Tag Archives: Notariat Frankfurt

Uncategorized

Dienstbarkeiten: Grundbuchrechte verständlich erklärt

Ob Grunddienstbarkeit, Wohnungsrecht oder Nießbrauch: Selzer Reiff Notare erläutern wichtige Unterschiede und rechtliche Folgen.

BildFrankfurt am Main, 18. September 2025 – Die Begriffe „Dienstbarkeit“ und „Grunddienstbarkeit“ sind essenziell im deutschen Immobilienrecht. Die Frankfurter Notare der Kanzlei Selzer Reiff erklären in ihrem Notar-Lexikon die rechtlichen Hintergründe und die praktischen Auswirkungen dieser Belastungen von Grundstücken. Sie betonen zugleich, wie wichtig die korrekte Eintragung im Grundbuch ist, um Rechtsklarheit und Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Hierbei unterstützt der Notar.

Was ist eine Dienstbarkeit?

Eine Dienstbarkeit stellt eine Belastung eines Grundstücks zugunsten eines anderen Grundstücks (Grunddienstbarkeit) oder zugunsten einer bestimmten Person (beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Nießbrauch) dar. Klassische Beispiele hierfür sind das Wegerecht, das Leitungsrecht oder auch das Wohnungsrecht.

Rechtswirksamkeit nur durch das Grundbuch

Ein zentraler Punkt ist die zwingende Eintragungspflicht: Eine Dienstbarkeit wird gegenüber Dritten erst dann rechtlich wirksam, wenn sie im Grundbuch des dienenden Grundstücks eingetragen ist. Die Bestellung erfolgt dabei durch die Einigung zwischen den Beteiligten, die notarielle Bewilligung der Eintragung und den Grundbuchantrag.

„Wer ein Grundstück kauft, erwirbt in der Regel nicht nur das physische Eigentum, sondern übernimmt auch die damit verbundenen Rechte und Pflichten, die im Grundbuch vermerkt sind“, erklärt Notarin Sonja Reiff. „Ohne eine notarielle Beglaubigung und die korrekte Eintragung im Grundbuch kann eine Dienstbarkeit ihre dingliche Wirkung nicht entfalten. Das Wissen um diese Zusammenhänge ist für Immobiliengeschäfte von größter Bedeutung, um spätere Streitigkeiten und finanzielle Risiken zu vermeiden.“

Von Wohnungsrecht bis Nießbrauch

Das Notar-Lexikon von Selzer Reiff beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen verschiedenen Arten der Dienstbarkeit. Während die Grunddienstbarkeit einem herrschenden Grundstück einen Vorteil verschafft (z. B. ein Überfahrtsrecht), berechtigt die beschränkt persönliche Dienstbarkeit eine bestimmte Person. Hierunter fallen etwa das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB. Auch der Nießbrauch gibt einem Berechtigten das umfassende Recht zur Nutzung und Fruchtziehung aus dem Grundstück.

Durch die Bereitstellung des Fachwissens im Notar-Lexikon leistet Selzer Reiff einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über komplexe Rechtsbegriffe und unterstreicht die Notwendigkeit der notariellen Beratung bei Grundstücksgeschäften.

Der vollständige Text zu Dienstbarkeiten ist abrufbar unter: https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/dienstbarkeit/

Selzer Reiff Notare, kompetenter Partner im Immobilienrecht

Das Notarbüro Selzer Reiff Notare im Frankfurter Westend verfügt über langjährige Erfahrung im Immobilienrecht. In ihrer Frankfurter Kanzlei beraten die Notarinnen regelmäßig Käufer und Verkäufer in allen Rechtsfragen rund um Immobilienkaufverträge, Grundschuld und Dienstbarkeiten.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998, vormals als Rechtsanwaltskanzlei. Bereits 2011 wurde Bettina Selzer in Frankfurt am Main zum Notar berufen, Sonja Reiff im Jahr 2017. Seit einigen Jahren sind Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff ausschließlich in diesem Bereich tätig.

Sie betreuen Privatmandanten ebenso wie Unternehmer/innen und bieten das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen an.

Tag-It: Dienstbarkeit, Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Grundbuch, Nutzungsrecht, dingliche Belastung, Eintragung, Notar, Notariat Frankfurt

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SELZER REIFF Notare
Frau Bettina Selzer
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt
Deutschland

fon ..: 069 / 72 30 17
web ..: https://www.selzer-reiff.de
email : presse@selzer-reiff.de

Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht und Familienrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

Pressekontakt:

SELZER REIFF Notare
Frau Bettina Selzer
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt

fon ..: 069 / 72 30 17
email : presse@selzer-reiff.de

Uncategorized

Ratgeber Ehevertrag: Individuelle Regelungen für eine moderne Ehegestaltung

Warum ein Ehevertrag in modernen Partnerschaften unverzichtbar sein kann und wie er rechtssicher gestaltet wird. Von Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff, Kanzlei Selzer Reiff Notare.

