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Unternehmen müssen Bewertungen prüfen – sonst droht Geschäftsführern persönliches Bußgeldrisiko

Unternehmen riskieren Bußgelder und persönliche Haftung der Geschäftsführung, wenn sie anonyme Online-Bewertungen ignorieren und deren Echtheit nicht gesetzeskonform prüfen.

BildDüsseldorf, 7. Juli 2025 – Viele Unternehmen sehen über negative Online-Bewertungen hinweg – auch wenn sie offenkundig beleidigend, verleumderisch oder schlichtweg unwahr sind. Doch genau das kann zum Problem werden: Seit der Umsetzung der europäischen „Omnibusrichtlinie“ in deutsches Recht besteht eine gesetzliche Prüfpflicht für Unternehmer, wie sie in § 5b Abs. 3 UWG geregelt ist. Diese Vorschrift verpflichtet Unternehmen dazu, bei veröffentlichten Bewertungen zu prüfen, ob diese tatsächlich von echten Kundinnen oder Kunden bzw. Bewerberinnen oder Bewerbern stammen.

„Die Gesetzeslage ist eindeutig – aber kaum bekannt“, erklärt Rechtsanwalt Jan Meyer, Geschäftsführer der auf Bewertungsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo in Düsseldorf. „Unternehmen müssen sich aktiv darum kümmern, dass keine irreführenden oder gefälschten Bewertungen auf ihren Profilen kursieren – gerade auf Plattformen wie Kununu oder Google. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder.“

Gesetzliche Pflicht zur Prüfung – auch bei Kununu, Google & Co.

Während sich § 5b UWG ursprünglich auf Verbraucherbewertungen in Online-Shops konzentrierte, wird der Anwendungsbereich inzwischen weiter interpretiert. Da Bewerber- und Mitarbeiterbewertungen ebenfalls die öffentliche Wahrnehmung von Unternehmen prägen, gelten dieselben Prüfmaßstäbe. Kommt ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro oder – bei systematischer Irreführung – sogar bis zu 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes (§ 19 UWG).

Rechtsanwalt Meyer ergänzt: „Das betrifft insbesondere Arbeitgeber, deren Kununu- oder Google-Bewertungen anonym und offenkundig rufschädigend sind. Wer hier nicht aktiv wird, verstößt nicht nur gegen seine Compliance-Pflichten – sondern riskiert ernsthafte finanzielle und rechtliche Konsequenzen.“

Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Besonders brisant: Bei Verletzung dieser Prüfpflicht kann nicht nur das Unternehmen selbst belangt werden – sondern auch seine Geschäftsführer oder Vorstände persönlich. In seinem Beschluss vom 11. Februar 2025 (Az. KZR 74/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass ein Bußgeld einen Schaden im Sinne der Organhaftung (§ 43 Abs. 2 GmbHG, § 93 Abs. 2 AktG) darstellen kann. Damit eröffnet sich für die Gesellschaft die Möglichkeit, den verantwortlichen Organmitgliedern das Bußgeld in Regress zu stellen – also aus dem Privatvermögen zurückzufordern.

Und das ist nicht nur graue Theorie: Die Fachpresse warnt bereits seit Längerem davor, dass gängige D&O-Versicherungen solche Bußgeldforderungen nicht abdecken, da sie regelmäßig unter den Ausschluss von Ordnungswidrigkeiten und vorsätzlichem Verhalten fallen. (vgl. Haufe.de)

Fazit: Jetzt ist aktives Handeln gefragt

Auch wenn vielen Unternehmen die neuen gesetzlichen Prüfpflichten zu Online-Bewertungen noch unbekannt sind – das schützt nicht vor Konsequenzen. Denn wer als Geschäftsführung untätig bleibt, obwohl offensichtlich unlautere oder gefälschte Bewertungen vorliegen, handelt fahrlässig. Und das kann teuer werden.

