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Neue Regelungen für Drohnenflüge in Kontrollzonen: BVCP begrüßt praxisgerechtere Lösungen für Fernpiloten

Praxisgerechtere Verfahren schaffen mehr Planungssicherheit für Fernpiloten und ermöglichen in Kontrollzonen der DFS-kontrollierten Verkehrsflughäfen allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben

BildDer Bundesverband Copter Piloten (BVCP) begrüßt die neuen Regelungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) in Kontrollzonen deutscher Verkehrsflughäfen. Mit der Veröffentlichung der NfL 2026-1-3884 und der nun beginnenden Umsetzung durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, um Drohnenflüge in vielen Bereichen von Kontrollzonen künftig einfacher, planbarer und praxisgerechter durchführen zu können.

In den vergangenen Monaten hatten sich zahlreiche Mitglieder des BVCP an den Verband gewandt, nachdem Genehmigungen für Drohnenflüge innerhalb von Kontrollzonen zunehmend restriktiv gehandhabt oder in vielen Fällen gar nicht mehr erteilt wurden. Betroffen waren sowohl gewerbliche Einsätze, beispielsweise für Vermessung, Inspektion oder Dokumentation, als auch Flüge privater Fernpiloten.

Der BVCP hat diese Entwicklung frühzeitig aufgegriffen und die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber den zuständigen Behörden adressiert. In mehreren Gesprächen und Schreiben an die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat sich der Verband für praktikable, rechtssichere und bundesweit nachvollziehbare Verfahren eingesetzt.

„In den vergangenen Monaten haben sich zahlreiche Mitglieder an uns gewandt, weil Genehmigungen für Drohnenflüge in den von der Deutschen Flugsicherung verwalteten Kontrollzonen vielfach nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt erteilt wurden. Diese Entwicklung hat viele private, vor allem aber gewerbliche Fernpiloten vor erhebliche praktische Probleme gestellt. Deshalb haben wir den Dialog mit der Deutschen Flugsicherung und dem Luftfahrt-Bundesamt gesucht und uns für rechtssichere, praktikable und zugleich sichere Lösungen eingesetzt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun ein neuer Weg eingeschlagen wird, der sowohl den Sicherheitsanforderungen des bemannten Luftverkehrs als auch den berechtigten Interessen der Drohnenbetreiber Rechnung trägt. Entscheidend wird jetzt sein, wie die neuen Verfahren an den einzelnen Flughäfen umgesetzt werden.“

Christoph Bach, Vorsitzender des Bundesverband Copter Piloten e. V. (BVCP)

Mit der neuen Regelung können künftig für festgelegte Bereiche innerhalb von Kontrollzonen allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben veröffentlicht werden. Dadurch entfällt in diesen Bereichen die bislang erforderliche individuelle Einzelfreigabe, sofern die jeweils veröffentlichten Voraussetzungen eingehalten werden. Für Flüge in unmittelbarer Flughafennähe, in sensiblen Bereichen oder oberhalb der festgelegten Höhenbegrenzungen bleibt eine individuelle Freigabe weiterhin erforderlich.

Der BVCP weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Regelungen nicht automatisch an allen Flughäfen gleichermaßen gelten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und flughafenspezifisch durch die DFS. Maßgeblich bleiben daher stets die für die jeweilige Kontrollzone veröffentlichten Verfahren, Allgemeinverfügungen sowie ergänzende Informationen in der AIP Germany und gegebenenfalls NOTAM.

Genaueres beschreibt der BVCP in seinem Fachbeitrag in den BVCP-News und in der Rubrik „Copter & Recht“.

Aus Sicht des BVCP stellen die neuen Verfahren einen wichtigen Beitrag zur besseren Integration unbemannter Luftfahrtsysteme in den kontrollierten Luftraum dar. Sie können dazu beitragen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wiederkehrende Standardverfahren zu vereinfachen und sowohl privaten als auch gewerblichen Fernpiloten mehr Planungssicherheit zu geben, ohne dabei das hohe Sicherheitsniveau des bemannten Luftverkehrs zu beeinträchtigen.

