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Zwischen Gesundheitsschutz und Persönlichkeitsfreiheit: Wie machen wir das mit dem Rauchen?

Rauchen ist heute sozial unerwünscht. Doch auch wenn Rauchen oder konkret: Qualm und alle schädlichen Nebenprodukte unerwünscht sind, Raucher sind es nicht.

BildWer auf Streamingplattformen tief eintaucht in Retrofilme, findet sie noch: die strahlenden, geheimnisumwitterten Helden, deren Rauchen Symbol war für Stil, Coolness, Verführung und Rebellion. Stars wie Humphrey Bogart, Marlene Dietrich, Audrey Hepburn oder James Dean prägten das Bild vom rauchenden Filmidol.

Seit fast fünfzig Jahren hat sich das Bild verändert – wissenschaftliche Erkenntnisse über Passivrauch und Tabaksucht verbreiteten sich, Gesundheits- und Jugendschutz rückten ins Zentrum, und die Darstellung in Film und Fernsehen änderte sich. Rauchen wird seit den achtziger Jahren im Film nicht mehr als Zeichen von Coolness gezeigt, sondern zeichnet gebrochene, komplexe, psychisch belastete Figuren.

Interessantes Detail: Verschwunden ist das Rauchen vor allem im deutschen Fernsehen nicht. Die_ Initiative Rauchfreie Filme_ fand: Nur 24 % der untersuchten Folgen von _Tatort_ und _Polizeiruf 110_ sind rauchfrei. In 143 von 170 für den Deutschen Filmpreis nominierten Filmen (2016-2023) wird geraucht – sogar in Filmen ab 0 Jahren.

Der kleine Ausflug in Film und Fernsehen zeigt, was alle – Nichtraucher wie Raucher – wissen: Rauchen gilt heute weniger als cool, sondern eher als gesundheitlich riskantes Verhalten.

Zwischen Gesundheitsschutz und Persönlichkeitsfreiheit: Wie machen wir das mit dem Rauchen?

Gerade hat Baden-Württemberg sein Nichtraucherschutzgesetz drastisch verschärft, um Passivrauch zu reduzieren, besonders für Minderjährige. Neue Verbote gelten auf Spielplätzen, an Haltestellen (Bus/Bahn), in Zoos, Freibädern und Parks, zudem fallen E-Zigaretten/Vapes jetzt auusnahmslos auch darunter.

Bei allen Nichtraucherschutzgesetzen auf Bundes- wie Landesebene geht es um ein Abwägen zwischen Gesundheitsschutz und Persönlichkeitsfreiheit.

* Nichtraucherschutz
Passivrauch gilt als erhebliche Gesundheitsgefahr.
Daher regeln Bund und Länder Rauchverbote besonders in Innenräumen, Arbeitsstätten, öffentlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern und im ÖPNV.
Ziel ist, Nichtraucher vor gesundheitlichen Belastungen durch Passivrauchen zu schützen.
* Freiheit zu rauchen
Rauchen bleibt nicht grundsätzlich verboten.
Einschränkungen gelten vor allem dort, wo andere geschützt werden müssen oder wo sich Menschen nicht entziehen können

Wo darf überhaupt noch geraucht werden?

* Im Freien (draußen)
Grundsätzlich ist das Rauchen im Freien erlaubt, sofern kein spezielles Verbot besteht. Allerdings gibt es zunehmend politische Bestrebungen, Außenbereiche wie Haltestellen, Spielplätze, Strände oder Terrassen stärker einzubeziehen, wie es die EU empfiehlt. In einigen Nichtrauchergesetzen, etwa in der Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes von Baden-Württemberg, sind bestimmte Außenbereiche konkret mit Rauchverbot belegt, vor allem dort, wo der Jugendschutz greift. In Baden-Württemberg gilt ab Inkrafttreten des geänderten Nichtraucherschutzgesetzes ein Rauchverbot für Außenbereiche wie z.B. Kinderspielplätze, Schulhöfe, Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, Freibäder, Zoos oder Freizeitparks. Hier sollen vor allem Kinder und Jugendliche geschützt werden.
* In Privaträumen
Zuhause, im Garten oder auf dem Balkon darf weiterhin frei geraucht werden (sofern Mietverträge nichts anderes regeln und die Belästigung für Nachbarn in angemessenen Grenzen bleibt.
* In speziell ausgewiesenen Raucherräumen / Raucherlounges
Viele Bundesländer erlauben weiterhin deutlich gekennzeichnete und abgetrennte Raucherräume in bestimmten Einrichtungen. Auch aus Gründen des Raucherschutzes und um zu verhindern, das Zigarettenqualm nach draußen dringt, ist dringend dazu geraten, in solchen Raucherräumen Luftreiniger gegen Tabakrauch zu installieren.
Raucherräume dürfen u. a. eingerichtet werden in: Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Solche Raucherräume sind nicht nur für Gaststätten oder Spielhallen eine gute Option, sondern auch für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Haftvollzugsanstalten und alle Bereiche – wie etwas Flughäfen – in denen das Fehlen von legalen Möglichkeiten des Rauchens eine erhöhte Gefahr darstellt, weil Menschen, die ihr Leben lang geraucht haben, nicht darauf verzichten können und wollen und sich und andere oft durch heimliches Rauchen in Gefahr bringen.

