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Kasko, Haftpflicht oder Wertgutachten: Was Autofahrer nach einem Unfall wirklich brauchen

Der unabhängige Kfz-Gutachter Walid Bareksei erklärt, wann welches Gutachten greift und warum die Wahl des Gutachters bei einem fremdverschuldeten Unfall über bares Geld entscheidet.

BildNicht jeder Fahrzeugschaden braucht dasselbe Gutachten. Wer selbst schuld war, wendet sich an die eigene Versicherung. Wer geschädigt wurde, hat das Recht auf einen frei gewählten Sachverständigen. Und wer den reinen Marktwert seines Fahrzeugs kennen möchte, braucht ein drittes Dokument: das Wertgutachten. Walid Bareksei, Kfz-Ingenieur und Inhaber von Gutachter-in-NRW, ordnet die drei Gutachtenarten ein und erklärt, worauf es jeweils ankommt.

Kasko-Gutachten: Die eigene Versicherung ist zuständig

Wer einen Unfall selbst verursacht hat und den Schaden über die Teil- oder Vollkaskoversicherung abrechnen möchte, wendet sich direkt an die eigene Kfz-Versicherung. Bei einem Kaskoschaden beauftragt die Versicherung in der Regel selbst einen Gutachter oder schlägt einen anderen Weg zur Feststellung der Schadenhöhe vor.

Wer mit diesem Gutachten nicht einverstanden ist, kann trotzdem einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Ein zweites Gutachten deckt Fehler oder Lücken im ersten auf und gibt eine belastbare Grundlage für Rückfragen an die Versicherung.

Haftpflicht-Gutachten: Freie Wahl für den Geschädigten

Anders liegt der Fall, wenn jemand unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. Dann handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, reguliert über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese Versicherung ist in Deutschland für jedes zugelassene Fahrzeug Pflicht.

Wichtig für Geschädigte: Sie sind nicht an die Vorschläge der gegnerischen Versicherung gebunden. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass Geschädigte einen unabhängigen Sachverständigen frei wählen dürfen. Dieser Gutachter arbeitet ausschließlich im Interesse des Geschädigten, nicht im Interesse der Versicherung.

Gutachter-in-NRW deckt mit sieben eigenen Büros und einem Netzwerk an Partnerbüros ganz Nordrhein-Westfalen ab. Die Begutachtung findet dort statt, wo es dem Geschädigten passt, etwa zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt vor Ort. Aus dem fertigen Gutachten gehen unter anderem die genaue Schadenhöhe, der Reparaturweg, die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert hervor. Geschädigte erhalten eine Kopie für die eigenen Unterlagen, eine weitere geht auf Wunsch an den Rechtsanwalt.

Bei einem klaren Haftpflichtfall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten: Sachverständigenhonorar, Anwaltskosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Abschleppkosten und gegebenenfalls die Wertminderung. Für den Geschädigten bleibt der gesamte Prozess kostenfrei.

„Wer den Gutachter der Gegenseite akzeptiert, gibt oft einen Teil des eigenen Anspruchs aus der Hand. Ein unabhängiger Gutachter kennt ausschließlich die Interessen des Geschädigten“, sagt Bareksei.

Wertgutachten: Der Marktwert schwarz auf weiß

Ein Wertgutachten beantwortet eine andere Frage als die beiden anderen Gutachtenarten: Was ist das Fahrzeug aktuell wert? Am häufigsten kommt es bei Oldtimern zum Einsatz, etwa vor dem Abschluss einer Oldtimerversicherung oder beim Verkauf eines Sammlerfahrzeugs.

Gefragt ist ein Wertgutachten aber nicht nur bei Oldtimern. Auch beim Kauf oder Verkauf eines gewöhnlichen Gebrauchtwagens, nach einem Unfall oder bei Ablauf eines Leasingvertrags liefert die Wertermittlung eine verlässliche Einschätzung, was ein Fahrzeug noch wert ist. Der Sachverständige prüft dabei den Zustand wertrelevanter Fahrzeugteile, ermittelt Markt- und Wiederbeschaffungswert und vergibt eine Zustandsnote.

Gerade bei hochwertigen Sammlerfahrzeugen lohnt es sich, den Zustand regelmäßig dokumentieren zu lassen. Das Gutachten dient dann als Nachweis gegenüber Versicherung, Käufer oder Verkäufer und schafft bei Preisverhandlungen eine objektive Grundlage.

