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TS Treppenlifte® Bonn : Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Wohnung barrierefrei umzugestalten?

Sie benötigen ein barrierefreies Zuhause? Möchten aber liebend gern in Ihren eigenen 4 Wänden bleiben? Es gibt Wege und Mittel um auch Ihr Zuhause barrierefrei zu gestalten! Mehr dazu im Folgenden :

BildDie wenigsten Menschen besitzen ein barrierefreies Zuhause. Falls es dann aber nötig ist, hat kaum jemand die Möglichkeit in ein neues Heim zu investieren und komplett von vorn zu beginnen. Viele Menschen möchten das vielleicht auch gar nicht, weil sie sehr glücklich sind an dem Ort, wo sie leben. Glücklicherweise gibt es aber noch weitere Optionen, die eigene Wohnung oder das eigene Haus nach verschiedenen Möglichkeiten umzugestalten, anstatt neu zu bauen. Wie diese Mittel aussehen können, werden Sie in diesem Artikel erfahren.

Welche Umbaumöglichkeiten bieten sich an?

Es steht Ihnen zur Wahl, ob Sie nur Teilbereiche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses barrierefrei umbauen wollen oder ob Sie gleich alles umgestalten. Es empfiehlt sich bei Bewegungseinschränkungen jedoch ein kompletter Umbau, um das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten.

Wo fängt man an? Und was ist eigentlich alles möglich?

Die offensichtlichste Sache sind wohl Treppen und Stufen. Diese sind leicht zu überwinden mit einer Rampe oder einem Treppenlift. Beides lässt sich problemlos mit der Firma TS Treppenlifte in nahezu jedem Heim einbauen. Es bietet sich außerdem an, vorhandene Türen durch breitere zu ersetzen und Schwellen zu beseitigen. Im Eingangsbereich könnten Sie Klingel und Briefkasten auf eine niedrigere Höhe anbringen. Für Fenster gibt es spezielle Fenstergriffverlängerungen oder auch automatische Fensterantriebe mit Fernbedienung oder Schalter.

Auch im Koch- und Nassbereich gibt es innovative Möglichkeiten!

Ein etwas größeres Projekt könnten dann aber Küche und Bad werden. Für Küchen gibt es spezielle, niedrige Arbeitsflächen als auch Herdplatten, die in der Höhe verstellbar sind. Somit ist auch barrierefreies kochen ohne Probleme möglich. Im Badezimmer kann die Schwelle der Dusche beseitigt werden und ein ebenerdiger Eingang ermöglicht werden. Das Waschbecken und die Toilette können niedriger angebracht werden und es ist außerdem hilfreich Haltegriffe im Bad an geeigneten Stellen anzubringen als auch einen rutschfesten Boden in Erwägung zu ziehen. Eine weitere Möglichkeit wären zum Beispiel auch Wasserhähne mit einem Bewegungssensor. Wie Sie vielleicht merken, gibt es gute Lösungen und die Möglichkeiten sind fast endlos.

Ist die Umgestaltung auch in einer Mietwohnung möglich?

Falls Sie in einer gemieteten Wohnung leben, brauchen Sie zum Umbau die Genehmigung des Vermieters, außer es handelt sich nur um Hilfsmittel, die jederzeit problemlos entfernt werden können, wie z.B. Haltegriffe. Handelt es sich allerdings um den Wunsch nach breiteren Türen oder einem Treppenlift, so wird das Einverständnis benötigt. Das Mietrecht legt allerdings fest, dass der Vermieter nur die gewünschten Maßnahmen verweigern kann, wenn die eigenen Interessen oder die der anderen Mieter im Haus dadurch gefährdet werden sollten. Dies beinhaltet zum Beispiel auch den Wert des Hauses, denn wenn dieser aufgrund des Umbaus sinken sollte, könnte Ihr Wunsch verwehrt werden. Wenn Ihr Vermieter allerdings zustimmt, hat er das Recht Bedingungen hinsichtlich des Materials und der Gestaltung zu stellen. Es ist ihm auch möglich eine Kaution zu verlangen, um einen Rückbau später möglich zu machen. Da die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen steigt, ist es allerdings gar nicht so ungewöhnlich, dass Ihr Vermieter daran interessiert sein könnte. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Vermieter, denn in den meisten Fällen lässt sich eine Lösung finden. Die Kosten übernimmt in der Regel der Mieter. Mit ein bisschen Glück beteiligen sich andere Mieter oder auch der Vermieter.

