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Wirtschaft

Stefan Kühn: Wirecard – Ein Lehrstück über Finanzbetrug und Aufsichtsversagen

Größter Betrugsskandal in Deutschland – Der Wirecard-Skandal markiert einen Tiefpunkt in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

BildMit einem geschätzten Schaden von 30 Milliarden Euro und globalen Auswirkungen stellt der Fall eine der größten Herausforderungen für Aufsichtsbehörden, Politik und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dar. Stefan Kühn von SK Coaching beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Skandals.

Die Mechanismen des Betrugs

Wirecard war ein Zahlungsdienstleister, dessen Aufstieg in den DAX wie eine Erfolgsstory wirkte. Doch hinter den Kulissen manipulierten Top-Manager wie Markus Braun und Jan Marsalek die Zahlen, um ein florierendes Geschäftsmodell vorzutäuschen. Nach Recherchen der Financial Times basierte ein Großteil der Gewinne auf Scheingeschäften mit nicht existierenden Firmen.

Die Rolle der Akteure

Markus Braun und Jan Marsalek waren die zentralen Figuren im Wirecard-Skandal. Während Braun seine Unschuld beteuert, konnte Marsalek bis 2024 mit falscher Identität untertauchen. Kühn beschreibt, wie Marsaleks Verstrickungen bis in Geheimdienstkreise reichten und den Skandal weiter verschärften.

Versagen der Aufsicht

Eine problematische Rolle spielte die BaFin. Statt auf die Recherchen der Financial Times einzugehen, griff sie den Journalisten an und blockierte Spekulationen auf einen fallenden Wirecard-Aktienkurs. Ein frühzeitiges Eingreifen hätte den Schaden begrenzen können, so Kühn. Die Neuorganisation der BaFin nach dem Skandal zeigt, dass systemische Schwächen erkannt wurden, bleibt aber umstritten. Gerade Fälle wie Cum-Ex, bei denen Steuergelder in Milliardenhöhe verloren gingen, zeigten, wie wichtig eine effektive Aufsicht sei. Auch bei den Skandalen um die Danske Bank oder Volkswagen haben Whistleblower entscheidend zur Aufdeckung systemischer Missstände beigetragen. Diese Beispiele zeigen, wie zentral eine unabhängige und funktionierende Aufsicht für den Schutz von Steuergeldern und Anlegerkapital ist.

Die Rolle der Whistleblower und der Financial Times

Investigative Journalisten wie Dan McCrum haben entscheidend dazu beigetragen, den Betrug aufzudecken. McCrums akribische Recherchen deckten nicht nur die fehlenden Milliarden auf, sondern auch die Verstrickungen der Partnerfirma Al Alam. Kühn betont, dass Whistleblower und unabhängige Medien für die Kontrolle der Finanzwelt unverzichtbar sind. Auch die Fälle Danske Bank und Cambridge Analytica zeigen, wie entscheidend solche Hinweise sein können, um komplexe Betrugssysteme aufzudecken.

Kritik an politischen Akteuren

Als damaliger Finanzminister geriet auch Olaf Scholz in die Kritik. Viele Beobachter warfen ihm vor, die Missstände bei der BaFin ignoriert zu haben. Untersuchungsausschüsse beleuchteten die Rolle des Ministeriums, doch Scholz bestritt jede Verantwortung. Die politische Dimension des Skandals zeigt, wie weitreichend die Folgen sind.

Folgen für die Wirtschaftsprüfung

Die Rolle von EY im Wirecard-Skandal ist nach wie vor umstritten. Trotz mehrerer Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in den Jahren 2016 bis 2019 wurde keine Reißleine gezogen. Erst 2020 verweigerte EY das Testat. Laut Kühn müssen die Wirtschaftsprüfer ihre Prozesse verbessern, um solche Skandale in Zukunft zu vermeiden.

Fazit: Lehren aus dem Wirecard-Skandal

Der Wirecard-Skandal zeigt, wie komplexe Betrugssysteme selbst erfahrene Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden überlisten können. Ein besserer Schutz von Anlegerkapital und Steuergeldern erfordert nicht nur stärkere Aufsichtsbehörden wie die BaFin, sondern auch die Förderung von Whistleblowern und investigativen Journalisten. Nur durch umfassende Reformen und mehr öffentliche Kontrolle können solche Skandale in Zukunft verhindert werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SK Coaching – Stefan Kühn
Herr Stefan Kühn
Binnenweg 7
57076 Siegen
Deutschland

fon ..: 0800 5 800 300
web ..: https://sk-coaching.info
email : info@sk-coaching.info

