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Psychotherapeuten warnen: E-Patientenakte offen für Polizeibehörden

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) fordert die Aufnahme der ePA in den Beschlagnahmeschutz der Strafprozessordnung.

BildBonn, 24.01.2025 – Im Zuge der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wurden zahlreiche Gesetzesänderungen vorgenommen. Aus Sicht des DPNW hat der Gesetzgeber hierbei fahrlässig die ePA für Polizeibehörden geöffnet. Denn der Gesetzgeber hat die ausdrückliche Ergänzung der ePA bei Gegenständen unterlassen, die unter den Beschlagnahmeschutz im § 97 Strafprozessverordnung (StPO) fallen. Dies sei umso erstaunlicher, so das DPNW, da sowohl der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch die Bundesärztekammer auf diese Lücke hingewiesen haben.

Auf Anfrage der Linken im Bundestag im Februar 2023 antwortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, Edgar Franke (SPD), dass die Bundesregierung davon überzeugt sei, dass der Beschlagnahmeschutz auch für die ePA gelte und es keinen Bedarf für eine gesonderte gesetzliche Regelung gebe.

Aus Sicht des DPNW und der Fachwelt ist die Gesetzeslage aber uneindeutig. Denn das Beschlagnahmeverbot gilt für geschützte Unterlagen, die sich im Gewahrsam des Zeugnisverweigerungsberechtigten (Psychotherapeut, Arzt) befinden. Die ePA befindet sich aber im Gewahrsam des Patienten bzw. der Krankenkassen, wobei insbesondere letztere – entgegen der Gesetzesbegründung zum Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) – nach verbreiteter Rechtsauffassung kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen dürften. Damit unterliegen sie auch nicht dem Beschlagnahmeverbot.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler meint: „Es wäre ein Leichtes, die ePA im § 97 StPO aufzunehmen. Es ist mir völlig unverständlich, warum dies nicht geschieht. Denn nach aktueller Gesetzeslage besteht Anlass zur Annahme, dass Strafverfolgungsbehörden auf ärztliche und psychotherapeutische Befunde zugreifen könnten. Damit sind die ärztliche Schweigepflicht und das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Behandlern hinfällig.“

Das DPNW regt an, den § 97 Absatz 2 Satz 1 StPO um die elektronische Patientenakte zu ergänzen. Andernfalls bestünde die Besorgnis, dass die Strafverfolgungsbehörden mangels Klarstellung im Gesetz ungehindert auf die ePA zugreifen könnten, so das DPNW.

Adler ergänzt: „Wenn der Polizei der Zugriff auf die ePA möglich ist, werden viele Erkrankte nicht mehr die Hilfe von Psychotherapeuten oder Ärzten suchen, weil sie sich unsicher fühlen. Damit haben wir keine Möglichkeit mehr, mit unseren Behandlungen potenziell gefährliche Patienten positiv zu beeinflussen und zu stabilisieren. Das wäre ein derber Rückschlag für das deutsche Gemeinwesen.“

Quellenhinweise
Link zur Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum Patienten-Datenschutz-Gesetz: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2020/StgN_Patienten-Datenschutz-Gesetz.pdf
Link zur Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Digitalen Versorgung“Gesetz (DVG)
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/DVG-RefE.pdf
Link zu Anfrage der Linken im Bundestag (24.02. 2023):
https://dip.bundestag.de/vorgang/beschlagnahmeschutz-f%C3%BCr-die-elektronische-patientenakte-gegen%C3%BCber-strafverfolgungsbeh%C3%B6rden/297069
Link zur Strafprozeßordnung (StPO) § 97 Beschlagnahmeverbot:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__97.html
Link zu Strafprozeßordnung (StPO) § 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__53.html
Link zu umfassendem Heise.de-Artikel:
https://www.heise.de/hintergrund/Wenn-der-Staat-die-Patientenakte-lesen-will-10248249.html

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.500 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitagsnewsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) begrüßt sein 2.500. Mitglied im fünften Jahr seines Bestehens

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk hat dieses Jahr sein 5jähriges Bestehen gefeiert. In seiner jungen Geschichte wuchs der Verband stetig und durchbrach nun die Schallmauer von 2.500 Mitgliedern.

