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Vermögenswerte sichern & Generationen verbinden: Notar Marius Hebebrand über die strategische Nachfolgeplanung

Ob Immobilie oder Unternehmen: Wer sein Lebenswerk sichern will, muss frühzeitig planen. Notar Marius Hebebrand aus Dortmund erklärt, wie die vorweggenommene Erbfolge Werte und Familienfrieden rettet.

BildOb das eigengenutzte Familienheim, das Mietobjekt als Altersvorsorge oder das aufgebaute Lebenswerk in Form eines Unternehmens: Die rechtssichere Übertragung von Vermögenswerten ist eine der komplexesten Aufgaben im deutschen Rechtssystem.

Marius Hebebrand, Notar in Dortmund, beobachtet einen steigenden Beratungsbedarf bei der sogenannten „vorweggenommenen Erbfolge„. Er warnt davor, wichtige Entscheidungen dem Zufall oder der gesetzlichen Erbfolge zu überlassen.

Der Notar als Architekt der Vermögensnachfolge

Viele Immobilieneigentümer und Unternehmer scheuen die Auseinandersetzung mit dem Thema Erbe und Nachfolge. Doch wer zu spät handelt, riskiert nicht nur den Familienfrieden, sondern oft auch hohe steuerliche Belastungen oder den Fortbestand des Betriebs.

„_Ein Notar ist weit mehr als eine Instanz für Unterschriften. Wir sind die Architekten von Verträgen, die über Jahrzehnte hinweg Bestand haben müssen_“, erklärt Marius Hebebrand. „_Besonders bei der Übertragung von Immobilien oder Firmenanteilen an die nächste Generation geht es darum, Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Wir konstruieren Lösungen, die den Schenker absichern – etwa durch Nießbrauch oder Rückforderungsrechte – und gleichzeitig den Nachfolgern Planungssicherheit geben._“

Immobilien und Unternehmen: Risiken minimieren, Steuern optimieren

Ein Schwerpunkt von Notar Marius Hebebrand ist die Gestaltung von Übergabeverträgen. Hierbei wird die rechtliche Gestaltung eng mit den wirtschaftlichen Zielen der Mandanten verknüpft. Ziel ist es, Pflichtteilsansprüche zu minimieren und schenkungsteuerliche Freibeträge optimal auszunutzen, die alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können.

Interview mit Notar Marius Hebebrand: „Werte erhalten, Streit vermeiden“

Herr Hebebrand, warum ist der Gang zum Notar gerade bei Immobilien so entscheidend?

Marius Hebebrand: „Immobilienwerte sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Wer hier keine klare notarielle Regelung trifft, hinterlässt seinen Erben oft eine unbewegliche Erbengemeinschaft, die handlungsunfähig ist. Durch eine gezielte Übertragung zu Lebzeiten lässt sich das Vermögen steuern und in vielen Fällen massiv Erbschaftsteuer einsparen.“

Sie begleiten auch viele mittelständische Unternehmer. Wo liegt hier die größte Gefahr?

Marius Hebebrand: „In der mangelnden Verzahnung von Gesellschaftsvertrag und Testament. Wenn der Gesellschaftsvertrag eine Fortführung durch bestimmte Erben verbietet, das Testament sie aber vorsieht, ist das Chaos vorprogrammiert. Als Notar sorge ich für den ,Gleichlauf‘ dieser Dokumente. Es geht darum, das Unternehmen als wirtschaftlichen Motor der Region Dortmund zu schützen.“

Was raten Sie Menschen, die das Thema vor sich herschieben?

Marius Hebebrand: „Man sollte das Thema nicht als Belastung, sondern als Privileg der Gestaltung sehen. Ein klug aufgesetzter Notarvertrag ist die beste Versicherung gegen spätere Prozesse. Es ist ein Investment in den Familienfrieden.“

Über Marius Hebebrand

Marius Hebebrand ist Notar in Dortmund und Anwalt für Arbeitsrecht. Er betreut Privatpersonen und Unternehmen in notariellen Angelegenheiten wie Immobilienkauf, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Unternehmensgründung. Zudem bietet er als Fachanwalt fundierte Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mandanten profitieren von persönlichem Service, Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung.

