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Wirtschaft

Grow Motion AG: Schweizer Qualität für den europäischen Medizinalcannabis-Markt

Medizinalcannabis aus der Schweiz: GrowMotion produziert nach pharmazeutischem Standard – und öffnet ab September 2026 die Tür für Investoren.

BildDie GrowMotion AG, mit Sitz in Zuchwil im Kanton Solothurn, hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2020 zu einem der technologisch fortschrittlichsten Medizinalcannabis-Hersteller Europas entwickelt. Mit einer Swissmedic-Lizenz, GACP-Zertifizierung und einer vollständig nach pharmazeutischen Standards aufgebauten Produktionsanlage positioniert sich das Unternehmen als europäische Antwort auf eine wachsende Nachfrage nach rückverfolgbarem, qualitätsgesichertem Medizinalcannabis.

* Pharmazeutische Produktion in Europa GrowMotion produziert Medizinalcannabis mit Swissmedic-Lizenz und GACP-Zertifizierung in der Schweiz – mit kurzen Lieferketten, eigenen Genetiken und direktem Zugang zum europäischen Markt.
* Skalierbare Infrastruktur mit klarem Wachstumspfad Die Vertical-Farming-Anlage in Zuchwil läuft derzeit auf 15 Prozent ihrer Kapazität. Ohne Neubau ist eine Steigerung der Jahresproduktion von aktuell 1,8 auf bis zu 8 Tonnen realisierbar – Genehmigungen für zwei weitere Produktionsräume liegen bereits vor.
* Digitale Beteiligungsrunde ab September 2026 GrowMotion eröffnet Investoren die Möglichkeit, über Partizipationsscheine direkt am Unternehmenserfolg teilzuhaben. Ziel der Beteiligungsrunde ist die Einsammlung von rund 8 Millionen Euro zur Vollendung der «Seed-to-Sell»-Strategie und Skalierung der Produktion.

Anlage und Produktion

Im Industriegebiet Zuchwil betreibt GrowMotion eine Produktionshalle mit 6.000 Quadratmetern Gesamtfläche. Herzstück der Anlage ist ein modulares Dreiebenen-Vertical-Farming-System mit mobilen Grow-Racks aus 14-Gauge-Stahl, sensorbasierter Klimasteuerung, energieeffizienter LED-Technologie und datengestütztem Nährstoffmanagement. Auf nur 157 Quadratmetern können so bis zu 3.000 Pflanzen parallel kultiviert werden.

Derzeit sind rund 900 Quadratmeter in zwei Produktionsräumen aktiv – etwa 15 Prozent der verfügbaren Gesamtkapazität – mit einer Jahresproduktion von 1,5 bis 1,8 Tonnen GACP-zertifiziertem Medizinalcannabis. Die Genehmigungen für zwei weitere Produktionsräume liegen bereits vor. Dank des modularen Aufbaus ist eine Skalierung auf 6 bis 8 Tonnen Jahresproduktion ohne Standortwechsel oder grundlegende bauliche Eingriffe realisierbar.

Zertifizierung und regulatorische Grundlage

Im September 2024 erteilte Swissmedic GrowMotion nach einer beanstandungsfreien Auditierung die Betriebsbewilligung zur Herstellung von verschreibungspflichtigem THC-Medizinalcannabis. Die Anlage wurde von Beginn an nach GACP-Standard geplant und aufgebaut – mit dem Ziel einer vollständigen pharmazeutischen Zulassungskette. Eine GMP-Zertifizierung wird für 2027 angestrebt.

Während viele Produzenten auf zugekaufte Fremdgenetiken setzen, entwickelt GrowMotion zudem eigene Sorten mit reproduzierbaren Wirkstoffprofilen und gezielt gestalteten Terpenzusammensetzungen.

«Seed to Sell»: Kontrolle über die gesamte Wertschöpfungskette

GrowMotion arbeitet daran, externe Abhängigkeiten von GMP-Dienstleistern und Großhändlern schrittweise abzubauen. Das Ziel: eine vollständig integrierte «Seed-to-Sell»-Kette, die vom Steckling bis zur Apothekenpackung ohne Zwischenstufen auskommt – und damit die Profitabilität des bereits operativ wirtschaftenden Unternehmens weiter stärkt.

