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BVCP fordert Sachlichkeit nach dem Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle

Noch laufen die Ermittlungen, dennoch werden bereits weitreichende politische Forderungen diskutiert. Der BVCP plädiert für klare Trennung zwischen gesicherten Erkenntnissen und politischer Bewertung.

BildErmittlungen müssen Vorrang vor politischen Schlussfolgerungen haben

Der Bundesverband Copter Piloten e. V. (BVCP) verfolgt die Ermittlungen nach dem Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle mit großer Aufmerksamkeit. Sollte sich bestätigen, dass eine Drohne gezielt für einen kriminellen oder terroristischen Zweck eingesetzt wurde, müssen die Verantwortlichen mit der vollen Härte des Rechtsstaates verfolgt werden.

Gerade deshalb hält der BVCP es für unerlässlich, dass die laufenden Ermittlungen unabhängig, sorgfältig und ohne politische Vorfestlegungen geführt werden.

Noch bevor die Ermittlungsbehörden ihre Untersuchungen abgeschlossen haben und bislang weder Täter noch Hintergründe öffentlich feststehen, werden bereits weitreichende sicherheitspolitische Schlussfolgerungen diskutiert. Aus Sicht des BVCP sollte zwischen gesicherten Erkenntnissen, offenen Ermittlungsfragen und politischen Bewertungen klar unterschieden werden.

„Wer Drohnen für Straftaten oder gar terroristische Zwecke missbraucht, muss mit der vollen Härte unseres Rechtsstaates rechnen. Gerade deshalb sollten Ermittlungen zunächst unabhängig und ohne politische Vorfestlegungen abgeschlossen werden. Politische Konsequenzen müssen auf gesicherten Tatsachen beruhen – nicht auf Vermutungen. Diese rechtsstaatliche Reihenfolge ist gerade in sicherheitspolitisch sensiblen Zeiten von besonderer Bedeutung.“

Kerstin Bach
Vorstand des Bundesverband Copter Piloten e. V.

Der BVCP erinnert daran, dass bereits in der Vergangenheit zahlreiche öffentlich diskutierte Drohnensichtungen sehr früh mit geopolitischen Zusammenhängen in Verbindung gebracht wurden. Nicht alle dieser Vermutungen konnten später bestätigt werden. Unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen hatten diese Debatten jedoch erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung der gesamten zivilen Drohnenbranche.

Verantwortungsbewusste Fernpiloten, Unternehmen, BOS-Organisationen und ehrenamtliche Einsatzkräfte gerieten dadurch teilweise unter einen Generalverdacht, obwohl sie ihre Drohnen rechtmäßig und im Einklang mit den geltenden Vorschriften betreiben.

Der BVCP stellt sich ausdrücklich hinter alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und unterstützt eine konsequente strafrechtliche Verfolgung möglicher Täter. Gleichzeitig appelliert der Verband an Politik und Öffentlichkeit, die Ergebnisse der laufenden Ermittlungen abzuwarten, bevor weitreichende politische oder sicherheitspolitische Schlussfolgerungen gezogen werden.

Ein funktionierender Rechtsstaat lebt davon, dass zunächst Beweise erhoben, anschließend bewertet und erst danach politische Konsequenzen gezogen werden. Nicht umgekehrt.

Der BVCP wird die weiteren Ermittlungen aufmerksam begleiten und sich weiterhin für eine sachliche, faktenbasierte Diskussion über den Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme einsetzen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundesverband Copter Piloten e.V.
Frau Kerstin Bach
Im Mediapark 5
50670 Köln
Deutschland

fon ..: 0221 – 177 33 75 – 0
fax ..: 0221 – 177 33 75 – 9
web ..: https://bvcp.de
email : k.bach@bvcp.de

Der Bundesverband Copter Piloten e. V. (BVCP) ist mit rund 650 Mitgliedern und über 2.500 vertretenen Fernpiloten die größte deutsche Interessenvertretung für private und gewerbliche Drohnenpiloten.