Bußgelder von bis zu 50.000 Euro oder sogar 4 % des Konzernumsatzes sind nur die eine Seite. Viel gravierender: Nach aktueller Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 11.02.2025 – KZR 74/23) können Unternehmen diese Bußgelder von ihren Geschäftsführern oder Vorständen persönlich zurückfordern, wenn diese ihre gesetzlichen Pflichten verletzt haben. Solche Regressforderungen fallen nicht unter den Schutz gängiger D&O-Versicherungen. (vgl. Haufe.de)

Was folgt: Wer als Führungskraft Verantwortung trägt, muss heute mehr denn je dafür sorgen, dass Bewertungsplattformen nicht zum schwelenden Haftungsrisiko für das Unternehmen werden. Denn Pflichtverletzung ist nicht delegierbar – und Bußgeldhaftung nicht versicherbar.

Weitere Informationen zum rechtssicheren Umgang mit Online-Bewertungen und zum Schutz vor anonymen Angriffen erhalten Sie unter:
www.sterne-advo.de/rufmord-schutzbrief

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Jan Meyer
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Deutschland

fon ..: 0211 83 86 82 00
fax ..: 0211 83 86 82 01
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email : presse@sterne-advo.de

SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine hochspezialisierte Kanzlei für digitalen Rufmordschutz. Mit Sitz im Düsseldorfer Dreischeibenhaus an der Kö berät SterneAdvo im gesamten DACH-Raum Unternehmen, Geschäftsführer und Institutionen, die gezielten Online-Angriffen ausgesetzt sind – etwa durch anonyme Bewertungen auf Plattformen wie Kununu, Indeed, Google oder Glassdoor.

Im Zentrum der Tätigkeit stehen juristisch fundierte Bewertungslöschungen, die Identifikation anonymer Verfasser sowie strategisch aufgebaute Schutzsysteme gegen digitale Verleumdung. Dabei verfolgt SterneAdvo einen klaren Anspruch: Substanz statt Schnelllöschung, rechtliche Präzision statt Massenabfertigung.

Die Kanzlei hat im Februar 2024 den bundesweit bekannten Klarnamenbeschluss des OLG Hamburg erstritten und zählt zu den Vorreitern im Bereich Täteridentifikation und langfristiger Reputationskontrolle für Arbeitgeber. Mit dem neuen Rufmord-Schutzbrief bietet SterneAdvo ein einzigartiges Schutzkonzept für Unternehmen ab 1 Mio. EUR Jahresumsatz.

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Wirtschaft

Digitale Resilienz nach Corona kostet KMU Umsatz und Überlebenschancen

Obwohl immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) nach der Corona-Krise digital aufgestellt sind, bleiben viele auf der Strecke.

BildLeere Terminkalender, stagnierender Umsatz und verschenktes Potenzial. Die Hamburger Marketing-Agentur DTILE GmbH ruft zur digitalen Ehrlichkeit auf – und zeigt, warum „irgendwo im Internet“ nach Corona nicht mehr reicht.

„Es gibt zwei Sorten von Unternehmen: Die, die online gefunden werden – und die, die bald schließen müssen“, sagt Engin Buldak, Geschäftsführer der DTILE GmbH. Gerade nach den wirtschaftlichen Einschnitten durch Corona und die Lockdowns sei die lokale Auffindbarkeit entscheidend. Doch viele Betriebe vertrauen weiterhin auf veraltete Webseiten oder unvollständige Google-Profile – und verlieren damit täglich Sichtbarkeit.

Laut interner Auswertung von über 150 betreuten Google-Business-Profilen ist der größte Fehler: fehlende Optimierung für lokale Suchanfragen. Begriffe wie „Friseur Hamburg Winterhude“ oder „Zahnarzt Berlin Charlottenburg“ entscheiden heute über die Sichtbarkeit im direkten Umfeld – nicht nur die Unternehmens-Website. Und gerade nach Corona, wo Konsumenten bewusst lokal suchen, ist das fatal.