Team und Unternehmenskultur

Gegründet wurde GrowMotion von Hazir Baba-Shech, der das Unternehmen ohne Branchenvorkenntnisse von Grund auf zu einem Swissmedic-lizenzierten Pharmabetrieb aufgebaut hat. Head of Cultivation Benjamin Gutsch verantwortet den Anbaubetrieb seit November 2020. Mitgründer und früher Investor ist Wasim Taha, bekannt als Rapper Massiv, der unternehmerisch aktiv in das Unternehmen eingebunden ist – nicht als Werbegesicht, sondern als Teil des Unternehmens mit nachgewiesenem unternehmerischen Track Record.

GrowMotion kommuniziert konsequent über Social Media und unterhält auf Discord und anderen Social-Media-Kanälen eine Community von über 65.000 Mitgliedern – mit täglichen Einblicken in Anbauverfahren, Sortenentwicklung und Produktionsalltag. Diese Transparenz ist im Pharmaumfeld ungewöhnlich und bildet ein strategisches Markenfundament.

Marktumfeld und Ausblick

Die deutsche Cannabis-Teillegalisierung vom April 2024 hat den europäischen Medizinalcannabis-Markt grundlegend verändert: Die Importmengen stiegen innerhalb von 18 Monaten von rund 30 auf ca. 200 Tonnen. GrowMotion war in diesem Moment bereits vollständig lizenziert und produktionsbereit – ein Vorsprung, den nur wenige europäische Akteure vorweisen konnten. Parallel prüft das Unternehmen eine internationale Expansion. In der Schweiz könnte eine vollständige Legalisierung auch für den Freizeitmarkt GrowMotion als bereits lizenzierten Akteur zusätzlich begünstigen.

Digitale Beteiligungsrunde ab September 2026

Für September 2026 plant GrowMotion eine digitale Beteiligungsrunde, bei der Investoren direkt am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens teilhaben können. Ziel ist die Einsammlung von rund 8 Millionen Euro, um die vertikale Integration der Wertschöpfungskette zu vollenden, die Produktionskapazität zu skalieren und die GMP-Zertifizierung für 2027 voranzutreiben. Die Beteiligung richtet sich sowohl an institutionelle als auch an Privatanleger.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

GrowMotion AG
Herr Hazir Baba-Shech
Allmendweg 4e
4528 Zuchwil
Schweiz

fon ..: –
fax ..: –
web ..: https://www.growmotion.com/
email : hazir@growmotion.com

Die Grow Motion AG mit Sitz in der Schweiz wurde 2020 gegründet und ist auf den Anbau sowie die Verarbeitung von medizinischem Cannabis spezialisiert. Das Unternehmen verfolgt ein integriertes Produktionsmodell und adressiert den europäischen Markt für Medizinalcannabis.

Pressekontakt:

GrowMotion AG
Herr Hazir Baba-Shech
Allmendweg 4e
4528 Zuchwil

fon ..: +41 78 235 88 83
email : hazir@growmotion.com

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Positionspapier des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. zur Versorgung mit Medizinal-Cannabis

Der VCA e.V. weist in seinem Positionspapier auf bestehende Probleme in der Versorgung mit Medizinal-Cannabis hin und erläutert seine diesbezüglichen Forderungen an die Politik.

BildOPTIMIERUNGSPOTENTIALE IN DER VERSORGUNG MIT MEDIZINAL-CANNABIS

Zentrale Forderungen des VCA e.V.:

1. Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts zur Kostenübernahme
2. Stärkung der Therapiehoheit
3. Therapiefreiheit bei einem Wechsel der Darreichungsform
4. Gesetzliche Regelung der Verschreibungs- und Apothekenpflicht bei CBD-Zubereitungen
5. Förderung der Forschung zu Medizinal-Cannabis
6. Realistische Einschätzung und Wertschätzung der pharmazeutischen Leistungen: Prüfung – Herstellung – Beratung

1. Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts zur Kostenübernahme

Wir fordern für Patient:innen und Ärzt:innen, den aufwändigen Genehmigungsprozess
zur Kostenübernahme aufgrund künstlicher bürokratischer Hürden abzuschaffen und die Kriterien für Behandlungen mit Medizinal-Cannabis in die therapeutische, praktische Verantwortung der Ärzteschaft zu legen.

Dies hat zum Ziel, den Zugang für Patienten:innen zu cannabisbasierten Therapien deutlich zu
vereinfachen.

