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Smartphone beschlagnahmt: PIN-Verweigerung ja, Fingerabdruck nein – was im Strafverfahren gilt

Smartphone beschlagnahmt? Die PIN muss niemand herausgeben – die biometrische Sperre per Fingerabdruck dürfen Ermittler laut OLG Bremen aber erzwingen. Fachanwalt aus Krefeld erklärt Ihre Rechte.

BildKrefeld, 16. Juni 2026 – Das Smartphone ist für die Strafverfolgung zum wichtigsten Beweismittel geworden. Bei Hausdurchsuchungen wird es regelmäßig sichergestellt – und mit ihm Nachrichten, Fotos, Standortverläufe, Chats und Kontakte. „Auf einem Mobiltelefon liegt heute das gesamte Persönlichkeitsprofil eines Menschen. Die Beschlagnahme und vollständige Auswertung gehört deshalb zu den tiefsten Eingriffen, die ein Ermittlungsverfahren kennt“, sagt Tim Cörper, Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht bei der Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte in Krefeld.

PIN schützt – Fingerabdruck nicht

Hier verläuft eine wichtige, oft übersehene Grenze: Die PIN oder das Passwort muss niemand preisgeben. Das wäre eine aktive Mitwirkung an der eigenen Überführung und ist durch die Selbstbelastungsfreiheit geschützt. Anders bei der biometrischen Entsperrung: Fingerabdruck oder Gesichtserkennung dürfen die Ermittler nach der Rechtsprechung zwangsweise nutzen – etwa, indem sie den Finger des Beschuldigten auf den Sensor führen. Das Oberlandesgericht Bremen hat eine solche erzwungene Entsperrung per Fingerabdruck für zulässig gehalten, weil darin nur die Duldung einer körperlichen Maßnahme liegt (vergleichbar § 81b StPO) – und keine aktive Aussage. Die Hintergründe und Grenzen dieser Rechtsprechung hat die Kanzlei in einer ausführlichen Urteilsbesprechung dargestellt:

In der Praxis heißt das: Wer ausschließlich auf eine biometrische Sperre setzt, ist deutlich weniger geschützt als mit einer PIN.

Beschlagnahme braucht grundsätzlich einen richterlichen Beschluss

Die Sicherstellung und Auswertung von Daten richtet sich nach den §§ 94 ff. StPO; für die Beschlagnahme gilt grundsätzlich der Richtervorbehalt (§ 98 StPO). Nur bei „Gefahr im Verzug“ dürfen Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst anordnen – ein Ausnahmefall, der im Nachhinein oft angreifbar ist.

Verhältnismäßigkeit als entscheidende Grenze

Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss die Auswertung eines kompletten Datenträgers verhältnismäßig sein: Sie darf sich nicht unbegrenzt auf den gesamten Datenbestand erstrecken, sondern muss in Umfang und Zeitraum an den konkreten Tatvorwurf gebunden bleiben. „Genau hier setzt die Verteidigung an – wir prüfen, ob die Durchsicht zu weit ging, und können ein Beweisverwertungsverbot geltend machen“, erklärt Cörper.

Was Betroffene tun sollten

Ruhe bewahren, keine Angaben zur Sache machen, den Durchsuchungs- bzw. Beschlagnahmebeschluss verlangen und umgehend einen Verteidiger einschalten. Wie man sich bei einer Hausdurchsuchung richtig verhält, hat die Kanzlei zusammengefasst:

Über Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB

Die Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte mit Sitz in Krefeld berät und vertritt Mandanten im Straf- und Steuerrecht sowie in den Bereichen Arbeits-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Mit der seltenen Doppelqualifikation im Straf- und Steuerrecht verteidigt die Kanzlei Beschuldigte in Krefeld und bundesweit – im Notfall rund um die Uhr.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB
Herr Tim Cörper
Friedrichstr. 17
47798 Krefeld
Deutschland

fon ..: 02151 5698000
web ..: https://www.pauls-coerper.de
email : info@pauls-coerper.de

Die Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB ist eine Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Krefeld. Schwerpunkte sind das Straf- und Steuerrecht sowie das Arbeits-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei verbindet die seltene Doppelqualifikation als Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht und vertritt Mandanten in Krefeld und bundesweit – in dringenden Fällen rund um die Uhr. Seit ihrer Gründung im Jahr 2021 steht die Kanzlei für eine an der jeweiligen Spezialisierung ausgerichtete, schlagkräftige Beratung und Verteidigung.

Pressekontakt:

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Rechtsanwalt in Oldenburg – Verkehrs- und Strafrecht unter einem Dach

Fach- & Rechtsanwalt Fabian Conrad aus Oldenburg: Kompetente Vertretung in Verkehrs- und Strafrecht – individuell, erfahren und nah an den Mandanten.

Kollisionen im Verkehrswesen sind keine Seltenheit, allein in Deutschland kam es 2022 zu mehr als 2 Millionen polizeilich registrierten Unfällen, oft mit Personenschaden. Bei den Betroffenen sitzt der Schock zunächst tief und sie wissen nicht, wie sie sich am besten verhalten sollen. In solchen Fällen sorgen Rechtsanwälte im Bereich Verkehrsrecht für Ruhe und Sicherheit. Sie werden nicht nur bei Unfällen tätig, sondern kümmern sich auch um andere Ordnungswidrigkeiten wie lange Fahrverbote, Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen oder Trunkenheitsfahrten. Mit Hilfe eines kompetenten Anwalts können Schäden minimiert, effektive Verteidigungsstrategien entwickelt und die Ansprüche der Betroffenen besser durchgesetzt werden.