Stefan Kühn ist Betriebswirt, Ökonom und Autor; er befasst sich seit einigen Jahren mit den volkswirtschaftlichen Veränderungen und der Interdependenz der Märkte sowie der politischen Einflussnahme in Bezug auf Unternehmen, Gesellschaft und den Geldmarkt. In seinem Buch „Einmal Theorie und Praxis der Finanzmärkte und zurück!“ führen Sie erfahrene Autoren durch das komplexe Geflecht von Fiskal- und Geldpolitik, Aktienmärkten, Klimaneutralität und der aufstrebenden Weltmacht China. Dabei betrachtet er nicht allein rein wissenschaftliche Methoden, sondern bezieht seine Erkenntnisse aus seiner langjährigen Tätigkeit als Unternehmer, ehemaliger Vorstand und Consultant des Managements überwiegend börsennotierter Unternehmen.

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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen jetzt beachten müssen! – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Ein sicheres internes Meldesystem zum Schutz vor Missständen wird zur Pflicht! Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH informiert über relevante Änderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.

BildAm 02. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das den Schutz von Whistleblowern in Deutschland grundlegend stärkt. Für viele Unternehmen bringt dieses Gesetz neue Herausforderungen mit sich, die jetzt zeitnah umgesetzt werden müssen. Aber was bedeutet das genau?

Wer ist betroffen?
Das HinSchG betrifft alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Diese sind verpflichtet, ein sicheres und vertrauliches internes Meldesystem einzurichten, über das Mitarbeiter, Geschäftspartner oder andere Hinweisgeber Missstände, wie Verstöße gegen Gesetze oder ethische Richtlinien melden können.

Schutz für Hinweisgeber:
Das zentrale Ziel des Gesetzes ist der Schutz der sogenannten Whistleblower vor negativen Konsequenzen, wie z. B. Kündigungen oder Diskriminierung. Um dies zu gewährleisten, müssen Meldesysteme so gestaltet sein, dass Hinweisgeber anonym bleiben können und ihre Hinweise diskret behandelt werden.

Was müssen Unternehmen tun?
o Interne Meldestellen einrichten: Unternehmen müssen entweder selbst ein Meldesystem aufbauen oder externe Dienstleister beauftragen.
o Fristen einhalten: Eingehende Hinweise müssen zeitnah bearbeitet werden und Hinweisgeber haben das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitraums Rückmeldung zu erhalten.
o Sanktionen vermeiden: Unternehmen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, riskieren hohe Geldstrafen und einen Vertrauensverlust sowohl bei Mitarbeitern als auch Geschäftspartnern.

Warum ist das wichtig?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine große Chance für Unternehmen. Es fördert Transparenz, stärkt das Vertrauen innerhalb des Unternehmens und zeigt Mitarbeitern, dass Missstände ernst genommen werden. Langfristig trägt dies zu einer offenen Unternehmenskultur bei, die Risiken frühzeitig aufdeckt und Reputationsschäden vorbeugt.

Für Unternehmen, die sich nicht sicher sind, wie sie die neuen Anforderungen umsetzen sollen, gibt es jetzt Seminare und Schulungen, die den Weg durch die neuen Regelungen weisen. Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Datenschutz, Personal und Informationssicherheit können hier wertvolle Unterstützung erhalten.

Zeit zu handeln! Unternehmen, die die Anforderungen noch nicht erfüllt haben, sollten schnell reagieren, um nicht hinterherzuhinken. Ein strukturiertes und sicheres Hinweisgebersystem ist ein wichtiger Schritt, um sowohl rechtlich auf der sicheren Seite zu sein als auch das Vertrauen innerhalb der Belegschaft zu stärken.

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH bietet praxisorientierte Weiterbildungen deutschlandweit zum Hinweisgeberschutzgesetz an. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.tuev-seminare.de/hinweisgeberschutzgesetz-praktische-umsetzung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Frau Carolin Gerwert
Am TÜV 1
66280 Sulzbach/Saar
Deutschland

fon ..: 06897506531
web ..: https://www.tuev-seminare.de/
email : carolin.gerwert@tuev-seminare.de

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH ist Teil der TÜV Saarland Unternehmensgruppe und als spezialisierter Dienstleister im Seminargeschäft tätig. Unter Wahrung der Werte Sicherheit, Integrität und Neutralität sowie den Interessen der Stakeholder (Gesellschaft, Gesellschafter, Kunden und Dozenten) entwickelt die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH innovative Konzepte für Seminare, Inhouse-Schulungen, Fachtagungen und Webinare, die zügig, qualitativ hochwertig und kundenorientiert umgesetzt werden und den höchsten Standards entsprechen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Vermittlung praxisnaher Inhalte, der Beachtung individueller Kundenbedürfnisse und der Auswahl der zur Marke TÜV passenden (technisch orientierten) Themen.

