Tag Archives: Vollmacht

Uncategorized

Drei Säulen der Vorsorge: Warum Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung untrennbar zusammengehören

Wer Angehörigen Ärger ersparen will, sollte rechtzeitig vorsorgen – und das umfassend. Denn gute Vorsorge ruht auf drei rechtlichen Säulen: Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Bild1. Testament – Die Grundlage Ihrer Nachfolgeplanung

Ein Testament ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich – aber in vielen sehr sinnvoll. Wer keine letztwillige Verfügung trifft, hinterlässt seinen Nachlass nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Diese sieht feste Erbenordnungen vor – je nach Verwandtschaftsgrad.

Doch auch wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge grundsätzlich einverstanden sind, sollten Sie mögliche Pflichtteilsansprüche kennen. Diese stehen etwa Kindern, Ehegatten oder – in Ausnahmefällen – Eltern zu und betragen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Testament kann helfen, individuelle Wünsche umzusetzen, etwa bestimmte Personen zu enterben, Vermächtnisse anzuordnen oder einen Testamentsvollstrecker zu benennen.

Gerade in komplexen Familienkonstellationen oder bei größeren Vermögen ist eine individuelle Nachfolgegestaltung dringend zu empfehlen. Auch spezielle Konstellationen wie Behinderten- oder Geschiedenentestamente erfordern rechtliche Expertise.

2. Vorsorgevollmacht – Damit Sie im Ernstfall handlungsfähig bleiben

Die wenigsten Menschen machen sich gerne Gedanken über Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Doch was passiert, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung plötzlich nicht mehr geschäftsfähig sind? Ohne Vorsorgevollmacht wird ein Betreuer durch das Gericht bestellt – und das kann auch eine völlig fremde Person sein.

Mit einer General- und Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer in Ihrem Namen handeln darf – in gesundheitlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Wichtig ist, eine Vertrauensperson zu wählen, idealerweise ergänzt durch einen Ersatzbevollmächtigten. Auch Betreuungsanordnungen oder Wünsche zur Sorge für minderjährige Kinder lassen sich im Rahmen der Vollmacht festlegen.

3. Patientenverfügung – Selbstbestimmt bis zuletzt

Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten gesundheitlichen Situationen wünschen – und welche Sie ablehnen. Das betrifft etwa Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Beatmung oder Schmerztherapie.

Seit mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs muss eine Patientenverfügung möglichst konkret gefasst sein. Es genügt nicht, allgemein „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu fordern. Vielmehr sollten Sie für verschiedene Fallkonstellationen (z. B. Sterbephase, Hirnschädigung, Locked-In-Syndrom) festlegen, wie Sie behandelt werden möchten.

Auch Wünsche zur Organspende oder Bestattung lassen sich in einer Patientenverfügung dokumentieren.

Fazit: Wer frühzeitig alle drei Vorsorgedokumente erstellt, schützt sich und seine Angehörigen – rechtlich und emotional.
Für eine rechtssichere Umsetzung empfiehlt sich anwaltlicher Rat. Denn viele Fehler – etwa beim Pflichtteil, bei der Testierfähigkeit oder bei Formulierungen in der Patientenverfügung – lassen sich leicht vermeiden, wenn man sich professionell beraten lässt.
Weitere Informationen zur rechtlichen Vorsorge und zu regelmäßigen kostenlosen Infoveranstaltungen finden Sie auf der Homepage:
www.in-ruhe-gehen.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland

fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg

fon ..: 0521123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Uncategorized

Ratgeber Ehevertrag: Individuelle Regelungen für eine moderne Ehegestaltung

Warum ein Ehevertrag in modernen Partnerschaften unverzichtbar sein kann und wie er rechtssicher gestaltet wird. Von Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff, Kanzlei Selzer Reiff Notare.

BildFrankfurt am Main, 18. September 2025 – Wer heiratet, lebt in Deutschland automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieses Modell wurde in erster Linie für klassische Familienkonstellationen mit Alleinverdiener und gemeinsamen Kindern entwickelt. Doch viele Paare leben heute in anderen Strukturen: Beide Partner sind beruflich erfolgreich, einer der Partner gründet ein Unternehmen oder bringt bereits erhebliches Vermögen in die Ehe ein. In solchen Fällen kann die gesetzliche Regelung zu finanziellen und rechtlichen Nachteilen führen.

