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Neues Informationsangebot „PNOG-down.de“ macht das Pflegeneuordnungsgesetz verständlich

BdSAD e.V. unterstützt dieses Aufklärungsangebot

BildBerlin, 9. Juli 2026 – Mit PNOG-down.de ist ein faktenbasiertes und leicht verständliches Informationsangebot zum geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) online gegangen. Es informiert über die vorgesehenen Änderungen und deren mögliche Auswirkungen. Die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten in Deutschland (BdSAD) e.V. begrüßt dieses Angebot ausdrücklich.

Die Webseite erläutert die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs in verständlicher Form und zeigt auf, welche Folgen die geplanten Änderungen für pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und die ambulante Versorgung haben können. Gleichzeitig erhalten Interessierte die Möglichkeit, ihre Anliegen direkt an politische Entscheidungsträger heranzutragen. Hierfür steht ein Formulierungsvorschlag zur Verfügung, der individuell angepasst und um persönliche Erfahrungen oder Anliegen ergänzt werden kann.

„Pflegepolitik betrifft Millionen Menschen. Umso wichtiger ist es, dass geplante Reformen verständlich erklärt werden und Betroffene ihre Stimme in den politischen Prozess einbringen können“, erklärt Carolin Favretto, Vorsitzende des Vorstands der BdSAD. „PNOG-down.de trägt zu mehr Transparenz bei, fördert den sachlichen Austausch und stärkt die Beteiligung derjenigen, die von den geplanten Entscheidungen unmittelbar betroffen sind.“

Die BdSAD sieht in dem Informationsangebot einen wichtigen Beitrag zu einer fundierten und sachlichen Debatte über die Zukunft der Pflege in Deutschland. Die Bundesvereinigung ruft qualifizierte Senioren-Assistentinnen und Senioren-Assistenten, Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter, pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen, Pflegekräfte sowie alle Interessierten dazu auf, sich über die geplanten Änderungen zu informieren und sich aktiv am politischen Diskurs zu beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://pnog-down.de/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland
Frau Carolin Favretto
Pappelallee 78/79
10437 Berlin
Deutschland

fon ..: 01728217884
web ..: http://bdsad.de
email : presse@bdsad.de

Die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V. mit Sitz in Berlin ist die Interessenvertretung qualifizierter Dienstleister, die begleitende Alltagsunterstützung für Senioren und Menschen mit Hilfebedarf anbieten. Der Verein setzt sich für die Anerkennung des Berufsbildes in der Gesellschaft ein und ist ein Beratungs- und Kompetenznetzwerk mit hohen Qualitätsansprüchen. Auf der Homepage bietet die BdSAD eine Suchfunktion mit der Liste aller Mitglieder als übersichtlichen und schnellen Service an.

Pressekontakt:

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Frau Anja Mikulla
Fasanenstraße 58
10719 Berlin

fon ..: 01728217884
email : presse@bdsad.de

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Stellungnahme der BdSAD zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 03.06.2026

Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e. V. (BdSAD)
Datum: 08.06.2026
Ansprechpartnerin: Carolin Favretto, Vorständin der BdSAD e.V.

BildHinweis zur Lesbarkeit

Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Stellungnahme überwiegend die männliche Form verwendet. Sie umfasst stets alle Geschlechter gleichermaßen. Dies gilt insbesondere für die Bezeichnungen _Senioren-Assistent_ und _Alltagsbegleiter_, die selbstverständlich alle qualifizierten Senioren-Assistent:innen und Alltagsbegleiter:innen einschließen.

Zusammenfassung

Die BdSAD begrüßt das Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit, Leistungen der Pflegeversicherung zu vereinfachen und Zugänge zu verbessern. Der vorliegende Referentenentwurf erreicht dieses Ziel jedoch nur formal. In der Sache führt er zu Leistungsverschlechterungen, eingeschränkter Wahlfreiheit, einer deutlich erhöhten, emotionalen und finanziellen Mehrbelastung pflegender Angehöriger, sowie einer massiven Existenzgefährdung qualifizierter Alltagsunterstützung, insbesondere durch Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter.

