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Wirtschaft

Versteckte Preistreiber im Mietvertrag: Wie Sie eine unzulässige Staffelmiete enttarnen

Dieser Ratgeber informiert umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Staffelmietverträgen und zeigt auf, wie Mieter unzulässige Preiserhöhungen identifizieren können.

BildIhre Miete steigt jährlich automatisch? Erfahren Sie hier, wann Sie zahlen müssen und wann nicht.

Wie viel Geld verlieren Sie durch unwirksame Mietklauseln? Bei einer Staffelmiete stehen Erhöhungen vorab fest. Das gibt Ihnen die Macht, Fehler zu finden. Prüfen Sie Ihren Vertrag, erkennen Sie unzulässige Forderungen und fordern Sie Geld zurück, statt jede Erhöhung hinzunehmen.

Warum eine Staffelmiete Sie vor unkalkulierbaren Kosten schützt und wo die Gefahr liegt

Ein Staffelmietvertrag regelt die finanzielle Zukunft Ihrer Wohnung auf den Cent genau. Er legt bereits bei der Unterschrift fest, wann und um welchen Betrag Ihre Miete in den kommenden Jahren steigt. Diese rechtliche Bindung nach § 557a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schließt plötzliche böse Überraschungen aus. Sie müssen künftigen Erhöhungen nicht mehr gesondert zustimmen, da der Mechanismus vollkommen automatisch greift.

Gleichzeitig sind Sie vor außerplanmäßigen Sprüngen geschützt. Ihr Vermieter darf während der vereinbarten Laufzeit weder eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete fordern noch die Kosten für eine energetische Modernisierung auf Sie abwälzen. Solange die Staffel läuft, sperrt das Gesetz diese klassischen Erhöhungswege.

Die rechtlichen Hürden für Vermieter sind dabei hoch. Eine Staffelmiete verlangt zwingend die Schriftform. Ein einfacher Handschlag oder eine flüchtige E-Mail reichen nicht aus, um eine wirksame Vereinbarung zu treffen. Zudem fordert das Gesetz absolute finanzielle Transparenz: Jede einzelne Erhöhungsstufe muss als konkreter Geldbetrag im Vertrag stehen. Ein simpler Vermerk, dass die Miete jährlich um drei Prozent steigt, macht die gesamte Klausel unwirksam.

Wie die Mietpreisbremse überhöhte Staffeln stoppt

Die größte Schwachstelle vieler Verträge verbirgt sich im Verhältnis zur lokalen Marktlage. Vermieter dürfen die vertraglichen Erhöhungen nicht grenzenlos nach oben schrauben. In Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt greift die gesetzliche Mietpreisbremse rigoros ein. Diese Obergrenze schützt Sie nicht nur bei der anfänglichen Miete zum Zeitpunkt des Einzugs. Sie gilt unvermindert für jede einzelne vereinbarte Stufe in der Zukunft.

Überschreitet eine künftige Staffel die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent, ist sie in Höhe des Differenzbetrags schlichtweg unwirksam. Mieter profitieren hier von langfristigen politischen Entscheidungen. Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 der Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 zugestimmt. Für Mieter im Großraum München und im Oberland entfaltet dies eine enorme Sprengkraft: Bayern hat die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze zum 1. Januar 2026 deutlich ausgeweitet. Die Mieterschutzverordnung gilt ab 2026 für 285 Gemeinden statt bisher 208. Das bedeutet für Hunderttausende Haushalte bares Geld.

Was passiert, wenn meine Staffel zu hoch ist?

Sie zahlen im Ergebnis nur den gesetzlich erlaubten Betrag. Übersteigt die vertragliche Forderung das gesetzliche Limit der Mietpreisbremse, müssen Sie den Verstoß gegenüber Ihrem Vermieter schriftlich rügen. Ab diesem Moment greift Ihr Anspruch auf Anpassung der monatlichen Zahlungen.

Kann ich rückwirkend Geld zurückfordern?

Ja, das ist möglich. Rügt ein Mieter den offensichtlichen Verstoß rechtzeitig und in korrekter Form, lassen sich die zu viel gezahlten Summen zurückholen. Das Gesetz verpflichtet den Vermieter in diesem Fall zur Herausgabe der unrechtmäßigen Überzahlungen.

