Der unabhängige Kfz-Gutachter Walid Bareksei erklärt, wann welches Gutachten greift und warum die Wahl des Gutachters bei einem fremdverschuldeten Unfall über bares Geld entscheidet.
Nicht jeder Fahrzeugschaden braucht dasselbe Gutachten. Wer selbst schuld war, wendet sich an die eigene Versicherung. Wer geschädigt wurde, hat das Recht auf einen frei gewählten Sachverständigen. Und wer den reinen Marktwert seines Fahrzeugs kennen möchte, braucht ein drittes Dokument: das Wertgutachten. Walid Bareksei, Kfz-Ingenieur und Inhaber von Gutachter-in-NRW, ordnet die drei Gutachtenarten ein und erklärt, worauf es jeweils ankommt.
Kasko-Gutachten: Die eigene Versicherung ist zuständig
Wer einen Unfall selbst verursacht hat und den Schaden über die Teil- oder Vollkaskoversicherung abrechnen möchte, wendet sich direkt an die eigene Kfz-Versicherung. Bei einem Kaskoschaden beauftragt die Versicherung in der Regel selbst einen Gutachter oder schlägt einen anderen Weg zur Feststellung der Schadenhöhe vor.
Wer mit diesem Gutachten nicht einverstanden ist, kann trotzdem einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Ein zweites Gutachten deckt Fehler oder Lücken im ersten auf und gibt eine belastbare Grundlage für Rückfragen an die Versicherung.
Haftpflicht-Gutachten: Freie Wahl für den Geschädigten
Anders liegt der Fall, wenn jemand unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. Dann handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, reguliert über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese Versicherung ist in Deutschland für jedes zugelassene Fahrzeug Pflicht.
Wichtig für Geschädigte: Sie sind nicht an die Vorschläge der gegnerischen Versicherung gebunden. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass Geschädigte einen unabhängigen Sachverständigen frei wählen dürfen. Dieser Gutachter arbeitet ausschließlich im Interesse des Geschädigten, nicht im Interesse der Versicherung.
Gutachter-in-NRW deckt mit sieben eigenen Büros und einem Netzwerk an Partnerbüros ganz Nordrhein-Westfalen ab. Die Begutachtung findet dort statt, wo es dem Geschädigten passt, etwa zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt vor Ort. Aus dem fertigen Gutachten gehen unter anderem die genaue Schadenhöhe, der Reparaturweg, die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert hervor. Geschädigte erhalten eine Kopie für die eigenen Unterlagen, eine weitere geht auf Wunsch an den Rechtsanwalt.
Bei einem klaren Haftpflichtfall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten: Sachverständigenhonorar, Anwaltskosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Abschleppkosten und gegebenenfalls die Wertminderung. Für den Geschädigten bleibt der gesamte Prozess kostenfrei.
„Wer den Gutachter der Gegenseite akzeptiert, gibt oft einen Teil des eigenen Anspruchs aus der Hand. Ein unabhängiger Gutachter kennt ausschließlich die Interessen des Geschädigten“, sagt Bareksei.
Wertgutachten: Der Marktwert schwarz auf weiß
Ein Wertgutachten beantwortet eine andere Frage als die beiden anderen Gutachtenarten: Was ist das Fahrzeug aktuell wert? Am häufigsten kommt es bei Oldtimern zum Einsatz, etwa vor dem Abschluss einer Oldtimerversicherung oder beim Verkauf eines Sammlerfahrzeugs.
Gefragt ist ein Wertgutachten aber nicht nur bei Oldtimern. Auch beim Kauf oder Verkauf eines gewöhnlichen Gebrauchtwagens, nach einem Unfall oder bei Ablauf eines Leasingvertrags liefert die Wertermittlung eine verlässliche Einschätzung, was ein Fahrzeug noch wert ist. Der Sachverständige prüft dabei den Zustand wertrelevanter Fahrzeugteile, ermittelt Markt- und Wiederbeschaffungswert und vergibt eine Zustandsnote.
Gerade bei hochwertigen Sammlerfahrzeugen lohnt es sich, den Zustand regelmäßig dokumentieren zu lassen. Das Gutachten dient dann als Nachweis gegenüber Versicherung, Käufer oder Verkäufer und schafft bei Preisverhandlungen eine objektive Grundlage.
