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24-Stunden-Betreuung: Warum klare Qualitätskriterien Familien Orientierung geben

Eine verlässliche Seniorenbetreuung zu Hause hilft, wenn der Alltag nicht dauerhaft durch die Familie getragen werden kann. Die 24-Stunden-Betreuung bietet dafür ein tragfähiges Modell!

BildFür viele Familien ist die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft der Weg, den Verbleib älterer Menschen im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Die häufig verwendete Bezeichnung „24-Stunden-Betreuung“ beschreibt dabei vor allem die Präsenz einer Betreuungskraft im Haushalt und eine verlässliche Begleitung im Alltag. Sie bedeutet jedoch keine Arbeitsleistung ohne Ruhezeiten und ersetzt keine medizinische Pflege. „Viele Familien kommen zu uns, wenn sie merken, dass punktuelle Hilfe nicht mehr ausreicht. Dann geht es nicht mehr nur um einzelne Handgriffe, sondern um eine Struktur, die den Alltag trägt und Angehörige dauerhaft entlastet“, sagt Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund. Die SHD ist auf die Organisation der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft spezialisiert und als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt.

Entscheidend ist aus Sicht von Stefan Lux eine sorgfältige Bedarfserhebung. Der Pflegegrad allein beschreibe nicht, was im Haushalt tatsächlich benötigt werde. Mobilität, kognitive Einschränkungen, nächtliche Unruhe, Wohnsituation, familiäre Unterstützung und medizinische Anforderungen müssten gemeinsam betrachtet werden. Erst daraus ergebe sich, welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernehmen könne und welche Leistungen durch ambulante Pflege oder andere Fachstellen ergänzt werden müssten. Ein zentrales Qualitätskriterium ist die klare Abgrenzung der Aufgaben. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft umfasst Unterstützung im Haushalt, Begleitung im Alltag, Hilfe bei der Tagesstruktur, soziale Präsenz und Beaufsichtigung zur Risikoreduktion. Medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu diesem Tätigkeitsfeld. „Eine gute Betreuungslösung entsteht nicht durch unklare Erwartungen. Sie entsteht durch klare Zuständigkeiten und durch eine Organisation, die im Alltag funktioniert“, betont Stefan Lux.

Auch die Wohnsituation spielt eine wichtige Rolle. Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt und benötigt einen eigenen Rückzugsraum, geregelte Arbeitszeiten und klare Absprachen. Familien profitieren davon, wenn diese Punkte vor Beginn der Betreuung geklärt sind. Das reduziert Missverständnisse und hilft, eine stabile Zusammenarbeit aufzubauen. Neben der persönlichen Passung und der Organisation im Haushalt ist die rechtliche Tragfähigkeit ein wesentlicher Bestandteil seriöser Betreuung. Beschäftigungs- oder Vertragsmodelle müssen nachvollziehbar sein, Nachweise und Pflichten berücksichtigen und Arbeitsbedingungen ermöglichen, die mit Ruhezeiten und klaren Zuständigkeiten vereinbar sind.

Für viele Familien kommt zudem die Frage der Finanzierung hinzu. Da SHD als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt ist, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Pflegekasse für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden. Dazu gehören der Entlastungsbetrag und Möglichkeiten der Umwandlung von Pflegesachleistungen, soweit die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind. „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist kein starres Produkt. Der Bedarf verändert sich, etwa nach Krankenhausaufenthalten, bei zunehmender Mobilitätseinschränkung oder bei kognitiven Veränderungen. Deshalb brauchen Familien einen Anbieter, der nicht nur vermittelt, sondern die Versorgung auch organisatorisch begleitet“, erklärt Stefan Lux. Für Angehörige bedeutet professionelle Betreuung vor allem Entlastung. Sie müssen nicht mehr jede Lücke selbst schließen, behalten aber eine wichtige Rolle im Leben der pflegebedürftigen Person. „Die Betreuungskraft ersetzt nicht die Familie. Sie schafft den Rahmen, in dem Familie wieder Familie sein kann“, so Stefan Lux.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Herr Stefan Lux
Berghofer Straße 176
44269 Dortmund
Deutschland

fon ..: 0231 5897988-0
web ..: http://www.shd-dortmund.de
email : info@shd-dortmund.de