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Ankündigung: Pressekonferenz zur politisch motivierten Verfolgung von Aufklärern

Experten zeigen die Mechanismen der Vorverurteilung von unliebsamen Kritikern auf und belegen, wie Medien, Behörden und Staatsanwaltschaften die Schuldfrage bereits im Vorfeld „klären“.

BildAxionResist lädt ein zur Pressekonferenz

Politisch motivierte Verfolgung von Aufklärern

Termin: 2. August 2024

An alle angstfreien Journalisten.

Eine neue Chance, zu zeigen, dass die Hoffnung auf wahren Journalismus in der BRD noch nicht verloren ist.

Nachdem der ÖRR die Chance im Zusammenhang mit unserer ersten Pressekonferenz „Zielscheibe Kind und Bindung“ vertan hat, ja sich sogar in Vorverurteilungen erging, ist es jetzt an der Zeit, sich auf die Seite derer zu stellen, die die Ursachen für dieses journalistische Fehlverhalten bloßstellen werden.

Thema dieser Pressekonferenz ist die „politisch motivierte Verfolgung von Aufklärern“, bei der die Medien in den letzten Jahren eine tragende Rolle gespielt haben. Fachreferenten werden die dahinter steckenden Methoden, nämlich

…VERTUSCHUNG

…VERNETZUNG (zwischen Medien & Ermittlern, und sogar Gerichten)

…VORVERURTEILUNG

und die damit beabsichtigte Folge der Spaltung erläutern.

Diese Veranstaltung bietet eine exklusive Plattform für Fachjournalisten, Branchenexperten und Medienvertreter, um sich über politisch motivierte Verfolgung von Aufklärern zu informieren und auszutauschen.

Akkreditierung: office@axionresist.com.

ANMELDUNG hier

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Axion Resist gUG (haftungsbeschränkt)
Frau Andrea Dr. Christidis
Pestalozzistraße 68
35394 Gießen
Deutschland

fon ..: 0641-4808181
web ..: https://axionresist.com/
email : presse@axionresist.com

Axion Resist sieht sich der ehrlichen und seriösen Aufklärungsarbeit im deutschsprachigen Raum verpflichtet. Gemeinsam mit vielen freien und ehrenamtlichen Mitarbeitern aus dem Bereich der Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaft, Kriminalistik, Biologie, IT und unserem Netzwerk von Kooperationspartnern sehen wir uns verpflichtet, rechtstreue und gesetzeskonforme Institutionen zu unterstützen. Dies wollen wir im Rahmen des Familien- und Kinderschutzes sowie der gesetzlichen Möglichkeiten tun, damit schwarze Schafe entlarvt werden und diese der straf-, disziplinar-, oder arbeitsrechtlichen Verfolgung zugeführt werden können. Zu diesem Zweck analysieren, dokumentieren und veröffentlichen wir unsere Erkenntnisse unter Einhaltung der Datenschutzvorgaben.

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Medien

Smartes Whistleblower-System mit GAPTEQ entwickelt

Das zertifizierte Systemhaus GSG GmbH hat mit der Low-Code-Plattform GAPTEQ ein sofort nutzbares Hinweisgebersystem entwickelt, das alle rechtlichen Anforderungen abdeckt.

BildIm Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Es verpflichtet europäische Unternehmen und Behörden ab einer bestimmten Größenordnung dazu, eine interne Meldestelle für Rechtsverstöße der eigenen Organisation einzurichten. Mithilfe der Low-Code-Plattform GAPTEQ hat das IT-Unternehmen Global Service Group GmbH (GSG) eine einfach handhabbare Weblösung entwickelt, mit der auch kleinere Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben mit wenig Aufwand erfüllen können. Unter dem Produktnamen „PsstBox“ bietet die GSG ein sofort nutzbares Meldesystem, das sowohl als Cloud-Lösung als auch On-Premises verfügbar ist. Eine Demoversion des Tools zur Veranschaulichung des Meldeverfahrens steht unter www.psstbox.de bereit.

