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Wirtschaft

Vorteile einer niederländischen Holding gegenüber einer deutschen Holdingstruktur

Was sind die zentralen steuerlichen Kernvorteile der niederländischen Holding (B.V.) bei Kauf, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen gegenüber deutschen Modellen ?

Bild1.1 Participation Exemption (Beteiligungsfreistellung)

Das Kernstück der niederländischen Holding-Struktur ist, dass Gewinne aus qualifizierten Beteiligungen (i. d. R. ab 5 % Anteil) in der B.V. regelmäßig steuerfrei sind:

Bei Dividenden der Tochtergesellschaften fallen in der Holding keine Körperschaftsteuer an

Auch bei Veräußerungsgewinnen beim Verkauf von Tochteranteilen fallen in der niederländischen Holding als Mittergesellschaft keine Körperschaftsteuern an.

Beispiel aus der Praxis: Verkauf einer Tochtergesellschaft

Eine operative GmbH in Deutschland wird in eine niederländische Holding-B.V. eingehängt (die B.V. hält z. B. 100 % an der GmbH).

Verkauf dieses GmbH-Anteils mit einem Gewinn von 5 Mio. EUR.

Unter normalen Voraussetzungen in einer niederländischen Holding:

Der Gewinn ist durch die Participation Exemption steuerfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei einer deutschen Holding-GmbH wären Veräußerungsgewinne zwar ebenfalls weitgehend begünstigt, aber es bleibt eine 5%-Nichtabziehbarkeitsregel (d. h. faktisch ca. 1,5 % Steuerbelastung), und die internationale Strukturierung ist oft weniger flexibel.

Vorteil der niederländischen Holding:
Insbesondere bei großen Exit-Szenarien (z.B. dem Verkauf von Töchtern, Beteiligungen) kann die B.V. fast vollständige Steuerfreiheit auf Holding-Ebene ermöglichen und ist zudem international vielfach etabliert.

1.2 Internationale Dividendenströme und Quellensteuern

Die Niederlande sind seit Jahrzehnten als „Holding-Standort“ etabliert, mit:

vielen Doppelbesteuerungsabkommen,

der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie,

und sehr guter Anerkennung bei internationalen Steuerbehörden.

Beispiel aus der Praxis: Dividenden aus einer Tochter in einem Drittstaat

Eine niederländische Holding-B.V. hält 100 % an einer Tochter in einem europäischen oder asiatischen Staat.

Durch entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen und/oder europäische Richtlinien kann:

die Quellensteuer im Ausland oft reduziert werden (z. B. von 15-20 % auf 0-5 %),

die empfangene Dividende in der B.V. steuerfrei sein (Participation Exemption).

Die B.V. kann dann die Gewinne:

in andere Länder reinvestieren,

oder an einen Gesellschafter in einem anderen EU-Staat ausschütten.

Vorteil der niederländischen Holding:
Die Niederlande werden von vielen Staaten „gerne gesehen“. Dadurch lassen sich weltweite Dividendenströme oft steuereffizienter über eine niederländische Holding bündeln als direkt nach Deutschland.

1.3 Steuerliche Behandlung von IP (Patente, Marken, Lizenzen)

Eine B.V. kann auch als IP-Holding fungieren:

Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Softwarerechte etc. werden in der niederländischen B.V. gehalten.

Operative Gesellschaften (z. B. in Deutschland, Frankreich, USA …) zahlen dann Lizenzgebühren an die B.V.

Je nach konkreter Ausgestaltung und aktuellem niederländischem Recht können Lizenzeinnahmen in der B.V. viel günstiger besteuert werden als in vielen anderen Ländern. Zudem:

die Konzentration des IP an einem Ort erleichtert den späteren Verkauf des IP-Pakets (Share Deal über die Holding oder Verkauf der Rechte durch die Holding).

