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ÖDP-Beitrag zur Rentenreform: „Kindererziehung ohne Risiko für Altersarmut.“

„Mütterrente der Koalition ist Etikettenschwindel“: Konzept der Naturschutzpartei gewährt Wahlfreiheit und verhindert verarmte Eltern.

Bild(Berlin/Würzburg) – „Das Reform-Geschacher der aktuellen Bundesregierung geht mit Fokus auf die so genannte ,Mütterrente‘ zumindest in die richtige Richtung“, ist der Bundesvorsitzende der _Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei) zwar halbwegs zufrieden. Günther Brendle-Behnisch: „Die Koalition versagt nur leider wieder auf halber Strecke. Besser wäre es, wenn die im Bundestag vertretenen Parteien sich mit dem _ÖDP_-Vorschlag eines Erziehungsgehalts anfreunden. Der erst schafft echte Wahlfreiheit für Menschen, die sich für Kinder entscheiden und dieses Konzept vermeidet spätere Armut im Alter – alles andere ist bloß Etikettenschwindel.“

Familientherapeutin Irmi Staehler kritisiert als stellvertretende Vorsitzende des _ÖDP_-Bundesarbeitskreises „Familie und Soziales“ ohnehin den in der Renten-Reformdebatte verwendeten Begriff „Mütterrente“: „Diese Bezeichnung suggeriert, dass Mütter, die für die Betreuung ihrer Kinder mehrere Jahre aus ihrer Erwerbstätigkeit ausgestiegen sind, dafür eine eigenständige und auskömmliche Rente erhalten. Das ist keineswegs der Fall. Tatsächlich erhält der Elternteil, dem die Kindererziehungszeiten rentenrechtlich zugeordnet sind, nach der beschlossenen Anhebung derzeit maximal 127,56 Euro monatlich pro Kind. Das entspricht gerade einmal gut vier Euro pro Tag für eine Erziehungsleistung, ohne die unsere Gesellschaft und unsere sozialen Sicherungssysteme keine Zukunft hätten. Von einer ,Mütterrente‘ zu sprechen, ist daher irreführend und stellt unser Rentenrecht für Mütter besser dar, als es ist.“ Die _ÖDP_ fordert im Gegensatz zum aktuell diskutierten Reformversuch vielmehr ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt für Eltern, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst betreuen. Dadurch würden nicht nur eigenständige Rentenanwartschaften entstehen, sondern zugleich das Armutsrisiko von Familien deutlich verringert.

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Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
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Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) wurde 1982 als Bundespartei gegründet. Die ÖDP hat derzeit bundesweit ca. 7000 Mitglieder und über 520 Mandatsträger auf der Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene, ist in Bezirkstagen vertreten, stellt 18 Bürgermeister und stellv. Landräte und ist seit 2014 auch im Europäischen Parlament vertreten.

Wer wir sind …

In der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) arbeiten Menschen, die gemeinwohlorientiert denken und handeln. Der oberste Grundsatz unseres politischen Handelns ist, dass wir nicht nur an uns selbst denken, sondern auch solidarisch an alle Menschen auf unserer Erde und an die zukünftigen Generationen. Wir entwickeln zukunftsfähige Lösungen für Mensch, Tier und Umwelt mit dem Ziel einer lebenswerten, gerechten und friedvollen Gesellschaft. Der Grundsatz „Mensch vor Profit“ steht im Mittelpunkt unserer Politik. Wir lösen die Umwelt- und die Armutsfrage gemeinsam, indem wir ökonomische, ökologische und soziale Zusammenhänge ehrlich und weitsichtig betrachten.

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Gerd Pfitzenmaier
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Der Expartner ist tot – die Rentenkürzung bleibt

Kaum bekannt, aber Realität: Warum die eigene Rentenkürzung auch nach dem Tod des Expartners bestehen bleibt

BildWitwenrentendebatte ohne Geschiedene: ISUV fordert Ende der lebenslangen Kürzung Nürnberg, 07. Juli 2026 — Der Versorgungsausgleich soll gerecht sein: Wer in der Ehe zurücksteckte, um Kinder zu betreuen oder den Haushalt zu führen, soll im Alter nicht leer ausgehen. Dieses Prinzip ist in der Gesellschaft weitgehend akzeptiert – und es stellt auch der ISUV nicht in Frage. Doch eine wenig beachtete Regelung im deutschen Rentenrecht kehrt dieses Prinzip in sein Gegenteil: Stirbt der Expartner, an den Rentenpunkte abgegeben wurden, läuft die eigene Rentenkürzung in aller Regel trotzdem weiter – ein Leben lang. Und weil Betroffene vom Tod ihres Expartners oft gar nicht erfahren, behält der Staat die freigewordenen Ansprüche faktisch ein. Geschiedene zahlen so für eine Versorgung, die längst niemanden mehr erreicht.

Aktuell diskutiert die Bundesregierung über eine Reform der Witwenrente. Die Frage, ob und wie Hinterbliebene abgesichert werden sollen, steht im öffentlichen Mittelpunkt. ISUV, der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht, macht darauf aufmerksam, dass Geschiedene in dieser Debatte systematisch übersehen werden – obwohl sie von strukturell ähnlichen Ungerechtigkeiten im Rentensystem betroffen sind.

Die 36-Monats-Regelung: Ein Sonderfall mit großer Lücke

Nach geltendem Recht (§ 37 VersAusglG) kann eine Rentenkürzung nur dann rückgängig gemacht werden, wenn der verstorbene Expartner die übertragenen Rentenanwartschaften höchstens 36 Monate lang bezogen hat. Wer länger lebt, nimmt die Kürzung mit ins Grab – und der andere zahlt weiter, unabhängig davon, ob er selbst noch ausreichend versorgt ist.

