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Medizinisches Cannabis überzeugt: Knapp drei Viertel (1) der Deutschen sehen positiven Nutzen

* Repräsentative YouGov-Umfrage (2) zeigt: Ein Viertel der Befragten (27,8 Prozent) kennt den Unterschied zwischen medizinischem und Freizeit-Cannabis nicht

* Mehrheit der Deutschen würde Beratung bei medizinischen Experten suchen

Berlin, 11. Februar 2025 – Lange Zeit vor allem als Freizeitdroge bekannt, hat sich Cannabis mittlerweile als vielversprechende medizinische Option etabliert. Ob bei chronischen Schmerzen, neurologischen Erkrankungen oder Schlafstörungen, medizinisches Cannabis gewinnt in der Therapie zunehmend an Bedeutung (3). Laut einer repräsentativen Umfrage (2) von YouGov im Auftrag von tetrapy stehen fast drei Viertel der Deutschen (72,3 Prozent (1)) dem Einsatz positiv gegenüber. Gleichzeitig besteht aber noch ein hoher Informationsbedarf.

Vier von zehn Deutschen (40,8 Prozent) sind davon überzeugt, dass medizinisches Cannabis einen großen Nutzen hat. Bei den 45- bis 54-Jährigen sind es sogar 44,9 Prozent, die den Einsatz klar befürworten. Jüngere Erwachsene zwischen 18 und 34 Jahren unterstützen den Einsatz etwas seltener (35,9 Prozent).

Weitere 31,5 Prozent der Deutschen erkennen zwar grundsätzlich den Nutzen von medizinischem Cannabis, fühlen sich jedoch nicht ausreichend informiert. Nur 11,9 Prozent der Befragten lehnen medizinisches Cannabis ausdrücklich ab.

Aufklärungsbedarf ist hoch

Wissen ist der Schlüssel für eine positive Einstellung. Wer den Unterschied zwischen medizinischem und Freizeit-Cannabis kennt, ist deutlich häufiger von den Vorteilen überzeugt (66,2 Prozent). Doch genau hier liegt eine große Hürde: Gut ein Viertel der Befragten (27,8 Prozent) kennt den Unterschied nicht und weitere 39,9 Prozent haben lediglich eine ungefähre Vorstellung davon.

Der Arzt ist die wichtigste Informationsquelle

Um sich über medizinisches Cannabis zu informieren, vertraut die Mehrheit auf fachliche Quellen: 60,2 Prozent der Befragten würden sich an ihren Arzt / Hausarzt wenden, 35 Prozent würden sich bei auf Cannabis spezialisierten Ärzten informieren und 32,5 Prozent setzen auf Apotheken. Daneben spielen auch digitale Kanäle eine Rolle: Jeder Vierte würde im Internet recherchieren (26,8 Prozent) oder auf spezialisierte Plattformen zurückgreifen, die Zugang zu Informationen und erfahrenen Ärzten bieten (25 Prozent). Familie und Freunde würden dagegen nur selten als Informationsquelle genutzt werden (9,9 Prozent).

„Cannabis als Medizin ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Doch um die Akzeptanz weiter zu fördern und die Versorgung zu verbessern, ist mehr Aufklärung nötig. Denn die Umfrage zeigt: Wer informiert ist, erkennt das enorme Potenzial, das medizinisches Cannabis für viele Patienten bietet“, so Alexander Gutjahr, Managing Director von tetrapy. „Unsere Mission ist es, Barrieren abzubauen und Patienten den Zugang zu kompetenter Beratung und Therapie zu erleichtern.“

(1) Das Ergebnis stellt einen über Skalenpunkte aggregierten Wert dar.

(2) Die Daten dieser Befragung basieren auf Online-Interviews mit Mitgliedern des YouGov Panels, die der Teilnahme vorab zugestimmt haben. Für diese Befragung wurden im Zeitraum 06. und 08.01.2025 insgesamt 2072 Personen befragt. Die Erhebung wurde nach Alter, Geschlecht und Region quotiert und die Ergebnisse anschließend entsprechend gewichtet. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.

(3) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), _Abschlussbericht der Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Verschreibung und Anwendung von Cannabisarzneimitteln_, 06.07.2022.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

markengold PR GmbH für tetrapy
Team tetrapy
Torstraße 107
10119 Berlin
Deutschland

fon ..: 03021915960
web ..: https://tetrapy.de/
email : tetrapy@markengold.de

Über tetrapy
tetrapy ist die spezialisierte medizinische Onlineplattform mit Sitz in Deutschland, die sich auf die verantwortungsvolle medizinische Anwendung von Cannabis in der Therapie konzentriert. Mit einem interdisziplinären Team aus Ärzten und Fachkräften bietet tetrapy eine individuelle und wissenschaftlich fundierte Versorgung für Patienten, die an Erkrankungen leiden, bei denen Cannabis als therapeutische Option in Betracht gezogen kann.
Weitere Informationen unter: tetrapy.de

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Positionspapier des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. zur Versorgung mit Medizinal-Cannabis

Der VCA e.V. weist in seinem Positionspapier auf bestehende Probleme in der Versorgung mit Medizinal-Cannabis hin und erläutert seine diesbezüglichen Forderungen an die Politik.

