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Hybride Betriebsversammlungen: Effizient, interaktiv und rechtskonform!

Wie Unternehmen 2025 Betriebsversammlungen sicher per Livestream umsetzen – und warum der Gesetzgeber jetzt Klarheit schaffen sollte!

BildIst es aktuell erlaubt Betriebsversammlungen auch per Livestream an alle Mitarbeiter zu übertragen? Seit dem Ende der Pandemie werden Betriebsversammlungen nur noch selten bis nicht mehr digital übertragen. Das muss jedoch nicht sein. Das Gesetz verbietet es nicht. Zwar gab es während der Pandemie formulierte Sonderregelungen, die die digitale Übertragung ausdrücklich erlaubten, leider jedoch zurückgenommen wurden, doch das ursprüngliche Recht rund um die Durchführung einer Betriebsversammlung bietet deutlich mehr Spielraum als vielen bekannt ist!

Und das eröffnet Chancen: Für die Attraktivität der Arbeitgeber, Flexibilität der Mitarbeitende und einen modernen Betriebsrat!

Mitarbeitende erwarten 2025 zeitgemäße, flexible Beteiligungsmöglichkeiten bei Versammlungen, während Unternehmen und Betriebsräte vor der Herausforderung stehen, technische Innovation mit rechtlicher Sicherheit zu vereinen. Was viele nicht wissen: Schon heute sind hybride Betriebsversammlungen möglich. Wir sagen, wie es geht!

Die Betriebsversammlung während der Pandemie: Bitte per Livestream

Während der Pandemie ermöglichte § 129 Abs. 1 BetrVG die Durchführung virtueller Versammlungen. Die Ausnahme diente dem Infektionsschutz und bot zugleich eine praktikable Alternative zur Präsenzversammlung. Doch diese Möglichkeit endete am 7. April 2023 – seither sind Betriebsversammlungen wieder grundsätzlich in Präsenz abzuhalten.

Nur für Mitarbeitende: Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit

Die Gesetzesbegründung des § 129 Abs. 1 BetrVG betonte den Präsenzgrundsatz mit Verweis auf die Nichtöffentlichkeit und den Ausschluss betriebsfremder Personen als zentrale Argumente gegen eine dauerhafte virtuelle Lösung.

Natürlich ist, die Vertraulichkeit bei Betriebsversammlungen sicher zu stellen. Aber in 2025 gehört das bei allen Unternehmen heute zum Standard der IT-Sicherheit: Personalisierte Zugänge und Authentifizierung der Nutzer gibt es in jedem Onlinemeeting.

Die Behörden machen es bereits vor: Digitale Personalversammlungen sind hier erlaubt!

Der Gesetzgeber hat beim Personalvertretungsrechts bereits virtuelle Formate zugelassen. So erlaubt beispielsweise § 58 Abs. 1 S. 2 BPersVG virtuelle Personalversammlungen nach vorheriger interner Abstimmung. Auch Art. 48 Abs. 3 BayPVG sieht Betriebsversammlungen ganz oder teilweise als Videokonferenz vor. Diese Entwicklungen zeigen eine klare Richtung auf: Es ist Zeit jetzt auch Betriebsversammlungen unmissverständlich als digitales Format zu erlauben!

Hybride Betriebsversammlung: Livestream oder Aufzeichnung? Was ist erlaubt?

Bei der Durchführung hybrider Versammlungen durch den Betriebsrat ist nochmals zwischen Live-Streaming und Aufzeichnung der Versammlung zu unterscheiden. Während insbesondere das Streaming eine rechtlich weniger anspruchsvolle Lösung darstellt, unterliegt die Videoaufzeichnung strengeren Vorgaben.

