Tag Archives: Psychotherapeutinnen

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Dieter Adler erneut zum Vorstandvorsitzenden des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) gewählt

Mitgliederversammlung wählte Dieter Adler, Claudia Reimer, Sevgi Meddur-Gleissner und Tania Gosh in den DPNW-Vorstand.

BildBonn, 10.09.2025 – Auf der fünften ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes bestätigten die zahlreichen Teilnehmer den 1. Vorstandsvorsitzenden Dieter Adler in seinem Amt. Ebenso wurden die beiden zweiten Vorsitzenden Sevgi Meddur-Gleissner und Claudia Reimer wiedergewählt, die noch bis zum 31.12.2025 ihre Rolle ausfüllt ehe Reimer ihren 2. Vorsitz an ihre neugewählte Nachfolgerin Tania Gosh übergibt. Als Beisitzer wurden Sabine Kaiser, Georg Moerschner, Matthias Glöckner und Stefan Paffrath gewählt.

Kurz zuvor war das bisherige Führungsgremium für seine Arbeit der letzten zwei Jahre entlastet worden. Nach der Wahl bedankte sich Dieter Adler für das Vertrauen der Mitglieder: „Ich freue mich außerordentlich, auch künftig unsere Anliegen gegenüber Politik, Behörden und Krankenkassen vertreten zu dürfen. Wir merken, dass wir uns einen guten Ruf bei den Politikern erarbeitet haben, die unsere fachliche Expertise und Ideen schätzen.“

Sein besonderer Dank galt allen Mitstreiterinnen und -streitern im Psychotherapeuten-Verband: „Ich möchte mich besonders bei meinen Vorstandkolleginnen und -kollegen für die tolle Zusammenarbeit bedanken. Pragmatisch, konstruktiv und zupackend. Ebenso exzellent war die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle, die unsere erfolgreiche Arbeit und das Wachstum unseres Verbandes erst möglich gemacht haben.“

Als neuer 2. Geschäftsführer wurde Dr. Thorsten Quiel den Mitgliedern vorgestellt. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und unterstützt den Verband seit April 2025 als Justiziar. Wie der Verband außerdem in seinen Geschäftszahlen bekannt gab, zählte das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) Ende August 2025 über 2.700 Mitglieder.

In seiner Rede umriss Dieter Adler die Aktivitäten und Forderungen des Verbandes:
– Erhalt des direkten Zugangs zur Psychotherapie – Herausnahme der Psychotherapie aus geplantem Primärarztsystem (Petition im Bundestag)
– Schaffung sinnvoller Maßnahmen zur schnelleren Vergabe von Therapieplätzen
– Unterstützung von Krisenopfern (Ahrtal, Erftkreis, Ukraine, Türkei)
– Einsatz für sinnvolle Digitalisierung, Ablehnung der unsicheren Telematik-Infrastruktur
– Ablehnung von Zwangsmaßnahmen zur Digitalisierung
– Weigerung, Psychotherapie-Inhalte in der elektronischen Patientenakte zu dokumentieren
– Ablehnung der zentralen Datenspeicherung vertraulicher Inhalte
– Forderung: Patientendaten gehören den Patienten und werden von ihnen selbst verwaltet (Datenhoheit beim Patienten)
– Ablehnung der ungefragten Verwendung von Patientendaten zu Forschungszwecken
– Behalten der Entscheidungshoheit über die Dauer und Notwendigkeit von psychotherapeutischen Behandlungen
– Schaffung sinnvoller, wissenschaftlich geprüfter Qualitätssicherungsinstrumente – statt Patientenbefragung

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.700 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Psychotherapeuten reagieren auf Unwahrheiten des GKV-Spitzenverbandes

GKV nutzt offensichtlich falsche Interpretationen, um Glaubwürdigkeit von Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu untergraben.