Beispiel aus der Praxis: Software-Start-up mit internationaler Lizenzierung

Die niederländische B.V. hält alle Software-Urheberrechte.

Eine deutsche und eine US-Tochter zahlen jährliche Lizenzen an die B.V.

Gewinne aus diesen Lizenzen fallen zentral in der B.V. an, wo:

eine attraktive Besteuerung möglich ist,

und der spätere Verkauf der IP oder der B.V.-Anteile steuerlich vorteilhaft strukturiert werden kann.

Vorteil der Niederländischen Holding:
Sammeln und Verwalten von IP in einem steuerlich attraktiven, international anerkannten Staat; flexible Lizenzmodelle über mehrere Länder.

2. Rechtliche und organisatorische Vorteile

2.1 Haftungsbegrenzung und Strukturierung

Wie die deutsche GmbH bietet die niederländische B.V.:

Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.

Trennung von:

operativem Risiko in Tochtergesellschaften (GmbH, S.L., S.A., Inc. etc.)

und Vermögen in der Holding (Beteiligungen, IP, Immobilien, Cash).

Beispiel aus der Praxis: Immobilien- und Projektstruktur

Die B.V. hält Beteiligungen an mehreren Projektgesellschaften (je Projekt eine eigene GmbH oder B.V.).

Scheitert ein Projekt, sind Verluste auf diese eine Tochter begrenzt.

Die übrigen Beteiligungen und das Vermögen in der Holding sind grundsätzlich geschützt.

Vorteil der niederländischen Holding:
Saubere Trennung zwischen „riskant“ (operativ) und „wertvoll“ (Beteiligungen, IP, Immobilien) sowie einfache Handhabung bei Zukauf/Verkauf einzelner Projekte (Share Deals).

2.2 Flexibilität bei weltweiten Beteiligungen

Niederländische B.V.s werden international sehr gut akzeptiert:

Viele Banken, Investoren, Fonds kennen NL-Holdings aus der Praxis.

Standardisierte, rechtssichere Strukturen.

Leichte Einbindung in internationale Joint Ventures.

Beispiel aus der Praxis: Joint Venture z.B. mit US- und asiatischem Partner

Alle Partner gründen gemeinsam eine niederländische Holding-B.V., die das JV hält.

Vorteile:

„Neutraler“ EU-Standort, kein Partner sitzt „am längeren steuerlichen Hebel“.

weniger Misstrauen als bei einer rein deutschen oder US-Holding.

klare, international bekannte Rechtsform.

Vorteil der niederländischen Holding:
Als neutraler, international vertrauter Holding-Standort erleichtert die B.V. Kooperationen, Kapitalaufnahme und Strukturierung mit Partnern aus verschiedenen Ländern.

3. Vergleich zur deutschen Holdingstruktur

Eine deutsche Holding-GmbH hat ebenfalls Vorteile (z. B. Beteiligungsfreistellung, Rechtssicherheit, Nähe zum Unternehmer, gute Akzeptanz bei Banken in Deutschland).
Typische Unterschiede zugunsten der niederländischen Holding sind dagegen:

Internationale Akzeptanz und DBA-Netzwerk:
Die Niederlande sind seit Jahrzehnten auf Holding-Strukturen spezialisiert; viele Länder haben besonders günstige Abkommen mit den Niederlanden, was Quellensteuern deutlich reduziert.

Praxis der steuerfreien Dividenden- und Veräußerungsgewinne (Participation Exemption):
In der Breite und Flexibilität sind diese häufig attraktiver als deutsche Regelungen, insbesondere bei komplexen, internationalen Beteiligungsstrukturen und Exits.

IP- und Lizenzstrukturen:
Historisch wurden die Niederlande häufig für IP- und Lizenzholding-Strukturen genutzt. Deutschland ist hier eher Standort für die operative Wertschöpfung, weniger als internationale Lizenzdrehscheibe.