Seit seiner Gründung in 2016 bringt sich der Verband als fachlicher Ansprechpartner regelmäßig in Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf Bundesebene sowie in Gremien der Industrie für die Normierung neuer Regelungen und Verfahren ein und engagiert sich für sichere, praxistaugliche und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme.

Der BVCP vertritt die Interessen privater und wirtschaftlicher Drohnenpiloten und Drohnenunternehmen mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für den Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme zu optimieren, über die Regulierungen aufzuklären und Fernpiloten bei deren Einhaltung zu unterstützen, die wirtschaftlichen Nutzung zu steigern, neue Einsatzfelder für Drohnen zu eröffnen und mit seiner Initiative AERIAL CULTURE gegenseitigen Respekt und Akzeptanz zu fördern.

Pressekontakt:

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Neue Regelungen für Drohnenflüge in Kontrollzonen: BVCP begrüßt praxisgerechtere Lösungen für Fernpiloten

Praxisgerechtere Verfahren schaffen mehr Planungssicherheit für Fernpiloten und ermöglichen in Kontrollzonen der DFS-kontrollierten Verkehrsflughäfen allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben

BildDer Bundesverband Copter Piloten (BVCP) begrüßt die neuen Regelungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) in Kontrollzonen deutscher Verkehrsflughäfen. Mit der Veröffentlichung der NfL 2026-1-3884 und der nun beginnenden Umsetzung durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, um Drohnenflüge in vielen Bereichen von Kontrollzonen künftig einfacher, planbarer und praxisgerechter durchführen zu können.

In den vergangenen Monaten hatten sich zahlreiche Mitglieder des BVCP an den Verband gewandt, nachdem Genehmigungen für Drohnenflüge innerhalb von Kontrollzonen zunehmend restriktiv gehandhabt oder in vielen Fällen gar nicht mehr erteilt wurden. Betroffen waren sowohl gewerbliche Einsätze, beispielsweise für Vermessung, Inspektion oder Dokumentation, als auch Flüge privater Fernpiloten.

Der BVCP hat diese Entwicklung frühzeitig aufgegriffen und die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber den zuständigen Behörden adressiert. In mehreren Gesprächen und Schreiben an die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat sich der Verband für praktikable, rechtssichere und bundesweit nachvollziehbare Verfahren eingesetzt.

„In den vergangenen Monaten haben sich zahlreiche Mitglieder an uns gewandt, weil Genehmigungen für Drohnenflüge in den von der Deutschen Flugsicherung verwalteten Kontrollzonen vielfach nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt erteilt wurden. Diese Entwicklung hat viele private, vor allem aber gewerbliche Fernpiloten vor erhebliche praktische Probleme gestellt. Deshalb haben wir den Dialog mit der Deutschen Flugsicherung und dem Luftfahrt-Bundesamt gesucht und uns für rechtssichere, praktikable und zugleich sichere Lösungen eingesetzt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun ein neuer Weg eingeschlagen wird, der sowohl den Sicherheitsanforderungen des bemannten Luftverkehrs als auch den berechtigten Interessen der Drohnenbetreiber Rechnung trägt. Entscheidend wird jetzt sein, wie die neuen Verfahren an den einzelnen Flughäfen umgesetzt werden.“

Christoph Bach, Vorsitzender des Bundesverband Copter Piloten e. V. (BVCP)

Mit der neuen Regelung können künftig für festgelegte Bereiche innerhalb von Kontrollzonen allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben veröffentlicht werden. Dadurch entfällt in diesen Bereichen die bislang erforderliche individuelle Einzelfreigabe, sofern die jeweils veröffentlichten Voraussetzungen eingehalten werden. Für Flüge in unmittelbarer Flughafennähe, in sensiblen Bereichen oder oberhalb der festgelegten Höhenbegrenzungen bleibt eine individuelle Freigabe weiterhin erforderlich.

Der BVCP weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Regelungen nicht automatisch an allen Flughäfen gleichermaßen gelten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und flughafenspezifisch durch die DFS. Maßgeblich bleiben daher stets die für die jeweilige Kontrollzone veröffentlichten Verfahren, Allgemeinverfügungen sowie ergänzende Informationen in der AIP Germany und gegebenenfalls NOTAM.