Die digitale Resilienz nach der Corona-Pandemie zeigt: Wer nur präsent ist, aber nicht gefunden wird, bleibt unsichtbar. Kritisch sei dabei weniger die Technik, sondern das Verständnis.
„Viele glauben, wenn sie bei Instagram posten, sind sie automatisch auch bei Google sichtbar“, so Buldak. „Aber Google funktioniert nach völlig anderen Regeln – und belohnt Profile, die aktiv gepflegt, lokal ausgerichtet und mit echten Kundeninteraktionen belegt sind.“

Die DTILE GmbH berät KMU, wie z. B. Versicherungen, Anwälte, Schönheitssalons, Handwerksbetriebe sowie lokale Dienstleister und Einkaufsmöglichkeiten in genau diesem Bereich. Vom Google Maps Profil über strukturierte Bewertungen bis hin zu lokalen Anzeigen: Ziel ist es, die digitale Präsenz gezielt auf Suchanfragen aus dem eigenen Viertel und darüber hinaus auszurichten – da, wo die Kaufentscheidung oft in Sekunden getroffen wird.

Was viele unterschätzen: Auch moderne KI-Systeme wie ChatGPT oder Perplexity greifen auf öffentlich gelistete Datenquellen (GEO) zurück. Wer dort nicht sichtbar ist, verschwindet nicht nur aus Google – sondern auch aus der nächsten Generation digitaler Suchsysteme.
Gerade in der post-pandemischen Ära ein teurer Fehler.

Der Appell von DTILE:
„Lokale Sichtbarkeit und Suchmaschinenoptimierung nach Corona ist keine Kür mehr – sie ist die Grundlage jeder digitalen Strategie. Und sie ist kein Hexenwerk. Aber sie braucht einen klaren Plan.“

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

DTILE GmbH
Herr Engin Buldak
Hasselbrookstr. 15
22089 Hamburg
Deutschland

fon ..: 015678444940
web ..: https://dtile-design.de
email : hq@dtile-design.de

Die DTILE GmbH ist eine inhabergeführte Agentur aus Hamburg, spezialisiert auf Local SEO und strategisches Online-Marketing für kleine und mittelständische Unternehmen. Mit einem klaren Fokus auf messbare Ergebnisse unterstützen wir unsere Kunden beim gezielten Aufbau lokaler Sichtbarkeit – von der Optimierung des Google Business Profils bis hin zur Conversion-Optimierung im E-Commerce. Unsere Leistungen vereinen datenbasierte Analyse mit praxisnaher Beratung und individueller Umsetzung.

Unser Ziel: Mehr Sichtbarkeit. Mehr Kunden. Mehr Umsatz – lokal und digital.

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DTILE GmbH
Herr Engin Buldak
Hasselbrookstr. 15
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Medien

Neu: Agenturtipp.de hat am 14. 05.2025 den SEO-Contest Keywordkönig gestartet!

Top: Vom Veranstalter Agenturtipp.de wurde am 14.05.2025 der SEO-Wettbewerb Keywordkönig gestartet.

Gegenstand: Die Suchmaschinenoptimierung (SEO) im engeren Sinne umfasst alle Maßnahmen, welche Webadressen (URLs) bei Suchmaschinen im Ranking in der Regel in den unbezahlten Suchergebnissen (d.h. den SERPs, d.h. den sogenannten „organischen“ Ergebnissen) auf vordere Plätze bringen.

Ein SEO-Contest (Wettbewerb unter Suchmaschinenoptimierern, d.h. SEOs – oft auch Challenge genannt) hat in der Regel zum Ziel, eine Domain (bzw. eine Webadresse) zu einem Suchbegriff so zu optimieren, dass sie an einem Stichtag einen vorderen (im Idealfall den 1. Platz) bei der betreffenden Suchmaschine belegt.

