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„Denkmalschutz-Behauptung für Villa Diering nach wie vor mehr als fragwürdig“

Nach erneuter Stellungnahme des LWL: Eigentümer und Projektentwickler kritisieren „fadenscheinige Rechtfertigung“ für Unterschutzstellung und Druck auf Haller Ratsmitglieder.

BildBissendorf / Halle (Westf.). Das Wohnbauprojekt Am Laibach in Halle befindet sich weiterhin in der Schwebe – erst recht nach einer erneuten Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), der an der Unterschutzstellung der dortigen Villa Diering festhält und damit den Neubau behindert.

Mit großem Befremden nehmen der Eigentümer der Villa, Gustav Upmeyer, und die FIM Gruppe als Projektentwickler eine erneute Stellungnahme des LWL zur angeblichen Denkmalschutzwürdigkeit des 1938/39 errichteten Gebäudes zur Kenntnis. So könne der LWL nach wie vor nicht belegen, warum der Denkmalschutz im öffentlichen Interesse liegen soll.

Zuvor hatte eine gutachterliche Stellungnahme im Auftrag des Eigentümers die Denkmalwertbegründung bei einem Ortstermin im Herbst 2023 nach eingehender Prüfung widerlegt. Der Gutachter Dr. Geerd Dahms kam zu dem Ergebnis, dass die von der Unteren Denkmalschutzbehörde behauptete Denkmalschutzwürdigkeit der Villa Diering einer objektiven Prüfung nicht standhält.

Zahlreiche Änderungen, Umbauten und Umnutzungen

Dr. Dahms verweist unter anderem auf zahlreiche Umbauten bzw. bauliche Änderungen im Zuge von Umnutzungen, den Austausch der ursprünglichen Holzfenster durch Kunststoffvarianten sowie auf einen Zementputz der Außenmauer, der als grobkörniger Kratzputz anstelle des bauzeitgemäßen hellen Außenputzes aufgebracht wurde. Darüber hinaus gab es signifikante Änderungen am Dach sowie an den Außentreppen zu den Eingängen an der Südostseite, einen angeblichen „Freiplatz“ (LWL), der aber erst in den 1970er Jahren angelegt wurde, und nicht zuletzt eine Garage, die „durch An- und Umbauten in ihrem Erscheinungsbild erheblich verunstaltet wurde“, wie es in der gutachterlichen Stellungnahme des unabhängigen Experten heißt.

Im Innern wurden bauzeitgemäße Küchen und Bäder entfernt und Wanddurchbrüche geschaffen, um die Nutzungen auf allen Ebenen neu aufzuteilen. Hinzu kommen zahlreiche architektonische Details, die von den Bauzeichnungen bzw. bauzeitlichen Plänen erheblich abweichen. Hierzu nennt der Gutachter u. a. die Formen und Ausführungen der Fenster. Statt der laut Bauzeichnungen vorgesehenen Holzfenster mit Stichbogenstürzen fand Dr. Dahms beispielsweise nur Kunststofffenster mit geradem Sturz vor.

Im Hinblick auf den architektonischen Hintergrund verweist der Gutachter auf die Tatsache, dass der Verfasser der Entwurfszeichnungen aus dem Juli 1938 laut Bauakte ein Vertrauensarchitekt der nationalsozialistischen Deutschen Arbeitsfront (DAF) war. Das Fehlen einer besonderen architekturhistorischen Einordnung stellt somit für Dr. Dahms wie auch für den Grundstücksbesitzer Upmeyer und die Projektentwickler bereits die Schutzwürdigkeit erheblich infrage. Lediglich für die Denkmalbehörde scheine dies allerdings keine Rolle zu spielen.

Bestandsgebäude und ursprüngliche Planung der Villa „stimmen nur rudimentär überein“

Der Eigentümer und FIM sehen in der erneuten Stellungnahme des LWL „eine fadenscheinige Rechtfertigung ihrer vorherigen Behauptung mit dem Ziel, in diesem Verfahren das Gesicht zu wahren, indem sie ihre Sichtweise durchdrücken“, so Robert Hase, Projektleiter bei FIM. „Dabei ignoriert der LWL in der neuesten Version seiner Denkmalschutz-Behauptung auch, dass der aktuelle Zustand des Gebäudes mit den ursprünglichen Planungen nur noch rudimentär übereinstimmt. Inwieweit der Originalzustand des Gebäudes jemals der ursprünglichen Planung entsprochen hat, ist kaum noch nachvollziehbar“, so Robert Hase weiter.

