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Wirtschaft

Händlerbund begrüßt Vorschlag der EU-Kommission zur Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht

Die EU-Kommission will die neue Bevollmächtigten-Pflicht der PPWR aussetzen. Der Händlerbund begrüßt den Vorstoß und fordert eine schnelle, praxistaugliche Lösung für KMU.

BildLeipzig, 13. August 2026. Der Händlerbund begrüßt den Vorstoß der EU-Kommission, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für den grenzüberschreitenden Versand innerhalb der EU abzuschaffen. Seit gestern, dem 12. August 2026, gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – und mit ihr auch die Bevollmächtigten-Pflicht für den Versand ins EU-Ausland. Die Kommission hat sich gestern uns gegenüber direkt auf Social Media geäußert: Unter einem Instagram-Video des Händlerbund erklärte sie, Parlament und Mitgliedstaaten aufgefordert zu haben, die Bevollmächtigten-Pflicht abzuschaffen. Den entsprechenden Gesetzesvorschlag habe man bereits im Dezember 2025 vorgelegt. Bis zur Gesetzesänderung sollen die nationalen Behörden zudem keine Sanktionen verhängen, sondern betroffene Unternehmen zunächst verwarnen.

Wir als Händlerbund unterstützen diesen Vorschlag ausdrücklich und sprechen uns dafür aus, die Bevollmächtigten-Pflicht auszusetzen, bis eine praxistaugliche Lösung gefunden ist.

Kleine und mittelständische Händler besonders betroffen

„Wir begrüßen es sehr, dass die EU-Kommission das Problem erkannt und einen konkreten Vorschlag vorgelegt hat. Genau das fordern wir seit Monaten“, erklärt Tim Arlt, CEO des Händlerbund. „Die aktuelle Regelung trifft vor allem kleine und mittelständische Händler, die bislang gelegentlich Waren ins EU-Ausland versendet haben. Für eine Zwei-Personen-GbR bedeutet die Pflicht einen Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zum Umsatz steht.“

Aus Sicht des Händlerbund gefährdet die aktuelle Regelung genau das, was sie eigentlich schützen soll: einen funktionierenden EU-Binnenmarkt. Wenn kleine und mittelständische Händler aus Kostengründen den Versand ins EU-Ausland einstellen, schwächt das den grenzüberschreitenden Handel und schadet damit dem Wettbewerb, den die Verordnung eigentlich fördern soll. „Eine Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht würde sicherstellen, dass kleine und mittelständische Händler weiterhin EU-weit handeln können, ohne durch unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand vom Auslandsgeschäft ausgeschlossen zu werden. Genau darum geht es uns“, so Arlt weiter.

Rat blockiert bislang, Parlament verhandelt abgespeckte Version

Wir weisen darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission bereits seit Dezember 2025 vorliegt, der Rat der EU die Beratungen darüber jedoch vor einigen Wochen abgebrochen hat, weil eine Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen war. Aktuell verhandelt lediglich das EU-Parlament über eine deutlich abgespeckte Version, die eine Ausnahme nur für Kleinstunternehmen bis 49 Beschäftigte und 10 Millionen Euro Jahresumsatz vorsieht. Die erste Lesung dazu ist frühestens für Oktober 2026 angesetzt. Bis dahin gilt die Bevollmächtigten-Pflicht seit dem 12. August 2026 unverändert.

Wir appellieren an EU-Parlament und Mitgliedstaaten, den Vorschlag der Kommission zeitnah aufzugreifen und eine praxisnahe Lösung zu beschließen, die den unterschiedlichen Größen und Strukturen im Onlinehandel gerecht wird. „Eine Regelung ohne Bagatellgrenze behandelt strukturell ungleiche Fälle gleich. Das schadet am Ende genau den Händlerinnen und Händlern, die den europäischen Binnenmarkt lebendig halten“, so Arlt.