Besonders kritisch bewertet die BdSAD:

* die existenzielle Bedrohung für – insbesondere – soloselbständige Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter, weil ein verlässliches Refinanzierungsinstrument für qualifizierte, präventive Alltagsbegleitung fehlt,
* den Wegfall des gemeinsamen Jahresbetrags (§ 42a SGB XI) und damit der planbaren und insbesondere stundenweisen Verhinderungspflege,
* die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und den Wegfall der Rentenbeiträge im Rahmen der Flexi-Rente,
* die Deckelung und Zweckverengung der neuen Budgets.

Änderungsvorschläge der BdSAD

Um die ambulante Versorgung zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit älterer Menschen zu gewährleisten, fordert die BdSAD folgende zentrale Anpassungen des PNOG:

* Erhalt der Verhinderungspflege bzw. des Gemeinsamen Jahresbetrages als planbare Entlastungsleistung oder Schaffung eines gleichwertigen, bundesweit zugänglichen Instruments, das auch in Bundesländern ohne Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI nutzbar ist.
* Sicherstellung des Zugangs zum Sachleistungsbudget für qualifizierte Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter, sofern eine Anerkennung für das Sozialraumbudget vorliegt – ohne Verpflichtung zur Gründung eines Betreuungsdienstes nach § 71 Abs. 1a SGB XI.
* Übergangsregelungen von mindestens 24 Monaten, um bestehende Versorgungsstrukturen nicht abrupt zu gefährden.
* Erhalt der bisherigen sozialen Absicherung pflegender Angehöriger, insbesondere der Rentenbeiträge.
* Sicherung der Wahlfreiheit für Pflegebedürftige und Angehörige durch flexible, bedarfsgerechte Budgets ohne monatlichen Verfall.
* Stabilisierung der Angebotslandschaft, damit qualifizierte soloselbständige Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter ihre Tätigkeit wirtschaftlich fortführen können.
* Anerkennung der qualifizierten Senioren-Assistenz und Alltagsbegleitung als festen Bestandteil der ambulanten Versorgungslandschaft.

Zur Begründung

1. Gesamtbewertung

Der Entwurf verfolgt das richtige Ziel, die Pflegeversicherung zu entlasten und Leistungen verständlicher zu machen. Die gewählte Umsetzung führt jedoch zu einer Neuordnung ohne substanzielle Verbesserung. Die Reform verschiebt Mittel von planbarer Entlastung hin zu akuter Krisenbewältigung und schwächt damit massiv die häusliche Unterstützung pflegender Angehöriger, die häufig von qualifizierten Senioren-Assistenten und Alltagsbegleitern getragen wird.

Die Mitglieder der BdSAD haben erheblich in ihre Qualifizierung investiert und zeichnen sich durch hohe Qualitätsstandards aus. Ihre qualifizierte Senioren-Assistenz und Alltagsbegleitung ist ein bundesweit wachsendes, professionell qualifiziertes Tätigkeitsfeld, das Versorgungslücken schließt, die weder durch Pflegefachberufe noch durch rein ehrenamtliche Angebote abgedeckt werden.

Trotz dieser Qualifikation wird ihnen im PNOG faktisch der Zugang zu zentralen Budgets – insbesondere Sachleistungen und dem Überbrückungsbudget – verwehrt. Dies führt zu einer strukturellen Ungleichbehandlung und gefährdet die Versorgungssicherheit älterer Menschen.

2. Bewertung der zentralen Regelungsbereiche

2.1 Entlastungsbudget (Ersatz für Pflegegeld)

Der Wegfall des Pflegegelds als eigenständige Leistung reduziert die Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen. Die Integration der Verbrauchspflegehilfsmittel und die Absenkung in den ersten drei Monaten bei PG 2/3 verschlechtern die materielle Lage vieler Familien zusätzlich.

Die in der Gesetzesbegründung genannte Möglichkeit, stundenweise Verhinderungspflege aus dem Entlastungsbudget zu finanzieren, ist aus Sicht des BdSAD realitätsfern: Die vorgesehenen Beträge reichen nicht aus, um die bisherige stundenweise Verhinderungspflege zu ersetzen oder vergleichbare Entlastungsangebote zu ermöglichen.