Warum ein Kündigungsausschluss Sie teuer zu stehen kommen kann

Wer nach langer Suche endlich eine Wohnung findet, unterschreibt oft vorschnell. Dabei koppeln Vermieter die scheinbar bequeme Staffelmiete äußerst gern an einen befristeten Kündigungsverzicht. Das bedeutet für Sie in der Praxis: Sie dürfen den Mietvertrag in den ersten Jahren nicht regulär beenden.

Der Bundesgerichtshof setzt dieser starken Bindung jedoch klare mietrechtliche Grenzen. Ein formularmäßiger Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht ist nur dann rechtlich zulässig, wenn er die Dauer von höchstens vier Jahren ab Abschluss der Staffelmietvereinbarung nicht überschreitet. Eine längere Frist benachteiligt Sie als Mieter unangemessen und macht die Klausel unwirksam. Prüfen Sie das Datum im Vertrag daher akribisch. Wer sich unerwartet beruflich verändert oder familiären Zuwachs bekommt, sitzt sonst in einer finanziellen Falle fest und muss für eine Wohnung zahlen, die er längst verlassen möchte.

Welche Nachteile die garantierte Planungssicherheit mit sich bringt

Die feste Kalkulierbarkeit Ihrer Ausgaben hat ihren Preis. Sie tauschen das Risiko plötzlicher Mieterhöhungen gegen den strikten Verzicht auf eigene Marktchancen. Die vertraglichen Stufen steigen unerbittlich weiter an, selbst wenn die Mieten in Ihrer direkten Nachbarschaft plötzlich sinken oder über Jahre hinweg stagnieren.

Ein Anpassungsrecht nach unten sieht der Gesetzgeber bei dieser Vertragsform schlicht nicht vor. Während Mieter mit regulären Verträgen in Phasen eines entspannten Wohnungsmarktes durchatmen können, überweisen Sie die vorab fixierten, höheren Beträge weiter. Diese Starrheit verlangt ein absolut sicheres Einkommen, das mit den unweigerlichen Steigerungen der Wohnkosten Schritt hält. Sie gewinnen zwar Transparenz über die Kosten, verlieren aber jegliche Flexibilität.

So prüfen Sie Ihren eigenen Mietvertrag

Die mietrechtliche Theorie ist erhellend, doch Ihr eigener Vertrag entscheidet über Ihr Geld. Nehmen Sie Ihr Dokument zur Hand und prüfen Sie sofort die drei wichtigsten Kriterien. Steht jede künftige Erhöhung als klarer Euro-Betrag im Text? Liegen zwischen den einzelnen Erhöhungsstufen mindestens zwölf volle Monate? Und befindet sich Ihre Wohnung in einem Gebiet mit angespannter Wohnungsmarktlage, in dem die Mietpreisbremse greift?

Finden Sie unzulässige Prozentangaben, zu kurze Fristen oder überschreitet die aktuelle Stufe die örtliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent, sollten Sie umgehend handeln. Ein Fachanwalt für Mietrecht oder der örtliche Mieterverein hilft Ihnen dabei, formale Fehler rechtssicher aufzudecken und zu viel gezahltes Geld zurückzufordern.

Möchten Sie tiefer in die Mechanismen der Mietpreisgestaltung einsteigen? Auf unseren Ratgeberseiten erfahren Sie detailliert, wie die ortsübliche Vergleichsmiete exakt berechnet wird und worauf Sie bei einer Indexmiete unbedingt achten müssen.

