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Immer-mobil und Wohlfahrtsverband erleichtern 13-Jährigem Gabriel mit Rollstuhlspende den Schulbesuch

Der Schulweg von zwei Kilometern ist für den 13-jährigen Gabriel K. eine tägliche Herausforderung. Dank einer Rollstuhlspende ist der Schüler jetzt selbstständiger und hat mehr Lebensqualität.

BildDer tägliche Weg zur Schule ist für Gabriel mit einer enormen körperlichen Belastung verbunden. Oft kommt er bereits erschöpft zum Unterricht und muss anschließend auch noch den Rückweg bewältigen. Der immer-mobil 140 wird diese Belastung erheblich reduzieren und dem Jungen den Schulweg deutlich erleichtern. Gleichzeitig eröffnet der Elektrorollstuhl ihm neue Möglichkeiten, seinen Alltag selbstständiger zu gestalten und aktiver am Leben teilzunehmen. Auch die Familie wird dadurch im täglichen Leben spürbar entlastet.

Ein Stück Selbstständigkeit zurückgewinnen

Die Initiative zu der Spende entstand in Zusammenarbeit mit der mobilen Flüchtlingsberatung der Caritas, die die Familie von Gabriel seit längerer Zeit begleitet und auf die besondere Situation aufmerksam gemacht hatte. „Mobilität bedeutet Teilhabe und Selbstbestimmung. Wir freuen uns sehr, gemeinsam mit der Caritas dazu beitragen zu können, dass Gabriel künftig wieder ein Stück unbeschwerter und unabhängiger unterwegs sein kann“, sagt Bettina Haberl, Marketingleiterin von immer-mobil.
Angelina Percsy, Teamleitung der Mobilen Flüchtlingsbetreuung der Caritas, freut sich: „Wir erleben täglich, mit welchen Herausforderungen geflüchtete Familien ihren Alltag meistern müssen. Besonders belastend ist die Situation, wenn Kinder mit einer Behinderung oder Erkrankung leben und notwendige Hilfsmittel fehlen. Umso schöner ist es zu sehen, was konkrete Unterstützung hier bewirken kann: Der neue Rollstuhl schenkt Gabriel mehr Freiheit und die Möglichkeit, sein Leben unabhängiger zu gestalten. Gleichzeitig eröffnet er ihm und seiner Familie neue Perspektiven für die Zukunft. Wir danken immer-mobil für diese wertvolle Spende, die das Leben der Familie nachhaltig zum Positiven verändert.“

Ein Hilfsmittel im besten Sinne des Wortes

Der gespendete immer-mobil 140 zeichnet sich durch seine einfache Handhabung, seine kompakte Bauweise und seine hohe Alltagstauglichkeit aus. Dank seiner zahlreichen Einstellungsmöglichkeiten kann der Elektrorollstuhl perfekt an die individuellen Anforderungen seines jungen Nutzers angepasst werden. Der immer-mobil 140 hat eine Reichweite von bis zu 45 Kilometer und ist nur einer Sekunde mit wenigen Handgriffen zusammengefaltet. So kann er in der Schule praktisch verstaut oder auf einen Ausflug mitgenommen werden.
Für immer-mobil ist die Spende weit mehr als die Übergabe eines Elektrorollstuhls. Sie steht stellvertretend für die Überzeugung, dass Mobilität gerade für Kinder und Jugendliche ein wichtiger Schlüssel zu Selbstständigkeit, sozialer Teilhabe und Lebensqualität ist. „Wir erleben immer wieder, welche enorme Bedeutung Mobilität für die Lebensqualität eines Menschen hat“, sagt Bettina Haberl.

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Die Zusammenarbeit zwischen der Caritas und immer-mobil zeigt, wie soziale Organisationen und Unternehmen gemeinsam konkrete Hilfe leisten können. Für Gabriel bedeutet die Unterstützung vor allem eines: morgens mit weniger Kraftaufwand in die Schule zu kommen, mehr Selbstständigkeit zu gewinnen und ein Stück mehr unbeschwerte Jugend zu erleben.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Help 24 GmbH
Frau Bettina Haberl
Percostraße 15
1220 Wien
Österreich