Besonders brisant: Selbst innerhalb der 36-Monats-Frist passiert nichts von allein. Die Rückgängigmachung der Kürzung muss aktiv bei der Rentenversicherung beantragt werden – und sie wirkt erst ab dem Monat nach Antragstellung, nicht rückwirkend ab dem Todestag. Wer vom Tod des Expartners nichts erfährt – etwa weil seit der Scheidung kein Kontakt mehr besteht -, lässt die Frist verstreichen und zahlt in der Zwischenzeit weiter eine Kürzung, der gar keine Versorgung mehr gegenübersteht. Eine Benachrichtigung über den Tod des Expartners ist nicht vorgesehen. Im Ergebnis verbleiben die freigewordenen Ansprüche beim System – zulasten der Geschiedenen.

„Die zeitliche Limitierung der Rücknahmemöglichkeit auf 36 Monate ist aus Sicht des ISUV nicht akzeptabel“, erklärt Monika Roth, Fachanwältin für Familienrecht und rechtspolitische Sprecherin des ISUV. „Eine Gesetzesänderung ist dringend geboten. Es kann nicht sein, dass ein Mensch im Pflegefall nicht auf seine eigenen Rentenansprüche zurückgreifen kann, weil diese dauerhaft abgetreten wurden – und das auch dann noch, wenn der Empfänger längst verstorben ist.“

Mitglieder berichten: Wenn die Gerechtigkeit auf der Strecke bleibt

Der ISUV-Newsletter hatte das Thema aufgegriffen – und die Resonanz war groß. Mitglieder schilderten teils drastische Einzelfälle, die zeigen, wie weit die Realität vom ursprünglichen Gerechtigkeitsgedanken des Gesetzes entfernt ist.

Ein Mitglied berichtet von 17,5 Rentenpunkten, die er bei der Scheidung im Jahr 2000 abgeben musste – Punkte, die er sich durch jahrelange Vollzeitarbeit erarbeitet hatte. Seine geschiedene Frau heiratete Jahre später erneut, ihr neuer Mann ist wohlhabend. Die abgetretenen Rentenpunkte fließen allerdings weiterhin in ihre Versorgung. Und: Sollte sie vor ihm sterben, würde ihr neuer Mann Witwerrente aus eben diesen Punkten beziehen. „Wenn dem Gesetzgeber das Wort Gerechtigkeit überhaupt noch etwas bedeutet, müsste er dringend am Versorgungsausgleich nachregulieren“, so das ISUV-Mitglied.

Eine weitere Betroffene bringt einen strukturellen Kritikpunkt auf den Punkt: Die Einkommensentwicklung des begünstigten Expartners nach der Scheidung spielt keine Rolle. „Es spielt überhaupt keine Rolle, ob der begünstigte Partner diesen Ausgleich benötigt oder nicht und wie sich sein Gehalt weiterentwickelt hat“, schreibt sie. Ihr Mann habe in der Ehe die Fortbildung seiner damaligen Frau finanziert, die später eine vergleichbar gut bezahlte Karriere gemacht habe. Dennoch werde monatlich der Versorgungsausgleich abgezogen – während die Familie in zweiter Ehe drei Kinder in der Ausbildung hat. Sie zieht den Vergleich zum Kindesunterhalt: „Das Einkommen des Begünstigten spielt keine Rolle. Man denkt einfach immer noch das Familienmodell der Einverdienerehe, die ja nicht mehr überall so gelebt wird.“

ISUV: Systemdenken muss Lebenswirklichkeit folgen

Der ISUV vertritt rund 5.000 Mitglieder und ist mit 46 Kontaktstellen bundesweit vertreten. Die Organisation setzt sich für ein Familienrecht ein, das der heutigen Lebenswirklichkeit entspricht – und das bedeutet: weg von Pauschallösungen, hin zu individuell angepassten Regelungen.

„Der Versorgungsausgleich hat eine wichtige soziale Schutzfunktion – aber nur dann, wenn er tatsächlich Bedürftigkeit ausgleicht“, so Monika Roth. „Wer gut versorgt ist, weil er nach der Scheidung Karriere gemacht hat oder auf andere Art und Weise Lücken in der Altersvorsorge ausreichend schließen konnte, braucht keine lebenslange Absicherung auf Kosten des Expartners. Und wer selbst zum Pflegefall wird, muss auf seine eigenen Rentenansprüche – zumindest nach dem Tod seines Expartners – zurückgreifen können, auch wenn er einst im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Anwartschaften abgegeben hat.“

Der ISUV fordert konkret:

o Abschaffung der 36-Monats-Begrenzung: Die eigene Rentenkürzung muss mit dem Tod des Expartners enden – ohne zeitliche Frist und rückwirkend ab dem Todestag.

o Bedürftigkeitsprüfung: Die Einkommensentwicklung des Begünstigten nach der Scheidung muss berücksichtigt werden können.

o Transparenz und Benachrichtigung: Geschiedene müssen über den Tod des ausgleichsberechtigten Expartners informiert werden, damit ihnen ihre eigenen Ansprüche nicht aus Unwissenheit verloren gehen.

o Schutz vor Altersarmut: Im Pflegefall darf niemand auf Sozialleistungen angewiesen sein, weil seine eigenen Rentenansprüche dauerhaft abgetreten wurden.

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Frau Melanie Ulbrich
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Der ISUV e. V. ist ein gemeinnütziger Interessenverband, der sich seit 50 Jahren dafür einsetzt, dass Eltern in Trennung ihre Kinder gemeinsam großziehen und gemeinsam Elternverantwortung übernehmen. Wir stehen als Verband dafür, dass Trennungseltern selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell sie auswählen, da sie selbst am besten wissen, welches Modell am besten zu ihren Lebensumständen passt. Seit unserer Gründung im Jahr 1975 haben wir uns kontinuierlich dafür engagiert, die Rechte und Interessen von Personen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Mit über 5.000 Mitgliedern, rund 60 bundesweiten Kontaktstellen und über 100 ehrenamtlichen Helfern bieten wir Betroffenen schnelle und kompetente Hilfe in der emotionalen Zeit einer Trennung.

