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Wirtschaft

Vorteile einer niederländischen Holding gegenüber einer deutschen Holdingstruktur

Was sind die zentralen steuerlichen Kernvorteile der niederländischen Holding (B.V.) bei Kauf, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen gegenüber deutschen Modellen ?

Bild1.1 Participation Exemption (Beteiligungsfreistellung)

Das Kernstück der niederländischen Holding-Struktur ist, dass Gewinne aus qualifizierten Beteiligungen (i. d. R. ab 5 % Anteil) in der B.V. regelmäßig steuerfrei sind:

Bei Dividenden der Tochtergesellschaften fallen in der Holding keine Körperschaftsteuer an

Auch bei Veräußerungsgewinnen beim Verkauf von Tochteranteilen fallen in der niederländischen Holding als Mittergesellschaft keine Körperschaftsteuern an.

Beispiel aus der Praxis: Verkauf einer Tochtergesellschaft

Eine operative GmbH in Deutschland wird in eine niederländische Holding-B.V. eingehängt (die B.V. hält z. B. 100 % an der GmbH).

Verkauf dieses GmbH-Anteils mit einem Gewinn von 5 Mio. EUR.

Unter normalen Voraussetzungen in einer niederländischen Holding:

Der Gewinn ist durch die Participation Exemption steuerfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei einer deutschen Holding-GmbH wären Veräußerungsgewinne zwar ebenfalls weitgehend begünstigt, aber es bleibt eine 5%-Nichtabziehbarkeitsregel (d. h. faktisch ca. 1,5 % Steuerbelastung), und die internationale Strukturierung ist oft weniger flexibel.

Vorteil der niederländischen Holding:
Insbesondere bei großen Exit-Szenarien (z.B. dem Verkauf von Töchtern, Beteiligungen) kann die B.V. fast vollständige Steuerfreiheit auf Holding-Ebene ermöglichen und ist zudem international vielfach etabliert.

1.2 Internationale Dividendenströme und Quellensteuern

Die Niederlande sind seit Jahrzehnten als „Holding-Standort“ etabliert, mit:

vielen Doppelbesteuerungsabkommen,

der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie,

und sehr guter Anerkennung bei internationalen Steuerbehörden.

Beispiel aus der Praxis: Dividenden aus einer Tochter in einem Drittstaat

Eine niederländische Holding-B.V. hält 100 % an einer Tochter in einem europäischen oder asiatischen Staat.

Durch entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen und/oder europäische Richtlinien kann:

die Quellensteuer im Ausland oft reduziert werden (z. B. von 15-20 % auf 0-5 %),

die empfangene Dividende in der B.V. steuerfrei sein (Participation Exemption).

Die B.V. kann dann die Gewinne:

in andere Länder reinvestieren,

oder an einen Gesellschafter in einem anderen EU-Staat ausschütten.

Vorteil der niederländischen Holding:
Die Niederlande werden von vielen Staaten „gerne gesehen“. Dadurch lassen sich weltweite Dividendenströme oft steuereffizienter über eine niederländische Holding bündeln als direkt nach Deutschland.

1.3 Steuerliche Behandlung von IP (Patente, Marken, Lizenzen)

Eine B.V. kann auch als IP-Holding fungieren:

Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Softwarerechte etc. werden in der niederländischen B.V. gehalten.

Operative Gesellschaften (z. B. in Deutschland, Frankreich, USA …) zahlen dann Lizenzgebühren an die B.V.

Je nach konkreter Ausgestaltung und aktuellem niederländischem Recht können Lizenzeinnahmen in der B.V. viel günstiger besteuert werden als in vielen anderen Ländern. Zudem:

die Konzentration des IP an einem Ort erleichtert den späteren Verkauf des IP-Pakets (Share Deal über die Holding oder Verkauf der Rechte durch die Holding).

Beispiel aus der Praxis: Software-Start-up mit internationaler Lizenzierung

Die niederländische B.V. hält alle Software-Urheberrechte.

