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Multiple Sklerose (MS) heißt nicht gleich Rollstuhl

Am 03.12. ist Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen. Auch Multiple Sklerose (MS) kann zu Behinderungen führen, muss aber nicht. Viele MS-Kranke brauchen ihr Leben lang keinen Rollstuhl

BildMultiple Sklerose (MS) zählt zu den häufigsten entzündlichen Erkrankungen des Zentralen Nervensystems (ZNS) und zeichnet sich durch sehr unterschiedliche Symptome und Verläufe aus. Viele Menschen verbinden mit einer MS-Diagnose automatisch das Bild eines Rollstuhls – doch das entspricht nicht der Realität. AMSEL, Aktion Multiple Sklerose Erkrankter, Landesverband der DMSG in Baden-Württemberg e.V., erklärt anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen, der jährlich am 3. Dezember stattfindet: „MS führt nicht zwangsläufig zu schweren Behinderungen oder zur dauerhaften Nutzung eines Rollstuhls“.

Moderne Therapien verändern die Prognose

Dank früher Diagnose und moderner verlaufsmodifizierender Therapien haben sich der Krankheitsverlauf und die Behandlungsmöglichkeiten der MS in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Die Symptome der Krankheit können sehr unterschiedlich sein, reichen von Fatigue (MS-bedingte abnorme Erschöpfbarkeit), über Sensibilitäts-, Gleichgewichts- oder Blasenfunktionsstörungen bis hin zu Mobilitätseinschränkungen. Je nach Schwere können unterschiedlich starke Behinderungen die Folge sein, die ein Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl notwendig machen. Doch das betrifft bei Weitem nicht alle MS-Erkrankten. Viele von ihnen brauchen ihr Leben lang keinen Rollstuhl.

Laut aktuellem MS-Register der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) ist der durchschnittliche Behinderungsgrad – gemessen am sogenannten EDSS-Wert (Expanded Disability Status Scale) – in den vergangenen zehn Jahren von 3,5 auf 2,5 gesunken. Der Wert beschreibt die Mobilität und Selbstständigkeit von MS-Erkrankten auf einer Skala von 1 bis 10: Bis zu einem EDSS von 4,5 ist die Gehfähigkeit weitgehend erhalten; ab etwa 6,0 werden Gehhilfen, ab 7,0 ein Rollstuhl notwendig.

Über die Hälfte aller 2023 im MS-Register dokumentierten MS-Erkrankten aus Baden-Württemberg hatten einen EDSS-Wert zwischen 0 und 2, waren also noch nicht oder nur minimal in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt. Auch bei den über 60-jährigen MS-Erkrankten lag nur bei 20 Prozent ein EDSS-Wert von 6,0 vor, heißt, sie waren zwar auf Mobilitätshilfen angewiesen, benötigten aber noch keinen Rollstuhl.

Rollstuhl erhält und erweitert den Bewegungsradius

Für Menschen mit MS, deren Bewegungsfähigkeit im Krankheitsverlauf stärker eingeschränkt ist, kann ein Rollstuhl den Bewegungsradius erweitern. Viele MS-Erkrankte nutzen ihn situativ: für längere Strecken, um Stürze zu vermeiden oder Kraft zu sparen. Mobilitätshilfen wie Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen ermöglichen Teilhabe am Berufsleben, am gesellschaftlichen Leben und im sozialen Umfeld. Das erkannte auch Ingrid, nachdem sie den Rollstuhl erst als Hilfsmittel akzeptierte, ihn später sehr schätzte. „Ich hatte diese irrationale Angst, wenn ich einmal im Rollstuhl bin, komme ich da nie wieder raus“, bekennt die Freiburgerin. „Ohne zu sehen, welche Möglichkeiten ich durch ihn habe. Erst durch den Rollstuhl konnte ich wieder am Leben teilnehmen.“ Ihre Erkenntnis: „Andere haben ein Auto, ich habe einen Rollstuhl.“

Fachliche Beratung durch Neurologen, Physiotherapeuten, Sanitäts- oder Rehabilitationsfachkräfte kann helfen, die individuell passendste Lösung zu finden. Nach ärztlicher Verordnung werden die Kosten in der Regel durch die Krankenkasse übernommen. Ein Rollstuhltraining kann zudem helfen, richtig mit dem Rollstuhl umzugehen, die Angst vor Hürden im Alltag wie Bordsteinkanten zu nehmen. Stereotype Formulierungen wie „an den Rollstuhl gefesselt“ oder „verurteilt zum Sitzen“ stigmatisieren und werden der Realität nicht gerecht. Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erfahren durch ihn wertvolle Unterstützung im Alltag. Er gibt Selbstbestimmung, Mobilität, Teilhabe und Lebensqualität zurück.