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Abschaffung der Minijobs: Warum die Politik die Realität vieler Unternehmen nicht länger ignorieren darf

Die Debatte um die Abschaffung der Minijobs wirft grundlegende Fragen auf. Michael Weyrauch beleuchtet die möglichen Folgen für Mittelstand, Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort Deutschland.

BildDie Diskussion über die Zukunft der Minijobs wird derzeit mit großer Intensität geführt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus geringfügiger Beschäftigungen abgeschafft werden sollte. Ziel der Überlegungen ist es, mehr Menschen in die Sozialversicherung einzubeziehen und die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung zu stärken. Aus Sicht von Michael Weyrauch, selbstständiger Unternehmer, Verkaufstrainer und langjähriger Begleiter mittelständischer Unternehmen, greift diese Diskussion jedoch zu kurz.

Wer täglich mit Unternehmerinnen und Unternehmern spricht, erlebt eine Realität, die sich deutlich von politischen Debatten unterscheidet. Viele Betriebe kämpfen bereits heute mit steigenden Personalkosten, hoher Inflation, zunehmender Bürokratie, Fachkräftemangel und einer wachsenden wirtschaftlichen Unsicherheit. In dieser Situation über die Abschaffung der Minijobs nachzudenken, sendet aus unternehmerischer Sicht das falsche Signal.

Minijobs sind für viele Unternehmen kein Instrument, um Löhne zu drücken oder Sozialabgaben zu vermeiden. Sie sind vielmehr ein fester Bestandteil einer flexiblen Personalplanung. Gerade kleinere Betriebe verfügen häufig nicht über die finanziellen oder organisatorischen Möglichkeiten, jede kurzfristige Personalanforderung durch sozialversicherungspflichtige Teilzeit- oder Vollzeitstellen abzudecken. Flexible Beschäftigungsmodelle schaffen hier einen notwendigen Handlungsspielraum.

Besonders deutlich zeigt sich dies in der Gastronomie. Restaurants, Cafés, Hotels und Veranstaltungsbetriebe arbeiten selten mit konstanten Auslastungen. Wochenenden, Feiertage, Ferienzeiten oder saisonale Spitzen führen regelmäßig zu einem deutlich höheren Personalbedarf. Gleichzeitig gibt es ruhigere Zeiten, in denen weniger Mitarbeiter benötigt werden. Minijobs ermöglichen es vielen Betrieben, auf diese Schwankungen zu reagieren, ohne dauerhaft zusätzliche Personalkosten tragen zu müssen.

Ähnliche Herausforderungen bestehen im Einzelhandel. Auch dort bestimmen Kundenfrequenzen den Personalbedarf. Während verkaufsoffene Sonntage, Feiertage oder saisonale Verkaufsaktionen zusätzliche Arbeitskräfte erfordern, sinkt der Bedarf an anderen Tagen deutlich. Minijobs bieten Unternehmen die Möglichkeit, flexibel auf diese Veränderungen zu reagieren und gleichzeitig Servicequalität sicherzustellen.

Auch das Handwerk ist auf flexible Beschäftigungsformen angewiesen. Auftragsspitzen, kurzfristige Projekte oder witterungsbedingte Veränderungen führen regelmäßig dazu, dass zusätzliche Arbeitskräfte benötigt werden. Gerade kleinere Handwerksbetriebe könnten viele dieser Situationen ohne geringfügig Beschäftigte kaum bewältigen.

In politischen Diskussionen entsteht häufig der Eindruck, als ließen sich sämtliche Minijobs problemlos in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umwandeln. Diese Annahme erscheint aus Sicht vieler Unternehmer wenig realistisch. Die Lebensrealität der Beschäftigten ist deutlich vielfältiger.

Viele Menschen entscheiden sich ganz bewusst für einen Minijob. Studierende möchten neben ihrem Studium arbeiten, ohne ihre zeitliche Flexibilität aufzugeben. Rentner möchten ihre Rente aufbessern, ohne wieder in ein umfangreiches Beschäftigungsverhältnis einzusteigen. Eltern verbinden Minijobs mit familiären Verpflichtungen. Andere nutzen sie ergänzend zu einer Hauptbeschäftigung oder während einer beruflichen Neuorientierung.

Diese Menschen suchen häufig keine klassische Teilzeitstelle mit höheren Stundenumfängen. Sie suchen bewusst eine Beschäftigungsform, die sich an ihre persönliche Lebenssituation anpassen lässt. Wird dieses Modell abgeschafft, bedeutet das nicht automatisch, dass dieselben Personen künftig sozialversicherungspflichtig arbeiten werden. Ebenso wahrscheinlich ist, dass viele ihre Tätigkeit vollständig aufgeben.

Genau an diesem Punkt beginnt aus Sicht von Michael Weyrauch das eigentliche Problem der aktuellen politischen Diskussion. Reformen werden häufig unter der Annahme entwickelt, dass sich Menschen ausschließlich nach gesetzlichen Rahmenbedingungen richten. Tatsächlich orientieren sich Beschäftigte jedoch an ihrer individuellen Lebensplanung. Unternehmen wiederum müssen auf wirtschaftliche Realitäten reagieren. Werden diese beiden Perspektiven nicht ausreichend berücksichtigt, entstehen politische Entscheidungen, deren praktische Auswirkungen deutlich von den ursprünglichen Zielen abweichen können.