Die drei Gutachtenarten im Überblick
* Kasko-Gutachten: bei selbst verschuldetem Schaden, Ansprechpartner ist die eigene Versicherung.
* Haftpflicht-Gutachten: bei unverschuldetem Unfall, freie Wahl des Sachverständigen, Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
* Wertgutachten: zur Ermittlung des aktuellen Marktwerts, etwa bei Oldtimern, Kauf, Verkauf oder Leasingrückgabe.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Gutachter-in-NRW
Herr Walid Bareksei
Elisabethstraße 29
46537 Dinslaken
Deutschland

fon ..: 02064 / 827 1019
web ..: https://gutachter-in-nrw.de/
email : info@gutachter-in-nrw.de

Walid Bareksei ist Maschinenbauingenieur (Fachrichtung Fahrzeugbau, Universität Duisburg-Essen) und Kfz-Gutachter. Als Inhaber des unabhängigen Ingenieurbüros Gutachter-in-NRW betreut Bareksei Unfallgeschädigte in ganz Nordrhein-Westfalen. Das Büro ist auf die vollständige Abwicklung von Kfz- Haftpflichtschäden spezialisiert und begleitet Betroffene von der ersten Schadenaufnahme bis zur abgeschlossenen Regulierung. Gutachter-in-NRW arbeitet als eigenständiges Sachverständigenbüro – ohne Vermittlungsplattformen oder Zwischeninstanzen. Das Büro ist seit über zehn Jahren tätig und verfügt über Standorte u. a. in Dinslaken, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Krefeld, Oberhausen und weiteren Städten in NRW.

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Was tun bei einem Unfall? Tipps für Geschädigte vom unabhängigen Kfz-Gutachter

Vom Verhalten am Unfallort bis zur Schadensregulierung: Walid Bareksei, unabhängiger Kfz-Sachverständiger, erklärt, welche Rechte Unfallgeschädigte haben und wie sie finanzielle Nachteile vermeiden

BildNach einem Verkehrsunfall zählt jede Entscheidung. Walid Bareksei, unabhängiger Kfz-Sachverständiger und Inhaber von Gutachter-in-NRW erklärt, wie Geschädigte am Unfallort richtig handeln, welche Rechte ihnen gegenüber der Versicherung zustehen und warum ein eigenes Gutachten oft den Unterschied macht.

Ein Verkehrsunfall passiert in Sekunden, die Abwicklung dauert oft Wochen. Wer in dieser Phase die richtigen Schritte kennt, vermeidet finanzielle Nachteile und sichert die Beweise, auf die es später ankommt.

Am Unfallort: Sicherheit hat Vorrang

Erst absichern, dann dokumentieren. Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen: innerorts rund 50 Meter Abstand, auf Landstraßen 100 Meter, auf Autobahnen 150 bis 200 Meter. Verletzte versorgen, falls nötig den Notruf 112 absetzen. Erst wenn die Unfallstelle gesichert ist, geht es um Fahrzeug und Papiere.

Checkliste: Verhalten am Unfallort

* Ruhe bewahren
* Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten
* Personalien und Versicherungsdaten aller Beteiligten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer, Versicherungsschein-Nummer
* Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren
* Fotos aus mehreren Perspektiven anfertigen: Übersicht, Endstellung der Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, Bremsspuren, Verkehrszeichen
* Unfallskizze fertigen oder den europäischen Unfallbericht ausfüllen
* Kein Schuldanerkenntnis abgeben
* Keine Abtretungserklärung an die gegnerische Versicherung unterzeichnen

Polizei rufen? Wann ist das nötig?

Die Polizei sollte hinzugezogen werden, wenn:

* Personen verletzt wurden
* ein erheblicher Sachschaden vorliegt
* die Schuldfrage unklar oder umstritten ist
* der Verdacht auf Alkohol, Drogen oder Fahrerflucht besteht
* ein ausländisches Fahrzeug oder ein Firmenwagen beteiligt ist
* die Gegenseite die Personalien nicht herausgibt

In Zweifelsfällen lieber die Polizei rufen. Ein offizieller Bericht ist später ein starkes Beweismittel.

Welche Rechte habe ich als Geschädigter?

