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Dieter Adler erneut zum Vorstandvorsitzenden des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) gewählt

Mitgliederversammlung wählte Dieter Adler, Claudia Reimer, Sevgi Meddur-Gleissner und Tania Gosh in den DPNW-Vorstand.

BildBonn, 10.09.2025 – Auf der fünften ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes bestätigten die zahlreichen Teilnehmer den 1. Vorstandsvorsitzenden Dieter Adler in seinem Amt. Ebenso wurden die beiden zweiten Vorsitzenden Sevgi Meddur-Gleissner und Claudia Reimer wiedergewählt, die noch bis zum 31.12.2025 ihre Rolle ausfüllt ehe Reimer ihren 2. Vorsitz an ihre neugewählte Nachfolgerin Tania Gosh übergibt. Als Beisitzer wurden Sabine Kaiser, Georg Moerschner, Matthias Glöckner und Stefan Paffrath gewählt.

Kurz zuvor war das bisherige Führungsgremium für seine Arbeit der letzten zwei Jahre entlastet worden. Nach der Wahl bedankte sich Dieter Adler für das Vertrauen der Mitglieder: „Ich freue mich außerordentlich, auch künftig unsere Anliegen gegenüber Politik, Behörden und Krankenkassen vertreten zu dürfen. Wir merken, dass wir uns einen guten Ruf bei den Politikern erarbeitet haben, die unsere fachliche Expertise und Ideen schätzen.“

Sein besonderer Dank galt allen Mitstreiterinnen und -streitern im Psychotherapeuten-Verband: „Ich möchte mich besonders bei meinen Vorstandkolleginnen und -kollegen für die tolle Zusammenarbeit bedanken. Pragmatisch, konstruktiv und zupackend. Ebenso exzellent war die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle, die unsere erfolgreiche Arbeit und das Wachstum unseres Verbandes erst möglich gemacht haben.“

Als neuer 2. Geschäftsführer wurde Dr. Thorsten Quiel den Mitgliedern vorgestellt. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und unterstützt den Verband seit April 2025 als Justiziar. Wie der Verband außerdem in seinen Geschäftszahlen bekannt gab, zählte das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) Ende August 2025 über 2.700 Mitglieder.

In seiner Rede umriss Dieter Adler die Aktivitäten und Forderungen des Verbandes:
– Erhalt des direkten Zugangs zur Psychotherapie – Herausnahme der Psychotherapie aus geplantem Primärarztsystem (Petition im Bundestag)
– Schaffung sinnvoller Maßnahmen zur schnelleren Vergabe von Therapieplätzen
– Unterstützung von Krisenopfern (Ahrtal, Erftkreis, Ukraine, Türkei)
– Einsatz für sinnvolle Digitalisierung, Ablehnung der unsicheren Telematik-Infrastruktur
– Ablehnung von Zwangsmaßnahmen zur Digitalisierung
– Weigerung, Psychotherapie-Inhalte in der elektronischen Patientenakte zu dokumentieren
– Ablehnung der zentralen Datenspeicherung vertraulicher Inhalte
– Forderung: Patientendaten gehören den Patienten und werden von ihnen selbst verwaltet (Datenhoheit beim Patienten)
– Ablehnung der ungefragten Verwendung von Patientendaten zu Forschungszwecken
– Behalten der Entscheidungshoheit über die Dauer und Notwendigkeit von psychotherapeutischen Behandlungen
– Schaffung sinnvoller, wissenschaftlich geprüfter Qualitätssicherungsinstrumente – statt Patientenbefragung

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.700 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
Herr Dieter Adler
Karmeliterstraße 1c
53229 Bonn
Deutschland

fon ..: 0228-7638203-0
web ..: http://dpnw.de
email : pr@dpnw.info

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Herr Ulrich Hanfeld
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Psychotherapeuten legen Finanzierungskonzept für die Ausbildung ihrer Nachwuchskräfte vor

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) hat eine einfache Lösung für die Finanzierungslücke in der Psychotherapie-Ausbildung entwickelt.

BildBonn, 15.05.2024 – In den nächsten drei Jahren ist mit etwa 8.100 Absolventinnen und Absolventen des neuen Studiengangs „Psychotherapie“ zu rechnen. Nach dem Studium müssen die Absolventen eine Ausbildung über mehrere Jahre ableisten, wenn sie sich später in eigener Praxis niederlassen und mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Die Finanzierung dieser Ausbildung ist nach der letzten Gesetzesreform nicht gesichert.

Nach DPNW-Berechnungen entsteht den Ausbildungsinstituten eine durchschnittliche Finanzierungslücke von 2.700 Euro je Monat und Kandidat. Der hohe finanzielle Aufwand, der durch die Verpflichtung zur Gehaltszahlung und dem Angebot an Theorie, Selbsterfahrung und Supervision entsteht, ist aus Sicht des Verbandes für die Institute nicht leistbar.