Vor Ort und Online: Hybride Betriebsversammlungen ab 2025 im Livestream – und dabei Kosten sparen

Das Live-Streaming einer Betriebsversammlung, also die Übertragung in Echtzeit an einen anderen Ort innerhalb des Betriebs, wird allgemein als zulässig angesehen. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn der gewählte Versammlungsort nicht genügend Kapazitäten für alle Teilnehmenden bietet. Rechtlich betrachtet ist das Streaming mit einer (im Gesetz erwähnten) Lautsprecherübertragung oder einer schriftlichen Protokollierung vergleichbar – beides seit jeher gängigen und damit auch erlaubten Methoden der Informationsweitergabe. Dennoch muss sichergestellt sein, dass das Schutzniveau einer Präsenzveranstaltung gewahrt bleibt. Dazu gehört insbesondere, dass der Stream ausschließlich innerhalb des Firmennetzwerks und nur für die Mitarbeitenden bereitgestellt wird. Er darf zudem nicht öffentlich abrufbar sein.

Die Abgrenzung zwischen digitaler Versammlung und ergänzendem Streaming liegt im Format: Die Versammlung findet physisch statt, das Streaming dient lediglich der internen Live-Übertragung ohne Speicherung. Wichtig: Teilnehmende vorab informieren und die datenschutzrechtliche Einwilligung gefilmter Personen einholen, da Streaming eine Datenverarbeitung darstellt.

Aufzeichnung: Datenschutz und Nichtöffentlichkeit bei Betriebsversammlungen

Videoaufzeichnungen können nützlich sein, etwa für abwesende Mitarbeitende. Rechtlich gelten jedoch strenge Vorgaben, insbesondere zur Wahrung der Nichtöffentlichkeit. Die Aufzeichnung einer Betriebsversammlung ist daher nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Zustimmung des Versammlungsleiters zulässig. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

Transparenz und Information

Teilnehmende müssen vorab über die Aufzeichnung informiert werden, um ihre Mitwirkung bewusst zu entscheiden. Dies verhindert Risiken durch spätere Manipulation oder unautorisierte Verbreitung.

Einwilligung und Datenschutz bei Aufzeichnungen von Betriebsversammlungen

Die Aufzeichnung einer Betriebsversammlung stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) dar und erfordert die ausdrückliche Einwilligung aller Betroffenen. Ohne die Einwilligung ist eine Speicherung unzulässig.

Jede sprechende Person muss zustimmen – zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und gemäß § 201 StGB („Verletzung des vertraulichen Wortes“). Auch Publikumsbeiträge dürfen nur mit Zustimmung erfasst werden, sonst muss die Aufnahme pausieren. Nachträgliches Löschen reicht nicht aus, da bereits die Speicherung ein Risiko darstellt.

Es empfiehlt sich vorab eine schriftliche oder elektronische Zustimmung aller Teilnehmenden einzuholen, da Wortmeldungen spontan und unbeabsichtigte Aufnahmen Dritter ggf. problematisch sein können.

Hybride Betriebsversammlungen: Effizient, inklusiv, zukunftsorientiert!

Hybride Betriebsversammlungen bieten klare Vorteile für Arbeitgeber, Mitarbeitende und Betriebsräte. Sie fördern Flexibilität, steigern die Beteiligung und signalisieren Fortschritt.

Effizienz: Weniger Aufwand, mehr Nachhaltigkeit

* Reduzierte Reisezeiten senken Produktivitätsverluste.
* Geringere Kosten für Räume, Catering und Logistik.
* Nachhaltiger durch weniger Fahrten und CO?-Emissionen.

Mehr Teilhabe: Alle können mitmachen

* Mobile Office, Außendienst und Teilzeitkräfte sind besser eingebunden.
* Auch Zuhörende können sich leichter beteiligen.

Inklusive Kommunikation: Einfacher mitreden

* Anonyme Chat-Fragen senken die Hemmschwelle.
* Kein Druck, vor einer großen Runde zu sprechen.

Dynamisch & interaktiv: Mehr Engagement

* Digitale Tools wie Umfragen und Live-Feedback erhöhen die Aufmerksamkeit.
* Betriebsräte und Arbeitgeber setzen ein klares Zeichen für Innovation.

Wie im Fernsehen! Problemlose Übertragung einer Betriebsversammlung

Unternehmen, die hybride Betriebsversammlungen etablieren, profitieren von höherer Effizienz, breiterer Beteiligung und einem modernen Image. Die Technologie ist bereit – es liegt jetzt an Betriebsräten und Arbeitgebern, diese Chance zu nutzen – und am Gesetzgeber, der die Möglichkeit hat, dies noch rechtssicherer zu gestalten.