Hier die wichtigsten Infos zum SEO-Contest Keywordkönig (Beispielseite hier: https://keywordkoenig.complex-berlin.de/):

Contestausrichter: AgenturTipp.de
Contestaufgabe: Für den fiktiven Suchbegriff „Keywordkönig“ bei Google bestmöglich ranken
Keywordveröffentlichung durch AgenturTipp.de: am 14.05.2025 um 11 Uhr
Conteststart: Mittwoch , 14.05.2025 um 11 Uhr
Contestende: Mittwoch , 11.06.2025 um 11 Uhr
Contestzeitraum: 4 Wochen
Anmeldung : Eine Anmeldung mittels Anmeldeformular von AgenturTipp.de ist notwendig!
Teilnahmekosten: Keine!
Teilnehmerbeschränkung: Keine!
Verwendbare Domains: Keine Einschränkungen!
Methodenverbot/Methodeneinschränkung: Keine, auf die Nutzung von Negative SEO bei der Konkurrenz soll jedoch verzichtet werden, es soll ein fairer Wettbewerb sein!
Veröffentlichung des Keywords durch AgenturTipp.de am 14.05.2025 um 11 Uhr

Rankingauswertung:

Die Rankings werden an 3 Stichtagen (09.06./10.06./11.06. 2025 um 11 Uhr) gemessen und dann ein Rankingergebnis berechnet.

Die Rankingtabelle wird ab Veröffentlichung des Keywords täglich gegen 11 Uhr morgens geupdatet. Die Punktetabelle, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellt wird, wird an den entsprechenden drei Stichtagen immer gegen 14 Uhr mittags aktualisiert.

Preise:

Platz 1: Besuch des SEO-Days in Köln (Gesamtwert: ca. 630 Euro)
SEO-DAY Premium Ticket am 6. November 2025
Platz 1: 12 Monate „Digitales Online-Marketing-Abo“ (Gesamtwert: ca. 390 Euro)
Digitales Online-Marketing-Abo vom Rheinwerk Verlag
Platz 1 und 2: Rankscale.ai
12 Monate Pro-Plan (Gesamtwert: ca. 1.750 Euro)
Platz 1 bis 3: 1-Jahres-Abo Website-Boosting (Gesamtwert: ca. 180 Euro)
Website-Boosting
Platz 1 bis 3: Buch „Content Creation mit KI“ (Gesamtwert: ca. 105 Euro)
Buch „Content Creation mit KI“ des Rheinwerk Verlags von Andreas Berens und Carsten Bolk zu Tools wie ChatGPT, DALL-E und Midjourney
Platz 1-3: jeweils 100 Euro Lead-Guthaben
Lead-Guthaben auf Agenturtipp.de, welches für den Kauf von Leads auf Agenturtipp.de verwendet werden kann
Platz 1 bis 10: 6-12 Monate Seobility Premium
Premium/Agentur, abhängig von Platzierung (Gesamtwert: ca. 4.800 Euro)
Platz 1 bis 10: SEO-Fachkräftezertifikat vom BVDW
Zugang zur Zertifikatsprüfung (Gesamtwert: ca. 2.000 Euro)

Signifikante Schlüsselwörter, Tags:

Suchmaschine,Google,SEO,Keywordkönig,Keywordkönig Contest,Keywordkönig Challenge,SEO Contest,SEO-Contest,SEO Challenge,SEO-Challenge,SEO Wettbewerb,SEO-Wettbewerb,SEO Agentur,SEO-Agentur

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Herr Harald Hildebrandt
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Wirtschaft

Googles erster Chief Innovation Evangelist Dr. Frederik G. Pferdt an der LMU Munich School of Management

Einer der weltweit führenden Innovationsvordenker, kommt im Rahmen der Zukunftsgeist Tour 2025 als Special an die LMU Munich School of Management

BildZukunftsgeist Tour 2025 Special:
Googles erster Chief Innovation Evangelist Dr. Frederik G. Pferdt an der LMU Munich School of Management
Innovation zünden! Radical besser – entfache den Zukunftsgeist in Dir!
Wo: 27. März 2025, 12:00 – 13:30 Uhr
Ort: Freskensaal in der Ludwigstr. 28, LMU München
BITTE ANMELDEN – das Event ist kostenfrei – aber die Plätze begrenzt! Der Link ist unten.