BildFrankfurt am Main, 18. September 2025 – Wer heiratet, lebt in Deutschland automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieses Modell wurde in erster Linie für klassische Familienkonstellationen mit Alleinverdiener und gemeinsamen Kindern entwickelt. Doch viele Paare leben heute in anderen Strukturen: Beide Partner sind beruflich erfolgreich, einer der Partner gründet ein Unternehmen oder bringt bereits erhebliches Vermögen in die Ehe ein. In solchen Fällen kann die gesetzliche Regelung zu finanziellen und rechtlichen Nachteilen führen.

Ein Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Notare aus Frankfurt am Main zeigt, welche Möglichkeiten hier die Errichtung eines Ehevertrages bietet, wie er rechtssicher abgeschlossen wird und für welche Lebensmodelle er besonders sinnvoll ist. Der Ratgeber geht unter anderem auf folgende Aspekte ein:

* Anpassungen am Zugewinnausgleich: So können etwa Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder Erbschaften gezielt vom Ausgleich ausgenommen werden.
* Regelungen zu Versorgungsausgleich und Unterhalt: Klare Vereinbarungen helfen, beide Ehepartner abzusichern – insbesondere, wenn ein Partner wegen Kinderbetreuung beruflich zurücktritt.
* Formvorschriften und notarielle Rolle: Ein Ehevertrag entfaltet nur dann Rechtswirkung, wenn er notariell beurkundet wird. Der Notar sorgt für ausgewogene Formulierungen und wahrt die Interessen beider Seiten.
* Häufig gestellte Fragen: Wer benötigt einen Ehevertrag? Kann er während der Ehe geändert werden? Welche Kosten entstehen?

„Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Weitsicht“, betont Notarin Bettina Selzer. „Er schafft Planungssicherheit und vermeidet oft langwierige Streitigkeiten im Falle einer Trennung oder Scheidung.“

„Gerade Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch Paare mit größerem Anfangsvermögen oder internationalem Bezug profitieren von klaren vertraglichen Regelungen. So lassen sich Risiken gezielt minimieren“, ergänzt Notarin Sonja Reiff.

Der Fachbeitrag macht deutlich: Ein Ehevertrag ist weit mehr als eine Absicherung für den Ernstfall. Er ist ein Instrument der partnerschaftlichen und fairen Gestaltung, das beiden Ehegatten Sicherheit gibt und die gemeinsame Zukunft auf eine stabile Basis stellt.

Der vollständige Ratgeber ist abrufbar unter:
Ratgeber Ehevertrag: Für wen ist er sinnvoll und wie wird er geschlossen?

Selzer Reiff Notare, kompetenter Partner im Familienrecht

Das Notarbüro Selzer Reiff Notare im Frankfurter Westend verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht. In ihrer Frankfurter Kanzlei beraten die Notarinnen regelmäßig Paare in allen Rechtsfragen rund um Eheverträge, modifizierte Zugewinngemeinschaften, Testamente und gemeinsamen Immobilienerwerb.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998, vormals als Rechtsanwaltskanzlei. Bereits 2011 wurde Bettina Selzer in Frankfurt am Main zum Notar berufen, Sonja Reiff im Jahr 2017. Seit einigen Jahren sind Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff ausschließlich in diesem Bereich tätig.

Sie betreuen Privatmandanten ebenso wie Unternehmer/innen und bieten das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen an.

Tag-It: Ehevertrag, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vollmacht, Vorsorge, Immobilien, Unternehmen, Notar, Notariat Frankfurt

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SELZER REIFF Notare
Frau Bettina Selzer
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt
Deutschland

fon ..: 069 / 72 30 17
web ..: https://www.selzer-reiff.de
email : presse@selzer-reiff.de

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Notarbüro.

Mit Rechtsanwältin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

Pressekontakt:

SELZER REIFF Notare
Frau Bettina Selzer
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt

fon ..: 069 / 72 30 17
email : presse@selzer-reiff.de

Uncategorized

Ratgeber Immobilienkauf: unverheiratet ins Eigenheim

Wohnung oder Haus kaufen ohne Trauschein. Was Sie wissen müssen, um teure Fallstricke zu vermeiden. Neuer Ratgeber von Notarin Bettina Selzer, Kanzlei Selzer Reiff Notare, Frankfurt.

BildFrankfurt am Main, 29. Juli 2025 – In Deutschland leben aktuell mehr als 3,4 Millionen Paare ohne Trauschein zusammen. Viele von ihnen wagen den Schritt in die eigenen vier Wände. Ohne es zu wissen, bewegen Sie sich dabei häufig in einem rechtlichen Niemandsland. Notarin Bettina Selzer hat jetzt einen umfassenden Ratgeber veröffentlicht, der unverheirateten Paaren konkrete Handlungsempfehlungen für den sicheren Immobilienerwerb gibt.

