von Patientendaten zu Forschungszwecken
– Behalten der Entscheidungshoheit über die Dauer und Notwendigkeit von psychotherapeutischen Behandlungen
– Schaffung sinnvoller, wissenschaftlich geprüfter Qualitätssicherungsinstrumente – statt Patientenbefragung

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.700 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
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Psychotherapeuten reagieren auf Unwahrheiten des GKV-Spitzenverbandes

GKV nutzt offensichtlich falsche Interpretationen, um Glaubwürdigkeit von Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu untergraben.

BildBonn, 08.09.2025 – Das Deutsche Psychotherapeuten-Netzwerk (DPNW) nimmt Stellung zu einem Anfang September in der Rheinischen Post und im Bonner General-Anzeiger veröffentlichten Artikel. Die darin enthaltenen Behauptungen des GKV-Pressesprechers Florian Lanz basieren auf falschen Interpretationen und verzerren die Realität. „Offensichtlich soll auf diese Weise das Vertrauen in die ambulante Psychotherapie geschwächt werden“, so der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler. Der GKV-Spitzenverband ist der Dachverband der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Fehlerhafte Zahlen und irreführende Darstellung
Im Artikel wird behauptet, in der ambulanten Versorgung seien 40.000 Psychotherapeutinnen und -therapeuten tätig. Tatsächlich sind es laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) exakt 34.921 Psychologische Psychotherapeuten zum Stichtag 31. Dezember 2024 – eine Diskrepanz, die nicht ignoriert werden darf [Quelle 1].

Verdoppelung der Patientenzahlen – auch stationär
Zwar ist es korrekt, dass sich die Patientenzahlen in der ambulanten Psychotherapie seit 2013 mehr als verdoppelt haben, doch trifft diese Entwicklung auch für den stationären Bereich zu – der GKV-Spitzenverband lässt diese Parallele unerwähnt und erweckt den falschen Eindruck, die Steigerung gäbe es nur im ambulanten Bereich.

Steigende Kosten stationär – keine Kostenexplosion ambulant
Zwischen 2020 und 2023 entwickelten sich die Ausgaben im stationären Bereich stark: In einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums heißt es, die Aufwendungen für stationäre psychiatrische Behandlungen stiegen um 13,5 Prozent – ein Zuwachs von 1,1 Milliarden Euro allein in diesem Segment [Quelle 2]. Die stationären Krankenhausausgaben insgesamt lagen 2023 bei rund 94 Milliarden Euro und 2024 sogar bei ungefähr 102 Milliarden Euro [Quelle 3].

Im Vergleich dazu sind die Kosten der ambulanten Psychotherapie seit Jahren stabil, laut Schätzungen auf etwa 1,1 Prozent der Gesamtausgaben der GKV – ein Wert, der keinen Grund zur Panik bietet [Quelle 4]

Voller Einsatz in Praxis – keine „Härtefälle“-Vermeidung
Eine weitere Behauptung lautet, Psychotherapeutinnen und -therapeuten würden freie Plätze nicht nutzen oder nur leichte Fälle behandeln. Doch die Praxis zeigt, dass nach unseren Berechnungen das Gegenteil gilt: Voller Sitz: im Schnitt 29 Therapiesitzungen pro Woche; halber Sitz: 14,5 Sitzungen – mehr als vorgeschrieben. Das lässt kein Argument für Arbeitsverweigerung zu.

Gefährlicher Vertrauensverlust durch Verbreitung von Unwahrheiten
Indem der General-Anzeiger die Zahlen der GKV unkritisch übernimmt, werden Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu Unrecht an den Pranger gestellt: Ihnen wird unterstellt, ihren Versorgungsauftrag zu vernachlässigen und damit für die langen Wartezeiten verantwortlich zu sein. Solche falschen Anschuldigungen richten doppelten Schaden an – sie diffamieren eine ganze Berufsgruppe und lassen gleichzeitig die Menschen im Stich, die dringend auf Hilfe angewiesen sind. Statt die wahren Ursachen zu benennen, wird mit dem Finger auf Psychotherapeuten gezeigt, um von gravierenden Versäumnissen im Versorgungssystem abzulenken. Für die vielen psychisch Erkrankten, die monatelang auf einen Therapieplatz warten, bedeutet das nur eines: Sie bleiben weiter im Regen stehen. Im Bereich der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten betragen die Wartezeiten sogar bis zu einem Jahr.

Dieter Adler warnt: „Gegen die Verbreitung von Unwahrheiten über unseren Berufstand müssen wir uns wehren. Es wird suggeriert, es sind genug Therapieplätze da – die Therapeuten sind nur bequem und elitär. Das ist falsch und wir können so etwas nicht unwidersprochen stehen lassen – und das dringend im Sinne der hilfesuchenden Patientinnen und Patienten“, schließt Dieter Adler. Die hier erwähnten GKV-Unwahrheiten lassen sich leicht widerlegen.

Quellen
[1] „Vertragsärztinnen und -ärzte: Fachgruppe und Schwerpunkt – KBV“: https://www.kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/gesundheitsdaten/fachgruppe-und-schwerpunkt

[2] „Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2023 | BMG“: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/vorlaeufige-gkv-finanzergebnisse-2023.html

[3] „GKV-Kennzahlen – GKV-Spitzenverband“: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/zahlen_und_grafiken/gkv_kennzahlen/gkv_kennzahlen.jsp

[4] „Kosten der ambulanten Psychotherapie“: https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Report_Psychotherapie/DPtV_Report_Psychotherapie_2021.pdf).

[5]: https://www.vdek.com/presse/daten/d_versorgung_leistungsausgaben.html
„Daten zum Gesundheitswesen: Ausgaben – VDEK“

[6]: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhausfinanzierung.html „Krankenhausfinanzierung | BMG – Bundesministerium für Gesundheit“

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Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.700 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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