Deutschland befindet sich bereits heute in einer angespannten wirtschaftlichen Situation. Zahlreiche Unternehmen berichten von sinkenden Margen, steigenden Betriebskosten und einer zurückhaltenden Investitionsbereitschaft. Gleichzeitig fehlen in nahezu allen Branchen qualifizierte Mitarbeiter. Der Fachkräftemangel entwickelt sich zunehmend zu einer Wachstumsbremse.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Abschaffung eines etablierten Beschäftigungsmodells tatsächlich geeignet ist, den Arbeitsmarkt zu stärken. Aus unternehmerischer Sicht besteht vielmehr die Gefahr, dass zusätzliche Belastungen entstehen, ohne die eigentlichen Ursachen der Probleme zu lösen.

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen bilden das wirtschaftliche Rückgrat Deutschlands. Sie schaffen Arbeitsplätze, investieren regional und sichern die wirtschaftliche Stabilität zahlreicher Städte und Gemeinden. Gleichzeitig verfügen sie häufig nicht über dieselben finanziellen Reserven wie große Konzerne. Jede zusätzliche gesetzliche Verpflichtung wirkt sich unmittelbar auf ihre Wettbewerbsfähigkeit aus.

Deshalb sollte jede arbeitsmarktpolitische Reform nicht nur unter sozialpolitischen Gesichtspunkten bewertet werden. Ebenso wichtig ist die Frage, welche praktischen Folgen sie für Unternehmen, Beschäftigte und den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt haben wird.

Gerade der Mittelstand ist seit Jahren einer immer größeren Belastung ausgesetzt. Steigende Energiepreise, höhere Lohnkosten, umfangreiche Dokumentationspflichten, wachsende Bürokratie und ein anhaltender Fachkräftemangel stellen viele Unternehmen täglich vor neue Herausforderungen. Hinzu kommen wirtschaftliche Unsicherheiten, die Investitionen erschweren und langfristige Planungen zunehmend riskant machen.

Vor diesem Hintergrund wirkt die Diskussion über die Abschaffung der Minijobs aus unternehmerischer Sicht wie eine weitere Belastung, die an den tatsächlichen Problemen vieler Betriebe vorbeigeht. Statt bestehende Hürden abzubauen, drohen neue zu entstehen.

Besonders deutlich wird dies in der Gastronomie. Kaum eine Branche ist so stark von schwankenden Gästezahlen abhängig. Sonnige Wochenenden, Feiertage, Ferienzeiten oder Veranstaltungen sorgen kurzfristig für einen erheblich höheren Personalbedarf. Gleichzeitig gibt es Tage, an denen deutlich weniger Mitarbeiter benötigt werden.

Minijobs schaffen hier die notwendige Flexibilität. Ohne diese Möglichkeit müssten viele Betriebe entweder dauerhaft mehr Personal beschäftigen oder auf Service verzichten. Beides stellt insbesondere kleinere Restaurants, Cafés oder familiengeführte Hotels vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen.

Aus Sicht von Michael Weyrauch besteht die Gefahr, dass zahlreiche Betriebe ihre Öffnungszeiten einschränken oder einzelne Angebote vollständig einstellen müssten. Schon heute schließen gastronomische Betriebe regelmäßig an bestimmten Wochentagen, weil Personal fehlt. Eine weitere Einschränkung flexibler Beschäftigung könnte diese Entwicklung beschleunigen.

Ähnlich stellt sich die Situation im Einzelhandel dar. Kundenströme lassen sich nur bedingt planen. Saisonale Spitzen vor Weihnachten, Ostern oder während besonderer Verkaufsaktionen verlangen kurzfristig zusätzliche Mitarbeiter. Minijobs ermöglichen es vielen Unternehmen, genau diese Spitzen wirtschaftlich aufzufangen.

Fallen diese Möglichkeiten weg, werden sich viele Händler die zusätzliche Personalplanung schlicht nicht mehr leisten können. Die Folge wären längere Wartezeiten, geringerer Kundenservice und in manchen Fällen reduzierte Öffnungszeiten.

Auch das Handwerk ist von dieser Entwicklung betroffen. Viele kleinere Betriebe arbeiten projektbezogen. Auftragsspitzen wechseln sich mit ruhigeren Phasen ab. Flexible Beschäftigung hilft dabei, diese Unterschiede wirtschaftlich auszugleichen.

Wer davon ausgeht, sämtliche Minijobs könnten problemlos in reguläre Teilzeitstellen umgewandelt werden, unterschätzt nach Einschätzung von Michael Weyrauch die wirtschaftliche Realität vieler kleiner Unternehmen. Zusätzliche Sozialabgaben bedeuten höhere Personalkosten. Höhere Personalkosten müssen finanziert werden.

Viele Betriebe verfügen dafür jedoch kaum noch über Spielräume.

Gleichzeitig wird häufig übersehen, dass Minijobs keineswegs nur den Interessen der Unternehmen dienen. Auch viele Beschäftigte entscheiden sich bewusst für dieses Modell.

Studierende möchten neben ihrem Studium arbeiten, ohne umfangreiche Arbeitszeiten übernehmen zu müssen. Eltern benötigen flexible Beschäftigungsmöglichkeiten, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Rentner möchten ihre Erfahrung weiterhin einbringen und gleichzeitig ihre Rente ergänzen. Viele Arbeitnehmer nutzen Minijobs außerdem als Nebentätigkeit neben ihrer Hauptbeschäftigung.

Diese Menschen wünschen sich häufig keine klassische sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle. Sie wünschen sich Flexibilität.

Deshalb erscheint die Annahme problematisch, eine Abschaffung der Minijobs werde automatisch zu mehr regulärer Beschäftigung führen. Ebenso wahrscheinlich ist, dass ein Teil dieser Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt vollständig verloren geht.

