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Die Schummelstraße

Initiativen in Mittelhessen kämpfen gegen Neubau der B49 + Plan beruht auf grob falschen, zT manipulierten Verkehrszahlen + Gericht verweist auf „Gestaltungsspielraum“ + Artenschutz vorgetäuscht?

BildEine geplante Umgehungsstraße im Kreis Gießen sorgt seit Wochen für Furore. Einerseits leisten Anwohner*innen und Verkehrswende-Aktive erbitterten Widerstand einschließlich mehrfacher Sabotage bei den Versuchen, die Baustellen einzurichten. Andererseits bringen sie immer wieder neue Belege für massive Fälschungen bei der Planung der Straße ans Tageslicht. So wurden der Planfeststellung zugrunde liegende Verkehrsprognosen und die behauptete Entlastungswirkung auf vorhandene Straßen fast doppelt so hoch angesetzt wie sich aus offiziellen Zähl- und Messergebnissen ergeben würde. Negative Wirkungen wurden verschwiegen und aktuell kommen weitere Schummeleien hinzu: Die Umsiedlung geschützter Arten wird nur simuliert. Tatsächlich werden die Tiere der Asphaltpiste geopfert. Dass damit auch Recht gebrochen wird, interessiert nicht mehr: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo doch ein Kläger, drücken die Gerichte alle Autoaugen zu.

Zerstörung wertvoller Landschaft, um Gewerbeflächen zu schonen

Der Plan für den Neubau der Bundesstraße 49 um Reiskirchen und Lindenstruth war schon viele Jahre alt, als im Dezember 2016 die Planfeststellung beschlossen wurde. Zunächst tobte ein Kampf um verschiedene Trassenalternativen, bei dem sich die Gemeinde Reiskirchen mit ihrem Wunsch durchsetzte, die Straße im Süden zu bauen. Ihre absurde Begründung, festgehalten in einem späteren Gerichtsurteil: Durch diese Trassenführung würden, anders als im Norden, keine Flächen für neue Gewerbe- und Wohngebiete verloren gehen. Dass damit der ganze Sinn der Straße verloren ging, blieb unbeachtet. Schließlich erzeugen genau diese Wohn- und Gewerbegebiete die Verkehrsmengen, die als Grund für den Neubau benannt werden. Direkt in der Planfeststellung fand sich eine Tabelle, die 6.000 zusätzliche Fahrbewegungen durch Neubauten im Norden Reiskirchens prognostizierte – fast so viele, wie aktuelle durch den Ortsteil Lindenstruth fahren, wo sich viele aufgrund dieser Belastung nach der Umgehungsstraße sehnen. Die Straße ist also bewusst so geplant, dass sie auf der falschen Seite des Ortes liegen würde. Die Verkehrsbelastung in Reiskirchen wird also bleiben. Die jetzt geplante Trasse wird nur wenige Autofahrten anlocken. Dafür zerstört sie Erholungsgebiete und naturnahe Lebensräume, verdrängt geschützt Arten und wird einen landwirtschaftlichen Hof sowie das Martinsheim in ihrer Existenz gefährden. Doch was zählen die, wenn es um schnelleres Autofahren geht …