Mehr zu Erbschaft und Testament: https://hebebrand.net/erbschaft-testament

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Vorsorge ist keine Frage des Alters: Notar Marius Hebebrand im Interview

Ein Unfall oder eine Krankheit können jeden treffen. Notar Marius Hebebrand erklärt im Interview, warum die Vorsorgevollmacht für jeden Erwachsenen eine unverzichtbare Absicherung darstellt.

BildVorsorgevollmachten sind ein Thema, das viele Menschen vor sich herschieben. Dabei kann es im Ernstfall bereits zu spät sein. Marius Hebebrand, Notar in Dortmund erklärt im Interview, warum jeder eine Vorsorgevollmacht braucht, welche Irrtümer es gibt und worauf man bei der Erstellung achten sollte.

Redaktion: Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?

Marius Hebebrand: Haben ist besser als brauchen. Denn ein Vorsorgevollmacht ist mit einer Versicherung zu vergleichen. Diese kann man dann nicht mehr abschließen, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Genauso ist es mit einer Vorsorgevollmacht: hat man keine und ist in einer Situation, in der sie benötigt wird, ist es zu spät, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen. Es reicht auch nicht, dass ich verheiratet bin, meine Frau, mein Ehepartner darf nicht allein aufgrund der Heirat für mich wirksam und rechtsverbindlich handeln. Diesem Irrtum unterliegen viele. Kurz gesagt: eine Vorsorgevollmacht braucht jeder. Gibt es keine, wird im Fall der Fälle ein gesetzlicher Betreuer bestellt.

Redaktion: Wer kann Bevollmächtigter sein?

Marius Hebebrand: Fast jeder: Voraussetzung ist eine beschränkte Geschäftsfähigkeit, das bedeutet, dass Kinder unter sieben Jahren oder demente Personen nicht Bevollmächtigte sein können. Praktisch wird man lediglich volljährige, voll geschäftsfähige Personen bevollmächtigen. In jedem Fall sollte es eine Person sein, zu der volles Vertrauen besteht. Es kann sich um einen Familienangehörigen oder enge, langjährige Freunde handeln.

Redaktion: Was kann der Bevollmächtigte mit der Vollmacht machen?

Marius Hebebrand: Für die reine Vorsorgevollmacht ist im Gesetz geregelt, dass sie sich auf Gesundheitsangelegenheiten, Einwilligung und ärztliche Zwangsmaßnahmen und Unterbringung erstreckt. Üblicherweise wird daneben eine Generalvollmacht erteilt, mit der alles rechtlich zulässige möglich ist. Der Bevollmächtigte hat Zugriff auf Konten, kann Immobilien kaufen oder verkaufen, Vertragsverhältnisse kündigen, einen Ehevertrag abschließen. Er kann aber kein Testament errichten und die Ehe für den Vollmachtgeber schließen. Wählen für jemand anders ist auch nicht möglich. Das sind nur Beispiele. Es gibt aber eine Absprache zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten, an die der Bevollmächtigte sich halten soll: er soll die Vollmacht nur benutzen, wenn der Vollmachtgeber es nicht mehr kann. Kontrolliert wird das nur vom Vollmachtgeber.

Redaktion: Wie macht man eine Vorsorgevollmacht?