Gerade vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels wäre dies eine Entwicklung, die viele Unternehmen zusätzlich belasten könnte.

Nach Einschätzung von Michael Weyrauch konzentriert sich die aktuelle Bundesregierung bei zahlreichen Reformvorhaben zu stark auf theoretische Modelle und zu wenig auf die praktische Unternehmensrealität.

Politische Entscheidungen entfalten ihre Wirkung nicht auf dem Papier, sondern in Betrieben, Werkstätten, Restaurants, Verkaufsflächen und Büros. Dort müssen Unternehmer jeden Monat ihre Mitarbeiter bezahlen, steigende Kosten auffangen und wirtschaftliche Verantwortung übernehmen.

Deshalb sollte jede Reform auch daran gemessen werden, ob sie in der Praxis funktioniert.

Eine nachhaltige Rentenreform ist zweifellos notwendig. Der demografische Wandel stellt Deutschland vor große Herausforderungen. Die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme muss langfristig gewährleistet werden.

Die entscheidende Frage lautet jedoch, ob dieses Ziel durch die Abschaffung eines Beschäftigungsmodells erreicht werden kann, das seit vielen Jahren Millionen Menschen eine flexible Teilnahme am Arbeitsmarkt ermöglicht.

Aus Sicht von Michael Weyrauch besteht die Gefahr, dass die politischen Erwartungen deutlich von den tatsächlichen Folgen abweichen. Steigende Personalkosten könnten dazu führen, dass Unternehmen weniger Einstellungen vornehmen, Arbeitszeiten reduzieren oder Investitionen verschieben.

Die Leidtragenden wären am Ende nicht nur Unternehmer, sondern auch Beschäftigte und Verbraucher.

Wer den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken möchte, sollte den Mittelstand nicht mit immer neuen Belastungen konfrontieren. Unternehmen benötigen Planungssicherheit, Vertrauen und Rahmenbedingungen, die wirtschaftliches Handeln ermöglichen, anstatt es zusätzlich zu erschweren.

Die Politik sollte deshalb den Dialog mit denjenigen suchen, die tagtäglich Verantwortung für Arbeitsplätze übernehmen. Unternehmer kennen die Realität ihrer Betriebe häufig besser als theoretische Modelle oder statistische Prognosen.

Die Diskussion über die Zukunft der Minijobs berührt weit mehr als eine arbeitsrechtliche Detailfrage. Sie steht stellvertretend für die grundsätzliche Ausrichtung der deutschen Wirtschaftspolitik. Es geht um die Frage, wie viel Vertrauen der Staat Unternehmern entgegenbringt und wie politische Entscheidungen künftig gestaltet werden sollen.

Aus Sicht von Michael Weyrauch entsteht zunehmend der Eindruck, dass neue gesetzliche Regelungen häufig zusätzliche Verpflichtungen schaffen, ohne bestehende Belastungen spürbar abzubauen. Viele Unternehmer erleben, dass Bürokratie, Dokumentationspflichten und steigende Abgaben kontinuierlich zunehmen. Gleichzeitig wächst die Erwartung, unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen Arbeitsplätze zu sichern, auszubilden und Investitionen vorzunehmen.

Dabei gerät häufig aus dem Blick, dass gerade kleine und mittelständische Unternehmen das Fundament der deutschen Wirtschaft bilden. Sie beschäftigen den Großteil der Arbeitnehmer, bilden Fachkräfte aus und tragen wesentlich zur regionalen Wertschöpfung bei. Jede politische Entscheidung, die ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit einschränkt, wirkt sich langfristig auf den gesamten Wirtschaftsstandort aus.

Die geplante Abschaffung des bisherigen Minijob-Modells sollte deshalb nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt zusätzlicher Einnahmen für die Sozialversicherung betrachtet werden. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Folgen eine solche Entscheidung für Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und unternehmerische Flexibilität hätte.

Nach Einschätzung von Michael Weyrauch besteht das Risiko, dass eine Reform ihre eigentlichen Ziele verfehlt. Wenn Betriebe aufgrund steigender Personalkosten weniger Mitarbeiter beschäftigen können oder flexible Einsatzmöglichkeiten wegfallen, entstehen neue Probleme, ohne bestehende vollständig zu lösen. Eine stärkere soziale Absicherung ist ein wichtiges Ziel. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass funktionierende Strukturen geschwächt werden, ohne praktikable Alternativen bereitzustellen.

Hinzu kommt, dass Minijobs für viele Menschen eine freiwillig gewählte Form der Beschäftigung darstellen. Sie ermöglichen Studierenden, Eltern, Rentnern oder Berufstätigen mit einer Hauptbeschäftigung eine flexible Erwerbstätigkeit, die sich an ihre jeweilige Lebenssituation anpasst. Eine gesetzliche Veränderung sollte diese unterschiedlichen Lebensrealitäten berücksichtigen, anstatt von einem einheitlichen Erwerbsmodell auszugehen.

Deutschland befindet sich wirtschaftlich in einer Phase, in der Unternehmen vor erheblichen Herausforderungen stehen. Internationale Konkurrenz, hohe Energiepreise, Digitalisierung, demografischer Wandel und der Fachkräftemangel verlangen nach politischen Entscheidungen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und nicht zusätzlich belasten.

Aus Sicht von Michael Weyrauch braucht Deutschland deshalb keine Politik, die funktionierende Beschäftigungsmodelle vorschnell infrage stellt. Erforderlich sind Reformen, die wirtschaftliche Vernunft, soziale Verantwortung und unternehmerische Praxis miteinander verbinden. Wer langfristig stabile Sozialversicherungssysteme schaffen möchte, sollte gleichzeitig dafür sorgen, dass Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich arbeiten und Arbeitsplätze erhalten können.

