Tag Archives: Edeka

Wirtschaft

§ 6b-Spezial-AIF vor BaFin-Start: HANSETRUST kündigt Investmentfokus auf bayerische EDEKA-Standorte an

HANSETRUST kündigt neuen § 6b-Spezial-AIF vor BaFin-Gestattung an. Fokus: EDEKA-Märkte in Bayern. Mit ca. 222 % Steuer-Hebel sichern Anleger ihr Kapital und wandeln Steuerschuld in aktive Rendite um.

BildHamburg 10.03.2026 – HANSETRUST, einer der erfahrensten Berater für steueroptimierte Reinvestitionen, gibt die bevorstehende Markteinführung eines neuen Immobilien-Spezial-AIF bekannt. Der von einem renommierten und auf § 6b-Strukturen spezialisierten Emittenten konzipierte Fonds steht kurz vor der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Er richtet sich gezielt an Anleger, die stille Reserven aus der Veräußerung von betrieblichen Immobilien nach § 6b EStG wertschöpfend reinvestieren möchten.

Investitionsfokus: 100 % Lebensmitteleinzelhandel in Bayern
Das Portfolio des geplanten Fonds umfasst zwei hervorragend positionierte Standorte des Marktführers EDEKA in wirtschaftsstarken Regionen Bayerns. Die Objekte fungieren seit Jahrzehnten als etablierte Nahversorgungs- bzw. Großhandelszentren und zeichnen sich durch ihre hohe Standorttreue aus.

Die Eckdaten des geplanten Angebots im Überblick:

* Assetklasse: 100 % Lebensmitteleinzelhandel (EDEKA)
* Standorte: Zwei etablierte Standorte in Bayern (Oberzentrum / Universitätsstadt)
* Mietverträge: Langfristig gesichert (18 Jahre und 15 Jahre Laufzeit)
* Flächen: Insgesamt rd. 9.000 m² Mietfläche auf über 28.000 m² Grundstücksareal
* Steuer-Hebel: Erwarteter § 6b-Hebel von ca. 222 %
* Rendite: Erwartete Ausschüttung von rd. 3 % p.a.

Strategische Reinvestition: Kapitalerhalt und aktive Wertschöpfung
Das Angebot ist speziell für Unternehmer, Landwirte und Investoren konzipiert, die stille Reserven aus dem Verkauf von Betriebsvermögen steuerlich optimiert umschichten möchten. Durch den hohen erwarteten § 6b-Hebel von rund 222 % wird ein entscheidender wirtschaftlicher Vorteil erzielt: Anstatt Liquidität durch Steuerzahlungen abfließen zu lassen, wird das Kapital in voller Höhe erhalten und in produktives Sachwertvermögen überführt. Die latente Steuerschuld wird somit aktiv zur Erwirtschaftung laufender Erträge genutzt und arbeitet langfristig für den Vermögensaufbau des Anlegers.

Partnerschaft für Steuerberater und Private Banking
Die Vermittlung der Kapitalanlage erfolgt über HANSETRUST. Die Zusammenarbeit erfolgt wahlweise direkt mit den § 6b-Anlegern oder in enger Kooperation mit Steuerberatern sowie Private Banking Abteilungen von Kreditinstituten, die für ihre Mandanten rechtssichere, rentable und steueroptimierte Lösungen suchen.

Details zur Rücklagenberechnung und zur Funktionsweise von § 6b-Immobilienfonds finden Sie unter: www.hansetrust.de/investments/§-6b-fonds/

Beratung und Kontakt
Aufgrund der strikten gesetzlichen Reinvestitionsfristen ist eine frühzeitige Planung essenziell. Für eine persönliche und unverbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation stehen die Experten der HANSETRUST gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:
Diese Vorankündigung dient ausschließlich der Information und Marktsondierung. Ein Beitritt ist erst nach erfolgter Vertriebsgenehmigung durch die BaFin auf Basis des dann allein maßgeblichen Investmentmemorandums möglich.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