Die meisten Unternehmen verfügen heute über leistungsfähige IT-Strukturen, sodass hybride Formate zuverlässig umgesetzt werden können. Dank professioneller Livestream-Dienstleister werden für Betriebsversammlungen digitale Bühnen geschaffen, die die Redner hervorheben und die Inhalte einfach und klar unterstreichen.

Fazit: Echte Chance – Hybride Versammlungen nutzen!

Die Autoren:

Dr. Susanna Stöckert ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach mehreren Jahren in einer der führenden deutschen Arbeitsrechtskanzleien ist sie 2024 als Partnerin bei einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Boutique in München eingestiegen. Ihr Fokus liegt auf der arbeitsrechtlichen Begleitung von komplexen Um- und Restrukturierungen und dem Betriebsverfassungsrecht sowie Digitalisierungsfragen. Frau Dr. Stöckert veröffentlicht regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften und referiert zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.

Martin Prankl ist Spezialist für Livestreams und hybride Veranstaltungen. Mit seiner Firma Stream1 realisiert er regelmäßig digitale Veranstaltungskonzepte für Unternehmen, Verbände und öffentliche Institutionen. Sein Fokus liegt auf der technischen und konzeptionellen Umsetzung interaktiver Formate, die sowohl rechtliche Anforderungen als auch moderne Kommunikationsstrategien vereinen. Durch seine langjährige Erfahrung unterstützt er Unternehmen dabei, digitale Events professionell, effizient und wirkungsvoll zu gestalten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prankl Consulting GmbH
Herr Martin Prankl
Trausnitzstraße 8
81671 München
Deutschland

fon ..: +498941414530
web ..: https://prankl-consulting.com
email : hello@prankl.org

Dr. Susanna Stöckert ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach mehreren Jahren in einer der führenden deutschen Arbeitsrechtskanzleien ist sie 2024 als Partnerin bei einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Boutique in München eingestiegen. Ihr Fokus liegt auf der arbeitsrechtlichen Begleitung von komplexen Um- und Restrukturierungen und dem Betriebsverfassungsrecht sowie Digitalisierungsfragen. Frau Dr. Stöckert veröffentlicht regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften und referiert zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.

Martin Prankl ist Spezialist für Livestreams und hybride Veranstaltungen. Mit seiner Firma Stream1 realisiert er regelmäßig digitale Veranstaltungskonzepte für Unternehmen, Verbände und öffentliche Institutionen. Sein Fokus liegt auf der technischen und konzeptionellen Umsetzung interaktiver Formate, die sowohl rechtliche Anforderungen als auch moderne Kommunikationsstrategien vereinen. Durch seine langjährige Erfahrung unterstützt er Unternehmen dabei, digitale Events professionell, effizient und wirkungsvoll zu gestalten.

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So übertragen Sie Unternehmerpflichten richtig

Fehler bei der Pflichtendelegation vermeiden – Unternehmerpflichten richtig übertragen

BildIn vielen Unternehmen ist die Übertragung von Unternehmerpflichten ein oft unterschätztes Thema, das jedoch erhebliche rechtliche und betriebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn es nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. Besonders in Bereichen wie Arbeitsschutz und Umweltschutz, in denen klare und präzise Regelungen essenziell sind, wird deutlich, dass eine lückenhafte Delegation schnell zu rechtlichen Problemen führen kann.

Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Eine Abteilungsleiterin verlässt das Unternehmen, aber die Pflichtendelegation auf die nachfolgende Führungskraft wird schlicht vergessen. Dies führt dazu, dass im Ernstfall die Verantwortung für sicherheitsrelevante Themen, wie den Arbeitsschutz, unklar bleibt oder sogar vollständig auf den Unternehmer zurückfällt. Solche Lücken können sowohl bei internen Audits als auch bei externen Prüfungen zu unangenehmen Überraschungen führen.