Internationale Gestaltung:
Eine B.V. als Mutter vieler Töchter in verschiedenen Ländern ist ein globaler Standard; deutsche Holdings werden international zwar akzeptiert, aber etwas weniger häufig als neutrale „Mittel-Holding“ gewählt.

4. Kostenüberblick (grob, ohne Gewähr)

4.1 Gründungskosten NL-Holding (B.V.)

Notar + + Dolmetscher +Handelsregister + Basisdienstleistungen:
aktuell ca. 1.800 – 3.500 EUR netto für die reine Gründung.

Stammkapital:

Mindestkapital bei der B.V. formal sehr niedrig (theoretisch 1,00 EUR), praktisch wird oft ein „vernünftiges“ Anfangskapital gewählt.

4.2 Laufende Kosten NL-Holding

Stark abhängig von Umfang, aber typische Richtwerte:

Domiziladresse mit Postservice: ab ca. 500,00 netto EUR/Monat

Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen & Behördenkommunikation:

bei schlanker Holding (nur wenige Buchungen, v. a. Dividenden):
ab ca. 200 EUR/Monat möglich (oft als Paketpreis angeboten)

bei umfangreichen Strukturen entsprechend höher.

Angebote „Full Service“ (Adresse, Verwaltung, Buchhaltung, Jahresabschluss, Compliance) beginnen häufig ab ca. 550 EUR netto/Monat.

5. Wann kann eine niederländische Holding besonders sinnvoll sein?

Typische Einsatzfälle:

Geplanter späterer Exit größerer Beteiligungen/Tochtergesellschaften
-> steuerfreie Veräußerung von Unternehmensanteilen auf Holding-Ebene.

Weltweite Struktur mit vielen internationalen Dividenden- und Lizenzströmen
-> Nutzung von DBA, Mutter-Tochter-Richtlinie, Participation Exemption.

Bündelung von IP und Lizenzeinnahmen
-> zentrale IP-Holding, vereinfachte spätere Verkäufe und Lizenzierung.

Joint Ventures mit Partnern aus verschiedenen Ländern
-> neutraler, anerkannter Standort, der keinem Partner „Heimvorteil“ verschafft.

Bei weiteren Fragen zur Gründung und zur späteren Verwaltung/Betreuung können Sie direkt Kontakt mit mir aufnehmen: m.ilgner@dutch-intraco.eu

Wir erbringen ausschließlich verwaltende und organisatorische Leistungen im Zusammenhang mit der Gründung und laufenden Führung von Holdinggesellschaften.
Eine rechtliche oder steuerliche Beratung findet durch uns ausdrücklich nicht statt.
Entsprechende Beratungs- und Dienstleistungen werden ausschließlich von hierzu befugten Berufsgruppen, insbesondere Rechtsanwälten und Steuerberatern, erbracht.
Auf Wunsch stellen wir gerne den Kontakt zu qualifizierten niederländischen und deutschen Rechtsanwälten sowie Steuerberatern her.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dutch Intraco Holding B.V.
Herr Michael Ilgner
Burg.Schonfeldplein 11-13
9671 CA Winschoten
Niederlande

fon ..: ++49 152 900 67 673
web ..: https://www.dutch-intraco.eu
email : m.ilgner@dutch-intraco.eu

Über Dutch Intraco Holding B.V.:

Die niederländische Dutch INTRACO Holding B.V. (www.dutch-intraco.eu) ist Muttergesellschaft mit Mehr- und Minderheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen in Europa
Darüber hinaus verwaltet Dutch INTRACO Holdinggesellschaften nach niederländischem Recht von natürlichen und juristischen Personen, die nicht in den Niederlanden gebietsansässig sind.

Pressekontakt:

Dutch Intraco Holding B.V.
Herr Michael Ilgner
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Wirtschaft

Der Standort Niederlande wird zunehmend attraktiver für deutsche Unternehmen und Unternehmer

Warum nicht die Niederlande ?