Wer gerade vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrags steht, ganz gleich, ob mit oder ohne vereinbarte Staffel, muss sich fast immer mit der finanziellen Absicherung der Gegenseite befassen. Wenn Sie Ihre Liquidität für den bevorstehenden Umzug oder neue Möbel schonen möchten, bietet eine Mietkautionsbürgschaft eine sinnvolle Alternative zur klassischen Barkaution. So behalten Sie Ihr Geld auf dem eigenen Konto, während der Vermieter die volle Sicherheit genießt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsche Kautionskasse AG
Christian Sili
Gautinger Str. 10
82319 Starnberg
Deutschland

fon ..: 0815165750
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Die Deutsche Kautionskasse war der erste Finanzdienstleister in Deutschland, der mit Moneyfix® Mietkaution sowohl Mietern als auch Vermietern eine Alternative zu Barkautionen, Bankbürgschaften und teuren Kreditlösungen angeboten hat. Moneyfix® Mietkaution bietet privaten Haushalten wie auch gewerblichen Mietern eine einfache und schnelle Lösung für mehr finanzielle Flexibilität. Durch jahrelange Erfahrung im Bereich der alternativen Mietkaution bieten wir einfache, individuelle und zuverlässige Lösungen für Mieter, Vermieter, Partner und Finanzdienstleister. Und mit über 4 Millionen Mietobjekten in Deutschland haben wir als Marktführer die höchste Akzeptanz in der Immobilienwirtschaft. Tendenz: steigend.

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Zeitwohnwerk warnt vor nachhaltigen Schäden durch geplante Eingriffe in Wohnungsmarkt

Möbliertes Wohnen ist kein Problem, das reguliert werden sollte, sondern eine Lösung, die verstanden werden muss.

BildAls Reaktion auf den bekannt gewordenen Gesetzentwurf zur weiteren Regulierung des Wohnungsmarkts sieht Deutschlands größtes Netzwerk für Wohnen auf Zeit weitreichende negative Folgen für Wohnraumangebot, Investitionen und Fachkräfte-Mobilität. Das Zeitwohnwerk vereint erfahrene Agenturen für möbliertes Wohnen in Deutschland.

Nach Einschätzung von Sara Basad und Norbert Verbücheln, beide Geschäftsführer des Zeitwohnwerks, drohen durch pauschale Eingriffe insbesondere folgende Fehlentwicklungen:

* Dringend benötigte möblierte Wohnungen für Zeiträume von 7-36 Monaten werden nicht mehr angeboten.
* Wohnungen werden dem Mietmarkt entzogen, da sich Vermieter für einen Verkauf entscheiden.
* Die Verknappung des Mietmarkts führt zu weiteren Verteilungskämpfen.
* Ein seit fast 40 Jahren funktionierender Markt wird nachhaltig beschädigt.
* Es wird Vertrauen zerstört – weniger Menschen sind bereit, in Mietwohnungen zu investieren.
* Auch der Neubau wird aufgrund fehlenden Vertrauens leiden.

„Möbliertes Wohnen ist keine Randerscheinung und keine Notlösung, sondern ein eigenständiges Wohnmodell, das seit Jahrzehnten eine reale Marktlücke schließt und konkret nachgefragt wird“, erklären Basad und Verbücheln. So haben die im Zeitwohnwerk zusammengeschlossenen Agenturen weit über 200.000 Menschen mit Wohnraum versorgt. Das Angebot richte sich gezielt an Fachkräfte, Projektarbeitende sowie Menschen in beruflichen oder privaten Übergangsphasen – also an Zielgruppen, für die der klassische Mietmarkt strukturell nicht geeignet ist.

Die Nachfrage nach temporärem, möbliertem Wohnraum ist hoch, stabil und klar belegbar. Gleichzeitig sind klassische Vermieter in der Regel nicht bereit, Wohnungen kurzfristig oder flexibel zu vermieten. Möbliertes Wohnen ergänzt daher den regulären Mietmarkt – es ersetzt ihn nicht. Pauschale regulatorische Eingriffe werden dieses funktionierende Zusammenspiel empfindlich stören.

„Der im Gesetzentwurf diskutierte pauschale Möblierungszuschlag von fünf Prozent ist realitätsfern und bildet weder die tatsächlichen Investitionskosten für hochwertige Möblierung noch laufende Aufwendungen für Instandhaltung, Austausch und Service ab“, betont Sara Basad von agent home in Stuttgart. Pauschale Regulierungen – so die feste Überzeugung von Basad und Verbücheln – zerstören einen seit 40 Jahren bewährten Marktplatz, die möblierte Vermietung für Zeiträume über 6 Monate wird nicht mehr funktionieren, und sie sind für den gesamten Wohnungsmarkt Gift.