Unsere Forderung ist die Abschaffung der aufwendigen Genehmigungsprozesse zur Kostenübernahme und damit ein vereinfachter Zugang zu dieser Therapieform für die Patient:innen.

2. Stärkung der Therapiehoheit

Medizinal-Cannabis kann gegenwärtig nur in Ausnahmefällen verschrieben werden und ist entsprechend begründungspflichtig. Eine Therapie mit Medizinal-Cannabis wird nur genehmigt, wenn nahezu alle alternativen Therapieoptionen ausgeschöpft sind. Selbst nach diesem Therapie-Marathon wird die vom Arzt als notwendig erachtete Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln zu häufig von der Krankenkasse abgelehnt. Der Genehmigungsvorbehalt hinsichtlich einer Kostenerstattung durch die GKV muss angepasst werden.

Laut § 31 Abs. 6 SGB V darf eine cannabisbasierte Therapie nur in Ausnahmefällen nicht zulasten der GKV erstattet werden. An dieser Stelle müsste der Interpretationsspielraum zu „begründeten Ausnahmefällen“ eingrenzt werden.

Zusätzlich kämpfen die Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich der Verordnung mit zeitaufwendigen administrativen und fachlichen Aufgaben und Haftungsrisiken.

Jeder Arzt und jede Ärztin (ausgenommen Zahnärzt:innen und Tierärzt:innen) muss im Rahmen seiner oder ihrer Therapiefreiheit selbst entscheiden dürfen, ob Medizinal-Cannabis die Medikation der Wahl darstellt. Dies muss noch deutlicher im Gesetz festgelegt werden: -> Stärkung der Therapiehoheit

Unsere Forderungen sind eine Erleichterung der Verschreibung von Medizinal-Cannabis, Abbau der bürokratischen Hürden und Beachtung der ärztlichen Therapiehoheit.

3. Therapiefreiheit bei einem Wechsel der Darreichungsform

Freie Auswahl (und Möglichkeit des Wechsels) verschiedener Darreichungsformen durch behandelnde Ärzt:innen ohne erneuten bürokratischen Aufwand.

Bei einem Wechsel von Cannabis-Blüten zu Extrakten, Ölen, Kapseln, etc. müssen Patient:innen erneut den aufwendigen Prozeß der Antragsstellung durchlaufen. Ärzt:innen haben dadurch einen hohen bürokratischen Aufwand und können innerhalb ihrer Therapiehoheit ihre Patient:innen nicht ohne zeitliche Verzögerung oder sogar der Gefahr der Ablehnung eines erneuten Antrages therapieren. Hier sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Ärzt:innen ohne Aufwand und zeitliche Verzögerung einen Wechsel der Darreichungsform oder eine Kombination
aus z. B. Cannabis-Blüten und Cannabis-Vollextrakten vornehmen können.

Unsere Forderung ist eine Erleichterung bei einem Wechsel der Darreichungsform ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand unter Beachtung der Therapiehoheit.

4. Gesetzliche Regelung der Verschreibungs- und Apothekenpflicht bei CBD-Zubereitungen

Durch eine fehlende gesetzliche Regelung der CBD-Produkte und Zubereitungen kommt es zu einem Wildwuchs von Produkten mit CBD. Diese sind über Internetplattformen, in Drogerien oder im Lebensmittelhandel frei zugänglich. Die Konzentrationen und Produktqualitäten im Kontext von CBD sind nicht klar definiert.

Deshalb fordern wir für die Apotheken eine gesetzliche Regulierung der Rahmenbedingungen zur Abgabe von CBD-Produkten im verschreibungspflichtigen und freikäuflichen Bereich.

5. Förderung der Forschung zu Medizinal-Cannabis

Forschung und Wissenschaft haben in den zurückliegenden Jahren eine Reihe von Fortschritten gemacht. Diese sind aber überwiegend im internationalen Umfeld zu verzeichnen. In Deutschland steht die medizinische Forschung hinsichtlich der therapeutischen Vielfalt von Cannabis-Arzneimitteln und Cannabinoiden aufgrund der vergangenen Gesetzgebung noch weitestgehend am Anfang. Innovative Forschungsansätze in Deutschland sind essenziell für die erfolgreiche Weiterentwicklung von medizinischen Cannabis-Produkten mit höchster Qualität und Sicherheit.