Lügen mit Zahlen

Dass diese Straße überhaupt jemals geplant wurde, liegt an den manipulierten Zahlen im Bedarfsplan. Dieser Plan basiert auf dem Bundesverkehrswegeplan und hat den Rang eines Bundesgesetzes. Er muss in jeder konkreten Planung beachtet werden – so will es das Fernstraßenausbaugesetz im Paragraphen 1. Der B49-Ausbau ist unter der Projekt-Nummer B49-G10-HE-T1-HE zu finden. Die Notwendigkeit der Straße wird mit stark wachsender Verkehrsbelastung begründet: „Bis zum Prognosejahr 2020 wird das Verkehrsaufkommen in Reiskirchen Mitte auf 16.800 Kfz/24 h und in Lindenstruth auf 13.100 Kfz/24 h ansteigen.“ Dieses Jahr, für das die hohen Zahlen angenommen wurden, ist inzwischen vorbei – und die Steigerung ist nicht eingetreten. Ganz im Gegenteil: Der Verkehr hat abgenommen. Eine Zählung im Jahr 2024 ergab für Lindenstruth 7.417 Kfz/24h, also etwas mehr als die Hälfte des Vorausgesagten. Es fahren so wenig Autos auf der Straße, dass geplante Lärmschutzmaßnahmen nicht durchgeführt werden durften, weil die Menge der Autos dafür nicht reiche. Aber für eine komplett neue Straße, da reicht es. Der Grund: Rein rechtlich zählen für Lärmschutz und Tempolimit die realen Zahlen, für die Frage des Neubaus aber die fiktiven aus dem Bedarfsplan. „Die Feststellung des Bedarfs ist … für die Planfeststellung … verbindlich“, sagt das das FStrAbG. Basta – Straßenplanungen lassen sich nicht durch Fakten irritieren. Das schrieb das Hessische Verkehrsministerium sogar in die Planfeststellung hinein. Dem lagen nämlich niedrigere Zählungen aus eigenen Institutionen vor, wurden aber als „unplausibel“ (so wörtlich in den Planfeststellungsunterlagen) beiseitegeschoben. Anfragen über die Umweltinformationsgesetze, wie eigentlich die hohen Prognosezahlen errechnet wurden, blieben bis heute unbeantwortet – auch ein Rechtsbruch.

Ebenso völlig daneben liegt die Planung bei den behaupteten Entlastungshöhen. An verschiedenen Stellen der Planunterlagen werden Prozentwerte aufgeführt, um wieviel der Verkehr in den Ortsdurchfahrten von Reiskirchen und Lindenstruth abnehmen wird, wenn der Neubau vollendet ist. Die Zahlen bewegen sich zwischen 70 und 92 Prozent. Die skandalöse Praxis der Verkehrsprognosen wiederholt sich bei diesen Entlastungszahlen. Zum einen verweigern die Planungsbehörden die Auskunft, wie diese Zahlen berechnet wurden. Zum anderen reicht der Blick in die Planungsunterlagen, dass die Wirklichkeit anders aussieht. Es wurden nämlich Befragungen durchgeführt, welche Ziele die Autofahrenden ansteuern, die von Westen nach Reiskirchen reinfahren, also die bisherige B49 benutzen. Sie lassen sich in fast gleich große Teile gliedern. Das erste Drittel bleibt in Autobahnnähe in den dortigen Industrie- und Gewerbegebieten. Spielhöllen, Bordelle, Tankstellen, Supermärkte und Schnellrestaurants sind hier besondere Magnete. Das zweite Drittel sucht Ziele im Kernort Reiskirchen oder biegt nach Norden auf die Bersröder Straße ab. Nur ein Drittel verlässt Reiskirchen in Richtung Osten oder Süden und könnte in Zukunft statt der Durchfahrt durch den Ort den Neubau nutzen. Zwei Drittel des aktuellen Verkehrs verbleiben also auch nach dem Neubau auf der bisherigen Trasse. Tatsächlich wird ihr Anteil aber noch geringer sein, denn erstens durchfahren einige Reiskirchen zwar, würden aber trotzwerden trotzdem weiter die alte Strecke nutzen, weil sie in Reiskirchen Zwischenstopps einlegen – sei es an der Tankstelle, zum Einkauf oder an der Post. Und zweitens ist der rein innerörtliche Verkehr in der Befragung gar nicht erfasst worden, muss also noch hinzugerechnet werden. An Ende könnte es gerade mal ein Viertel aller aktuellen Fahrten sein. Welches die neue Straße nutzt – ein mickriger Effekt für ein teures, wertvolle Landschaften und landwirtschaftliche Flächen vernichtendes Projekt. Kommen am Ende noch die 6.000 zusätzlichen Fahrten durch die Neubaugebiete hinzu, könnten die Verkehrsverhältnisse auf der bisherige B49 trotz Neubau am Ende so bleiben, wie sie jetzt sind..

Die Straßenbauverwaltung ficht das nicht an. Sie zieht ihr Bauvorhaben mit den alten, falschen Zahlen durch. Ein Versuch, einen Baustopp zu erreichen, scheiterte im Mai 2026 am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, der die Verwendung falscher oder beliebiger Zahlen als „Gestaltungsspielraum“ von Behörden für rechtmäßig erklärte. Behörden dürfen fälschen, lügen, manipulieren, sie müssen nur die Verfahrenswege einhalten.