Eine deutsche und eine US-Tochter zahlen jährliche Lizenzen an die B.V.

Gewinne aus diesen Lizenzen fallen zentral in der B.V. an, wo:

eine attraktive Besteuerung möglich ist,

und der spätere Verkauf der IP oder der B.V.-Anteile steuerlich vorteilhaft strukturiert werden kann.

Vorteil der Niederländischen Holding:
Sammeln und Verwalten von IP in einem steuerlich attraktiven, international anerkannten Staat; flexible Lizenzmodelle über mehrere Länder.

2. Rechtliche und organisatorische Vorteile

2.1 Haftungsbegrenzung und Strukturierung

Wie die deutsche GmbH bietet die niederländische B.V.:

Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.

Trennung von:

operativem Risiko in Tochtergesellschaften (GmbH, S.L., S.A., Inc. etc.)

und Vermögen in der Holding (Beteiligungen, IP, Immobilien, Cash).

Beispiel aus der Praxis: Immobilien- und Projektstruktur

Die B.V. hält Beteiligungen an mehreren Projektgesellschaften (je Projekt eine eigene GmbH oder B.V.).

Scheitert ein Projekt, sind Verluste auf diese eine Tochter begrenzt.

Die übrigen Beteiligungen und das Vermögen in der Holding sind grundsätzlich geschützt.

Vorteil der niederländischen Holding:
Saubere Trennung zwischen „riskant“ (operativ) und „wertvoll“ (Beteiligungen, IP, Immobilien) sowie einfache Handhabung bei Zukauf/Verkauf einzelner Projekte (Share Deals).

2.2 Flexibilität bei weltweiten Beteiligungen

Niederländische B.V.s werden international sehr gut akzeptiert:

Viele Banken, Investoren, Fonds kennen NL-Holdings aus der Praxis.

Standardisierte, rechtssichere Strukturen.

Leichte Einbindung in internationale Joint Ventures.

Beispiel aus der Praxis: Joint Venture z.B. mit US- und asiatischem Partner

Alle Partner gründen gemeinsam eine niederländische Holding-B.V., die das JV hält.

Vorteile:

„Neutraler“ EU-Standort, kein Partner sitzt „am längeren steuerlichen Hebel“.

weniger Misstrauen als bei einer rein deutschen oder US-Holding.

klare, international bekannte Rechtsform.

Vorteil der niederländischen Holding:
Als neutraler, international vertrauter Holding-Standort erleichtert die B.V. Kooperationen, Kapitalaufnahme und Strukturierung mit Partnern aus verschiedenen Ländern.

3. Vergleich zur deutschen Holdingstruktur

Eine deutsche Holding-GmbH hat ebenfalls Vorteile (z. B. Beteiligungsfreistellung, Rechtssicherheit, Nähe zum Unternehmer, gute Akzeptanz bei Banken in Deutschland).
Typische Unterschiede zugunsten der niederländischen Holding sind dagegen:

Internationale Akzeptanz und DBA-Netzwerk:
Die Niederlande sind seit Jahrzehnten auf Holding-Strukturen spezialisiert; viele Länder haben besonders günstige Abkommen mit den Niederlanden, was Quellensteuern deutlich reduziert.

Praxis der steuerfreien Dividenden- und Veräußerungsgewinne (Participation Exemption):
In der Breite und Flexibilität sind diese häufig attraktiver als deutsche Regelungen, insbesondere bei komplexen, internationalen Beteiligungsstrukturen und Exits.

IP- und Lizenzstrukturen:
Historisch wurden die Niederlande häufig für IP- und Lizenzholding-Strukturen genutzt. Deutschland ist hier eher Standort für die operative Wertschöpfung, weniger als internationale Lizenzdrehscheibe.

Internationale Gestaltung:
Eine B.V. als Mutter vieler Töchter in verschiedenen Ländern ist ein globaler Standard; deutsche Holdings werden international zwar akzeptiert, aber etwas weniger häufig als neutrale „Mittel-Holding“ gewählt.