BildBonn, 08.09.2025 – Das Deutsche Psychotherapeuten-Netzwerk (DPNW) nimmt Stellung zu einem Anfang September in der Rheinischen Post und im Bonner General-Anzeiger veröffentlichten Artikel. Die darin enthaltenen Behauptungen des GKV-Pressesprechers Florian Lanz basieren auf falschen Interpretationen und verzerren die Realität. „Offensichtlich soll auf diese Weise das Vertrauen in die ambulante Psychotherapie geschwächt werden“, so der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler. Der GKV-Spitzenverband ist der Dachverband der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Fehlerhafte Zahlen und irreführende Darstellung
Im Artikel wird behauptet, in der ambulanten Versorgung seien 40.000 Psychotherapeutinnen und -therapeuten tätig. Tatsächlich sind es laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) exakt 34.921 Psychologische Psychotherapeuten zum Stichtag 31. Dezember 2024 – eine Diskrepanz, die nicht ignoriert werden darf [Quelle 1].

Verdoppelung der Patientenzahlen – auch stationär
Zwar ist es korrekt, dass sich die Patientenzahlen in der ambulanten Psychotherapie seit 2013 mehr als verdoppelt haben, doch trifft diese Entwicklung auch für den stationären Bereich zu – der GKV-Spitzenverband lässt diese Parallele unerwähnt und erweckt den falschen Eindruck, die Steigerung gäbe es nur im ambulanten Bereich.

Steigende Kosten stationär – keine Kostenexplosion ambulant
Zwischen 2020 und 2023 entwickelten sich die Ausgaben im stationären Bereich stark: In einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums heißt es, die Aufwendungen für stationäre psychiatrische Behandlungen stiegen um 13,5 Prozent – ein Zuwachs von 1,1 Milliarden Euro allein in diesem Segment [Quelle 2]. Die stationären Krankenhausausgaben insgesamt lagen 2023 bei rund 94 Milliarden Euro und 2024 sogar bei ungefähr 102 Milliarden Euro [Quelle 3].

Im Vergleich dazu sind die Kosten der ambulanten Psychotherapie seit Jahren stabil, laut Schätzungen auf etwa 1,1 Prozent der Gesamtausgaben der GKV – ein Wert, der keinen Grund zur Panik bietet [Quelle 4]

Voller Einsatz in Praxis – keine „Härtefälle“-Vermeidung
Eine weitere Behauptung lautet, Psychotherapeutinnen und -therapeuten würden freie Plätze nicht nutzen oder nur leichte Fälle behandeln. Doch die Praxis zeigt, dass nach unseren Berechnungen das Gegenteil gilt: Voller Sitz: im Schnitt 29 Therapiesitzungen pro Woche; halber Sitz: 14,5 Sitzungen – mehr als vorgeschrieben. Das lässt kein Argument für Arbeitsverweigerung zu.

Gefährlicher Vertrauensverlust durch Verbreitung von Unwahrheiten
Indem der General-Anzeiger die Zahlen der GKV unkritisch übernimmt, werden Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu Unrecht an den Pranger gestellt: Ihnen wird unterstellt, ihren Versorgungsauftrag zu vernachlässigen und damit für die langen Wartezeiten verantwortlich zu sein. Solche falschen Anschuldigungen richten doppelten Schaden an – sie diffamieren eine ganze Berufsgruppe und lassen gleichzeitig die Menschen im Stich, die dringend auf Hilfe angewiesen sind. Statt die wahren Ursachen zu benennen, wird mit dem Finger auf Psychotherapeuten gezeigt, um von gravierenden Versäumnissen im Versorgungssystem abzulenken. Für die vielen psychisch Erkrankten, die monatelang auf einen Therapieplatz warten, bedeutet das nur eines: Sie bleiben weiter im Regen stehen. Im Bereich der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten betragen die Wartezeiten sogar bis zu einem Jahr.