Aus diesem Grunde legt das Kollegennetzwerk dem Bundesgesundheitsministerium nun einen eigenen Vorschlag zur Lösung des Problems vor. Mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von jährlich durchschnittlich 50,4 Millionen Euro ließe sich die Finanzierung sicherstellen.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler meint: „Wenn wir jetzt nichts tun, laufen die Psychotherapie-Studenten ab August 2025 vor die Wand. Dass darf nicht passieren, denn wir benötigen dringend Nachwuchs in unserem Beruf. Wenn man sich das Gesamtbudget des Gesundheitshaushalts anschaut, reden wir hier eigentlich über Peanuts.“

Vorschläge, die Ausbildung an psychotherapeutische Praxen oder psychiatrische Ambulanzen zu verlagern, sieht Adler kritisch: „Die Ausbildung darf nicht an die Praxen verlagert werden. Psychotherapeuten können und sollten die Ausbildung nicht übernehmen, hier sind die Ausbildungsinstitute gefragt. Die meisten Praxen sind ohnehin überlastet und arbeiten am Limit. Abgesehen davon würde es die Versorgungsnotlage noch vergrößern, wenn niedergelassene Psychotherapeuten den Nachwuchs unterrichten.“

Auch die Verlagerung der Ausbildung an psychiatrische Ambulanzen hält Adler für wenig zielführend: „In den Ambulanzen werden schwere akute Psychosen und Depressionen meist kurzfristig behandelt. Psychotherapeuten müssen aber auch längerfristige Behandlungen lernen, die gerade bei schweren Erkrankungen wichtig sind. Dieses Konzept ist so, als würde man Allgemeinmediziner ausschließlich im Rettungswagen ausbilden.“

Die zwei Hauptempfehlungen des Finanzierungskonzeptes
1. Einen staatlichen Zuschuss auf Grundlage einer Bezahlung auf der Stufe TVÖD 14 Eingangsstufe 1 bei Zugrundelegung einer Arbeitszeit von 72 Prozent von 76,8 Millionen Euro im ersten Jahr der Ausbildung und 24 Millionen Euro im zweiten Jahr der Ausbildung, was einer durchschnittlichen Finanzierung der Ausbildung von 50 Millionen Euro im Jahr entspricht.
2. Eine Verlängerung der Fristen um drei Jahre, damit die Ausbildung nach dem alten Muster erfolgen kann, also Verlängerung bis zum 01.09.2035.

Dies soll den ca. 5.350 Psychologie-Absolventen die Möglichkeit geben, ihre Ausbildung nach der alten Regelung abzuschließen. Nach der neuen Regelung hätten diese Nachwuchskräfte hierzu keine Chance mehr.

Zwar können die vorhandenen Institute die durchschnittliche Zahl von 2.700 dieser Absolventen pro Jahr übernehmen, aber diese würden die Ausbildungsplätze für Kandidaten nach der neuen Ausbildungsordnung „verstopfen“. Die Fristverlängerung würde die Situation entzerren, zumal die Kandidaten beider Ausbildungsgänge den theoretischen Teil der Ausbildung weitgehend gemeinsam ableisten können. Dies wäre in der Einzelselbsterfahrung und der Supervision nicht möglich.

Das komplette Konzept des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks inklusive aller Berechnungen kann beim DPNW (post@dpnw.info) angefordert werden.

Hintergrund – Finanzielle Risiken für Praxen
Eine Ausbildung in den Praxen würde massive wirtschaftliche Risiken für die Praxisinhaber bedeuten. Denn ein längerer Krankheitsausfall des Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) ruft bei Bezahlung nach TVÖD 14 ein finanzielles Loch hervor, das nicht gefüllt werden kann oder sogar zur Insolvenz führt. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit einer Elternzeit bei den jungen PiW hoch und bedeutet ebenfalls ein finanzielles Risiko. Sechs Wochen Krankheit oder Elternzeit bedeuten umgerechnet 12.000 Euro Einnahme-Verlust plus fortgesetzte Gehaltszahlung.