Ein klares Signal an die Bundesregierung lautet daher: Wirtschaftspolitik sollte sich stärker an den tatsächlichen Bedingungen orientieren, unter denen Unternehmen jeden Tag Verantwortung übernehmen. Reformen gewinnen dann an Akzeptanz, wenn sie gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt werden und nicht an ihr vorbei. Unternehmer sind keine Gegner sozialer Sicherheit. Sie sind jedoch darauf angewiesen, dass politische Entscheidungen praktikabel bleiben und die Vielfalt des Arbeitsmarktes berücksichtigen.

Die Zukunft des deutschen Arbeitsmarktes entscheidet sich nicht allein durch neue Gesetze, sondern durch Rahmenbedingungen, die Innovation, Unternehmertum und Beschäftigung gleichermaßen fördern. Minijobs sind dabei für viele Betriebe kein Auslaufmodell, sondern ein Baustein, der Flexibilität ermöglicht und Beschäftigung sichert. Ob dieses Modell weiterentwickelt oder grundlegend verändert wird, sollte deshalb auf Grundlage wirtschaftlicher Realität und nicht ausschließlich politischer Zielsetzungen entschieden werden.

Über Michael Weyrauch

Michael Weyrauch ist Sales-Promoter, Content Creator, Verkaufstrainer, Buchautor und Keynote Speaker. Mit seiner Marke LoveSelling beschäftigt er sich mit modernen Vertriebsstrukturen, Kommunikationspsychologie und unternehmerischen Veränderungsprozessen. Als selbstständiger Unternehmer setzt er sich regelmäßig mit wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen auseinander und veröffentlicht Gastbeiträge zu Themen, die Unternehmen, Selbstständige und den Mittelstand betreffen.

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Firmenportrait: LoveSelling / Michael Weyrauch
LoveSelling ist eine unabhängige Weiterbildungs- und Beratungsmarke im Bereich Vertrieb, Kommunikation und Führung. Das Unternehmen arbeitet an der Schnittstelle von Verkaufsstrategie, Persönlichkeitsentwicklung und organisationaler Transformation. Schwerpunkt ist die Qualifizierung von Einzelpersonen, Vertriebsteams und Führungskräften in marktorientierten Kompetenzen.

Die Angebote richten sich an Unternehmen unterschiedlicher Branchen sowie an Selbstständige und unternehmerisch tätige Persönlichkeiten. Inhaltlich konzentriert sich LoveSelling auf moderne Vertriebsstrukturen, Gesprächsführung, Entscheidungspsychologie, Führungsarbeit und den praktischen Einsatz digitaler Technologien – einschließlich Anwendungen künstlicher Intelligenz im Verkaufs- und Kommunikationsprozess.

Methodisch kombiniert LoveSelling klassische Trainingsformate mit modularen Weiterbildungsprogrammen, Workshops, Seminaren und Coaching-Angeboten. Ziel ist die strukturierte Weiterentwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Die Programme sind praxisorientiert angelegt und beziehen reale Vertriebssituationen, unternehmerische Entscheidungsprozesse und Teamdynamiken ein.

LoveSelling agiert als freies Unternehmen ohne institutionelle Trägerschaft. Kooperationen bestehen projektbezogen mit Organisationen, Veranstaltern und Unternehmen im deutschsprachigen Raum. Ein Teil der Tätigkeit umfasst Vorträge, Masterclasses und Weiterbildungsformate für Fachpublikum sowie unternehmensinterne Trainings.

Person: Michael Weyrauch

Michael Weyrauch ist Verkaufstrainer, Buchautor und Keynote Speaker. Sein beruflicher Hintergrund liegt im Vertrieb und in der Arbeit mit verkaufsorientierten Organisationen. Über mehrere Jahre entwickelte er Trainings- und Coachingformate, die sich mit Kommunikationspsychologie, Verkaufsstruktur und unternehmerischer Haltung beschäftigen.

Im Zentrum seiner Arbeit steht die Frage, wie Vertriebsprozesse mit zwischenmenschlicher Kommunikation, Vertrauen und strategischer Klarheit verbunden werden können. Seine Trainingsansätze kombinieren Elemente aus Verkaufslehre, Psychologie und Führungstheorie. Neben Seminartätigkeit ist Weyrauch als Speaker auf Fachveranstaltungen aktiv und veröffentlicht Inhalte zu Vertriebs- und Führungsthemen.

Mit der Marke LoveSelling bündelt er seine Weiterbildungsaktivitäten in einem eigenständigen Konzept, das Vertrieb als langfristigen Beziehungsprozess versteht und in den Kontext organisationaler Entwicklung einordnet.

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Pflege – Reform auf dem Rücken pflegender Angehöriger

Rentenansprüche von Pflegepersonen sollen gekürzt werden. Der Bundesverband der Rentenberater kritisiert: „Die Ministerin betont den ,Vorrang der häuslichen Pflege‘, die Realität sieht anders aus.“

Bild„Die Rentenkürzungen für pflegende Angehörige sind unethisch und ein sozialpolitischer Widerspruch“, kritisiert der Bundesverband der Rentenberater und rechnet vor, in welchen Größenordnungen die Rentenansprüchen für Pflegepersonen gekürzt werden sollen.

Der Bundesverband der Rentenberater kritisiert den die Rente betreffenden Teil des Referentenentwurfs zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz. Während die Gesetzesbegründung den ,Vorrang der häuslichen Pflege‘ beschwört, sieht die Realität anders aus: Die Rentenansprüche von Pflegepersonen sollen massiv gekürzt werden.