Einer dieser Anwälte ist Fabian Conrad, der seit mehreren Jahren als Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Oldenburg und Umgebung tätig ist. In seiner Kanzlei wird die realistische Einschätzung der Situation und die aktive Zusammenarbeit mit den Mandanten von Anfang bis Ende der Gerichtsverhandlung groß geschrieben. Das Team der Kanzlei besteht neben Fabian Conrad auch aus der Rechtsanwaltsfachangestellten Shari Sam-Sin und der Bürokauffrau Rita Ria Hibbeler. Die Kanzlei verfügt über ein Netzwerk aus mehreren erfahrenen Partnern, die Fälle aus anderen Perspektiven betrachten und zur fachlichen Beratung beitragen.

Fabian Conrad hat sich auf die Bereiche Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert. Im Bereich Strafrecht vertritt er sowohl Erwachsene als auch Jugendliche, die mit einem Strafverfahren konfrontiert wurden. Dem Rechtsanwalt aus Oldenburg ist vor allem die kontinuierliche Begleitung vom ersten Gespräch bis zur Hauptverhandlung wichtig. Bereits vor den Vernehmungen werden Betroffene unterstützt, da selbst Aussagen bei der Polizei Teil des Gerichtsverfahrens sind. Nach der detaillierten Prüfung aller Ermittlungsakten stellt Fabian Conrad eine individuelle Verteidigungsstrategie zusammen. Durch die jahrelange praktische Erfahrung weiß das Team der Kanzlei, dass kein Fall dem anderen gleicht und unterschiedlich bearbeitet werden muss.

Im Bereich Verkehrsrecht setzt sich Fabian Conrad für Fälle wie Unfallregulierungen, Bußgelder und Fahrverbote ein. Dabei vertritt er die Betroffenen nicht nur vor Gericht, sondern hilft auch bei Verhandlungen mit den Versicherungen und beim Durchsetzen oder der Abwehr von Schadensersatzforderungen. Dem Rechtsanwalt ist bewusst, wie verheerend ein Entzug der Fahrerlaubnis vor allem für Berufstätige ist und engagiert sich für eine schnelle und erfolgreiche Lösung des Problems.

Die Mandanten der Kanzlei schätzen die intensive Beratung und die kompetente Darstellung der Rechtslage durch Fabian Conrad und sein Team. Sie fühlten sich besonders gut aufgehoben, da der Rechtsanwalt für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung stand und jeder Fall gesondert behandelt wurde. Für eine zuverlässige Vertretung in allen straf- und verkehrsrechtlichen Angelegenheiten steht die Kanzlei in Oldenburg Betroffenen gerne zur Seite.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Fabian Conrad Rechtsanwalt
Herr Fabian Conrad
Bloherfelder Straße 129
26129 Oldenburg
Deutschland

fon ..: 0441-57058248
web ..: https://www.fc-rechtsanwalt.de/
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Rechtsanwalt Alexander Kraffczyk in München verlegt Büro in die Sendlinger Straße

Der renommierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Alexander Kraffczyk, verlegt seine Kanzlei in ein neues Büro in der zentralen Lage der Sendlinger Straße 20 in München.

BildAlexander Kraffczyk verlegt seine Kanzlei in die Sendlinger Straße – Mehr Raum für juristische Exzellenz

Die renommierte Kanzlei Alexander Kraffczyk verlegt ihren Standort in ein neues Büro in der Sendlinger Straße 20, im Herzen Münchens. Mit dem Umzug setzt die Kanzlei einen wichtigen Schritt, um ihre Servicequalität weiter zu verbessern und ihren Mandanten noch mehr Raum für juristische Exzellenz zu bieten.

Neuer Standort für verbesserte Mandantenbetreuung
Durch den Umzug in die Sendlinger Straße schafft Alexander Kraffczyk mehr Platz für seine wachsende Kanzlei. Die neuen Räumlichkeiten bieten nicht nur eine moderne und ansprechende Umgebung, sondern erweitern auch die Kapazitäten für eine noch bessere Betreuung seiner Mandanten. Rechtsanwalt Kraffczyk legt großen Wert darauf, seinen Klienten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten umfassende Unterstützung zu bieten und ihnen eine vertrauensvolle Anlaufstelle zu sein.

Ein erfahrener Experte im Strafrecht
Mit dem Umzug in das neue Büro stärkt Rechtsanwalt Alexander Kraffczyk sein Engagement als erfahrener Experte im Strafrecht. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mandanten in verschiedenen strafrechtlichen Angelegenheiten. Herr Kraffczyk hat sich als Fachanwalt für Strafrecht spezialisiert und ist stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.

Maßgeschneiderte Lösungen für jeden Fall
RA Alexander Kraffczyk versteht, dass jeder Fall einzigartig ist und eine individuelle Herangehensweise erfordert. Er legt großen Wert darauf, die spezifischen Bedürfnisse und Ziele seiner Mandanten zu verstehen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Dank der umfangreichen Erfahrung und des fundierten Fachwissens kann er eine effektive Verteidigungsstrategie entwerfen und die Interessen seiner Mandanten erfolgreich vertreten.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Welchen Wunsch oder welche Hilfe Sie auch immer benötigen, ist Rechtsanwalt Alexander Kraffczyk für Sie da und steht Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Beratungstermins besuchen Sie bitte die Website unter https://kraffczyk.eu/.

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Alexander Kraffczyk
Herr Alexander Kraffczyk
Sendlinger Straße 20
80331 München
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fax ..: 089 – 3303 8012
web ..: https://kraffczyk.eu/
email : kanzlei@kraffczyk.eu

Alexander Kraffczyk ist ein renommierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in München. Er bietet umfassende Rechtsberatung und juristische Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Mit einem individuellen Ansatz für jeden Fall gewährleistet Alexander Kraffczyk eine erfolgreiche Betreuung und Verteidigung seiner Mandanten.

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Herr Christoph Specht
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80333 München

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