In allen anderen öffentlichen Innenräumen grundsätzlich nicht.

Doch es gibt Ausnahmen, konkret für die Gastronomie und für Casinos / Spielhallen – allerdings nicht in allen Bundesländern.

Was ist mit Gaststätten?

Generell gilt eib striktes Rauchverbot in allen Gaststätten und gastronomischen Betrieben. Ausnahmslos gilt dies Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland:
Hier gilt ein durchgehendes Rauchverbot in Kneipen, Bars und Restaurants.

Einige Bundesländer erlauben abgetrennte, gekennzeichnete Raucherräume (Nebenräume), so etwa Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen.

Die Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg von Anfang Februar 2026 regelt, dass in Gaststätten mit vollständig abgetrennten Nebenräumen Raucherbereiche weiterhin zulässig sind, diese müssen jedoch deutlich gekennzeichnet sein. Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt zu diesen Räumen nicht gestattet. Die aktuellen Änderungen haben also die generelle Erlaubnis von Raucherräumen in Baden-Württemberg nicht abgeschafft, aber die allgemeinen Nichtraucherschutzregeln gestärkt.

Was gilt für Casinos,Spielbanken und Spielhallen?

Die Regelungen zu Spielhallen hängen ebenfalls vom jeweiligen Landesrecht ab. Viele Bundesländer haben ein allgemeines Rauchverbot in Spielhallen, da sie als öffentliche Innenräume zählen. Doch in einigen Bundesländern sind Raucherräume oder Raucherkabinen weiterhin erlaubt. Auch in der Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes von Baden-Württemberg bleibt die Möglichkeit erhalten, Rauchern in Spielhallen und Casinos eigene Raucherräume oder Raucherkabinen anzubieten.

Im Saarland war im Dezember 2023 für alle Spielhallen ein Rauchverbot eingeführt worden; seit Ende Dezember 2025 darf im Saarland in Automatenspielhallen allerdings wieder ein separater Raucherraum eingerichtet werden.

Euromate unterstützt den Nichtraucherschutz mit Raucherkabinen und Ausstattung von Raucherräumen – schon seit 50 Jahren

Schon bevor sich die soziale Wahrnehmung und Akzeptanz von Rauchen veränderte, begann Euromate mit der Entwicklung und Produktion von Nichtraucherschutzgeräten, die alle auf dem gleichen Prinzip beruhen: schädlichen Tabakqualm samt allen Nebenprodukten ebenso wie den Geruch von Zigarettenkippen aus der Luft filtern, um so Nichtraucher vor Passivrauchen zu schützen, und gleichzeitig Rauchern ihre Zigarette zu ermöglichen, ohne das Gebäude verlassen zu müssen.

Raucherkabinen – geschlossene oder halbgeschlossene Systeme, die Rauch absaugen und filtern, bevor er in die Umgebung gelangt – und Luftreiniger gegen Tabakrauch, die in separaten Raucherräumen dafür sorgen, dass Zigarettenrauch so gut weggefiltert wird, dass nichts nach draußen dringt – gehören seit 50 Jahren zum Produktportfolio von Euromate. Zu finden auf zahlreichen Flughäfen, in Bürogebäuden, Wohngruppen, Pflegeeinrichtungen sowie in der Gastronomie und in Casinos und Spielhallen.