BildAuf seiner Jubiläumsveranstaltung am 08.12.24 begrüßte DPNW-Vorsitzender Dieter Adler das 2.500. Mitglied Dr. Katrin Lampe aus dem Rhein-Erft-Kreis.

Gründer Adler meinte: „Ich freue mich sehr, dass aus unserer regionalen Bewegung der deutschlandweit drittgrößte Berufsverband für alle approbierten Psychotherapeuten geworden ist. Der stetige Zuwachs zeigt uns, dass unsere Arbeit so wichtig ist wie eh und je. Gerade angesichts der Einführung der elektronischen Patientenakte in 2025 müssen wir Psychotherapeuten uns fragen, wo gehen die Daten unserer Patienten hin, wer liest zukünftig mit und wie können wir dies verhindern. Wir sprechen uns seit jeher gegen die Aufnahme von Informationen aus der psychotherapeutischen Behandlung aus, da hierdurch das Vertrauensverhältnis Patient zu Behandler zerstört wird.“

Die approbierte psychologische Psychotherapeutin Katrin Lampe aus Pulheim begründet Ihren Verbandsbeitritt: „Ich finde, dass DPNW hält seine Mitglieder mit seinem wöchentlichen Newsletter sehr gut auf dem aktuellen Stand und bietet zahlreiche Hilfestellungen für die Praxis. Und ich sehe, dass das Netzwerk sich stark für meine beruflichen Interessen einsetzt. So wie ich das wahrnehme, ist der Verband wesentlich aktiver und kritischer in Richtung Politik unterwegs als andere. Das gefällt mir sehr gut.“

Zu seinen wichtigsten Zielen zählt der Verband: Verbesserung der Versorgungslage, qualitative Weiterentwicklung der Psychotherapie, Schutz der Psychotherapie vor Zugriffen von außen, hier insbesondere in Bezug auf den Schutz persönlicher Daten in der elektronischen Patientenakte. Dieter Adler betont: „Wir sind für die sinnvolle Integration digitaler Technik in unsere Arbeit. Es gibt viele elektronische Hilfsmittel, die unsere Arbeit erleichtern. Aber an manchen Stellen wird die IT oder Telematik unausgereift zwangsweise auf den Markt gebracht. Dagegen wehren wir uns. Natürlich arbeiten wir mit moderner Technik, wir weigern uns aber, die Probe-Dummies schlechter IT zu sein.“

Der Verband begleitet die neuesten Entwicklungen von künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin mit kritischem Auge. Adler dazu: „Wir befinden uns bei der KI derzeit in einer Versuchs- und Irrtumsphase. Es muss sich noch weisen, in welche Form KI nützlich sein kann bei der Behandlung psychischer Probleme. Aktuell lässt sich dies noch nicht gesichert sagen.“

Was die politische Arbeit des Verbandes angeht, ergänzt Adler: „Auch heute gibt es noch falsche Weichenstellungen der Politik, die uns das Leben schwermachen. Wir müssen weiterhin erklären, was wir machen und wie wichtig wir für das seelische Wohl der Menschen in Deutschland sind. Unsere Aufgabe ist noch lange nicht abgeschlossen. Umso wichtiger ist es, einen mitgliederstarken Berufsverband zu haben, bei dem möglichst viele Psychotherapeutinnen und -therapeuten mitmachen. Unser wohl wichtigstes Projekt ist aktuell die Aufklärung unserer Patienten über die Auswirkungen der elektronischen Patientenakte.“

Zum Hintergrund
Das Netzwerk wurde am 2. Mai 2019 in Bonn gegründet. Auf der Gründungsveranstaltung verabschiedeten 135 Teilnehmer die Vereinssatzung und wählten den ersten Vorstand mit Dieter Adler als 1. Vorsitzendem, der 2. Vorsitzenden Claudia Reimer und Kassenführer Robert Warzecha. Das DPNW bildete sich aus dem Kollegennetzwerk Psychotherapie, das im Juni 2017 seine Tätigkeit aufnahm. Vorläufer dieses Netzwerkes war eine Initiative, die sich ab 2016 für gerechte Honorare einsetzte. Am 13. Januar 2022 wurde das DPNW im Lobbyregister des Deutschen Bundestages als Interessenvertreter aufgenommen.