Der BVCP wird die Einführung der neuen Verfahren an den einzelnen Verkehrsflughäfen in den kommenden Wochen aufmerksam begleiten und deren praktische Auswirkungen für Fernpiloten fachlich bewerten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundesverband Copter Piloten e.V.
Herr Christoph Bach
Im Mediapark 5
50670 Köln
Deutschland

fon ..: 0221 – 177 33 75 – 0
fax ..: 0221 – 177 33 75 – 9
web ..: https://bvcp.de
email : c.bach@bvcp.de

Der Bundesverband Copter Piloten e. V. (BVCP) ist mit rund 650 Mitgliedern und über 2.500 vertretenen Fernpiloten die größte deutsche Interessenvertretung für private und gewerbliche Drohnenpiloten.

Seit seiner Gründung in 2016 bringt sich der Verband als fachlicher Ansprechpartner regelmäßig in Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf Bundesebene sowie in Gremien der Industrie für die Normierung neuer Regelungen und Verfahren ein und engagiert sich für sichere, praxistaugliche und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme.

Der BVCP vertritt die Interessen privater und wirtschaftlicher Drohnenpiloten und Drohnenunternehmen mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für den Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme zu optimieren, über die Regulierungen aufzuklären und Fernpiloten bei deren Einhaltung zu unterstützen, die wirtschaftlichen Nutzung zu steigern, neue Einsatzfelder für Drohnen zu eröffnen und mit seiner Initiative AERIAL CULTURE gegenseitigen Respekt und Akzeptanz zu fördern.

Pressekontakt:

Bundesverband Copter Piloten e.V.
Frau Kerstin Bach
Im Mediapark 5
50670 Köln

fon ..: 0221 – 177 33 75 – 0
email : k.bach@bvcp.de

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Neue Drohnenlösungen von Dönges für Feuerwehr und BOS: Von der Luftaufklärung zum aktiven Einsatzsystem

Mit autonomen Drohnensystemen, moderner Luftaufklärung und einer leistungsstarken Schwerlastplattform hat Dönges jetzt ein umfassendes Portfolio für Feuerwehr und BOS.

BildLange Zeit wurden Drohnen bei Feuerwehren und BOS vor allem als fliegende Kamerasysteme genutzt. Sie lieferten Luftbilder, unterstützten bei der Lageerkundung oder halfen bei der Suche nach vermissten Personen. Moderne Systeme können heute deutlich mehr: Sie fliegen und überwachen autonom, stehen dauerhaft einsatzbereit zur Verfügung, transportieren Material und unterstützen Einsatzkräfte sogar aktiv, zum Beispiel bei Vegetationsbränden oder Hochwasserlagen.
Der Systemlieferant Dönges greift diese Entwicklung auf und baut sein Portfolio im Bereich moderner Drohnensysteme gezielt aus. Auf der INTERSCHUTZ 2026 präsentiert das Wermelskirchener Unternehmen erstmals ein umfassendes Konzept für Feuerwehr- und BOS-Anwendungen – von autonomer Luftaufklärung bis hin zu einer schweren Transport- und Ausbringungsplattform.

Von der Lageerkundung zum autonomen Einsatzsystem

Ein Baustein ist die DJI Matrice 4TD (M4TD), eine speziell für Feuerwehr- und BOS-Anwendungen ausgelegte Drohne. Das System verfügt unter anderem über Wärmebildtechnik, leistungsstarke Zoomkameras, Nachtflugfähigkeiten und einen Laser-Entfernungsmesser. Damit eignet sich die M4TD beispielsweise für Lageerkundung, Personensuche, Vegetationsbrände oder Gefahrstofflagen.
Besonders interessant wird die Kombination mit dem DJI Dock 3. Dabei handelt es sich um eine mobile und wetterfeste Dockingstation, in der die Drohne automatisch geladen und einsatzbereit gehalten wird. Alarmierung, Start, Flug und Landung können weitgehend automatisiert erfolgen. Das System ermöglicht damit eine dauerhaft verfügbare Luftaufklärung, sowohl stationär als auch fahrzeuggebunden, etwa von einem Pickup aus direkt an der Einsatzstelle.

Fliegende Schwerlastplattform für neue Einsatzszenarien

Mit der DJI Agras T100 zeigt Dönges außerdem eine besonders leistungsfähige Schwerlastplattform, die ursprünglich für industrielle und landwirtschaftliche Anwendungen entwickelt wurde, sich aber auch für zahlreiche Feuerwehr- und BOS-Szenarien eignet. Die Drohne kann Flüssigkeiten und Material mit einem Gewicht von bis zu 100 kg transportieren und eröffnet damit neue Möglichkeiten etwa bei Vegetationsbränden, in schwer zugänglichem Gelände oder bei der Versorgung abgeschnittener Einsatzbereiche.