BildSeit einiger Zeit trübt sich in Deutschland das Geschäftsklima weiter ein. In Deutschland wird am 23.02.2025 in einer vorgezogenen Wahl über die neue Bundesregierung abgestimmt. Sicher ist auf jeden Fall, dass die neue Regierung auch mindestens 2 Koalitionspartner haben wird und damit der Kurs der neuen Regierung weiterhin spekulativ bleibt. Zunehmend interessieren sich daher deutsche Start-ups, junge und gestandene Unternehmer sowie innovative Kräfte für einen unbürokratischen und rechtssicheren Standort alternativ zu Deutschland, der aber möglichst schnell und unkompliziert erreichbar ist.

Warum nicht die Niederlande ?

Die Dutch Intraco Holding B.V. bietet seit über 10 Jahren einen Service für nicht in den Niederlanden ansässige natürliche und juristische Personen an, die einen geeigneten Standort für die Gründung einer Holdingstruktur suchen. Innerhalb der EU haben sich die Niederlande für solch ein Vorhaben besonders qualifiziert.

Zu den allgemein bekannten Vorzügen eines Unternehmensstandortes in den Niederlanden hat Dutch Intraco Holding B.V. seit Jahren immer wieder berichtet.

Um zu dokumentieren, welche Voraussetzungen nötig sind wie unbürokratisch und schnell solch eine Unternehmensgründung vor sich geht und mit welchen aktuellen Kosten Sie für eine Gründung zu rechnen haben, wurden hier die relevanten Informationen zusammengefügt:

Vorbemerkungen:

* Dutch Intraco Holding B.V. bietet weder juristische noch steuerrechtliche Beratungen an. Dutch Intraco Holding B.V. berät lediglich betriebswirtschaftlich sowie über aufbau- und ablauforganisatorische Zusammenhänge.
* Jedem Mandanten wird angeraten, sich in rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Belangen von einer entsprechend zugelassenen Fachperson beraten zu lassen.
* In den Niederlanden stellen wir lediglich den Kontakt zu entsprechenden Kanzleien her.
* Mit dem Formblatt „Erklärung zur Kontaktaufnahme“ wird vom potentiellen Auftraggeber deutlich erklärt, das wir von ihm angesprochen wurden und das wir nicht ihn angesprochen haben.
* Mit dem Formblatt 2 „Erklärung Vertretungsberechtigung“ erklärt der potentielle Auftraggeber, das er ohne Einschränkungen in seiner Person und/oder als Vertreter einer juristischen Person berechtigt ist, alle Verhandlungen zu führen und vertragliche Vereinbarungen zu unterzeichnen. Weiterhin erklärt er ausdrücklich, das er weder Makler, Vermittler, Agent, noch eine vorgeschobene Person oder Vertreter einer nicht identifizierbaren Struktur ist.
* Mit dem Formblatt 3 „Nichtumgehungs- und Nichtumgehungsvereinbarung“ erklärt der potentielle Auftraggeber, das er sich der Konsequenzen eines Verstoßes im Klaren ist.
* Alle Verträge, Anlagen, Formblätter hierzu und sonstige Schriftstücke sind ausschließlich in deutsche Sprache rechtsgültig.
* Benötigt ein potentieller Auftraggeber Schriftstücke in einer anderen Sprache, so hat er diese auf eigene Kosten übersetzen zu lassen. Der potentielle Mandant trägt dann auch das Risiko einer falschen, ungenauen oder missverständlichen Übersetzung.
* Sind solche Übersetzungen gefertigt worden, so sind uns diese im word- und pdf-Format zu übersenden. Sie werden dann immer zu den deutschen Schriftstücken beigefügt. Gültig ist im Zweifelsfall aber immer die deutschsprachige Version.