„Die Bundesregierung lobt die häusliche Pflege und entwertet gleichzeitig die Rentenansprüche der Menschen, die sie Tag für Tag leisten“, erklärt Andreas Irion, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. „Das ist ein sozialpolitischer Widerspruch.“

Pflege im Rentenalter soll künftig leer ausgehen

Besonders gravierend ist die geplante Streichung der Rentenbeiträge für Pflegepersonen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Bislang konnten auch Rentnerinnen und Rentner für die Pflege eines Angehörigen zusätzliche Rentenanwartschaften erwerben, wenn sie eine Teilrente bezogen. Damit soll nun Schluss sein. Künftig sollen Rentenbeiträge für Pflegepersonen nur noch bis zum Ende des Monats gezahlt werden, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Die Folge: Wer mit 63 Jahren den Ehepartner oder die Eltern pflegt, erhält dafür weiterhin Rentenanwartschaften. Wer dieselbe Pflegeleistung mit 67 Jahren erbringt, soll leer ausgehen.

„Die Pflegeleistung bleibt dieselbe. Nur die Anerkennung verschwindet“, kritisiert Irion. „Damit verabschiedet sich die Politik vom Leistungsprinzip und bestraft ausgerechnet diejenigen, die das Pflegesystem heute tragen.“

Betroffen sind vor allem Frauen. Viele von ihnen haben bereits wegen Kindererziehung, Teilzeitarbeit und familiärer Sorgearbeit geringere eigene Rentenansprüche aufgebaut. Nun sollen gerade sie für ihre Pflegeleistungen im Alter keine zusätzlichen Rentenansprüche mehr erhalten.

Rentenverluste von mehr als 40 Euro im Monat

Die finanziellen Folgen sind erheblich. Rentner*innen, die eine Person mit Pflegegrad 3 pflegen, die Pflegegeld bezieht, werden zukünftig Rentenbeiträge im Gegenwert von rund 3.930 Euro jährlich vorenthalten. Diese Beiträge hätten die Monatsrente aktuell um mindestens 19 Euro erhöht.

Je nach Pflegegrad und Leistungsart sollen pflegenden Rentnern zukünftig Rentenbeiträge zwischen rund 1.700 bis über 9.100 Euro jährlich gestrichen werden. Für Pflegepersonen, die Angehörige mit Pflegegrad 4 oder 5 betreuen, können dadurch künftig Rentenzuwächse von mehr als 40 Euro monatlich pro Pflegejahr entfallen.

„Wer mehrere Jahre pflegt, verliert Rentenansprüche in dreistelliger Höhe pro Monat“, warnt der Verband, „selbst wenn er selber nur eine geringe Rente erhält.“

Auch jüngere Pflegepersonen verlieren

Und nicht nur Rentnerinnen und Rentner sollen schlechter gestellt werden.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Rentenansprüche aller Pflegepersonen unterhalb der Regelaltersgrenze um rund 30 Prozent zu reduzieren.

Bei Pflegegrad 4 und Kombinationsleistungen würden dadurch jährlich rund 1.631 Euro weniger an Rentenbeiträgen gezahlt. Die spätere Monatsrente sinkt dadurch bereits nach einem Pflegejahr um etwa sieben Euro. In anderen Pflegekonstellationen liegen die Einbußen zwischen zwei und zwölf Euro monatlicher Rente pro Pflegejahr.

Fragwürdige Sparrechnung

Die Bundesregierung erwartet durch die Kürzungen Einsparungen von rund 1,8 Milliarden Euro jährlich.

„Diese Rechnung halten wir für unrealistisch“, sagt Irion. „Wenn pflegende Senioren künftig keine Rentenansprüche mehr erhalten, wird in vielen Familien der Anreiz steigen, auf dem Papier jüngere Angehörige als Pflegepersonen zu benennen“, erklärt der Verbandspräsident. „Die Gesetzesbegründung warnt vor Missbrauchspotenzial – schafft aber gleichzeitig neue Anreize dafür.“

Bereits heute können sich mehrere Pflegepersonen die Pflegezeiten und die daraus resultierenden Rentenansprüche aufteilen. Die geplante Regelung dürfte entsprechende Gestaltungen eher fördern als verhindern.

Warnung vor einer Wiederholung alter Fehler

Besonders kritisch sieht der Verband die im Gesetzentwurf angekündigte steuerliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen und betrieblicher Pflegevorsorge.

„Die Politik wiederholt einen Denkfehler aus den frühen 2000er Jahren“, warnt Irion. „Damals glaubte man ebenfalls, die Bürger würden Leistungskürzungen bei Berufsunfähigkeit durch private Vorsorge ausgleichen. Die Realität hat gezeigt, dass dies nur begrenzt funktioniert.“

Zudem führe zusätzliche Entgeltumwandlung zugunsten privater Pflegevorsorge zu sinkenden Sozialversicherungsbeiträgen und damit langfristig zu niedrigeren Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Pflege verdient Anerkennung – keine Rentenkürzung

„Wer Angehörige pflegt, entlastet die Pflegeversicherung, die Kommunen und die Gesellschaft insgesamt. Diese Menschen verdienen Anerkennung – und keine Rentenkürzung“, erklärt Irion. „Die geplante Reform spart an der falschen Stelle.“

Wer sich über die eigene Ausgangslage und zusätzliche Möglichkeiten der Vorsorge informieren möchte, findet über die Homepage www.rentenberater.de einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.

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Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.

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Rentenreform: Ist das Mathematik oder Politik?

Menschen sollen ihren Lebensstandard halten, unser Rentensystem stabil und zukunftsfähig aufgestellt werden. Die hochkarätig besetzte Rentenkommission steht vor gewaltigen Erwartungen und Aufgaben.

BildDie von der Bundesregierung berufene und hochkarätig besetzte Rentenkommission hat binnen kurzer Frist eine Herkulesaufgabe zu bewältigen: Bis Mitte nächsten Jahres sollen Vorschläge erarbeitet werden, die die Gesetzliche Rentenversicherung langfristig stabil und zukunftsfähig aufstellt. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass Menschen im Alter ihren Lebensstandard erhalten können.

