Tag Archives: Kleingruppenhaltung

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Verbotene Käfighaltung trotz Ausnahmen: 150.000 Hühner im Kreis Coesfeld betroffen

ANINOVA veröffentlicht Bilder aus einem Legehennenbetrieb in Coesfeld. Trotz Verbots werden tausende Hühner weiter in Käfigen gehalten – mit behördlicher Ausnahmegenehmigung.

BildDer Tierrechtsorganisation ANINOVA liegt aktuelles Bildmaterial aus einem großen Legehennenbetrieb im Kreis Coesfeld (NRW) vor. Die Aufnahmen zeigen tausende Hühner, die weiterhin in sogenannter Kleingruppenhaltung – also in Käfigen – gehalten werden. Diese Haltungsform ist seit dem 1. Januar 2026 in Deutschland grundsätzlich verboten.
Die Bilder dokumentieren massive Missstände: Zahlreiche Tiere wirken stark zerupft, viele weisen deutliche Gefiederschäden auf. Die Hühner leben dicht gedrängt in Drahtkäfigen, ohne ausreichende Rückzugsmöglichkeiten oder Beschäftigung. Ein artgerechtes Verhalten ist unter diesen Bedingungen praktisch unmöglich.

Nach einer Rückmeldung des Landkreises Coesfeld liegt für den Betrieb eine Ausnahmegenehmigung vor. Demnach darf die Käfighaltung in einem Stall noch bis zum 30. April 2026 und in einem weiteren Stall sogar bis zum 30. September 2026 fortgeführt werden. Besonders brisant: Der Betrieb soll rund 150.000 Hühner halten und steht nach ANINOVA vorliegenden Informationen bereits seit Jahren in der Kritik. In der Vergangenheit gab es demnach Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie behördliche Auflagen durch das zuständige Veterinäramt. Zudem soll der Betreiber bereits vor Jahren angekündigt haben, die Haltungssysteme umzubauen.

„Die Bilder zeigen deutlich, dass hier ein System bis zum letzten Moment ausgereizt wird. Obwohl die Käfighaltung seit Jahren beendet werden sollte, sitzen die Tiere noch immer in engen Drahtkäfigen – und das sogar mit behördlicher Genehmigung über das eigentliche Verbot hinaus“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V.

Nach der im Jahr 2015 beschlossenen Gesetzesänderung galt für die sogenannte Kleingruppenhaltung eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Seit dem 1. Januar 2026 ist diese Form der Haltung grundsätzlich untersagt.“Dass ein Betrieb trotz dieser zehnjährigen Übergangsfrist noch immer nicht umgestellt hat und nun weiterhin Tiere in Käfigen halten darf, wirft erhebliche Fragen auf. Hier zeigt sich erneut, dass wirtschaftliche Interessen über Jahre hinweg Vorrang hatten – und nun sogar durch Ausnahmeregelungen weiter abgesichert werden“, so Peifer weiter.

Kurz vor Ostern gewinnt der Fall zusätzliche Bedeutung: In diesen Tagen werden besonders viele Eier konsumiert und verarbeitet. Nach Einschätzung von ANINOVA stammen Eier aus Käfighaltung heute nur noch selten direkt aus dem regulären Einzelhandel, da viele Menschen gezielt auf alternative Haltungsformen achten. Stattdessen werden solche Eier häufig industriell verarbeitet oder als gefärbte Ostereier vermarktet, bei denen die Herkunft und Haltungsform für Konsument*innen oft nicht transparent erkennbar ist.

Nach Kenntnis von ANINOVA werden auch aus dem betroffenen Betrieb Eier weiterverarbeitet und unter anderem gefärbt, sodass sie insbesondere rund um Ostern in Umlauf gebracht werden können. „Gerade zu Ostern werden Millionen Eier konsumiert. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sich hinter bunten Ostereiern häufig genau solche Haltungsformen verbergen können. Dass solche Zustände trotz Verbots weiter bestehen, zeigt einmal mehr, wie sehr in diesem System wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen – während die Bedürfnisse der Tiere keine Rolle spielen“, sagt Peifer.