Schon die Überprüfung der Schutzwürdigkeit im Rahmen der Feststellung des Bebauungsplans 2007 kam zu dem Ergebnis, dass lediglich der Baumbestand im Vorgarten zu schützen sei. Dies hat FIM in sämtlichen Plänen für den Neubau auf diesem Grundstück konsequent berücksichtigt.
Noch immer sei es aus Sicht der Projektentwickler unerklärlich, dass aufgrund der Initiative einer ehemaligen Mieterin der Villa eine neue Denkmalschutzbewertung im Jahr 2023 überhaupt vorgenommen wurde. Die Mieterin sei in diesem Fall – im Gegensatz zum Eigentümer – gar nicht antragsberechtigt gewesen und habe damit ausschließlich persönliche Interessen verfolgt. Ein öffentliches Interesse am Denkmalschutz hingegen sei auch heute noch nicht erkennbar.

Unzulässiger Druck der Verwaltung auf Ratsmitglieder?

Dessen ungeachtet schreitet das Denkmalschutzverfahren fort. Am 13.02.2024 wird sich der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Halle mit dem Antrag des LWL auf Denkmalschutz für die Villa Diering beschäftigen. Fünf Wochen später steht das Thema auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Robert Hase sagt hierzu: „Vonseiten des Bauamts Halle wird den Ratsmitgliedern nun suggeriert, dass sie gar keine Entscheidungsbefugnis haben. Ihre Rolle bestehe demnach nur darin, die Vorlage einfach abzunicken.“

In der Beschlussvorlage der Verwaltung heißt es beispielsweise: „Anders als der Rechtsanwalt des Eigentümers vorträgt, besteht kein Ermessen der Stadt.“ Robert Hase hält dagegen: „Es mag sein, dass die Verwaltung für sich selbst keinen Ermessensspielraum sieht. Dies gilt jedoch keinesfalls für den Rat! In unserer Demokratie treffen auch auf kommunaler Ebene immer noch die gewählten Vertreter der Bürger die wesentlichen Entscheidungen. Ansonsten könnte man sich die Abstimmungen ja auch sparen. Wir haben daher kein Verständnis dafür, dass die Ratsmitglieder der Stadt Halle in der Beschlussvorlage gleich mehrfach derartig unter Druck gesetzt werden.“

Verlorene Planungssicherheit und ein „Gefühl der Enteignung“

Weiterer Druck sei vor allem für den Eigentümer und einige Käufer entstanden. Infolge der vom Kreis Gütersloh am 26.01.2023 ausgesprochenen Baugenehmigung für das Wohnbauprojekt Am Laibach hatte FIM mit der Vermarktung der insgesamt zehn neu zu schaffenden Wohneinheiten mit KfW-40-Standard begonnen und schnell Interessenten gewonnen.

„Sieben Wohneinheiten sind bereits durch verbindliche Vereinbarungen vergeben“, sagt Gustav Upmeyer. „Eine Käuferin hat zum Beispiel ihr Wohneigentum inzwischen veräußert, weil sie sich darauf verlassen hat, hier bald einziehen zu können. Nun steht sie sprichwörtlich auf der Straße und muss auf unbestimmte Zeit zur Miete wohnen, weil die Unterschutzstellung den Neubau blockiert. Nicht nur für sie, sondern auch für mich stellt diese bürokratische Schikane einen erheblichen finanziellen Schaden dar. Ich fühle mich, als ob ich enteignet wurde“, so der 93-jährige Privatier.