HANSETRUST
Herr Marco Busacker
Schaarsteinwegsbrücke 2
20459 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040 688 743 48
web ..: https://www.hansetrust.de/investments/%C2%A7-6b-fonds/
email : post@hansetrust.de

HANSETRUST verbindet seit über 15 Jahren tiefgreifende Expertise in der steuerlichen Gestaltung mit exklusivem Zugang zu erstklassigen Investmentlösungen wie § 6b-Fonds. Wir begleiten Einzelpersonen, Unternehmer und Landwirte bei der steueroptimierten Reinvestition und unterstützen Steuerberater sowie das Private Banking als strategischer Partner für komplexe Vermögensübertragungen.

Pressekontakt:

HANSETRUST
Herr Marco Busacker
Schaarsteinwegsbrücke 2
20459 Hamburg

fon ..: 040 688 743 48
email : post@hansetrust.de

Uncategorized

Amtsgericht Rheine verurteilt Schweinemäster aus Emsdetten zu 9.000 Euro trotz Tierwohlstall

Ein Schweinemäster aus Emsdetten wurde wegen Tierschutzverstößen zu 100 Tagessätzen verurteilt. Bildmaterial aus dem als Tierwohlstall geführten Betrieb hatte schwere Missstände belegt.

BildDas Amtsgericht Rheine hat einen Schweinemäster aus Emsdetten wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu 100 Tagessätzen à 90 Euro verurteilt. Der Landwirt gilt damit als Vorbestraft. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens. Die Verurteilung stützt sich auf gravierende Versäumnisse im Umgang mit zwei erkrankten Ferkeln sowie einem Mastschwein.

Der Betrieb wird als sogenannter Tierwohlstall der Haltungsstufe 3 geführt. Das dort produzierte Fleisch wurde bis zur Veröffentlichung von Bildaufnahmen aus dem Stall im Frühjahr 2025 unter der Marke „Bauernliebe“, unter anderem bei EDEKA, verkauft. In der Vergangenheit belieferte der Landwirt zudem den Fleischkonzern Westfleisch. Nach der Veröffentlichung des Bildmaterials beendeten Abnehmer die Zusammenarbeit.

ANINOVA hatte im Frühjahr 2025 umfangreiches Bild- und Videomaterial aus dem Schweinemastbetrieb in Emsdetten veröffentlicht, das der Organisation zugespielt worden war. Die Aufnahmen zeigten schwer verletzte und kranke Schweine, Tiere mit offenen und entzündeten Wunden, massive Lahmheiten, apathisch wirkende Tiere sowie Schweine, bei denen eine zeitnahe Behandlung und Versorgung offensichtlich unterblieb. Aus Sicht von ANINOVA belegte das Material schwere und systematische Verstöße gegen die gesetzlichen Mindestanforderungen des Tierschutzes.

Grundlage des Strafverfahrens war unter anderem eine amtliche Kontrolle Mitte Januar 2025 durch das zuständige Veterinäramt des Kreises Steinfurt, die nach einem Hinweis aus dem Umfeld von Tierschützer*innen durchgeführt worden war. Dabei wurden die Zustände bestätigt.

Ein Mastschwein wurde in einem sogenannten Satellitenstall im Außenbereich vorgefunden. Nach Einschätzung des Veterinäramtes war das Tier nicht mehr gehfähig und musste seit mindestens zwei bis drei Wochen erhebliche Schmerzen erlitten haben. Die massiven Entzündungen seien ursächlich auf wiederkehrendes Schwanzbeißen zurückzuführen, wodurch Bakterien in den Körper gelangten. Auch bei der Kontrolle wurde ein akutes Schwanzbeißgeschehen festgestellt.