Ein Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Notare aus Frankfurt am Main zeigt, welche Möglichkeiten hier die Errichtung eines Ehevertrages bietet, wie er rechtssicher abgeschlossen wird und für welche Lebensmodelle er besonders sinnvoll ist. Der Ratgeber geht unter anderem auf folgende Aspekte ein:

* Anpassungen am Zugewinnausgleich: So können etwa Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder Erbschaften gezielt vom Ausgleich ausgenommen werden.
* Regelungen zu Versorgungsausgleich und Unterhalt: Klare Vereinbarungen helfen, beide Ehepartner abzusichern – insbesondere, wenn ein Partner wegen Kinderbetreuung beruflich zurücktritt.
* Formvorschriften und notarielle Rolle: Ein Ehevertrag entfaltet nur dann Rechtswirkung, wenn er notariell beurkundet wird. Der Notar sorgt für ausgewogene Formulierungen und wahrt die Interessen beider Seiten.
* Häufig gestellte Fragen: Wer benötigt einen Ehevertrag? Kann er während der Ehe geändert werden? Welche Kosten entstehen?

„Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Weitsicht“, betont Notarin Bettina Selzer. „Er schafft Planungssicherheit und vermeidet oft langwierige Streitigkeiten im Falle einer Trennung oder Scheidung.“

„Gerade Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch Paare mit größerem Anfangsvermögen oder internationalem Bezug profitieren von klaren vertraglichen Regelungen. So lassen sich Risiken gezielt minimieren“, ergänzt Notarin Sonja Reiff.

Der Fachbeitrag macht deutlich: Ein Ehevertrag ist weit mehr als eine Absicherung für den Ernstfall. Er ist ein Instrument der partnerschaftlichen und fairen Gestaltung, das beiden Ehegatten Sicherheit gibt und die gemeinsame Zukunft auf eine stabile Basis stellt.

Der vollständige Ratgeber ist abrufbar unter:
Ratgeber Ehevertrag: Für wen ist er sinnvoll und wie wird er geschlossen?

Selzer Reiff Notare, kompetenter Partner im Familienrecht

Das Notarbüro Selzer Reiff Notare im Frankfurter Westend verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht. In ihrer Frankfurter Kanzlei beraten die Notarinnen regelmäßig Paare in allen Rechtsfragen rund um Eheverträge, modifizierte Zugewinngemeinschaften, Testamente und gemeinsamen Immobilienerwerb.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998, vormals als Rechtsanwaltskanzlei. Bereits 2011 wurde Bettina Selzer in Frankfurt am Main zum Notar berufen, Sonja Reiff im Jahr 2017. Seit einigen Jahren sind Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff ausschließlich in diesem Bereich tätig.

Sie betreuen Privatmandanten ebenso wie Unternehmer/innen und bieten das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen an.

Tag-It: Ehevertrag, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vollmacht, Vorsorge, Immobilien, Unternehmen, Notar, Notariat Frankfurt

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SELZER REIFF Notare
Frau Bettina Selzer
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt
Deutschland

fon ..: 069 / 72 30 17
web ..: https://www.selzer-reiff.de
email : presse@selzer-reiff.de

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Notarbüro.

Mit Rechtsanwältin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

Pressekontakt:

SELZER REIFF Notare
Frau Bettina Selzer
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt

fon ..: 069 / 72 30 17
email : presse@selzer-reiff.de

Uncategorized

Warum das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten keine Vorsorgevollmacht ersetzt

Seit 2023 gilt das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht. Doch wer glaubt, damit auf eine Vorsorgevollmacht verzichten zu können, irrt. Denn es greift nur selten – mit teils gravierenden Folgen.

BildSeit Anfang 2023 dürfen Ehegatten einander in medizinischen Akutsituationen für einige Wochen vertreten. Das neue Notvertretungsrecht klingt erstmal beruhigend – ist aber im Ernstfall nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn es gilt nur für gesundheitliche Entscheidungen und nur für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Finanzielle Angelegenheiten, behördliche Angelegenheiten oder die Organisation des Alltags sind davon nicht umfasst.

Dazu kommt: Das Notvertretungsrecht greift nicht, wenn Ehepartner getrennt leben oder dem Arzt gegenüber schon einmal geäußert wurde, dass keine Vertretung gewünscht ist. In der Praxis bedeutet das: Im Ernstfall bleibt die Versorgung lückenhaft – und das Gericht muss einen Betreuer bestellen.