Über die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH

Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist ein von Stefan Lux geführtes Unternehmen aus Dortmund, das sich auf die 24-Stunden-Seniorenbetreuung (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) und die Seniorenbetreuung auf Stundenbasis spezialisiert hat. Dafür arbeitet die SHD Seniorenhilfe Dortmund mit mehr als 1000 osteuropäischen Pflegekräften zusammen, die eine Rundum-Betreuung und -Versorgung der Kunden gewährleisten. Dazu gehören alle Tätigkeiten der Haushaltsführung wie Einkaufen, Putzen, Waschen, Kochen oder Bügeln, aber auch eine individuelle Unterstützung bei alltäglichen Dingen des Lebens, etwa der Körperpflege und -hygiene, beim An- und Auskleiden sowie bei der Grundpflege. Dabei stimmen sich die Betreuungskräfte eng mit Ärzten und Therapeuten ab. Ebenso gehört die soziale Begleitung zum Aufgabengebiet der SHD Seniorenhilfe Dortmund- Betreuungskräfte. SHD Seniorenhilfe Dortmund übernimmt dabei die gesamte Beratung, Organisation und Logistik, sodass Kunden im Rahmen der Seniorenhilfe des Dortmunder Unternehmens sämtliche Leistungen aus einer Hand erhalten und über einen festen Ansprechpartner verfügen. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist an Rhein und Ruhr sowie in Westfalen und damit im Großraum Dortmund-Bochum-Essen-Duisburg-Düsseldorf sowie in Städten wie Wuppertal und Mönchengladbach für Kunden tätig. Seit Anfang 2018 bietet die SHD ihre Dienstleistungen auch unter dem Label SHD-Rhein-Nahe von Bockenau bei Bad Kreuznach in der gesamten Region Rhein-Nahe an. Seit 2020 führt die SHD Dortmund GmbH gemeinsame internationale Gesellschaften mit der polnischen Carework-Gruppe und hat mit dem Partner die Dachmarke Arbeitlandia GmbH als „Leuchtturm“ für seriöses und professionelles Arbeiten in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gegründet. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund hat gemeinsam mit der CareWork Seniorenhilfe Deutschland auch die Möglichkeit ins Leben gerufen, häusliche Seniorenbetreuung auf Stundenbasis in Anspruch zu nehmen. Die SHD Seniorenhilfe ist nach § 45a SGB XI als Anbieter von Entlastungsleistungen anerkannt. Geschäftsführer Stefan Lux ist seit November 2023 Vorsitzender des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP). Weitere Informationen unter www.shd-dortmund.de und www.shd-rhein-nahe.de

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Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
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Demenz zu Hause begleiten: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft kann Familien deutlich entlasten

Demenz verändert den Alltag von Betroffenen und Angehörigen. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft kann Orientierung geben, Risiken reduzieren und den Verbleib im vertrauten Zuhause unterstützen.

BildDemenz betrifft nicht nur Gedächtnis und Sprache. Häufig verändern sich auch Aufmerksamkeit, Antrieb, Handlungsplanung, Schlafrhythmus und die Fähigkeit, alltägliche Situationen einzuordnen. Für Familien entsteht dadurch eine besondere Belastung, weil der Unterstützungsbedarf nicht nur zu festen Zeiten auftritt, sondern über den Tag verteilt. „Bei Demenz entstehen viele Risiken zwischen einzelnen Pflegeeinsätzen. Genau dort kann Betreuung in häuslicher Gemeinschaft unterstützen, weil eine Betreuungskraft im Haushalt lebt und den Alltag kontinuierlich begleitet“, sagt Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund. Die SHD organisiert Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, häufig auch als 24-Stunden-Betreuung bezeichnet, und ist als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt.