Damit entsteht eine strukturelle Unterfinanzierung, die sowohl Familien als auch Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter, insbesondere Soloselbständige, unmittelbar trifft.

2.2 Sachleistungsbudget (Ersatz für Pflegesachleistung)

Die Budgetlogik kann Bürokratie reduzieren, führt aber zu einer stärkeren Deckelung der Leistungen. Die Bedarfe vieler Pflegebedürftiger werden damit nicht abgebildet.

Bislang konnten anerkannte Leistungsanbieter nach § 45a/b SGB XI bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Angebote zur Alltagsentlastung umwandeln – ein zentrales Instrument für flexible, alltagsnahe Unterstützung.

Mit dem PNOG entfällt diese Möglichkeit vollständig – es sei denn, Leistungsanbieter schließen einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 als ambulante Betreuungseinrichtung im Sinne des § 71 Nr. 1a SGB XI. Für sehr viele qualifizierte Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter ist dies realitätsfern:

* sie arbeiten überwiegend soloselbständig,
* erfüllen die strukturellen Voraussetzungen für einen Betreuungsdienst nicht,
* oder wollen diese bewusst nicht erfüllen, da damit faktisch ein „Pflegedienst light“ entstünde.

Damit verlieren qualifizierte Senioren-Assistenzen und Alltagsbegleitungen künftig den Zugang zu den Sachleistungen, obwohl sie nachweislich Versorgungslücken schließen.

2.3 Sozialraumbudget (Ersatz für Entlastungsbetrag)

Das Sozialraumbudget soll sozialraumorientierte Unterstützung stärken. Die Ausgestaltung enthält jedoch strukturelle Schwächen:

* Der monatliche Verfall der Mittel reduziert die Flexibilität erheblich.
* In Bundesländern ohne Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI entfällt mit dem Wegfall der Verhinderungspflege eine der wenigen verlässlichen Refinanzierungsquellen (§ 42a SGB XI).
* Der eingeschränkte oder fehlende Zugang zum Sachleistungsbudget verschärft die Situation.

Die BdSAD befürchtet ein Schrumpfen des Anbietermarktes. Viele qualifizierte soloselbständige Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter werden ihre Tätigkeit nicht fortführen können. Die Folgen:

* weniger verfügbare Angebote im Sozialraum,
* längere Wartezeiten,
* geringere Planbarkeit,
* höhere Belastung pflegender Angehöriger,
* deutlich erhöhte Gefahr gesundheitlicher Überlastung,
* frühere oder vermeidbare stationäre Pflegeaufnahmen.

Dies widerspricht dem im PNOG formulierten Präventionsansatz.

2.4 Überbrückungsbudget (Ersatz für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege)

Die Zusammenführung beider Leistungen in ein einziges Budget mit Fokus auf akute Notlagen führt zu einem faktischen Wegfall der planbaren Verhinderungspflege.

Die Verhinderungspflege war ein zentrales Instrument:

* zur planbaren Entlastung pflegender Angehöriger,
* zur Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements,
* zur Refinanzierung qualifizierter Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter.

Mit dem Überbrückungsbudget wird diese Funktion vollständig entkernt. Es ignoriert die Lebensrealität der Mehrheit der Pflegebedürftigen, die auch dann in ihrer eigenen Häuslichkeit verbleiben möchten, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt.

2.5 Pflegebegleitung (Ersatz für Beratung)

Die Pflegebegleitung ist ein sinnvoller Ansatz, verliert jedoch an Wirkung, wenn sie – wie im Entwurf vorgesehen – aus bestehenden Budgets gegenfinanziert wird.

Konkret bedeutet dies:

* Wegfall des Entlastungsbetrags für PG 1,
* Kürzung des Entlastungsbudgets in PG 2/3 in den ersten drei Monaten,
* Wegfall der Verhinderungspflege.

Damit wird Pflegebegleitung nicht zusätzlich, sondern auf Kosten bestehender Entlastungsleistungen finanziert. Dies widerspricht dem präventiven Anspruch des PNOG.

3. Auswirkungen auf pflegende Angehörige

Die Absenkung der Rentenbeiträge und der Wegfall der Rentenbeiträge im Rahmen der Flexirente verschlechtern die soziale Absicherung pflegender Angehöriger, insbesondere für Frauen, erheblich.