Betroffene Händler können sich direkt an die EU-Kommission wenden

Wer als Händler von der Bevollmächtigten-Pflicht betroffen ist, kann sein Feedback auch direkt bei der EU-Kommission einreichen. Der Händlerbund stellt dafür ein kostenloses und frei zugängliches Muster zur Verfügung, mit dem Händler ihre Rückmeldung schnell und unkompliziert übermitteln können. Hier geht es zum Muster.

Der Händlerbund wird die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und seine Mitglieder fortlaufend über den aktuellen Stand informieren.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Händlerbund
Herr Tim Arlt
Artrium/Kohlgartenstraße 11-13
04315 Leipzig
Deutschland

fon ..: 01748417725
web ..: https://www.haendlerbund.de/de/
email : presse@haendlerbund.de

Über den Händlerbund
Recht im E-Commerce kann kompliziert sein – muss es aber nicht bleiben. Der Händlerbund macht Online-Shops rechtssicher: mit spezialisierter Rechtsberatung, aktuellen Rechtstexten und Unterstützung im Abmahnfall. Damit Händler sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, während die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Griff bleiben.

Pressekontakt:

Händlerbund
Frau Sandra May
Artrium/Kohlgartenstraße 11-13
04315 Leipzig

fon ..: 01748417725
email : presse@haendlerbund.de

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PPWR: Wuppertaler Foto- und Kunstmanufaktur stoppt EU-Versand

Paradox: Wuppertaler Start-up cam/b stellt wegen der PPWR-Bürokratie den Versand in die EU ein – und zieht den weltweiten Drittland-Versand vor.

BildWuppertal, 12. August 2026 – Mit dem Beginn der Anwendung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) steht der Online-Handel vor tiefgreifenden Veränderungen. Die Absicht dahinter ist gut, doch für kleine Online-Händler bedeutet die Neuregelung das genaue Gegenteil: Ein bürokratisches Chaos, das im Alltag kaum zu bewältigen ist.

So hat das auf Premium-Wandbilder spezialisierte Wuppertaler Unternehmen cam/b (cam-b.store) jetzt Konsequenzen gezogen und den Versand in alle 26 EU-Mitgliedstaaten komplett eingestellt.

Das Paradoxe: Den eigentlich erst für nächstes Jahr geplanten weltweiten Drittland-Versand zieht das Unternehmen zur Kompensation nun vor. Künftig wird neben dem innerdeutschen Versand in die USA, die Schweiz oder nach Asien geliefert – die eigenen europäischen Nachbarn bleiben außen vor.

Nachhaltig im Kern, blockiert durch Bürokratie

Am fehlenden Willen oder mangelndem Umweltschutz liegt es nicht. Das Wuppertaler Unternehmen setzt neue EU-Vorgaben im Online-Handel regelmäßig frühzeitig um. So wurde beispielsweise die viel diskutierte Pflicht zum EU-Widerrufsbutton bereits Monate vor der Frist im Shop integriert. Auch ökologisch arbeitet der Betrieb nach hohen Standards: Seit der Gründung 2024 werden die Kunstwerke in Naturkarton und Papier verpackt und versendet. Zudem vermeidet das Unternehmen konsequent Leerraum beim Transport und hat sämtliche Nachweise zur Recyclingfähigkeit digital und mehrsprachig hinterlegt. Das Unternehmen scheitert somit nicht an den ökologischen Zielen der EU oder technischen Anforderungen, sondern an einer für Kleinhändler kaum bewältigbaren EPR- und Compliance-Bürokratie aus Brüssel.

Hohe Kosten für den inhabergeführten Handel

Die ab dem 12. August 2026 geltenden PPWR-Regeln verschärfen und harmonisieren die Anforderungen an die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und machen sie für grenzüberschreitend tätige Onlinehändler besonders relevant.