Die drei Gutachtenarten im Überblick
* Kasko-Gutachten: bei selbst verschuldetem Schaden, Ansprechpartner ist die eigene Versicherung.
* Haftpflicht-Gutachten: bei unverschuldetem Unfall, freie Wahl des Sachverständigen, Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
* Wertgutachten: zur Ermittlung des aktuellen Marktwerts, etwa bei Oldtimern, Kauf, Verkauf oder Leasingrückgabe.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Gutachter-in-NRW
Herr Walid Bareksei
Elisabethstraße 29
46537 Dinslaken
Deutschland
fon ..: 02064 / 827 1019
web ..: https://gutachter-in-nrw.de/
email : info@gutachter-in-nrw.de
Walid Bareksei ist Maschinenbauingenieur (Fachrichtung Fahrzeugbau, Universität Duisburg-Essen) und Kfz-Gutachter. Als Inhaber des unabhängigen Ingenieurbüros Gutachter-in-NRW betreut Bareksei Unfallgeschädigte in ganz Nordrhein-Westfalen. Das Büro ist auf die vollständige Abwicklung von Kfz- Haftpflichtschäden spezialisiert und begleitet Betroffene von der ersten Schadenaufnahme bis zur abgeschlossenen Regulierung. Gutachter-in-NRW arbeitet als eigenständiges Sachverständigenbüro – ohne Vermittlungsplattformen oder Zwischeninstanzen. Das Büro ist seit über zehn Jahren tätig und verfügt über Standorte u. a. in Dinslaken, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Krefeld, Oberhausen und weiteren Städten in NRW.
Pressekontakt:
conpublica | Sichtbarkeitsagentur für Tech-Unternehmen und Startups
Herr Frank Bärmann
Hochstraße 100
52525 Heinsberg
fon ..: 02452-9576301
email : baermann@conpublica.de
Nach einem Verkehrsunfall zählt jede Entscheidung. Walid Bareksei, unabhängiger Kfz-Sachverständiger und Inhaber von
Nach zwei Jahren Zinswende und Preisdruck verdichten sich die Signale einer Stabilisierung, die Bewertungsprofis nuanciert einordnen müssen. Der Immobilienpreisindex des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) verzeichnete im zweiten Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahresquartal einen Anstieg um 3,9 Prozent, nach plus ein Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2025; der Index erreichte 182,4 Punkte. Die vdp-Zeitreihe belegt damit eine Fortsetzung der Aufwärtsbewegung, die Ende 2024 eingesetzt hatte. Gleichwohl bleibt der Erholungsprozess heterogen über Nutzungsarten und Standorte. Gleichzeitig hat die Europäische Zentralbank am 11. September 2025 die Einlagefazilität bei 2,00 Prozent, den Hauptrefinanzierungssatz bei 2,15 Prozent und die Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 2,40 Prozent bestätigt – nach vorangegangenen deutlichen Zinssenkungen 2025. Damit etabliert sich eine „neue Normalität“, in der Finanzierungskonditionen nicht mehr monatlich kippen, aber zinsseitige Sensitivität in Bewertungsmodellen Pflicht bleibt. Für die Ableitung marktkonformer Liegenschaftszinssätze heißt das: Transparente Herleitungen, robuste Bandbreiten und saubere Triangulation aus Mieten, Leerstand, Incentives, CapEx-Bahnen und Finanzierungskosten.
Nach dem starken Preissprung von 2021 bis 2023 steigen die Baupreise moderat, aber stetig weiter – mit unmittelbarer Relevanz für Bewertungs- und Controllingmodelle. Laut Statistischem Bundesamt lagen die Neubaupreise konventionell gefertigter Wohngebäude im August 2025 um 3,1 Prozent über dem Vorjahresmonat; im Mai 2025 betrug der Zuwachs 3,2 Prozent. Gegenüber Mai legten die Preise im August um 0,5 Prozent zu. Diese Signale bestätigen: Die Kostenseite bleibt ein struktureller Renditetreiber, der granular geplant und dokumentiert werden muss – pauschale Ansätze führen in der Regel zu Bewertungsfehlern, Covenant-Druck und verfehlten Ausschüttungszielen.
Pressemitteilung einstellen