Vorvertagliche Ablauf zum späteren Verhältnis potentieller Auftraggeber ./ Dutch Intraco Holding B.V.
* Sobald uns F1 (Erklärung Kontaktaufnahme), F2 (Erklärung Vertretungserklärung) und F3 (Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsvereinbarung) vorliegen, sprechen wir erstmals konkret über das Vorhaben mit dem potentiellen Auftraggebers.
* Durch die Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsvereinbarung (F3) ist der potentielle Auftraggeber so abgesichert, das er uns benötigte Informationen über sein Vorhaben übergeben kann.
* Dutch Intraco prüft das Vorhaben hinsichtlich Plausibilität und klärt mögliche offene Fragen.
* Wenn wir der Auffassung sind, das wir die Gründung einer niederländischen Holding-Gesellschaft für sinnvoll und umsetzbar halten, werden wir das Projekt unserem niederländischen Steuerberater und unserem niederländischen Notar vorstellen.
* Lehnen Steuerberaterin und/oder Notar die Gründung und Betreuung der niederländischen Holding-Gesellschaft ab, wird dies dem potentiellen Auftraggeber mitgeteilt und wir beenden die weitere Zusammenarbeit. Es entstehen für den potentiellen Auftraggeber keinerlei Kosten.

Vertragsunterzeichnung und weiterer Ablauf

* Sind alle formalen Voraussetzungen erfüllt, macht die Gründung einer niederländischen Holding-Gesellschaft auch einen Sinn und bringt für den potentiellen Auftraggeber einen erkennbaren Mehrwert, so wird eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen.
* Dutch Intraco führt mit dem Auftraggeber entsprechende Vorgespräche und wird dann den Steuerberater und den Notar über die bevorstehende Gründung informieren.
* Sind die Rahmenbedingungen (Legitimation der Gründer, Zweck der Gesellschaft, Statuten etc.) geklärt, wird der Gründungstermin vereinbart.
* Der Notar wird seine Kostennote direkt an den Auftraggeber schicken. Ist die Vorauszahlung geleistet worden, wird der Notar seine Arbeit aufnehmen.
* Parallel und/oder im Gründungstermin wird der Auftraggeber auch den Vertrag mit dem Steuerberater unterzeichnen.
* Ist das Unternehmen gegründet, werden dem Initiator die Gründungsdokumente sowie die entsprechenden Anmeldungen bei Handelskammer, Finanzamt etc. ausgehändigt.
* Dutch Intraco und Steuerberater bekommen je einen kompletten Satz der Unterlagen für ihre Unterlagen.
* Der Steuerberater wird zur Führung der Unterlagen, der Kommunikation mit den Behörden etc. legitimiert.
* Mit Eintragung ins Handelsregister und der Zuweisung der Steuernummern kann die Holding-Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb sofort aufnehmen.
* Eine niederländische Bankverbindung ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Als Geschäftskonto werden alle Bankverbindungen akzeptiert, die den internationalen Vorgaben entsprechen

Was kostet die Gründung und der Unterhalt einer niederländischen Holding insgesamt ?

* Die Gründungskosten im Notariat betragen aktuell ca. EUR 1.100,00 bis EUR 1.300,00
* Dutch Intraco berechnet für die Teilnahme bei der Gründung pauschal EUR 350,00 netto.
* Eventuell benötigte und gesetzlich vorgeschriebene Dolmetschertätigkeiten bei der Gründungssitzung werden einmalig ca. EUR 400,00 – EUR 600,00 kosten.
* Mit Dutch Intraco können verschiedene Dienstleistungsverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten geschlossen werden, die auch immer einen offiziellen niederländischen Mietvertrag beinhalten.
* Sollten weitere Dienst- und Beratungsleistungen der Dutch Intraco in Anspruch genommen werden, so wird die Honorarordnung der Dutch Intraco zugrunde gelegt.
* Mandanten der Dutch Intraco mit Mietvertrag erhalten einen Rabatt von 20,00% auf die Honorarvergütungen, nicht aber auf Reisezeiten, Kosten, Auslagen etc. sowie für Schreibarbeiten und Recherchedienste.
* Mandanten der Dutch Intraco mit Repräsentanzvertrag erhalten einen Rabatt von 12,00% auf die Honorarvergütungen, nicht aber auf Reisezeiten, Kosten, Auslagen etc. sowie für Schreibarbeiten und Recherchedienste.