Bei wie vielen Straßen ist das wohl passiert? Die B49 ist vermutlich ein Zufallstreffer. Hier haben Verkehrswende-Aktive nur ungewöhnlich genau hingeschaut. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass bei anderen Straßenbauten weniger geschummelt wird.

Neue Straße = neuer Verkehr

Neue Straßen erzeugen neuen Verkehr. Das ist eine Binsenweisheit, doch der geplante Neubau der B49 liefert jetzt bereits im Vorfeld einen bemerkenswerten Beweis. Dafür sorgte eine 2024 vom Haushaltsausschusses des Bundestages in Auftrag gegebene Nachberechnung – darin auch sechs Seiten zur B49-Südumgehung Reiskirchen-Lindenstruth. Die Ergebnisse sind brisant. Danach würde durch den Neubau die Zahl der Fahrzeuge im Bereich Reiskirchen, zusammengerechnet auf der alten und neuen B49, um bis zu 6.000 Fahrzeuge steigen. Das sind zwei Drittel mehr als ohne Neubau. Ein Blick auf die Zahlen der parallel verlaufenden A5 zeigt: Dort werden es weniger, d.h. es werden Autos von der Autobahn abgezogen – zusätzlich zu wachsendem Verkehr durch die dann attraktivere Bundesstraße. Damit belegt der Neubau der B49 die bereits in vielen Studien beschriebene Tendenz, dass neue Straßen auch neuen Verkehr induzieren.

Während sich die gewachsenen Verkehrsströme im Bereich Reiskirchen auf alte B49 und den Neubau aufteilen, wird das östlich im weiteren Verlauf der B49 liegende Grünberg den zusätzlichen Verkehr in der Ortsmitte spüren. Die Nachberechnung erwartet für Grünberg 3.000 zusätzliche Fahrzeuge durch den Neubau der B49 um Reiskirchen. Auch die östlich folgenden Ortsteile der Gemeinde Mücke werden stärker belastet.

Doppelt hält besser? Ausbau von zwei parallel verlaufenden Fernstraßen

Der Abschnitt der B49, für den der Neubau geplant ist, verläuft parallel zur A5, beginnend an der Anschlussstelle Reiskirchen bis zur Anschlussstelle Alsfeld-West. Mehrere Querverbindungen, vor allem Landesstraßen, bieten Möglichkeiten, von einer auf die andere Straße zu wechseln. Insofern teilen sich B49 und A5 zwischen Alsfeld und Reiskirchen die dort fließenden Verkehrsmengen. Der Ausbau des einen würde Verkehr des anderen herüberziehen, was auch die Verkehrszunahme auf der B49 nach einem Neubau erklärt.

Laut geltendem Bedarfsplan soll die A5 ausgebaut werden und das in dem Abschnitt, zu dem die B49 parallel verläuft, zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von mehreren Tausend Kraftfahrzeugen führen. Zudem würde, so im Bedarfsplan beschrieben, die Staugefahr auf Null gesenkt. Diese Veränderungen würden die Verkehrsmengen in den betroffenen Ortsdurchfahrten der B49 deutlich absenken, noch zusätzlich zur weiter abnehmenden Bevölkerungszahl im Vogelsbergkreis. All das ist in die Planung nicht eingeflossen. Die einzelnen Straßenbauten werden losgelöst und ohne Blick auf gegenseitige Beeinflussungen, also mehr oder weniger blind durchgezogen. Dass eine Stärkung der ebenfalls parallel verlaufenden Bahnlinie nicht bedacht oder als Alternative geprüft wurde, dürfte ebenfalls der Normalfall von Scheuklappenplanung im Straßenverkehr sein.

Der Kampf um die Eidechsen

Zu all diesem Geschummel und den Manipulationen in der Planungsphase kommen nun erste Unregelmäßigkeiten in der beginnenden Bauphase. Die Einrichtung der Baustellen zu den Brückenbauwerken 3 und 4 erfordern die Umsiedlung der geschützten Zauneidechse. Zu diesem Zweck wurden die Flächen Anfang März mit Plastikzäunen umgrenzt, die für Eidechsen undurchdringlich sein sollten, damit umgesiedelte Exemplare nicht wieder zurück auf die Fläche wandern konnten. Zudem wurde ein Ersatzlebensraum erstellt, in den die Eidechsen verbracht werden sollten.