Dieter Adler warnt: „Gegen die Verbreitung von Unwahrheiten über unseren Berufstand müssen wir uns wehren. Es wird suggeriert, es sind genug Therapieplätze da – die Therapeuten sind nur bequem und elitär. Das ist falsch und wir können so etwas nicht unwidersprochen stehen lassen – und das dringend im Sinne der hilfesuchenden Patientinnen und Patienten“, schließt Dieter Adler. Die hier erwähnten GKV-Unwahrheiten lassen sich leicht widerlegen.

Quellen
[1] „Vertragsärztinnen und -ärzte: Fachgruppe und Schwerpunkt – KBV“: https://www.kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/gesundheitsdaten/fachgruppe-und-schwerpunkt

[2] „Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2023 | BMG“: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/vorlaeufige-gkv-finanzergebnisse-2023.html

[3] „GKV-Kennzahlen – GKV-Spitzenverband“: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/zahlen_und_grafiken/gkv_kennzahlen/gkv_kennzahlen.jsp

[4] „Kosten der ambulanten Psychotherapie“: https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Report_Psychotherapie/DPtV_Report_Psychotherapie_2021.pdf).

[5]: https://www.vdek.com/presse/daten/d_versorgung_leistungsausgaben.html
„Daten zum Gesundheitswesen: Ausgaben – VDEK“

[6]: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhausfinanzierung.html „Krankenhausfinanzierung | BMG – Bundesministerium für Gesundheit“

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.700 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Psychotherapeuten warnen: E-Patientenakte offen für Polizeibehörden

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) fordert die Aufnahme der ePA in den Beschlagnahmeschutz der Strafprozessordnung.

BildBonn, 24.01.2025 – Im Zuge der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wurden zahlreiche Gesetzesänderungen vorgenommen. Aus Sicht des DPNW hat der Gesetzgeber hierbei fahrlässig die ePA für Polizeibehörden geöffnet. Denn der Gesetzgeber hat die ausdrückliche Ergänzung der ePA bei Gegenständen unterlassen, die unter den Beschlagnahmeschutz im § 97 Strafprozessverordnung (StPO) fallen. Dies sei umso erstaunlicher, so das DPNW, da sowohl der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch die Bundesärztekammer auf diese Lücke hingewiesen haben.

Auf Anfrage der Linken im Bundestag im Februar 2023 antwortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, Edgar Franke (SPD), dass die Bundesregierung davon überzeugt sei, dass der Beschlagnahmeschutz auch für die ePA gelte und es keinen Bedarf für eine gesonderte gesetzliche Regelung gebe.

Aus Sicht des DPNW und der Fachwelt ist die Gesetzeslage aber uneindeutig. Denn das Beschlagnahmeverbot gilt für geschützte Unterlagen, die sich im Gewahrsam des Zeugnisverweigerungsberechtigten (Psychotherapeut, Arzt) befinden. Die ePA befindet sich aber im Gewahrsam des Patienten bzw. der Krankenkassen, wobei insbesondere letztere – entgegen der Gesetzesbegründung zum Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) – nach verbreiteter Rechtsauffassung kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen dürften. Damit unterliegen sie auch nicht dem Beschlagnahmeverbot.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler meint: „Es wäre ein Leichtes, die ePA im § 97 StPO aufzunehmen. Es ist mir völlig unverständlich, warum dies nicht geschieht. Denn nach aktueller Gesetzeslage besteht Anlass zur Annahme, dass Strafverfolgungsbehörden auf ärztliche und psychotherapeutische Befunde zugreifen könnten. Damit sind die ärztliche Schweigepflicht und das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Behandlern hinfällig.“

Das DPNW regt an, den § 97 Absatz 2 Satz 1 StPO um die elektronische Patientenakte zu ergänzen. Andernfalls bestünde die Besorgnis, dass die Strafverfolgungsbehörden mangels Klarstellung im Gesetz ungehindert auf die ePA zugreifen könnten, so das DPNW.