„Wir beobachten bereits, dass dringend benötigte möblierte Wohnungen nicht mehr angeboten werden“, warnt Sara Basad, Geschäftsführerin von agent home in Stuttgart. „Vermieter entscheiden sich zunehmend gegen eine Vermietung, weil rechtliche Unsicherheit und wirtschaftliche Risiken steigen. Wohnungen werden so dem Markt vollständig entzogen – statt zusätzlichen Wohnraum bereitzustellen.“

Die Folgen sind auch für den gesamten Mietmarkt erheblich. Wenn temporäre Wohnangebote wegfallen, verlagert sich die Nachfrage auf ohnehin knappe langfristige Mietwohnungen. „Diese zusätzliche Verknappung verschärft den Druck im Markt und führt zu weiteren Verteilungskämpfen – zulasten aller Wohnungssuchenden“, betont Verbücheln von Mr. Lodge aus München.

Neben den unmittelbaren Effekten auf Angebot und Nachfrage sehen die Geschäftsführer des Zeitwohnwerks vor allem einen langfristigen Vertrauensverlust. „Es wird Vertrauen zerstört – und Vertrauen ist die Grundlage jeder Investitionsentscheidung“, so Verbücheln weiter. „Wenn Investoren und private Vermieter nicht mehr darauf vertrauen können, dass funktionierende Modelle Bestand haben, ziehen sie sich zurück.“

Dass möblierte Vermietung maßgeblich zur Aktivierung von Wohnraum beiträgt, belegen auch Umfragen unter Vermieterinnen und Vermietern von agent home und Mr. Lodge. „Ohne die Möglichkeit der möblierten Vermietung würden zahlreiche Neubau- und Modernisierungsvorhaben nicht realisiert werden“, so Verbücheln. Pauschale Einschränkungen gefährdeten daher nicht nur bestehendes Angebot, sondern verhinderten auch zukünftige Projekte.

Besonders problematisch ist zudem die Diskussion um eine Begrenzung von Mietzeiten. „Gerade die zeitliche Flexibilität ist das Wesen der möblierten Vermietung“, so Basad. „Wer Mietdauern deckelt, hebelt dieses Modell faktisch aus – und nimmt mobilen Fachkräften sowie Menschen in Übergangsphasen die passende Wohnform.“

„Möbliertes Wohnen entzieht dem Markt keinen Dauerwohnraum“, fassen Basad und Verbücheln zusammen. „Es schließt eine systemische Angebotslücke, unterstützt die Mobilität von Fachkräften und ist ein wichtiger Motor für Investitionen in Wohnraum. Wer dieses Segment schwächt, beschädigt einen seit Jahrzehnten funktionierenden Markt – mit weitreichenden Folgen für Angebot, Investitionen und Vertrauen.“

Über das Zeitwohnwerk:

Zeitwohnwerk UG ist ein Zusammenschluss erfahrener Agenturen für möbliertes Wohnen in Deutschland. Ziel ist es, Qualität, Transparenz und Verantwortung in der Vermittlung von Wohnraum auf Zeit zu fördern. Mitglieder sind u.a. Mr. Lodge (München), agent home (Stuttgart) und weitere etablierte Agenturen in deutschen Metropolregionen. Das Netzwerk versteht möbliertes Wohnen als moderne, faire und nachhaltige Antwort auf die Mobilität und Flexibilität unserer Zeit. www.zeitwohnwerk.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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80333 München
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Frau Catrin Keil
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Umfrage von agent home zeigt: Geplante Mietpreisbremse gefährdet Angebot, Investitionen und Wohnen auf Zeit

Die geplante Verschärfung der Mietpreisbremse, vor allem die Begrenzung des Möblierungszuschlags, stößt bei Vermietern möblierter Wohnungen auf breite Kritik. Vermieter warnen vor Investitionsstopp.

BildDas zeigt eine aktuelle Umfrage unter 3.000 privaten Vermietern, die überwiegend möblierten Wohnraum auf Zeit anbieten – etwa für Fachkräfte, Projektmitarbeitende oder Menschen in Übergangssituationen. Die Ergebnisse der Umfrage verdeutlichen: Eine pauschale Regulierung droht das Angebot weiter zu verknappen, Investitionen zu bremsen und den Wohnungsmarkt zusätzlich zu belasten.

