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Wirtschaft

Warum die niederländische Holding deutschen Unternehmesrechtsformen davonzieht

Eine niederländische Holding bleibt auch 2026 eine der attraktivsten legalen Möglichkeiten, als deutscher Unternehmer Steuern und Bürokratie deutlich zu reduzieren.

Bild– und das ist vor allem bei größeren Vermögen und internationalem Wachstum interessant.

1. Spürbar weniger Steuern auf Gewinne

Weniger Körperschaftsteuer:
In den Niederlanden zahlen Sie 19 % bis 200.000 EUR Gewinn und 25,8 % darüber.
In Deutschland landen Sie mit Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer schnell bei rund 30 % – und oft darüber.

Dividenden fast komplett steuerfrei:
Hält die Holding mindestens 5 % an einer Tochtergesellschaft, sind Dividenden und Veräußerungsgewinne zu 100 % von der Körperschaftsteuer befreit.
Ergebnis: Gewinne bleiben im System, können innerhalb der Struktur verschoben, gebündelt und reinvestiert werden – ohne private Sofortbesteuerung.

Verkauf von Firmenanteilen ohne Steuerkeule:
Der Verkauf einer Tochterfirma kann in den Niederlanden in der Regel steuerfrei in die Holding fließen – statt privat mit hoher Einkommensteuer besteuert zu werden.

Steuerneutrale Reinvestition statt Privatertrag:
Gewinne können ohne persönliche Steuerbelastung in Immobilien, Projekte, Start-ups oder neue Märkte gesteckt werden.

Konkretes Beispiel:
Bei 250.000 EUR Gewinn spart eine niederländische Holding gegenüber einer deutschen GmbH rund 17.500 EUR pro Jahr
(Gesamtsteuerlast ca. 41 % statt 48 %).

2. Weniger Bürokratie, weniger Kapitalbindung

Stammkapital: 1 EUR statt 25.000 EUR
Eine niederländische B.V. braucht theoretisch nur 1,00 EUR Stammkapital.
Die deutsche GmbH verlangt 25.000 EUR – Geld, das gebunden ist, statt für Wachstum zu arbeiten.

Weniger Pflichten, weniger Papierkrieg:
Eine vereinfachte Bilanz reicht, ein Wirtschaftsprüfer ist nicht nötig.
Prüfungen werden erst ab ca. 6 Mio. EUR Bilanzsumme, 12 Mio. EUR Umsatz oder 50 Mitarbeitern relevant.

Flexibleres Gesellschaftsrecht:
Das niederländische Recht ist deutlich unternehmerfreundlicher, die Finanzverwaltung praxisnäher und weniger „kreativ restriktiv“ als in Deutschland.

3. Internationales Wachstum – steuerlich clever aufgestellt

Starkes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen:
Die Niederlande haben Abkommen mit sehr vielen Ländern – auch mit klassischen Steueroasen.
Das senkt Quellensteuern auf Lizenzen, Zinsen oder Managementgebühren erheblich.

EU-Expansion aus einem Guss:
Von einer niederländischen Holding aus lassen sich Tochterunternehmen in allen EU-Ländern, aber auch ausserhalb der EU vergleichsweise einfach strukturieren.

Seriöses Image statt „Briefkastenfirma“:
Niederländische Holdings gelten weltweit als professionell, stabil und seriös – ganz anders als klassische Offshore-Konstrukte.

IP-Box für Lizenzen und Patente:
Rund 80 % der Einkünfte aus bestimmten IP-Rechten können steuerlich begünstigt werden – ein massiver Hebel für technologie- und markengetriebene Unternehmen.

4. Vermögen schützen, Risiken auslagern

Klare Haftungstrennung:
Operative Risiken (Haftung, Verträge, Personal) sitzen in der Tochtergesellschaft.
Die Gewinne werden nach oben in die Holding gezogen und dort geschützt.

Holding steuert, Töchter arbeiten:
Die Holding kümmert sich um Management, Beteiligungen, Finanzierung;
die Töchter konzentrieren sich aufs Geschäft – sauber getrennt, klar strukturiert.

Gewinne flexibel verschieben:
Mittel können flexibel zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften verteilt und dort eingesetzt werden, wo sie am meisten bringen.

5. Praktische Umsetzung: schnell, günstig, unternehmerfreundlich

Gründung ohne deutschen Papierkrieg:
2026 liegen die Gründungskosten einer niederländischen Holding etwa bei:

* Notar: ca. 1.100-1.300 EUR
* Dolmetscher: ca. 400-600 EUR
* Begleitung/Organisation: ca. 350 EUR

Überschaubare laufende Kosten:
Eine komplette Administration inklusive Geschäftsadresse gibt es ab 500 EUR netto im Monat.
Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschluss und Bilanz liegen erfahrungsgemäß spürbar unter deutschen Kosten – und sind verhandelbar.

Flexible Vergütung für Geschäftsführer:
Gehaltsmodelle können individuell gestaltet werden – unter Berücksichtigung der deutsch-niederländischen Sozialversicherungsabkommen.