Genaueres beschreibt der BVCP in seinem Fachbeitrag in den BVCP-News und in der Rubrik „Copter & Recht“.

Aus Sicht des BVCP stellen die neuen Verfahren einen wichtigen Beitrag zur besseren Integration unbemannter Luftfahrtsysteme in den kontrollierten Luftraum dar. Sie können dazu beitragen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wiederkehrende Standardverfahren zu vereinfachen und sowohl privaten als auch gewerblichen Fernpiloten mehr Planungssicherheit zu geben, ohne dabei das hohe Sicherheitsniveau des bemannten Luftverkehrs zu beeinträchtigen.

Der BVCP wird die Einführung der neuen Verfahren an den einzelnen Verkehrsflughäfen in den kommenden Wochen aufmerksam begleiten und deren praktische Auswirkungen für Fernpiloten fachlich bewerten.

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Der Bundesverband Copter Piloten e. V. (BVCP) ist mit rund 650 Mitgliedern und über 2.500 vertretenen Fernpiloten die größte deutsche Interessenvertretung für private und gewerbliche Drohnenpiloten.

Seit seiner Gründung in 2016 bringt sich der Verband als fachlicher Ansprechpartner regelmäßig in Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf Bundesebene sowie in Gremien der Industrie für die Normierung neuer Regelungen und Verfahren ein und engagiert sich für sichere, praxistaugliche und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme.

Der BVCP vertritt die Interessen privater und wirtschaftlicher Drohnenpiloten und Drohnenunternehmen mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für den Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme zu optimieren, über die Regulierungen aufzuklären und Fernpiloten bei deren Einhaltung zu unterstützen, die wirtschaftlichen Nutzung zu steigern, neue Einsatzfelder für Drohnen zu eröffnen und mit seiner Initiative AERIAL CULTURE gegenseitigen Respekt und Akzeptanz zu fördern.

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BVCP erweitert sein Schulungsangebot für Drohnen um Standardszenarien und Workshop für die Spezielle Kategorie

Flugeinsätze zu möglichen, erfordert in vielen Fällen eine Genehmigung in der Speziellen Kategorie. Voraussetzung dafür ist ein Betriebshandbuch (Operations Manual) und die Risikobewertung nach SORA.

BildNeben dem Angebot für die Schulung zum Fernpilotenzeugnis A2 und Praxiskursen zum Drohnenfliegen bietet der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) mit seinen akkreditierten Schulungsunternehmen an vielen Standorten in Deutschland nun auch theoretische und praktische Schulungen zum Erwerb des Drohnenführerscheins für die Standardszenarien STS-01/STS-02 sowie den Workshop Genehmigungen Spezielle Kategorie zur Erstellung des Betriebshandbuchs (mit ConOps) und der Risikoeinstufung nach SORA (Specific Operations Risk Assessment) für Flugmissionen in der Speziellen Kategorie.

Standardszenarien bieten mehr Einsatzmöglichkeiten für Drohnen

Eine der unbürokratischen Lösungen sind die neuen Standardszenarien. Diese ermöglichen – in einem streng gesetzten Rahmen – Drohneneinsätze, die die begrenzten Möglichkeiten in der Offenen Kategorie weit übersteigen und mit einem wenige Seiten umfassenden Formular beantragt werden können.

Derzeit gibt es 2 Standardszenarien:

Standardszenario STS-01

Betrieb mit Drohnen der C-Zertifizierung C5, in direkter Sichtweite bis 120 m hoch über einem kontrollierten Bereich am Boden in besiedelter Umgebung.

Standardszenario STS-02

Betrieb mit Drohnen der C-Zertifizierung C6, außerhalb direkter Sichtweite möglich, unter Anwesenheit von Luftraumbeobachtern, mit einer Drohne nicht weiter als 2 km vom Fernpiloten entfernt und höchstens 120 m hoch über einem kontrollierten Bereich am Boden in dünn besiedelter Umgebung.