Zukunftsthema für Feuerwehren und BOS

Gerade bei Großschadenslagen wie Vegetationsbränden oder Hochwasser gewinnen unbemannte Systeme zunehmend an Bedeutung. Sie entlasten Einsatzkräfte, erreichen gefährliche Bereiche schneller und erweitern die taktischen Möglichkeiten im Einsatz deutlich. „Unbemannte Systeme werden die Gefahrenabwehr in den kommenden Jahren deutlich verändern“, erklärt Florian Blume, BOS Junior Key Account Manager bei Dönges. „Dabei geht es längst nicht mehr nur um Luftbilder. Moderne Drohnensysteme entwickeln sich zunehmend zu einem unverzichtbaren Baustein bei der Bewältigung komplexer Einsatzlagen.“
Mit der Erweiterung seines Portfolios reagiert Dönges auf veränderte Anforderungen in der Gefahrenabwehr. Klimawandel, Vegetationsbrände, Hochwasserlagen, kritische Infrastrukturen und immer komplexere Einsatzszenarien erhöhen den Bedarf an flexiblen und schnell verfügbaren Unterstützungssystemen.
Nähere Informationen zu den DJI-Drohnen erhalten Interessenten auf der Internetseite www.doenges-online.de oder direkt bei Florian Blume.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dönges GmbH & Co. KG
Herr Carsten Schlabach
Dönges-Straße 1
42929 Wermelskirchen
Deutschland

fon ..: 02196.9756-0
web ..: https://shop.doenges-rs.de/
email : info@doenges-rs.de

Die Dönges GmbH & Co. KG ist einer der führenden Systemlieferanten für die Feuerwehr und den Rettungsdienst in Deutschland. Das bereits vor 110 Jahren gegründete Unternehmen mit Sitz in der Werkzeugmetropole Remscheid hat sich darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Lösungen für jede Anforderung anzubieten. Dönges arbeitet mit zahlreichen namhaften Lieferanten zusammen und kann deshalb eine große Bandbreite von Produkten anbieten. Diese reicht von hochwertigen Handwerkzeugen bis zu komplett ausgestatteten Rettungsfahrzeugen. Dönges beliefert nahezu den gesamten Fachhandel in Deutschland sowie in vielen anderen europäischen und außereuropäischen Ländern.
Bei Dönges legt man besonderen Wert auf die persönliche Betreuung der Kunden und den intensiven Austausch mit ihnen. Dadurch gewährleistet das Remscheider Unternehmen nicht nur eine optimale und individuelle Versorgung, sondern ist auch stets am Puls der Zeit. Eine besondere Stärke von Dönges ist es, Standardprodukte und außergewöhnliche Lösungen zu einem einzigartigen Angebot aus einer Hand zu verschmelzen. Dazu gehören auch zahlreiche von Dönges selbst entwickelte Produkte und Sets. Die moderne elektronische und logistische Infrastruktur ermöglicht es Dönges, die meisten Artikel innerhalb von einem Werktag zu verschicken. Aber auch Sonderwünsche werden schnell und flexibel erfüllt.
Dönges GmbH & Co. KG
Dönges-Straße 1
42929 Wermelskirchen
Tel.: +49(0)2196.9756-0
E-Mail: info@doenges-online.de
Internet: www.doenges-online.de

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neoskript – Volker Neumann
Herr Volker Neumann
Benninghausen 37
51399 Burscheid

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email : info@neoskript.de

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Bremen erweitert Polizeibefugnisse: Schutzinstrument oder Einstieg in die Vorfeldkontrolle?

Der Rechtsstaat schützt nicht nur vor Tätern. Er schützt auch vor Übermaß oder er verfehlt seinen Kern.

BildBremen schafft mit dem neuen Polizeigesetz die Grundlage für präventive elektronische Fußfesseln und einen gestuften Drohneneinsatz, offen wie verdeckt. Offiziell geht es um besseren Schutz, insbesondere vor häuslicher Gewalt. Und ja: Wer bedroht wird, braucht wirksame Instrumente. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht. Aber genau deshalb muss er besonders sorgfältig sein.