BildOPTIMIERUNGSPOTENTIALE IN DER VERSORGUNG MIT MEDIZINAL-CANNABIS

Zentrale Forderungen des VCA e.V.:

1. Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts zur Kostenübernahme
2. Stärkung der Therapiehoheit
3. Therapiefreiheit bei einem Wechsel der Darreichungsform
4. Gesetzliche Regelung der Verschreibungs- und Apothekenpflicht bei CBD-Zubereitungen
5. Förderung der Forschung zu Medizinal-Cannabis
6. Realistische Einschätzung und Wertschätzung der pharmazeutischen Leistungen: Prüfung – Herstellung – Beratung

1. Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts zur Kostenübernahme

Wir fordern für Patient:innen und Ärzt:innen, den aufwändigen Genehmigungsprozess
zur Kostenübernahme aufgrund künstlicher bürokratischer Hürden abzuschaffen und die Kriterien für Behandlungen mit Medizinal-Cannabis in die therapeutische, praktische Verantwortung der Ärzteschaft zu legen.

Dies hat zum Ziel, den Zugang für Patienten:innen zu cannabisbasierten Therapien deutlich zu
vereinfachen.

Unsere Forderung ist die Abschaffung der aufwendigen Genehmigungsprozesse zur Kostenübernahme und damit ein vereinfachter Zugang zu dieser Therapieform für die Patient:innen.

2. Stärkung der Therapiehoheit

Medizinal-Cannabis kann gegenwärtig nur in Ausnahmefällen verschrieben werden und ist entsprechend begründungspflichtig. Eine Therapie mit Medizinal-Cannabis wird nur genehmigt, wenn nahezu alle alternativen Therapieoptionen ausgeschöpft sind. Selbst nach diesem Therapie-Marathon wird die vom Arzt als notwendig erachtete Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln zu häufig von der Krankenkasse abgelehnt. Der Genehmigungsvorbehalt hinsichtlich einer Kostenerstattung durch die GKV muss angepasst werden.

Laut § 31 Abs. 6 SGB V darf eine cannabisbasierte Therapie nur in Ausnahmefällen nicht zulasten der GKV erstattet werden. An dieser Stelle müsste der Interpretationsspielraum zu „begründeten Ausnahmefällen“ eingrenzt werden.

Zusätzlich kämpfen die Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich der Verordnung mit zeitaufwendigen administrativen und fachlichen Aufgaben und Haftungsrisiken.

Jeder Arzt und jede Ärztin (ausgenommen Zahnärzt:innen und Tierärzt:innen) muss im Rahmen seiner oder ihrer Therapiefreiheit selbst entscheiden dürfen, ob Medizinal-Cannabis die Medikation der Wahl darstellt. Dies muss noch deutlicher im Gesetz festgelegt werden: -> Stärkung der Therapiehoheit

Unsere Forderungen sind eine Erleichterung der Verschreibung von Medizinal-Cannabis, Abbau der bürokratischen Hürden und Beachtung der ärztlichen Therapiehoheit.

3. Therapiefreiheit bei einem Wechsel der Darreichungsform

Freie Auswahl (und Möglichkeit des Wechsels) verschiedener Darreichungsformen durch behandelnde Ärzt:innen ohne erneuten bürokratischen Aufwand.

Bei einem Wechsel von Cannabis-Blüten zu Extrakten, Ölen, Kapseln, etc. müssen Patient:innen erneut den aufwendigen Prozeß der Antragsstellung durchlaufen. Ärzt:innen haben dadurch einen hohen bürokratischen Aufwand und können innerhalb ihrer Therapiehoheit ihre Patient:innen nicht ohne zeitliche Verzögerung oder sogar der Gefahr der Ablehnung eines erneuten Antrages therapieren. Hier sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Ärzt:innen ohne Aufwand und zeitliche Verzögerung einen Wechsel der Darreichungsform oder eine Kombination
aus z. B. Cannabis-Blüten und Cannabis-Vollextrakten vornehmen können.

Unsere Forderung ist eine Erleichterung bei einem Wechsel der Darreichungsform ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand unter Beachtung der Therapiehoheit.

4. Gesetzliche Regelung der Verschreibungs- und Apothekenpflicht bei CBD-Zubereitungen

Durch eine fehlende gesetzliche Regelung der CBD-Produkte und Zubereitungen kommt es zu einem Wildwuchs von Produkten mit CBD. Diese sind über Internetplattformen, in Drogerien oder im Lebensmittelhandel frei zugänglich. Die Konzentrationen und Produktqualitäten im Kontext von CBD sind nicht klar definiert.

Deshalb fordern wir für die Apotheken eine gesetzliche Regulierung der Rahmenbedingungen zur Abgabe von CBD-Produkten im verschreibungspflichtigen und freikäuflichen Bereich.