fon ..: +43 (0)1 270 61 08
web ..: http://www.help-24.at
email : info@help-24.at

Die HELP-24 GmbH ist ein österreichisches Familienunternehmen mit Sitz in Wien, das sich auf den Import und Vertrieb innovativer Hilfsmittel und Medizinprodukte im deutschsprachigen Raum spezialisiert hat. Als Generalimporteur bietet HELP-24 ein breites Sortiment an innovativen Produkten, die den Alltag von Menschen mit körperlichen Einschränkungen erleichtern und ihre Lebensqualität verbessern.
Das Sortiment umfasst unter anderem die faltbaren Elektro-Rollstühle von FreedomChair, der sich durch sein geringes Gewicht und seine einfache Handhabung auszeichnet. Mit verschiedenen Modellen bietet HELP-24 maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse. Die Elektrorollstühle der Marke immer-mobil sind mit einer deutschen Hilfsmittelnummer gelistet, was eine Kostenübernahme durch Krankenkassen erleichtert.
Zusätzlich vertreibt HELP-24 den Arnie Travelhero, eine praktische Anhängekupplung für Rollstuhlfahrer, die das Mitführen von Gepäck oder Einkäufen nicht nur erleichtert, sondern oft erst möglich macht. Die Airbag-Weste FALL SAFE erkennt dank intelligenter Sensorik Stürze in Sekundenschnelle und beugt so Verletzungen vor. Der Cynteract Reha-Handschuh ermöglicht durch Gamification einen spielerischen Therapieerfolg.
Der Vertrieb erfolgt über ein etabliertes Netzwerk von Sanitätshäusern und Fachhändlern in Deutschland und Österreich. HELP-24 legt großen Wert auf einen erstklassigen Service und schnellen Support. Mit seinem engagierten Team und langjähriger Erfahrung im Hilfsmittel- und Medizinproduktehandel steht die HELP-24 GmbH für Qualität, Innovation und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Fachhändlern und Sanitätshäusern.

Pressekontakt:

neoskript – Volker Neumann
Herr Volker Neumann
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51399 Burscheid

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Mobilität für alle ohne Zuzahlung: immer-mobil baut sein Mobilitätsangebot mit dem Primero weiter aus

Mit dem Primero erweitert immer-mobil sein Angebot um einen faltbareen Elektrorollstuhl, der speziell auf die Anforderungen des deutschen Marktes zugeschnitten wurde.

BildAls Isolde Peters bewusst wurde, dass sie einen Elektrorollstuhl benötigt, um weiter selbstständig am Leben teilhaben zu können, freute sie sich zunächst auf ein moderneres Modell. Leicht sollte es sein, faltbar und einfach im Auto zu transportieren. Doch schon bald stellte die Rentnerin fest, dass viele Modelle, die ihren Vorstellungen entsprachen, nur mit einer erheblichen Eigenbeteiligung erhältlich waren. „So viel Geld kann und möchte ich für einen Elektrorollstuhl einfach nicht ausgeben“, erzählt sie.
Mit dem neuen Primero bietet immer-mobil genau solchen Menschen eine zusätzliche Möglichkeit. Der Elektrorollstuhl wurde speziell für den deutschen Markt entwickelt und kann – abhängig von der individuellen Versorgungssituation – von vielen gesetzlichen Krankenkassen ohne wirtschaftliche Aufzahlung bewilligt werden. Für viele Betroffene eröffnet das die Chance auf einen modernen, faltbaren und qualitativ hochwertigen Elektrorollstuhl, ohne dass die eigenen finanziellen Möglichkeiten zum einschränkenden Kriterium werden.

Die Kompaktklasse für den Alltag

Mit einem Gewicht von nur 23,5 Kilogramm lässt sich der Primero innerhalb einer Sekunde zusammenfalten und platzsparend transportieren oder verstauen. Damit eignet sich das Modell gleichermaßen für die Nutzung zu Hause, für Arztbesuche, Einkäufe, Ausflüge oder Reisen. Trotz seiner kompakten Bauweise bietet der Elektrorollstuhl eine Belastbarkeit von bis zu 120 Kilogramm und verbindet Alltagstauglichkeit mit einem hohen Maß an Flexibilität.
Für den Antrieb sorgen zwei leistungsstarke, bürstenlose Elektromotoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Je nach Akkuausstattung sind Reichweiten von bis zu 45 Kilometern möglich. Zur Ausstattung gehören unter anderem Luft- oder PU-Reifen für hohen Fahrkomfort, LED-Beleuchtung vorne und hinten, serienmäßige Kippschutzräder sowie zahlreiche Einstellmöglichkeiten an Rückenlehne, Armlehnen und Fußbrett. Dadurch lässt sich der Primero individuell an die Bedürfnisse seiner Nutzerinnen und Nutzer anpassen.

Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein

„Wir erleben in der Beratung immer wieder, dass Menschen sich für einen bestimmten Elektrorollstuhl begeistern, ihn letztlich aber wegen einer hohen Zuzahlung wieder verwerfen müssen“, erklärt Bettina Haberl, Marketingleiterin von Help-24. „Mit dem Primero haben wir deshalb eine zusätzliche Alternative geschaffen, die moderne Mobilität für möglichst viele Menschen zugänglich macht. Niemand sollte auf Selbstständigkeit und Teilhabe verzichten müssen, nur weil die eigenen finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind.“
Für Isolde Peters war genau das der entscheidende Punkt. „Ich wollte keinen Luxus“, sagt sie. „Ich wollte einfach wieder selbstständig einkaufen, Freunde besuchen oder spontan unterwegs sein können.“ Mit dem Primero sei genau das wieder möglich geworden.
Alle Modelle der Marke immer-mobil verfügen über eine Hilfsmittelnummer und sind grundsätzlich ganz oder teilweise erstattungsfähig. Der Primero erweitert dieses Angebot um eine weitere Mobilitätslösung, die speziell für die Anforderungen des deutschen Versorgungssystems entwickelt wurde.

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Das Sortiment umfasst unter anderem die faltbaren Elektro-Rollstühle von FreedomChair, der sich durch sein geringes Gewicht und seine einfache Handhabung auszeichnet. Mit verschiedenen Modellen bietet HELP-24 maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse. Die Elektrorollstühle der Marke immer-mobil sind mit einer deutschen Hilfsmittelnummer gelistet, was eine Kostenübernahme durch Krankenkassen erleichtert.
Zusätzlich vertreibt HELP-24 den Arnie Travelhero, eine praktische Anhängekupplung für Rollstuhlfahrer, die das Mitführen von Gepäck oder Einkäufen nicht nur erleichtert, sondern oft erst möglich macht. Die Airbag-Weste FALL SAFE erkennt dank intelligenter Sensorik Stürze in Sekundenschnelle und beugt so Verletzungen vor. Der Cynteract Reha-Handschuh ermöglicht durch Gamification einen spielerischen Therapieerfolg.
Der Vertrieb erfolgt über ein etabliertes Netzwerk von Sanitätshäusern und Fachhändlern in Deutschland und Österreich. HELP-24 legt großen Wert auf einen erstklassigen Service und schnellen Support. Mit seinem engagierten Team und langjähriger Erfahrung im Hilfsmittel- und Medizinproduktehandel steht die HELP-24 GmbH für Qualität, Innovation und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Fachhändlern und Sanitätshäusern.

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Mit dem faltbaren Elektrorollstuhl in die Outdoorsaison starten – Was bei der Beantragung zu beachten ist

Wer sich für einen faltbaren E-Rollstuhl interessiert, stellt schnell fest: Zwischen dem, was im Alltag an Funktionen gewünscht wird, und dem, was die Krankenkasse bezahlt, gibt es einen Unterschied.

BildWenn im Frühjahr die Tage länger werden und die Sonne nach draußen lockt, wächst bei vielen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen der Wunsch nach mehr Selbstständigkeit im Alltag. Wer sich für einen Elektrorollstuhl interessiert, stößt jedoch schnell auf eine entscheidende Hürde: Zwischen dem, was im Alltag an Funktionen gewünscht wird, und dem, was die Krankenkasse bezahlt, liegt oft ein deutlicher Unterschied.
Viele moderne Elektrorollstühle eignen sich hervorragend für Besorgungen, Ausflüge und die Pflege sozialer Kontakte. Das liegt vor allem an ihren praktischen Eigenschaften: Sie sind leicht, lassen sich zusammenklappen, besser ins Auto verladen, einfacher in der Wohnung verstauen und sogar mit auf Flugreisen nehmen. Genau diese Vorteile stehen bei vielen Nutzerinnen und Nutzern bei der Auswahl im Mittelpunkt.
Im Genehmigungsverfahren der Krankenkassen zählen jedoch andere Kriterien. Entscheidend ist nicht, welche Lösung im Alltag als besonders sinnvoll oder komfortabel empfunden wird, sondern welche Versorgung als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ gilt. Damit entsteht eine Diskrepanz, die viele erst spät erkennen – manchmal zu spät: Gewünschte Funktionalität ist nicht automatisch Bestandteil der Kassenleistung.