Denn dieses Gesetz verschiebt eine zentrale Grenze unseres Rechtsstaates: die Grenze zwischen konkreter Gefahrenabwehr und präventiver Verhaltensüberwachung.

1. Die elektronische Fußfessel: Schutz mit verfassungsrechtlicher Sprengkraft

Künftig kann eine Person eine elektronische Fußfessel tragen müssen, obwohl noch keine Straftat begangen wurde. Grundlage ist die Annahme einer Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Selbstbestimmung gegenüber einer bestimmten Person, richterliche Zustimmung inklusive. Das klingt rechtsstaatlich abgesichert. Doch der entscheidende Punkt ist nicht der Richterstempel, sondern die Eingriffsschwelle.

Im deutschen Gefahrenabwehrrecht gilt traditionell:
Ein schwerer Grundrechtseingriff setzt eine konkrete Gefahr voraus, also eine hinreichend bestimmte Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts in absehbarer Zeit. Die Frage lautet daher: Wie konkret ist „konkret“ in Bremen?

* Reichen Drohungen und ein eskalierter Streit?
* Reicht eine polizeiliche Gefährderprognose?
* Reicht das abstrakte Risiko in einer „toxischen Beziehung“?

Je niedriger diese Schwelle definiert und je weiter die Prognosebegriffe gefasst werden, desto näher rücken wir an ein System heran, in dem staatliche Sanktionen vor der Tat einsetzen auf Grundlage von Annahmen. Prävention ist legitim. Aber Prävention darf nicht zur Vorverurteilung werden.

_Ein freiheitliches Polizeirecht muss daher klar regeln:_
Elektronische Fußfesseln bleiben eine eng begrenzte Ausnahmemaßnahme mit hoher Eingriffsschwelle, maximaler Befristung und enger gerichtlicher Kontrolle, nicht ein neues Standardwerkzeug „für alle Fälle“.

2. Das „Spanische Modell“: Doppelter Schutz oder doppelte Überwachung?

Besonders sensibel ist das sogenannte „Spanische Modell“: Nicht nur der Gefährder trägt einen GPS-Sender, sondern auch das potenzielle Opfer. Das wird als Schutzinstrument verkauft. Faktisch bedeutet es, dass auch die bedrohte Person in ein permanentes Ortungssystem eingebunden wird.

Formal mag das „freiwillig“ sein. Faktisch entsteht ein struktureller Druck:
Wer „richtig“ geschützt sein will, soll sich tracken lassen. Ein Schutzinstrument darf aber nicht dazu führen, dass Betroffene selbst Teil eines dauerhaften Überwachungsarrangements werden mit allen Risiken von Datenzugriff, Fehlalarmen und falschen Verdachtsmomenten.

_Freiheitliche Leitlinie sollte sein:_

Schutz ja – aber ohne Zwang zur Selbstüberwachung. Klare Zweckbindung der Daten ausschließlich zum Schutz vor dem konkreten Gefährder. Strikte Löschung, sobald die Gefährdungslage entfällt. Kein „Nebenbei“-Einsatz der Daten für andere Zwecke (Strafverfolgung, Aufenthaltsermittlung, Beziehungsanalysen).

Schutz, der nur funktioniert, wenn das Opfer sich dauerhaft tracken lässt, verschiebt die Verantwortung vom Täter hin zum Opfer. Das ist genau die Verschiebung, die ein freiheitlicher Rechtsstaat vermeiden sollte.

3. Drohnen – vom Lagebild zur schleichenden Luftaufsicht?

Das Gesetz erlaubt Drohnen in drei Stufen:

* Live-Übersicht (Lagebilder),
* offene Aufzeichnung,
* verdeckter Einsatz mit richterlicher Anordnung.

Technisch ist das nachvollziehbar. Rechtlich entscheidend ist etwas anderes: Drohnen verändern den Charakter polizeilicher Präsenz. Ein Streifenwagen ist sichtbar und örtlich begrenzt. Eine Kamera an einem Mast ist ortsgebunden und erkennbar.