Typische Situationen im Demenzalltag sind nächtliche Unruhe, Weglauftendenzen, Sturzrisiken, unregelmäßiges Essen und Trinken oder wiederholte Verunsicherung in vertrauter Umgebung. Einzelne ambulante Einsätze können pflegerische Leistungen abdecken, tragen aber nicht den gesamten Tagesverlauf. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft setzt an dieser Stelle an. Sie schafft wiederkehrende Abläufe, begleitet Übergänge im Tagesverlauf und unterstützt dabei, dass der Haushalt verständlich und sicher bleibt. „Demenz ist für Familien oft deshalb so belastend, weil sie ständige Aufmerksamkeit verlangt. Angehörige geraten in dauerhafte Alarmbereitschaft, besonders wenn Unruhe in der Nacht, Desorientierung oder Sturzgefahr hinzukommen“, erklärt Stefan Lux. Eine Betreuungskraft könne hier entlasten, indem sie Mahlzeiten begleitet, Getränke anbietet, Wege im Haushalt sichert, auf Veränderungen achtet und durch Präsenz Verunsicherung reduziert.

Wichtig ist dabei eine klare Abgrenzung zur medizinischen Pflege. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ersetzt keine Behandlungspflege und keine ärztlichen Entscheidungen. Sie kann jedoch im Alltag Beobachtungen ermöglichen, die für Angehörige, Hausärzte oder ambulante Pflegedienste wertvoll sind. Veränderungen im Gangbild, Gewichtsverlust, auffällige Unruhe, verändertes Trinkverhalten oder Hinweise auf Schmerzen werden im Tagesverlauf oft früher sichtbar, wenn eine Betreuungskraft regelmäßig vor Ort ist. Auch die Kommunikation verändert sich bei Demenz. Betroffene suchen Begriffe, wiederholen Fragen oder erleben Situationen anders als ihre Umgebung. Korrekturen und lange Erklärungen helfen häufig nicht. Eine Betreuungskraft kann über ruhige Wiederholung, vertraute Routinen und handlungsnahe Begleitung zur Stabilität beitragen. „Bei Demenz ist das Zuhause ein wichtiges Orientierungssystem. Wenn vertraute Räume erhalten bleiben und der Tag nachvollziehbar bleibt, kann das die Versorgung erheblich stabilisieren“, sagt Stefan Lux.

Für Angehörige bedeutet eine solche Unterstützung nicht, Verantwortung abzugeben. Vielmehr wird Verantwortung teilbar. Familien können ihre Rolle besser halten, wenn sie nicht jede Alltagssituation selbst auffangen müssen. Das senkt das Risiko von Überlastung und kann dazu beitragen, einen Heimaufenthalt hinauszuzögern oder zu vermeiden, soweit die individuelle Situation dies zulässt. Auch die Finanzierung muss bei Demenz früh betrachtet werden, da der Bedarf selten gleichmäßig verläuft. Phasen relativer Stabilität können sich mit Phasen stärkerer Unruhe oder eingeschränkter Mobilität abwechseln. Da SHD als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt ist, können unter bestimmten Voraussetzungen Entlastungsleistungen und weitere Erstattungsmöglichkeiten relevant werden. „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft macht Demenz nicht einfach. Sie kann aber Bedingungen schaffen, unter denen der Alltag zuhause besser organisiert wird. Genau das brauchen viele Familien, wenn sie den Verbleib im eigenen Zuhause verantwortungsvoll ermöglichen wollen“, fasst Stefan Lux zusammen.

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Über die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH

Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist ein von Stefan Lux geführtes Unternehmen aus Dortmund, das sich auf die 24-Stunden-Seniorenbetreuung (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) und die Seniorenbetreuung auf Stundenbasis spezialisiert hat. Dafür arbeitet die SHD Seniorenhilfe Dortmund mit mehr als 1000 osteuropäischen Pflegekräften zusammen, die eine Rundum-Betreuung und -Versorgung der Kunden gewährleisten. Dazu gehören alle Tätigkeiten der Haushaltsführung wie Einkaufen, Putzen, Waschen, Kochen oder Bügeln, aber auch eine individuelle Unterstützung bei alltäglichen Dingen des Lebens, etwa der Körperpflege und -hygiene, beim An- und Auskleiden sowie bei der Grundpflege. Dabei stimmen sich die Betreuungskräfte eng mit Ärzten und Therapeuten ab. Ebenso gehört die soziale Begleitung zum Aufgabengebiet der SHD Seniorenhilfe Dortmund- Betreuungskräfte. SHD Seniorenhilfe Dortmund übernimmt dabei die gesamte Beratung, Organisation und Logistik, sodass Kunden im Rahmen der Seniorenhilfe des Dortmunder Unternehmens sämtliche Leistungen aus einer Hand erhalten und über einen festen Ansprechpartner verfügen. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist an Rhein und Ruhr sowie in Westfalen und damit im Großraum Dortmund-Bochum-Essen-Duisburg-Düsseldorf sowie in Städten wie Wuppertal und Mönchengladbach für Kunden tätig. Seit Anfang 2018 bietet die SHD ihre Dienstleistungen auch unter dem Label SHD-Rhein-Nahe von Bockenau bei Bad Kreuznach in der gesamten Region Rhein-Nahe an. Seit 2020 führt die SHD Dortmund GmbH gemeinsame internationale Gesellschaften mit der polnischen Carework-Gruppe und hat mit dem Partner die Dachmarke Arbeitlandia GmbH als „Leuchtturm“ für seriöses und professionelles Arbeiten in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gegründet. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund hat gemeinsam mit der CareWork Seniorenhilfe Deutschland auch die Möglichkeit ins Leben gerufen, häusliche Seniorenbetreuung auf Stundenbasis in Anspruch zu nehmen. Die SHD Seniorenhilfe ist nach § 45a SGB XI als Anbieter von Entlastungsleistungen anerkannt. Geschäftsführer Stefan Lux ist seit November 2023 Vorsitzender des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP). Weitere Informationen unter www.shd-dortmund.de und www.shd-rhein-nahe.de

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Ambulanter Pflegedienst und 24-Stunden-Betreuung: Zusammenarbeit stärkt die Versorgung zu Hause

Die 24-Stunden-Betreuung in häuslicher Gemeinschaft kann den Tagesverlauf stabilisieren, während ein ambulanter Pflegedienst medizinische und pflegerische Aufgaben übernimmt.

BildDie Versorgung älterer Menschen zu Hause besteht in vielen Familien aus mehreren Bausteinen. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt pflegerische Fachleistungen und Behandlungspflege, wenn medizinische Anforderungen bestehen. Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft sorgt dafür, dass der Alltag zwischen diesen Einsätzen verlässlich begleitet wird. „Ambulante Pflege kann sehr viel leisten, sie arbeitet aber in der Regel mit zeitlich begrenzten Einsätzen. Dazwischen liegt der Alltag, und genau dort entstehen viele Versorgungslücken“, sagt Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund. Die SHD organisiert Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und ist als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt.

Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und begleitet den Tagesverlauf. Sie unterstützt bei Mahlzeiten, erinnert an Trinkmengen, begleitet Wege, bereitet Termine vor, stabilisiert Routinen und beobachtet Veränderungen im Alltag. Medizinische Maßnahmen bleiben Aufgabe von Fachkräften. Gerade diese Abgrenzung macht die Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten tragfähig. „Eine Betreuungskraft ersetzt keinen Pflegedienst. Sie schafft aber die Alltagsbedingungen, unter denen pflegerische Leistungen besser greifen können“, erklärt Stefan Lux. Wenn nach einem Pflegeeinsatz niemand darauf achtet, ob die betreute Person ausreichend trinkt, sicher geht oder zur Ruhe kommt, kann Versorgung trotz fachlich korrekt erbrachter Pflege instabil bleiben.

Besonders relevant ist diese Zusammenarbeit bei kognitiven Einschränkungen, Demenz, Sturzrisiken und chronischen Erkrankungen. Die Betreuungskraft sieht den Tagesverlauf und kann Veränderungen bemerken, die bei einzelnen Einsätzen nicht sichtbar werden. Dazu gehören unsicheres Gehen, verändertes Schlafverhalten, ungewöhnliche Unruhe, weniger Appetit oder Hinweise auf Schmerzen. Solche Beobachtungen können Angehörigen und Pflegediensten helfen, Entwicklungen früher einzuordnen. Voraussetzung ist eine klare Aufgabenklärung im Haushalt. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt medizinische und pflegerische Fachleistungen, die Betreuungskraft begleitet im Rahmen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft den Alltag. Wenn diese Zuständigkeiten nicht vermischt werden, können beide Bereiche einander ergänzen. Das schützt die betreute Person, entlastet Angehörige und verhindert, dass Betreuungskräfte mit Aufgaben belastet werden, die fachlich nicht in ihren Bereich fallen.