Nach § 249 BGB ist der Geschädigte finanziell so zu stellen, als wäre der Unfall nie geschehen. Das umfasst weit mehr als die reinen Reparaturkosten:

* Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
* Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
* Wertminderung des Fahrzeugs
* Abschleppkosten
* Gutachterkosten
* Anwaltskosten bei klarer Haftung
* Schmerzensgeld, Heilbehandlung und Verdienstausfall bei Personenschäden

Muss ich auf die gegnerische Versicherung warten?

Nein. Der Geschädigte darf und sollte sofort selbst aktiv werden. Wer abwartet, riskiert, dass sich die Gegenseite zuerst meldet, eine schnelle Regulierung anbietet, einen eigenen Gutachter schickt oder einen Kostenvoranschlag empfiehlt.

Diese Vorschläge dienen in erster Linie der Kostenminimierung der Versicherung. „Sobald der Sachbearbeiter der Gegenseite den Vorgang führt, wird es für den Geschädigten teuer. Wer früh einen unabhängigen Sachverständigen einschaltet, behält die Kontrolle“, erklärt Bareksei.

Werkstatt der eigenen Wahl

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden besteht freie Werkstattwahl. Die gegnerische Versicherung darf keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Nur wenn sie eine technisch gleichwertige, ortsnahe und zumutbare Partnerwerkstatt nachweisen kann, darf sie unter Umständen auf günstigere Stundensätze verweisen. Das spielt vor allem bei der fiktiven Abrechnung eine Rolle. Wer tatsächlich in einer Markenwerkstatt reparieren lässt, kann die vollständige Rechnung erstattet verlangen. Anders ist die Lage bei Kaskoschäden mit vertraglicher Werkstattbindung im eigenen Vertrag.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag ist eine schnelle Schätzung der Werkstatt anhand äußerlich sichtbarer Schäden. Er reicht bei Bagatellschäden bis zu rund 750 Euro Reparaturkosten. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten geht deutlich weiter: Es dokumentiert auch verdeckte Schäden an Karosserie, Fahrwerk und Elektronik, beziffert die merkantile Wertminderung, ermittelt Wiederbeschaffungs- und Restwert und legt die Reparaturdauer als Grundlage für Mietwagen oder Nutzungsausfall fest. Damit ist es das einzige belastbare Beweismittel gegenüber der Versicherung und vor Gericht.

Anspruch auf einen eigenen Gutachter

Bei einem Haftpflichtschaden oberhalb der Bagatellgrenze hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt, unter anderem mit Urteil vom 22.07.2014 (Az. VI ZR 357/13). Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Auch bei einer Teilschuld bleibt das Recht auf einen eigenen Gutachter bestehen, die Kosten werden dann nach Haftungsquote aufgeteilt.

Wer den Gutachter akzeptiert, den die Gegenseite empfiehlt, gibt einen Großteil seines Verhandlungsspielraums aus der Hand. Versicherungsgutachter haben das Ziel, den Schaden möglichst niedrig zu beziffern.

Wenn die Versicherung kürzen will

Versicherer kürzen regelmäßig einzelne Positionen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten oder die Wertminderung. Bei einem Schaden von 5.000 Euro gehen so leicht 1.000 bis 2.000 Euro verloren.
Wer einer Kürzung widerspricht, stützt sich auf das eigene Gutachten und zieht einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu. Dessen Kosten trägt bei klarer Haftung ebenfalls die gegnerische Versicherung. Bleibt die Gegenseite bei ihrer Position, kommen das Sachverständigenverfahren oder eine Klage in Betracht.

Was sonst noch zu beachten ist

Reparaturen sollten erst nach der Begutachtung beginnen. Spuren, die einmal beseitigt sind, lassen sich nicht mehr nachweisen. Sämtliche Belege und die Korrespondenz mit der Versicherung gehören vollständig in die Akte. Telefonate mit der Gegenseite zurückhaltend führen, verbindliche Aussagen gehören in die Hand von Anwalt oder Gutachter.

Fazit

Die wichtigsten Hebel hat der Geschädigte selbst in der Hand: saubere Beweissicherung am Unfallort, die Wahl eines unabhängigen Gutachters und einer eigenen Werkstatt. Wer diese Rechte konsequent nutzt, kommt mit einer fairen Schadensregulierung aus der Sache heraus.