4. Kostenüberblick (grob, ohne Gewähr)

4.1 Gründungskosten NL-Holding (B.V.)

Notar + + Dolmetscher +Handelsregister + Basisdienstleistungen:
aktuell ca. 1.800 – 3.500 EUR netto für die reine Gründung.

Stammkapital:

Mindestkapital bei der B.V. formal sehr niedrig (theoretisch 1,00 EUR), praktisch wird oft ein „vernünftiges“ Anfangskapital gewählt.

4.2 Laufende Kosten NL-Holding

Stark abhängig von Umfang, aber typische Richtwerte:

Domiziladresse mit Postservice: ab ca. 500,00 netto EUR/Monat

Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen & Behördenkommunikation:

bei schlanker Holding (nur wenige Buchungen, v. a. Dividenden):
ab ca. 200 EUR/Monat möglich (oft als Paketpreis angeboten)

bei umfangreichen Strukturen entsprechend höher.

Angebote „Full Service“ (Adresse, Verwaltung, Buchhaltung, Jahresabschluss, Compliance) beginnen häufig ab ca. 550 EUR netto/Monat.

5. Wann kann eine niederländische Holding besonders sinnvoll sein?

Typische Einsatzfälle:

Geplanter späterer Exit größerer Beteiligungen/Tochtergesellschaften
-> steuerfreie Veräußerung von Unternehmensanteilen auf Holding-Ebene.

Weltweite Struktur mit vielen internationalen Dividenden- und Lizenzströmen
-> Nutzung von DBA, Mutter-Tochter-Richtlinie, Participation Exemption.

Bündelung von IP und Lizenzeinnahmen
-> zentrale IP-Holding, vereinfachte spätere Verkäufe und Lizenzierung.

Joint Ventures mit Partnern aus verschiedenen Ländern
-> neutraler, anerkannter Standort, der keinem Partner „Heimvorteil“ verschafft.

Bei weiteren Fragen zur Gründung und zur späteren Verwaltung/Betreuung können Sie direkt Kontakt mit mir aufnehmen: m.ilgner@dutch-intraco.eu

Wir erbringen ausschließlich verwaltende und organisatorische Leistungen im Zusammenhang mit der Gründung und laufenden Führung von Holdinggesellschaften.
Eine rechtliche oder steuerliche Beratung findet durch uns ausdrücklich nicht statt.
Entsprechende Beratungs- und Dienstleistungen werden ausschließlich von hierzu befugten Berufsgruppen, insbesondere Rechtsanwälten und Steuerberatern, erbracht.
Auf Wunsch stellen wir gerne den Kontakt zu qualifizierten niederländischen und deutschen Rechtsanwälten sowie Steuerberatern her.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dutch Intraco Holding B.V.
Herr Michael Ilgner
Burg.Schonfeldplein 11-13
9671 CA Winschoten
Niederlande

fon ..: ++49 152 900 67 673
web ..: https://www.dutch-intraco.eu
email : m.ilgner@dutch-intraco.eu

Über Dutch Intraco Holding B.V.:

Die niederländische Dutch INTRACO Holding B.V. (www.dutch-intraco.eu) ist Muttergesellschaft mit Mehr- und Minderheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen in Europa
Darüber hinaus verwaltet Dutch INTRACO Holdinggesellschaften nach niederländischem Recht von natürlichen und juristischen Personen, die nicht in den Niederlanden gebietsansässig sind.

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Wirtschaft

Crowdfunding im Fokus: Finanzexperte Ullrich Angersbach ordnet Markt und Risiken ein

Der Finanzexperte Ullrich Angersbach analysiert Crowdfunding 2025 und ordnet Chancen, Risiken sowie typische Fehler privater Anleger bei alternativen Investments ein.