Keine ständige Präsenzpflicht vor Ort:
Persönliche Anwesenheit ist nur für den Notartermin nötig.
Ein niederländisches Bankkonto ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Fazit:
Wer als deutscher Unternehmer Vermögen aufbauen, international expandieren und gleichzeitig legal Steuern, Bürokratie und Haftungsrisiken reduzieren will, kommt 2026 an einer niederländischen Holding kaum vorbei.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dutch Intraco Holding B.V.
Herr Michael Ilgner
Burg.Schonfeldplein 11-13
9671 CA Winschoten
Niederlande

fon ..: ++49 152 900 67 673
web ..: https://www.dutch-intraco.eu
email : m.ilgner@dutch-intraco.eu

Über Dutch Intraco Holding B.V.:

Die niederländische Dutch INTRACO Holding B.V. (www.dutch-intraco.eu) ist Muttergesellschaft mit Mehr- und Minderheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen in Europa
Darüber hinaus verwaltet Dutch INTRACO Holdinggesellschaften nach niederländischem Recht von natürlichen und juristischen Personen, die nicht i den Niederlanden gebietsansässig sind.

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Wirtschaft

Niederländische Holding gründen – Steuervorteile für deutsche Freiberufler & Ingenieurbüros

Erfahren Sie, wie deutsche Freiberufler und Ingenieurbüros mit einer niederländischen Holding Steuern sparen, Haftung trennen und international expandieren können.

BildDie Dutch Intraco Holding B.V. unterstützt Freiberufler, Ingenieurbüros und IT-Unternehmen bei der Gründung und Verwaltung von Holdingstrukturen in den Niederlanden.
Gerade für deutsche Unternehmer bietet das niederländische Modell erhebliche steuerliche und administrative Vorteile – bei deutlich weniger Bürokratie und mehr Flexibilität.

Während Deutschland mit wachsender Bürokratie und unübersichtlicher Steuerpolitik kämpft, überzeugen die Niederlande durch ein unternehmerfreundliches, transparentes und effizientes System.
Erfahren Sie, warum sich immer mehr deutsche Selbständige für eine niederländische Holding entscheiden.

1. Steuerliche Vorteile der niederländischen Holding

Günstigere Unternehmenssteuern

Körperschaftsteuer in den Niederlanden:

19 % bis 200.000 EUR Gewinn

25,8 % auf darüber hinausgehende Gewinne

Deutschland: i. d. R. ca. 30 % (KSt + Gewerbesteuer)

? Ergebnis: Eine niederländische B.V. kann Gewinne deutlich günstiger thesaurieren und langfristig Vermögen aufbauen.

Steuerfreie Dividenden zwischen Holding und Tochter

Die Participation Exemption (deelnemingsvrijstelling) befreit Dividenden und Veräußerungsgewinne zu 100 % von der Körperschaftsteuer, wenn die Holding mindestens 5 % hält.
? Dadurch können Gewinne steuerfrei innerhalb der Holdingstruktur weitergegeben oder reinvestiert werden.

Optimierte internationale Steuerplanung

Die Niederlande verfügen über ein dichtes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit Deutschland.
? Das reduziert Quellensteuern auf Lizenzen, Zinsen oder Managementleistungen – ideal für grenzüberschreitende Projekte.

2. Unternehmerische und rechtliche Vorteile

Haftungstrennung und Schutz des Vermögens

Eine Holding trennt operatives Risiko und Vermögenswerte:

Risiken verbleiben in der Tochtergesellschaft (z. B. „Ingenieurbüro NL-DE B.V.“)

Gewinne werden in der Holding geschützt und gesichert.

Flexible Gewinnverwendung

Gewinne in der Holding können steuerneutral reinvestiert werden – z. B. in Immobilien, Projektbeteiligungen oder neue Märkte.

Solange keine Ausschüttung an den Gesellschafter erfolgt, fällt keine persönliche Steuer an.

Leichtere internationale Expansion

Eine niederländische Holding vereinfacht die Gründung weiterer Tochterfirmen in Deutschland, Polen, Belgien oder anderen EU-Ländern.

Zudem genießen niederländische Holdings ein exzellentes internationales Image – professionell, stabil und seriös.

3. Geringere Verwaltungskosten und Zugang zu Fördermitteln

Kosteneffiziente Gründung

Gründungskosten einer B.V. bei Dutch Intraco: ab 1.850 – 2.250 EUR (inkl. Notar & Dolmetscher)

Kein Mindestkapital erforderlich (1 EUR reicht formal)

Einfachere Buchführung und Bilanzierung als bei einer deutschen GmbH-Holding

Zugang zu niederländischen Förderprogrammen

Niederländische Holdings sind förderfähig – auch bei Tätigkeiten in anderen EU-Ländern.

Förderbeispiele: RVO-Innovationsprogramme, Green Deals, Energie- und Nachhaltigkeitsprojekte.

4. Persönliche Vorteile für Freiberufler und Ingenieure

Flexiblere Gehalts- und Entnahmestruktur

Geschäftsführer einer B.V. können ihr Gehalt individuell anpassen, unter Berücksichtigung der D-NL-Sozialversicherungsabkommen.

Dividenden werden meist günstiger besteuert (ca. 26,9 %), oft mit weiterer Entlastung durch das Doppelbesteuerungsabkommen.

Vermögensaufbau in der Holding

Rücklagen, Immobilien oder Beteiligungen können steuerneutral verwaltet werden.