4. Existenzielle Bedrohung qualifizierter Senioren-Assistenz und Alltagsbegleitung

Die qualifizierte Senioren-Assistenz und Alltagsbegleitung ist ein professionell qualifiziertes, bundesweit stark wachsendes Tätigkeitsfeld. Die Mitglieder der BdSAD haben erheblich in ihre Qualifizierung investiert.

Mit dem PNOG entfallen zwei zentrale Refinanzierungsinstrumente – die Verhinderungspflege und die Möglichkeit der bisherigen Umwandlung unverbrauchter Sachleistungen – ohne dass ein gleichwertiger Ersatz geschaffen wird.

Allen Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter, ob Soloselbstständige oder Einzelunternehmen mit Mitarbeitenden, mit und ohne landesrechtlicher Anerkennung wird somit eine verlässliche, existenzsichernde Einkommensgrundlage für ihre zu erbringende, wertvolle und systemrelevante Dienstleistung entzogen.

Besonders vom Wegfall der Verhinderungspflege sind Soloselbstständige betroffen, die in Bundesländern tätig sind, in denen schon heute eine Anerkennung von Einzelanbietern gemäß § 45 a SGB XI nicht möglich ist.

Die Folge ist eine strukturelle Fehlsteuerung, die:

* qualifizierte soloselbständige Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter aus dem Markt drängt,
* Versorgungslücken vergrößert,
* pflegende Angehörige stärker belastet,
* und die Versorgungssicherheit älterer Menschen gefährdet.

Schlussbemerkung

Die BdSAD steht für Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Abgeordneten und weiteren Akteuren jederzeit zur Verfügung. Unser Ziel ist eine Reform, die die häusliche Pflege stärkt, die Versorgungssicherheit älterer Menschen verbessert und die qualifizierte Senioren-Assistenz und Alltagsbegleitung als unverzichtbaren Bestandteil der ambulanten Versorgung anerkennt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland
Frau Carolin Favretto
Pappelallee 78/79
10437 Berlin
Deutschland

fon ..: +49 (0) 30 609 849 0472
web ..: http://bdsad.de
email : favretto@bdsad.de

Die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V. mit Sitz in Berlin ist die Interessenvertretung qualifizierter Dienstleister, die begleitende Alltagsunterstützung für Senioren und Menschen mit Hilfebedarf anbieten. Der Verein setzt sich für die Anerkennung des Berufsbildes in der Gesellschaft ein und ist ein Beratungs- und Kompetenznetzwerk mit hohen Qualitätsansprüchen. Auf der Homepage bietet die BdSAD eine Suchfunktion mit der Liste aller Mitglieder als übersichtlichen und schnellen Service an.

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Pflegende Angehörige dürfen nicht die Verlierer der Pflegereform werden

Wer Pflege zuhause politisch will, muss diejenigen stärken, die sie Tag für Tag leisten.

BildBerlin, 15. Mai 2026 – Anlässlich des Internationalen Tags der Familie warnt die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V. eindringlich vor einer weiteren Überlastung pflegender Angehöriger und deren Familien. Vor dem Hintergrund der derzeit diskutierten Pflegereform sorgen Berichte über mögliche Kürzungen bei den Rentenpunkten für pflegende Angehörige für große Verunsicherung.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sind dort aktuell rund 1,7 Millionen Pflegende – davon rund 85 Prozent Frauen – versichert. Die von der Pflegekasse gezahlten Beiträge sind auf die sogenannte Mindestversicherungszeit anrechenbar.

„Wer Angehörige pflegt, leistet täglich einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag. Diese Menschen dürfen nicht durch Leistungskürzungen bestraft werden“, erklärt Carolin Favretto, Vorsitzende des Vorstands der BdSAD.

Auch die bundesweite Interessensvertretung wir pflegen e.V hebt in einer jüngsten Stellungnahme hervor, dass pflegende Angehörige keine bloßen „Kostenverursacher“ seien, sondern als unverzichtbarer Rettungsanker ein bereits heute stark belastetes Pflegesystem stützten. Ohne ihr Engagement würde die pflegerische Versorgung in Deutschland in vielen Bereichen nicht mehr aufrechterhalten werden können. Vermisst wird in den jüngsten Reformplänen ebenfalls ein Fokus auf Gesundheitsprävention und Schutz vor Überlastung pflegender An- und Zugehöriger.