Erfahrene Schulungsunternehmen des BVCP vermitteln in e-Learnings oder Präsenzunterricht das nötige theoretische Wissen und bereiten mit praktischen Übungen auf die Prüfung für den Drohnenführerschein Standardszenario STS-01 und STS-02 bei hierfür vom LBA zugelassenen Prüfungsstellen vor.

Hier geht es zu weiteren Informationen und Angebote für den Drohnenführerschein Standardszenario STS-01 und STS-02

Workshop zur Nutzung des ganzen Potenzials von Einsätzen in der Speziellen Kategorie

Wer seine nicht-C-klassifizierten Bestandsdrohnen wie bisher weiter nutzen oder generell die Einsatzmöglichkeiten für seine Drohnen erweitern möchte, braucht hierfür eine Genehmigung für Flugmissionen in der Speziellen Kategorie. Für den Antrag ist die Erstellung eines Betriebshandbuchs (Operations Manual mit ConOps) sowie einer Risikobewertung der geplanten Flugeinsätze nach SORA (Specific Operations Risk Assessment) erforderlich.

In einer mehrteiligen Webinar-Reihe werden im Workshop des BVCP wöchentlich neue Informationen, Tipps und Support zur Antragstellung für Genehmigungen in der Speziellen Kategorie vermittelt – von den Informationen zum Verfahren und den Anforderungen für eine Fluggenehmigung in der Speziellen Kategorie über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Struktur und Inhalte des Betriebshandbuchs bis hin zu den Verfahren der Volumenberechnung von Flugmissionen sowie der Risikoeinstufung mittels SORA und Maßnahmen zur Risikominderung.

Inhalte der Workshop-Reihe

* Erläuterung der Europäischen Drohnenverordnung – Entstehung, aktueller Stand und Ausblick für die nahe und weitere Zukunft. (Bsp.: Standardszenarien, U-Space, PDRA)
* Flugmöglichkeiten in den unterschiedlichen Kategorien und einführende Erläuterung der Speziellen Kategorie
* Erstellung des Operations Manual (Betriebshandbuch) mit Beschreibung des Flugbetriebes (ConOps) für beispielhafte UAS-Typen
– Informationen zum Unternehmen und Unternehmensstruktur, Betreiber
– Personalanforderungen
– Prozeduren (Flugplanung, Prozeduren für unerwartetes Wetter, TMPR, für spezielle UAS, Contingency und Notfallverfahren)
– Equipment (UAS und Schnittstelle Mensch-Maschine, Wartung & Software-Updates)
– Genehmigungskonforme Kontrolllisten für Personal, Dokumentationen, Trainings und den UAS-Einsatz
* Modellhafte Risikoanalyse nach SORA 2.5 gemäß JARUS
* Mitigation – Definition von Risiko-Minderungsmaßnahmen
* Enhanced Containment – Beschreibung von ggf. erforderlichen erhöhten Sicherheitsanforderungen
* Bedarfsanalyse der betrieblichen Sicherheitsschritte (Bestimmung der SAIL-Parameter) und Verfahren der Antragstellung für die Genehmigung der Betriebserlaubnis in der Speziellen Kategorie

Der Kurs dient der schrittweisen Erstellung eines eigenen Benutzerhandbuchs (auch Operations Manual oder ConOps genannt) bis hin zur Risikobewertung mit SORA 2.5 am Beispiel typischer Missionen zwecks korrekter Einstufung in die Risikoklassen SAIL.

Start der nächsten Workshopreihe ist der 9. Juli 2025!

Vom 9. Juli bis 20. August 2025 finden insgesamt 7 Live-Webinare einmal wöchentlich von 16:00 bis 18:00 Uhr statt – mit der Möglichkeit, sich alle Webinare auch zum späteren Zeitpunkt als Video-Webinar anzusehen. Weitere Workshops werden ab 5. August 2025 angeboten.

Durch die Workshops führen Drohnen-Experten, die seit Jahren im UAS-Beirat und in Standardisierungsgremien für den DIN tätig sind, geben Tipps und wertvolle Hinweise und beantworten Fragen zur Erstellung des Betriebshandbuchs, der SORA und zu dem Antragsverfahren.