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Immobilienbewertung am Müritzsee: Fachkompetenz in Waren

In Waren (Müritz) steigen Immobilienpreise – Gutachter bieten fundierte Bewertungen für sichere Entscheidungen. Vertrauen Sie auf Expertise und Marktkenntnis.

Die Region um Waren (Müritz) erlebt in den letzten Jahren einen deutlichen Aufschwung im Immobilienmarkt. Vom Einfamilienhaus über Ferienwohnungen bis hin zu hochwertigen Villen am Wasser – die Nachfrage nach professioneller Beratung bei Kauf, Verkauf oder Finanzierung steigt kontinuierlich. Hier kommen Immobiliengutachter ins Spiel, die mit Fachwissen, Marktkenntnis und rechtlicher Expertise die Basis für fundierte Entscheidungen schaffen.

Aufgaben und Rolle von Immobiliengutachtern

Ein Immobiliengutachter in Waren Müritz bewertet Grundstücke, Gebäude und Wohnungen unabhängig und neutral. In Waren (Müritz) wird diese Expertise zunehmend nachgefragt, nicht nur von privaten Eigentümern, sondern auch von Banken, Versicherungen und Investoren. Zu den Hauptaufgaben zählen:

Marktgerechte Bewertung von Immobilien: Analyse von Lage, Zustand, Ausstattung und Vergleichswerten.

Erstellung von Gutachten: Fundierte Bewertungen für Kauf, Verkauf oder steuerliche Zwecke.

Unterstützung bei Erbschaften und Scheidungen: Objektive Einschätzung von Vermögenswerten, die rechtlich oder finanziell relevant sind.

Beratung für Bauherren und Investoren: Risiken und Chancen werden transparent aufgezeigt.

Markttrends in Waren (Müritz)

Die Nachfrage nach Ferienimmobilien rund um die Müritz hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Viele Interessenten aus Süddeutschland und sogar dem Ausland suchen nach ruhigen Rückzugsorten am Wasser. Dies wirkt sich auf die Preisentwicklung aus, die in manchen Lagen innerhalb weniger Jahre deutlich angestiegen ist. Gutachter sind deshalb gefragter denn je, um:

Immobilienpreise realistisch einzuschätzen,

Fehler beim Kauf zu vermeiden,

Finanzierungen abzusichern, und

Steuerliche und rechtliche Risiken zu minimieren.

Qualifikation und Expertise

In Deutschland ist die Tätigkeit eines Immobiliengutachters streng geregelt. Gutachter in Waren (Müritz) verfügen häufig über eine der folgenden Qualifikationen:

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Mitglied im Verband Deutscher Grundstückssachverständiger (VDG)

Ausbildung in Architektur, Bauingenieurwesen oder Wirtschaftswissenschaften

Neben der fachlichen Qualifikation ist die Kenntnis des regionalen Marktes entscheidend. Gutachter in Waren (Müritz) sind mit den Besonderheiten der Region vertraut: von Wasserlagen über Denkmalschutzgebiete bis hin zu touristischen Hotspots.

Digitalisierte Gutachten und moderne Methoden

Die Digitalisierung macht auch vor der Immobilienbewertung nicht halt. Moderne Gutachter arbeiten mit:

3D-Scans von Immobilien,

GIS-gestützten Lageanalysen,

Marktvergleichsportalen, und

Software zur Wertermittlung.

Dadurch werden Bewertungen schneller, transparenter und nachvollziehbarer. Gerade für Banken und Investoren ist dies ein entscheidender Vorteil, um Risiken zu minimieren.

Fallbeispiele aus der Region

Beispielsweise stieg der Wert eines sanierten Altstadthauses in Waren (Müritz) innerhalb von fünf Jahren um über 40 %, während ein unrenoviertes Einfamilienhaus am Stadtrand lediglich moderate Preissteigerungen verzeichnete. Solche Unterschiede zeigen, wie wichtig eine professionelle Bewertung ist, um Kaufentscheidungen objektiv treffen zu können.

Vertrauen und Neutralität als Schlüssel

Ein Immobiliengutachter arbeitet unabhängig. Das Vertrauen von Kunden entsteht durch Transparenz, nachvollziehbare Bewertungen und rechtlich abgesicherte Gutachten. Gerade in dynamischen Märkten wie am Müritz sind diese Aspekte für Käufer, Verkäufer und Investoren unverzichtbar.