Seit 1974 ist AMSEL Fachverband, Interessenvertretung und Selbsthilfeorganisation für Menschen mit MS und ihre Angehörigen. Hier finden sie Unterstützung im Umgang mit der Krankheit und jederzeit aktuelle Informationen rund um die MS. Mehr auf www.amsel.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

AMSEL e.V.
Frau Michaela Seyerlen
Nöllenstraße 7
70195 Stuttgart
Deutschland

fon ..: 0711697860
web ..: https://www.amsel.de
email : m.seyerlen@amsel.de

AMSEL, Aktion Multiple Sklerose Erkrankter, Landesverband der DMSG in Baden-Württemberg e.V. ist Fachverband, Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung für MS-Kranke in Baden-Württemberg. Die Ziele der AMSEL: MS-Kranke informieren und ihre Lebenssituation nachhaltig verbessern. Der AMSEL-Landesverband hat rund 7.200 Mitglieder, über 60 AMSEL-Gruppen und 15 Junge Initiativen in ganz Baden-Württemberg. Mehr unter www.amsel.de

Pressekontakt:

AMSEL e.V.
Frau Christina Hochstrate
Nöllenstraße 7
70195 Stuttgart

fon ..: 071169786-61
email : kommunikation@amsel.de

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Der neue faltbare Elektrorollstuhl FreedomChair A12S Carbon: unbeschwert und schick unterwegs

Gerade einmal 18 kg bringt er ohne Batterie auf die Waage und gehört damit zu den leichtesten faltbaren Elektrorollstühlen auf dem Markt. Er kombiniert modernes Design mit hoher Alltagstauglichkeit.

BildHelp-24 – Großhändler für FreedomChair in Deutschland und Österreich – hat den A12S Carbon erstmals auf der Rehacare vorgestellt. Auffällig war dabei vor allem das moderne Design mit schickem Carbonrahmen. Dieser ermöglicht nicht nur das außerordentlich geringe Gewicht, sondern sorgt auch für hohe Stabilität und ein beachtliches maximales Nutzergewicht von 120 Kilogramm.
Wie bei allen Modellen von FreedomChair ist auch der A12S Carbon mit der bewährten Falttechnik ausgestattet, die es ermöglicht, ihn mit wenigen Handgriffen auf kompakte Maße zu bringen. Damit eignet sich dieses Modell gleich doppelt für die Mitnahme auf Reisen und Ausflügen, weil es sowohl außergewöhnlich leicht als auch faltbar ist. Die Bedienung über den Joystick ist einfach und intuitiv.
Leicht zu handhaben – fair im Preis
Mit bis zu 45 Kilometern Reichweite (bei drei Akkus) eignet sich der A12S nicht nur für den Alltag, sondern auch für eine aktive Freizeitgestaltung und ausgedehnte Ausfahrten. Durch seine Wendigkeit und die kompakten Abmessungen überzeugt der neue Carbonrollstuhl aber ebenso in Innenräumen. Die Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h ermöglicht sowohl ein flottes Vorwärtskommen als auch die Nutzung ohne Kennzeichen auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, dem ÖPNV sowie in Geschäften.
„Die Leichtigkeit zieht sich beim A12S Carbon durch jedes Detail: vom Transport über die Handhabung bis hin zum Preis“, sagt Bettina Haberl, Marketingleiterin bei Help-24. Tatsächlich ist der A12S trotz seiner hochwertigen Ausstattung mit LED-Beleuchtung, USB-Anschluss, zwei kräftigen bürstenlosen 200-Watt-Motoren, 10-Zoll-Luftreifen mit Alufelgen hinten und weiteren durchdachten Details bereits für einen Preis erhältlich, der für einen Carbonrollstuhl dieser Klasse ungewöhnlich niedrig ist.
Damit ist er auch ein Geheimtipp für alle, die noch ein Weihnachtsgeschenk für mehr stylische Leichtigkeit im Alltag suchen.

