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Kanzlei zieht in die Brauturmgalerie und vertritt Mandanten künftig im Medizinrecht

Die Kanzlei KUNDLER | KIRNBERGER | KLEIN zieht am 1. Oktober 2022 in die Brauturmgalerie in Illingen. Außerdem wird die Kompetenz durch eine neue Fachanwältin für Medizinrecht erweitert.

BildUmzug am 04. Oktober 2022 in den Brauturm Illingen

Am 04. Oktober 2022 zieht die Kanzlei KUNDLER | KIRNBERGER | KLEIN in die Braturmgalerie Illingen in die Eisenbahnstraße 7. Die moderne Galerie im Zentrum von Illingen bietet durch ihre zentrale Lage die ideale Anlaufstelle für bestehende und neuen Mandanten.

Die Galerie verfügt über zahlreiche Parkmöglichkeiten und kann zudem auch gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden, wie etwa mit der Deutschen Bahn über den fußläufig gelegenen Bahnhof Illingen (Saar). Der frühere Standort der Kanzlei auf der Hauptstraße 20 ist ebenfalls nicht weit entfernt, sodass Mandanten keine großen Umwege in Kauf nehmen müssen.

Medizinrecht als neues Rechtsgebiet der Kanzlei

Ab sofort erhält die Kanzlei Unterstützung durch die neue Fachanwältin Sonja Thiry-Kirsch. Diese ist unter anderem auf das Medizinrecht spezialisiert, wodurch Mandanten künftig ein neues Rechtsgebiet angeboten wird.

Patienten, die Behandlungsfehler erlitten haben, oder Ärzte, die sich in einem solchen Fall vertreten lassen wollen, können sich direkt an die Kanzlei KUNDLER | KIRNBERGER | KLEIN wenden. Dank der jahrelangen Erfahrung der neuen Rechtsanwältin können sich Mandanten in allen medizinrechtlichen Anliegen beraten und vertreten lassen.

Fachanwälte: Kompetenz durch Weiterbildung

Die Anwälte nehmen an regelmäßigen Fortbildungen teil, um eine gleichbleibend hohe Qualität gewährleisten zu können und stets auf dem aktuellen Stand der Rechtswissenschaften zu sein. Dieser Einsatz wird von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit „Qualität durch Fortbildung“ zertifiziert.

Träger des Zertifikats sind Justizrat Dieter Kundler, Rechtsanwältin Sabine Klein sowie der Rechtsanwalt Jarno C. Kirnberger. Sie haben in verschiedenen Modulen entsprechende Punkte über die letzten drei Jahre gesammelt, wie etwa durch ein Fernstudium, Seminare oder die Publikation von Fachartikeln, um die Urkunde der BRAK zu erhalten.

Aktuelles aus der Kanzlei: Blog und Stellenanzeige

Auf der Webseite der Kanzlei unter anwalt-illingen.de können sich Interessenten immer über aktuelle Entwicklungen informieren. Im Bereich „Aktuelles“ gibt es zahlreiche Informationen rund um verschiedene Rechtsgebiete, die sich auch nach Schlagworten filtern lassen.

Darüber hinaus erscheinen an dieser Stelle auch immer wieder aktuelle Stellenangebote. So ist die Kanzlei derzeit etwa auf der Suche nach einer neuen Vollzeit-Fachkraft für das Sekretariat.

Recherchemöglichkeiten
Alle aktuellen Informationen rund um die Kanzlei finden Sie online unter https://www.anwalt-illingen.de/aktuelles . Auf der Webseite finden Sie außerdem neue Stellenanzeigen unter anwalt-illingen.de/stellenangebote.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

KUNDLER – KIRNBERGER – KLEIN
Herr Jarno C. Kirnberger
Eisenbahnstraße 7
66557 Illingen
Deutschland

fon ..: +49 (0) 6825 92000
web ..: https://www.anwalt-illingen.de/
email : info@anwalt-illingen.de

