Tag Archives: Rechtsanwalt

Uncategorized

Thema Arbeitsrecht – Welche Fristen muss ich als Arbeitnehmer beim Urlaub beachten?“

Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklaert welche Fristen ein Arbeitnehmer beim Urlaub beachten muss

BildGrundsätzlich muss der Arbeitnehmer seinen Urlaub bis zum Jahresende genommen haben. Nimmt der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht in Anspruch, verfällt er am Jahresende, es sei denn, der Arbeitnehmer kann seinen Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres übertragen.

Ist der Arbeitnehmer gesund, muss ihn aber der Arbeitgeber belehren, dass sein (Rest-)Urlaub am Jahresende erlischt. Unterlässt der Arbeitgeber diese Belehrung, verfällt der Urlaub nicht.; etwas anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer durchgängig arbeitsunfähig erkrankt ist.

In diesem Fall verfällt sein Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach Beendigung des Urlaubsjahres. Beispiel: Der Urlaub für das Jahr 2024 verfällt am 31.03.2026, wenn der Arbeitnehmer durchgängig 2024, 2025 bis 31.03.2026 arbeitsunfähig krank ist. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer im Falle der durchgängigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht über das Erlöschen seines Urlaubsanspruchs belehren.

Aber Achtung, wieder anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer zwischendurch, d.h. zwischen zwei Krankheitsintervallen, wieder gesund wird, wenn auch nur vorübergehend. Das Urlaubsrecht wird immer komplizierter.

Deshalb: Fragen Sie lieber einen Profi, beispielsweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Thomas van Eimern ist seit Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und darüber Fachanwalt für Erbrecht. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Arbeitsrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt van Eimern sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen klassischen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeit- und Vergütungsfragen, Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers, Home-Office, Sonderzahlungen, Teilzeit- und Befristungsrecht, Urlaubsansprüche/-recht sowie Arbeitsvertragsgestaltung.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Thomas van Eimern
Bahnhofstr. 100
82166 Gräfelfing
Deutschland

fon ..: 089 / 44 232 990
fax ..: 0 89 / 44 232 9920
web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de/
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

Pressekontakt:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Thomas v
Bahnhofstr. 100
82166 Gräfelfing

fon ..: 089 / 44 232 990
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Uncategorized

Thema Arbeitsrecht: Erfüllung Urlaub und häusliche Quarantäne bei Covid

Rechtsanwalt Thomas van Eimern (Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH) erläurtet eine Bundesarbeitsgerichtsentscheidung zur Erfüllung Urlaub und häusliche Quarantäne bei Covid.

BildMit Urteil vom 28.05.2024 – 9 AZR 76/22 – hat das Bundesarbeitsgericht judiziert, dass ein Arbeitgeber, der den Urlaub des Arbeitnehmers antragsgemäß bewilligt und das Urlaubsentgelt zahlt, der aber Kontakt mit einer Person hatte, die mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 infiziert war, weshalb die zuständige Behörde die Absonderung des nicht erkrankten Arbeitnehmers in häusliche Quarantäne anordnet, den Urlaubsanspruch dennoch erfüllt.

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Thomas van Eimern ist seit Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und darüber Fachanwalt für Erbrecht. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Arbeitsrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt van Eimern sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen klassischen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeit- und Vergütungsfragen, Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers, Home-Office, Sonderzahlungen, Teilzeit- und Befristungsrecht, Urlaubsansprüche/-recht sowie Arbeitsvertragsgestaltung.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Thomas van Eimern
Bahnhofstr. Bahnhofstr
Gräfelfing 82166
Deutschland

fon ..: 089 / 44 232 990
fax ..: 089 / 44 232 9920
web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

Pressekontakt:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Thomas van Eimern
Bahnhofstr. Bahnhofstr
Gräfelfing 82166

fon ..: 089 / 44 232 990
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Uncategorized

Thema Erbrecht: Gebührenfreiheit bei Zweijahresfrist zur Grundbuchberichtigung

Rechtsanwalt Thomas van Eimern (Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH) erläutert eine Gerichtsentscheidung zur Gebührenfreiheit bei Zweijahresfrist zur Grundbuchberichtigung.

BildDas OLG Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 22.12.2023 – 19 W 95/22 (Wx) – entschieden, dass die Zweijahresfrist, innerhalb der Antragsteller nach einem Erbfall die Berichtigung des Grundbuchs gebührenfrei (!) beantragen kann, sich nicht verlängert, wenn den Antragsteller an der Versäumung kein Verschulden trifft. Was war passiert? Die Erblasserin war am 04.08.2018 verstorben; zum Nachlass gehörte Grundbesitz; ein Erbschein wurde erst am 02.12.2020 erlassen. Jetzt erst stellte der Erbe Antrag auf Berichtigung. Das Grundbuchamt legte die Kostenrechnung; das OLG Karlsruhe wies die Beschwerde des Antragstellers ab. Mit dieser Auffassung folgte das OLG der in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretenen Auffassung.

Also: Beim Berichtigungsantrag an den Ablauf der zweijährigen Frist denken, sonst kostet es Geld!