Am 15. März überschritt die Lufttemperatur im Jahr 2026 erstmals die 15 Grad, bei welcher Eidechsen aus der Winterstarre erwachen und aktiv werden. Eine Umsiedlung hätte dann bis Mitte Mai erfolgen müssen, da dann die Eiablage beginnt. Das würde erstens dazu führen, dass auch mit dem Plastikzaun als Zuwanderbarriere von außen neue Eidechsen auf dem Gelände erscheine, nämlich aus den Eiern schlüpfen würden. Und zweitens könnten die Eidechsen im Ersatzbiotop keine neue Population aufbauen, weil die Eiablage schon geschehen.

Die Flächen wurden von Anwohner*innen und Verkehrswende-Aktiven täglich beobachtet. Daher ist bekannt, wann zwischen Mitte März und dem Ende der Eiablagephase Mitte Juni die Umsiedlungsaktivitäten stattfanden. Das war nur in den ersten Apriltagen (bis 11.4.) der Fall. In dieser Zeit war der Plastikzaun allerdings durch Sabotage zerstört, d.h. das Wegtragen der Eidechsen war wirkungslos, da diese zurückwandern konnten. Nachdem dieses Vorgehen dokumentiert (Foto im Internet) und die handelnde Person auf ihr Verhalten bzw. die durchführende Firma Naturplanung (Wölfersheim) angesprochen wurde, wurde die Umsiedlung abgebrochen. Nach Mitte Mai gab es über Pfingsten eine sehr heiße Phase, in welcher die Eiablage spoätestens begann. Bis zu dem Zeitpunkt fand kein weiteres Einfangen von Eidechsen statt, was sich bis Mitte Juni nicht änderte. Passend dazu wurde auch das Zielbiotop nicht gepflegt und wucherte zu, was es für Eidechsen weitgehend unbrauchbar machte (Fotos im Internet). Es gab weitere Sabotageaktionen und der Plastikzaun wurde mehrfach wieder aufgebaut. Auf beiden Flächen wurde einmal gemäht, bei Bauwerk 3 zu einem Zeitpunkt, als der Plastikzaun kurzzeitig vollständig funktionsfähig war, das Mähen also die Eidechsen nicht hätte vertreiben können.

Damit steht fest: In 2026 ist eine den Anforderungen entsprechende Umsiedlung und damit auch der Baubeginn nicht mehr möglich. Anfang Juni erfuhren Verkehrswende-Aktive aber aus zwei verschiedenen, an der Baustellenvorbereitung beteiligten Stellen, dass trotzdem mit dem Bau begonnen und die erfolgreiche Umsiedlung einfach behauptet werden sollte. So geschah es: Mitte Juni schrieb Hessen Mobil an den Hessischen Rundfunk, dass die Eidechsen vertrieben worden wären. Es sei eine aufgrund der „durchgeführten Vergrämungsmaßnahmen herbeigeführte Unattraktivität“ entstanden. Besorgte Anrufe bei verschiedenen Behörden und weitere Pressenachfragen beim Bauträger brachten dann immer neue Versionen, was passiert sein sollte: Mal verjagt („vergrämt“), mal umgesiedelt (also gefangen und abtransportiert – aber wohin?), mal waren gar keine zu finden. Es riecht nach Ausreden – und demnächst ein Massaker an geschützten Tieren ohne Rücksicht auf das geltende Naturschutzrecht.

Fazit

Die B49 steht symbolisch nicht nur für das Desaster einer Verkehrspolitik, die auf fotogene neue Straßen setzt, bei denen Politiker*innen rote Bänder durchschneiden können, während Brücken und Bahntrassen ebenso vernachlässigt werden wie die Verkehrswende insgesamt. Der geplante Neubau steht aber auch symbolisch für die Art von Straßenplanung. Warum sollte die B49 eine Ausnahme sein? An wie vielen Orten sind Fälschungen und Manipulationen die Grundlage für staatliches Planen?