Auch Kleinstunternehmen müssen sich grundsätzlich in jedem einzelnen Mitgliedstaat, in dem sie entsprechende Produkte erstmals bereitstellen, registrieren und die dort geltenden EPR-Anforderungen erfüllen. Dafür fallen länderspezifische Gebühren an oder es müssen kostspielige Compliance-Dienstleister beauftragt werden – und das bereits bei sehr geringen Verkaufsmengen.

Wer die erforderlichen Registrierungen nicht vorweisen kann, muss künftig mit erheblichen Einschränkungen beim Zugang zu Plattformen und Fulfillment-Dienstleistungen rechnen.

Die Registrierungspflicht entsteht dabei nicht erst mit der tatsächlich verschickten Bestellung. Schon das erstmalige Bereitstellen entsprechender Produkte im jeweiligen Mitgliedstaat kann ausreichen.

Zwar bieten Dienstleister an, diese Bürokratie gebündelt zu übernehmen, allerdings nur gegen hohe Gebühren. Statt sich durch verschiedene Portale und Sprachbarrieren zu kämpfen, müssen kleine Betriebe dann feste Pauschalen pro Land zahlen. Für Kleinstmengen an Paketen rechnet sich das wirtschaftlich schlicht nicht mehr. Für das Wuppertaler Unternehmen würde sich dieser administrative Mehraufwand auf jährlich rund 4.000 bis 6.000 Euro Fixkosten summieren – rein für die bürokratische Verwaltung und noch ohne dass ein Paket überhaupt verschickt worden wäre.

„Ich kann und werde nicht für alle EU-Länder einzelne Verträge abschließen und bezahlen, nur um die theoretische Option zu haben, mal ein Bild nach Malta oder Portugal zu schicken. Für uns als kleines Start-up stehen die Kosten für 26 Bevollmächtigte in keinem Verhältnis zum Ertrag. Das wäre wirtschaftlicher Unsinn.“ erklärt Inhaber Dirk Eichler.

Gefahr für die Vielfalt im Online-Handel

Der Fall von cam/b dürfte dabei kein Einzelfall sein. Branchenverbände wie der Händlerbund warnen seit Monaten vor zusätzlichen Belastungen für grenzüberschreitend tätige Händler. Eine allgemeine Geringfügigkeitsschwelle, die Kleinstunternehmen von diesen Registrierungs- und EPR-Pflichten befreit, gibt es im Brüsseler Regelwerk derzeit nicht. Damit kann der bürokratische Aufwand bereits bei sehr kleinen Versandmengen zu einer unwirtschaftlichen Hürde werden.

Eine Verordnung, die den Binnenmarkt harmonisieren und Handelshemmnisse vermeiden soll, kann bei kleinen grenzüberschreitenden Händlern somit gleichzeitig erhebliche zusätzliche Compliance-Kosten verursachen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

cam/b ® – the photo brothers
Herr Dirk Eichler
Neviandtstr. 38
42117 Wuppertal
Deutschland

fon ..: +49 202 89016200
web ..: https://cam-b.store
email : info@cam-b.de

Gegründet im Januar 2024 betreibt cam/b® den Online Versandhandel cam-b.store mit hochwertigen Premium Alu-Dibond Wandbildern. Als Start-up ist cam/b® regional stark verwurzelt im Bergischen Städtedreieck. Neben vielen eigenen Fotografien sind mit dem Premium Partner Programm auch weitere professionelle Fotografen mit ihren Bildern im Online Store vertreten.

Alle Wandbilder werden ausschließlich in Deutschland hergestellt und sind daher Made in Germany. Auch werden sämtliche Verpackungsmaterialien in Deutschland produziert und sind zu 100 % recyclebar.

Pressekontakt:

cam/b ® – the photo brothers
Herr Dirk Eichler
Neviandtstr. 38
42117 Wuppertal

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email : info@cam-b.de

Wirtschaft

Neuer On-Demand-Kurs zur PPWR – EU-Verpackungsverordnung flexibel & praxisnah lernen

Mit dem neuen On-Demand-Kurs PPWR bietet l.i.d. – learn.interact.digital eine flexible Online-Weiterbildung zur EU-Verpackungsverordnung für Unternehmen und Fachkräfte.