Die beiden Ferkel befanden sich im Aufzuchtstall am Wohnhaus des Landwirts. Eines der Tiere konnte nur noch auf drei Beinen laufen und wies eine durch die Haut gebrochene Entzündung, eine Darmentzündung sowie eine Lungenentzündung auf. Die betroffenen Tiere wurden im Rahmen der Kontrolle notgetötet und zur pathologischen Untersuchung nach Münster verbracht.
Im Prozess behauptete der Landwirt zunächst, die Tiere mit Medikamenten wie dem Antibiotikum Trimox sowie mit Schmerzmitteln behandelt zu haben. Eine Dokumentation lag jedoch nicht vor, ebenso fehlte eine gültige tierärztliche Abgabebescheinigung. Kurz vor Ende der Hauptverhandlung widerrief er diese Angaben mehrfach. Die Vorsitzende Richterin wertete die ursprünglichen Aussagen als Schutzbehauptung.

Vor Gericht sagten zwei amtliche Veterinäre des Kreises Steinfurt aus. Sie bezeichneten die Krankenbucht des Betriebs als „Bild des Grauens“; diese Einschätzung wurde vom Staatsanwalt auf den gesamten Stall übertragen. Beide Veterinäre erklärten übereinstimmend, der Landwirt habe wissen müssen, dass die Tiere unter erheblichen Schmerzen litten. Warum dennoch keine behandelnde Tierärztin hinzugezogen wurde, blieb ungeklärt – obwohl dies jederzeit möglich gewesen wäre. Zudem wurde im Verfahren bekannt, dass die Ehefrau des Landwirts selbst Tierärztin ist, ohne dass sie in die Versorgung der erkrankten Tiere eingebunden wurde.

Strafschärfend berücksichtigte das Gericht, dass der Landwirt bereits in der Vergangenheit mehrfach negativ aufgefallen war und seit einem früheren Verfahren im Jahr 2020 keine nachhaltigen Verbesserungen erfolgt seien. Mängel in Hygiene, Krankenmanagement und Seuchensicherheit hätten fortbestanden und seien vom Veterinäramt umfassend dokumentiert worden. Vorgaben für Krankenbuchten – etwa der vorgeschriebene weiche Untergrund – seien missachtet worden.

Sowohl Staatsanwaltschaft Münster als auch Verteidigung hatten deutlich geringere Tagessätze beantragt. Die Vorsitzende Richterin entschied sich nach umfassender Würdigung aller Umstände dennoch für eine Verurteilung zu 100 Tagessätzen. Zugunsten des Angeklagten wurde unter anderem berücksichtigt, dass es seit der Kontrolle keine weiteren Beanstandungen gegeben habe, dass bereits erhebliche negative Berichterstattung erfolgt sei und dass dem Betrieb inzwischen das ITW-Siegel entzogen wurde. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass angesichts der festgestellten Zustände keine Einstellung des Verfahrens mehr in Betracht kam. Zwar sei die Anklage auf wenige Tiere beschränkt gewesen, tatsächlich sei jedoch von einer Vielzahl weiterer leidender Tiere auszugehen.
„Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich“, erklärt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V.. „Auch wenn wir eine höhere Strafe für angemessen gehalten hätten, ist dieses Urteil ein wichtiges Signal. In den meisten Fällen von Tierquälerei kommt es nicht einmal zu einer Gerichtsverhandlung. Dass hier verurteilt wurde, zeigt, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz Konsequenzen haben können.“

Nach Angaben der Verteidigung ist bislang offen, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.

Weitere Informationen hier.

Bildmaterial kann angefordert werden

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

Pressekontakt:

ANINOVA e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin

fon ..: 02241-261549-2
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Wirtschaft

Neuer §6b-Fonds mit Fokus auf Nahversorgung steht kurz vor BaFin-Freigabe

Neuer §6b-Fonds zur steueroptimierten Reinvestition in Fachmarktzentrum mit EDEKA als Hauptmieter. Attraktive Rendite, langfristige Mietverträge, exklusiv für §6b-Anleger.