Ausblick für den Markt in Waren (Müritz)

Experten erwarten, dass die Nachfrage nach Ferien- und Wohnimmobilien rund um die Müritz weiter steigt. Klimafreundliche Neubauten, saniertes Altbaubestand und die zunehmende Digitalisierung der Immobilienbranche werden die Rolle der Gutachter noch wichtiger machen. Wer jetzt in Immobilien investiert oder sein Eigentum verkaufen möchte, sollte daher auf professionelle Bewertungen setzen, um langfristig fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Anna Jacobs
Frau Anna Jacobs
Darmstadter Landstrasse 123
20149 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040 6563832
fax ..: 040 6563831
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email : anna@annajacobspr.net

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Markt dreht, Methodik zählt: Wie Zinsniveau und Transaktionsknappheit in Gutachten sauber abgebildet werden

Der Immobilienpreisindex stieg im zweiten Quartal 2025 um 3,9 Prozent. Die Immobilienbewertung bleibt trotz einer Zinsstabilisierung komplex.

BildNach zwei Jahren Zinswende und Preisdruck verdichten sich die Signale einer Stabilisierung, die Bewertungsprofis nuanciert einordnen müssen. Der Immobilienpreisindex des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) verzeichnete im zweiten Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahresquartal einen Anstieg um 3,9 Prozent, nach plus ein Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2025; der Index erreichte 182,4 Punkte. Die vdp-Zeitreihe belegt damit eine Fortsetzung der Aufwärtsbewegung, die Ende 2024 eingesetzt hatte. Gleichwohl bleibt der Erholungsprozess heterogen über Nutzungsarten und Standorte. Gleichzeitig hat die Europäische Zentralbank am 11. September 2025 die Einlagefazilität bei 2,00 Prozent, den Hauptrefinanzierungssatz bei 2,15 Prozent und die Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 2,40 Prozent bestätigt – nach vorangegangenen deutlichen Zinssenkungen 2025. Damit etabliert sich eine „neue Normalität“, in der Finanzierungskonditionen nicht mehr monatlich kippen, aber zinsseitige Sensitivität in Bewertungsmodellen Pflicht bleibt. Für die Ableitung marktkonformer Liegenschaftszinssätze heißt das: Transparente Herleitungen, robuste Bandbreiten und saubere Triangulation aus Mieten, Leerstand, Incentives, CapEx-Bahnen und Finanzierungskosten.

„Wir arbeiten mit triangulierten Datensätzen: Mieten, Incentives, Leerstand, CapEx-Pfad und Zinskurven werden zu einem konsistenten Bild verdichtet. Wo Transaktionen fehlen, sichern wir Ableitungen über Miet- und Kostenstrukturen ab und legen die Herleitung der Liegenschaftszinssätze transparent offen“, sagt Dieter Eimermacher von Eimermacher Immobilienbewertungen aus Frankfurt am Main (www.sv-eimermacher.de und https://immobilien-und-werte.de). Der Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur und Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ist von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten, und blickt auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse zurück.

„Gerade in einem Umfeld fallender, aber nicht mehr schnell fallender Zinsen ist Sensitivität Pflicht: Welche Spannweite ergibt sich bei ca. 50 Basispunkten im Kapitalisierungszins? Was bedeutet ein temporärer Incentive-Anstieg für die nachhaltige Miete – und wie wirkt das auf Covenants und DSCR?“ In der Bewertungspraxis bewährt sich ein doppeltes Vorgehen. Erstens werden Marktsignale systematisch kontextualisiert: vdp-Indizes, Angebotsmieten, Vermietungsdauer, strukturelle Leerstandsrisiken und die Qualität von Bonitäten fügen sich zu einer qualitativ quantifizierten Markteinschätzung. Zweitens werden die Ableitungen konsequent auf Stresstests gespiegelt. Denn punktuelle Preiserholungen lassen sich ohne belastbare Vergleichswerte nicht automatisch als flächendeckender Trend interpretieren – und temporär günstige Finanzierungen rechtfertigen keine aggressiven Diskontsätze ohne Gegenprüfung. Die Verbindung aus Szenario- und Sensitivitätsanalysen macht die Wertermittlung resilient gegenüber Marktgeräuschen und schützt vor Scheingenauigkeit in transaktionsarmen Fenstern.