Eine Drohne ist mobil, flexibel, schwer wahrnehmbar und kann Bereiche erfassen, die bislang faktisch unbeobachtet waren. Die Schwelle zwischen punktueller Lageerfassung und systematischer Beobachtung ganzer Räume sinkt erheblich. Genau deshalb braucht es – ausdrücklich im Gesetz, nicht nur in Verordnungen -:

* klare zeitliche Befristungen für Drohneneinsätze,
* enge Zweckbindung (z.B. konkrete Lagebewältigung statt „allgemeine Gefahrenvorsorge“),
* strikte Löschfristen,
* ein Verbot anlassloser Dauerbeobachtung öffentlicher Räume,
* transparente Berichtspflichten an Bürgerschaft und Öffentlichkeit über Zahl, Dauer, Anlässe und Speicherpraxis.

_Ohne diese Sicherungen droht eine schleichende Normalisierung der Luftüberwachung._ Was heute als Ausnahme bei Fanmärschen und Großlagen eingeführt wird, kann morgen still zum Normalbild im öffentlichen Raum werden.

4. Der eigentliche Maßstab: Verhältnismäßigkeit : Konkret, nicht abstrakt

Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei schweren Grundrechtseingriffen: geeignet, erforderlich, angemessen mit besonders strenger Prüfung, wenn heimlich überwacht oder dauerhafte Bewegungsprofile erzeugt werden. Bei elektronischen Fußfesseln, GPS-Ortung und verdecktem Drohneneinsatz reden wir nicht über Bagatellen, sondern über:

* Bewegungsfreiheit,
* informationelle Selbstbestimmung,
* Persönlichkeitsrechte,
* das Grundvertrauen, sich ohne permanenten Blick von oben im öffentlichen Raum zu bewegen.

Je tiefer der Eingriff, desto enger muss die gesetzliche Fassung sein. Die Frage ist daher nicht, ob Bremen handeln darf. Die Frage ist, ob Bremen ausreichend begrenzt:

* Hohe Eingriffsschwellen, klar definiert im Gesetz.
* Richterliche Anordnung mit strenger Begründungspflicht und kurzer Befristung.
* Verpflichtende regelmäßige Überprüfung und Beendigung, sobald die konkrete Gefährdungslage entfällt.

_Kein Datenteilen über den Ursprungszweck hinaus._

Ein Polizeigesetz, das tief in Freiheitsrechte eingreift, muss wie ein Skalpell formuliert sein, nicht wie ein Schweizer Taschenmesser, das „für alles irgendwie taugt“.

5. Sicherheit braucht Grenzen, sonst verliert sie Legitimation

Ein moderner Rechtsstaat muss zweierlei leisten: Er muss Opfer schützen. Und er muss verhindern, dass Schutzinstrumente selbst zur strukturellen Ausweitung staatlicher Kontrolle werden.

Wer Sicherheit stärkt, ohne rechtsstaatliche Begrenzung mitzudenken, schwächt am Ende beides. Denn Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht durch maximale Befugnisse, sondern durch klar definierte Grenzen, Transparenz und wirksame Kontrolle.

_Die rote Linie_

Elektronische Fußfesseln und Drohnen können im Einzelfall legitime Instrumente sein. Aber sie dürfen:

* nicht zur Standardmaßnahme werden,
* nicht auf vage Gefahrenprognosen und politische Stimmungsbilder gestützt werden,
* nicht ohne strenge Evaluations- und Berichtspflichten eingesetzt werden,
* nicht zu einer dauerhaften Infrastruktur präventiver Überwachung ausgebaut werden.

_Ein freiheitliches Polizeigesetz misst sich nicht an der Zahl neuer Werkzeuge. _Es misst sich an der Präzision seiner Begrenzungen und an der Fähigkeit, „Nein“ zu sagen, wenn der Staat zu viel Zugriff verlangt.

_“Bremen betritt mit diesem Gesetz juristisch sensibles Terrain. Wenn Schutz vor Gewalt ernst gemeint ist, muss die Eingriffsschwelle hoch, die Kontrolle unabhängig, die Befristung verbindlich und die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit garantiert sein. Sicherheit darf nie zur Gewöhnung an Überwachung führen.“ Ingo Wendelken_

Der Rechtsstaat schützt nicht nur vor Tätern.
Er schützt auch vor Übermaß oder er verfehlt seinen Kern.