Rechtliche Verantwortung liegt klar beim Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt eindeutig vor, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt. Allerdings kann dieser nicht alle damit verbundenen Pflichten persönlich ausführen – allein schon aus praktischen Gründen. Dies gilt insbesondere in größeren Unternehmen mit mehreren Standorten oder Abteilungen. Daher sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber bestimmte Aufgaben an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen kann. Dazu zählen Führungskräfte ebenso wie spezielle Fachkräfte, die durch eine schriftliche Beauftragung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Unternehmerpflichten im Bereich Arbeitsschutz und Umweltschutz ermächtigt werden.

Doch Vorsicht: Die Pflichtenübertragung muss klar, schriftlich und detailliert geregelt sein. Unklarheiten oder Versäumnisse können im Schadensfall zu erheblichen Konsequenzen führen – sowohl für die betroffenen Mitarbeiter als auch für das Unternehmen selbst. Eine rechtssichere Übertragung ist daher nicht nur eine Frage des guten Managements, sondern auch der Risikominimierung.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit einbinden

Besonders empfehlenswert ist es, die Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Delegationsprozess einzubinden. Diese verfügt über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Fachkraft kann helfen, den Prozess der Pflichtenübertragung so zu gestalten, dass er sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch die spezifischen betrieblichen Anforderungen abdeckt.

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzureichende Einbindung von Fachpersonal oder die Verwendung von Musterdokumenten, die nicht auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt zwar ein Musterdokument zur Übertragung von Unternehmerpflichten zur Verfügung, jedoch reicht dieses für die betriebliche Praxis häufig nicht aus.

Musterdokumente und rechtssichere Delegation

Dr. Hartmut Frenzel, Experte im Bereich Compliance und Arbeitsschutz, hat auf seiner Website umfassende Informationen zur rechtssicheren Übertragung von Unternehmerpflichten zusammengestellt. Zusätzlich finden Unternehmen dort einen Mustertext, der speziell auf die Delegation von Pflichten im Arbeitsschutz und Umweltschutz ausgerichtet ist. Dieser Mustertext bietet eine praktikable und rechtskonforme Grundlage, um Unternehmerpflichten sicher und transparent zu delegieren.

Neben den Musterdokumenten gibt es auf der Website auch einen FAQ-Bereich, der typische Fragen rund um die Pflichtendelegation beantwortet und somit Klarheit in einem oftmals komplexen Themengebiet schafft.

Fazit: Pflichtendelegation nicht auf die leichte Schulter nehmen

Eine saubere und rechtssichere Delegation von Unternehmerpflichten ist unverzichtbar, um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachkräften und die Nutzung passgenauer Musterdokumente sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.

Weitere Informationen sowie Mustertexte finden Sie hier: https://uebertragung-von-unternehmerpflichten.de/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Hartmut Frenzel
Herr Dr. Hartmut Frenzel
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Warum Dr. Frenzel?

Erfahrung und Fachwissen:
Dr. Frenzel verfügt über jahrelange Erfahrung und tiefes Fachwissen in den genannten Bereichen.

Einzigartige Herangehensweise:
Mit der Überzeugung, dass die meisten Unternehmen viel mehr leisten können, als sie glauben, bietet Dr. Frenzel eine andere Art zu denken und zu managen an.

Fokus auf Ergebnisse:
Die Philosophie – vom erreichten Ziel her zu denken – gewährleistet, dass Ideen und Strategien effektiv umgesetzt werden.

Individuelle Beratung:
Jedes Unternehmen ist einzigartig. Dr. Frenzel bietet maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Pressekontakt:

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Sonderdruck des Aufsatzes „Übertragung von Unternehmerpflichten“

Auszug von der Website des Erich Schmidt Verlages zum Aufsatz „Übertragung von Unternehmerpflichten – Arbeitsschutz und Umweltschutz“, „Betriebliche Prävention“ Ausgabe 11/2023