Die Holding dient gleichzeitig als Investmentplattform und Vermögensschutzinstrument.

5. Rechtliche Rahmenbedingungen

Ort der Geschäftsleitung:
Die tatsächliche Geschäftsführung sollte in den Niederlanden erfolgen. Dutch Intraco stellt hierzu reale Geschäftsadressen in Winschoten bereit – nur 16 km hinter der deutschen Grenze.

Freiberuflerstatus:
Freiberufliche Tätigkeiten gelten in der niederländischen B.V. als gewerblich. Das ist steuerlich meist unproblematisch, muss aber berücksichtigt werden.

Doppelbesteuerungsabkommen:
Eine saubere Anwendung des D-NL-Abkommens ist wichtig, insbesondere bei Geschäftsführergehältern.
-> Eine steuerliche Beratung wird empfohlen.

Umsatzsteuerliche Behandlung:
Leistungen einer niederländischen B.V. an deutsche Kunden gelten als innergemeinschaftliche Dienstleistungen.
Eine Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland kann notwendig sein.

6. Beispielrechnung: Steuervergleich

PositionDeutsche GmbHNL-Holding-StrukturGewinn vor Steuern250.000 EUR250.000 EURUnternehmenssteuern74.562 EUR50.900 EURGewinn nach Steuern175.438 EUR199.100 EURDividendensteuer / Abgeltungsteuer46.276 EUR52.423 EURNetto beim Gesellschafter129.162 EUR146.677 EURGesamtsteuerquote48 %41 %Steuervorteil pro Jahr“? 17.500 EUR

Zusätzliche Vorteile im Überblick

? Steuerfreie Reinvestition von Gewinnen
? Rechtssichere Haftungstrennung
? Optimale Struktur für EU-weite Expansion
? Einfacher Zugang zu Fördermitteln
? Nachhaltiger Vermögensaufbau unter günstigen Steuerbedingungen

Ihr Ansprechpartner in den Niederlanden

Dutch Intraco Holding B.V.
Burgemeester Schönfeldplein 13, Winschoten (NL)
Kontakt: m.ilgner@dutch-intraco.eu

Jetzt informieren

Nutzen Sie die Vorteile einer niederländischen Holding für Ihr deutsches Unternehmen –
weniger Bürokratie, mehr Freiheit, klare steuerliche Vorteile.
Schreiben Sie uns direkt an m.ilgner@dutch-intraco.eu

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9671 CA Winschoten
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Die niederländische Dutch INTRACO Holding B.V. (www.dutch-intraco.eu) ist Muttergesellschaft mit Mehr- und Minderheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen in Europa, die in den Bereichen Energieerzeugung * Energiespeicherung * Energieeffizienz – Energieautarkie tätig sind.
Darüber hinaus vertritt Dutch INTRACO innovative und/oder stark spezialisierte Unternehmen aus den o.a. Bereichen in unterschiedlichen Funktionen in ganz Europa.

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Wirtschaft

Der Standort Niederlande wird zunehmend attraktiver für deutsche Unternehmen und Unternehmer

Warum nicht die Niederlande ?

BildSeit einiger Zeit trübt sich in Deutschland das Geschäftsklima weiter ein. In Deutschland wird am 23.02.2025 in einer vorgezogenen Wahl über die neue Bundesregierung abgestimmt. Sicher ist auf jeden Fall, dass die neue Regierung auch mindestens 2 Koalitionspartner haben wird und damit der Kurs der neuen Regierung weiterhin spekulativ bleibt. Zunehmend interessieren sich daher deutsche Start-ups, junge und gestandene Unternehmer sowie innovative Kräfte für einen unbürokratischen und rechtssicheren Standort alternativ zu Deutschland, der aber möglichst schnell und unkompliziert erreichbar ist.

Warum nicht die Niederlande ?

Die Dutch Intraco Holding B.V. bietet seit über 10 Jahren einen Service für nicht in den Niederlanden ansässige natürliche und juristische Personen an, die einen geeigneten Standort für die Gründung einer Holdingstruktur suchen. Innerhalb der EU haben sich die Niederlande für solch ein Vorhaben besonders qualifiziert.

Zu den allgemein bekannten Vorzügen eines Unternehmensstandortes in den Niederlanden hat Dutch Intraco Holding B.V. seit Jahren immer wieder berichtet.

Um zu dokumentieren, welche Voraussetzungen nötig sind wie unbürokratisch und schnell solch eine Unternehmensgründung vor sich geht und mit welchen aktuellen Kosten Sie für eine Gründung zu rechnen haben, wurden hier die relevanten Informationen zusammengefügt:

Vorbemerkungen:

* Dutch Intraco Holding B.V. bietet weder juristische noch steuerrechtliche Beratungen an. Dutch Intraco Holding B.V. berät lediglich betriebswirtschaftlich sowie über aufbau- und ablauforganisatorische Zusammenhänge.
* Jedem Mandanten wird angeraten, sich in rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Belangen von einer entsprechend zugelassenen Fachperson beraten zu lassen.
* In den Niederlanden stellen wir lediglich den Kontakt zu entsprechenden Kanzleien her.
* Mit dem Formblatt „Erklärung zur Kontaktaufnahme“ wird vom potentiellen Auftraggeber deutlich erklärt, das wir von ihm angesprochen wurden und das wir nicht ihn angesprochen haben.
* Mit dem Formblatt 2 „Erklärung Vertretungsberechtigung“ erklärt der potentielle Auftraggeber, das er ohne Einschränkungen in seiner Person und/oder als Vertreter einer juristischen Person berechtigt ist, alle Verhandlungen zu führen und vertragliche Vereinbarungen zu unterzeichnen. Weiterhin erklärt er ausdrücklich, das er weder Makler, Vermittler, Agent, noch eine vorgeschobene Person oder Vertreter einer nicht identifizierbaren Struktur ist.
* Mit dem Formblatt 3 „Nichtumgehungs- und Nichtumgehungsvereinbarung“ erklärt der potentielle Auftraggeber, das er sich der Konsequenzen eines Verstoßes im Klaren ist.
* Alle Verträge, Anlagen, Formblätter hierzu und sonstige Schriftstücke sind ausschließlich in deutsche Sprache rechtsgültig.
* Benötigt ein potentieller Auftraggeber Schriftstücke in einer anderen Sprache, so hat er diese auf eigene Kosten übersetzen zu lassen. Der potentielle Mandant trägt dann auch das Risiko einer falschen, ungenauen oder missverständlichen Übersetzung.
* Sind solche Übersetzungen gefertigt worden, so sind uns diese im word- und pdf-Format zu übersenden. Sie werden dann immer zu den deutschen Schriftstücken beigefügt. Gültig ist im Zweifelsfall aber immer die deutschsprachige Version.

Vorvertagliche Ablauf zum späteren Verhältnis potentieller Auftraggeber ./ Dutch Intraco Holding B.V.
* Sobald uns F1 (Erklärung Kontaktaufnahme), F2 (Erklärung Vertretungserklärung) und F3 (Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsvereinbarung) vorliegen, sprechen wir erstmals konkret über das Vorhaben mit dem potentiellen Auftraggebers.
* Durch die Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsvereinbarung (F3) ist der potentielle Auftraggeber so abgesichert, das er uns benötigte Informationen über sein Vorhaben übergeben kann.
* Dutch Intraco prüft das Vorhaben hinsichtlich Plausibilität und klärt mögliche offene Fragen.
* Wenn wir der Auffassung sind, das wir die Gründung einer niederländischen Holding-Gesellschaft für sinnvoll und umsetzbar halten, werden wir das Projekt unserem niederländischen Steuerberater und unserem niederländischen Notar vorstellen.
* Lehnen Steuerberaterin und/oder Notar die Gründung und Betreuung der niederländischen Holding-Gesellschaft ab, wird dies dem potentiellen Auftraggeber mitgeteilt und wir beenden die weitere Zusammenarbeit. Es entstehen für den potentiellen Auftraggeber keinerlei Kosten.

Vertragsunterzeichnung und weiterer Ablauf

* Sind alle formalen Voraussetzungen erfüllt, macht die Gründung einer niederländischen Holding-Gesellschaft auch einen Sinn und bringt für den potentiellen Auftraggeber einen erkennbaren Mehrwert, so wird eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen.
* Dutch Intraco führt mit dem Auftraggeber entsprechende Vorgespräche und wird dann den Steuerberater und den Notar über die bevorstehende Gründung informieren.
* Sind die Rahmenbedingungen (Legitimation der Gründer, Zweck der Gesellschaft, Statuten etc.) geklärt, wird der Gründungstermin vereinbart.
* Der Notar wird seine Kostennote direkt an den Auftraggeber schicken. Ist die Vorauszahlung geleistet worden, wird der Notar seine Arbeit aufnehmen.
* Parallel und/oder im Gründungstermin wird der Auftraggeber auch den Vertrag mit dem Steuerberater unterzeichnen.
* Ist das Unternehmen gegründet, werden dem Initiator die Gründungsdokumente sowie die entsprechenden Anmeldungen bei Handelskammer, Finanzamt etc. ausgehändigt.
* Dutch Intraco und Steuerberater bekommen je einen kompletten Satz der Unterlagen für ihre Unterlagen.
* Der Steuerberater wird zur Führung der Unterlagen, der Kommunikation mit den Behörden etc. legitimiert.
* Mit Eintragung ins Handelsregister und der Zuweisung der Steuernummern kann die Holding-Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb sofort aufnehmen.
* Eine niederländische Bankverbindung ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Als Geschäftskonto werden alle Bankverbindungen akzeptiert, die den internationalen Vorgaben entsprechen

Was kostet die Gründung und der Unterhalt einer niederländischen Holding insgesamt ?