_Unsere freiheitliche Lösung: _Elektronische Fußfesseln und verdeckte Drohneneinsätze dürfen nur bei klar definierter, konkretisierter und unmittelbar bevorstehender Gefahr für eine bestimmte Person angeordnet werden, mit strenger richterlicher Begründungspflicht und fester Maximalbefristung (z.B. drei Monate bei Fußfesseln, 14 Tage bei verdeckten Drohnen). Jede Maßnahme muss automatisch enden, wenn die Gefährdung entfällt, und nach spätestens drei Jahren insgesamt evaluiert und neu parlamentarisch beschlossen werden (Sunset-Klausel). GPS- und Drohnendaten dürfen ausschließlich zweckgebunden zur Gefahrenabwehr genutzt, nicht dauerhaft gespeichert und nicht für andere Ermittlungen weiterverwendet werden. Zusätzlich braucht es einen jährlichen öffentlichen Transparenzbericht über Anzahl, Dauer und Ergebnisse der Maßnahmen sowie eine unabhängige parlamentarische Kontrollinstanz. Sicherheit ja! Aber nur mit klarer Eingriffsschwelle, enger Befristung und wirksamer demokratischer Kontrolle.

Bild, Text & Gestaltung:
Ingo Wendelken
Landesvorsitzender & Pressesprecher
WerteUnion Bremen

https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/bremen-schafft-rechtsgrundlage-fuer-drohnen-und-elektronische-fussfessel-doc84kp0aj1y1lwcl34ijm

https://www.ardmediathek.de/video/buten-un-binnen-oder-regionalmagazin/fussfesseln-und-drohnen-das-steht-im-neuen-bremischen-polizeigesetz/radio-bremen/Y3JpZDovL3JhZGlvYnJlbWVuLmRlL3JhZGlvYnJlbWVuLmRlL29wZW5tZWRpYS8zXzM2MTY0OC9zZWN0aW9uL3VybjphcmQ6ZXBpc29kZTphMDUyZGYwZjcwYWI4Y2Nk

https://x.com/WerteUnionHB/status/2023556367588442332

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WerteUnion Bremen
Herr Ingo Wendelken
Rossower Straße 7
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WerteUnion Landesverband Bremen
Freiheitlich. Werteorientiert. Pragmatisch.

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Lückenlose Transparenz am Bau: Luftling Drohnenfotografie optimiert Baustellendokumentation in NRW

Luftling Drohnenfotografie revolutioniert die Bauüberwachung in NRW. Präzise Luftbilder und 3D-Modelle sorgen für Rechtssicherheit, Transparenz und effiziente Prozesse für Bauherren und Architekten.

BildKomplexe Bauprojekte erfordern heute mehr als nur den klassischen Blick auf den Boden. Terminverzögerungen, Nachtragsforderungen und fehlende Beweise bei Baumängeln kosten Bauunternehmen und private Bauherren jährlich immense Summen. Das Bonner Unternehmen Luftling Drohnenfotografie tritt an, um diese Risiken durch präzise, digitale Baustellendokumentation aus der Luft zu minimieren.

Unter der Leitung von Gründer Christian Lars Hoff hat sich Luftling Drohnenfotografie darauf spezialisiert, den Baufortschritt nicht nur ästhetisch, sondern vor allem datengetrieben festzuhalten. Was früher teure Hubschraubereinsätze oder unübersichtliche Begehungen erforderte, erledigen heute moderne Industriedrohnen in wenigen Minuten – mit einer Präzision, die jeden Winkel der Baustelle erfasst.

Vom Foto zum digitalen Zwilling Das Leistungsspektrum von Luftling Drohnenfotografie geht dabei weit über einfache Luftbilder hinaus. „Eine moderne Baustellendokumentation ist heute ein unverzichtbares Werkzeug für das Projektmanagement“, erklärt Christian Lars Hoff. „Wir liefern nicht nur Fotos, sondern datenreiche Orthofotos und 3D-Modelle. Diese ermöglichen es Bauleitern, den Fortschritt vom Schreibtisch aus zu vermessen, Materiallager zu überwachen und die Kommunikation mit Subunternehmern auf eine faktenbasierte Grundlage zu stellen.“

Die Vorteile der Drohnendokumentation liegen auf der Hand:

Rechtssicherheit & Beweissicherung: Regelmäßige Befliegungen frieren den IST-Zustand der Baustelle rechtssicher ein. Bei Streitigkeiten oder Schäden durch Dritte dient das Material als objektiver Nachweis.