Der Workshop ist offen für alle und kann gleichermaßen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern des BVCP gebucht werden. BVCP-Mitglieder erhalten 15 % Rabatt.

Nähere Informationen zum Workshop, zur Methodik und den Inhalten für die Erarbeitung des eigenen Betriebshandbuchs und der SORA für die Beantragung der Genehmigung in der Speziellen Kategorie können auf der Website des BVCP eingesehen werden:

Link zum Workshop Genehmigungen Spezielle Kategorie

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Bundesverband Copter Piloten e.V.
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Der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) ist der im deutschen Sprachraum größte Dachverband für Drohnen-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV) sowie für Unternehmen, die sich dem Betrieb, der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Beim BVCP steht der Drohnen-Pilot und das Drohnen-Unternehmen im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und fördern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europäischer und globaler Ebene.

Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder entwickelt. Immer neue Drohnenmodelle mit neuen Nutzungsmöglichkeiten entstehen und treiben die ökonomische Nutzung von Drohnen weiter voran. Der Markt wächst exponentiell und damit auch die Herausforderungen.

Im Luftraum über Deutschland sind immer mehr Drohnen im Einsatz. Der Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und behördlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbedürfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Drohnen-Piloten bzw. Drohnen-Unternehmen, der Politik und der Öffentlichkeit – für ein wertvolles Miteinander.

Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark für ein rücksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung – für ein verständnis- und respektvolles Miteinander von Drohnen-Industrie, Drohnen-Piloten und Bevölkerung. Und fördert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Drohnen-Piloten, Behörden und weiteren Luftverkehrsteilnehmern.

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Wie sicher ist sicher? Koalitionsvertrag fokussiert Drohnendetektion und -abwehr

Der BVCP warnt vor den Folgen geplanter Maßnahmen zur flächendeckenden Drohnendetektion und -abwehr. Pauschale Überwachung gefährdet legitime Nutzung, Innovation und Sicherheit im Luftraum.

BildBerlin, 9. April 2025 – Der Bundesverband Copter Piloten e.V. begrüßt die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht, den praxistauglichen Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft zu ermöglichen, zum Beispiel bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau.

Der aktuelle Vorstoß des Bundes, die rechtlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen für eine flächendeckende Drohnendetektion und -abwehr zu schaffen, wird jedoch von vielen Seiten kritisch betrachtet. Der Bundesverband Copter Piloten e.V. warnt vor den weitreichenden Konsequenzen dieser Maßnahme, die nicht nur die Sicherheit der Luftfahrt gefährden kann, sondern auch die Zukunft der gewerblichen und privaten Drohnennutzung in Deutschland.

_“Die Ausweitung der Eingriffsbefugnisse auf Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern birgt ernsthafte Risiken. Was zunächst harmlos klingt, könnte weitreichende Folgen für die unbemannte Luftfahrt haben.“, erklärt Kerstin Bach, Vorstand im Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP). „Der Staat möchte sich das Recht einräumen, Drohnen zu identifizieren, zu überwachen und in Extremfällen sogar zu neutralisieren – auch bei privaten oder gewerblich genutzten Geräten. Das bedeutet, dass Drohnen, die für legitime Zwecke genutzt werden, plötzlich als ‚potenziell gefährlich‘ eingestuft werden können. Ohne klare Differenzierung wird sich so auch das Risiko für die Bevölkerung erhöhen, Schaden zu erleiden, wenn Drohnen abgeschossen oder deren Steuerung gestört werden.“_

Ein fragwürdiger Fokus

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat vor kurzem erst Drohnen eine hervorragende Sicherheitsbilanz in der „betroffenen“ Risikoklasse bis SAIL II attestiert und erklärt, vor diesem Hintergrund die Genehmigung von generischen Erlaubnissen in der Speziellen Kategorie erleichtern zu wollen. Der Plan, flächendeckende Systeme zur Drohnendetektion und -abwehr zu installieren, erweckt allerdings eher den Eindruck einer notwendigen Gefahrenabwehr und geht mit einer starken Ausweitung der Luftraumüberwachung einher – auch über privaten oder gewerblichen Arealen. Was im ersten Moment wie ein notwendiger Schritt zur Sicherheit aussieht, birgt jedoch erhebliche Probleme für die betroffenen Unternehmen.