Adler ergänzt: „Wenn der Polizei der Zugriff auf die ePA möglich ist, werden viele Erkrankte nicht mehr die Hilfe von Psychotherapeuten oder Ärzten suchen, weil sie sich unsicher fühlen. Damit haben wir keine Möglichkeit mehr, mit unseren Behandlungen potenziell gefährliche Patienten positiv zu beeinflussen und zu stabilisieren. Das wäre ein derber Rückschlag für das deutsche Gemeinwesen.“

Quellenhinweise
Link zur Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum Patienten-Datenschutz-Gesetz: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2020/StgN_Patienten-Datenschutz-Gesetz.pdf
Link zur Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Digitalen Versorgung“Gesetz (DVG)
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/DVG-RefE.pdf
Link zu Anfrage der Linken im Bundestag (24.02. 2023):
https://dip.bundestag.de/vorgang/beschlagnahmeschutz-f%C3%BCr-die-elektronische-patientenakte-gegen%C3%BCber-strafverfolgungsbeh%C3%B6rden/297069
Link zur Strafprozeßordnung (StPO) § 97 Beschlagnahmeverbot:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__97.html
Link zu Strafprozeßordnung (StPO) § 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__53.html
Link zu umfassendem Heise.de-Artikel:
https://www.heise.de/hintergrund/Wenn-der-Staat-die-Patientenakte-lesen-will-10248249.html

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.500 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitagsnewsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) begrüßt sein 2.500. Mitglied im fünften Jahr seines Bestehens

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk hat dieses Jahr sein 5jähriges Bestehen gefeiert. In seiner jungen Geschichte wuchs der Verband stetig und durchbrach nun die Schallmauer von 2.500 Mitgliedern.

BildAuf seiner Jubiläumsveranstaltung am 08.12.24 begrüßte DPNW-Vorsitzender Dieter Adler das 2.500. Mitglied Dr. Katrin Lampe aus dem Rhein-Erft-Kreis.

Gründer Adler meinte: „Ich freue mich sehr, dass aus unserer regionalen Bewegung der deutschlandweit drittgrößte Berufsverband für alle approbierten Psychotherapeuten geworden ist. Der stetige Zuwachs zeigt uns, dass unsere Arbeit so wichtig ist wie eh und je. Gerade angesichts der Einführung der elektronischen Patientenakte in 2025 müssen wir Psychotherapeuten uns fragen, wo gehen die Daten unserer Patienten hin, wer liest zukünftig mit und wie können wir dies verhindern. Wir sprechen uns seit jeher gegen die Aufnahme von Informationen aus der psychotherapeutischen Behandlung aus, da hierdurch das Vertrauensverhältnis Patient zu Behandler zerstört wird.“

Die approbierte psychologische Psychotherapeutin Katrin Lampe aus Pulheim begründet Ihren Verbandsbeitritt: „Ich finde, dass DPNW hält seine Mitglieder mit seinem wöchentlichen Newsletter sehr gut auf dem aktuellen Stand und bietet zahlreiche Hilfestellungen für die Praxis. Und ich sehe, dass das Netzwerk sich stark für meine beruflichen Interessen einsetzt. So wie ich das wahrnehme, ist der Verband wesentlich aktiver und kritischer in Richtung Politik unterwegs als andere. Das gefällt mir sehr gut.“

Zu seinen wichtigsten Zielen zählt der Verband: Verbesserung der Versorgungslage, qualitative Weiterentwicklung der Psychotherapie, Schutz der Psychotherapie vor Zugriffen von außen, hier insbesondere in Bezug auf den Schutz persönlicher Daten in der elektronischen Patientenakte. Dieter Adler betont: „Wir sind für die sinnvolle Integration digitaler Technik in unsere Arbeit. Es gibt viele elektronische Hilfsmittel, die unsere Arbeit erleichtern. Aber an manchen Stellen wird die IT oder Telematik unausgereift zwangsweise auf den Markt gebracht. Dagegen wehren wir uns. Natürlich arbeiten wir mit moderner Technik, wir weigern uns aber, die Probe-Dummies schlechter IT zu sein.“