* Die Gründungskosten im Notariat betragen aktuell ca. EUR 1.100,00 bis EUR 1.300,00
* Dutch Intraco berechnet für die Teilnahme bei der Gründung pauschal EUR 350,00 netto.
* Eventuell benötigte und gesetzlich vorgeschriebene Dolmetschertätigkeiten bei der Gründungssitzung werden einmalig ca. EUR 400,00 – EUR 600,00 kosten.
* Mit Dutch Intraco können verschiedene Dienstleistungsverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten geschlossen werden, die auch immer einen offiziellen niederländischen Mietvertrag beinhalten.
* Sollten weitere Dienst- und Beratungsleistungen der Dutch Intraco in Anspruch genommen werden, so wird die Honorarordnung der Dutch Intraco zugrunde gelegt.
* Mandanten der Dutch Intraco mit Mietvertrag erhalten einen Rabatt von 20,00% auf die Honorarvergütungen, nicht aber auf Reisezeiten, Kosten, Auslagen etc. sowie für Schreibarbeiten und Recherchedienste.
* Mandanten der Dutch Intraco mit Repräsentanzvertrag erhalten einen Rabatt von 12,00% auf die Honorarvergütungen, nicht aber auf Reisezeiten, Kosten, Auslagen etc. sowie für Schreibarbeiten und Recherchedienste.

Welche Vertragsverhältnisse werden bestehen ?

* Der Auftraggeber und Dutch Intraco haben einen entsprechenden Büroservicevertrag, der auch immer einen niederländischen Mietvertrag beinhaltet.
* Der Auftraggeber und der Steuerberater haben einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag, der die vereinbarten Leistungen beinhaltet.

Folgende Kosten (netto ohne VAT) können je nach Dienstleistungsvertrag anfallen

( Gültig bis 31. März 2025 )

* Repräsentanz für 3 Monate / monatlich: EUR 1.400,00
* Repräsentanz für 6 Monate / monatlich: EUR 1.000,00
* Repräsentanz für 9 Monate / monatlich: EUR 700,00
* Repräsentanz für 12 Monate / monatlich: EUR 500,00

* Mietvertrag für 12 Monate / monatlich: EUR 2.100,00
* Mietvertrag für 24 Monate / monatlich: EUR 1.050,00
* Mietvertrag für 36 Monate / monatlich: EUR 700,00

* Beratungsstunde, normaler Satz EUR 175,00
* Tagewerk, normaler Satz EUR 1.400,00

* Beratungsstunde für Mandanten mit Mietvertrag EUR 140,00
* Tagewerk für unsere Mandanten mit Mietvertrag EUR 1.120,00

* Beratungsstunde für Mandanten mit Repräsentanz EUR 154,00
* Tagewerk für unsere Mandanten mit Repräsentanz EUR 1.232,00

* Schreibarbeiten, Recherche etc. EUR 68,00
* Kfz-Kilometerpauschale Niederlande pro km EUR 0,60
* Kfz-Kilometerpauschale Europa pro km EUR 0,80

* Reisestunde Niederlande EUR 68,00
* Reisestunde in europäischen Ländern EUR 80,00
* Reisestunde außerhalb Europas EUR 92,00

* Die Kosten für Steuerberatung/Buchhaltung oder Rechtsberatung werden direkt zwischen dem Mandanten und den Auftragnehmern abgestimmt.

Da einige Mandanten noch nicht wissen, ob sie sich gleich längerfristig binden wollen, kann natürlich auch erst einmal mit einen reinen Repräsentanz mit kurzer Laufzeit begonnen werden. Eine Gesellschaft niederländischen Rechts muss erst gegründet werden, wenn es zu geschäftlicher Tätigkeit kommt, die in den Niederlanden angemeldet sein müssen.

Ein einvernehmlicher Wechsel zwischen den Tarifen kann jederzeit erfolgen.

Dies ist nur ein allgemeiner Überblick. Sie können uns jederzeit per Mail (m.ilgner@dutch-intraco.eu) kontaktieren und Ihr individuelles Anliegen mit uns besprechen. Selbstverständlich entstehen Ihnen bei einer Erstberatung keinerlei Kosten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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email : m.ilgner@dutch-intraco.eu

Die niederländische Dutch INTRACO Holding B.V. (www.dutch-intraco.eu) ist Muttergesellschaft mit Mehr- und Minderheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen in Europa, die in den Bereichen Energieerzeugung * Energiespeicherung * Energieeffizienz – Energieautarkie tätig sind.
Dutch INTRACO Holding B.V. verwaltet darüber hinaus Holding-Gesellschaften von nicht in den Niederlanden ansässigen Unternehmen und Unternehmern.

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STP – Solartracker werden für europäische Extremwetterentwicklungen geplant und gebaut

Solartracker müssen aufgrund klimatischer Veränderungen deutlich robuster gebaut werden.

BildAus Versicherungssicht wird das zunehmende Extremwetter in Europa als ein ungewöhnliches, intensives Wetterereignis definiert, das eigentlich selten auftritt, jedoch erhebliche Schäden an Infrastruktur, Eigentum und Menschen verursachen kann. Aber eben diese seltenen Erscheinungsformen nehmen in letzter Zeit immer mehr zu.

Die Definition und Einstufung von Extremwettersituationen hängen oft von den spezifischen geografischen Gegebenheiten und der Versicherungsart ab, aber im Allgemeinen umfasst sie folgende Aspekte:

1. Häufigkeit und Intensität

Extremwetterereignisse waren im Vergleich zu normalen Wetterbedingungen eigentlich selten in Europa. Sie zeichnen sich durch ihre überdurchschnittliche Intensität aus. Beispiele dafür sind:

Stürme und Orkane: Starkwinde, die deutlich über der typischen Windgeschwindigkeit der Region liegen.