Die Kanzlei KUNDLER – KIRNBERGER – KLEIN aus Illingen besteht aus sechs Rechtsanwälten, die insgesamt mehrere Rechtsgebiete abdecken. Darunter unter anderem das Miet- und Nachbarschaftsrecht, das Arbeits- und Baurecht, das Erb- und Familienrecht, das Verkehrs- und Strafrecht sowie das Sozial- und Medizinrecht. Die Kanzlei arbeitet stets auf Augenhöhe, ist persönlich und engagiert und arbeitet kompetent. Der Betrieb verfügt über das Gütesiegel „Familienfreundliches Unternehmen“ der Industrie- und Handelskammer sowie über die Urkunde „Qualität durch Fortbildung“ der Bundesrechtsanwaltskammer.

Pressekontakt:

KUNDLER – KIRNBERGER – KLEIN
Herr Jarno C. Kirnberger
Eisenbahnstraße 7
66557 Illingen

fon ..: +49 (0) 6825 92000
web ..: https://www.anwalt-illingen.de/
email : info@anwalt-illingen.de

Wirtschaft

Wirtschaftliche Risiken vermeiden: Rechtsberatung speziell für Hoteliers

Hoteliers und Gastronomen sollten Rechtssicherheit in ihren Handlungen herstellen und sich bei Unklarheiten nicht aufs Hörensagen verlassen, betont Rechtsanwalt Dirk Hermanns (ihrhotelrecht.de).

BildUnternehmer in Hotellerie und Gastronomie stehen täglich vor großen Herausforderungen. Die Arbeit am Gast, Marketing und Vertrieb, Unternehmensführung und Personalmanagement – und natürlich damit verbunden die relevanten und regelmäßig auftretenden steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen. Und dies geht natürlich weit über die derzeitige Corona-Krise heraus. Corona geht, die Herausforderungen bleiben.

„Die Praxis zeigt aber, dass diese wichtigen Fragen oftmals eher beiläufig behandelt werden, weil viel zu wenig Zeit bleibt, sich damit eingehend zu befassen. Dann werden Verträge nicht genau geprüft, Marketingaktionen einfach ohne rechtliche Absicherung durchgeführt, und auch beim strategischen Umgang mit der Betriebsimmobilie und dem Grundstück werden Details gerne vernachlässigt“, beschreibt der Bielefelder Rechtsanwalt Dirk Hermanns. Er berät unter der Marke ihrhotelrecht.de (www.ihrhotelrecht.de) seit vielen Jahren vorrangig Hoteliers, Eigentümerfamilien und Geschäftsführer von Hotels bei ihren umfassenden wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und blickt auf umfassende Erfahrungen als Syndikusanwalt in der gehobenen Kettenhotellerie zurück. Zugleich kann er als Partner der Wirtschaftskanzlei „Kanzlei für Steuern und Recht Bielefeld“ auf ein gewachsenes Netzwerk aus Steuerberatern und Rechtsanwälten zugreifen.

„Dieses Vorgehen mag verständlich sein, weil es im gastgewerblichen Alltag hoch hergeht und viele Unternehmer operativ stark eingebunden sind. Aber es muss klar sein, dass daraus auch große Schäden erwachsen können. Allein ein falscher oder nachteiliger Passus in einem Pacht- oder Leasingvertrag kann weitreichende wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen – von persönlichen Haftungsrisiken bei einer falschen Vertragsgestaltung ganz zu schweigen“, betont der Hotelrechtsexperte. Welche Folgen falsche AGB haben können, zeigt ein Urteil, in dem drei falsche AGB-Klauseln (der Kläger war ein Verband) mit 15.000 Euro Strafe sanktioniert wurden. Die Prozesskosten von fast 5000 Euro musste der verurteilte Unternehmer ebenso tragen.