Dr. Frank H. Thiele, geschäftsführender Gesellschafter der GSG, erklärt, warum GAPTEQ die geeignete Software für seine Produktentwicklung ist: „Wir sind keine Programmierer im klassischen Sinne – aus diesem Grund haben wir uns für die Low-Code-Plattform GAPTEQ entschieden. Ein großer Vorteil ist dabei die Möglichkeit, dass man mit zusätzlichem JavaScript oder HTML/CSS auch noch Verfeinerungen der Anwendung vornehmen kann. Damit konnten wir unter anderem die Anbindung und somit die Unterscheidung mittels GUID an andere Unternehmen vornehmen. Durch die Erstellung von Tokens ließ sich auch die notwendige Anonymität eines Anwenders realisieren.“

Ein weiterer Vorteil liegt für den IT-Experten zudem darin, dass die Arbeiten mit GAPTEQ sehr schnell zu einem vorzeigbaren Ergebnis führen. Daher wurde GAPTEQ auch in verschiedenen Consulting-Projekten der GSG eingesetzt, wie beispielsweise für die Planung und Umsetzung eines Notfallmanagement-Systems oder für die Planung eines Datenschutz-Management-Systems. Dr. Frank Thiele hält fest: „Mit der Low-Code-Plattform kann man seine Vorhaben direkt in die Tat umsetzen und erhält sofort ein sichtbares Ergebnis. Dadurch macht die Arbeit mit GAPTEQ richtig Spaß.“

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

GAPTEQ GmbH
Frau Karin Eberl
Flintsbacher Straße 12
83098 Brannenburg
Deutschland

fon ..: +49 8034 99590-30
web ..: https://gapteq.com
email : karin.eberl@gapteq.com

GAPTEQ ist eine moderne Low-Code-Plattform. Sie erlaubt Fachanwendern das Erstellen individueller Datenbankanwendungen und Web-Applikationen im direkten Zusammenspiel mit SQL-Datenbanken. Intuitiv per Drag & Drop, ohne HTML-Know-how oder Frontend-Programmierung. Unternehmen digitalisieren so ihre Prozesse und Teilprozesse und schließen Applikationslücken in der Datenarbeit. GAPTEQ ist einfach in der Handhabung, clever im Pricing, smart in der Technologie. Das von den Business-Spezialisten Hermann Hebben, Christian Stöllinger und Steffen Vierkorn im Jahr 2016 gegründete Unternehmen hat seinen Sitz mit Entwicklung, Support, Vertrieb und Partner-Management im oberbayerischen Brannenburg. GAPTEQ ist On-Premise und für die Cloud verfügbar. www.gapteq.com

Pressekontakt:

ars publicandi Gesellschaft für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit mbH
Frau Martina Overmann
Schulstraße 28
66976 Rodalben

fon ..: +49 6331 5543-13
email : movermann@ars-pr.de

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Whistleblowerhotline und IT

Bei allen Meldekanälen muss die Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers gewahrt sein, damit dieser keinerlei Repressalien zu befürchten hat. Auch die IT Abteilung muss außen vor sein.

BildAutorin & Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer – Expertin für Compliance Themen

Whistleblowerhotline und IT
Die Richtlinie umfasst folgende Anforderungen an die digitale Umsetzung:

Einrichtung von Kanälen und Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Möglichkeit zur schriftlichen und mündlichen Meldung
Schutz der Identität des Hinweisgebers und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden
Empfangsbestätigung an den Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen
Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten
Dokumentation aller eingehenden Meldungen
Maßnahmen, um jede Form von Repressalien gegen den Hinweisgeber zu verhindern (etwa Einschüchterung, Rufschädigung oder fristlose Kündigung)
Erfordernisse in der digitalen Umsetzung
Welche Erforderlichkeiten gibt es nun für die digitale Umsetzung. Ich habe einige wichtige Punkte zusammengestellt:

Eindeutige Meldewege
Aufklärung und Handreichung über Möglichkeiten und Grenzen
Sicherer Kommunikationsweg
Eingangsbestätigung
Rückmeldung
„Sicheres Postfach“
Das Postfach wird bei Meldung erstellt und ist z.B. nur über einen generierten Code abrufbar
Dokumentation aller eingegangenen Meldung
In allen Schritten gilt, dass Vertraulichkeit und Schutz gewährleistet werden müssen. Gerade in der heutigen Zeit ist der Datenschutz extrem wichtig.

Erfordernisse und Anforderungen
Es reicht aus, eine Meldestelle konzernweit einzurichten. Das HinSchG erlaubt mit dem sog. „Konzernprivileg“ konzernweite Meldestellen. Danach kann die interne Meldestelle eines Unternehmens auch innerhalb eines Konzerns zentral bei einer Konzerngesellschaft eine unabhängige und vertrauliche Stelle als Dritter im Sinne des § 14 Absatz 1 HinSchG angesiedelt werden. Dabei ist es notwendig, dass die originäre Verantwortung dafür, einen festgestellten Verstoß weiterzuverfolgen und zu beheben, immer bei dem jeweiligen beauftragenden Konzernunternehmen verbleibt. Für hinweisgebende Personen muss ein leichter Zugang gewährleistet (z.B. keine sprachlichen Barrieren) sein.