Gibt es Unterstützung bei der Planung?

Es wäre vielleicht ganz nützlich für Sie, sich durch einen Wohnberater unterstützen zu lassen. Dieser analysiert Ihr Zuhause vor Ort und hilft Ihnen somit bei der Planung und Durchführung des Projekts. Er verschafft Ihnen einen Überblick, über die Ihnen gegebenen Möglichkeiten, für den Umbau und informiert Sie über die aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten diesbezüglich.

Wo findet man Finanzielle Unterstützung?

Eventuell sind Sie etwas überwältigt, wenn Sie an den Berg von Kosten denken der auf Sie zukommen wird und wollen Ihre Pläne über Bord werfen. Aber der Umbau muss nicht unmöglich sein. Es gibt verschiedene Finanzierungshilfen, auf die ich näher eingehen möchte. Wenn Sie über einen anerkannten Pflegegrad verfügen, ist es möglich von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000EUR pro Person zu bekommen. Dieser kann für den Umbau des Bades oder auch für den Treppenlift genutzt werden. Dazu wenden Sie sich am besten an Ihren Ansprechpartner bei der Pflegekasse oder Ihrer Krankenkasse. In einigen Kreisen und Gemeinden gibt es auch kommunale Finanzierungsprogramme, durch die Sie verschiedene Unterstützungen erhalten können. Diese könnten in Form von zinsgünstigen Darlehen auftauchen und bis zur vollständigen Kostenübernahme ausreichen. Eine weitere Möglichkeit ist es, eine KfW-Förderung zu beantragen. Dies ist die nationale öffentlich-rechtliche Förderbank, welche verschiedene Optionen anbietet, wie z.B. zinsgünstige Kredite oder sogar Zuschüsse. Fällt Ihre Entscheidung für einen Treppenlift, so bekommen Sie umfassende kostenlose Beratung und Unterstützung der Firma TS Treppenlifte zur Beantragung.

Unser Fazit.

Ein barrierefreier Umbau ist also nahezu überall und immer möglich. Finanziell können Sie auf viele Unterstützungsprogramme zurückgreifen und Ihren Traum von einem angenehmen barrierefreien Zuhause verwirklichen. Sprechen Sie mit uns, Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse! Wir von TS Treppenlifte unterstützen Sie jederzeit, auch in diesen schwierigen Zeiten während der Pandemie, wir lassen Sie nicht alleine!

Für weitere Informationen und unsere Kontaktdaten klicken Sie hier:
https://ts-treppenlifte.de/bonn/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

TS Treppenlifte® Bonn
Herr Matthias Korn
Bornheimer Str. 127
53229 Bonn
Deutschland

fon ..: 0800 723 6054
web ..: https://ts-treppenlifte.de/bonn/
email : bonn@ts-treppenlifte.de

Pressekontakt:

TS Treppenlifte® Bonn
Herr Matthias Korn
Bornheimer Str. 127
53229 Bonn

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Für Lkw-Anhänger und Auflieger: Jetzt bis zu 5.000 Euro Zuschuss pro intelligente Trailer-Komponente erhalten

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit schweren Nutzfahrzeugen und Trailern ab 7,5 Tonnen zul. GG verpassen wertvolle Chancen auf attraktive Fördergelder. Und die Antrags-Frist läuft in Kürze ab …

BildWorum geht es bei der intelligenten Trailer-Förderung?

Aktuell vergibt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hohe Zuschüsse an Betriebe, welche schwere Lkw-Anhänger & Sattel-Auflieger gewerblich nutzen. Ziel der staatlichen Förderung ist es, auch bei den gezogenen Einheiten (= Lkw-Anhänger und Auflieger der Fahrzeugklassen N2 oder N3) Effizienzreserven beim Transport besser auszuschöpfen.

Deshalb wird die Anschaffung von sogenannten „Intelligenten Trailer-Technologien“ (ITT) durch Zuschüsse gefördert. Damit sollen der Energieverbrauch verringert und das CO2- und Schadstoffniveau reduziert werden.

Besonders profitabel für KMU: Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Wie bei allen BAG-Förderprogrammen gilt auch bei den Trailer-Zuschüssen: Finanziell hoch attraktiv, aber kompliziert in der Umsetzung.

Wie sehen die Details des Förderprogramms aus?