Effizienzsteigerung: Bauleiter können Abweichungen im Zeitplan früher erkennen und gegensteuern.

Stakeholder-Kommunikation: Investoren und Eigentümer erhalten durch transparente Fortschrittsberichte (z.B. als Zeitraffer-Video) ein höheres Sicherheitsgefühl.

Fokus auf NRW und darüber hinaus Mit Sitz in Bonn bedient Luftling Drohnenfotografie primär Kunden im Rheinland und ganz Nordrhein-Westfalen. Das Unternehmen setzt dabei auf modernste Drohnentechnologie, die auch in komplexen Umgebungen sicher operiert und hochauflösendes Material liefert – von der Erschließung des Geländes bis zur schlüsselfertigen Übergabe.

Neben der technischen Dokumentation unterstützt Luftling Drohnenfotografie Bauträger auch im Marketing: Die spektakulären Aufnahmen aus der Luft werden häufig für Exposés und den Vertrieb der Immobilien genutzt, noch bevor das Gerüst gefallen ist.

„Unser Ziel ist es, Bauen transparenter und stressfreier zu machen“, fasst Hoff zusammen. „Wer den Überblick behält, baut entspannter.“

Weitere Informationen zu den Dienstleistungen und Referenzprojekte finden Interessierte unter www.luftling.de.

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Luftling Drohnenfotografie
Herr Christian Lars Hoff
Agnesstr. 45
53225 Bonn
Deutschland

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Luftling Drohnenfotografie ist ein spezialisierter Dienstleister für professionelle Luftaufnahmen mit Sitz in Bonn. Das Unternehmen bietet innovative Lösungen in den Bereichen Baustellendokumentation, Immobilienfotografie, Inspektionen und Thermografie an. Durch den Einsatz modernster Drohnentechnologie liefert Luftling Drohnenfotografie präzise Daten und visuelle Inhalte, die Entscheidungsprozesse beschleunigen und Projekte effizienter machen.

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HanseWerk-Tochter SH Netz und Beagle Systems starten Drohneneinsatz zur Methan-Leckagedetektion

Innovatives Projekt von SH Netz, das zur HanseWerk Gruppe gehört, und Beagle Systems: Eine spezielle Drohne überprüft Hochdruck-Gasleitungen auf Lecks und Undichtigkeiten.

BildSchleswig-Holstein Netz (SH Netz), ein Unternehmen der HanseWerk-Gruppe und das Hamburger Unternehmen Beagle Systems starten nach erfolgreichen Tests im vergangenen Jahr die flächendeckende Überprüfung des Hochdruck-Gasnetzes in Schleswig-Holstein durch Drohnen. Ziel des innovativen Projekts ist die Erfüllung der neuen EU-Methanverordnung, die eine Überprüfung des Leitungsnetzes auf mögliche Lecks oder Undichtigkeiten vorschreibt.

Die Langstreckendrohnen sind mit speziellen T1-Lasersensoren von Beagle Systems ausgestattet, um Austritte zu detektieren. Der Beagle T1-Lasersensor nutzt die Methode der „tunable diode laser absorption spectroscopy (TDLAS)“, zu Deutsch „abstimmungsfähige Diodenlaser-Absorptionsspektroskopie“. Er ermöglicht eine hochpräzise Detektion von Methanemissionen an der Oberfläche, wie es der LDAR (Leak Detection and Repair) Typ II-Standard der EU-Methanverordnung fordert. Der Sensor erkennt bereits fünf Methanteilchen unter 1 Millionen Luftteilchen.

Die Drohnen fliegen dabei in einer Höhe von etwa 40 Metern über die unterirdisch liegenden Hochdruckleitungen hinweg. Rund 850 Kilometer 70 bar-Hochdruckleitungen und mehr als 1.000 Kilometer 16 bar-Hochdruckleitungen werden so überprüft.

Der große Vorteil: Die Überprüfung verläuft schnell und unkompliziert. Auch vom Boden schwer erreichbare Areale können problemlos kontrolliert werden. Es muss nur wenig Personal eingesetzt werden. Dank ihres vollelektrischen Betriebs sind die Drohnen emissionsarm und somit eine skalierbare und zukunftsorientierte Lösung zur Erfüllung der EU-Methanverordnung. „Während ein Gasspürer zu Fuß rund 10 Kilometer täglich schafft, können mit der Drohne täglich rund 100 Kilometer Leitung überprüft werden“, erläutert Florian Schäfe, Projektleiter in der Netzüberwachung bei der HanseWerk-Tochter SH Netz, den Vorteil der Technologie.