„Ziel des Vereins ist die Unterstützung psychotherapeutisch Tätiger in ihrer alltäglichen Arbeit. Dazu zählt auch, die Mitglieder über wichtige gesetzliche Änderungen oder wissenschaftliche Erkenntnisse zu informieren. Gleichzeitig soll der Vernetzungsgedanke gefördert werden. Berufliche Interessen der Mitglieder werden gegenüber allen Institutionen vertreten, die therapeutische Arbeit beeinflussen oder mitbestimmen können. Das Bild des Berufs soll in der Öffentlichkeit nachhaltig positiv beeinflusst werden“ (§ 3 der Satzung).

Der Verband ist eigenen Angaben zufolge humanistisch und basisdemokratisch geprägt. Er positioniert sich als solidarische Ergänzung zu bestehenden Interessensvertretungen im Gesundheitswesen.

Zu den Betätigungsfeldern der letzten Jahre zählt der Verband nach eigenen Angaben:
o Schnellere Vergabe von Therapieplätzen mit sinnvollen diesbezüglichen Maßnahmen
o Krisenopfer-Hilfe (Ahrtal, Erftkreis, Ukraine und Türkei)
o Ausbildung psychologischer Ersthelfer
o Einsatz für eine sinnvolle Digitalisierung im Gesundheitswesen
o Verweigerung der anfälligen und unsicheren Telematik-Infrastruktur (TI)
o Ablehnung von Zwangsmaßnahmen zur Digitalisierung
o Weigerung, Inhalte von Psychotherapien in die elektronischen Patientenakte zu schreiben
o Ablehnung der zentralen Speicherung von vertraulichen medizinischen Daten
o Forderung der Datenhoheit beim Patienten (Recht auf informationelle Selbstbestimmung)
o Ablehnung der ungefragten Verwendung von Patientendaten zu Forschungszwecken
o Entscheidungshoheit über Dauer und Notwendigkeit von psychotherapeutischen Behandlungen beim Behandler
o Psychotherapieplatz-Vergabe-Dienst für Patienten, die keinen Therapieplatz auf herkömmlichem Wege finden
o Schaffung sinnvoller, wissenschaftlich geprüfter Qualitätssicherungsinstrumente – statt geplanter Patientenbefragung.

Heute wird der Verband weiterhin von Dieter Adler und Claudia Reimer geführt. Der Kassenführer Robert Warzecha verzichtete auf der vierten Mitgliederversammlung im Oktober 2023 auf sein Amt. Neu hinzu gewählt wurde die zweite Vorsitzende Sevgi Meddur-Gleissner.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.500 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitagsnewsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Psychotherapeuten legen Finanzierungskonzept für die Ausbildung ihrer Nachwuchskräfte vor

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) hat eine einfache Lösung für die Finanzierungslücke in der Psychotherapie-Ausbildung entwickelt.

BildBonn, 15.05.2024 – In den nächsten drei Jahren ist mit etwa 8.100 Absolventinnen und Absolventen des neuen Studiengangs „Psychotherapie“ zu rechnen. Nach dem Studium müssen die Absolventen eine Ausbildung über mehrere Jahre ableisten, wenn sie sich später in eigener Praxis niederlassen und mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Die Finanzierung dieser Ausbildung ist nach der letzten Gesetzesreform nicht gesichert.