Statt Leistungsabbau ist ein Ausbau von nachhaltigen und niedrigschwellig zugänglichen Entlastungsstrukturen im Alltag vonnöten

„Qualifizierte Senioren-Assistenz und Alltagsbegleitung kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten“, so Carolin Favretto, „denn sie unterstützt ältere Menschen stundenweise im Alltag, begleitet sozial, entlastet Angehörige organisatorisch und hilft dabei, ein selbstbestimmtes Leben zuhause möglichst lange zu erhalten. Diese niedrigschwellige Unterstützung verhindert Überforderung, wirkt präventiv und spart vor allem Kosten.“

Positiv bewertet die BdSAD aktuelle Entwicklungen in Hessen. Dort soll die Pflegeunter-stützungsverordnung dahingehend weiterentwickelt werden, mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag zu ermöglichen. Ziel ist ausdrücklich die bessere Entlastung pflegender Angehöriger und die langfristige Stärkung häuslicher Versorgung.

Die BdSAD fordert:

* eine deutliche Stärkung niedrigschwelliger Unterstützungsangebote,
* eine bessere finanzielle Anerkennung häuslicher Pflege,
* den flächendeckenden Ausbau und die Anerkennung qualifizierter Senioren-Assistenz und Alltagsbegleitung als eigenständige Säule in der ambulanten Pflege sowie
* eine Pflegereform, die Entlastung schafft statt zusätzlicher Unsicherheit.

„Familien brauchen keine neuen Belastungen, sondern verlässliche Unterstützung“, betont Carolin Favretto. „Wer Pflege zuhause politisch will, muss diejenigen stärken, die sie Tag für Tag leisten.“

In dieser Presseinformation wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Prävention ist die Infrastruktur des guten Alterns

Zum Tag der älteren Generation fordert die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten in Deutschland e.V. (BdSAD) einen klaren Kurswechsel in der Politik des guten Alterns

BildBerlin, 1. April 2026 – Zum Tag der älteren Generation fordert die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten in Deutschland e.V. (BdSAD) einen klaren Kurswechsel in der Politik des guten Alterns. Prävention muss Leitprinzip werden – nicht Randnotiz. Nur so bleiben Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebensqualität im Alter verlässlich gesichert.

Alter als Ressource – nicht als Risiko

Unsere Gesellschaft wird älter – und trotzdem hält sich ein Blick auf das Alter, der vor allem auf Defizite schaut. Viele ältere Menschen erleben im Alltag und in bestimmten Strukturen, dass ihre Fähigkeiten übersehen oder ihre Bedürfnisse nicht mitgedacht werden. Sie werden auf Unterstützungsbedarfe reduziert. Dieses Bild passt nicht mehr in unsere Zeit. Ein modernes Altersbild rückt die Potenziale der älteren Generation in den Mittelpunkt: Erfahrung, Engagement, Lernbereitschaft und gesellschaftliche Verbundenheit.

Prävention stabilisiert Lebensverläufe

Damit Menschen diese Potenziale leben können, braucht es früh ansetzende Unterstützung. Senioren-Assistenzen und qualifizierte Alltagsbegleiter leisten genau das: Sie begleiten kontinuierlich, stärken Gesundheitskompetenz, fördern soziale Einbindung und entlasten Angehörige. Diese präventive Alltagspräsenz stabilisiert Lebensverläufe – lange bevor ein Pflegegrad ins Spiel kommt.

Deutschland braucht eine nachhaltige Präventionslandschaft im Alter

Während Familien, Kinder und Erwerbstätige auf ein breites Netz an Beratungs- und Unterstützungsangeboten zugreifen können, bleiben ältere Menschen häufig ohne systematische Ansprache. Informationslücken, Bürokratie und fehlende kommunale Angebote verhindern, dass Prävention dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

„Prävention beginnt im Alltag – nicht im Pflegeantrag. Wer früh begleitet, stärkt Selbstbestimmung und verhindert Isolation. Dafür brauchen wir flächendeckende, verlässliche und leicht zugängliche Angebote“, betont Carolin Favretto, Vorstandsvorsitzende der BdSAD.