BildDie EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) bringt für Unternehmen weitreichende neue Anforderungen mit sich. Ab 2026 gelten europaweit verbindliche Vorgaben zur Gestaltung, Kennzeichnung, Dokumentation und Konformität von Verpackungen. Viele Unternehmen stehen dabei vor der Herausforderung, die umfangreiche Verordnung nicht nur rechtlich zu verstehen, sondern konkret auf die eigene Organisation, Produkte und Prozesse zu übertragen.

Mit dem neuen PPWR On-Demand-Kurs erweitert l.i.d. – learn.interact.digital sein Weiterbildungsangebot um ein vollständig digitales Selbstlernformat, das eine strukturierte und praxisnahe Auseinandersetzung mit der EU-Verpackungsverordnung ermöglicht. Der Kurs richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die sich zeitlich flexibel und ohne feste Termine mit den Anforderungen der PPWR befassen möchten.

Im Fokus des Kurses steht nicht die bloße Wiedergabe der Verordnung, sondern deren Einordnung in den Unternehmensalltag. Anhand eines durchgängigen Praxisbeispiels lernen die Teilnehmenden, welche Rollen Unternehmen im Sinne der PPWR einnehmen können, welche Pflichten sich daraus ergeben und an welchen Stellen besonderer Handlungsbedarf besteht. Thematisiert werden unter anderem Verpackungsarten, Rollen und Verantwortlichkeiten, Design-for-Recycling-Anforderungen, Kennzeichnungspflichten, Stoffbeschränkungen sowie die Bedeutung technischer Dokumentation und Konformitätserklärungen.

Der On-Demand-Kurs ist modular aufgebaut und ermöglicht es den Teilnehmenden, die Inhalte im eigenen Lerntempo zu bearbeiten. Ergänzt wird das Lernmaterial durch praxisnahe Beispiele, Checklisten und Einordnungen, die den Transfer in das eigene Unternehmen unterstützen. Ziel ist es, ein belastbares Grundverständnis der PPWR zu schaffen und Orientierung für die interne Umsetzung zu geben – ohne individuelle Beratung oder rechtliche Einzelfallprüfung zu ersetzen.

Der Kurs basiert auf der verabschiedeten EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU) 2025/40 sowie auf praktischen Erfahrungen aus Industrie- und Unternehmenspraxis. Er eignet sich insbesondere für Mitarbeitende aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Qualität, Einkauf, Logistik, Produktmanagement und Compliance, die sich mit Verpackungen und regulatorischen Anforderungen befassen.

Mit dem neuen On-Demand-Format reagiert l.i.d. auf den steigenden Bedarf an flexiblen Weiterbildungsangeboten rund um regulatorische Themen. Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, sich frühzeitig und strukturiert auf die Umsetzung der PPWR vorzubereiten und internes Wissen gezielt aufzubauen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

l.i.d. – learn. interact. digital. Wurm & Hombach GbR
Frau Lea Wurm
Zum Schlüchtern 39
57482 Wenden
Deutschland

fon ..: 01758435518
web ..: http://learn-interact.digital
email : lea.wurm@learn.interact.digital

l.i.d. steht für learn.interact.digital [lit] und bietet praxisorientierte, digitale Weiterbildungen in Zukunftsthemen. Mit Experten u.a. aus der Industrie vermittelt l.i.d. Wissen, das Unternehmen hilft, z.B. regulatorische Herausforderungen sicher und erfolgreich zu meistern.

Pressekontakt:

l.i.d. – learn. interact. digital. Wurm & Hombach GbR
Herr Tobias Hombach
Zum Schlüchtern 39
57482 Wenden

fon ..: 016094961951
email : tobias.hombach@learn-interact.digital