Die wichtigsten technischen Daten im Überblick:
Gewicht: 18 kg (ohne Batterie)
Max. Nutzergewicht: 120 kg
Reichweite: 15-45 km (abhängig von Akkuzahl)
Maße (L/B/H): 103 x 59 x 97 cm
Faltmaß: 43 x 63 x 75 cm
Sitztiefe: 43 cm
Sitzbreite: 43 cm
Steigfähigkeit: 16 %
Wendekreis: 174 cm

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Help 24 GmbH
Frau Bettina Haberl
Percostraße 15
1220 Wien
Österreich

fon ..: +43 (0)1 270 61 08
web ..: http://www.help-24.at
email : info@help-24.at

Die HELP-24 GmbH ist ein österreichisches Familienunternehmen mit Sitz in Wien, das sich auf den Import und Vertrieb innovativer Hilfsmittel und Medizinprodukte im deutschsprachigen Raum spezialisiert hat. Als Generalimporteur bietet HELP-24 ein breites Sortiment an innovativen Produkten, die den Alltag von Menschen mit körperlichen Einschränkungen erleichtern und ihre Lebensqualität verbessern.
Das Sortiment umfasst unter anderem die faltbaren Elektro-Rollstühle von FreedomChair, der sich durch sein geringes Gewicht und seine einfache Handhabung auszeichnet. Mit verschiedenen Modellen bietet HELP-24 maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse. Die Elektrorollstühle der Marke immer-mobil sind mit einer deutschen Hilfsmittelnummer gelistet, was eine Kostenübernahme durch Krankenkassen erleichtert.
Zusätzlich vertreibt HELP-24 den Arnie Travelhero, eine praktische Anhängekupplung für Rollstuhlfahrer, die das Mitführen von Gepäck oder Einkäufen nicht nur erleichtert, sondern oft erst möglich macht. Die Airbag-Weste FALL SAFE erkennt dank intelligenter Sensorik Stürze in Sekundenschnelle und beugt so Verletzungen vor. Der Cynteract Reha-Handschuh ermöglicht durch Gamification einen spielerischen Therapieerfolg.
Der Vertrieb erfolgt über ein etabliertes Netzwerk von Sanitätshäusern und Fachhändlern in Deutschland und Österreich. HELP-24 legt großen Wert auf einen erstklassigen Service und schnellen Support. Mit seinem engagierten Team und langjähriger Erfahrung im Hilfsmittel- und Medizinproduktehandel steht die HELP-24 GmbH für Qualität, Innovation und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Fachhändlern und Sanitätshäusern.

Pressekontakt:

neoskript – Volker Neumann
Herr Volker Neumann
Benninghausen 37
51399 Burscheid

fon ..: 021747328034
web ..: http://www.neoskript.de
email : info@neoskript.de

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Elektrorollstuhl rechtzeitig winterfest machen

Tipps von Freedomchair, wie Sie auch in der kalten Jahreszeit mit Ihrem Hilfsmittel sicher und komfortabel unterwegs sind.