Die Zerstörung des Jossollertales, den Tod der Eidechsen, den Verlust von Erholungsgebiet und den Flächen für die Lebensmittelproduktion noch zu verhindern wird trotz der offengelegten Schummeleien schwer, denn kritische Stimmen in den Parteien werden unterdrückt oder schweigen aus Angst, genauso wie die klagefähigen Umweltverbände das Risiko scheuen. Die dörfliche „Heimatzeitung“ drückt Infos der Straßenkritiker*innen nicht ab, während Behörden und Politik den Protest zu kriminalisieren versuchen. Die typische Situation also, in der sich Willkür und Rücksichtslosigkeit durchsetzen können …

Mehr Informationen mit vielen frei verwendbaren Fotos auf https://b49-natur.siehe.website und https://b49-zahlen.siehe.website

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Projektwerkstatt
Herr Jörg Bergstedt
Ludwigstraße 11
35447 Reiskirchen
Deutschland

fon ..: 06401-903283
web ..: https://projektwerkstatt.de
email : saasen@projektwerkstatt.de

Die Projektwerkstatt bietet in den kreativ ausgebauten Räumen, Werkstätten und Seminarbereichen die Chance, der gegenwärtigen Welt zu beweisen, dass wirkungsvoller Protest ohne Hauptamtlichenapparate, Hierarchien, ständige Eigen- und Spendenwerbung plus Jagd nach staatlichen Zuschüssen auch geht – oder sogar besser. Jede Ecke des Hauses strahlt die Kraft kreativer Ideen aus – und ist dennoch voller Widersprüche.

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KinderRechteForum klagt gegen BMBFSFJ

Hilfe und Beratungsstellen für Kinder aktuell keine Priorität?

BildDas KRF (KinderRechteForum) erhebt Klage gegen den Ablehnungsbescheid des BMBFSFJ. Laut COPSY Studie leidet im Herbst 2025 jedes fünfte deutsche Kind unter einer geringen gesundheitsbezogenen Lebensqualität und psychischen Problemen. Dennoch wurde der Aufbau von niedrigschwelligen Beratungsstrukturen durch das KRF in der Priorisierung zurückgestellt.

Das KRF hat beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) einen Antrag auf Förderung eines Modellvorhabens für das Jahr 2026 gestellt. Unter dem Namen „Modellprojekt 2026 – Hybride Ombuds- und Beratungsstrukturen für mentale Gesundheit und Kinderrechte“ war eine Kombination aus digitalen Angeboten und physischen Standorten geplant. Mit Bescheid vom 09.12.2025 wurden die hierfür in Aussicht gestellten Fördermittel nicht bewilligt.

Das Ministerium begründet die Entscheidung mit einer Priorisierung anhand von „aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen“, die dem Zweck des Kinder- und Jugendplans und deren aktueller Schwerpunktsetzung entsprechen. Ziel sei es, da zu wirken, wo der Bedarf am größten ist.

Den Vorsitzenden der Geschäftsführung Üwen Ergün überrascht diese Positionierung: „Dass das gemeinsam geplante Projekt, dem inhaltlich Bedeutung zugesprochen wurde, am Ende dennoch abgelehnt wird, ist für uns nicht nachvollziehbar.“ Die Begründung des Ministeriums, wonach andere Vorhaben die Förderkriterien „in höherem Maße“ erfüllt hätten, hält das KRF für nicht überzeugend. Ein vergleichbares Angebot existiere bislang nicht. Die bestehenden Strukturen beschränken sich meist auf allgemeine Kinder- und Jugendhilfe oder kurzfristige Erstberatung und seien angesichts des steigenden Bedarfs strukturell überfordert.

Gerade im ländlichen Raum fehlen Therapieplätze und Kinder und Jugendliche warten oft monatelang auf Hilfe. Das Pilotprojekt sollte diese Lücke durch niedrigschwellige Beratung schließen. Das KRF kritisiert, dass das Ministerium die Förderung verweigert, obwohl der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode die Entwicklung einer Strategie zur mentalen Gesundheit für junge Menschen ausdrücklich als Schwerpunkt definiert. Mentale Gesundheit und Kinderrechte würden faktisch nicht als eigenständige Förderpriorität behandelt.

Die Klage zielt daher nicht nur auf den konkreten Ablehnungsbescheid, sondern auf eine grundsätzliche Überprüfung der Förderpraxis und Prioritätensetzung des Ministeriums ab.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

KRF KinderRechteForum gemeinnützige GmbH
Frau Janet Kinnert
Am Wassermann 36
50829 Köln
Deutschland

fon ..: 0221/669584-70
fax ..: 0221/669584-79
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email : oeffentlichkeitsarbeit@k-r-f.org

Das KRF ist eine gemeinnützige Organisation mit Hauptsitz in Köln, die sich seit 2014 bundesweit für die Verwirklichung der Kinderrechte einsetzt. Herzstück der Arbeit ist die unabhängige Ombudsstelle für Kinderrechte, die jungen Menschen sowie ihren Familien und Bezugspersonen in ganz Deutschland bei Fragen, Beschwerden oder in Krisensituationen zur Seite steht.