Sollte der Lasersensor eine mögliche Leckage feststellen, überprüft das Pilotenteam die Fundstelle am Boden mithilfe eines Gasmessgeräts. Bestätigt sich der Verdacht, so veranlasst SH Netz, das zur HanseWerk-Gruppe gehört, schnellstmöglich die Instandsetzung.

Schleswig-Holstein Netz

Schleswig-Holstein Netz (SH Netz) betreibt für rund 2,8 Millionen direkt oder indirekt angeschlossene Kunden Strom- und Gasleitungen in mehr als 900 Kommunen in Schleswig-Holstein. Rund 400 schleswig-holsteinische Kommunen halten Anteile an SH Netz. Sie haben umfangreiche Mitspracherechte und erhalten eine Garantiedividende. Das Unternehmen beschäftigt mehr als 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 30 Standorten in Schleswig-Holstein.

SH Netz hat als Partner der Energiewende bereits zehntausende Windräder und Solaranlagen an das Stromnetz angeschlossen. Darüber hinaus entwickelt das Unternehmen Energielösungen wie Smart-City-Anwendungen und unterstützt den Ausbau der Elektromobilität. SH Netz engagiert sich in Innovationsprojekten für mehr Klimaschutz. Dazu gehören beispielsweise Einspeiseanlagen, mit denen Biogas oder aus Windstrom produzierter Wasserstoff ins Erdgasnetz aufgenommen werden kann, oder staatlich geförderte Forschungsprojekte.

Auf dem Weg zur Klimaneutralität stellt SH Netz ihre sämtlichen Standorte, ihre mehrere hundert Fahrzeuge umfassende Flotte sowie den Strom- und Gasnetzbetrieb in mehreren Stufen entsprechend um. Außerdem unterstützt das Unternehmen seit vielen Jahren den regionalen Spitzen- und Breitensport in Schleswig-Holstein, zum Beispiel den SH Netz Cup in Rendsburg, das härteste Ruderrennen der Welt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

HanseWerk AG
Herr Ove Struck
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25450 Quickborn
Deutschland

fon ..: +49 41 06-6 29-34 22
web ..: https://www.hansewerk.com/de.html
email : presse@hansewerk.com

Mehr als 3 Millionen Kunden in Norddeutschland beziehen Strom, Gas oder Wärme direkt oder indirekt über die von der HanseWerk-Gruppe und ihren Tochtergesellschaften betriebenen Energienetze. Darüber hinaus bietet das Unternehmen seinen Partnern und Kunden moderne und effiziente Energielösungen mit den Schwerpunkten Netzbetrieb, dezentrale Energieerzeugung oder E-Mobilitätslösungen.

Als Partner der Energiewende hat die HanseWerk-Gruppe in den letzten Jahren mehrere zehntausend Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie an ihre Netze angeschlossen und betreibt parallel dazu etwa 850 Energieumwandlungsanlagen sowie einen Erdgasspeicher. Die HanseWerk-Gruppe ist ein großer Ausbildungsbetrieb im Norden und engagiert sich in vielen Forschungsprojekten zur Energiewende, wie zum Beispiel im Norddeutschen Reallabor. Bis 2030 wird die HanseWerk-Gruppe klimaneutral sein: Dazu werden ihre insgesamt 47 Standorte, die mehrere hundert Fahrzeuge umfassende Flotte, der Strom- und Gasnetzbetrieb sowie die Wärme- und Stromerzeugung bis 2030 klimaneutral gestellt.

Über die Beteiligung der elf schleswig-holsteinischen Kreise sowie mehr als 450 Kommunen sind die Unternehmen der HanseWerk-Gruppe regional sehr stark verwurzelt und unterstützen eine Vielzahl sozialer und kultureller Projekte, wie das Schleswig-Holstein Musik Festival, das Hamburger Straßenmagazin Hinz&Kunzt und den Schleswig-Holstein Netz Cup auf dem Nord-Ostsee-Kanal.

Pressekontakt:

HanseWerk AG
Herr Ove Struck
Schleswag-HeinGas-Platz 1
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