Hohe Investitionen – geringe Planungssicherheit

Ein zentrales Ergebnis der Umfrage: Die große Mehrheit der Befragten (85 Prozent) sieht ihr Vermietungsmodell durch die geplante Deckelung des Möblierungszuschlags wirtschaftlich gefährdet. Möblierte Wohnungen erfordern hohe Anfangsinvestitionen in Ausstattung, Instandhaltung, laufende Erneuerung sowie einen deutlich höheren Verwaltungs- und Serviceaufwand. Starre Obergrenzen von beispielsweise 5 Prozent des Zeitwerts pro Monat decken diese realen Kosten nach Einschätzung vieler Vermieter nicht ab.

Rückzug aus dem Markt droht

Ein erheblicher Teil der Befragten gibt an (73 Prozent), im Falle einer Verschärfung der Mietpreisbremse künftig nicht mehr oder deutlich weniger in Wohnimmobilien investieren zu wollen. Stattdessen würden Investitionen verschoben, reduziert oder in andere Anlageklassen bzw. ins Ausland verlagert. Mehrere Teilnehmer betonen: Ohne wirtschaftliche Tragfähigkeit werde Wohnraum entweder nicht mehr vermietet oder gar nicht erst geschaffen.

Möblierter Wohnraum als Alternative zum Hotel

Die Umfrage zeigt zudem, dass möblierte Wohnungen auf Zeit aus Sicht der Vermieter nicht im Wettbewerb zur klassischen, langfristigen Wohnraumvermietung stehen, sondern vielmehr eine bezahlbare Alternative zu Hotels darstellen. Gerade internationale Fachkräfte, die projektbezogen in deutschen Unternehmen tätig sind, seien auf dieses Wohnsegment angewiesen. Das Segment stellt eine unverzichtbare Ergänzung des Wohnungsmarkts dar. Eine Einschränkung dieses Angebots würde die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland zusätzlich schwächen.

Differenzierung statt Pauschalregulierung

Viele Vermieter sprechen sich ausdrücklich für Maßnahmen gegen Missbrauch aus, etwa dort, wo Möblierung gezielt zur Umgehung bestehender Regelungen eingesetzt wird. Gleichzeitig fordern sie eine klare gesetzliche Differenzierung zwischen solchen Fällen und hochwertigem, zeitlich befristetem Wohnen mit realem Zusatznutzen für Mieter. Eine undifferenzierte Regulierung treffe vor allem private Vermieter mit wenigen Objekten und begünstige langfristig große Wohnungsunternehmen.

Fokus auf Neubau und Angebot

Als wirksamsten Hebel zur Entlastung des Wohnungsmarkts sehen die Befragten nicht weitere Preisregulierungen, sondern den Ausbau des Wohnungsangebots. Genannt werden insbesondere schnellere Genehmigungsverfahren, reduzierte Bau- und Sanierungskosten sowie verlässliche politische Rahmenbedingungen. Die Mietpreisbremse werde von vielen als symptomorientiertes Instrument bewertet, das die strukturellen Ursachen des Wohnungsmangels nicht adressiere.

Fazit

Die Umfrage macht deutlich, dass eine weitere Verschärfung der Mietpreisbremse im Bereich möblierten Wohnens erhebliche Nebenwirkungen haben könnte. Die Vermieter appellieren an die Politik, Mieter- und Vermieterinteressen gleichermaßen zu berücksichtigen, Investitionen nicht zu entmutigen und differenzierte Lösungen zu entwickeln, die dem tatsächlichen Marktgeschehen gerecht werden.

Über agent home:

Die agent home GmbH verfügt über eine langjährige Erfahrung im Immobilienbereich. Die Geschäftsfelder des Unternehmens sind die Segmente Vermietung möblierter Wohnungen und Häuser sowie Verkauf von Wohnimmobilien. Mit derzeit über 1000 möblierten Wohnungen im Portfolio und mehr als 3000 Anfragen im Jahr ist das Unternehmen der führende Full Service-Anbieter für möbliertes Wohnen auf Zeit in der Metropolregion Stuttgart. Die Gründung erfolgte im Jahr 2010 durch Sara Basad, der heutigen Geschäftsführerin.