Ihm und der FIM Gruppe wird im Falle einer Bestätigung der Denkmalschutzbewertung durch den Rat nur der juristische Weg offenbleiben. Der Immobilieneigentümer hat im Mai 2023 vor dem Verwaltungsgericht Minden fristwahrend Klage gegen die Stadt Halle eingereicht, um die damals noch vorläufige Unterschutzstellung des Gebäudes aufheben zu lassen. Dieses Verfahren ruht zurzeit und wird gegebenenfalls nach dem Ratsbeschluss wieder aufgenommen. Laut FIM und dem Eigentümer steht hier ein Schadenersatz in Millionenhöhe im Raum.

Weitere Infos: www.fim-gruppe.de

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Kurzportrait: FIM Gruppe

Die in Bissendorf bei Osnabrück beheimatete FIM Finanz- und Immobilienmanagement GmbH (FIM Gruppe) wurde 1998 gegründet und fungiert mit weiteren Niederlassungen in Münster und Gevelsberg sowie auf Mallorca schwerpunktmäßig als Immobilienmakler. Die Wurzeln des Unternehmens finden sich sowohl in der Tätigkeit als Finanz- und Versicherungsmakler als auch im Immobilienmanagement. Auf dieser Basis verlagerten der Firmengründer Nihad Muracevic und sein Team den Schwerpunkt im Laufe der Zeit immer stärker auf die klassische Maklertätigkeit.

So sieht sich die FIM Gruppe als Vermittler zwischen verschiedenen Interessenten: Käufern und Verkäufern von Immobilien, Mietern und Vermietern oder auch zwischen Bauherren, Architekten, Baufirmen, Kreditinstituten und vielen weiteren Akteuren rund um Grundstücke sowie den Bau und die Nutzung von Gebäuden aller Art.

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„Neue gutachterliche Stellungnahme widerlegt vermeintliche Denkmalwürdigkeit der Villa Diering“

Eigentümer und Projektentwickler setzen weiter auf einvernehmliche Lösung mit der Stadt Halle

BildBissendorf / Halle (Westf.). „Der Ortstermin mit dem renommierten Gutachter Dr. Geerd Dahms hat eindeutig aufgezeigt: Die von der Unteren Denkmalschutzbehörde behauptete Denkmalschutzwürdigkeit der Villa Diering hält einer objektiven Prüfung nicht stand. Der Bau der zehn neuen Wohneinheiten darf nicht länger behindert werden“, fasst Robert Hase von der FIM Gruppe aus Bissendorf bei Osnabrück zusammen.

Das Unternehmen wurde vom Eigentümer der Haller Villa, Gustav Upmeyer, mit der Projektentwicklung beauftragt und ist für den Neubau des modernen Gebäudes nach KfW-40-Standard federführend zuständig. Nachdem der Kreis Gütersloh bereits eine Baugenehmigung erteilt hatte, wurde die Immobilie auf Betreiben einer Mietpartei – zum Erstaunen des Eigentümers und der FIM Gruppe – vorläufig nach Denkmalschutzgesetz unterschutzgestellt, um die Baumaßnahmen zu stoppen.

„Keine nachvollziehbaren Beweise für eine besondere architekturhistorische Einordnung des Gebäudes“

Hiergegen hat Eigentümer Upmeyer im Mai 2023 Klage am Verwaltungsgericht Minden eingereicht. Zudem nahm sein Rechtsanwalt Dr. Caspar David Hermanns mit Schreiben vom 24. September 2023 Stellung zu den Ausführungen der Unteren Denkmalschutzbehörde. Hierbei bemängelte der Osnabrücker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zum einen das Fehlen objektiv nachvollziehbarer Beweise für eine besondere architekturhistorische Einordnung des Gebäudes und kritisierte zum anderen die zweifelhafte Methodik des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe.

Dennoch beschloss der Haller Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss am 24. Oktober 2023, die Immobilie Am Laibach 30 in die Denkmalliste der Stadt Halle einzutragen und somit den Abriss und Neubau zu verhindern.