BildHamburg, 03. September 2025: Ein neuer geschlossener Immobilienfonds mit §6b-Relevanz startet in Kürze und richtet sich gezielt an Anleger, die stille Reserven steueroptimiert reinvestieren möchten. Das Investitionsobjekt: ein etabliertes Fachmarktzentrum in zentraler Lage von Nordrhein-Westfalen.

Herzstück der Immobilie ist ein großflächiger EDEKA-Markt als Generalmieter mit einem langfristigen Mietvertrag bis Ende 2035 – eine Verlängerung bis 2040 befindet sich bereits in Verhandlung. Ergänzt wird das Nahversorgungsangebot durch ALDI, dm sowie weitere frequenzstarke Mieter.

Der Fonds überzeugt durch ein attraktives Renditeprofil mit einem prognostizierten Hebel von über 200 % und einer Ausschüttung von 3,0 % p. a. Als Spezial-AIF nach KAGB ist der Fonds für vermögende Privatinvestoren sog. semiprofessionelle und institutionelle Investoren konzipiert.

Fondsprofil

* Objektart: Fachmarktzentrum mit EDEKA, ALDI, dm
* Standort: Nordrhein-Westfalen
* Generalmieter: EDEKA
* Vertriebsstart: Voraussichtlich 13. September 2025
* Eigenkapital zur Platzierung verfügbar rd. 6,0 Mio. Euro

Finanzielle Eckdaten

* Prognostizierter Hebel: rd. 203 %
* Mindestbeteiligung: 200.000 Euro

Steuerlicher Vorteil (§6b EStG)

Der Fonds ist speziell für Anleger konzipiert, die stille Reserven aus der Veräußerung von betrieblichen Immobilien nach §6b EStG steuerlich optimiert reinvestieren möchten. Das macht ihn besonders interessant für Unternehmer, Landwirte oder Investoren mit Immobilienverkäufen im Betriebsvermögen. Details zur Rücklagenberechnung werden unter folgendem Link bereitgestellt: https://www.hansetrust.de/investments/%C2%A7-6b-fonds/

Die Vermittlung der Kapitalanlage erfolgt über HANSETRUST – einem der erfahrensten Vermögensberater für §6b-Investments. Die Zusammenarbeit erfolgt mit den §6b-Anlegern direkt oder in Kooperation mit Steuerberatern und dem Private Banking Abteilungen von Kreditinstituten, die für Ihre Mandanten rentable und steueroptimierte Lösungen suchen.

Der Emittent dieses Fonds ist seit über 40 Jahren am Markt aktiv, agiert als Asset- und Investment Manager mit Spezialisierung auf versorgungsorientierte Handels- und Mixed-Use-Immobilien. Die gesamte Wertschöpfungskette – von Akquisition über Management bis zur Exit-Strategie – wird intern abgebildet.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Hansetrust
Marco Busacker
Schaarsteinwegsbrücke 2
20459 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040 688 743 48
web ..: https://www.hansetrust.de/investments/%C2%A7-6b-fonds/
email : post@hansetrust.de

Über Hansetrust- Spezialist für §6b-Rücklagen
Hansetrust zählt seit mehr als 10 Jahren zu den führenden Beratungsunternehmen im Bereich der steuerlich relevanten §6b-Rücklagenlösungen. Kernkompetenz ist die umfassende Beratung von Unternehmern, privaten Investoren und professionellen Marktteilnehmern, die in besonderem Maße von den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Reinvestitionen nach §6b EStG profitieren.
HANSETRUST vereint ein tiefgehendes steuerliches Know-how, ein exklusiver Marktzugang und einen, über viele Jahre hinweg entwickelten Spezialisten-Pool. Dadurch bildet es die Brücke zwischen Steuerrecht, Investmentlösungen und unternehmerisch geprägten Investmentlösungen.
Die Serviceleistungen bei §6B-Fondsinvestments

o Bereitstellung von Rücklagenberechnungen für die steuerlichen Berater und individuelle Abstimmung der Fondslösungen mit der steuerlichen Gesamtstrategie.
o Selektive Fondsprüfung mit starken Partnern erfolgen bankenunabhängig und ausschließlich im Interesse unserer Mandanten.
o Langjährige Partnerschaften mit führenden Emittenten von §6b-Fonds sichert Zugang zu exklusiven Investmentlösungen als Spezial-AIF oder Publikums-AIF.