Gut begründeter Antrag ist entscheidend

Eine sorgfältige Vorbereitung ist deshalb entscheidend. Basis ist die ärztliche Verordnung. Sie sollte den Bedarf möglichst konkret anhand der gesetzlich vorgegebenen Kriterien beschreiben, idealerweise bereits bezogen auf ein konkretes Produkt. Ebenso wichtig ist die fachliche Begleitung durch den Fachhandel, etwa durch die Analyse des Nutzungsprofils (Wohnumfeld, Transport, Alltag), die Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels, die Erstellung eines Kostenvoranschlags und die Begründung, warum genau dieses Produkt erforderlich ist. Gute Fachhändler argumentieren medizinisch, nicht emotional.
Hilfreich bei der Beantragung kann eine Hilfsmittelnummer sein. Sie zeigt, dass ein Produkt grundsätzlich als Hilfsmittel anerkannt und in das Versorgungssystem eingeordnet ist. Eine Genehmigung garantiert sie jedoch nicht, ebenso wenig ist sie zwingende Voraussetzung für eine Kostenübernahme.

Besseres Modell gegen Aufzahlung möglich

Zwischen dem, was die Krankenkasse als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ genehmigt, und dem, was sich Nutzerinnen und Nutzer wünschen, besteht oft eine Lücke. Besonders häufig ist das bei Gewicht und Faltbarkeit. Ein um mehrere Kilogramm leichterer oder teilbarer Elektrorollstuhl kann im Alltag einen erheblichen Unterschied machen, etwa beim Verladen ins Auto oder bei der eigenständigen Nutzung. Aus Sicht der Krankenkassen zählen diese Eigenschaften jedoch häufig nicht zur medizinischen Grundversorgung. Sie gelten daher meist als private Zusatzanforderungen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Nutzer auf diese Funktionen verzichten müssen. Ein einfaches Beispiel: Die Krankenkasse bewilligt ein Basismodell für 3.000 Euro. Gewünscht wird jedoch ein leichteres oder faltbares Modell für 5.000 Euro. In diesem Fall übernimmt die Kasse in der Regel den Betrag für die anerkannte Versorgung, während die Differenz von 2.000 Euro selbst getragen werden muss. Wichtig zu wissen: Auch bei einer solchen Aufzahlung bleibt das Hilfsmittel formal vollständig Eigentum der Krankenkasse.

Ausführlicher Ratgeber zum Download

„In der Praxis sehen wir häufig, dass die Erwartungen an ein Hilfsmittel und die Kriterien der Kostenträger auseinandergehen“, berichtet Bettina Haberl von Help-24. „Wer sich frühzeitig mit den Rahmenbedingungen beschäftigt, kann gezielter entscheiden und unangenehme Überraschungen vermeiden.“ Sanitätshäuser beziehungsweise Medizinprodukteberater unterstützen ebenfalls bei diesem Prozess
Einen ausführlichen Überblick zu Ablauf, Voraussetzungen, typischen Stolperfallen und dem Vorgehen bei einer Ablehnung bietet ein Ratgeber von Help-24, der Betroffene bei der Orientierung im Genehmigungsverfahren unterstützt und kostenlos online abrufbar ist: https://tinyurl.com/2tne8zj5

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Multiple Sklerose (MS) heißt nicht gleich Rollstuhl

Am 03.12. ist Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen. Auch Multiple Sklerose (MS) kann zu Behinderungen führen, muss aber nicht. Viele MS-Kranke brauchen ihr Leben lang keinen Rollstuhl

BildMultiple Sklerose (MS) zählt zu den häufigsten entzündlichen Erkrankungen des Zentralen Nervensystems (ZNS) und zeichnet sich durch sehr unterschiedliche Symptome und Verläufe aus. Viele Menschen verbinden mit einer MS-Diagnose automatisch das Bild eines Rollstuhls – doch das entspricht nicht der Realität. AMSEL, Aktion Multiple Sklerose Erkrankter, Landesverband der DMSG in Baden-Württemberg e.V., erklärt anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen, der jährlich am 3. Dezember stattfindet: „MS führt nicht zwangsläufig zu schweren Behinderungen oder zur dauerhaften Nutzung eines Rollstuhls“.

