Tag Archives: Altersdiskriminierung

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Altersdiskriminierung durch Kfz-Versicherer – Der lange Weg bis zur Entscheidung des Petitionsausschusses

Nach acht Jahren und fünf Monaten wurde am 17.1.24 der Bescheid über den Ausgang des Petitionsverfahrens, das der Deutsche Bundestag am 30. 11.2023 beschlossen hat, dem Petenten übersandt.

BildDer Verlauf der Petition war mehr oder minder offensichtlich mit hinhaltenden, Widerständen, Verzögerungen und Einflussnahmen versehen.

Bereits im September 2015 wurde die Petition an den Petitionsausschuss mit der Bitte, gesetzlich klarzustellen, dass in der Kraftfahrzeugversicherung eine unterschiedliche Behandlung wegen Alters nur dann zulässig sei, wenn die versicherungsmathematisch ermittelte Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen für den Verbraucher nachvollziehbar dargestellt werde und die Nachweise öffentlich zugänglich seien. Verbraucher seien vor Vertragsabschluss bzw. Vertragsänderung auf einen Alterszuschlag ausdrücklich hinzuweisen.

Im Laufe des Petitionsverfahrens von 101 Monaten wurden sechs weitere sachliche Ergänzungen zur Petition eingereicht.  Auch aus dem Grunde, weil kein Fortgang der Petition erkennbar wurde.

Vom Petitionsausschuss wurde viermal mitgeteilt, dass das Verfahren der Petition beendet sei. Gegen diese Niederschlagungen konnte sich der Petent erfolgreich durch weitere Sachverhaltsergänzungen wehren, sodass die Angelegenheit weiterverfolgt worden ist.

Eindreiviertel Jahr hat dann der Ausschuss den Petenten in Unkenntnis über den weiteren Ablauf gelassen. Eine Sachstandanfrage vom 13.7.22, ergab lediglich, zwei Schreiben des Petitionsausschusses, mit dem lapidar mitgeteilt wurde, dass die Prüfung noch andauert.

Der Deutsche Bundestag hatte am 30.11.2023 die Petition beraten und beschlossen, worüber der Petent erst mit Schreiben des Petitionsausschusses vom 8.1.24 mit Eingang am 17.1.24 informiert worden ist.

Die Petition wurde laut des Deutschen Bundestages an das Justizministerium als Material überwiesen, soweit es darum geht, einen Auskunftsanspruch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu verankern und die Versicherungen zu verpflichten, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen. Damit galt die Petition als abgeschlossen. Soweit der Beschluss des Deutschen Bundestages.

Ziel der Petition ist es, mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz die Benachteiligungen der Senioren zu beseitigen und die Versicherer zur Verpflichtung, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen.

Als Bürger dieser Republik fragt man sich, warum wurde diese Eingabe so lange hinausgezogen? Vermuten kann man hier deutlich, dass der politisch gebildete Ausschuss sich über Jahre nicht zu einer konstruktiven Entscheidung durchringen konnte.

Die jungen Kfz-Halter bis 25 Jahre und Senioren müssen durch unverkennbare Entscheidungsunwilligkeit und/oder Entscheidungsunfähigkeit des Petitionsausschusses über Jahre hohe Alterszuschläge zu ihren Kfz-Prämien zahlen.

Einen weiteren Aspekt, der durch den Petitionsausschuss erkennbar wurde, ist, dass ein Petent über eingeholte Stellungnahmen keine Kenntnis erhielt, sodass er sich dazu nicht äußern oder richtigstellen kann. Hier ist eine Benachteiligung der Petenten erkenntlich.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:


Herr Rainer Schäffer
Grohner Reeperbahn 13
28759 Bremen
Deutschland

fon ..: 042176209682
web ..: https://www.facebook.com/altersdiskriminierung66
email : schaeffer.bremen@gmail.com

Pressekontakt:


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Kfz-Versicherer HUK-Coburg rechnet mit Preissteigerungen für Autofahrer – Stellungnahme

Zuschläge auf Prämien in der Kfz-Versicherung sind ein Ärgernis, weil sie für junge und ältere Halter ein Ärgernis darstellen, zumal dieses nicht offen kommuniziert wird

Hohe Schäden bei wenig steigenden Beitragseinnahmen und verminderten Gewinnen in diesem Jahr führen zu erhöhten Prämien für die Kunden, so der Vorsitzende und Sprecher Jürgen Heitmann der HUK-Coburg. Er nannte unter anderem folgende Punkte: Das wäre der Ukrainekrieg, weiter Lieferschwierigkeiten der Hersteller und damit eine Beeinträchtigung der Konjunktur. 