Konsequent vorbeugen – für ein zukunftsfähiges Pflegesystem

Prävention wirkt in jedem Lebensalter – doch im höheren Alter ist sie systemrelevant. Sie entscheidet darüber, ob Menschen selbstbestimmt leben können und ob unser Pflegesystem langfristig stabil bleibt. Deshalb fordert die BdSAD, dass Prävention verbindlich in der Politik des guten Alterns verankert wird.

Kommunen benötigen verlässliche Finanzierungsmodelle und klare Zuständigkeiten, um niedrigschwellige Angebote aufzubauen und dauerhaft zu sichern. Präventive Angebote brauchen einfache, direkte Zugänge – ohne Antragslogik und ohne Vorbedingungen. Und Informationen erreichen Menschen am besten dort, wo ihr Alltag stattfindet: im Quartier, in Praxen, in Vereinen und im digitalen Raum.

Wer heute in präventive Strukturen investiert, stärkt nicht nur die Lebensqualität älterer Menschen, sondern schützt auch die Zukunftsfähigkeit unseres Pflegesystems.

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Zukunftspakt Pflege: Richtige Ansätze – aber noch kein großer Wurf

Die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten in Deutschland e.V. (BdSAD) bewertet die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ verhalten optimistisch.

BildBerlin, 19. Dezember 2025 – Die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten in Deutschland e.V. (BdSAD) bewertet die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ verhalten optimistisch. Die vorgelegte Roadmap enthält wichtige Ansätze für eine stabilere, präventionsorientierte und bürgernahe Pflege.

„Es ist zu begrüßen, dass die häusliche Pflege stärker in den Mittelpunkt rückt“, erklärt Carolin Favretto, Vorsitzende des Vorstands der BdSAD. „Mehr Unterstützung vor Ort, besser verzahnte Beratung und ein klarer Präventionsfokus können Pflegebedürftigkeit verzögern und Überforderungssituationen vermeiden – ein wichtiges Signal, auch für pflegende Angehörige.“

Positiv bewertet die BdSAD zudem Überlegungen zu flexibleren Leistungsbudgets, zum Bürokratieabbau und zur stärkeren Rolle der Kommunen, insbesondere in unterversorgten Regionen.

Bislang zu wenig berücksichtigt wird jedoch eine essenzielle Säule der häuslichen Pflege: die Alltagsunterstützung. Qualifizierte Alltags- und Seniorenassistenzen fördern Selbstständigkeit, entlasten Angehörige und wirken präventiv. „Hier besteht weiterhin erheblicher Nachholbedarf – sowohl bei Anerkennung als auch bei einer verlässlichen Finanzierung“, so Favretto.

Insgesamt bleibt das Papier aus Sicht der BdSAD hinter den Erwartungen an eine umfassende Pflegereform zurück. „Der große Wurf fehlt. Notwendig sind integrierte Ansätze, die Pflege, Gesundheit und soziale Unterstützung stärker zusammendenken.“

Konkret empfiehlt die BdSAD den Blick über den Tellerrand: Konzepte wie „Social Prescribing“ wie es im Vereinigten Königreich bereits umgesetzt wird, sind zeitgemäß. Die gezielte Vermittlung sozialer und kommunaler Angebote „auf Rezept“ kann Einsamkeit und Überforderung frühzeitig entgegenwirken. Als positives regionales Beispiel nennt die BdSAD die Stadt Hannover, wo kommunale Seniorenarbeit, Beratung und Gesundheitsförderung erfolgreich vernetzt sind. Solche Modelle sollten bundesweit gefördert und in die Regelversorgung überführt werden.

Abschließend appelliert die BdSAD an Bund und Länder, die Praxis frühzeitig einzubeziehen und die Reform konsequent weiterzuentwickeln. „Die Ergebnisse sind eine gute Grundlage – entscheidend ist nun eine Umsetzung, die Pflegebedürftige, Angehörige und Fachkräfte spürbar entlastet“, so Favretto.

In dieser Presseinformation wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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