Auch für Angehörige ist die Zusammenarbeit ein wichtiger Entlastungsfaktor. Versorgung zu Hause bringt zahlreiche Abstimmungsaufgaben mit sich: Arzttermine, Rezepte, Hilfsmittel, Medikamentenpläne, Abrechnungsfragen und die Kommunikation mit verschiedenen Beteiligten. Eine Betreuungskraft vor Ort kann Abläufe begleiten, Unterlagen vorbereiten und den Haushalt so stabilisieren, dass Angehörige nicht dauerhaft als Koordinationsstelle fungieren müssen. Rechtliche und finanzielle Fragen bleiben auch in kooperativen Versorgungsmodellen wichtig. Ein Haushalt, der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft langfristig organisiert, benötigt verlässliche Arbeitsbedingungen, klare Ruhezeiten und nachvollziehbare Vertragsstrukturen. Da SHD als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt ist, können bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Erstattungsmöglichkeiten für Unterstützungsleistungen relevant werden. „Die Zukunft der Versorgung zu Hause liegt häufig nicht in einem Entweder-oder. Sie liegt in einer sauberen Aufgabenverteilung. Der Pflegedienst bringt Fachlichkeit ein, die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft trägt den Alltag. Wenn beides gut abgestimmt ist, entsteht für Familien eine belastbare Seniorenbetreuung zu Hause“, fasst Stefan Lux zusammen.

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Über die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH

Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist ein von Stefan Lux geführtes Unternehmen aus Dortmund, das sich auf die 24-Stunden-Seniorenbetreuung (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) und die Seniorenbetreuung auf Stundenbasis spezialisiert hat. Dafür arbeitet die SHD Seniorenhilfe Dortmund mit mehr als 1000 osteuropäischen Pflegekräften zusammen, die eine Rundum-Betreuung und -Versorgung der Kunden gewährleisten. Dazu gehören alle Tätigkeiten der Haushaltsführung wie Einkaufen, Putzen, Waschen, Kochen oder Bügeln, aber auch eine individuelle Unterstützung bei alltäglichen Dingen des Lebens, etwa der Körperpflege und -hygiene, beim An- und Auskleiden sowie bei der Grundpflege. Dabei stimmen sich die Betreuungskräfte eng mit Ärzten und Therapeuten ab. Ebenso gehört die soziale Begleitung zum Aufgabengebiet der SHD Seniorenhilfe Dortmund- Betreuungskräfte. SHD Seniorenhilfe Dortmund übernimmt dabei die gesamte Beratung, Organisation und Logistik, sodass Kunden im Rahmen der Seniorenhilfe des Dortmunder Unternehmens sämtliche Leistungen aus einer Hand erhalten und über einen festen Ansprechpartner verfügen. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist an Rhein und Ruhr sowie in Westfalen und damit im Großraum Dortmund-Bochum-Essen-Duisburg-Düsseldorf sowie in Städten wie Wuppertal und Mönchengladbach für Kunden tätig. Seit Anfang 2018 bietet die SHD ihre Dienstleistungen auch unter dem Label SHD-Rhein-Nahe von Bockenau bei Bad Kreuznach in der gesamten Region Rhein-Nahe an. Seit 2020 führt die SHD Dortmund GmbH gemeinsame internationale Gesellschaften mit der polnischen Carework-Gruppe und hat mit dem Partner die Dachmarke Arbeitlandia GmbH als „Leuchtturm“ für seriöses und professionelles Arbeiten in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gegründet. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund hat gemeinsam mit der CareWork Seniorenhilfe Deutschland auch die Möglichkeit ins Leben gerufen, häusliche Seniorenbetreuung auf Stundenbasis in Anspruch zu nehmen. Die SHD Seniorenhilfe ist nach § 45a SGB XI als Anbieter von Entlastungsleistungen anerkannt. Geschäftsführer Stefan Lux ist seit November 2023 Vorsitzender des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP). Weitere Informationen unter www.shd-dortmund.de und www.shd-rhein-nahe.de

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Betreuung fördern, Unterhalt vergessen?