Darüber hinaus basiert die Arbeit des KRF auf drei zentralen Säulen: individuelle Hilfe, politische Interessenvertretung (Lobbyarbeit) und die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements. Dabei stehen Digitalisierung, Demokratie, Gesellschaft und Nachhaltigkeit im Kontext von Kinderrechten stets im Vordergrund.

Seit Anfang 2020 ist das KRF gemäß §75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe öffentlich anerkannt und Mitglied im Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Seit Mitte 2025 verfügt das KRF außerdem über einen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) und bringt seine Erfahrungen damit auch in den internationalen Kinderrechtsdiskurs ein.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kinderrechteforum.org

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Fragwürdige Gerichtsurteile am Landgericht Frankfurt (Oder)

Kläger nutzt inzwischen das Berufungsverfahren, um am Oberlandesgericht Brandenburg das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) überprüfen zu lassen.

BildIn den letzten Jahren fordern immer mehr Bürger nach Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Am Landgericht Frankfurt (Oder) scheinen Gerichtsurteile und Gerechtigkeit jedoch zwei Dinge, die nicht mehr zwangsläufig zusammengehören – entwickelt sich hier ein gesetzesungenauer Raum?

Diese Frage stellt sich erneut nach einem fragwürdigen Gerichtsurteil des brandenburgischen Landgerichts. Zwei Parteien vereinbarten einen 1-jährigen Pachtvertrag für eine Kfz-Werkstatt. Nach einem Monat verschwand der Pächter samt Werkstatt-Ausstattung plötzlich über Nacht. Schockiert versuchten die Verpächter diesen telefonisch zu erreichen, jedoch ohne Erfolg. Ein klassischer Fall von Vertragsbruch.

Nicht nach dem Urteil von Richterin M. I. am Landgericht Frankfurt (Oder), die in ihrer Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar der Auffassung des Pächters folgte. Dieser hatte in seiner Klageerwiderung Mängel am Pachtobjekt vorgebracht, die angeblich keine Autoreparaturen ermöglichten. Gleichzeitig legte der Pächter dem Gericht jedoch Rechnungen in Höhe von mehreren Tausend Euro vor, die umfangreiche Kfz-Reparaturleistungen in der Werkstatt bestätigten. Diese Fakten hatten für das Landgericht Frankfurt (Oder) jedoch keine Relevanz. Ebenfalls belanglos war, dass der Vorpächter über Jahre hinweg die Werkstatt erfolgreich geführt und nahtlos an den Pächter übergeben hatte. Abschließend ignorierte die Richterin, dass nach gesetzlicher Bestimmung eine Abmahnung der fristlosen Kündigung voranzustehen hat.

Das fragwürdige Urteil ist für Familie Else kaum überraschend: In anderer Sache hatte das Landgericht Frankfurt (Oder) bereits mit einer nicht nachvollziehbare Begründung geurteilt. Um den Anspruch einer unbefangenen Rechtsprechung zu wahren, kam im vorliegen Fall deshalb eine andere Richterin zum Einsatz.

Es drängt sich damit die Frage auf, ob Richter*innen am Landgericht Frankfurt (Oder) zu fachlicher Nachlässigkeit neigen. Eine befangene Rechtsprechung nach Nase und nicht nach Recht wird zunächst nicht unterstellt. Von allgemeinem Interesse ist es deshalb, ob auch andere Personen gleiche Erfahrungen am Landgericht Frankfurt (Oder) gemacht haben. Hinweise dazu bei Interesse an: digi-post@gmx.de 

Der Verpächter nutzt inzwischen das Berufungsverfahren, um am Oberlandesgericht Brandenburg das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) überprüfen zu lassen. Nach dessen Abschluss wird über den Ausgang der Berufung informiert.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Fam. H. Else
Herr H. Else
Johann-Friedr.-A.-Borsig Str. 5
16321 Bernau
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