Neue Stellungnahme im September 2023 offiziell angekündigt

„Auf dieser Ausschusssitzung wurde der Eindruck erweckt, der Eigentümer sei im Nachgang der ersten vorläufigen Unterschutzstellung untätig geblieben und habe die Gelegenheit einer Stellungnahme verstreichen lassen – so berichtet es das Haller Kreisblatt am 26. Oktober. Aber das Gegenteil ist richtig: In seinem Schreiben vom September hatte Rechtsanwalt Dr. Hermanns bereits mitgeteilt, dass mandantenseits eine gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben wurde, die im November vorgelegt werden soll“, erklärt Robert Hase. Der Projektleiter sei sehr enttäuscht, dass die Öffentlichkeit und die Ausschussmitglieder hierüber offensichtlich nicht vollständig informiert wurden.

Dabei lagen der Stadtverwaltung die Einwände von Eigentümerseite längst vor. Belegt wird dies durch die Beschlussvorlage DSNr. 85/2023, die für die am 13. Dezember 2023 bevorstehende Ratssitzung von der Stadtverwaltung erstellt wurde. Hierin ist die Mitteilung des Rechtsanwalts ausdrücklich erwähnt.

Robert Hase sagt: „Wir finden es sehr bedauerlich, dass die Stadtverwaltung in der Frage des Denkmalschutzes schnell Fakten schaffen will, ohne die angekündigte gutachterliche Stellungnahme abzuwarten. Dabei wird diese klarstellen, dass die Aufnahme des Objekts Am Laibach 30 in die Denkmalliste keinesfalls gerechtfertigt ist. Dies hat uns der Gutachter Dr. Dahms beim Ortstermin im Oktober unmissverständlich erklärt: Seine gutachterliche Stellungnahme widerlegt die vermeintliche Denkmalwürdigkeit der Villa Diering in jeder Hinsicht.“

Deutschlandweit anerkannter Experte für Denkmalschutz eingeschaltet

Dr. phil. Geerd Dahms ist öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für die Beurteilung der Denkmalwürdigkeit von Gebäuden und seit 1999 als Denkmalgutachter tätig. 2008 wurde er vom Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. zum Fachgutachter für Denkmalschutz und Denkmalpflege ernannt. Laut FIM Gruppe zählt Dr. Dahms deutschlandweit zu den erfahrensten Experten im Denkmalschutz. Deshalb legte die FIM Gruppe besonderen Wert darauf, diese Expertise für das Projekt in Halle heranzuziehen.

Eigentümer Upmeyer und die FIM Gruppe sind zuversichtlich, auf Grundlage der neuen gutachterlichen Stellungnahme mit der Stadt Halle zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, die den Neubau der Wohnungen ebenso ermöglicht wie den von allen Seiten als schützenswert erachteten Baumbestand im Umfeld des Gebäudes. „So bedeuten die Schaffung dringend benötigten Wohnraums nach vorbildlichen Effizienzstandards und eine schonende sowie nachhaltige Umgestaltung des Areals eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten“, meint Robert Hase.

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So sieht sich die FIM Gruppe als Vermittler zwischen verschiedenen Interessenten: Käufern und Verkäufern von Immobilien, Mietern und Vermietern oder auch zwischen Bauherren, Architekten, Baufirmen, Kreditinstituten und vielen weiteren Akteuren rund um Grundstücke sowie den Bau und die Nutzung von Gebäuden aller Art.

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Es kann auch einfach sein… Schutz vor elektromagnetischer Strahlung in der Industrie.

EMF sind sensorisch und oligofaktorisch nicht wahrnehmbar. Erst eine gute Interpretation und eine intuitiv verständliche Darstellung machen das Ergebnis greifbar und bieten Schutz.

Bild(Aachen)
Komplizierte physikalische Zusammenhänge möglichst einfach verständlich und sichtbar zu machen. Dies ist der Anspruch in den EMFV Gutachten von Mario Bande.
Kurz gesagt: „Um zu verstehen was zu tun ist, ist es wichtig alle relevanten Aussagen herauszufiltern. Eine gute Risikobewertung macht es auch für den Laien einfach sichtbar.“
Der Fokus gilt den produzierenden Industrieunternehmen und Behörden. Firmen, die elektromagnetische Felder erzeugen sind mittlerweile aufgrund der immer komplexer werdenden Sicherheitsaudits stark daran interessiert, eine störungsfreie Funktion ihrer Anlagen sicherzustellen. Sie sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitskräfte vor diesen potentiellen Gefahren durch (em-) Feldern zu schützen. Gemäß den Anforderungen sind die geforderten Messungen stets lösungsorientiert aufgebaut und geben die Möglichkeit noch zu handeln bevor es zu spät ist.