Marius Hebebrand: Auf jeden Fall schriftlich! Das heißt, dass man ein Dokument handschriftlich unterschreiben muss. In dem Dokument selbst steht drin, was der Bevollmächtigte können soll. Die ausdrücklich im Gesetz in § 1820 Abs. 2 BGB geregelten persönlichen Angelegenheiten müssen schriftlich fixiert sein. Für eine Generalvollmacht ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sinnvoll ist die Schriftform schon. Denn nur darüber wird mir der Nachweis gelingen da, dass ich bevollmächtigt bin. Es gibt noch eine weitere Form: die notarielle Beurkundung. Dabei liest ein Notar den gesamten Text der Vollmacht vor, lässt den Bevollmächtigten unterschreiben und unterschreibt nachher selbst. Immer dann, wenn es um Immobilien geht, rate ich ganz deutlich zur notarielle Beurkundung der Vollmacht. Eine nur eigenhändige Vollmacht ist wertlos, wenn in Bezug auf die Immobilie im Grundbuch einer Eintragung veranlasst werden muss. Das kann auch eine Löschung einer Eintragung sein. Mittlerweile werden auch notariell beurkundete Vorsorgevollmacht ohne Probleme von Banken beispielsweise akzeptiert. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass Banken bei eigenhändigen Vollmachten, also nur schriftlichen Vollmachten, Probleme machen, obwohl das rechtlich nicht zulässig ist.

Redaktion: Wann sollte man eine Vorsorgevollmacht machen?

Marius Hebebrand: So früh wie möglich. Denn es ist keine Frage des Alters, wann eine Vorsorgevollmacht benötigt wird. Natürlich denkt man in erster Linie an die Fälle der Demenz. Aber auch nach einem schweren Verkehrsunfall könnte eine Vorsorgevollmacht notwendig sein. Oder wenn man an die Coronazeit zurück denkt: auch in so einem Fall kann es ratsam sein, einen Bevollmächtigten zu haben, wenn man in der Quarantäne war.

Redaktion: Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

Marius Hebebrand: Zuerst noch einmal kurz die Vorteile einer Beurkundung beim Notar: die Vollmacht kann auch bei Immobilien-Angelegenheiten benutzt werden, außerdem erhält der Vollmachtgeber die Beratung des Notars und drittens ist für den Verlust der Vollmacht beim Bevollmächtigten vorsorgt. Denn der Notar bewahrt die so genannte Urschrift der Vollmacht dauerhaft auf. Davon können neue Ausfertigungen für den Bevollmächtigten hergestellt werden, wenn diese durch unglückliche Umstände abhandengekommen oder verloren gegangen ist.

Die Kosten richten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Vom Gesamtvermögen wird die Hälfte angesetzt. Zum Vermögen zählt alles, was ich wertmäßig habe, also Bargeld, Kontoguthaben, Wertpapierdepot, Rückkaufswert einer Lebensversicherung eventuell, sämtliche Immobilien. Dazu ein kleines Beispiel, wenn ich ein Vermögen von 200.000 EUR habe, werden grundsätzlich davon nur 100.000 EUR angesetzt und die Beurkundung der Vorsorgevollmacht kostet dann 348,67 EUR. Und da wahrscheinlich das Vermögen künftig steigt, bietet es sich an, die Vollmacht so früh wie möglich zu machen.

Über Notar Marius Hebebrand

Marius Hebebrand ist Notar in Dortmund und Anwalt für Arbeitsrecht. Er betreut Privatpersonen und Unternehmen in notariellen Angelegenheiten wie Immobilienkauf, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Unternehmensgründung. Zudem bietet er als Fachanwalt fundierte Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mandanten profitieren von persönlichem Service, Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung.

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OLG-Urteil: Testamentskopie blockiert Erbschaft – Dortmunder Notar warnt vor Beweisfalle

Notar und Fachanwalt Marius Hebebrand rät Bürger zur amtlichen Verwahrung, um familiäre und unternehmerische Katastrophen zu verhindern.

BildEin kürzlich ergangener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken (Az. 8 W 66/24) sorgt für Aufsehen: Eine Erbschaft konnte nicht angetreten werden, weil das Testament nur als Kopie vorlag und Zweifel an der Gültigkeit des Testaments bestanden. Für Marius Hebebrand, Notar in Dortmund, ist dieser Fall ein klares Signal an alle Bürger, die Sicherheit ihres letzten Willens nicht dem Zufall zu überlassen.