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Aktuelle Befragung der Mr. Lodge GmbH zeigt: Regulierung verschärft die Wohnungsnot, statt sie zu lösen.

Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ für den gesamten Wohnungsmarkt, zeigen jedoch ein deutliches Stimmungsbild aktiver privater Vermieterinnen und Vermieter.

BildDie Kernaussagen im Überblick:

* Regulierung verschärft die Wohnungsnot, statt sie zu lösen.
* Viele sehen als Folge: weniger Neubau, mehr Verkäufe, steigende Mieten.
* Ohne private Investoren entsteht kein Wohnraum.
* Wirtschaftlichkeit und Fairness müssen gewahrt bleiben.
* Möbliertes Wohnen ist kein Luxus, sondern Infrastruktur für Mobilität.
* Über 50 % der Befragten würden bei einer Verschärfung der Mietpreisbremse nicht mehr in Wohnimmobilien investieren.
* Die große Mehrheit rechnet mit negativen oder sehr negativen Effekten bei einer Begrenzung des Möblierungszuschlags.
* Eine signifikant hohe Zahl der Befragten denkt über einen Verkauf ihrer Objekte nach.
* Viele Befragte sehen in einer stärkeren Regulierung möblierten Wohnens eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort, da betroffene Fachkräfte ohne verfügbaren Wohnraum Arbeitsstellen und Projekte nicht antreten können.

Die Münchner Mr. Lodge GmbH führte im Oktober 2025 eine Online-Befragung durch. Ziel der Erhebung war es, die möglichen Auswirkungen geplanter regulatorischer Änderungen – insbesondere der Mietpreisbremse und der Begrenzung von Möblierungszuschlägen – auf Investitionsbereitschaft und Marktverhalten privater Vermieter zu erfassen. Insgesamt nahmen über 790 Eigentümerinnen und Eigentümer teil, die über Mr. Lodge in München und Umgebung Wohnraum vermieten. Neben quantitativen Fragen wurden über 600 offene Kommentare und Zitate ausgewertet, die ein breites Spektrum an Meinungen und Argumenten abbilden.

Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ für den gesamten Wohnungsmarkt, zeigen jedoch ein deutliches Stimmungsbild aktiver privater Vermieterinnen und Vermieter.

Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden würde bei einer weiteren Verschärfung der Mietpreisbremse nicht mehr in Wohnimmobilien investieren. Die Mehrheit erwartet negative bis sehr negative Auswirkungen auf ihr bestehendes Vermietungsmodell – insbesondere im Hinblick auf die geplante Begrenzung des Möblierungszuschlags. Eine signifikante Zahl der Eigentümer zieht zudem einen Verkauf ihrer Immobilien in Betracht.

Durch die Ergebnisse der Befragung sieht sich Mr. Lodge in der Einschätzung der Auswirkungen einer weiteren Regulierung dieses Segments bestätigt. „Wenn die Politik Investitionen unattraktiv macht, wird der dringend benötigte Wohnraum nicht entstehen – ganz im Gegenteil,“ sagt Norbert Verbücheln, Geschäftsführer von Mr. Lodge. „Bezahlbares Wohnen entsteht nicht durch starre Preisgrenzen, sondern durch mehr Angebot, schnellere Genehmigungen und verlässliche Rahmenbedingungen. Das möblierte Wohnen ist ein wichtiges Segment für Fachkräfte und Berufstätige auf Zeit – es sollte gestärkt, nicht geschwächt werden“, so fasst Verbücheln die Ergebnisse weiter zusammen.

Deutliches Stimmungsbild: Regulierung erzeugt Verunsicherung

Die Befragung macht deutlich: Statt Entlastung erwarten viele Eigentümer durch neue Eingriffe eine Verschärfung der Wohnungsnot. Private Vermieter sehen sich als wichtigen Teil der Wohnraumversorgung, der jedoch zunehmend an Attraktivität verliert. Vermieten lohne sich nur, wenn Wirtschaftlichkeit, Planbarkeit und Fairness gewährleistet bleiben.

