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Behindertentestament – Vermögenssicherung für Menschen mit Behinderung

Das Behindertentestament schützt das Erbe vor dem Zugriff des Sozialamts – doch gerade im Zusammenspiel mit dem Berliner Testament lauern rechtliche Fallstricke.

BildEltern, die ein Kind mit Behinderung haben, stehen im Erbfall oft vor einem Dilemma: Einerseits möchten sie das Kind bestmöglich absichern. Andererseits droht bei einer direkten Erbschaft der Zugriff des Sozialhilfeträgers. Denn Sozialleistungen werden in Deutschland grundsätzlich nur gewährt, wenn keine eigenen Mittel zur Verfügung stehen.

Ein sogenanntes Behindertentestament bietet hier eine bewährte Lösung. Dabei wird das Kind nicht als Vollerbe eingesetzt, sondern als nicht befreiter Vorerbe. Die spätere Erbfolge regelt ein Nacherbe – in der Regel sind das die Geschwister. Zusätzlich wird eine Testamentsvollstreckung angeordnet. So kann der behinderte Erbe das Vermögen nicht selbst verwerten, es bleibt rechtlich geschützt und fließt nicht in die Sozialhilfeberechnung ein. Aus dem Erbe können dennoch individuelle Zuwendungen für Therapien, Reisen oder zusätzliche Betreuung erfolgen.

Doch so überzeugend diese Lösung klingt – gerade im Zusammenhang mit dem weit verbreiteten Berliner Testament kann es zu Problemen kommen. Wird das behinderte Kind im ersten Erbfall (also nach dem Tod eines Elternteils) nicht bedacht, entsteht ein Pflichtteilsanspruch in Geld. Diesen kann – und wird – der Sozialhilfeträger im Zweifel einfordern. Das Ziel, den Nachlass zu schützen, wird dadurch unterlaufen.

Hier sind kluge Gestaltungen gefragt. Zwei probate Mittel sind:
1. Pflichtteilsstrafklauseln, die dazu führen, dass ein Kind, das im ersten Erbfall den Pflichtteil verlangt, auch im zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhält. Zwar ist dies bei behinderten Kindern, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, nicht immer wirksam – als Abschreckung gegenüber dem Amt kann es dennoch hilfreich sein.
2. Eine gezielte Vermächtnislösung, bei der dem behinderten Kind ein Vermächtnis in Höhe von etwas mehr als 3 % über dem Pflichtteil zugesprochen wird. Nach der Rechtsprechung muss der Sozialhilfeträger eine solche „wirtschaftlich günstigere“ Lösung grundsätzlich akzeptieren – er kann das Kind dann nicht mehr zur Geltendmachung des Pflichtteils zwingen.

Wichtig ist: Ein Behindertentestament sollte nie von der Stange erstellt werden. Jede Familie bringt ihre eigenen Gegebenheiten und Zielvorstellungen mit. Nur eine individuell abgestimmte Regelung erfüllt den gewünschten Schutz – und vermeidet zugleich die typischen Stolperfallen im Pflichtteilsrecht.

Wenn Sie selbst Angehörige*r eines behinderten Menschen sind und sich fragen, wie Sie Ihren Nachlass optimal gestalten können, unterstütze ich Sie gerne.

Weitere Informationen unter
www.in-ruhe-gehen.de
Ich biete regelmäßig kostenlose Infoveranstaltungen zu diesem und anderen Vorsorgethemen an.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland

fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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Medien

E-Sport im Fokus: Sucht oder verdiente Anerkennung als Sport?

Von Millionenpreisgeldern bis Mediensucht: Die Dualität des E-Sports.

BildE-Sport hat in den letzten Jahren eine beeindruckende Entwicklung durchlaufen. Mit Preisgeldern, die beim „The International 2021“ Dota-2-Turnier bis zu 40 Millionen US-Dollar erreichen, steht er mittlerweile auf Augenhöhe mit traditionellen Sportevents. Über 60 Länder haben E-Sport bereits offiziell als Sportart anerkannt, unter anderem in Schweden und Frankreich. Doch stellt sich die Frage: Verdient E-Sport diese Anerkennung wirklich? Und welche Auswirkungen hätte sie?

Die Frage nach der Legitimität von E-Sport als Sport polarisiert. Eine deutsche Studie (Bitkom Umfrage) offenbarte, dass lediglich 23 % der Allgemeinbevölkerung und 33 % der Gamer E-Sport als echten Sport sehen. Befürworter betonen die Parallelen zu traditionellen Sportarten: intensive Fingerfertigkeit, hohe Konzentration und strategisches Geschick. Profi-E-Sportler sind zudem oft von einem Team aus Ernährungsberatern, Psychologen und Sporttherapeuten umgeben. Eine offizielle Anerkennung könnte die Branche professionalisieren und finanzielle Unterstützung für Teams und Vereine ermöglichen.

Kritiker jedoch sehen die Sache anders. Sie bemängeln den fehlenden physischen Aspekt und betonen, dass im Gegensatz zu traditionellen Sportarten, E-Sport-Titel von Unternehmen kontrolliert werden. Hinzu kommt die problematische Glücksspielkomponente einiger E-Sport-Spiele, etwa durch Lootboxen oder KI-gesteuerte Charaktere. Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Vorbildfunktion: Oft steht nur der Erfolg im Vordergrund, nicht der Weg dorthin.

Ein interessanter Einwand kommt von denen, die fragen, warum Musiker oder Künstler, die ebenfalls hohen Anforderungen ausgesetzt sind, nicht als Sportler gelten. Hier zeigt sich die Entertainment-Facetten des E-Sports.

Florian Buschmann, Initiator von „Offline Helden“, einer Initiative gegen Mediensucht in Schulen, spricht aus eigener Erfahrung. Einst selbst von dem Traum beseelt, E-Sportler zu werden, nutzte er dies, um seinen exzessiven Spielkonsum zu legitimieren. Doch in Wahrheit kämpfte er gegen eine Sucht. Er warnt vor den Gefahren, insbesondere für junge Menschen mit Ambitionen im E-Sport.

Ein möglicher Mittelweg könnte sein, E-Sport durch Jugend- und Sozialhilfe zu fördern, statt ihn offiziell als Sport anzuerkennen. Dies würde den professionellen E-Sport unterstützen, ohne die Risiken einer vollumfänglichen Anerkennung in Kauf zu nehmen.

Eines ist sicher: E-Sport gewinnt in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema ist unerlässlich.

Weitere Informationen unter: https://www.florian-buschmann.de

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OFFLINE HELDEN UG
Herr Florian Buschmann
Am Weißiger Bach 147 a
01328 Dresden
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Florian Buschmanns Firma:
Die Initiative „OFFLINE HELDEN“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Bewusstsein für Mediensucht zu schärfen und präventive Maßnahmen anzubieten. Mit einem Angebot, das von Workshops in Schulen bis hin zu individueller Begleitung reicht, hat die Initiative bereits über 10.000 Jugendlichen und Heranwachsenden geholfen. Das Hauptziel ist es, die negativen Folgen von Mediensucht zu vermeiden und Betroffenen sowie ihren Familien Unterstützung zu bieten.

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