Der Verband begleitet die neuesten Entwicklungen von künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin mit kritischem Auge. Adler dazu: „Wir befinden uns bei der KI derzeit in einer Versuchs- und Irrtumsphase. Es muss sich noch weisen, in welche Form KI nützlich sein kann bei der Behandlung psychischer Probleme. Aktuell lässt sich dies noch nicht gesichert sagen.“

Was die politische Arbeit des Verbandes angeht, ergänzt Adler: „Auch heute gibt es noch falsche Weichenstellungen der Politik, die uns das Leben schwermachen. Wir müssen weiterhin erklären, was wir machen und wie wichtig wir für das seelische Wohl der Menschen in Deutschland sind. Unsere Aufgabe ist noch lange nicht abgeschlossen. Umso wichtiger ist es, einen mitgliederstarken Berufsverband zu haben, bei dem möglichst viele Psychotherapeutinnen und -therapeuten mitmachen. Unser wohl wichtigstes Projekt ist aktuell die Aufklärung unserer Patienten über die Auswirkungen der elektronischen Patientenakte.“

Zum Hintergrund
Das Netzwerk wurde am 2. Mai 2019 in Bonn gegründet. Auf der Gründungsveranstaltung verabschiedeten 135 Teilnehmer die Vereinssatzung und wählten den ersten Vorstand mit Dieter Adler als 1. Vorsitzendem, der 2. Vorsitzenden Claudia Reimer und Kassenführer Robert Warzecha. Das DPNW bildete sich aus dem Kollegennetzwerk Psychotherapie, das im Juni 2017 seine Tätigkeit aufnahm. Vorläufer dieses Netzwerkes war eine Initiative, die sich ab 2016 für gerechte Honorare einsetzte. Am 13. Januar 2022 wurde das DPNW im Lobbyregister des Deutschen Bundestages als Interessenvertreter aufgenommen.

„Ziel des Vereins ist die Unterstützung psychotherapeutisch Tätiger in ihrer alltäglichen Arbeit. Dazu zählt auch, die Mitglieder über wichtige gesetzliche Änderungen oder wissenschaftliche Erkenntnisse zu informieren. Gleichzeitig soll der Vernetzungsgedanke gefördert werden. Berufliche Interessen der Mitglieder werden gegenüber allen Institutionen vertreten, die therapeutische Arbeit beeinflussen oder mitbestimmen können. Das Bild des Berufs soll in der Öffentlichkeit nachhaltig positiv beeinflusst werden“ (§ 3 der Satzung).

Der Verband ist eigenen Angaben zufolge humanistisch und basisdemokratisch geprägt. Er positioniert sich als solidarische Ergänzung zu bestehenden Interessensvertretungen im Gesundheitswesen.

Zu den Betätigungsfeldern der letzten Jahre zählt der Verband nach eigenen Angaben:
o Schnellere Vergabe von Therapieplätzen mit sinnvollen diesbezüglichen Maßnahmen
o Krisenopfer-Hilfe (Ahrtal, Erftkreis, Ukraine und Türkei)
o Ausbildung psychologischer Ersthelfer
o Einsatz für eine sinnvolle Digitalisierung im Gesundheitswesen
o Verweigerung der anfälligen und unsicheren Telematik-Infrastruktur (TI)
o Ablehnung von Zwangsmaßnahmen zur Digitalisierung
o Weigerung, Inhalte von Psychotherapien in die elektronischen Patientenakte zu schreiben
o Ablehnung der zentralen Speicherung von vertraulichen medizinischen Daten
o Forderung der Datenhoheit beim Patienten (Recht auf informationelle Selbstbestimmung)
o Ablehnung der ungefragten Verwendung von Patientendaten zu Forschungszwecken
o Entscheidungshoheit über Dauer und Notwendigkeit von psychotherapeutischen Behandlungen beim Behandler
o Psychotherapieplatz-Vergabe-Dienst für Patienten, die keinen Therapieplatz auf herkömmlichem Wege finden
o Schaffung sinnvoller, wissenschaftlich geprüfter Qualitätssicherungsinstrumente – statt geplanter Patientenbefragung.