BildDie Temperaturen sinken, die Tage werden kürzer, Straßen und Wege nasser. Für viele Nutzerinnen und Nutzer von Elektrorollstühlen ist das eine besondere Herausforderung. Akkus verlieren bei Kälte an Leistung, Schnee und Eis auf den Straßen erhöhen die Rutschgefahr und Dunkelheit erschwert die Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Wer rechtzeitig vorbeugt, bleibt auch im Winter sicher und mobil.
„Ein gründlicher Technikcheck ist die beste Vorbereitung“, rät Bettina Haberl, Marketingleiterin FreedomChair. Neben Batterie und Beleuchtung erfordern vor allem auch Reifen und bewegliche Teile besondere Aufmerksamkeit. Ebenso wichtig: die richtige Kleidung und kleine Extras für eine bessere Sichtbarkeit im Straßenverkehr.
Besonders tückisch sind oft die kleinen Dinge, die im Alltag leicht übersehen werden: etwa ein zu niedriger Reifendruck, der im Winter zu schlechterem Bremsverhalten führt, oder Handschuhe, die zwar warmhalten, aber die Steuerung am Joystick erschweren. Schon wenige Anpassungen können im Ernstfall entscheidend sein – sei es für die Sicherheit im Straßenverkehr oder für die Reichweite der Batterien.
Welche Maßnahmen im Einzelnen sinnvoll sind, und worauf E-Rolli-Fahrer in den kommenden Monaten besonders achten sollten, lesen Sie im ausführlichen Ratgeber auf der Internetseite von Freedomchair: https://www.freedomchair.de/winterfit/.

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Das Sortiment umfasst unter anderem die faltbaren Elektro-Rollstühle von FreedomChair, der sich durch sein geringes Gewicht und seine einfache Handhabung auszeichnet. Mit verschiedenen Modellen bietet HELP-24 maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse. Die Elektrorollstühle der Marke immer-mobil sind mit einer deutschen Hilfsmittelnummer gelistet, was eine Kostenübernahme durch Krankenkassen erleichtert.
Zusätzlich vertreibt HELP-24 den Arnie Travelhero, eine praktische Anhängekupplung für Rollstuhlfahrer, die das Mitführen von Gepäck oder Einkäufen nicht nur erleichtert, sondern oft erst möglich macht. Die Airbag-Weste FALL SAFE erkennt dank intelligenter Sensorik Stürze in Sekundenschnelle und beugt so Verletzungen vor. Der Cynteract Reha-Handschuh ermöglicht durch Gamification einen spielerischen Therapieerfolg.
Der Vertrieb erfolgt über ein etabliertes Netzwerk von Sanitätshäusern und Fachhändlern in Deutschland und Österreich. HELP-24 legt großen Wert auf einen erstklassigen Service und schnellen Support. Mit seinem engagierten Team und langjähriger Erfahrung im Hilfsmittel- und Medizinproduktehandel steht die HELP-24 GmbH für Qualität, Innovation und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Fachhändlern und Sanitätshäusern.

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Behindertentestament – Vermögenssicherung für Menschen mit Behinderung

Das Behindertentestament schützt das Erbe vor dem Zugriff des Sozialamts – doch gerade im Zusammenspiel mit dem Berliner Testament lauern rechtliche Fallstricke.

BildEltern, die ein Kind mit Behinderung haben, stehen im Erbfall oft vor einem Dilemma: Einerseits möchten sie das Kind bestmöglich absichern. Andererseits droht bei einer direkten Erbschaft der Zugriff des Sozialhilfeträgers. Denn Sozialleistungen werden in Deutschland grundsätzlich nur gewährt, wenn keine eigenen Mittel zur Verfügung stehen.

Ein sogenanntes Behindertentestament bietet hier eine bewährte Lösung. Dabei wird das Kind nicht als Vollerbe eingesetzt, sondern als nicht befreiter Vorerbe. Die spätere Erbfolge regelt ein Nacherbe – in der Regel sind das die Geschwister. Zusätzlich wird eine Testamentsvollstreckung angeordnet. So kann der behinderte Erbe das Vermögen nicht selbst verwerten, es bleibt rechtlich geschützt und fließt nicht in die Sozialhilfeberechnung ein. Aus dem Erbe können dennoch individuelle Zuwendungen für Therapien, Reisen oder zusätzliche Betreuung erfolgen.

Doch so überzeugend diese Lösung klingt – gerade im Zusammenhang mit dem weit verbreiteten Berliner Testament kann es zu Problemen kommen. Wird das behinderte Kind im ersten Erbfall (also nach dem Tod eines Elternteils) nicht bedacht, entsteht ein Pflichtteilsanspruch in Geld. Diesen kann – und wird – der Sozialhilfeträger im Zweifel einfordern. Das Ziel, den Nachlass zu schützen, wird dadurch unterlaufen.