Pressekontakt:

Hansetrust
Herr Marco Busacker
Schaarsteinwegsbrücke 2
20459 Hamburg

fon ..: 040 688 743 48
email : post@hansetrust.de

Uncategorized

Nach Aufdeckung von Tierquälerei: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Hühnerbetrieb „Zeeb“ in Reutlingen

Ermittlungen gegen Hühnerbetrieb Zeeb: Nach Aufdeckung schwerer Tierschutzverstöße durch ANINOVA ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Reutlingen wegen Tierquälerei.

BildNach der Veröffentlichung verdeckter Videoaufnahmen durch die Tierrechtsorganisation ANINOVA und einer daraufhin erstatteten Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft Tübingen nun ein Ermittlungsverfahren gegen den Geflügelhof „Zeeb“ eingeleitet. Das Polizeipräsidium Reutlingen, Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt, wurde mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 16 UJs 3041/25. Weitere Informationen hier.

Vor 2 Wochen hatte ANINOVA Aufnahmen aus dem als „Freilandbetrieb“ deklarierten Legehennenbetrieb veröffentlicht. Die Videoaufnahmen, die bei nächtlichen Recherchen entstanden, dokumentieren gravierende Missstände: abgemagerte, verletzte und tote Hühner, gehalten auf Gitterböden, sowie der Einsatz illegaler Stromzäune u.a. an Stalltüren und Wänden, offenbar um die Tiere am gesetzlich vorgeschriebenen Zugang zur Auslauffläche zu hindern. Auf Grund einer Anzeige durch ANINOVA hat das Veterinäramt Reutlingen den Betrieb kontrolliert und Auflagen gegenüber dem Tierhalter erteilt, darunter die sofortige Entfernung der illegalen Stromvorrichtungen.

„Dass die Staatsanwaltschaft Tübingen nun Ermittlungen aufnimmt, ist ein wichtiges Signal. Die dokumentierten Zustände sind keine Einzelfälle, sondern Ausdruck eines Systems, das Tiere ausbeutet und Verbraucher*innen täuscht“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Laut ursprünglicher Betreiber-Website wurden die Eier des Betriebs über EDEKA, Rewe und einen Eierautomaten in der Region verkauft. Nach Veröffentlichung der Missstände wurden die Angaben auf der Website jedoch geändert – die Abnehmer werden dort inzwischen nicht mehr genannt. Recherchen von ANINOVA zufolge sowie auf Nachfrage bestätigten die Supermärkte, dass sie die Eier weiterhin beziehen.

Die Hühner wurden bislang im mittlerweile geschlossenen Skandalschlachthof Buckl in Bayern geschlachtet – gegen den ebenfalls strafrechtlich ermittelt wird. „Wir fordern eine umfassende Aufarbeitung der Vorgänge und ein Ende der industriellen Massentierhaltung. Wer diese Zustände nicht länger mitverantworten will, sollte sich für eine vegane Lebensweise entscheiden“, so Peifer abschließend.

Weitere Informationen und ein Video hier.

Bildmaterial stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

Pressekontakt:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin

fon ..: 02241-261549-2
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Uncategorized

Tierquälerei und illegale Stromzäune im Hühnerbetrieb „Zeeb“ in Reutlingen aufgedeckt – Eier landen bei EDEKA

Der Tierrechtsorganisation ANINOVA liegen belastbare Videoaufnahmen vor, die gravierende Tierschutzverstöße in einem als „Freilandbetrieb“ deklarierten Legehennenbetrieb in Reutlingen dokumentiert.