ANINOVA sieht in dem Fall ein weiteres Beispiel für strukturelle Probleme in der industriellen Tierhaltung. Solange wirtschaftliche Interessen dominieren, bleiben die Bedürfnisse der Tiere systematisch unberücksichtigt.

Die Organisation ruft dazu auf, sich bewusst für pflanzliche Alternativen zu entscheiden. Eine vegane Lebensweise ist der konsequenteste Weg, Tierleid zu vermeiden und ein System nicht weiter zu unterstützen, in dem Tiere als Produktionsmittel behandelt werden.

Bildmaterial kann angefordert werden.

Weiter Informationen und ein Video hier.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

Pressekontakt:

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Illegale Käfighaltung im Kreis Heinsberg: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Anzeige

Nach Anzeige wegen verbotener Käfighaltung von rund 1.500 Hühnern ermittelt die Staatsanwaltschaft Aachen. Der Betrieb wurde erst nach Hinweis überprüft.

BildNach einer Strafanzeige der Tierrechtsorganisation ANINOVA hat die Staatsanwaltschaft Aachen Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen. Das bestätigte die Behörde gegenüber der Organisation. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 655 Js 527/26 geführt.
Hintergrund der Ermittlungen ist eine illegale Hühnerhaltung in Waldfeucht im Kreis Heinsberg, die Ende Januar 2026 beendet wurde. Der Organisation liegt Bildmaterial aus dem Stall vor, das erhebliche bauliche, hygienische und tierschutzrelevante Mängel dokumentiert.

Nach Informationen von ANINOVA wurden in dem Betrieb über einen Zeitraum von rund 20 Jahren etwa 1.500 Hühner in sogenannter Kleingruppenhaltung gehalten. Diese Form der Käfighaltung ist seit dem 1. Januar 2026 bundesweit verboten. Das Verbot wurde bereits 2021 im Rahmen der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen und mit einer mehrjährigen Übergangsfrist versehen.

Der ursprüngliche Betreiber des Betriebs verstarb im November 2025. Die Tierhaltung wurde anschließend von dessen Bruder übernommen. Zum Zeitpunkt des Todes befanden sich noch rund 300 Hühner im Stall. Die Eier wurden zuvor über Eierautomaten sowie im Direktverkauf vermarktet.
Das ANINOVA vorliegende Bildmaterial zeigt stark verschmutzte Stallbereiche, beschädigte und heruntergekommene Bausubstanz sowie herabhängende Deckenteile. Die Hühner waren über lange Zeiträume in engen Käfigsystemen untergebracht, die ihre natürlichen Bewegungs- und Verhaltensbedürfnisse massiv einschränkten. Nach Angaben des Betreibers selbst hatten einzelne Tiere zeitweise keinen dauerhaften Zugang zu Futter und Wasser, da sich Tiere außerhalb der vorgesehenen Käfigbereiche befanden.

Erst nach einem Hinweis an das zuständige Veterinäramt des Kreises Heinsberg wurde eine Kontrolle durchgeführt. Die verbliebenen rund 300 Hühner wurden anschließend für 1 Euro pro Tier an Privatpersonen abgegeben. Eine behördlich koordinierte Sicherstellung oder Vermittlung der Tiere erfolgte nach Kenntnis von ANINOVA nicht.
„Die Kleingruppenhaltung von Legehennen ist seit dem 1. Januar 2026 eindeutig verboten. Wenn eine solche Haltung dennoch weiter betrieben wird, handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht. Wir erwarten deshalb, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommt“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.

Nach Einschätzung der Organisation wirft der Fall zudem grundsätzliche Fragen zur Kontrolldichte und zum Vollzug des Tierschutzrechts auf. Dass eine über Jahre betriebene Käfighaltung offenbar erst nach einem externen Hinweis überprüft wurde, zeige erneut strukturelle Defizite bei der Überwachung von Tierhaltungsbetrieben.

Aus Sicht von ANINOVA macht der Fall zudem deutlich, dass Tierleid in der landwirtschaftlichen Tierhaltung häufig systembedingt entsteht. Eine pflanzliche und vegane Lebensweise, die vollständig auf tierische Produkte verzichtet, ist aus Sicht der Organisation der konsequenteste Weg, Tierleid dauerhaft zu vermeiden.