Moderne Therapien verändern die Prognose

Dank früher Diagnose und moderner verlaufsmodifizierender Therapien haben sich der Krankheitsverlauf und die Behandlungsmöglichkeiten der MS in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Die Symptome der Krankheit können sehr unterschiedlich sein, reichen von Fatigue (MS-bedingte abnorme Erschöpfbarkeit), über Sensibilitäts-, Gleichgewichts- oder Blasenfunktionsstörungen bis hin zu Mobilitätseinschränkungen. Je nach Schwere können unterschiedlich starke Behinderungen die Folge sein, die ein Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl notwendig machen. Doch das betrifft bei Weitem nicht alle MS-Erkrankten. Viele von ihnen brauchen ihr Leben lang keinen Rollstuhl.

Laut aktuellem MS-Register der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) ist der durchschnittliche Behinderungsgrad – gemessen am sogenannten EDSS-Wert (Expanded Disability Status Scale) – in den vergangenen zehn Jahren von 3,5 auf 2,5 gesunken. Der Wert beschreibt die Mobilität und Selbstständigkeit von MS-Erkrankten auf einer Skala von 1 bis 10: Bis zu einem EDSS von 4,5 ist die Gehfähigkeit weitgehend erhalten; ab etwa 6,0 werden Gehhilfen, ab 7,0 ein Rollstuhl notwendig.

Über die Hälfte aller 2023 im MS-Register dokumentierten MS-Erkrankten aus Baden-Württemberg hatten einen EDSS-Wert zwischen 0 und 2, waren also noch nicht oder nur minimal in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt. Auch bei den über 60-jährigen MS-Erkrankten lag nur bei 20 Prozent ein EDSS-Wert von 6,0 vor, heißt, sie waren zwar auf Mobilitätshilfen angewiesen, benötigten aber noch keinen Rollstuhl.

Rollstuhl erhält und erweitert den Bewegungsradius

Für Menschen mit MS, deren Bewegungsfähigkeit im Krankheitsverlauf stärker eingeschränkt ist, kann ein Rollstuhl den Bewegungsradius erweitern. Viele MS-Erkrankte nutzen ihn situativ: für längere Strecken, um Stürze zu vermeiden oder Kraft zu sparen. Mobilitätshilfen wie Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen ermöglichen Teilhabe am Berufsleben, am gesellschaftlichen Leben und im sozialen Umfeld. Das erkannte auch Ingrid, nachdem sie den Rollstuhl erst als Hilfsmittel akzeptierte, ihn später sehr schätzte. „Ich hatte diese irrationale Angst, wenn ich einmal im Rollstuhl bin, komme ich da nie wieder raus“, bekennt die Freiburgerin. „Ohne zu sehen, welche Möglichkeiten ich durch ihn habe. Erst durch den Rollstuhl konnte ich wieder am Leben teilnehmen.“ Ihre Erkenntnis: „Andere haben ein Auto, ich habe einen Rollstuhl.“

Fachliche Beratung durch Neurologen, Physiotherapeuten, Sanitäts- oder Rehabilitationsfachkräfte kann helfen, die individuell passendste Lösung zu finden. Nach ärztlicher Verordnung werden die Kosten in der Regel durch die Krankenkasse übernommen. Ein Rollstuhltraining kann zudem helfen, richtig mit dem Rollstuhl umzugehen, die Angst vor Hürden im Alltag wie Bordsteinkanten zu nehmen. Stereotype Formulierungen wie „an den Rollstuhl gefesselt“ oder „verurteilt zum Sitzen“ stigmatisieren und werden der Realität nicht gerecht. Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erfahren durch ihn wertvolle Unterstützung im Alltag. Er gibt Selbstbestimmung, Mobilität, Teilhabe und Lebensqualität zurück.