Möbliertes Wohnen wird in der Befragung nicht als Luxussegment, sondern als zentrale Infrastruktur für Fachkräfte, Expats und Berufstätige auf Zeit verstanden. Eine Deckelung der Möblierungszuschläge würde dieses Angebot massiv gefährden und die ohnehin angespannte Lage am Wohnungsmarkt zusätzlich verschlechtern.

Warum möbliertes Wohnen wichtig ist

Möbliertes Wohnen ist längst kein Nischenmodell. Es ist ein Baustein moderner Arbeits- und Lebenswelten. Es deckt den temporären Bedarf von Menschen, die für Projekte, Probezeiten oder befristete Tätigkeiten in eine Stadt kommen. Damit ist dieses Vermietungsmodell ein entscheidender Standortfaktor für die Wirtschaft. Die meisten klassischen Mietwohnungen sind für diese Zielgruppen schlicht nicht geeignet – entweder weil sie nicht verfügbar oder nicht flexibel genug sind und nicht für einen befristeten Mietzeitraum zur Verfügung stehen. Möblierte Vermietung schließt diese klare Lücke im Wohnungsmarkt: zwischen Hotel und klassischem Wohnen.

Die Bereitstellung voll ausgestatteter Wohnungen ist jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden – von Anschaffung und Instandhaltung bis hin zu häufigeren Renovierungen und Leerständen. Eine starre Deckelung des Möblierungszuschlags bildet diese Kosten nicht ab und würde damit viele private Vermieter aus dem Markt drängen.

Welche Maßnahmen wären stattdessen zur Entspannung der Wohnungsmärkte sinnvoll?

Auch hier haben Eigentümer konkrete Vorschläge genannt.

Ziel müsse sein, bezahlbares Wohnen und Funktionsfähigkeit des Marktes zusammenzuführen: Mit differenzierten Regeln, einem echten Bauturbo und weniger Bürokratie entstehe Entlastung – pauschale Preisgrenzen ohne Angebotsausbau bewirken das Gegenteil – so lässt sich das Meinungsbild der befragten zusammenfassen.

„Unsere Umfrage zeigt deutlich: Eigentümer wollen Wohnraum bereitstellen – aber sie brauchen faire Bedingungen und Planungssicherheit,“ ergänzt Verbücheln. „Regulierung darf nicht dazu führen, dass die letzten privaten Investoren aussteigen. Nur wenn Vermieten sich lohnt, bleibt das Angebot stabil.“

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Frau Angela Reipschläger
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email : angela.reipschlaeger@mrlodge.de

Über Mr. Lodge:
Die Mr. Lodge GmbH verfügt über eine mehr als 30-jährige Erfahrung im Immobilienbereich. Die Geschäftsfelder des Unternehmens sind die Segmente Verkauf von Wohnimmobilien und die Vermietung möblierter Wohnungen und Häuser. Im Bereich Verkauf von Wohnimmobilien berät und unterstützt Mr. Lodge ca. 5.000 Immobilieneigentümer. Im Bereich Vermietung ist Mr. Lodge mit ca. 2.300 vermittelten Wohnungen und Häusern pro Jahr der führende Anbieter von möbliertem Wohnen auf Zeit im Großraum München sowie am Tegernsee und im Oberland. Mr. Lodge beschäftigt über 80 Mitarbeiter und bietet die Beratung in 24 Sprachen an. www.mrlodge.de

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Kabinett beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern.

Die Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert – darauf hat sich die Bundesregierung geeinigt. Der entsprechende Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Volker Wissing soll nicht nur die Laufzeit verlängern, sondern auch die Bedingungen für Mieterinnen und Mieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verbessern. Eine entscheidende Neuerung betrifft die Ausnahme für Neubauten: Sie soll künftig nur noch für Gebäude gelten, die nach dem 1. Oktober 2019 fertiggestellt wurden.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse wird von politischen Akteuren der scheidenden Regierung als dringend notwendig gesehen, um den Druck auf Mieterinnen und Mieter zu mindern. Stimmen aus der Regierungskoalition betonen, dass die Zustimmung der Opposition, insbesondere der Union, entscheidend sei, um das Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Es gehe darum, die Mietpreisbremse nicht nur als kurzfristiges Instrument, sondern als stabilisierende Maßnahme bis Ende des Jahrzehnts zu verankern.

Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich eingeführt, um Mieterhöhungen bei Neuvermietungen zu begrenzen. Sie erlaubt es den Ländern, die Preissteigerung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu deckeln. Kritiker lehnen das Instrument weiterhin ab, da sie darin eine Markthemmung sehen. Die endgültige Entscheidung bleibt jedoch dem Bundestag vorbehalten, und die Meinungen der Parteien divergieren deutlich.

Die Neuregelung soll gerade in urbanen Zentren einen Beitrag dazu leisten, die Wohnkosten stabil zu halten. Doch der politische Konsens ist brüchig – eine offene Frage, die die nächste Regierung zu beantworten haben wird.

Für den VDIV Deutschland ist die Mietpreisbremse kein geeignetes Mittel, um die Ursachen des Wohnraummangels zu beheben, was auch gegenüber der Bundespolitik mehrfach artikuliert wurde.

Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf ist nicht nur inhaltlich strittig, sondern wurde auch nur äußerst kurzfristig in die Verbändeanhörung gegeben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), in der der VDIV Deutschland Mitglied ist, lehnt den Gesetzentwurf insgesamt ab und gab deshalb keine inhaltliche Stellungnahme ab. Damit die Branche ihren unverzichtbaren Beitrag zur Entspannung der Wohnungskrise leisten kann, sind stabile Rahmenbedingungen erforderlich. Der vorliegende Gesetzentwurf und insbesondere der Kabinettsbeschluss vom 11. Dezember 2024 zur Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse beeinträchtigen das Investitionsklima nachhaltig und tragen damit zur Verfestigung der Krise im Mietwohnungssektor bei, statt sie zu lösen.

Es zeugt nicht von Respekt des Bundesjustizministeriums den angesprochenen Verbänden und dem Themenkomplex Wohnen gegenüber, wenn am 13. Dezember 2024, Freitagmittag, eine Frist über das Adventswochenende bis Montag eingeräumt wird. Derartige Überrumpelungen haben wir zuletzt Ostern 2023 mit der geforderten Stellungnahme zu dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes erlebt. Gerade das für alle Bürgerinnen und Bürger zentrale Thema Wohnen verdient die professionelle Bearbeitung aller Beteiligten und keine Schnellschüsse im Wahlkampf, so die BID.

Den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf finden Sie hier

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Über die Hausverwaltung Köln

Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

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Über die Hausverwaltung Köln
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Hausverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

NICHT NEBENBEI. SONDERN MITTENDRIN.
Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.

Für die Belange und Wünsche steht das Hausverwaltungs-Team und selbstverständlich auch die Geschäftsführung kompetent zur Seite. So wird dafür gesorgt. dass die Buchhaltung ordnungsgemäß aufgestellt ist, sich darum gekümmert, dass das Dach erneuert wird und sichergestellt, dass man sich in seinem Haus wirklich wohlfühlen kann “ und das 24 Stunden am Tag.

Dabei hilft der Hausverwaltung Köln nicht zuletzt auch ihre langjährige Erfahrung als eigenständiger Bauträger: in den ersten Jahren nach 1989, der Unternehmensgründung durch Horst Schleumer, konnten so mehrere hochwertige Immobilienprojekte in Köln realisiert und anschließend auch deren Verwaltung übernommen werden. Die Mehrzahl der Eigentümergemeinschaften, die in dieser Zeit entstanden sind, werden bis heute von der Hausverwaltung Köln betreut.

Seit 2004 konzentriert sich die Schleumer Immobilien Treuhand-Verwaltungs OHG ausschließlich auf die Verwaltertätigkeit.

Ein kleines, schlagkräftiges Team hochqualifizierter Experten sind für ein umfangreiches und stetig wachsendes Objekt-Portfolio in der Größenordnung von 10-200 Wohneinheiten im Großraum Köln verantwortlich.  Und war 2013 das erste privatwirtschaftliche Unternehmen, das im Erzbistum Köln mit der Verwaltung kirchlicher Liegenschaften betraut wurde.

Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien-Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

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