Zudem können die PiW in einer Praxis bei Erkrankung oder Urlaub des Weiterbildungsbefugten, nicht tätig sein. Der Weiterbildungsbefugte ist verpflichtet, die Weiterbildung „persönlich“ zu leiten und muss daher präsent sein. So bedeuten sechs Wochen Urlaub oder Krankheit des Praxisinhabers sechs Wochen Verdienstausfall beider Behandler. Zudem muss jeder Weiterbildungsbefugte selbst eine Woche in Fortbildung. DPNW-Vorsitzender Dieter Adler rechnet vor: „Hierdurch entsteht eine unüberbrückbare, finanzielle Lücke: bei angenommenen 20 Patienten x 2 Behandler x 100 Euro/Stunde x 7 Wochen ergäbe das einen Ausfall von 28.000 Euro. Das kann kein Praxisinhaber stemmen.“

Finanzielle Risiken für psychiatrische Ambulanzen
Bei psychiatrischen Ambulanzen gilt ebenfalls, dass die Weiterbildung von einem durch die Kammer anerkannten Weiterbildungsbefugten persönlich präsent geleitet werden muss. Hier stellt sich die Frage, ob es jemand anderen gibt, der die persönliche Leitung übernehmen kann. Andernfalls müssten Ausbilder und PiW ihre Urlaube immer gleichzeitig nehmen. Bei Krankheit des Weiterbilders muss auch eine zusätzliche Betreuung vorhanden sein. Diese Risiken betreffen gleichermaßen Ausbildungs-Institute. „Abgesehen davon, fördert es die therapeutische Vielfalt nicht, wenn man nur bei einem Supervisor lernt.“ Ergänzt Adler. „Wir glauben auch nicht, dass psychiatrische Ambulanzen die personellen Kapazitäten haben, um die Weiterbildung sicher zu stellen. Man braucht hier auch eher ambulant erfahrene Psychotherapeuten.“

Zahlen
1,3 Prozent der Bevölkerung sind derzeit in Psychotherapie. Untersuchungen zeigen, dass bis zu 25 Prozent der Bevölkerung Hilfe brauchen würde. Lediglich gut ein Prozent der Gesamtkosten der gesetzlichen Krankversicherungen werden für die ambulante Psychotherapie ausgegeben, obwohl 27 Prozent der Praxen im ambulanten Bereich psychotherapeutisch arbeiten.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Psychotherapeuten nehmen Stellung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Psychotherapeuten-Verband macht sich stark für Vertrauensschutz, Ausnahme von der elektronischen Patientenakte und psychotherapeutischen Versorgungskonzepten.

BildBonn, 03.05.2024 – Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) abgegeben. Der drittgrößte deutsche Psychotherapeuten-Verband plädiert grundsätzlich dafür, von der rein symptomorientierten Medizin wegzukommen hin zu einer präventiven und aufklärerischen Medizin, bei der die Eigenkompetenz von Patienten gestärkt wird.

Zentrales Anliegen des Verbandes ist der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Behandlern. Dieses Primat darf durch eine fortschreitende Digitalisierung nicht aufgeweicht werden, so das DPNW. Diese wichtige Grundlage jeder Behandlung sollte eindeutig im GVSG festgeschrieben werden.

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die keine Medikamente verschreiben dürfen, sollen von der Pflicht zur Befüllung der elektronischen Patientenakte vollumfänglich befreit werden. Ärztliche Psychotherapeuten seien mindestens für den psychotherapeutischen Behandlungsteil von der Pflicht zur Befüllung der elektronischen Patientenakte zu entbinden, da sie kein Medikamenten-Budget haben und daher keine Medikamente verordnen dürfen. Damit entfiele auch der gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Beratungsaufwand im Bereich der Psychotherapie.

Das DPNW fordert darüber hinaus die Einführung von sogenannten „Case Managern“. Die Krankenkassen sollen demgemäß Dienstleistungen bezahlen, die von unabhängigen Trägern zu Beratung, Betreuung und Vermittlung in organisatorischen Anliegen erbracht werden. Diese Dienstleistungen umfassen beispielsweise: Krankenversorgung, Hilfsmittelbeschaffung, Krankentransporte, Vermittlung von Pflegediensten/Soziotherapie und Terminorganisation.

Aus Sicht des Verbandes ist die krisenpsychotherapeutische Pflege in Deutschland noch zu wenig ausgeprägt. Hier soll für Abhilfe gesorgt werden, indem flächendeckend psychiatrische beziehungsweise krisenpsychotherapeutische Pflege angeboten wird. Dies kann von qualifizierten Pflegediensten, aber auch von entsprechenden Klinikambulanzen geleistet werden.

Da die Qualifizierung von Mitarbeitenden für dieses spezielle Feld Zeit in Anspruch nimmt, sieht das DPNW einen Übergangszeitraum von sieben Jahren vor. In dieser Zeit müssen Pflegedienste noch keine zusatzqualifizierten Mitarbeiter aufweisen, aber nachweislich ausbilden. In dieser Zeit genügt eine schriftliche Bestätigung der Leistungsempfänger beziehungsweise deren Angehöriger, dass die erbrachte Unterstützungsleistung dem Bedarf entsprach.