„Zukunft beginnt nicht morgen, sie beginnt in dir.“

Zukunft ist keine ferne Vision – sie entsteht in uns. Dr. Frederik G. Pferdt, einer der weltweit führenden Innovationsvordenker, kommt im Rahmen der Zukunftsgeist Tour 2025 als Special an die LMU Munich School of
Management – genau am Erscheinungstag seines neuen Buches „Radikal Besser-entfache den Zukunftsgeist in Dir“.

Die Medien nennen Frederik den „Dr. der Innovation „, den „Papst der Kreativität“ und „eines der Masterminds des Silicon Valley“. Als erster Chief Innovation Evangelist bei Google hat er eine der kreativsten Unternehmenskulturen der Welt geprägt, das Innovation Lab von Google gegründet und Hunderttausende von Menschen auf der ganzen Welt inspiriert – von der NASA und den Vereinten Nationen über den DFB und Adidas bis hin zu Regierungen in über 25 Ländern. Frederik lehrt an der Stanford University und bewegt Menschen weltweit, eine bessere Zukunft zu gestalten.

In seiner Keynote zeigt Frederik, wie kreatives Denken und eine radikale Zukunftsmentalität Innovation entfesseln. Mit Impulsen aus seiner Arbeit mit globalen Unternehmen, Institutionen und Regierungen gibt er neue Perspektiven für eine zukunftsfähige Denkweise – und macht Mut, innovativ zu sein und den Wandel aktiv zu gestalten.

Im Anschluss diskutiert Frederik mit Prof. Dr. Johann Kranz, einem der führenden Experten für digitale Innovationen und Plattformökonomie an der LMU Munich School of Management, Dr. Rahild Neuburger, akademische Oberrätin an der LMU Munich School of Management und Geschäftsführerin des MÜNCHNER KREIS, sowie Dr. Philipp V. Ramin, CEO von i40 – the future skills company und Experte für Future Skills sowie digitale Kompetenzentwicklung. Gemeinsam werfen sie einen Blick auf die Rolle von Innovation und Zukunftsgeist in einer sich rasant verändernden Welt.

Moderiert wird die Veranstaltung von der Bestsellerautorin, Gewinnerin des Lady Business Awards und des Sonderpreises beim Großen Preis des Mittelstands und Co-Host des Digikompetenz Podcasts Anne Koark

Erlebe eine inspirierende Reise in die Welt der Innovation – praxisnah, interaktiv und mit einem klaren Ziel: Radikal besser – entfache den Zukunftsgeist in dir!

Hier geht es zur Anmeldung: https://www.mercator.bwl.uni-muenchen.de/kurse/dss-zgt-2025

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i40 – the future skills company
Frau Anne Koark
Franz-Mayer-Str. 1
93053 Regensburg
Deutschland

fon ..: +49 941 46297780
web ..: https://www.i40.de
email : anne@i40.de

Über i40-the future skills company
Mit über 950.000 Lernenden in Unternehmen weltweit aus mehr als 14 Branchen, über 50 Themen und Lerninhalten in 20 Sprachen ist i40 – the future skills company – ein führender, weltweiter Anbieter von Future Skills und Lernlösungen für die digitale Transformation, KI, Nachhaltigkeit, Cybersicherheit, Green Skills, Industrie 4.0 und Manufacturing X. i40 wurde mehrfach ausgezeichnet: 2022 erhielt i40 mit Continental den eLearning Award für „Instructional Design“. 2023 folgte die Auszeichnung „Projekt des Jahres“ beim eLearning Award für eine 3D-Lernwelt zur digitalen Transformation für die BMW Group. 2024 erhielt i40 zwei weitere Auszeichnungen: den eLearning Award für „Video“ mit Schaeffler und wurde vom US-Magazin Manage HR als „Top 10 Corporate Online Training Company Europe 2024“ ernannt. Zudem wurde i40 zusammen mit coeo mit dem eLearning Award 2025 in der Kategorie „Künstliche Intelligenz“ ausgezeichnet.
www.i40.de