Überschwemmungen: Überflutungen, die durch intensive Regenfälle, Schneeschmelze oder Flussüberläufe entstehen und die normalen Wasserstände stark überschreiten.

Hitzewellen: Ungewöhnlich hohe Temperaturen über einen längeren Zeitraum, die die normale Hitze für eine Region signifikant übertreffen.

Kältewellen: Ungewöhnlich tiefe Temperaturen, die für eine Region und Jahreszeit nicht typisch sind.

Hagel: Große Hagelkörner, die Schäden an Autos, Gebäuden und Pflanzen verursachen.

2. Wirtschaftlicher Schaden

Versicherer betrachten Extremwetterereignisse häufig auch in Bezug auf die Schäden, die sie an versichertem Eigentum anrichten können. Ein Extremwetterereignis ist also auch dadurch definiert, dass es erhebliche wirtschaftliche Verluste zur Folge hat, beispielsweise durch:

Schäden an Gebäuden und Infrastruktur

Zerstörung von Ernten oder landwirtschaftlichen Flächen

Beschädigungen von Fahrzeugen oder anderen beweglichen Gütern

3. Unvorhersehbarkeit

Extremwetterereignisse sind oft schwer vorhersehbar oder treten in einem Ausmaß auf, das über normale Prognosen hinausgeht. Sie kommen oft überraschend oder in einem nicht vorhergesehenen Ausmaß, wodurch die betroffenen Gebiete wenig Zeit zur Vorbereitung haben.

4. Versicherungsdefinitionen

In Versicherungspolicen werden spezifische Extremwetterereignisse häufig ausdrücklich genannt, und es gibt bestimmte Kategorien von Risiken, die standardmäßig durch Versicherungen abgedeckt oder ausgeschlossen sind. Dazu gehören:

Elementarschäden: In Deutschland und anderen Ländern gibt es spezielle Versicherungen gegen sogenannte „Elementarschäden“, die durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche, Starkregen oder Vulkanausbrüche verursacht werden.

Sturm- und Hagelschäden: Viele Gebäude- oder Kfz-Versicherungen decken Sturmschäden ab, wobei „Sturm“ oft als Windstärke 8 (62-74 km/h) oder höher definiert ist.

Unvorhergesehene Wetterkatastrophen: Bei vielen Versicherern sind seltene oder besonders schwere Naturereignisse (z. B. ein „Jahrhunderthochwasser“) in einem anderen Risikoprofil eingestuft und benötigen eine zusätzliche Versicherung.

5. Beispiele für Extremwetterereignisse aus Versicherungssicht

Hurrikane und Tornados: Diese zerstörerischen Stürme können erhebliche Sachschäden und hohe Kosten verursachen und erfordern oft spezielle Versicherungsklauseln.

Blitzeinschläge: Sie gelten als plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse und sind oft durch Gebäudeversicherungen abgedeckt.

Dürren: In landwirtschaftlichen Versicherungen können Dürren als ein Extremwetterereignis definiert werden, da sie erhebliche Ernteverluste verursachen können.

Zusammengefasst wird Extremwetter aus Versicherungssicht durch seine Seltenheit, Intensität, den verursachten Schaden und die Abdeckung in Versicherungspolicen definiert. Häufig wird dabei das spezifische Risiko und die Schadenshöhe in den Fokus genommen, um festzulegen, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsanspruch besteht.

Unsere STP-Solartracker, die für den Einsatz in Extremwettergebieten optimiert sind, weisen daher spezifische technische Eigenschaften auf, um den besonderen Belastungen und Anforderungen standzuhalten.

STP-Solartracker plant und baut Tracker-basierte Photovoltaikparks und führt immer Verschattungsanalysen an den vorgesehenen Tracker-Installationsorten auf Basis von 3D-Photometrie und Scanifly-Software durch.

Hier sind einige technischen Daten und Merkmale, die unsere STP-Solartracker haben:

6. Struktur und Material

Material: Korrosionsbeständiger Stahl (verzinkt) oder Aluminium mit einer verstärkten Schutzschicht gegen salzhaltige Luft und hohe Feuchtigkeit.

Windbeständigkeit: Ausgelegt für Windgeschwindigkeiten von bis zu 160 km/h (Windlastzone 4 oder höher), abhängig von der Region.

Fundament: Tiefgründige Pfähle, Betonfundamente oder Erdkrallen zur Verankerung, um Bodenerosion und Bewegungen durch Wind oder Hochwasser zu vermeiden.

Schneelastkapazität: Tragkraft für eine Schneelast von mindestens 500-800 kg/m² (abhängig von den örtlichen Schneemengen).

7. Bewegungssystem

Typ: One-Axis-Tracking System STP SA 20 oder Dual-Axis-Tracking-System STP DSO 400) für maximale Sonneneinstrahlung, auch bei veränderten Wetterverhältnissen.

Windsicherung: Automatischer Sicherheitsmechanismus, der die Solarpanels bei starkem Wind in eine horizontale oder schützende Position bringt.

Neigungswinkel: Verstellbar von 0° bis 60° oder höher, um sich optimal an niedrige Sonnenstände oder Schneeansammlungen anzupassen.