_“Die Entscheidung aus Rheinland-Pfalz bestätigt, was viele unterschätzen: Ein Testament ist nur so sicher wie seine Verwahrung,“_ erklärt Hebebrand. _“Ein handgeschriebenes Dokument, das in der Schublade verschwindet, mag juristisch gültig sein. Geht es aber verloren, wird es beschädigt oder taucht nur als Kopie mit unklaren Entstehungsumständen auf, sind Erbstreitigkeiten vorprogrammiert, oft mit katastrophalen finanziellen und emotionalen Folgen.“_

Sicherheit für Familien und Unternehmer

Hebebrand nutzt den Fall, um die notarielle Lösung als einzige echte Absicherung hervorzuheben. Sein zentraler Appell:

* Sicherstellung des Originals: Als Notar stellt Marius Hebebrand sicher, dass notarielle Testamente nicht nur fehlerfrei formuliert, sondern auch sinnvollerweise beim Amtsgericht hinterlegt werden. _“Damit ist das Original nicht nur unwiderlegbar vorhanden, sondern wird nach dem Tod vom Gericht eröffnet, wenn es vom Tod des Testators erfährt. Eine Suche entfällt. Ein Fall wie in Zweibrücken ist damit ausgeschlossen.“_

* Schutz vor Missbrauch: Wer den letzten Willen nur als Kopie vorlegt, öffnet Tür und Tor für den Vorwurf der Fälschung oder des Widerrufs durch das Original. Die amtliche Verwahrung schafft hier Rechtssicherheit.

* Vorsorge für Unternehmer: Gerade bei Selbstständigen und kleinen Unternehmen in der Region Dortmund ist die Klarheit der Nachfolge essenziell. _“Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sehe ich oft, wie eine ungeklärte Erbfolge den Fortbestand eines Unternehmens gefährdet – vom Stillstand der Geschäfte bis zu komplexen arbeitsrechtlichen Kündigungsfragen der Mitarbeiter. Die notarielle Vorsorge schützt auch hier vor existenzbedrohenden Zweifeln,“_ so Marius Hebebrand.

Praktischer Rat: Jetzt handeln und prüfen lassen

Marius Hebebrand rät allen dringend, selbst erstellte Testamente anwaltlich oder notariell prüfen und zentral beim Nachlassgericht verwahren zu lassen. Nur so sei garantiert, dass der letzte Wille später nicht aufgrund eines Formfehlers, einer Beschädigung oder schlicht des Fehlens des Originals scheitert.

Über Marius Hebebrand: Marius Hebebrand ist Notar in Dortmund und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er betreut Privatpersonen und Unternehmen in notariellen Angelegenheiten wie Immobilienkauf, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Unternehmensgründung. Zudem bietet er als Fachanwalt fundierte Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mandanten profitieren von persönlichem Service, Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung.

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Achtung, Falle! Notare warnen: So schützen Sie Ihren Immobilienkauf vor digitalen Betrugsmaschen

Zwischen Effizienz und Sicherheit: Die Digitalisierung notarieller Prozesse verändert den Immobilienmarkt – und macht den Schutz vor Betrug wichtiger denn je.

BildDortmund, 20. August 2025 – Der deutsche Immobilienmarkt erlebt eine rasante Digitalisierung notarieller Prozesse, getragen durch jüngste Gesetzesinitiativen zur elektronischen Präsenzbeurkundung und zum digitalen Vollzug von Immobilientransaktionen. Während diese Entwicklung immense Effizienzgewinne verspricht, birgt sie gleichzeitig neue Herausforderungen für die Rechtssicherheit und den Schutz vor Betrug. Notare spielen hier eine entscheidende Rolle, um Bürger und Unternehmen vor den Fallstricken der digitalen Welt zu bewahren und den Immobilienkauf sicher zu gestalten.