5. Förderung der Forschung zu Medizinal-Cannabis

Forschung und Wissenschaft haben in den zurückliegenden Jahren eine Reihe von Fortschritten gemacht. Diese sind aber überwiegend im internationalen Umfeld zu verzeichnen. In Deutschland steht die medizinische Forschung hinsichtlich der therapeutischen Vielfalt von Cannabis-Arzneimitteln und Cannabinoiden aufgrund der vergangenen Gesetzgebung noch weitestgehend am Anfang. Innovative Forschungsansätze in Deutschland sind essenziell für die erfolgreiche Weiterentwicklung von medizinischen Cannabis-Produkten mit höchster Qualität und Sicherheit.

Aus diesem Grund halten wir eine staatliche Förderung der Grundlagenforschung zur Pharmakokinetik und Pharmakodynamik der wichtigsten Cannabinoide und Terpenoide für notwendig. Außerdem plädieren wir für eine staatliche Subventionierung klinischer Studien zur Förderung der Evidenz unterschiedlicher Indikationsbereiche. Weitere wichtige Forschungsansätze zielen auf alternative und innovative Darreichungsformen ab.

Die Aufnahme des Themenschwerpunkts „Medizinal-Cannabis“ im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollte berücksichtigt werden.

Unsere Forderung ist die staatlich geförderte Unterstützung einer unabhängigen Forschung, die zur Förderung der Evidenz unterschiedlicher klinischer Indikationen und Symptomatiken und zur Grundlagenforschung im Kontext von Medizinal-Cannabis und dessen Inhaltsstoffen beiträgt.

6. Realistische Einschätzung und Wertschätzung der pharmazeutischen Leistungen: Prüfung – Herstellung – Beratung

Nach § 6 Abs. 1 ApBetrO müssen Ausgangsstoffe für die Herstellung von Arzneimitteln nach
Vorgaben des Deutschen Arzneibuchs (DAB) in Apotheken einer Qualitäts- und Identitätsprüfung unterzogen werden. Aktuell sieht das DAB hierfür eine makroskopische und mikroskopische Untersuchung sowie eine Dünnschichtchromatographie (DC) vor. Mit einem zeitlichen Aufwand von 2 – 3 Stunden sowie der notwendigen apparativen Ausstattung ist die Prüfung mit einem erheblichen Ressourceneinsatz für Apotheken verbunden. Als Folge der aufwendigen Prüfung verarbeiten schätzungsweise nur rund 5 bis 10 % der Apotheken in Deutschland cannabisbasierte Ausgangsstoffe zu Rezepturarzneimitteln, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Versorgungslage – insbesondere in ländlichen Regionen. Zusätzlich ist die Beratung und Betreuung der Patient:innen wesentlich aufwändiger als im Vergleich zu anderen Medikationen. Patient:innen, die erstmalig eine Therapie mit Medizinal-Cannabis beginnen und solche, die eine Umstellung ihrer Cannabis-Therapie benötigen, erfordern eine besonders intensive Betreuung.

Der Prüfaufwand sollte reduziert werden, damit Apotheken entlastet werden und die
regionale Versorgung gestärkt wird. Die umfangreiche, im DAB vorgesehene Prüfung kann durch eine kürzere Identitätsfeststellung ersetzt werden, wenn Cannabis-Produkte von GxP-zertifizierten Herstellern/ Importeuren bezogen werden. Die Ausnahmeregelung in § 7 Abs. 2 ApBetrO kann dadurch geltend gemacht werden. Hier kann die Apotheke durch § 7 Abs. 2 ApBetrO mittels einer organoleptischen Prüfung und Improzesskontrollen die Qualität gewährleisten. Eine
einheitliche, unkomplizierte und sichere Identifizierung der Produkte in der abgebenden
Apotheke sollte das Ziel sein.

Unsere Forderung ist eine realistische Einschätzung, Wertschätzung und angemessene Honorierung der pharmazeutischen Leistungen:

-> Prüfung
-> Herstellung
-> Beratung

VCA-Positionspapier zum Download

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. – VCA
Frau Daniela Joachim
Flöz-Herrenbank-Straße 27
46119 Oberhausen
Deutschland

fon ..: +49 (0)208 9912 9921
web ..: https://vca-deutschland.de
email : joachim@vca-deutschland.de

Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. wurde Anfang 2019 von engagierten Apotheker:innen gegründet. Ziel ist es, alle Beteiligten – die Politik, die Patientenvertretungen, die Ärzt:innen, die Krankenkassen, Anbieter, Wissenschaftler:innen und natürlich die eigenen Berufskolleg:innen – in den gemeinsamen Austausch zu bringen, um Lösungen für eine dauerhaft sichere und wirtschaftliche Versorgung der Patient:innen zu erarbeiten und einen Interessenausgleich herbeizuführen.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. – VCA
Frau Daniela Joachim
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