Positionsgeschwindigkeit: Bewegliche Achsen mit einer Justierzeit von < 1 Minute pro Positionswechsel, um schnell auf Wetterveränderungen zu reagieren. 8. Elektronik und Steuerung Sensorik: Standard sind Sonneneinstrahlungssensoren; gegen Aufpreis können zusätzlich integrierte Wetterstation mit Wind-, Temperatur-, Feuchtigkeits- und Sonneneinstrahlungssensoren verbaut werden. Schutz gegen Blitzschlag: Blitzschutzsysteme für elektrische Komponenten und geerdete Strukturen. Steuerungssystem: Wetteradaptive Steuerungssoftware, die unsere Tracker bei extremen Wetterereignissen automatisch in eine sichere Position bringt. Überwachung: Fernüberwachungs- und Steuerungssystem (SCADA), das Echtzeit-Warnungen bei potenziellen Schäden sendet. 9. Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren Hagelschutz: Panels aus gehärtetem Glas, das Hagelschläge mit einem Durchmesser von bis zu 25-30 mm standhalten kann. Temperaturbeständigkeit: Funktionsfähigkeit in einem Temperaturbereich von -15°C bis +65°C (einachsiger STP-Tracker SA-20) -20°C bis +70°C (zweiachsiger STP-Tracker DSO 400), um extremen Kälte- oder Hitzeperioden zu widerstehen. Wasserdichte Elektronik: Elektronische Steuerungen und Sensoren in wetterfesten Gehäusen (mindestens Schutzklasse IP65 oder höher) zum Schutz vor Feuchtigkeit, Regen und Schnee. 10. Leistungsoptimierung Effizienzsteigerung: Optimierung des Trackers auf eine Steigerung des Energieertrags um 50% (STP SA-20) bis 60 % (STP DSO 400) im Vergleich zu fest installierten Solarpanels, auch unter wechselnden Wetterbedingungen. Automatische Abschaltung: Schutzmechanismus, der unseren Tracker im Fall von extremen Wetterbedingungen (Stürmen, Blitzeinschlägen) automatisch herunterfährt und in den sicheren Modus schaltet. 11. Wartung und Betriebssicherheit Selbstreinigende Oberflächen: Antireflex- und Antiverschmutzungsbeschichtungen auf den Solarmodulen zur Minimierung der Ansammlung von Staub, Schnee und Schmutz. Serviceintervall: Geringer Wartungsbedarf mit geplanten Inspektionen nur alle 12 – 24 Monate. Modulares Design: Einfache Reparatur- und Austauschmöglichkeiten für beschädigte Module oder Antriebskomponenten nach extremen Wetterereignissen. 12. Technische Lebensdauer Lebensdauer: Mindestlebensdauer von 25-30 Jahren, selbst unter extremen Wetterbedingungen. Garantie: EU- übliche Garantien auf unsere Struktur und unser Tracking-System, um die Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit sicherzustellen. Diese technischen Daten stellen sicher, dass ein STP-Solartracker in extremen Wettergebieten effizient arbeitet und gleichzeitig die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen die harschen Umweltbedingungen bietet.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Solar Tracker Polska Sp.z o.o
Herr Michael Ilgner
ul. Mickiewicza 22/3
58-500 Jelenia Gora
Polen

fon ..: ++49 – (0) 152 900 67 673
web ..: https://www.solar-tracker.pl
email : m.ilgner@solar-tracker.pl

Über STP Solar Tracker Polska Sp.z o.o

Die polnische STP Solar Tracker Polska Sp.z. o.o (https://solar-tracker.pl/) wurde zum 01.01.2024 zu 50% von der niederländischen Dutch Intraco Holding B.V. und zu 50% von einem deutschen Investor übernommen. Der Gründer des Unternehmens Solar Tracker Polska, Herr Gwalbert Stefanski, hat die Firma seit der Gründung 1990 zu einem erfolgreichen Produzenten von ein- und zweiachsigen Solartrackern für vielfältige Einsatzmöglichkeiten aufgebaut.
STP Solar Tracker Polska Sp.z o.o baut auf diesen Erfahrungen und Technologien auf und entwickelt neue innovative Ideen.

Pressekontakt:

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Herr Michael Ilgner
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EOD Technologies Sp.z o.o liefert ab sofort ECOROTE – Windturbinen in 3 Leistungsklassen

MIt der ECOROTE 5000 (5,0 kW Leistung) wurde die Lücke zwischen 2,8 kW und 9,8 kW geschlossen.

BildDie vom TÜV-Nord zertifizierte ECOROTE- Windturbinen mit den Leistungen von 2,8 kW, 5,0 kW und 9,8 kW haben sich seit Jahren in der Praxis bewährt.

Die Effizienz liegt mit einem Cp-Wert von unter 0,42 und die Lärmerzeugung liegt bei lediglich 46 dB (bei einer Windgeschwindigkeit von 8,0 m/sec und in 60m Abstand gemessen). Die Anlage kann auf Masten von 2,0m bis zu 25,0 m Höhe installiert werden. Die Errichtung der kompletten Anlage inklusive Inbetriebnahme werden von unseren Fachleuten in 2 Arbeitstagen realisiert. Eventuell benötigte Fundamente oder Erdankergründungen werden von uns für jeden Gründungsort individuell geplant und berechnet.