Weitere Informationen hier.

Bildmaterial kann angefordert werden.

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Illegale Käfighaltung im Kreis Heinsberg beendet – 1.500 Hühner jahrelang eingesperrt

Nach einem Hinweis wurde in Waldfeucht eine verbotene Kleingruppenhaltung aufgelöst. Rund 300 Hühner wurden verkauft. ANINOVA kritisiert fehlende Kontrollen trotz klarer Gesetzeslage.

BildIn Waldfeucht im Kreis Heinsberg ist Ende Januar 2026 eine illegale Kleingruppenhaltung von Hühnern aufgelöst worden. Der Tierrechtsorganisation ANINOVA liegt Bildmaterial aus dem Betrieb vor, das erhebliche bauliche, hygienische und tierschutzrelevante Mängel dokumentiert. Die Bilder sind Ende Januar 2026 entstanden.

In dem Betrieb wurden über einen Zeitraum von rund 20 Jahren etwa 1.500 Hühner in sogenannter Kleingruppenhaltung gehalten. Diese Haltungsform ist seit dem 1. Januar 2026 bundesweit verboten. Das Verbot wurde bereits 2021 im Zuge der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen und mit einer mehrjährigen Übergangsfrist versehen.

Der ursprüngliche Betreiber des Betriebs verstarb im November 2025. Die Tierhaltung wurde anschließend von dessen Bruder übernommen. Die Eier wurden ursprünglich über Eierautomaten sowie über Haustürgeschäfte vermarktet. Zum Zeitpunkt des Todes des Tierhalters befanden sich noch rund 300 Hühner im Betrieb.

Nach Einschätzung von ANINOVA wurden den Tieren in dieser Haltung erhebliches Leid und Schmerzen zugefügt. Die Hühner waren über lange Zeiträume in engen Käfigsystemen eingesperrt, die ihre natürlichen Bewegungs- und Verhaltensbedürfnisse massiv einschränkten. Hinzu kamen gravierende bauliche Mängel: Die Stallungen waren stark heruntergekommen, Teile der Decke hingen herab, die Stallung war verdreckt und von Spinnweben durchzogen. Nach Angaben des Betreibers selbst hatten einige Tiere zeitweise keinen dauerhaften Zugang zu Futter und Wasser, da sich Tiere aus den Käfigen in den Zwischengängen befanden.

Erst nach einem Hinweis an das zuständige Veterinäramt des Kreises Heinsberg wurde eine Kontrolle durchgeführt. Die verbliebenen rund 300 Hühner wurden anschließend an Privatpersonen für 1 Euro pro Tier verkauft. Eine behördlich begleitete Sicherstellung oder Vermittlung der Tiere erfolgte nach Kenntnis von ANINOVA nicht.

ANINOVA bot dem Veterinäramt Unterstützung bei der Vermittlung der verbliebenen Tiere an. Konkrete Maßnahmen wurden jedoch offenbar nicht ergriffen. Weitergehende Auskünfte verweigerte die Behörde unter Verweis auf den Datenschutz. In der Folge schaltete ANINOVA das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf ein.

„Dass eine seit Anfang 2026 eindeutig verbotene Haltungsform, in der Tieren über Jahre hinweg erhebliches Leid und Schmerzen zugefügt wurden, offenbar erst nach einem externen Hinweis aufgefallen ist, wirft erhebliche Fragen auf“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.

Der Fall verdeutlicht aus Sicht von ANINOVA erneut, dass gesetzliche Vorgaben allein nicht ausreichen, um Tiere wirksam zu schützen. Selbst bei klaren Verboten und langen Übergangsfristen werden Missstände häufig erst dann beendet, wenn sie von außen bekannt gemacht werden.
Aus Sicht von ANINOVA zeigt der Fall zudem grundsätzliche Probleme der tierlichen Nutzung auf. Eine vegane Lebensweise, die vollständig auf tierische Produkte verzichtet, ist der konsequenteste Weg, Tierleid, Schmerzen und Ausbeutung dauerhaft zu vermeiden.

Weitere Informationen hier.

Bildmaterial kann angefordert werden

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Herr Jan Peifer
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