Heute wird der Verband weiterhin von Dieter Adler und Claudia Reimer geführt. Der Kassenführer Robert Warzecha verzichtete auf der vierten Mitgliederversammlung im Oktober 2023 auf sein Amt. Neu hinzu gewählt wurde die zweite Vorsitzende Sevgi Meddur-Gleissner.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.500 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitagsnewsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Psychotherapeuten legen Finanzierungskonzept für die Ausbildung ihrer Nachwuchskräfte vor

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) hat eine einfache Lösung für die Finanzierungslücke in der Psychotherapie-Ausbildung entwickelt.

BildBonn, 15.05.2024 – In den nächsten drei Jahren ist mit etwa 8.100 Absolventinnen und Absolventen des neuen Studiengangs „Psychotherapie“ zu rechnen. Nach dem Studium müssen die Absolventen eine Ausbildung über mehrere Jahre ableisten, wenn sie sich später in eigener Praxis niederlassen und mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Die Finanzierung dieser Ausbildung ist nach der letzten Gesetzesreform nicht gesichert.

Nach DPNW-Berechnungen entsteht den Ausbildungsinstituten eine durchschnittliche Finanzierungslücke von 2.700 Euro je Monat und Kandidat. Der hohe finanzielle Aufwand, der durch die Verpflichtung zur Gehaltszahlung und dem Angebot an Theorie, Selbsterfahrung und Supervision entsteht, ist aus Sicht des Verbandes für die Institute nicht leistbar.

Aus diesem Grunde legt das Kollegennetzwerk dem Bundesgesundheitsministerium nun einen eigenen Vorschlag zur Lösung des Problems vor. Mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von jährlich durchschnittlich 50,4 Millionen Euro ließe sich die Finanzierung sicherstellen.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler meint: „Wenn wir jetzt nichts tun, laufen die Psychotherapie-Studenten ab August 2025 vor die Wand. Dass darf nicht passieren, denn wir benötigen dringend Nachwuchs in unserem Beruf. Wenn man sich das Gesamtbudget des Gesundheitshaushalts anschaut, reden wir hier eigentlich über Peanuts.“

Vorschläge, die Ausbildung an psychotherapeutische Praxen oder psychiatrische Ambulanzen zu verlagern, sieht Adler kritisch: „Die Ausbildung darf nicht an die Praxen verlagert werden. Psychotherapeuten können und sollten die Ausbildung nicht übernehmen, hier sind die Ausbildungsinstitute gefragt. Die meisten Praxen sind ohnehin überlastet und arbeiten am Limit. Abgesehen davon würde es die Versorgungsnotlage noch vergrößern, wenn niedergelassene Psychotherapeuten den Nachwuchs unterrichten.“

Auch die Verlagerung der Ausbildung an psychiatrische Ambulanzen hält Adler für wenig zielführend: „In den Ambulanzen werden schwere akute Psychosen und Depressionen meist kurzfristig behandelt. Psychotherapeuten müssen aber auch längerfristige Behandlungen lernen, die gerade bei schweren Erkrankungen wichtig sind. Dieses Konzept ist so, als würde man Allgemeinmediziner ausschließlich im Rettungswagen ausbilden.“

Die zwei Hauptempfehlungen des Finanzierungskonzeptes
1. Einen staatlichen Zuschuss auf Grundlage einer Bezahlung auf der Stufe TVÖD 14 Eingangsstufe 1 bei Zugrundelegung einer Arbeitszeit von 72 Prozent von 76,8 Millionen Euro im ersten Jahr der Ausbildung und 24 Millionen Euro im zweiten Jahr der Ausbildung, was einer durchschnittlichen Finanzierung der Ausbildung von 50 Millionen Euro im Jahr entspricht.
2. Eine Verlängerung der Fristen um drei Jahre, damit die Ausbildung nach dem alten Muster erfolgen kann, also Verlängerung bis zum 01.09.2035.