Alle unsere Anlagen können On-Grid, Off-Grid oder hybrid (z.B. mit PV-Anlagen oder Solar Tackern betrieben werden. Individuell geeignete Speicherlösungen bieten wir selbstverständlich auch an.

Die komplette Anlage besteht ausschließlich aus Bauteilen, die in der EU hergestellt und zertifiziert sind.

Die Vorteile von ECOROTE Windkraftanlagen:

Die Anlagen arbeiten unabhängig von der Windrichtung – der Vorteil von Turbinen mit vertikaler Drehachse (Axis Vertikale Windturbine – VAWT) ist, dass sie unabhängig von der Windrichtung arbeiten. Da sie keine ausgeklügelte Technologie benötigen, ist die Windeinstellung billiger, leichter und langlebiger.

Standfestigkeit – Die Anlagen haben alle Festigkeitstests sowohl im Windkanal wie auch unter natürlichen Bedingungen bestanden. Die Turbinen halten auch sehr starken Winden und wechselnde Wetterbedingungen ohne Probleme stand. ECOROTE Anlagen sind z.B. seit Jahren ohne Probleme auf Forschungsstationen in der Arktis im Einsatz.

Wartungsfreundlichkeit – Der Disc-Generator, der die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie umwandelt, ist so entwickelt worden, dass keine Reibungselemente benötigt werden. So sind keine Wartungsinspektionen erforderlich. Für die in ECOROTE-Turbinen verwendeten Lagertypen gibt der Hersteller eine Garantie von mindestens 20 Jahren.

Hochwertige Turbinenschaufeln Die Turbinenschaufeln aus stranggepresstem Aluminiumprofil mit nahtloser Monolithkonstruktion zeichnen sich durch Wärmeausdehnungsbeständigkeit bei Erwärmung aus. Zusätzlich wurden die Turbinen mit weißer reflektierender Farbe der Widerstandsklasse C5 + M versehen. Darüber hinaus sind alle Stahlteile verzinkt und die Aluminiumteile eloxiert, um einen wirksameren Korrosionsschutz zu gewährleisten

Einfache Errichtung – Die Turbinen werden werkseitig so versendet, dass für den Zusammenbau einer kompletten Turbine nur ein minimaler Arbeitsaufwand erforderlich ist. Die schwierigsten Elemente werden im Unternehmen vormontiert, wodurch die Arbeiten auf der Baustelle sich sehr vereinfachen und nur sehr kurze Bauzeiten in Anspruch nehmen.

Geräuschentwicklung – Ecorote Turbinen sind sehr laufruhig und verursachen dank einer Reihe von Schwingungsisolierungen so gut wie keine Geräusche oder Turbulenzen (unter 46 dB) 

Effizienz – ECOROTE-Turbinen ermöglichen die Umwandlung von 71% (0,42 Betza-Zahlen) der Windenergie in Elektrizität.

Niedrige Startgeschwindigkeit – je nach Modell starten ECOROTE-Turbinen mit einer Windgeschwindigkeit ab ca. 1,2 m / s.

 

Unsere aktuellen Angebotspreise exw (Preisgarantie bis zum 31.10.2024) liegen bei

Typ                          Leistung:                Turbine, netto           komplett,netto

ECOROTE 2800         2,8 kW                        EUR   3.700                    EUR 17.900

ECOROTE 5000         5,0 kW                        EUR   6.400                    EUR 20.900

ECOTOTE 9800         9,8 kW                        EUR 14.960                     EUR 34.300

Für die Transportkosten und einen geeigneten Betonmast sind je nach Lieferort aktuell ca. EUR 5.000 zu kalkulieren.

Erstkontaktaufnahme direkt über m.ilgner@dutch-intraco.eu möglich.

 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dutch Intraco Holding B.V.
Herr Michael Ilgner
Burg.Schonfeldplein 11-13
9671 CA Winschoten
Niederlande

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email : m.ilgner@dutch-intraco.eu

Über Dutch Intraco Holding B.V.:

Die niederländische Dutch INTRACO Holding B.V. (www.dutch-intraco.eu) ist Muttergesellschaft mit Mehr- und Minderheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen in Europa, die in den Bereichen Energieerzeugung * Energiespeicherung * Energieeffizienz – Energieautarkie tätig sind.
Darüber hinaus vertritt Dutch INTRACO innovative und/oder stark spezialisierte Unternehmen aus den o.a. Bereichen in unterschiedlichen Funktionen in ganz Europa.

Über EOD Technologies Sp.z. o.o:

Die polnische EOD Technologies Poland Sp.z. o.o (www.eod-technologies.eu) ist eine Tochtergesellschaft der niederländischen Dutch Intraco Holding B.V., die sich mit der individuellen Entwicklung und schlüsselfertigen Errichtung kundenspezifischer Energieerzeugungsanlagen, Energiespeicherlösungen und energieeffizienter Maßnahmen unterschiedlicher Leistungskapazitäten und Technologien beschäftigt.
Darüber hinaus bieten wir umfangreiche Montage- und Wartungsleistungen bis hin zur Erstellung und Umsetzung von ganzheitlichen Energielösungen und der Umsetzung energetischer Maßnahmen für Gewerbe und Industrie sowie der Optimierung von Energiebedarfen.

Pressekontakt:

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