Bild„Übertragung von Unternehmerpflichten

Autoren: Hartmut Frenzel und Klaus M. Alenfelder

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema „Übertragung von Unternehmerpflichten“. Nachdem zunächst Grundlegendes erklärt werden wird, folgen Formulierungsempfehlungen, die Sie in Ihrem Unternehmen frei verwenden dürfen; bei jeder Nutzung des Textes ist bitte immer die Quelle konkret anzugeben. Im Anschluss werden die einzelnen Punkte des Mustertextes erläutert. 1996, als die europäischen Arbeitsschutzrichtlinien durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in nationales Recht überführt worden waren und seitdem damit das ArbSchG das tragende Fundament des Arbeitsschutzes in Deutschland bildet, wurde die erste Fassung der Übertragung von Unternehmerpflichten durch die Autoren erstellt. Der Mustertext ist keine Einzelleistung der Autoren, sondern eine Leistung vieler Menschen, beispielsweise Behördenvertreter, Rechtsanwälte, Führungskräfte, Personalvertreter, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diesen Unterstützern sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt.“

Der Verlag hat zugestimmt, einen Sonderdruck des Aufsatzes zu erstellen.

Diesen können jetzt Unternehmer, Betriebsleiter, Führungskräfte kostenfrei bei Dr. Frenzel anfordern (solange der Vorrat reicht). Die Aktion endet am 20. Juli 2024.

Weitere Informationen zum Sonderdruck finden Sie unter https://uebertragung-von-unternehmerpflichten.de/

Unter https://uebertragung-von-unternehmerpflichten.de/mustertext/ ist der „reine“ Mustertext hinterlegt, der in Unternehmen kostenfrei genutzt werden darf.

Der Aufsatz kann auch als PDF-Datei direkt beim Erich Schmidt Verlag kostenpflichtig erworben werden: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.11.08.

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– Wissen, was wichtig wird – 4 Tage Weiterbildung pro Monat
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Übertragung von Unternehmerpflichten – Online-Webinar beleuchtet grundlegende Aspekte

Hamburg, 16.01.2024

BildEin Informationsangebot für all jene, die in der Wirtschaft tätig sind und sich mit dem Thema Unternehmerpflichten auseinandersetzen: Dr. Hartmut Frenzel, ein renommierter Experte bezüglich Arbeitsschutz-Compliance, hält ein 60-minütiges Online-Webinar zu jenen grundlegenden Aspekten der Übertragung von Unternehmerpflichten. Er wird wertvolle Einblicke in die Rahmenbedingungen liefern und aufzeigen, wie Pflichten effektiv und rechtskonform übertragen werden können.

Webinar mit Dr. Hartmut Frenzel

Dr. Hartmut Frenzel, der Referent dieses Webinars, ist ein renommierter Fachmann in seinem Gebiet. Mit jahrelanger Erfahrung und einem tiefen Fachwissen im Bereich Arbeitsschutz und betrieblichem Umweltschutz ist er einer der führenden EHS-Experten. Sein tiefes Verständnis für den Aufbau von Managementsystemen ist von unschätzbarem Wert für Unternehmer und Geschäftsführer, die die Anforderungen an ihre eigenen Organisationen verstehen und erfüllen möchten. Das Webinar findet am 30.01.2024 statt und wird online auf der Plattform edudip – https://t1p.de/3pjcm – gehalten. Es handelt sich dabei um eine digital zugängliche Veranstaltung, die es ermöglicht, ortsunabhängig teilzunehmen.

Übertragung von Unternehmerpflichten – ein aktuelles und relevantes Thema

Die Übertragung von Unternehmerpflichten gehört zu den wichtigsten Herausforderungen, die sich den in einer Organisation Verantwortlichen stellen. Dies gilt besonders, wenn der Umfang und die Komplexität der Agenden steigen. Hier ist es wichtig, sicherzustellen, dass alle Aspekte korrekt gehandhabt und die Aufgaben in vertrauenswürdige Hände gelegt werden.

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Mit einer jahrzehntelangen Expertise im Bereich Arbeitsschutz und betrieblichem Umweltschutz steht Dr. Hartmut Frenzel für ein fundiertes Fachwissen und eine nachhaltige Kompetenz im Umgang mit unternehmerischen Pflichten und Compliance-Maßnahmen. Seine Arbeitsphilosophie – vom erreichten Ziel her zu denken – ermöglicht eine effektive Umsetzung von Ideen und Strategien und die Sicherstellung einer durchgängigen Compliance in allen betrieblichen Belangen.

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