München, Dezember 2025 – Crowdfunding gilt für viele Anleger als attraktive Alternative zu klassischen Kapitalanlagen. Der Finanzexperte und Diplom-Kaufmann Ullrich Angersbach hat sich in einer aktuellen Analyse intensiv mit der Frage beschäftigt, welche Rolle Crowdfunding-Investments im Jahr 2025 tatsächlich spielen können – und wo Anleger besonders genau hinschauen sollten.

Ullrich Angersbach macht deutlich, dass sich der Crowdfunding-Markt in den vergangenen Jahren stark professionalisiert hat. Während frühe Plattformmodelle vor allem auf Startup-Ideen setzten, dominieren heute strukturierte Projektfinanzierungen in Bereichen wie Immobilien, erneuerbare Energien und unternehmensnahe Beteiligungen. Diese Entwicklung eröffne neue Möglichkeiten, erhöhe jedoch gleichzeitig die Komplexität für Investoren.

„Crowdfunding ist kein Ersatz für klassische Vermögensanlagen, sondern eine Beimischung mit eigenem Risiko-Profil“, erklärt UllRICH ANGERSBACH. Gerade die fehlende tägliche Handelbarkeit, projektbezogene Risiken und eingeschränkte Informationspflichten erforderten eine realistische Erwartungshaltung.

In seiner Analyse beleuchtet Ullrich Angersbach unter anderem:

weshalb Crowdfunding-Renditen immer im Kontext der Projektlaufzeit bewertet werden müssen,

welche Unterschiede zwischen Nachrangdarlehen und Beteiligungsmodellen bestehen,

warum Plattform-Transparenz ein entscheidender Qualitätsfaktor ist,

und welche Fehler private Anleger häufig bei alternativen Investments machen.

Ein zentrales Fazit der Einschätzung: Crowdfunding kann interessante Renditechancen bieten, eignet sich jedoch nur für Anleger, die Risiken bewusst steuern und Investments breit streuen.

Die vollständige Analyse von Ullrich Angersbach richtet sich an Anleger, Finanzberater und Marktbeobachter, die Crowdfunding nicht als Trend, sondern als strategisches Instrument verstehen möchten.

Über Ullrich Angersbach
Ullrich Angersbach ist Diplom-Kaufmann und seit über vier Jahrzehnten in der Finanzbranche tätig. Seit 2008 arbeitet er als unabhängiger Marketing-Coach und Berater für Fondsanbieter und Finanzdienstleister. Seine Fachbeiträge beschäftigen sich mit Kapitalmärkten, alternativen Investments und strukturellen Marktrisiken.

Weitere Informationen:
https://ullrich-angersbach-crowdfunding.de

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Ullrich Angersbach
Ullrich Angersbach
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Ullrich Angersbach – Diplom-Kaufmann, Vermögensverwalter und Marketing-Coach für Fondsmanagement-Gesellschaften

Ullrich Angersbach schloss 1979 sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München als Diplom-Kaufmann ab. Seine Diplomarbeit „Das Bauherrenmodell – Eine Information für Kapitalanleger und Anlageberater“ erschien im selben Jahr und behandelt die steuerlichen Aspekte von Immobilienanlagen.

Nach dem Studium arbeitete er viele Jahre in einer bankenunabhängigen Vermögensverwaltung, darunter zwei Jahre in den USA. Später leitete er ein Family Office in der Schweiz und war anschließend für den Aufbau einer internationalen Vertriebsorganisation für Fondsinvestments verantwortlich, die qualifizierten Großinvestoren angeboten wurden.

Seit 2008 ist Angersbach als selbstständiger Marketing-Coach tätig. Er unterstützt Fondsmanagement-Gesellschaften mit seiner langjährigen Berufserfahrung und veröffentlicht Fachartikel. Daneben berichtet er über seine privaten Reisen.

Ende 2016 lernte er den gemeinnützigen Verein EinDollarBrille e.V. / OneDollarGlasses kennen, bei dem er sich seitdem ehrenamtlich engagiert.

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