Welche Vertragsverhältnisse werden bestehen ?

* Der Auftraggeber und Dutch Intraco haben einen entsprechenden Büroservicevertrag, der auch immer einen niederländischen Mietvertrag beinhaltet.
* Der Auftraggeber und der Steuerberater haben einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag, der die vereinbarten Leistungen beinhaltet.

Folgende Kosten (netto ohne VAT) können je nach Dienstleistungsvertrag anfallen

( Gültig bis 31. März 2025 )

* Repräsentanz für 3 Monate / monatlich: EUR 1.400,00
* Repräsentanz für 6 Monate / monatlich: EUR 1.000,00
* Repräsentanz für 9 Monate / monatlich: EUR 700,00
* Repräsentanz für 12 Monate / monatlich: EUR 500,00

* Mietvertrag für 12 Monate / monatlich: EUR 2.100,00
* Mietvertrag für 24 Monate / monatlich: EUR 1.050,00
* Mietvertrag für 36 Monate / monatlich: EUR 700,00

* Beratungsstunde, normaler Satz EUR 175,00
* Tagewerk, normaler Satz EUR 1.400,00

* Beratungsstunde für Mandanten mit Mietvertrag EUR 140,00
* Tagewerk für unsere Mandanten mit Mietvertrag EUR 1.120,00

* Beratungsstunde für Mandanten mit Repräsentanz EUR 154,00
* Tagewerk für unsere Mandanten mit Repräsentanz EUR 1.232,00

* Schreibarbeiten, Recherche etc. EUR 68,00
* Kfz-Kilometerpauschale Niederlande pro km EUR 0,60
* Kfz-Kilometerpauschale Europa pro km EUR 0,80

* Reisestunde Niederlande EUR 68,00
* Reisestunde in europäischen Ländern EUR 80,00
* Reisestunde außerhalb Europas EUR 92,00

* Die Kosten für Steuerberatung/Buchhaltung oder Rechtsberatung werden direkt zwischen dem Mandanten und den Auftragnehmern abgestimmt.

Da einige Mandanten noch nicht wissen, ob sie sich gleich längerfristig binden wollen, kann natürlich auch erst einmal mit einen reinen Repräsentanz mit kurzer Laufzeit begonnen werden. Eine Gesellschaft niederländischen Rechts muss erst gegründet werden, wenn es zu geschäftlicher Tätigkeit kommt, die in den Niederlanden angemeldet sein müssen.

Ein einvernehmlicher Wechsel zwischen den Tarifen kann jederzeit erfolgen.

Dies ist nur ein allgemeiner Überblick. Sie können uns jederzeit per Mail (m.ilgner@dutch-intraco.eu) kontaktieren und Ihr individuelles Anliegen mit uns besprechen. Selbstverständlich entstehen Ihnen bei einer Erstberatung keinerlei Kosten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dutch Intraco Holding B.V.
Herr Michael Ilgner
Burg. Schonfeldplein 11 – 13
9671 CA Winschoten
Niederlande

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email : m.ilgner@dutch-intraco.eu

Die niederländische Dutch INTRACO Holding B.V. (www.dutch-intraco.eu) ist Muttergesellschaft mit Mehr- und Minderheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen in Europa, die in den Bereichen Energieerzeugung * Energiespeicherung * Energieeffizienz – Energieautarkie tätig sind.
Dutch INTRACO Holding B.V. verwaltet darüber hinaus Holding-Gesellschaften von nicht in den Niederlanden ansässigen Unternehmen und Unternehmern.

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