Hier sind kluge Gestaltungen gefragt. Zwei probate Mittel sind:
1. Pflichtteilsstrafklauseln, die dazu führen, dass ein Kind, das im ersten Erbfall den Pflichtteil verlangt, auch im zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhält. Zwar ist dies bei behinderten Kindern, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, nicht immer wirksam – als Abschreckung gegenüber dem Amt kann es dennoch hilfreich sein.
2. Eine gezielte Vermächtnislösung, bei der dem behinderten Kind ein Vermächtnis in Höhe von etwas mehr als 3 % über dem Pflichtteil zugesprochen wird. Nach der Rechtsprechung muss der Sozialhilfeträger eine solche „wirtschaftlich günstigere“ Lösung grundsätzlich akzeptieren – er kann das Kind dann nicht mehr zur Geltendmachung des Pflichtteils zwingen.

Wichtig ist: Ein Behindertentestament sollte nie von der Stange erstellt werden. Jede Familie bringt ihre eigenen Gegebenheiten und Zielvorstellungen mit. Nur eine individuell abgestimmte Regelung erfüllt den gewünschten Schutz – und vermeidet zugleich die typischen Stolperfallen im Pflichtteilsrecht.

Wenn Sie selbst Angehörige*r eines behinderten Menschen sind und sich fragen, wie Sie Ihren Nachlass optimal gestalten können, unterstütze ich Sie gerne.

Weitere Informationen unter
www.in-ruhe-gehen.de
Ich biete regelmäßig kostenlose Infoveranstaltungen zu diesem und anderen Vorsorgethemen an.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland

fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Rechtsanwältin van Luijn
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Gemeinnütziger NH/HH Recyclingverein spendet EUR 8500 an Hagsfelder Werkstätten

Die jährliche Sozialspende des Vereins geht an die Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH in Form einer Sonderanfertigung eines Rollstuhlrads.

BildKarlsruhe, Juli 2025. Anlässlich seiner jährlichen Mitgliederversammlung spendete der gemeinnützige NH/HH-Recyclingverein einen Betrag von EUR 8.500 zur Anschaffung eines elektrisch betriebenen Rollstuhlfahrrads für die Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH (HKW). Die HWK gGmbH bietet 1250 Menschen mit Behinderung vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Teilhabe an 10 Standorten in der Region Karlsruhe an.

Die Sonderanfertigung des technisch anspruchsvollen Rollstuhlrads betrug deutlich über EUR 10.000. Der restliche Kaufpreis wurde von der Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe, sowie vom E-Motion Dreiradcenter, einem renommierten Anbieter von E-Bikes und Dreirädern für Erwachsene in Karlsruhe und von dem niederländischen Fahrradhersteller Van Raam, beigesteuert.

Harald Kownatzky, Vorstandsvorsitzender des NH/HH-Recyclingvereins sagte bei der Spendenübergabe: „Unsere Satzung als gemeinnütziger Verein verlangt, dass wir alle erwirtschafteten Erträge für die Förderung von Lehre, Bildung und Forschung auf dem Gebiet der Elektrotechnik aufwenden. Darüber hinaus spenden wir aber jedes Jahr an eine sorgfältig ausgewählte soziale Einrichtung. In diesem Jahr unterstützen wir die im Raum Karlsruhe niedergelassenen Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe. Das Fahrrad wird bei der Arbeit mit Menschen mit komplexen Behinderungen und bei Personen mit erworbenen Hirnschädigungen zum Einsatz kommen und dabei helfen, für diese eine lebenswerte Tagesstruktur zu etablieren.“

Achim Herr, Betriebsstättenleitung Rehabilitation an der HWK-Betriebsstätte in Rheinstetten, nahm die Spende stellvertretend für die HWK entgegen und dankte dem NH/HH-Recyclingverein: „Wir freuen uns riesig, dass wir solch ein komfortables Fahrrad gespendet bekommen. Unser Team kann nun mit den Menschen mit Behinderungen in der Nachbarschaft zu Wald und Wiesen wie in den Ort hinein schöne Touren machen. Für die rege Nutzung des Rollstuhlfahrrads stechen zwei Besonderheiten hervor: unsere sonnenverwöhnte Gegend sowie der E-Motor mit doppeltem Akku – das garantiert Ausflugslaune pur!“

Michel Lorenz, Inhaber des E-Motion Dreiradzentrums Karlsruhe, sieht in diesem Projekt die Chance, verschiedenen Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen eine Möglichkeit zur Freizeitgestaltung zu bieten, die ihnen Freude bereitet und sie am öffentlichen Leben teilhaben lässt.