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i40 – the future skills company
Frau Anne Koark
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Neuerscheinung: Ostfrieslandkrimi „Auricher Gold“ von Martin Windebruch im Klarant Verlag

Ein toter Lokalhistoriker und ein lange verschollener Goldschatz! Der neue Kriminalfall für die Kommissare Brookmer und Jacobs aus Aurich hat viele Facetten. Doch welche zeigt den Weg zum Mörder?

BildMartin Windebruch stellt seine beiden Ermittler vor eine schwierige Herausforderung. Der ermordete Dr. Tammo Aalduker war extrem unbeliebt – als Nachbar, als Mieter und als Lehrer! Doch wer von den vielen Verdächtigen hat schließlich die Nerven verloren und ihn erschlagen? Ist Hass das Motiv oder war der Lokalhistoriker einem versteckten Schatz auf der Spur und musste deshalb sterben?

Zum Inhalt von „Auricher Gold“:
»Hat er das Versteck mit den Emder Goldgulden entdeckt?« Kommissarin Wiebke Jacobs stößt in ihrem Haus im ostfriesischen Rysum, das schon seit über 100 Jahren im Besitz ihrer Familie ist, auf mysteriöse Papierbögen in Kurrentschrift. Auf der Suche nach Antworten beschließt sie, den Rysumer Lokalhistoriker Dr. Tammo Aalduker aufzusuchen. Doch in dessen Wohnhaus überschlagen sich die Ereignisse vor ihren Augen: Im Keller wird eine Leiche entdeckt – es ist Dr. Aalduker selbst! Eine schwere Kopfverletzung zeigt, dass er ermordet wurde. Zudem ist seine Wohnung völlig verwüstet. Ist der Streit mit einem hitzigen Nachbarn eskaliert? Die Auricher Ermittler nehmen mehrere Verdächtige ins Visier. Und Wiebke lassen auch die geheimnisvollen alten Aufzeichnungen nicht los. Ihre Nachforschungen führen sie zur Legende um einen Goldschatz, der angeblich seit Jahrzehnten verborgen sein soll …

„Auricher Gold“ kann bei allen bekannten E-Book Shops wie Amazon (für den Kindle eReader), Apple iTunes (für iBooks), Thalia (für tolino), buecher.de, buch.de, Hugendubel, Kobo und vielen weiteren erworben werden zum Preis von 4,99 Euro. Die Taschenbuchausgabe ist erhältlich für 12,99 Euro.

Mehr Informationen zu „Auricher Gold“ erhält der Leser hier: https://www.amazon.de/gp/product/B0DXWZ1XRM sowie eine Leseprobe unter https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/A1074479974.

Der Autor:
Martin Windebruch ist verheiratet und stammt aus einer Familie mit ostfriesischen Wurzeln. Sein Großvater wurde in Rysum geboren. Er selbst hat im Rahmen seines Studiums zu dem Themengebiet »Ostfriesische Auswanderer« geforscht. So kennt er sich bestens zwischen Großem Meer und Krummhörn aus. Für Martin Windebruch lag es daher nahe, seine Kriminalromane in Ostfriesland anzusiedeln und sich Geschichten auszudenken, die sich so, wie er sie beschreibt, eigentlich auch nur im Land hinter den Deichen ereignen können.

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Klarant Verlag
Frau Hannelore Werner
Rockwinkeler Heerstraße 83
28355 Bremen
Deutschland

fon ..: 042116767647
web ..: http://www.klarant-verlag.de
email : info@klarant.de

Der Klarant Verlag, mit Unternehmenssitz in Bremen, ist auf EBooks spezialisiert, die weltweit sehr erfolgreich vermarktet werden.

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

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