_“Die Unterscheidung zwischen legaler Nutzung und potenziellen Gefährdungen wird zunehmend verschwimmen. Für Unternehmen, die mit Drohnen arbeiten – etwa in der Vermessung, Landwirtschaft, Baubranche, Filmproduktion, der Infrastruktur oder im Gesundheits- und Rettungswesen – wird jeder Einsatz plötzlich zur Gefahr“, so Kerstin Bach. „Was passiert, wenn ein Drohneneinsatz fälschlicherweise als Bedrohung eingestuft wird? Der Verlust von Geräten, Bußgelder oder gar Ermittlungen könnten die Folge sein. Statt Innovation zu fördern, schafft diese Regelung ein Klima der Angst und Unsicherheit.“_

Sicherheitsbehörden: Ein Flickenteppich an Befugnissen und erhebliche Belastungen

Der Zusatz „auch durch die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern“ in der Gesetzesvorlage birgt eine besonders brisante Dimension. Nicht nur der Bund könnte künftig die Kontrolle über Drohneneinsätze übernehmen, sondern auch jede Polizeibehörde oder sogar kommunale Stellen könnten in den Luftraum eingreifen – ein Flickenteppich von Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnissen. Und dem nicht genug, sorgt das föderale System der nach Bundesländern unterschiedlich geregelten Polizeizuständigkeit und Luftraumhoheit für weitere Verwirrung.

_“Neben den Gefahren für Unternehmen ist auch der Verwaltungsaufwand für unsere Sicherheitsbehörden nicht zu unterschätzen. Viele Polizisten und Polizistinnen stehen bereits unter erheblichem Druck, und die zusätzliche Verantwortung für die Überwachung und möglicherweise die Neutralisierung von Drohnen wird zu einer weiteren Belastung der Ordnungskräfte vor Ort führen“, so Kerstin Bach. „Es steht zu befürchten, dass diese Aufgabe ohne klare, standardisierte Verfahren und ohne ausreichende Ausbildung der Polizeibeamten und Mitarbeiter der Bundespolizei zu Fehlentscheidungen und übermäßiger Belastung führen könnte. Wir sollten nicht vergessen, dass viele Sicherheitsbehörden in weiten Teilen noch nicht mit den Komplexitäten der Drohnentechnologie vertraut sind. Fehler können gravierende Folgen haben – sowohl für die betroffenen Drohnenbetreiber als auch für die Polizisten, die in solchen Fällen die Entscheidungen treffen müssen.“_

Fazit:

Der Bundesverband Copter Piloten e.V. fordert von der Bundesregierung klare und differenzierte Regelungen, die branchenübergreifend – nicht nur in der Landwirtschaft – die legitime gewerbliche Nutzung von Drohnen fördern und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum gewährleisten. Anstatt pauschale Kontrollrechte zu schaffen, die die Innovation im Keim ersticken, sollten klare Genehmigungsprozesse, Schutzräume für legitime Nutzung von Drohnen und ein vertrauensvoller Dialog mit den betroffenen Fernpiloten im Vordergrund stehen.

_“Mit Maßnahmen, die sich nur auf die Drohnendetektion und -abwehr konzentrieren, wird das Drohnengeschäft in Deutschland zum Geschäftsrisiko – und das ist nicht der Weg, den ein innovationsfreundlicher Rechtsstaat gehen sollte“, so Kerstin Bach._

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Der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) ist der im deutschen Sprachraum größte Dachverband für Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicles (UAV) sowie für Unternehmen, die sich dem Betrieb, der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und fördern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europäischer und globaler Ebene.

Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die ökonomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsmöglichkeiten für Drohnen entstehen. Der Markt wächst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen.

Im Luftraum über Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle
zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und behördlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbedürfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der Öffentlichkeit – für ein wertvolles Miteinander.

Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark für ein respektvolles und rücksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung – für ein verständnis- und respektvolles Miteinander von Copter-Industrie, Copter- Piloten und Bevölkerung. Und fördert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Behörden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern.

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