Bild. Die Bilder, die bei zwei nächtlichen Besuchen vor wenigen Wochen entstanden sind, zeigen verletzte, kranke und tote Hühner sowie illegale Stromzäune, die offenbar verhindern sollten, dass die Tiere den Stall verlassen. Das zuständige Veterinäramt hat den Betrieb inzwischen kontrolliert, Mängel festgestellt und Auflagen verhängt. Laut Betreiber-Website werden die Eier bei Rewe, EDEKA und über einen Eierautomaten in der Region verkauft. Geschlachtet wurden die Tiere bislang im kürzlich geschlossenen Skandalschlachthof Buckl in Bayern, gegen den strafrechtlich ermittelt wird. Weitere Informationen hier.

Der Tierrechtsorganisation ANINOVA liegen Bildaufnahmen vor, die schwerwiegende Missstände in einem Freilandlegehennenbetrieb „Zeeb“ in Reutlingen (Baden-Württemberg) dokumentieren. Verdeckte Videoaufnahmen, die bei zwei nächtlichen Besuchen vor wenigen Wochen entstanden, zeigen kranke und verletzte Tiere unter katastrophalen Bedingungen. Die Hühner werden auf Gitterböden gehalten. Generell wirken die Tiere nicht in einem guten Zustand. Viele sind abgemagert, ihr Federkleid ist stumpf und voller Lücken. Es sind auch tote Tiere zu sehen, die die Tortur nicht überlebt haben. Der Betrieb hält rund 12.000 Hühner. „Von einer Freilandidylle, wie der Landwirt dies auf der firmeneigenen Website suggeriert, kann hier wirklich nicht die Rede sein – das ist industrielle Massentierhaltung“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.

Besonders brisant: In einer Nacht entdeckte das Recherche-Team illegale Stromzäune an den Auslaufklappen und Stalltüren – offenbar installiert, um die Tiere am Gang ins Freie zu hindern. „Solche Maßnahmen sind aus gutem Grund verboten“, so Peifer. Über die Auslaufklappen gelangen die Tiere normalerweise in die gesetzlich vorgeschriebene Auslauffläche.
Nach der Anzeige durch ANINOVA führte das Veterinäramt Reutlingen eine Kontrolle durch. Es wurden Auflagen dem Tierhalter auferlegt. Eine der behördlichen Auflagen lautet, die Stromvorrichtungen umgehend zu entfernen.

Laut Website des Geflügelhofs „Zeeb“ werden die Eier unter anderem bei EDEKA und Rewe in der Region Reutlingen sowie über einen Betriebseigenen Eierautomaten verkauft.
Zudem wurden Hühner aus dem Betrieb bislang im bayerischen Schlachthof Buckl in Wassertrüdingen geschlachtet – jener Betrieb, der im April bundesweit Schlagzeilen machte. Versteckte Kameraaufnahmen dokumentierten dort unfassbare Tierquälerei: Mitarbeitende würgten Hühner am Schlachtband, schlugen sie mit Eisenstangen, warfen sie und rissen einigen Tieren bei lebendigem Leib den Kopf ab. Über 700 dokumentierte Verstöße, davon 539 Straftaten, listet eine Auswertung der Aufnahmen auf. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Schlachthof wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe umgehend behördlich geschlossen. Die dort geschlachteten Tiere wurden unter dem Markennamen „Luna“ im Lebensmitteleinzelhandel verkauft.
„Was wir erleben, ist ein Systemversagen. Solche Betriebe täuschen Verbraucher*innen und quälen Tiere systematisch – und ihre Produkte landen täglich in unseren Supermärkten“, so Jan Peifer und ergänzt abschließend. „die einzige konsequente Entscheidung gegen dieses Leid ist eine vegane Lebensweise“.

Weitere Informationen hier.

Bildmaterial senden wir auf Anfrage zu.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

Pressekontakt:

ANINOVA (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin

fon ..: 02241-261549-2
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org