Folgende Bedingungen gelten:

– Gewerbliche Nutzung der Lkw-Anhänger & Sattelauflieger
– Bezuschusst werden 60% der Netto-Anschaffungskosten pro intelligente Technologie & Trailer
– Maximaler Zuschuss pro (!) intelligente Trailer-Komponente = 5.000 Euro
– Die geförderten intelligenten Trailer-Technologien werden vom BAG in einer Liste definiert und stetig erweitert.
– Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es für den Neu-Kauf und die Nachrüstung von Lkw-Anhängern, Aufliegern & Aufbauten
– Antrags-Frist: Bis zum 15. Juni 2021
– Die Lkw-Anhänger & Sattelauflieger müssen bis 31.12.21 in Deutschland zugelassen sein.

Besonders wertvoll:

Es gibt pro Auflieger bzw. Anhänger KEINE Begrenzung der Anzahl der geförderten Technologien. Den maximalen 5.000-Euro-Zuschuss kann man für viele einzelne Trailer-Komponenten pro Auflieger /bzw. Anhänger erhalten.

Dies zeigt auch die Förder-Praxis der KMU-Berater von lkw-foerderung.de Es werden sehr hohe Förderquoten – gemessen am Netto-Anschaffungswert – für Sattelauflieger, Lkw-Anhänger & Aufbauten erreicht.

Die gewährten Zuschüsse bewegen sich häufig im 5-stelligen Euro-Bereich. Pro Trailer!

Wie immer im Förderrecht gilt:

Zuerst muss der Förder-Antrag vollständig – mit allen notwendigen Unterlagen – bei der Förderstelle eingereicht werden. Erst danach dürfen die verbindliche Bestellung bzw. der Kauf erfolgen.

Gerne können Sie sich zur Förderung der „Intelligenten Trailer-Technologien“ hier vertiefend informieren.

Für welche intelligenten Trailer-Komponenten gibt es die Zuschüsse?

Die Zuschüsse gibt es für effiziente Technologien, welche die CO2-Bilanz von Aufliegern und Lkw-Anhängern verbessern.

Das BAG hat vier Schwerpunkte in einer Förder-Liste gesetzt:

1. Aerodynamische Maßnahmen, die Sattelzüge bzw. Auflieger „windschnittiger“ machen und dadurch den Kraftstoffverbrauch reduzieren, wie z.B.
– aerodynamisch optimierte Aufbauausführung (durch Absenkung des Dachs am Heck)
– Sideskirts (aerodynamische Seitenverkleidung)
– Stirnwandverkleidung
– Trailer-Dachabdeckung
– Unterbodenverkleidung u.a.

2. Maßnahmen, welche den Rollwiderstand optimieren und dadurch die Diesel-Kosten verringern, wie z.B.
– Automatische Reifendrucknachfüllung / Reifendruckregelanlage
– Liftachse bzw. doppelter Achslift
– Nachlauflenkachse
– Reifen der Energieeffizienzklassen A, B oder C
– Reifendruckkontrolle (autark) u.a.

3. Maßnahmen, welche die Ladekapazität erhöhen und durch die reduzierte Fahrten-Anzahl die Betriebskosten senken, wie z.B.
– Verlängerte Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1)
– Verschiedene Leichtbaukomponenten (Alu-Felgen, Alu-Bordwände, Alu-Stirnwände u.v.a.m.)
– Leichtbautrailer in ihrer Gesamtheit
– Trailerbezogene Telematik-Komponenten
– Einzelfahrzeug Dolly (Lang-LKW Typ 3) u.a.

4. Maßnahmen, die Alternativen zum Diesel-Kraftstoff bieten und dadurch zu einer verbesserten CO2-Effizienz führen, wie z.B.
– Kühl-Auflieger mit einer Isolationswirkung von mindestens 0,36-K (K-Wert = Wärmedurchgangskoeffizient)
– Kühlgeräte mit E-Motor oder Hybridmotor (Elektrobetrieb in Innenstädten oder auf Rastplätzen)
– Rekuperationssysteme, soweit der Energieverbrauch des Dieselmotors dadurch reduziert wird u.a.
– u.a.

Hier geht´s zur vollständigen Liste der geförderten intelligenten Trailer-Komponenten und Technologien.

Welche Transport-Branchen profitieren von den Fördergeldern am meisten?

Grundsätzlich profitieren alle Unternehmen, welche Neu-Käufe von Sattelaufliegern, Lkw-Anhängern und Aufbauten mit intelligenten Komponenten für ihren Fuhrpark planen.
Ebenso werden Nachrüstungen von intelligenten Technologien für Bestands-Trailer gefördert.