Rechtliche Zeitbombe für Paare ohne Trauschein

„Unverheiratete Partner gelten aus rechtlicher Sicht als Fremde. Beim Immobilienkauf hat das potenziell dramatische Folgen“, warnt Notarin Selzer. „Ohne vertragliche Regelung hat ein Partner keine Ansprüche auf das Vermögen des anderen, selbst wenn jahrzehntelang gemeinsam investiert wurde.“ Im Todesfall könne der überlebende Partner sogar aus dem eigenen Zuhause verdrängt werden, wenn Eltern oder Kinder des Verstorbenen erben.

Der neue Fachbeitrag „Immobilienkauf ohne Trauschein: Worauf unverheiratete Paare unbedingt achten sollten“ zeigt systematisch auf, wo die größten Risiken lauern:

* Das Grundbuch entscheidet: Nur wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer – unabhängig davon, wer die Finanzierung trägt.
* Steuerliche Nachteile: Unverheiratete Partner haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro bei Schenkung oder Erbe (statt 500.000 Euro bei Ehepartnern).
* Gesamtschuldnerische Haftung: Auch nach einer Trennung haften beide Partner für das gesamte Darlehen.
* Kein gesetzliches Erbrecht: Stirbt ein Partner, geht der andere ohne Testament leer aus.
Partnerschaftsvertrag als zentrale Schutzmaßnahme

„Das Gesetz hat für Ehepaare vorgesorgt und wesentliche Belange geregelt. Diese Regelungen fehlen für unverheiratete Paare. Ein notariell beurkundeter Partnerschaftsvertrag ist daher dringend zu empfehlen, wenn Paare ohne Trauschein gemeinsam eine Immobilie kaufen und die oben genannten Fallstricke vermeiden wollen“, betont Bettina Selzer. Der Vertrag sollte Regelungen zu Eigentumsverhältnissen, Finanzierungsbeiträgen, Nutzungsrechten sowie Absprachen für Trennung und Todesfall enthalten.

Besonders wichtig sei auch die erbrechtliche Vorsorge: „Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der unverheiratete Partner nichts – selbst nach jahrzehntelanger Beziehung“, so die Notarin. Sie empfiehlt eine ganzheitliche Absicherung durch Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Vier-Phasen-Plan für den sicheren Immobilienkauf

Der Ratgeber richtet sich primär an unverheiratete Paare jeder Altersgruppe. Ferner ist er für Makler und Berater aus den Bereichen Immobilien, Finanzen und Recht interessant. Er behandelt alle relevanten Rechtsbereiche: vom Immobilienerwerb im Rahmen unterschiedlicher Eigentumsformen wie Bruchteilsgemeinschaft oder GbR über steuerliche Besonderheiten bis zum Versicherungsschutz und der Nachlassplanung.

In einem strukturierten Vier-Phasen-Plan stellt er den idealtypischen Immobilienkauf für unverheiratete Paare systematisch vor, von der Vorbereitung über die Immobiliensuche und den Vertragsabschluss bis zur Nachlassplanung.

Den gesamten Ratgeber können Sie hier kostenfrei einsehen:
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/immobilienkauf-ohne-trauschein-worauf-unverheiratete-paare-unbedingt-achten-sollten/

Selzer Reiff Notare, kompetenter Partner im Immobilienrecht

Das Notarbüro Selzer Reiff Notare im Frankfurter Westend verfügt über langjährige Erfahrung im Immobilien- und Familienrecht. In ihrer Frankfurter Kanzlei beraten die Notarinnen regelmäßig Paare in allen Rechtsfragen rund um Immobilienerwerb, Vermögensschutz und Nachlassplanung.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998, vormals als Rechtsanwaltskanzlei. Bereits 2011 wurde Bettina Selzer in Frankfurt am Main zum Notar berufen, Sonja Reiff im Jahr 2017. Seit einigen Jahren sind Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff ausschließlich in diesem Bereich tätig.

Sie betreuen Privatmandanten ebenso wie Unternehmer/innen und bieten das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen an.

Tag-It: Immobilienkauf unverheiratete Paare, Immobilienkaufvertrag, Notar, Notariat Frankfurt, Haus kaufen, Wohnung kaufen, Eigentumswohnung, Grundstückskauf, Grundschuld, Grundbuch, Immobilienfinanzierung

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SELZER REIFF Notare
Frau Bettina Selzer
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt
Deutschland

fon ..: +49 69 723017
web ..: https://www.selzer-reiff.de
email : presse@selzer-reiff.de

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Notarbüro.

Mit Rechtsanwältin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

Pressekontakt:

SELZER REIFF Notare
Frau Bettina Selzer
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt

fon ..: +49 69 723017
email : presse@selzer-reiff.de