Nach DPNW-Berechnungen entsteht den Ausbildungsinstituten eine durchschnittliche Finanzierungslücke von 2.700 Euro je Monat und Kandidat. Der hohe finanzielle Aufwand, der durch die Verpflichtung zur Gehaltszahlung und dem Angebot an Theorie, Selbsterfahrung und Supervision entsteht, ist aus Sicht des Verbandes für die Institute nicht leistbar.

Aus diesem Grunde legt das Kollegennetzwerk dem Bundesgesundheitsministerium nun einen eigenen Vorschlag zur Lösung des Problems vor. Mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von jährlich durchschnittlich 50,4 Millionen Euro ließe sich die Finanzierung sicherstellen.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler meint: „Wenn wir jetzt nichts tun, laufen die Psychotherapie-Studenten ab August 2025 vor die Wand. Dass darf nicht passieren, denn wir benötigen dringend Nachwuchs in unserem Beruf. Wenn man sich das Gesamtbudget des Gesundheitshaushalts anschaut, reden wir hier eigentlich über Peanuts.“

Vorschläge, die Ausbildung an psychotherapeutische Praxen oder psychiatrische Ambulanzen zu verlagern, sieht Adler kritisch: „Die Ausbildung darf nicht an die Praxen verlagert werden. Psychotherapeuten können und sollten die Ausbildung nicht übernehmen, hier sind die Ausbildungsinstitute gefragt. Die meisten Praxen sind ohnehin überlastet und arbeiten am Limit. Abgesehen davon würde es die Versorgungsnotlage noch vergrößern, wenn niedergelassene Psychotherapeuten den Nachwuchs unterrichten.“

Auch die Verlagerung der Ausbildung an psychiatrische Ambulanzen hält Adler für wenig zielführend: „In den Ambulanzen werden schwere akute Psychosen und Depressionen meist kurzfristig behandelt. Psychotherapeuten müssen aber auch längerfristige Behandlungen lernen, die gerade bei schweren Erkrankungen wichtig sind. Dieses Konzept ist so, als würde man Allgemeinmediziner ausschließlich im Rettungswagen ausbilden.“

Die zwei Hauptempfehlungen des Finanzierungskonzeptes
1. Einen staatlichen Zuschuss auf Grundlage einer Bezahlung auf der Stufe TVÖD 14 Eingangsstufe 1 bei Zugrundelegung einer Arbeitszeit von 72 Prozent von 76,8 Millionen Euro im ersten Jahr der Ausbildung und 24 Millionen Euro im zweiten Jahr der Ausbildung, was einer durchschnittlichen Finanzierung der Ausbildung von 50 Millionen Euro im Jahr entspricht.
2. Eine Verlängerung der Fristen um drei Jahre, damit die Ausbildung nach dem alten Muster erfolgen kann, also Verlängerung bis zum 01.09.2035.

Dies soll den ca. 5.350 Psychologie-Absolventen die Möglichkeit geben, ihre Ausbildung nach der alten Regelung abzuschließen. Nach der neuen Regelung hätten diese Nachwuchskräfte hierzu keine Chance mehr.

Zwar können die vorhandenen Institute die durchschnittliche Zahl von 2.700 dieser Absolventen pro Jahr übernehmen, aber diese würden die Ausbildungsplätze für Kandidaten nach der neuen Ausbildungsordnung „verstopfen“. Die Fristverlängerung würde die Situation entzerren, zumal die Kandidaten beider Ausbildungsgänge den theoretischen Teil der Ausbildung weitgehend gemeinsam ableisten können. Dies wäre in der Einzelselbsterfahrung und der Supervision nicht möglich.

Das komplette Konzept des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks inklusive aller Berechnungen kann beim DPNW (post@dpnw.info) angefordert werden.

Hintergrund – Finanzielle Risiken für Praxen
Eine Ausbildung in den Praxen würde massive wirtschaftliche Risiken für die Praxisinhaber bedeuten. Denn ein längerer Krankheitsausfall des Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) ruft bei Bezahlung nach TVÖD 14 ein finanzielles Loch hervor, das nicht gefüllt werden kann oder sogar zur Insolvenz führt. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit einer Elternzeit bei den jungen PiW hoch und bedeutet ebenfalls ein finanzielles Risiko. Sechs Wochen Krankheit oder Elternzeit bedeuten umgerechnet 12.000 Euro Einnahme-Verlust plus fortgesetzte Gehaltszahlung.