Das Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, kurz KiMoG, will Betreuung nach Trennung stärken. ISUV begrüßt das, fordert aber: Wer Betreuung fair regelt, muss Unterhalt mitdenken.

BildWer partnerschaftliche Betreuung stärkt, muss auch den Unterhalt neu regeln – vier von fünf befragten Trennungseltern sehen das genauso.

Der Referentenentwurf zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) will die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach einer Trennung fördern – ein Ziel, das der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) e. V. ausdrücklich begrüßt. Doch wer die Mitbetreuung beider Eltern stärkt, kann das Unterhaltsrecht nicht unverändert lassen.

Genau diese Grenze des geltenden Rechts hat der Bundesgerichtshof zuletzt markiert – und damit die rechtspolitische Anschlussfrage an den Gesetzgeber zurückgespielt. Eine aktuelle ISUV-Mitgliederbefragung zeigt, wie klar die Betroffenen das sehen: 83,1 Prozent unterstützen eine gemeinsame Reform von Umgangs- und Unterhaltsrecht. Dahinter steht ein tiefes Ungerechtigkeitsempfinden – 73,9 Prozent halten das geltende Unterhaltsrecht für ungerecht.

Die offene Anschlussfrage an den Gesetzgeber

Mit Beschluss vom 15. April 2026 (Az. XII ZB 415/25) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass das geltende Recht eine Verrechnung von Betreuungsanteilen mit dem Barunterhalt nicht zulässt: Wer ein Kind erheblich mitbetreut, wird dadurch nach geltendem Recht nicht automatisch anteilig vom Barunterhalt entlastet. Eine echte, an den Betreuungsanteilen orientierte Berechnung ist nach jetziger Gesetzeslage nicht möglich – dafür bräuchte es, so der BGH ausdrücklich, eine gesetzliche Grundlage. Das Gericht verweist die Frage damit an den Gesetzgeber.

Hier setzt ISUV an: Wenn das KiMoG partnerschaftliche Betreuung fördert, so bedarf dieser Ansatz der unterhaltsrechtlichen Flankierung. Partnerschaftliche Betreuung bedeutet auch, dass beide Elternteile ihre Einkünfte in die Versorgung ihrer gemeinsamen Kinder, in deren Unterhalt, einbringen. Bliebe das Unterhaltsrecht unverändert würde der gewollte partnerschaftliche Ansatz in der Kindesbetreuung verfehlt. Umgang und Unterhalt lassen sich deshalb nicht sinnvoll getrennt regeln.

Was die Befragung zeigt

* Die Zustimmung zur gemeinsamen Reform reicht quer durch beide Gruppen – sie ist kein Männer- und kein Frauenthema, sondern Ausdruck eines geteilten Gerechtigkeitsempfindens bei Müttern wie Vätern.
* 41,1 Prozent geben an, dass ihr Betreuungsaufwand bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt wird; rund die Hälfte (49,2 Prozent) sieht den eigenen Lebensstandard spürbar eingeschränkt.
* 45,4 Prozent bevorzugen als Reformlösung eine gleitende Unterhaltsanpassung ab 30 Prozent Betreuungsanteil; ein gemeinsamer Topf für Kindeskosten findet bei Vätern (35,2 Prozent) und Müttern (34,5 Prozent) nahezu gleich starke Zustimmung.

Stimmen aus der Befragung

Wie unterschiedlich die Ausgangslagen sind und wie ähnlich doch das Problem, zeigen die anonymisierten Antworten der Befragten. Ein Vater rechnet vor, wie weit die amtlichen Annahmen von der Realität entfernt sind: _“Der vor Gericht berücksichtigte Eigenbedarf in Höhe von 520 Euro für die Warmmiete ist fernab jeglicher Lebensrealität – nicht nur in Großstädten.“_ Dass die Belastung längst keine Frage des Geschlechts mehr ist, macht eine Mutter deutlich: _“Ich zahle als Kindesmutter Unterhalt plus laufende Kosten an den Kindesvater. Ich bin chronisch krank mit Schwerbehinderung und habe 15 Jahre für das Kind auf Karriere verzichtet – und nun die schlechte Steuerklasse und eine absehbare Rentenlücke.“_