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Euromate GmbH
Frau Maria Fischer
Josef-Reuschenbach-Straße 7
Breitschei 53731
Deutschland

fon ..: 026382662580
web ..: https://www.euromate.com/group/de/
email : maria.fischer@euromate.com

Luftreiniger – für saubere Luft in Industriehallen
Luft wie in 2000 m Höhe oder direkt am Meer in Werkstätten, Produktionshallen, Logistikzentren, Industriehallen. Das geht nicht. Aber besser als die Luft, die wir dort normalweiser einatmen, das geht! Dafür gibt es Luftreiniger und Absauganlagen (Industrieluftreiniger). Euromate stellt diese seit 50 Jahren her.

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Frau Maria Fischer
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Seit 15 Jahren: ÖDP-Initiative sorgt für rauchfreie Restaurants und Kneipen

ÖDP-Initiative sorgte für rauchfreie Restaurants und Kneipen

Mit Volksentscheid initiierte die Naturschutzpartei ÖDP Gesundheitsschutz in Restaurants für alle.

BildMit Volksentscheid initiierte die Naturschutzpartei ÖDP Gesundheitsschutz in Restaurants für alle.

Bayerns Wirte waren anfangs gar nicht begeistert, es gab emotionale Debatten. Dennoch triumphierte die Ökologisch-Demokratische Partei und ihre Unterstützer am Abend des 4. Juli 2010: Beim Volksentscheid in Bayern hatten die Bürgerinnen und Bürger dem Antrag der Partei mit überwiegender Mehrheit zum großen Sieg verholfen – heute vor genau 15 Jahren votierten sie für echten Nichtraucherschutz. Die Initiative der ÖDP schrieb Geschichte.

Fortan waren Glimmstängel und dicker Qualm in Gasträumen tabu. Seither können Menschen beim Essen im Restaurant dank der Initiative der ÖDP gesündere Luft atmen – zumindest in Bayern. Denn nicht alle Bundesländer zogen mit. Bis heute ist das Rauchen – zumindest in speziellen Raucherzimmern – in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen noch immer erlaubt. Dabei spart der Nichtraucherschutz der Gesellschaft laut Berechnungen des Deutschen Krebsforschungszentrums jährlich über 25 Milliarden Euro an Kosten für die Behandlung von Gesundheitskosten durch das Rauchen. Den Erfolg der ÖDP bewertet deren Generalsekretär Dr. Claudius Moseler: „Nichtraucherschutz ist Gesundheitsschutz.Die ÖDP hat gezeigt, wie es geht! Allerdings brauchen wir weitere Anstrengungen auch auf Bundesebene: Verbot von offener und verdeckter Rauchwarenwerbung. Verabschiedung eines bundeseinheitlichen Nichtraucherschutzgesetzes unter Einbeziehung des Mitarbeiterschutzes, denn kein Mensch darf zum Mitrauchen gezwungen werden! Die Kosten der Schäden durch Rauchen und Alkoholgebrauch müssen entsprechend dem Verursacherprinzip wie in den USA von den jeweiligen Industrien getragen werden.“

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Herr Gert Pfitzenmaier
Pommergasse 1
97070 Würzburg
Deutschland

fon ..: 0172/9225161
web ..: https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen
email : gerd.pfitzenmaier@gst.oedp.de

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) wurde 1982 als Bundespartei gegründet. Die ÖDP hat derzeit bundesweit über 7000 Mitglieder und über 530 Mandatsträger auf der Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene, ist in Bezirkstagen vertreten, stellt Bürgermeister und stellv. Landräte und ist seit 2014 auch im Europäischen Parlament vertreten.

Wer wir sind …
In der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) arbeiten Menschen, die gemeinwohlorientiert denken und handeln. Der oberste Grundsatz unseres politischen Handelns ist, dass wir nicht nur an uns selbst denken, sondern auch solidarisch an alle Menschen auf unserer Erde und an die zukünftigen Generationen. Wir entwickeln zukunftsfähige Lösungen für Mensch, Tier und Umwelt mit dem Ziel einer lebenswerten, gerechten und friedvollen Gesellschaft. Der Grundsatz „Mensch vor Profit“ steht im Mittelpunkt unserer Politik. Wir lösen die Um-welt- und die Armutsfrage gemeinsam, indem wir ökonomische, ökologische und soziale Zusammenhänge ehrlich und weitsichtig betrachten.

Link zum Programm der ÖDP: https://www.oedp.de/programm/bundesprogramm/

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Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei)
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