Darüber hinaus ist aus Sicht des DPNW die Entwicklung von psychotherapeutischen Versorgungskonzepten dringend notwendig. Diese umfassen Versorgungsstrukturen, Versorgungskonzepte und Teilhabekonzepte.

Es sollen beispielsweise für Betroffene alltagstaugliche, integrative und inklusionsfördernde Konzepte geschaffen werden. Ziel sollte sein, Einrichtungen mit haltgewährenden Außenstrukturen zu schaffen, in denen bisher nicht versorgte Menschen mit gravierenden mentalen Symptomen wie schweren Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen oder Borderline-Erkrankungen Hilfen zur Neugestaltung ihres Alltagslebens bekommen. Diese Maßnahmen sollen parallel zur psychotherapeutischen Behandlung laufen.

Außerdem dürfen akute psychische Krisen mit Bedarf an hoher Behandlungsdichte im ambulanten Setting aus Sicht des DPNW nicht vom Ermessen einzelner Sachbearbeiter der Krankenkassen abhängen. Das GVSG soll die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichten, im Falle von Verordnungen zu ambulanter, psychiatrischer Pflege (Gemäß § 37 SGB V) Kostenzusagen innerhalb von drei Arbeitstagen zu erteilen, die für einen begrenzten Zeitraum von mindestens zehn Tagen gelten. Diese Zeitspanne kann zur Prüfung des Sachverhaltes genutzt werden.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler meint: „Wir freuen uns, dass das Gesundheitsministerium uns zur Stellungname zum GVSG eingeladen hat. Die Stimme der deutschen Psychotherapeutinnen und – therapeuten ist wichtig. Denn wir sind essentieller Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland. In unserem umfassenden Papier gehen wir konstruktiv, aber auch kritisch mit dem Gesetzentwurf um. Unser Anliegen ist es, für die Patienten die beste Behandlung zu bieten, mit maximalem Vertrauensschutz, minimaler Bürokratie und effektiver Linderung ihrer psychischen Beschwerden.“

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Konstruktiv-kritischer Mahner Ulrich Kelber soll Datenschutzbeauftragter bleiben

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) kritisiert Hängepartie der Bundesregierung bei zweiter Berufung des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber.

BildBonn, 05.12.2023 – Wie die Legal Tribune Online und andere Medien berichten, soll sich die Bundesregierung schwertun, bei der Besetzung des Postens des Bundesdatenschutzbeauftragten. In einem Interview mit dem Handelsblatt zeigte sich Ulrich Kelber hingegen bereit für eine zweite Amtszeit. Nicht so klar sind die Aussagen der Regierungsparteien, die auf Nachfrage der Legal Tribune Online ausweichende Antworten gaben.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler äußert sich besorgt: „Ganz offensichtlich will die Bundesregierung den konstruktiv-kritischen Mahner Ulrich Kelber mundtot machen. Ulrich Kelber ist ein zuverlässiger und fachkundiger Datenschützer, der sich immer dann deutlich zu Wort meldete, wenn es notwendig war. Das scheint insbesondere Gesundheitspolitikern nicht zu schmecken, die ohne Rücksicht auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung oder dem Schutz persönlicher Daten alles digitalisieren wollen, was nicht bei Drei auf dem Baum ist.“

Weiter führt Dieter Adler aus: „Wir schätzen Ulrich Kelber als unabhängigen Datenschutzbeauftragten, der für den Schutz der Bürger- und Patientenrechte eintritt. Dabei scheut er nicht den Konflikt mit anderen Institutionen und Politikern. Gerade in Zeiten, in denen die digitale Vernetzung immer mehr und schneller an Bedeutung gewinnt, braucht man wachsame Datenschützer, wie Professor Kelber. Ein solcher Datenschützer ist wie ein aufmerksamer Schiedsrichter: unbequem, wenn er das Spiel unterbricht und wichtige Entscheidungen trifft. Aber gleichsam unerlässlich, damit nicht Anarchie regiert. Genau dies ist seine nach europäischem Recht vorgesehene Amtsfunktion.“

„Sollte Kelber nicht wiedergewählt werden, wäre das ein großer Verlust für die Datendemokratie in Deutschland“, so Adler. Weiter meinte er: „Streitbare Amtsträger mit Kontrollfunktion, die sich in den Dienst der Bürger stellen, sind selten genug. Da wäre es umso schmerzhafter, wenn wir einen klugen Kopf, wie Ulrich Kelber, wegen dem Postengeschacher der Regierungsparteien verlieren. Dabei muss die Nachbesetzung nach europäischen Vorgaben der DSGVO, unabhängig und transparent zu erfolgen. „

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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