„Wir sehen in Bankgesprächen, dass nachvollziehbare Herleitungen und die Offenlegung von Parameter-Spannen den Unterschied machen – bei Risikoklassen, Haircuts und Kreditkonditionen“, so Eimermacher. „Unsere Gutachten dokumentieren daher die Herleitung der Liegenschaftszinsen, machen die Annahmen überprüfbar und weisen die Effekte auf Cashflows und Kennzahlen aus. Das erhöht die Anrechenbarkeit in Covenants und schafft Vertrauen bei Aufsichtsgremien und Investoren.“ Gleichzeitig hilft das in der strategischen Steuerung: Rollierende Stresstests zu Zins, Miete, Instandhaltung und CapEx priorisieren Maßnahmen und machen Halte- und Verkaufsentscheidungen fundiert.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH
Herr Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Dieter Eimermacher
Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

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web ..: http://www.sv-eimermacher.de
email : info@sv-eimermacher.de

Über die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH

Die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH ist auf professionelle Immobilienbewertungen mit System für Banken und Versicherungen, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen, institutionelle Anleger und anspruchsvolle Privatkunden spezialisiert. Der Gründer und Geschäftsführer Dieter Eimermacher ist Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse setzt Dieter Eimermacher bei der Bewertung von Immobilien seinen umfassenden technischen und ökonomischen Sachverstand ein, um Immobilieninvestitionen abzusichern und Immobilienportfolios professionell und gewinnbringend aufzubauen beziehungsweise zu optimieren und langfristig professionell zu managen. Dieses Wissen setzt Dieter Eimermacher auch bei steuerlichen Bewertungsgutachten von Immobilien, etwa zur Optimierung der Schenkung- und Erbschaftsteuer, ein. Er berät außerdem Organisationen aus dem kirchlichen Raum, Stiftungen und Family Offices auf dem Gebiet der Immobilienportfolioanalyse. Dieter Eimermacher ist Autor von „Erfolgreiches Immobilien-Portfoliomanagement“. Dieses Buch hilft allen Menschen, die ehrenamtlich oder beruflich mit der Immobilienanlage befasst sind, die vielfältigen Herausforderungen des Managements eines Immobilienportfolios zu meistern. Ebenso ist er Autor des Buches „Klimaschutz und Nachhaltigkeit – so werden unsere Immobilien grün: Zukunftssicher in Immobilien investieren mit ESG, SDG, C2C, Green Deal & Co.“. Dieses Buch bietet einen Einstieg in das Thema der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen, bringt Ordnung in die Vielfalt der Begriffe und enthält Arbeitshilfen zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und der Durchführung von Neubauvorhaben. Weitere Informationen unter https://www.sv-eimermacher.de und https://immobilien-und-werte.de

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Baukosten bleiben Treiber: Baupreisindex in Sachwert, Ertragswert und CapEx-Planung übersetzen

Die Baupreise steigen moderat, detaillierte Planung und Dokumentation der Baukosten, inklusive Energieeffizienz, sind entscheidend für valide Bewertungen.

BildNach dem starken Preissprung von 2021 bis 2023 steigen die Baupreise moderat, aber stetig weiter – mit unmittelbarer Relevanz für Bewertungs- und Controllingmodelle. Laut Statistischem Bundesamt lagen die Neubaupreise konventionell gefertigter Wohngebäude im August 2025 um 3,1 Prozent über dem Vorjahresmonat; im Mai 2025 betrug der Zuwachs 3,2 Prozent. Gegenüber Mai legten die Preise im August um 0,5 Prozent zu. Diese Signale bestätigen: Die Kostenseite bleibt ein struktureller Renditetreiber, der granular geplant und dokumentiert werden muss – pauschale Ansätze führen in der Regel zu Bewertungsfehlern, Covenant-Druck und verfehlten Ausschüttungszielen.

„Wir koppeln CapEx-Linien an reale Gewerke, Preistreiber und Bauzeitpläne, statt mit Durchschnittssätzen zu arbeiten. Daraus ergeben sich saubere Effekte auf nachhaltige Miete, Restnutzungsdauer und Kapitalisierungszins – und ein valider Brückenschlag zwischen Sachwert, Ertragswert und tatsächlichen Baupreisen“, sagt Dieter Eimermacher von Eimermacher Immobilienbewertungen aus Frankfurt am Main (www.sv-eimermacher.de und https://immobilien-und-werte.de). Der Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur und Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ist von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten, und blickt auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse zurück.