Der Scope in der digitalen Umsetzung : Usability und Zugänglichkeit des Systems

Unternehmen sollten intensiv ein einfach zu nutzendes, internes Hinweisgebersystem unterstützen, um möglichst starke Anreize zu setzen, dass das interne Hinweisgebersystem vorrangig genutzt wird und somit ein externer Hinweis möglichst unterbleibt.

Die Unternehmen sollten dafür den Beschäftigten klare und leicht zugängliche Informationen über die Nutzung des internen Meldeverfahrens an die Hand geben. Die Möglichkeit einer externen Meldung darf hierdurch jedoch nicht beschränkt oder erschwert werden.

Vertraulichkeit & Dokumentation
Wie sieht es nun mit der Vertraulichkeit und Beschränkung von Nutzern aus?
Die eigene IT Abteilung muss von den Informationen abgeschirmt sein – da sie in der Regel nicht die zuständige Stelle zur Bearbeitung der Meldungen ist. Einzig die zur Bearbeitung der Meldungen zuständige Stelle darf Inhalte einsehen

Wie sieht es mit der Dokumentation im System aus?
Die in einer Meldestelle für die Entgegengenahme von Meldungen zuständige Stelle, dokumentiert alle eingehenden Meldungen in dauerhaft abrufbarer Weise unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes. Erfolgt die Meldung über das Telefon oder über eine andere Art der Sprachübermittlung, darf eine brauchbare Tonaufzeichnung des Gespräches nur mit der Einwilligung der hinweisgebenden Person erfolgen. Die Dokumentation ist drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens zu löschen.

Anforderungen an das IT-System
Welche Anforderungen werden nun an die Datensicherheit gestellt.

Folgende Maßnahmen fallen unter den Begriff: „Geeignete technische Sicherheitsmaßnahmen“

Schutz vor maschinellen Angriffen
Erstellung und Zugang zum sicheren Postfach
Einsichtnahme nur durch Hinweisgeber
Beschränkung von Nutzerzugängen
Kein Zugriff der Betreibenden Personen des Systems
Alleiniger inhaltlicher Zugriff zuständige Meldestelle
Verschlüsselung der Falldaten
Übermittlungssicherheit (via SSL / EtoE)
Serverstandort (und z.B. ISO 27001 für den Hostingbetreiber)
Praktische Umsetzung – Whistleblowerhotline und IT
Die Vertraulichkeit der Meldungen ist digital abbildbar.
Bei allen Meldekanälen muss die Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers gewahrt sein, damit dieser keinerlei Repressalien zu befürchten hat.
Da alle Meldungen von Verstößen dokumentiert und Folgemaßnahmen ergriffen werden müssen, sollte jede Meldung abrufbar und für Compliance-Beauftragte leicht zu bearbeiten sein.

Internationale bzw. globale Unternehmen sollten auf eine orts- und zeitunabhängige Hinweisabgabe achten

Bei der Umsetzung des internen Meldekanals sollte darauf geachtet werden, dass die für die Bearbeitung der Meldungen zuständigen Mitarbeitenden speziell geschult und auch mit den geltenden Datenschutzvorschriften vertraut sind, damit sie die Meldungen effizient bearbeiten und die Kommunikation mit den Hinweisgebenden sowie geeignete Folgemaßnahmen einleiten können.

Welche Maßnahmen sind zu empfehlen?
Binden Sie bereits in die Onboarding Prozesse Compliance und Datenschutz Schulungen sowie eine Aufklärung zur Whistleblowerhotline mit ein.

Evaluieren Sie Ihr Compliance Management System durch regelmäßige Risikoanalysen und Anpassungen. Auch an dieser Stelle sollten die Ergebnisse der Whistleblowerhotline integriert werden.

Sorgen Sie für ein Handbuch, welches für jeden Mitarbeitenden zugänglich ist!

Veröffentlichen Sie regelmäßig Compliance Hinweise im Intranet!

Veranstalten Sie regelmäßige Schulungen und E-Learnings!

Ich stehe für Beratungen zur Verfügung.

Viel Erfolg!

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
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Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

o Kommunikation im Team, Schulungen Resilienz, Gesunde Führung, Führung auf Distanz
o Verkaufstraining
o Telefontraining
o Business Knigge
o Social Media
o Digitalisierung
o Compliance
o Datenschutz
o Zeitmanagement
o Ereignismanagement

Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
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Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

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