Und viele Befragte denken Reform bereits weiter als bis zur reinen Geldfrage. Eine Mutter bringt auf den Punkt, woran das Leitbild gemeinsamer Verantwortung in der Praxis hängt: _“Beide Eltern sollten sich engagiert 50:50 einbringen und jeweils die Hälfte der Kosten tragen. Dazu braucht es mehr Betreuungsplätze und flexiblere Arbeitszeiten.“_

Einordnung durch die Bundesvorsitzende

„Im Zentrum steht für uns das Kind: Es hat ein Recht auf beide Eltern – auf ihre Zeit, ihre Zuwendung und ihre Fürsorge. Genau deshalb ist es richtig, dass das KiMoG die partnerschaftliche Betreuung fördern will“, sagt Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende des ISUV, die in dieser Woche an der Anhörung des Bundesjustizministeriums zum Referentenentwurf teilgenommen hat. „Aber Umgang und Unterhalt werden weiterhin getrennt betrachtet: erst der Umgang, der Unterhalt später oder gar nicht. Diese Trennung halten wir für nicht mehr haltbar. Es wäre ein Missverständnis, das BGH-Urteil so zu lesen, als erübrige sich damit eine Unterhaltsreform – das Gegenteil ist der Fall. Wenn man anerkennt, dass sich die Lebenswirklichkeit von Trennungsfamilien geändert hat, muss man auch die finanzielle Seite mitdenken. Drei von vier unserer befragten Mitglieder empfinden das geltende Recht als ungerecht. Diese Stimmen sollte der Gesetzgeber nicht überhören. Welches Betreuungsmodell zu ihrer Familie passt, entscheiden die Eltern dabei am besten selbst.“

Drei konkrete Forderungen des ISUV

* Umgangs- und Unterhaltsrecht gemeinsam reformieren: Was im KiMoG bei der Betreuung beginnt, muss beim Unterhalt konsequent zu Ende gedacht werden. Die vom BGH markierte Grenze bei der Auslegung des geltenden Rechts muss beachtet werden; es ist nunmehr am Gesetzgeber, durch eine Änderung des Unterhaltsrechts den gemeinsam betreuenden Elternteilen den erforderlichen wirtschaftlichen Freiraum zu verschaffen, statt die Frage auf unbestimmte Zeit zu vertagen. 83,1 Prozent der befragten Mitglieder tragen diese Forderung mit.
* Gleitende Unterhaltsanpassung ab 30 Prozent Betreuungsanteil: Die Unterhaltsberechnung muss die tatsächlich geleistete Betreuung beider Eltern abbilden und beide Elterneinkommen einbeziehen, statt von einem überholten Modell „eine betreut, einer zahlt“ auszugehen.
* Freie Modellwahl absichern und die Voraussetzungen schaffen, dass beide Eltern betreuen und arbeiten können: Kinder haben ein Recht auf beide Eltern – das gelingt am besten, wenn das Leitbild „beide betreuen, beide gehen arbeiten“ auch praktisch trägt. Dafür braucht es verlässliche Ganztagsschulen, gute Kitas und bezahlbaren Wohnraum. Erst dann können beide Elternteile voll erwerbstätig bleiben, was zugleich der Altersarmut vorbeugt. Reformen müssen die freie Wahl des Betreuungsmodells rechtlich stützen und beide Elternteile als gleichermaßen verantwortlich anerkennen, ohne ein Modell vorzuschreiben.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ISUV e.V.
Frau Tanja Weerts
Sulzbacher Straße 31 31
90489 Nürnberg
Deutschland

fon ..: 06074919001
web ..: https://www.isuv.de
email : t.weerts@isuv.de

Der ISUV e. V. ist ein gemeinnütziger Interessenverband, der sich seit 50 Jahren dafür einsetzt, dass Eltern in Trennung ihre Kinder gemeinsam großziehen und gemeinsam Elternverantwortung übernehmen. Wir stehen als Verband dafür, dass Trennungseltern selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell sie auswählen, da sie selbst am besten wissen, welches Modell am besten zu ihren Lebensumständen passt. Seit unserer Gründung im Jahr 1975 haben wir uns kontinuierlich dafür engagiert, die Rechte und Interessen von Personen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Mit über 5.000 Mitgliedern, rund 60 bundesweiten Kontaktstellen und über 100 ehrenamtlichen Helfern bieten wir Betroffenen schnelle und kompetente Hilfe in der emotionalen Zeit einer Trennung.