Über NH/HH-Recycling

Der gemeinnützige Verein zur Förderung des umweltgerechten Recyclings von abgeschalteten NH/HH Sicherungseinsätzen e.V. wurde 1995 gegründet. Als freiwillige Initiative der deutschen Sicherungshersteller widmet sich der Verein dem Recycling von ausgedienten Schmelzsicherungen als Beitrag für einen nachhaltigen Wirtschaftskreislauf. Energieversorger, Netzbetreiber, Industrieunternehmen, mittelständische Betriebe und das Elektrohandwerk beteiligen in sich ganz Deutschland über ein vom Verein finanziertes flächendeckendes Sammelsystem. Die erwirtschafteten Überschüsse verwendet der Verein satzungsgemäß als Spenden zur Finanzierung von Forschung und Lehre sowie Aus- und Weiterbildung.
Mitglieder des Vereins sind die deutschen Sicherungshersteller DRIESCHER Wegberg, EFEN, ETI, Hager, Jean Müller, MERSEN, SIBA und Siemens. www.nh-hh-recycling.de

Kontakt NH/HH-Recycling
Birgit Zwicknagel
b.zwicknagel@nh-hh-recycling.de

Über Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH

Die Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH (HWK) bieten 1250 Menschen mit geistiger, seelischer und mehrfacher Behinderung vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Bildung, Arbeit, Förderung und Tagesstruktur an. An zehn Standorten in Karlsruhe, Ettlingen und Rheinstetten sind die Hagsfelder Werkstätten für namhafte Konzerne wie Siemens oder L’Oréal sowie für zahlreiche Klein- und Mittelständler aus der Region tätig und sind damit ein wichtiger Partner am Wirtschaftsstandort Karlsruhe. Der Fachdienst Betriebliche Integration vermittelt Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt in Betriebe auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt, beispielsweise in Form sogenannter betrieblich integrierter Werkstattplätze. Die HWK gGmbH ist eine Betriebsgesellschaft der Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e.V.

Kontakt Andrea Sauermost, Leitung Unternehmenskommunikation der HWK gGmbH
Werkstätten & Wohneinrichtungen für behinderte Menschen | HWK
Spendenkonto bei der Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe
Sozialbank
IBAN DE47 3702 0500 0007 7750 00
BIC   BFSWDE33KRL

Über das E-Motion Dreiradzentrum Karlsruhe

Gegründet im November 2018 hat sich das Dreiradzentrum in Karlsruhe zu einem bedeutenden Anbieter von Dreirädern mit Elektrounterstützung für Erwachsene entwickelt. Eine große Auswahl an Fahrzeugen, individuelle Beratungen und Probefahrten helfen dabei, eine Lösung für die eigene Möbilität zu finden. Eine TÜV zertifizierte Werkstatt, Hol- und Bringservice, Finanzierung und Leasing runden das Angebot ab.

Kontakt Dreiradzentrum Karlsruhe
https://dreirad-zentrum.de/karlsruhe/
07242/93979-10

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Carmen Kassing Texte @ Übersetzungen
Frau Carmen Kassing
Alicestraße 76
63262 Neu-Isenburg
Deutschland

fon ..: 015117211299
web ..: http://www.nh-hh-recycling.de
email : carmen.kassing@t-online.de

Anlässlich seiner jährlichen Mitgliederversammlung spendete der gemeinnützige NH/HH-Recyclingverein einen Betrag von EUR 8.500 zur Anschaffung eines elektrisch betriebenen Rollstuhlfahrrads für die Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH (HKW). Die HWK gGmbH bietet 1250 Menschen mit Behinderung vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Teilhabe an 10 Standorten in der Region Karlsruhe an.

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