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Thomas van Eimern ist seit Jahren Fachanwalt für Erbrecht und darüber Fachanwalt für Arbeitsrecht. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Erbrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt van Eimern unsere Mandanten in allen außergerichtlichen als auch in allen gerichtlichen Erbrechtsverfahren.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Thomas van Eimern
Bahnhofstr. Bahnhofstr
Gräfelfing 82166
Deutschland

fon ..: 089 / 44 232 990
fax ..: 089 / 44 232 9920
web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

Pressekontakt:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Thomas van Eimern
Bahnhofstr. Bahnhofstr
Gräfelfing 82166

fon ..: 089 / 44 232 990
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Uncategorized

Thema Arbeitsrecht: Kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Homeoffice untersagen?

Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH erklärt die Frage ob ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Homeoffice untersagen kann.

BildFür viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es angenehm, von zu Hause aus zu arbeiten, da sie dann Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen können.

Die immer wiederkehrende Frage ist dann: Kann der Arbeitgeber, der einige seiner Mitarbeiter im Home arbeiten lässt, verlangen, dass diese künftig wieder an ihren angestammten Arbeitsplatz in den Betrieb des Unternehmens zurückehren?

Grundsätzlich ja, denn der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Weisungs- oder Direktionsrecht des Arbeitgebers. Aber Achtung: Das Weisungsrecht kann durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag eingeschränkt sein! Also: Wenn ein Betriebsrat existiert, Betriebsvereinbarung zeigen lassen; gleiches gilt entsprechend, wenn es einen Tarifvertrag gibt. Hier kann sich der Arbeitnehmer an die den Tarifvertrag schließende Gewerkschaft wenden. Noch besser: einen Profi im Arbeitsrecht, etwa einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, fragen.

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Thomas van Eimern ist seit Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und darüber Fachanwalt für Erbrecht. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Arbeitsrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt van Eimern sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen klassischen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeit- und Vergütungsfragen, Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers, Home-Office, Sonderzahlungen, Teilzeit- und Befristungsrecht, Urlaubsansprüche/-recht sowie Arbeitsvertragsgestaltung.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Thomas van Eimern
Bahnhofstr. 100
Gräfelfing 82166
Deutschland

fon ..: 089 / 44 232 990
fax ..: 089 / 44 232 9920
web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

Pressekontakt:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Thomas van Eimern
Bahnhofstr. 100
Gräfelfing 82166

fon ..: 089 / 44 232 990
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Uncategorized

Die Kanzlei Groth · Müller erweitert ihr Tätigkeitsgebiet mit neuem Standort in Frankfurt am Main

Groth · Müller Rechtsanwälte & Notare

BildDie renommierte Kanzlei Groth · Müller, führend im Kreis Groß-Gerau, freut sich, die Eröffnung eines neuen Standorts in Frankfurt am Main bekannt zu geben. Dieser Schritt markiert eine wichtige Erweiterung, durch die die Kanzlei ihre rechtlichen Dienstleistungen nun auch direkt im wirtschaftlichen Zentrum des Rhein-Main-Gebiets anbieten kann.

Mit mehr als vier Jahrzehnten Erfahrung hat sich die Kanzlei Groth · Müller in Rüsselsheim und Umgebung einen Namen gemacht. Sie ist die größte Anwaltskanzlei der Region und spezialisiert sich vor allem auf das Zivil- und Wirtschaftsrecht. Das erfahrene Team besteht aus elf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, darunter vier Notare, und wird von über 20 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Gemeinsam begleiten sie ihre Mandanten sowohl bei privaten als auch geschäftlichen Entscheidungen und vertreten sie kompetent in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten.

Die Eröffnung des neuen Standorts in Frankfurt am Main ist ein strategischer Schritt, der es Groth · Müller ermöglicht, ihre Mandanten direkt vor Ort in einer der bedeutendsten Wirtschaftszentren Deutschlands zu betreuen. „Wir freuen uns, unsere Präsenz in Frankfurt auszubauen und unsere Mandanten mit unserer umfassenden rechtlichen Expertise nun noch besser unterstützen zu können“, sagt einer der Partner der Kanzlei.

Der Frankfurter Standort bietet dieselben hochwertigen Rechtsdienste, die die Kanzlei in Rüsselsheim zu einem vertrauenswürdigen Partner für zahlreiche Mandanten gemacht haben. Durch die zentrale Lage ist es für Mandanten in Frankfurt und Umgebung einfacher, auf die umfassenden juristischen Dienstleistungen der Kanzlei zuzugreifen.

Weitere Informationen zu Groth · Müller sowie Details zum neuen Standort in Frankfurt am Main finden Sie auf den Webseiten www.groth-mueller.de und www.groth-mueller-frankfurt.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Netfame Digitalagentur GmbH
Herr Oleg Shmykov
Tucholskystr. 13
10117 Berlin
Deutschland

fon ..: 030120896707
web ..: https://www.groth-mueller.de/
email : kontakt@netfame.de

Die Kanzlei Groth · Müller ist die größte Sozietät in Rüsselsheim und dem Kreisgebiet Groß-Gerau. Vor über 40 Jahren gegründet, betreut die Kanzlei Mandanten überwiegend in den verschiedenen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.

Mit derzeit elf Rechtsanwälten/innen, darunter vier Notaren sowie einem Stab von über 20 Mitarbeiterinnen begleitet die Kanzlei Mandanten bei deren privaten und geschäftlichen Entscheidungen ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen.

Pressekontakt:

Netfame Digitalagentur GmbH
Herr Oleg Shmykov
Tucholskystr. 13
10117 Berlin

fon ..: 030120896707
email : kontakt@netfame.de