Pressekontakt:

ISUV e.V.
Frau Melanie Ulbrich
Sulzbacher Straße 31
90489 Nürnberg

fon ..: 06074919001
email : presse@isuv.de

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duftmomente.net startet: Akustische Auszeiten für ruhige Momente in Betreuung und Pflege

Neue Impulse für ruhige Momente im Pflegealltag: Auf duftmomente.net finden sich Duftreisen, die Hörgeschichten mit passenden Düften verbinden.

BildMit duftmomente.net ist ein neues Online-Angebot gestartet, das speziell für ruhige Momente in Betreuung, Begleitung und Pflege entwickelt wurde. Auf der Website finden sich sogenannte Duftreisen – etwa 14-minütige Hörgeschichten, die an stimmungsvolle Orte führen und mit einem passenden Duft begleitet werden können.

Die Idee dahinter ist einfach: Ein angenehmer Duft und eine ruhige Geschichte können gemeinsam eine Atmosphäre schaffen, die Entlastung, Ruhe, Vertrautheit oder auch sanfte Aktivierung unterstützt. Die Duftreisen eignen sich für kleine 1:1-Momente im Pflegealltag, für Auszeiten zwischendurch oder als Impuls in der Begleitung älterer Menschen.

Das Angebot richtet sich an ambulante Pflegedienste, Betreuungskräfte, pflegende Angehörige sowie an Menschen, die Senioren begleiten und im Alltag nach unkomplizierten, sofort einsetzbaren Ideen suchen. Die Hörgeschichten können direkt angehört oder als Anregung zum eigenen Vorlesen genutzt werden. Wer lieber selbst vorliest, findet mit dem Buch „Duftreisen für ruhige Momente“ zudem eine ergänzende Alternative.

Zum Start von duftmomente.net stehen einzelne Duftreisen sowie erste thematisch zusammengestellte Duftreisen-Sets zur Verfügung. Die Geschichten greifen bekannte Duftwelten wie Lavendel, Rose, Jasmin, Orange, Kaffee, Rosmarin, Kiefer, Zimt oder Meeresbrise auf und verbinden sie mit stimmungsvollen inneren Bildern.

„Im Pflegealltag fehlt oft die Zeit für aufwendige Vorbereitung. Genau hier setzt duftmomente.net an: mit kleinen akustischen Auszeiten, die ohne lange Vorbereitung genutzt werden können und eine wohltuende Atmosphäre schaffen“, sagt Anita Fischer, Autorin und Initiatorin von duftmomente.net.

Das Angebot ist bewusst alltagsnah gehalten. Es soll keine zusätzliche Belastung erzeugen, sondern eine leicht zugängliche Möglichkeit bieten, ruhige Momente entstehen zu lassen – sei es in der häuslichen Pflege, in der Betreuung oder in der Begleitung von Menschen mit Demenz oder im Hospizkontext.

Weitere Informationen, Hörproben und die ersten Duftreisen sind ab sofort auf der Website verfügbar.

Website: www.duftmomente.net

Pressekontakt:
Anita Fischer
duftmomente.net
anita@duftmomente.net

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Madeira by Bus
Frau Anita Fischer
Impasse do Espigao 6
9370-249 Estreito da Calheta
Portugal

fon ..: +49 6127 9022 733
web ..: https://duftmomente.net
email : anita@duftmomente.net

Über die Autorin
Anita Fischer lebt auf Madeira und entwickelt Inhalte, die kleine Auszeiten im Alltag ermöglichen.
Die Idee zu ihren Duftreisen ist auch aus eigener Erfahrung in der häuslichen Begleitung und Pflege entstanden.
So verbinden ihre Geschichten passende Düfte mit stimmungsvollen inneren Bildern und schaffen Impulse für ruhige Momente in Betreuung, Begleitung und Pflege.

Pressekontakt:

Madeira by Bus
Frau Anita Fischer
Impasse do Espigao 6
9370-249 Estreito da Calheta

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