So sind geförderte Trailer-Reifen, Reifendruckkontroll-Systeme oder intelligente Telematik-Komponenten für viele Branchen wie z.B. Transport-Unternehmen, Handels- und Industrie-Betriebe oder Lohnunternehmen sehr interessant.

Andere Technologien wie z.B. die diversen Leichtbau-Komponenten oder Leichtbau-Trailer zielen vor allem auf gewichtssensible Transporte ab: Dies gilt für Baustoffe, Holz- und Stahltransporte, Getränke- oder Papiertransporte. Ebenso profitieren Transport-Anwendungen für schwere Baumaschinen, Schüttgüter sowie Flüssigtransporte. Diese versprechen mehr Nutzlast bei weniger Treibstoffkosten und einem geringeren CO2-Ausstoß.

Die aerodynamischen Maßnahmen sind primär auf im Fernverkehr tätige Speditionen & Logistik-Unternehmen ausgerichtet. Je länger die Strecken und je höher die Geschwindigkeit, desto besser kann durch ein windschnittiges Trailer-Design der Luftwiderstand gesenkt werden. Dadurch können die Verbrauchskosten gedrosselt und viel Geld gespart werden.

Was sind für KMU die Fallstricke und Gefahren bei der Trailer-Förderung?

Wie immer gilt: Es gibt einen (oder auch mehrere) Haken!

So finanziell attraktiv die ganze Sache ist: Die rechtlichen Förder-Regeln sind komplex. Und die Zuschuss-Bedingungen sind „amts-typisch“ formuliert, was regelmäßig bei vielen KMU zu Verständnis-Problemen führt.

Missverständnisse bei der Antragstellung und der Auslegung der Förderkriterien können für betroffene Betriebe sehr teuer werden. Viele Tausend Euro werden vor allen von Unternehmen mit wenig Fördermittel-Know-how sprichwörtlich „versenkt“.

Im schlimmsten Fall geht der gesamte Förderanspruch für die Trailer-Zuschüsse verloren. Auch die Regeln, Fristen & Grenzen des Subventionsrechts müssen penibel beachtet werden, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Wer kann interessierten Unternehmen helfen?

Mit dem Förderservice von lkw-foerderung.de für Lkw-Anhänger und Auflieger sparen sich kleine & mittlere Betriebe viel wertvolle Zeit, Geld und unnötigen Frust. Unseren Kunden machen wir es so EINFACH wie möglich, die Trailer-Zuschüsse zu bekommen.

Ihr zusätzlicher Vorteil: Unser Förder-Service ist für Sie OHNE Kostenrisiko.

Sie bezahlen uns nur bei Erfolg.

Das heißt, wir stellen erst Rechnung, NACHDEM Ihre Trailer-Zuschüsse bewilligt sind und Sie den amtlichen Bescheid vom BAG erhalten haben. Dadurch wissen Sie vorab und verbindlich, wie hoch die vom Bundesamt zugesicherten Fördergelder (= Trailer-Zuschüsse) für Sie sind.

Unsere 100%-Garantie für Sie:

Sollten wir einmal keine Zuwendungen für Sie erwirken – zum Beispiel, weil der „Fördertopf“ bereits leer ist – bleibt unsere Dienstleistung für Sie kostenfrei.

Wie geht´s jetzt weiter?

Handeln Sie jetzt, da der „Förder-Topf“ für die nicht rückzahlbaren Trailer-Zuschüsse begrenzt und stark nachgefragt wird.

Für kleine und mittlere Betriebe ist unser Fördermittel-Service die preiswerte und sichere Abkürzung zu den gewünschten Fördergeldern.

Wir helfen Ihnen gerne:

Für interessierte Unternehmer und KMU ist eine Service-Hotline eingerichtet. Rufen Sie uns gerne an unter Telefon: 089 62 42 30 17.

Oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: trailer-foerderung@lkw-foerderung.de

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

TWC Consulting GmbH
Herr Daniel S. Batt
Maisborsteler Straße 8 D
24189 Todenbüttel
Deutschland

fon ..: 089-62423017
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email : beratung@lkw-foerderung.de

Die Unternehmerberater der TWC Consulting GmbH stehen Unternehmern bei wirtschaftlichen Fragen beratend zur Seite. Wir helfen kleinen & mittleren Betrieben (KMU) mit unserem risikolosen Förderservice für schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Unseren Kunden machen wir es so einfach wie möglich, die hohen staatlichen Zuschüsse für Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhänger & Auflieger zu erhalten.

Pressekontakt:

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