Dies soll den ca. 5.350 Psychologie-Absolventen die Möglichkeit geben, ihre Ausbildung nach der alten Regelung abzuschließen. Nach der neuen Regelung hätten diese Nachwuchskräfte hierzu keine Chance mehr.

Zwar können die vorhandenen Institute die durchschnittliche Zahl von 2.700 dieser Absolventen pro Jahr übernehmen, aber diese würden die Ausbildungsplätze für Kandidaten nach der neuen Ausbildungsordnung „verstopfen“. Die Fristverlängerung würde die Situation entzerren, zumal die Kandidaten beider Ausbildungsgänge den theoretischen Teil der Ausbildung weitgehend gemeinsam ableisten können. Dies wäre in der Einzelselbsterfahrung und der Supervision nicht möglich.

Das komplette Konzept des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks inklusive aller Berechnungen kann beim DPNW (post@dpnw.info) angefordert werden.

Hintergrund – Finanzielle Risiken für Praxen
Eine Ausbildung in den Praxen würde massive wirtschaftliche Risiken für die Praxisinhaber bedeuten. Denn ein längerer Krankheitsausfall des Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) ruft bei Bezahlung nach TVÖD 14 ein finanzielles Loch hervor, das nicht gefüllt werden kann oder sogar zur Insolvenz führt. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit einer Elternzeit bei den jungen PiW hoch und bedeutet ebenfalls ein finanzielles Risiko. Sechs Wochen Krankheit oder Elternzeit bedeuten umgerechnet 12.000 Euro Einnahme-Verlust plus fortgesetzte Gehaltszahlung.

Zudem können die PiW in einer Praxis bei Erkrankung oder Urlaub des Weiterbildungsbefugten, nicht tätig sein. Der Weiterbildungsbefugte ist verpflichtet, die Weiterbildung „persönlich“ zu leiten und muss daher präsent sein. So bedeuten sechs Wochen Urlaub oder Krankheit des Praxisinhabers sechs Wochen Verdienstausfall beider Behandler. Zudem muss jeder Weiterbildungsbefugte selbst eine Woche in Fortbildung. DPNW-Vorsitzender Dieter Adler rechnet vor: „Hierdurch entsteht eine unüberbrückbare, finanzielle Lücke: bei angenommenen 20 Patienten x 2 Behandler x 100 Euro/Stunde x 7 Wochen ergäbe das einen Ausfall von 28.000 Euro. Das kann kein Praxisinhaber stemmen.“

Finanzielle Risiken für psychiatrische Ambulanzen
Bei psychiatrischen Ambulanzen gilt ebenfalls, dass die Weiterbildung von einem durch die Kammer anerkannten Weiterbildungsbefugten persönlich präsent geleitet werden muss. Hier stellt sich die Frage, ob es jemand anderen gibt, der die persönliche Leitung übernehmen kann. Andernfalls müssten Ausbilder und PiW ihre Urlaube immer gleichzeitig nehmen. Bei Krankheit des Weiterbilders muss auch eine zusätzliche Betreuung vorhanden sein. Diese Risiken betreffen gleichermaßen Ausbildungs-Institute. „Abgesehen davon, fördert es die therapeutische Vielfalt nicht, wenn man nur bei einem Supervisor lernt.“ Ergänzt Adler. „Wir glauben auch nicht, dass psychiatrische Ambulanzen die personellen Kapazitäten haben, um die Weiterbildung sicher zu stellen. Man braucht hier auch eher ambulant erfahrene Psychotherapeuten.“

Zahlen
1,3 Prozent der Bevölkerung sind derzeit in Psychotherapie. Untersuchungen zeigen, dass bis zu 25 Prozent der Bevölkerung Hilfe brauchen würde. Lediglich gut ein Prozent der Gesamtkosten der gesetzlichen Krankversicherungen werden für die ambulante Psychotherapie ausgegeben, obwohl 27 Prozent der Praxen im ambulanten Bereich psychotherapeutisch arbeiten.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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