„Jeder digitale Fortschritt muss mit einem gleichwertigen Fortschritt bei der Sicherheit einhergehen“, so Notar Marius Hebebrand aus Dortmund. „Insbesondere beim Immobilienkauf, der für viele Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens darstellt, dürfen wir keine Kompromisse bei der Rechtssicherheit eingehen. Gerade in Zeiten, in denen laut aktuellen BKA-Lageberichten zur Cyberkriminalität die Fälle von digitalem Betrug, Identitätsdiebstahl und Phishing-Angriffen kontinuierlich steigen, ist erhöhte Wachsamkeit geboten.“

Warum Digitalisierung neue Risiken birgt

Die zunehmende Vernetzung und die Verlagerung von Prozessen ins Digitale eröffnen Betrügern neue Angriffsflächen. Potenziale Risiken, die mit der Digitalisierung einhergehen können, umfassen:

* Identitätsdiebstahl und Phishing: Betrüger könnten versuchen, sich Zugang zu sensiblen Daten zu verschaffen oder Kommunikationswege zu manipulieren. Ein bekanntes Beispiel ist die Umleitung von Kaufpreiszahlungen durch gefälschte E-Mails, bekannt als „CEO-Fraud“ oder „Fake President-Attacke“. Solche Angriffe können für Käufer und Verkäufer existenzbedrohend sein.
* Manipulation von Dokumenten: Obwohl digitale Signaturen höchste Sicherheitsstandards bieten, erfordert die Prüfung der Echtheit elektronischer Unterlagen spezialisiertes Know-how, um Fälschungen oder Manipulationen auszuschließen.
* Unzureichende Aufklärung bei komplexen Online-Prozessen: Nicht jeder Bürger ist gleichermaßen mit digitalen Abläufen vertraut. Dies kann zu Missverständnissen oder Fehlern bei der Abwicklung wichtiger und rechtlich komplexer Immobiliengeschäfte führen.

Die unverzichtbare Rolle des Notars als Sicherheitsanker

In diesem sich wandelnden Umfeld bleibt die Rolle des Notars als unabhängiger und unparteiischer Rechtsberater unerlässlich. „Nach der Bundesnotarordnung (BNotO) ist der Notar verpflichtet, die Identität der Beteiligten zweifelsfrei festzustellen und umfassend über die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Geschäfte aufzuklären. Diese im Beurkundungsgesetz (BeurkG) verankerten Pflichten sind gerade im digitalen Raum ein unverzichtbarer Schutzwall gegen Betrug und unüberlegte Entscheidungen“, betont Notar Marius Hebebrand.

Die deutschen Notare sind bereits gut auf die digitale Transformation vorbereitet und nutzen hochsichere elektronische Kommunikationswege. Dazu gehört insbesondere das besondere elektronische Notarpostfach (beN), das einen verschlüsselten und manipulationssicheren Datenaustausch mit Gerichten und Behörden auf höchstem Sicherheitsniveau gewährleistet. Dennoch ist eine fortlaufende Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung der notariellen Begleitung in digitalisierten Prozessen entscheidend.

Der Notar als Ihr digitaler Sicherheitsanker:

* Gewährleistung der Identität: Notare stellen die Identität der Vertragsparteien zweifelsfrei fest und verifizieren diese sorgfältig, auch bei digitalen Verfahren.
* Rechtliche Beratung und Aufklärung: Sie erklären komplexe Vertragsinhalte verständlich und weisen auf alle potenziellen Risiken und Fallstricke hin.
* Schutz vor Betrug: Durch die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Beurkundung und die Abwicklung über sichere, geprüfte Kanäle wird das Risiko von Betrug und Manipulation minimiert.
* Überwachung der Abwicklung: Notare überwachen den gesamten Prozess von der Vertragsunterzeichnung bis zur sicheren Eintragung ins Grundbuch.

Die Digitalisierung bietet dem Immobilienmarkt große Chancen, doch sie erfordert auch ein starkes Bewusstsein für die damit verbundenen Risiken. Der Notar bleibt in dieser neuen Ära der Garant für Rechtssicherheit und Vertrauen bei Immobiliengeschäften.

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Marius Hebebrand ist Notar in Dortmund und Anwalt für Arbeitsrecht. Er betreut Privatpersonen und Unternehmen in notariellen Angelegenheiten wie Immobilienkauf, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Unternehmensgründung. Zudem bietet er als Fachanwalt fundierte Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mandanten profitieren von persönlichem Service, Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung. Mehr Informationen unter: https://hebebrand.net/

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