„Marodes“ (gesetzliches) Rentensystem?
Wem ab 01.01.2026 nach 45 Beitragsjahren als Durchschnittsverdiener eine Regelaltersrente in Aussicht steht, kann eine Brutto-Rente von 1.835,55 EUR monatlich erwarten. Hierfür hat dieser Versicherte zwischen 1981 und Ende 2025 Rentenbeiträge (gemeinsam mit dem Arbeitgeber) von knapp 250 TEUR in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Um eine Rente zu zahlen, die anfangs 1.835,55 EUR beträgt und die in der Folge um 2,7 % jährlich erhöhte wird, 20 Jahre lang zu zahlen, wird am 01.01.2026 bei einer Rendite von 2,5 % p.a. ein Kapital von rund 440 TEUR benötigt.

„Diese Lücke hätte nicht nur gefüllt, sondern sogar ein Polster geschaffen werden können“, sagt Andreas Irion, Präsident des Bundesverbands der Rentenberater.

„Wären die vorgenannten Rentenbeiträge jeweils ab Einzahlung mit der durchschnittlichen Rendite von 10-jährigen Bundesanleihen verzinst worden, stünde am 01.01.2026 ein Kapital von über 500 TEUR zur Verfügung.“

Kollektiv statt Individuum
Der ausschließlich finanzmathematische Blickwinkel allein hilft jedoch für die Gesetzliche Rentenversicherung nicht weiter. Denn man zahlt in einem Umlagesystem eben nicht für die eigene Vorsorge ein, sondern finanziert die Renten der aktuellen Leistungsbezieher. Jeder Schüler bzw. Berufsschüler lernt diese Systematik als „_Generationenvertrag_“ kennen.

Eine besondere Form des Solidarsystems, die aber dann ins Wanken gerät, wenn das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern bzw. genau genommen die Einnahmen aus Rentenbeiträgen ggü. Ausgaben für Rentenbeziehern ein ungesundes Ausmaß erhält. Vor dieser Herausforderung stehen wir.

Problemfall Bundeszuschuss
Als Indikator für eine Reformbedürftigkeit des (gesetzlichen) Rentensystems wird häufig der steigende Bundeszuschuss ins Feld geführt. In Relation zum Bruttoinlandsprodukt ist dieser aber in den letzten 20 Jahren gar nicht gestiegen – im Gegenteil.

„Es wird häufig ausgeblendet, dass diese aus Steuermitteln aufgebrachte ,Finanzspritze‘ nachvollziehbare Hintergründe hat. Unter anderem die Finanzierung von Kindererzieh-ungszeiten, Bewältigung der Wiedervereinigung, Reduzierung der Minijobfalle insbesondere für Frauen, Grundrentenzuschläge für Geringverdiener, Finanzierung von Rehabilitationsleistungen sowie weitere sozialpolitische Komponenten“, erläutert Irion.

Wer vor 1992 ein Kind zur Welt gebracht bzw. erzogen hat, kann zukünftig mit bis zu 20 EUR mehr Rente mtl. rechnen („Mütterrente III“).

„Nur: Wer das fordert (und beschließt) darf sich nicht über den Anstieg des Bundeszuschusses zur Rente beklagen“, so Irion.

Problem Biometrie
Ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Reformvorschläge der Rentenkommission wird sein, ob angesichts steigender Lebenserwartung und tendenziell sinkender Beitragseinnahmen die Rentenleistungen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung noch finanzierbar sein werden. Zur Erinnerung: Der Beitragssatz lag in 1997/1998 schon mal bei 20,3 % – seit vielen Jahren aber bei 18,6 %.

„Es drängen sich diverse Stellschrauben auf, an denen gedreht werden könnte“, sagt Irion: Renteneintrittsalter erhöhen, Frührente stärker sanktionieren (Abschläge von 0,3 auf 0,4 oder 0,5 % erhöhen), sozialpolitische Komponenten einschränken, Leistungsniveau senken (Stichwort ‚Haltelinie‘), bisher nicht beitragspflichtige Gruppen (Selbstständige, Beamte, Abgeordnete, Freie Berufe) einbeziehen, Beitragssatz vorzeitig oder Beitragsbemessungs-grenze erhöhen – um nur einige zu nennen.

Problem Generationengerechtigkeit
Wer nicht nur zukünftige Rentner oder Beitragszahler mit den Finanzierungsproblemen des Systems belasten will, muss eine Stellschraube finden, mit der auch der Rentnerbestand und rentennahe, geburtenstarke Jahrgänge angemessen einbezogen werden können.

Wenn heute zu wenige Beitragszahler vorhanden sind, hat das auch etwas mit der Fertilität der nunmehr in Rente gehenden Boomer-Generation zu tun. Der 2004 eingeführte ‚Nachhaltigkeitsfaktor‘ liefert dafür – weil er dämpfend auf den Anstieg der Renten wirkt – eine Blaupause.

Quadratur des Kreises
Der Rentenkommission möchte man wünschen, sie könnte sich sechs Monate in einer Art Konklave einschließen, an deren Ende weißer Rauch aufsteigt und alle Probleme, vor allem die generationengerechte Verteilung der Lasten, gelöst wären.

„Es steht zu vermuten, dass das so nicht kommen wird“, sagt Irion. „Kaum ein Mitglied der neuen Rentenkommission ist aktuell selbst Beitragszahler in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Und war es vielleicht auch früher nie. Das mag man beklagen, aber vielleicht sind sie gerade deswegen auf eine Art unabhängig und offen für Vorschläge, die von der eigenen Betroffenheit abgekoppelt sind.“

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