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PPWR: Wuppertaler Foto- und Kunstmanufaktur stoppt EU-Versand

Paradox: Wuppertaler Start-up cam/b stellt wegen der PPWR-Bürokratie den Versand in die EU ein – und zieht den weltweiten Drittland-Versand vor.

BildWuppertal, 12. August 2026 – Mit dem Beginn der Anwendung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) steht der Online-Handel vor tiefgreifenden Veränderungen. Die Absicht dahinter ist gut, doch für kleine Online-Händler bedeutet die Neuregelung das genaue Gegenteil: Ein bürokratisches Chaos, das im Alltag kaum zu bewältigen ist.

So hat das auf Premium-Wandbilder spezialisierte Wuppertaler Unternehmen cam/b (cam-b.store) jetzt Konsequenzen gezogen und den Versand in alle 26 EU-Mitgliedstaaten komplett eingestellt.

Das Paradoxe: Den eigentlich erst für nächstes Jahr geplanten weltweiten Drittland-Versand zieht das Unternehmen zur Kompensation nun vor. Künftig wird neben dem innerdeutschen Versand in die USA, die Schweiz oder nach Asien geliefert – die eigenen europäischen Nachbarn bleiben außen vor.

Nachhaltig im Kern, blockiert durch Bürokratie

Am fehlenden Willen oder mangelndem Umweltschutz liegt es nicht. Das Wuppertaler Unternehmen setzt neue EU-Vorgaben im Online-Handel regelmäßig frühzeitig um. So wurde beispielsweise die viel diskutierte Pflicht zum EU-Widerrufsbutton bereits Monate vor der Frist im Shop integriert. Auch ökologisch arbeitet der Betrieb nach hohen Standards: Seit der Gründung 2024 werden die Kunstwerke in Naturkarton und Papier verpackt und versendet. Zudem vermeidet das Unternehmen konsequent Leerraum beim Transport und hat sämtliche Nachweise zur Recyclingfähigkeit digital und mehrsprachig hinterlegt. Das Unternehmen scheitert somit nicht an den ökologischen Zielen der EU oder technischen Anforderungen, sondern an einer für Kleinhändler kaum bewältigbaren EPR- und Compliance-Bürokratie aus Brüssel.

Hohe Kosten für den inhabergeführten Handel

Die ab dem 12. August 2026 geltenden PPWR-Regeln verschärfen und harmonisieren die Anforderungen an die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und machen sie für grenzüberschreitend tätige Onlinehändler besonders relevant.

Auch Kleinstunternehmen müssen sich grundsätzlich in jedem einzelnen Mitgliedstaat, in dem sie entsprechende Produkte erstmals bereitstellen, registrieren und die dort geltenden EPR-Anforderungen erfüllen. Dafür fallen länderspezifische Gebühren an oder es müssen kostspielige Compliance-Dienstleister beauftragt werden – und das bereits bei sehr geringen Verkaufsmengen.

Wer die erforderlichen Registrierungen nicht vorweisen kann, muss künftig mit erheblichen Einschränkungen beim Zugang zu Plattformen und Fulfillment-Dienstleistungen rechnen.

Die Registrierungspflicht entsteht dabei nicht erst mit der tatsächlich verschickten Bestellung. Schon das erstmalige Bereitstellen entsprechender Produkte im jeweiligen Mitgliedstaat kann ausreichen.

Zwar bieten Dienstleister an, diese Bürokratie gebündelt zu übernehmen, allerdings nur gegen hohe Gebühren. Statt sich durch verschiedene Portale und Sprachbarrieren zu kämpfen, müssen kleine Betriebe dann feste Pauschalen pro Land zahlen. Für Kleinstmengen an Paketen rechnet sich das wirtschaftlich schlicht nicht mehr. Für das Wuppertaler Unternehmen würde sich dieser administrative Mehraufwand auf jährlich rund 4.000 bis 6.000 Euro Fixkosten summieren – rein für die bürokratische Verwaltung und noch ohne dass ein Paket überhaupt verschickt worden wäre.

„Ich kann und werde nicht für alle EU-Länder einzelne Verträge abschließen und bezahlen, nur um die theoretische Option zu haben, mal ein Bild nach Malta oder Portugal zu schicken. Für uns als kleines Start-up stehen die Kosten für 26 Bevollmächtigte in keinem Verhältnis zum Ertrag. Das wäre wirtschaftlicher Unsinn.“ erklärt Inhaber Dirk Eichler.

Gefahr für die Vielfalt im Online-Handel

Der Fall von cam/b dürfte dabei kein Einzelfall sein. Branchenverbände wie der Händlerbund warnen seit Monaten vor zusätzlichen Belastungen für grenzüberschreitend tätige Händler. Eine allgemeine Geringfügigkeitsschwelle, die Kleinstunternehmen von diesen Registrierungs- und EPR-Pflichten befreit, gibt es im Brüsseler Regelwerk derzeit nicht. Damit kann der bürokratische Aufwand bereits bei sehr kleinen Versandmengen zu einer unwirtschaftlichen Hürde werden.