Für das abgelaufene Jahr wird es bei der HUK-Coburg keine Rückerstattung geben. Die erheblichen Kfz-Schäden im Ahrntal nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal schlugen sich negativ wieder.  

Das Stat. Bundesamt weist die Preissteigerung bei den Ersatzteilen Kfz im Jahre 2020 auf 2021 mit 0,4 %  aus. Neuere Zahlen liegen nicht vor, sodass die behauptete Steigerung der HUK-Coburg von 4,5 % der Kosten für Pkw-Ersatzteile der HUK-Coburg zu Zweifeln einlädt.  

Die Ausführungen des HUK-Coburg Chefs zu den angepeilten Prämienerhöhungen scheinen teilweise nicht den relevanten Gegebenheiten zu entsprechen.   

Obwohl die HUK-Coburg im Jahre 2022 400.000 Neuverträge abschließen konnte und auf 13,4 Millionen versicherte Fahrzeuge kommt, scheint die Aussage der HUK-Coburg wegen gesunkener Beitragseinnahmen zweifelhaft zu sein.   

Überhaupt stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wo lassen die Kfz-Versicherer eigentlich der Zuschläge für die Kfz-Halter von 18 bis 25 Jahren und von den Senioren. Die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit der Presseerklärung vom 1.7.2020 die Erhebung der altersbedingten Zuschläge als gängige Praxis der Kfz-Versicherer beschrieben, so handhabt es auch die HUK-Coburg. Es ist aber nicht bekannt, wo die Alterszuschläge eigentlich bleiben, bzw. wofür diese zusätzlichen Prämieneinnahmen nachweislich verwendet werden. Da es sich bei der Kfz-Versicherung um eine Zwangsversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz handelt, was selbst keine Zusatzbeiträge kennt, müssen die Kfz-Versicherer deren Verwendung offenlegen. 

Mit den zusätzlichen Einnahmen aus den Zuschlägen, welche von den Kfz-Versicherern eingezogen werden, belaufen 2021 sich bei der Haftpflichtversicherung (100 Mio.) pro Jahr auf ca. 748.650.631 Euro. Die eingezogenen Beträge bei der Vollkaskoversicherung mit Haftpflicht betragen etwa 884.932.683 Euro.    

Insgesamt waren es im Jahre 2021 geschätzt 1.633.583.314 Euro p. a. Berücksichtigt sind die Marktanteile der Pkws mit Haftpflichtversicherung im Verhältnis zu den Vollkaskoversicherten. Ebenso wurde die Anzahl der zugelassenen Pkws, laut KBA, zu den einzelnen Jahrgängen erfasst und entsprechend gewichtet. Die Zahlen der Prämien der Jahrgänge sind bei einem Marktführer als Vergleich ermittelt, sodass sich die vorgenannten Werte ergaben.   

Diese Zuschläge Beiträge werden etwa seit 1984 von den Kfz-Versicherern insgeheim eingesammelt und deren Verwendung ist bis heute nicht geklärt.   

Der geschätzte Verbraucher wird seit vielen Jahren von Kfz-Versicherern wiederum verstärkt finanziell hinter das Licht geführt. 

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Person des öffentlichen Lebens
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email : rainer@schaeffer-bremen.de

Viele Kfz-Halter haben bemerkt, dass die Prämie der Kfz-Versicherung deutlich gestiegen war, obwohl diese oftmals seit 30 Jahren und mehr unfallfrei unterwegs sind. Diese Ungerechtigkeit darf nicht stehen bleiben, sodass laufend nachgefasst werden musste.
Dieses Thema ist seit 15.9.2015 auf der Agenda und noch lange nicht zu Ende, da die Interessen von über 10 Millionen Verbrauch als Kfz-Halter der Generation 65 als auch der jungen Kfz-Halter bis 25 Jahren durch die Kfz-Versicherung unberechtigt beeinträchtigt werden.

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