„Besonders wichtig ist die Verzahnung mit ESG-Fahrplänen: Energieeffizienzmaßnahmen beeinflussen nicht nur Betriebskosten, sondern auch Marktgängigkeit und Finanzierung. Wer die Baupreis- und Förderdynamik richtig einordnet, erhöht die Resilienz von Portfolios“, betont der Experte. Für die Wertermittlung heißt das: Im Sachwertverfahren müssen Normalherstellungskosten und Alterswertminderungen konsequent mit den jüngsten Kostenindizes und objektspezifischen Qualitätsmerkmalen gespiegelt werden; Nachweise zu Material- und Lohnanteilen sowie zu Logistik- und Verfügbarkeitsrisiken erhöhen die Plausibilität. Im Ertragswertverfahren sind CapEx-Zeitprofile, Instandhaltungszyklen und Maßnahmenpakete explizit zu hinterlegen – inklusive der Wirkung auf nachhaltige Miete, Leerstandsrisiko und Incentives im Vermietungsprozess. Wer die CapEx-Seiten sauber hinterlegt, verbessert zugleich die Anschlussfähigkeit der Bewertung an die Finanzierungslogik: Förderkulissen, Tilgungsprofile, DSCR-Pfad und Zinsbindung bilden gemeinsam den Rahmen für tragfähige Entscheidungen.

Im laufenden Portfolio-Controlling empfehlen sich rollierende Soll-Ist-Vergleiche der CapEx-Linien, Ampellogiken nach Wirkung und Liquiditätswirkung sowie Sensitivitätsanalysen zu Baupreis- und Bauzeitrisiken. In Verbindung mit der kommunalen Wärmeplanung und der 65-Prozent-Pflicht lassen sich Maßnahmen entlang lokaler Pfade priorisieren: Ob Gebäudetechnik, Hülle oder Versorgungsinfrastruktur – entscheidend ist, dass technische Sequenz, Finanzierbarkeit und Vermietbarkeit aufeinander einzahlen. So wird aus Kostenrealismus ein Renditevorteil – und aus der Baupreisstatistik ein Steuerungsinstrument, das sowohl das Bewertungsurteil als auch die Investitionsreihenfolge schärft.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH
Herr Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Dieter Eimermacher
Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

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email : info@sv-eimermacher.de

Über die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH

Die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH ist auf professionelle Immobilienbewertungen mit System für Banken und Versicherungen, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen, institutionelle Anleger und anspruchsvolle Privatkunden spezialisiert. Der Gründer und Geschäftsführer Dieter Eimermacher ist Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse setzt Dieter Eimermacher bei der Bewertung von Immobilien seinen umfassenden technischen und ökonomischen Sachverstand ein, um Immobilieninvestitionen abzusichern und Immobilienportfolios professionell und gewinnbringend aufzubauen beziehungsweise zu optimieren und langfristig professionell zu managen. Dieses Wissen setzt Dieter Eimermacher auch bei steuerlichen Bewertungsgutachten von Immobilien, etwa zur Optimierung der Schenkung- und Erbschaftsteuer, ein. Er berät außerdem Organisationen aus dem kirchlichen Raum, Stiftungen und Family Offices auf dem Gebiet der Immobilienportfolioanalyse. Dieter Eimermacher ist Autor von „Erfolgreiches Immobilien-Portfoliomanagement“. Dieses Buch hilft allen Menschen, die ehrenamtlich oder beruflich mit der Immobilienanlage befasst sind, die vielfältigen Herausforderungen des Managements eines Immobilienportfolios zu meistern. Ebenso ist er Autor des Buches „Klimaschutz und Nachhaltigkeit – so werden unsere Immobilien grün: Zukunftssicher in Immobilien investieren mit ESG, SDG, C2C, Green Deal & Co.“. Dieses Buch bietet einen Einstieg in das Thema der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen, bringt Ordnung in die Vielfalt der Begriffe und enthält Arbeitshilfen zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und der Durchführung von Neubauvorhaben. Weitere Informationen unter https://www.sv-eimermacher.de und https://immobilien-und-werte.de

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