Eine Vorsorgevollmacht ist daher unersetzlich. Und das nicht nur für Ehepaare, sondern für alle volljährigen Personen. Denn auch junge Erwachsene können durch Unfall oder Krankheit in Situationen geraten, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Ein Beispiel: Nach einem Motorradunfall liegt ein 24-Jähriger im Koma. Die Eltern dürfen ohne Vollmacht weder mit der Bank sprechen noch laufende Verträge kündigen oder wichtige medizinische Entscheidungen treffen. Selbst das Krankenbett im eigenen Zimmer, das die Krankenkasse nur mit Antrag bewilligt, wird zum Problem.

Oder: Ein junger Vater erleidet einen schweren Schlaganfall. Seine Partnerin möchte ärztliche Entscheidungen für ihn treffen, das gemeinsame Konto nutzen und Anträge für die Kinder stellen. Ohne Vollmacht ist all das rechtlich nicht erlaubt.

Noch komplizierter wird es, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Denn auch das elterliche Sorgerecht endet in Teilen, wenn nur noch ein Elternteil entscheiden kann, der aber selbst geschäftsunfähig ist. Dann entscheidet das Familiengericht mit.

Eine individuelle Vorsorgevollmacht schafft hier Klarheit und vermeidet Gerichtsbeteiligung. Sie kann genau auf die Lebenssituation abgestimmt werden und regelt, wer im Ernstfall handeln darf – umfassend und rechtssicher.

Weitere Informationen und konkrete Hilfestellung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht erhalten Sie unter www.in-Ruhe-gehen.de. Regelmäßig finden dazu auch kostenlose Infoveranstaltungen statt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland

fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg

fon ..: 0521123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Uncategorized

Warum das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten keine Vorsorgevollmacht ersetzt

Seit 2023 gilt das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht. Doch wer glaubt, damit auf eine Vorsorgevollmacht verzichten zu können, irrt. Denn es greift nur selten – mit teils gravierenden Folgen.

BildSeit Anfang 2023 dürfen Ehegatten einander in medizinischen Akutsituationen für einige Wochen vertreten. Das neue Notvertretungsrecht klingt erstmal beruhigend – ist aber im Ernstfall nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn es gilt nur für gesundheitliche Entscheidungen und nur für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Finanzielle Angelegenheiten, behördliche Angelegenheiten oder die Organisation des Alltags sind davon nicht umfasst.

Dazu kommt: Das Notvertretungsrecht greift nicht, wenn Ehepartner getrennt leben oder dem Arzt gegenüber schon einmal geäußert wurde, dass keine Vertretung gewünscht ist. In der Praxis bedeutet das: Im Ernstfall bleibt die Versorgung lückenhaft – und das Gericht muss einen Betreuer bestellen.

Eine Vorsorgevollmacht ist daher unersetzlich. Und das nicht nur für Ehepaare, sondern für alle volljährigen Personen. Denn auch junge Erwachsene können durch Unfall oder Krankheit in Situationen geraten, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Ein Beispiel: Nach einem Motorradunfall liegt ein 24-Jähriger im Koma. Die Eltern dürfen ohne Vollmacht weder mit der Bank sprechen noch laufende Verträge kündigen oder wichtige medizinische Entscheidungen treffen. Selbst das Krankenbett im eigenen Zimmer, das die Krankenkasse nur mit Antrag bewilligt, wird zum Problem.

Oder: Ein junger Vater erleidet einen schweren Schlaganfall. Seine Partnerin möchte ärztliche Entscheidungen für ihn treffen, das gemeinsame Konto nutzen und Anträge für die Kinder stellen. Ohne Vollmacht ist all das rechtlich nicht erlaubt.

Noch komplizierter wird es, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Denn auch das elterliche Sorgerecht endet in Teilen, wenn nur noch ein Elternteil entscheiden kann, der aber selbst geschäftsunfähig ist. Dann entscheidet das Familiengericht mit.

Eine individuelle Vorsorgevollmacht schafft hier Klarheit und vermeidet Gerichtsbeteiligung. Sie kann genau auf die Lebenssituation abgestimmt werden und regelt, wer im Ernstfall handeln darf – umfassend und rechtssicher.

Weitere Informationen und konkrete Hilfestellung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht erhalten Sie unter www.in-Ruhe-gehen.de. Regelmäßig finden dazu auch kostenlose Infoveranstaltungen statt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland

fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg

fon ..: 0521123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de