Der Fokus von Dirk Hermanns wirtschaftsrechtlicher Beratung liegt auf dem Vertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem allgemeinen Handels- und Gesellschafsrecht und dem gesamten Immobilienrecht – und damit eben alle Rechtsgebiete, in denen im typischen Unternehmer- und Unternehmensalltag regelmäßig Fragestellungen und Probleme auftauchen können. „Gerade das Vertragsrecht ist ein riesiges Gebiet. Arbeits-, Pacht- Leasing- und Kaufverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Darlehensverträge, Veranstaltungs- und Gruppenverträge, Verträge mit Online-Buchungsplattformen und, und, und: Gastronomen und Hoteliers können sich wirklich kaum darüber beklagen, dass sie zu wenig mit Verträgen im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit in Berührung kommen“, weiß Dirk Hermanns aus Erfahrung. Da sie häufig auch gar nicht wüssten und erkennen könnten, dass Fallstricke drohten, bestehe eigentlich immer ein Beratungsbedarf.

Im Fokus des erfahrenen Wirtschaftsanwalts steht, für die Mandanten zielgerichtet zu jeder Zeit die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Ziel ist die maximale Risikobegrenzung bei allen Geschäftsvorgängen, die ein Hotel betreffen können. Diese konzentrierte wirtschaftsrechtliche Beratung schafft für Hoteliers Ruhe und Gelassenheit bei ihren Tätigkeiten und Entscheidungen und ermöglicht, wirtschaftliche Entwicklungspotenziale konsequent zu verfolgen. Dies gilt auch für die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, der Vermeidung und Lösung von Krisen und der Führung von Gerichtsprozessen bis hin zu Oberlandesgerichten.

Die Kombination der Rechtsgebiete Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Vertragsrecht ist für Dirk Hermanns wesentlich. „Es sind die Bereiche, in denen – neben dem Steuerrecht und Arbeitsrecht – regelmäßig der größte Handlungsbedarf besteht und die teuersten Fehler passieren können. Daher sollten Hoteliers und Gastronomen Rechtssicherheit in ihren Handlungen herstellen und sich bei offenen Fragen nicht aufs Hörensagen verlassen, sondern auf professionelle und strategische rechtliche Beratung.“

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Ihrhotelrecht.de (Rechtsanwalt Dirk Hermanns M.R.F.)
Herr Dirk Hermanns
Melanchthonstraße 31b
33615 Bielefeld
Deutschland

fon ..: 0521 986 23 47
web ..: http://www.ihrhotelrecht.de
email : info@ihrhotelrecht.de

Über ihrhotelrecht.de
Rechtsanwalt Dirk Hermanns aus Bielefeld berät seit vielen Jahren vorrangig Hoteliers, Eigentümerfamilien und Geschäftsführer von Hotels bei ihren umfassenden wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Mit der Marke ihrhotelrecht.de hat der Wirtschaftsanwalt eine Beratungseinheit geschaffen, um höchste Sicherheit für seine Mandanten bei allen Geschäftsvorgängen, die ein Hotel im Alltag und bei der strategischen Ausrichtung betreffen, zu gewährleisten. Zugleich kann er als Partner der Wirtschaftskanzlei „Kanzlei für Steuern und Recht Bielefeld“ auf ein gewachsenes Netzwerk aus Steuerberatern und Rechtsanwälten zugreifen. Der Fokus von Dirk Hermanns wirtschaftsrechtlicher Beratung liegt auf dem Vertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem allgemeinen Handels- und Gesellschaftsrecht und dem gesamten Immobilienrecht – und damit eben alle Rechtsgebiete, in denen im typischen Unternehmer- und Unternehmensalltag regelmäßig Fragestellungen und Probleme auftauchen können. Dabei arbeitet der erfahrene Rechtsanwalt mit einem etablierten Netzwerk von Steuer- und Rechtsspezialisten zusammen, um bei jeder Fragestellung optimale Beratung bieten zu können. Weitere Informationen unter www.ihrhotelrecht.de

Pressekontakt:

Ihrhotelrecht.de
Herr Rechtsanwalt Dirk Hermanns M.R.F.
Melanchthonstraße 31b
33615 Bielefeld

fon ..: 0521 986 23 47
web ..: http://www.ihrhotelrecht.de
email : info@ihrhotelrecht.de