Aus diesem Grund halten wir eine staatliche Förderung der Grundlagenforschung zur Pharmakokinetik und Pharmakodynamik der wichtigsten Cannabinoide und Terpenoide für notwendig. Außerdem plädieren wir für eine staatliche Subventionierung klinischer Studien zur Förderung der Evidenz unterschiedlicher Indikationsbereiche. Weitere wichtige Forschungsansätze zielen auf alternative und innovative Darreichungsformen ab.

Die Aufnahme des Themenschwerpunkts „Medizinal-Cannabis“ im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollte berücksichtigt werden.

Unsere Forderung ist die staatlich geförderte Unterstützung einer unabhängigen Forschung, die zur Förderung der Evidenz unterschiedlicher klinischer Indikationen und Symptomatiken und zur Grundlagenforschung im Kontext von Medizinal-Cannabis und dessen Inhaltsstoffen beiträgt.

6. Realistische Einschätzung und Wertschätzung der pharmazeutischen Leistungen: Prüfung – Herstellung – Beratung

Nach § 6 Abs. 1 ApBetrO müssen Ausgangsstoffe für die Herstellung von Arzneimitteln nach
Vorgaben des Deutschen Arzneibuchs (DAB) in Apotheken einer Qualitäts- und Identitätsprüfung unterzogen werden. Aktuell sieht das DAB hierfür eine makroskopische und mikroskopische Untersuchung sowie eine Dünnschichtchromatographie (DC) vor. Mit einem zeitlichen Aufwand von 2 – 3 Stunden sowie der notwendigen apparativen Ausstattung ist die Prüfung mit einem erheblichen Ressourceneinsatz für Apotheken verbunden. Als Folge der aufwendigen Prüfung verarbeiten schätzungsweise nur rund 5 bis 10 % der Apotheken in Deutschland cannabisbasierte Ausgangsstoffe zu Rezepturarzneimitteln, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Versorgungslage – insbesondere in ländlichen Regionen. Zusätzlich ist die Beratung und Betreuung der Patient:innen wesentlich aufwändiger als im Vergleich zu anderen Medikationen. Patient:innen, die erstmalig eine Therapie mit Medizinal-Cannabis beginnen und solche, die eine Umstellung ihrer Cannabis-Therapie benötigen, erfordern eine besonders intensive Betreuung.

Der Prüfaufwand sollte reduziert werden, damit Apotheken entlastet werden und die
regionale Versorgung gestärkt wird. Die umfangreiche, im DAB vorgesehene Prüfung kann durch eine kürzere Identitätsfeststellung ersetzt werden, wenn Cannabis-Produkte von GxP-zertifizierten Herstellern/ Importeuren bezogen werden. Die Ausnahmeregelung in § 7 Abs. 2 ApBetrO kann dadurch geltend gemacht werden. Hier kann die Apotheke durch § 7 Abs. 2 ApBetrO mittels einer organoleptischen Prüfung und Improzesskontrollen die Qualität gewährleisten. Eine
einheitliche, unkomplizierte und sichere Identifizierung der Produkte in der abgebenden
Apotheke sollte das Ziel sein.

Unsere Forderung ist eine realistische Einschätzung, Wertschätzung und angemessene Honorierung der pharmazeutischen Leistungen:

-> Prüfung
-> Herstellung
-> Beratung

VCA-Positionspapier zum Download

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. – VCA
Frau Daniela Joachim
Flöz-Herrenbank-Straße 27
46119 Oberhausen
Deutschland

fon ..: +49 (0)208 9912 9921
web ..: https://vca-deutschland.de
email : joachim@vca-deutschland.de

Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. wurde Anfang 2019 von engagierten Apotheker:innen gegründet. Ziel ist es, alle Beteiligten – die Politik, die Patientenvertretungen, die Ärzt:innen, die Krankenkassen, Anbieter, Wissenschaftler:innen und natürlich die eigenen Berufskolleg:innen – in den gemeinsamen Austausch zu bringen, um Lösungen für eine dauerhaft sichere und wirtschaftliche Versorgung der Patient:innen zu erarbeiten und einen Interessenausgleich herbeizuführen.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. – VCA
Frau Daniela Joachim
Flöz-Herrenbank-Straße 27
46119 Oberhausen

fon ..: +49 (0)208 9912 9921
web ..: https://vca-deutschland.de
email : presse@vca-deutschland.de