Seit 1974 ist AMSEL Fachverband, Interessenvertretung und Selbsthilfeorganisation für Menschen mit MS und ihre Angehörigen. Hier finden sie Unterstützung im Umgang mit der Krankheit und jederzeit aktuelle Informationen rund um die MS. Mehr auf www.amsel.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

AMSEL e.V.
Frau Michaela Seyerlen
Nöllenstraße 7
70195 Stuttgart
Deutschland

fon ..: 0711697860
web ..: https://www.amsel.de
email : m.seyerlen@amsel.de

AMSEL, Aktion Multiple Sklerose Erkrankter, Landesverband der DMSG in Baden-Württemberg e.V. ist Fachverband, Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung für MS-Kranke in Baden-Württemberg. Die Ziele der AMSEL: MS-Kranke informieren und ihre Lebenssituation nachhaltig verbessern. Der AMSEL-Landesverband hat rund 7.200 Mitglieder, über 60 AMSEL-Gruppen und 15 Junge Initiativen in ganz Baden-Württemberg. Mehr unter www.amsel.de

Pressekontakt:

AMSEL e.V.
Frau Christina Hochstrate
Nöllenstraße 7
70195 Stuttgart

fon ..: 071169786-61
email : kommunikation@amsel.de

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Der neue faltbare Elektrorollstuhl FreedomChair A12S Carbon: unbeschwert und schick unterwegs

Gerade einmal 18 kg bringt er ohne Batterie auf die Waage und gehört damit zu den leichtesten faltbaren Elektrorollstühlen auf dem Markt. Er kombiniert modernes Design mit hoher Alltagstauglichkeit.

BildHelp-24 – Großhändler für FreedomChair in Deutschland und Österreich – hat den A12S Carbon erstmals auf der Rehacare vorgestellt. Auffällig war dabei vor allem das moderne Design mit schickem Carbonrahmen. Dieser ermöglicht nicht nur das außerordentlich geringe Gewicht, sondern sorgt auch für hohe Stabilität und ein beachtliches maximales Nutzergewicht von 120 Kilogramm.
Wie bei allen Modellen von FreedomChair ist auch der A12S Carbon mit der bewährten Falttechnik ausgestattet, die es ermöglicht, ihn mit wenigen Handgriffen auf kompakte Maße zu bringen. Damit eignet sich dieses Modell gleich doppelt für die Mitnahme auf Reisen und Ausflügen, weil es sowohl außergewöhnlich leicht als auch faltbar ist. Die Bedienung über den Joystick ist einfach und intuitiv.
Leicht zu handhaben – fair im Preis
Mit bis zu 45 Kilometern Reichweite (bei drei Akkus) eignet sich der A12S nicht nur für den Alltag, sondern auch für eine aktive Freizeitgestaltung und ausgedehnte Ausfahrten. Durch seine Wendigkeit und die kompakten Abmessungen überzeugt der neue Carbonrollstuhl aber ebenso in Innenräumen. Die Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h ermöglicht sowohl ein flottes Vorwärtskommen als auch die Nutzung ohne Kennzeichen auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, dem ÖPNV sowie in Geschäften.
„Die Leichtigkeit zieht sich beim A12S Carbon durch jedes Detail: vom Transport über die Handhabung bis hin zum Preis“, sagt Bettina Haberl, Marketingleiterin bei Help-24. Tatsächlich ist der A12S trotz seiner hochwertigen Ausstattung mit LED-Beleuchtung, USB-Anschluss, zwei kräftigen bürstenlosen 200-Watt-Motoren, 10-Zoll-Luftreifen mit Alufelgen hinten und weiteren durchdachten Details bereits für einen Preis erhältlich, der für einen Carbonrollstuhl dieser Klasse ungewöhnlich niedrig ist.
Damit ist er auch ein Geheimtipp für alle, die noch ein Weihnachtsgeschenk für mehr stylische Leichtigkeit im Alltag suchen.

Die wichtigsten technischen Daten im Überblick:
Gewicht: 18 kg (ohne Batterie)
Max. Nutzergewicht: 120 kg
Reichweite: 15-45 km (abhängig von Akkuzahl)
Maße (L/B/H): 103 x 59 x 97 cm
Faltmaß: 43 x 63 x 75 cm
Sitztiefe: 43 cm
Sitzbreite: 43 cm
Steigfähigkeit: 16 %
Wendekreis: 174 cm

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