Eine Verordnung, die den Binnenmarkt harmonisieren und Handelshemmnisse vermeiden soll, kann bei kleinen grenzüberschreitenden Händlern somit gleichzeitig erhebliche zusätzliche Compliance-Kosten verursachen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

cam/b ® – the photo brothers
Herr Dirk Eichler
Neviandtstr. 38
42117 Wuppertal
Deutschland

fon ..: +49 202 89016200
web ..: https://cam-b.store
email : info@cam-b.de

Gegründet im Januar 2024 betreibt cam/b® den Online Versandhandel cam-b.store mit hochwertigen Premium Alu-Dibond Wandbildern. Als Start-up ist cam/b® regional stark verwurzelt im Bergischen Städtedreieck. Neben vielen eigenen Fotografien sind mit dem Premium Partner Programm auch weitere professionelle Fotografen mit ihren Bildern im Online Store vertreten.

Alle Wandbilder werden ausschließlich in Deutschland hergestellt und sind daher Made in Germany. Auch werden sämtliche Verpackungsmaterialien in Deutschland produziert und sind zu 100 % recyclebar.

Pressekontakt:

cam/b ® – the photo brothers
Herr Dirk Eichler
Neviandtstr. 38
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Der Einfluss neuer EU-Richtlinien auf PEPs und die Finanzindustrie

Diese Liste, publiziert im Amtsblatt der EU, basiert auf Artikel 20a Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2015/849 in der Fassung der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/843.

BildDie Europäische Union hat in den letzten Monaten wichtige Schritte unternommen, um die Identifizierung und das Management von Politisch Exponierten Personen (PEPs) sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Diese Entwicklungen haben wesentliche Auswirkungen auf die Finanzindustrie und auf Institutionen, die mit hochrangigen öffentlichen Ämtern und internationalen Organisationen interagieren.

?Neue PEP-Liste der EU

Am 10. November 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission eine aktualisierte Liste von wichtigen öffentlichen Ämtern auf nationaler Ebene, internationaler Ebene und innerhalb der Organe und Einrichtungen der EU. Diese Liste, publiziert im Amtsblatt der EU, basiert auf Artikel 20a Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2015/849 in der Fassung der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/843. Sie definiert konkret, welche Ämter als politisch exponiert gelten, eine wesentliche Information für Finanzinstitute und andere Institutionen, die im Rahmen des § 1 Abs. 12 S. 2 Nr. 2 GwG PEPs identifizieren und überwachen müssen.

Bereits am 31. Oktober 2023 hatte die EU-Kommission einen Beschluss über die spezifischen Funktionen veröffentlicht, die auf Ebene der Organe und Einrichtungen der Union als wichtige öffentliche Ämter eingestuft werden. Diese Klarstellung hilft Institutionen, ihre Compliance-Verfahren effektiver zu gestalten.

?EBA und die Regulierung von Geld- und Krypto-Transfers

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) spielt eine zentrale Rolle in der Gestaltung der regulatorischen Landschaft. Am 24. November 2023 initiierte sie eine öffentliche Konsultation zu neuen Leitlinien, die darauf abzielen, den Missbrauch von Geldtransfers und bestimmten Krypto-Vermögenswerten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Diese Leitlinien sind eine Revision der Gemeinsamen Leitlinien der ESA gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) 2015/847 (GTVO) und enthalten wichtige Neuerungen. Sie legen fest, welche Schritte Zahlungsdienstleister (PSPs), zwischengeschaltete PSPs (IPSPs), Anbieter von Krypto-Vermögenswerten (CASPs) und zwischengeschaltete CASPs (ICASPs) unternehmen sollten, um unvollständige oder fehlende Informationen bei Geld- oder Krypto-Transfers zu identifizieren.

Die Leitlinien beschreiben auch die erforderlichen Verfahren, die diese Anbieter einrichten sollten, um Transfers zu verwalten, bei denen kritische Informationen fehlen. Für Kreditinstitute und konventionelle Geldtransfers bringen diese Änderungen ebenfalls relevante Anpassungen mit sich.

?Fazit

Die jüngsten Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und die Aktivitäten der EBA zeigen, dass die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiterhin hohe Priorität genießt. Die aktualisierten PEP-Listen und die neuen Leitlinien zur Überwachung von Geld- und Krypto-Transfers sind wichtige Schritte, um die Integrität des Finanzsystems zu stärken und Risiken effektiver zu managen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese Richtlinien in der Praxis auswirken und wie sie die globale Finanzlandschaft prägen werden.

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