Zudem können die PiW in einer Praxis bei Erkrankung oder Urlaub des Weiterbildungsbefugten, nicht tätig sein. Der Weiterbildungsbefugte ist verpflichtet, die Weiterbildung „persönlich“ zu leiten und muss daher präsent sein. So bedeuten sechs Wochen Urlaub oder Krankheit des Praxisinhabers sechs Wochen Verdienstausfall beider Behandler. Zudem muss jeder Weiterbildungsbefugte selbst eine Woche in Fortbildung. DPNW-Vorsitzender Dieter Adler rechnet vor: „Hierdurch entsteht eine unüberbrückbare, finanzielle Lücke: bei angenommenen 20 Patienten x 2 Behandler x 100 Euro/Stunde x 7 Wochen ergäbe das einen Ausfall von 28.000 Euro. Das kann kein Praxisinhaber stemmen.“

Finanzielle Risiken für psychiatrische Ambulanzen
Bei psychiatrischen Ambulanzen gilt ebenfalls, dass die Weiterbildung von einem durch die Kammer anerkannten Weiterbildungsbefugten persönlich präsent geleitet werden muss. Hier stellt sich die Frage, ob es jemand anderen gibt, der die persönliche Leitung übernehmen kann. Andernfalls müssten Ausbilder und PiW ihre Urlaube immer gleichzeitig nehmen. Bei Krankheit des Weiterbilders muss auch eine zusätzliche Betreuung vorhanden sein. Diese Risiken betreffen gleichermaßen Ausbildungs-Institute. „Abgesehen davon, fördert es die therapeutische Vielfalt nicht, wenn man nur bei einem Supervisor lernt.“ Ergänzt Adler. „Wir glauben auch nicht, dass psychiatrische Ambulanzen die personellen Kapazitäten haben, um die Weiterbildung sicher zu stellen. Man braucht hier auch eher ambulant erfahrene Psychotherapeuten.“

Zahlen
1,3 Prozent der Bevölkerung sind derzeit in Psychotherapie. Untersuchungen zeigen, dass bis zu 25 Prozent der Bevölkerung Hilfe brauchen würde. Lediglich gut ein Prozent der Gesamtkosten der gesetzlichen Krankversicherungen werden für die ambulante Psychotherapie ausgegeben, obwohl 27 Prozent der Praxen im ambulanten Bereich psychotherapeutisch arbeiten.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Dieter Adler und Claudia Reimer als Vorstand im Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk wiedergewählt

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) wählte Dieter Adler, Claudia Reimer und als neues Mitglied Sevgi Meddur-Gleissner in den Vorstand.

BildBonn, 27.10.2023 – Auf der gestrigen, vierten ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes bestätigten die zahlreichen Teilnehmer den 1. Vorstandsvorsitzenden Dieter Adler in seinem Amt. Ebenso mehrheitlich wurde die zweite Vorsitzende Claudia Reimer wiedergewählt. Der bisherige Kassenführer Robert Warzecha verzichtete aus privaten Gründen auf eine erneute Kandidatur. Seine Nachfolge tritt die Frankfurter Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin Sevgi Meddur-Gleissner an. Als Beisitzer wurden Sabine Kaiser, Norbert Cremer und Georg Moerschner gewählt.

Kurz zuvor war das Führungsgremium für seine Arbeit entlastet worden. Nach der Wahl bedankte sich Dieter Adler für das Vertrauen der Mitglieder: „Ich freue mich sehr, mich weiterhin für unsere Interessen gegenüber Politik, Behörden, Krankenkassen einsetzen zu können.“ Adler bedankte sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit im Vorstand bei Claudia Reimer und Robert Warzecha und für den großen Einsatz des Verbandsteams in der Geschäftsstelle.

Der DPNW-Vorsitzende fügt hinzu: „Auch nach vier Jahren Verbandsarbeit gibt es viel zu tun. Und wir lassen auch nicht nach, uns gegen Ungerechtigkeiten zu wehren.“

Hauptbetätigungsfelder des Verbandes sind:

– Schaffung sinnvoller Maßnahmen zur schnelleren Vergabe von Therapieplätze
– Unterstützung von Krisenopfern (Ahrtal, Erftkreis, Ukraine, Türkei)
– Einsatz für sinnvolle Digitalisierung, Ablehnung der unsicheren Telematik-Infrastruktur
– Ablehnung von Zwangsmaßnahmen zur Digitalisierung
– Ablehnung, Inhalte von Psychotherapien in die elektronischen Patientenakte zu schreiben
– Ablehnung von zentraler Datenspeicherung vertraulicher Inhalte
– Forderung, dass Patientendaten Patienten gehören und nur von ihnen verwaltet werden dürfen (Datenhoheit beim Patienten)
– Ablehnung der ungefragten Verwendung von Patientendaten zu Forschungszwecken
– Behalten der Entscheidungshoheit über die Dauer und Notwendigkeit von psychotherapeutischen Behandlungen
– Schaffen sinnvoller, wissenschaftlich geprüfter Qualitätssicherungsinstrumente – statt Patientenbefragung

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Kassenwart: Dipl.-Psych. Robert Warzecha. Mehr unter: www.dpnw.de

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Umfrage Komplexversorgung: Multiprofessionelle Versorgung schwer psychisch Erkrankter – Umsetzbar oder Utopie?

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) führt eine Umfrage zur neuen Versorgungsform durch. Es soll die Umsetzbarkeit der neuen Richtlinie geprüft werden.

BildHintergrund für die Umfrage ist das neue Versorgungsprogramm für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen, welches zum 1. Oktober 2022 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GB-A) auf den Weg gebracht wurde. Die Details für die Arbeit sind in einer eigenen Richtlinie (KSV-Psych-Richtlinie) festgelegt.

Die betroffenen Patienten haben einen komplexen psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Behandlungsbedarf und sollen daher von einem multiprofessionellen Team strukturiert und kontinuierlich betreut werden. Im Kern des Programms stehen regionale Netzverbunde, die aus mindestens zehn Mitgliedern bestehen. Darunter sind mindestens vier Psychotherapeuten sowie weitere vier Fachärzte (z.B. für Psychiatrie, Neurologie oder Psychosomatik). Weiterhin sieht die Komplexversorgung eine enge Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitseinrichtungen vor, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegediensten und mindestens einer Person aus dem sozio- oder ergotherapeutischen Berufsbereich.

Ziel ist es unter anderem, den Patienten einen schnelleren Zugang zu einer qualifizierten ambulanten Versorgung zu ermöglichen und den Übergang von einem stationären Aufenthalt in die ambulante Behandlung zu erleichtern. Weniger vermeidbare Krankenhausaufenthalte, weniger zeitraubende Behandlungsbrüche. So zumindest der Plan.

Der Vorsitzende des DPNW Dieter Adler meint dazu: „Die Idee schwer psychisch kranken Menschen zu helfen, ist großartig, die Umsetzung und die Idee – bei fehlenden Kapazitäten – jedoch nicht anwendbar und fehlkonzipiert. Wir wollen jetzt wissen, wie groß die Bereitschaft der Praxen zur Teilnahme ist.“

Das DPNW geht davon aus, dass die für die Komplexversorgung vorgesehenen Behandler nicht ausreichend über das Programm aufgeklärt wurden und es ihnen an zeitlichen und finanziellen Ressourcen mangelt. Um ein repräsentatives Meinungsbild zu erhalten, ruft der Verband daher zu einer Teilnahme an der Umfrage zur Komplexversorgung auf.

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Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.000 Mitglieder und 12.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Kassenwart: Dipl.-Psych. Robert Warzecha. Mehr unter: www.dpnw.de

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