„Das ferne Ziel ist, ein unabhängig und voll privat geführtes Dienstleistungsunternehmen auf globaler Ebene aufzubauen. Zunächst geht es darum die eigenen Verfahren als simplen Standard zu etablieren, um sie am Markt als eigenständige Dienstleistung in einem Arbeitsschutz Netzwerk anzubieten.“, sagt der erfahrene Elektroingenieur.
Weitere Informationen zu Fachgutachtern und der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder gibt es unter emf-gutachter.de

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Als führende EMF Gutachter sind wir spezialisiert auf Messung und Auswertung elektromagnetischer Felder in verschiedenen professionellen Umgebungen. Ein Gutachten enthält immer eine einfache und klar verständliche Darstellung der Ergebnisse, gemäß höchsten Anforderungen und entsprechend der Einhaltung ziviler, als auch militärischer Vorgaben.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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Ein einfacher Schutz vor EMF im Betrieb ist möglich! Bewertung der Exposition durch den Fachmann.

Ein spezielles Gutachten mit fachkundiger Objektbemessung vor Ort ist die zeitgemäße Basis für einen sicheren Arbeitsplatz.

Bild„Arbeitssicherheit steht für uns natürlich an oberster Stelle!“ –
Diesen Satz hat Geschäftsführer Mario Bande aus Aachen bereits häufiger gehört. Der erfahrene Elektroingenieur blickt auf eine beachtliche internationale Laufbahn im Tech Sektor zurück. Warum es ihn nun aber doch zurück in die Heimat zieht, wo er nun entscheidend versucht, für die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern zu sorgen, das beantwortet er mit einem einfachen und ziemlich treffenden Satz:
„Weil es doch sonst keiner macht!“.
Ob es die jahrelange Erfahrung mit Messungen und Bewertungen elektromagnetischer Felder oder die Learnings aus den weltweit betreuten Automobilproduktionen sind, „..das ist im Endeffekt nicht unbedingt wichtig!“, sagt der halb-ungarische Rheinländer. Denn alle diese Stationen haben unweigerlich dazu beigetragen, den Willen zu stärken, etwas verändern zu können. Eine schleichende Belastung, die mit biologischen Sinnen nicht direkt wahrzunehmen ist, darf deshalb nicht von der gesetzlichen Fürsorgepflicht ausgenommen werden. Gerade diese unsichtbaren Gefahren lassen sich durch fachkundige Messungen am Arbeitsplatz sehr präzise beurteilen.
„Früher wurden wir noch von Berufsgenossenschaften oder vereinzelten KMUs beauftragt, die eine Bewertung der Sicherheit bei Wiedereingliederungsmaßnahmen an industriellen Arbeitsplätzen garantiert haben wollten, mittlerweile sind es gerade die Big Player, die ihre Sicherheitsaudits ohne große Probleme bestehen wollen. Ein wichtiger Punkt hier ist immer wieder das besagte Thema; die elektromagnetischen Felder am Arbeitsplatz, kurz EMFV genannt.“

Es gibt kaum weitere Anbieter auf dem Markt, die mit höchstem wissenschaftlichen Standard und Messmethoden deutschlandweit Gutachten zur Beurteilung dieser sensiblen Thematik erstellen. Besonders seit die EU auch gezielte Richtlinien zur Einhaltung aller Grenzwerte der auftretenden (Em-) Felder in der Industrie definiert und durchgesetzt hat, werden die fatalen Auswirkungen auf gefährdete Personen mit Herzschrittmacher oder Implantaten immer häufiger bekannt. Dabei sind wirkliche Schutzmaßnahmen doch so einfach zu bestimmen.

Weitere Informationen finden Sie unter EMF-Bewertung.de

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Cradle-to-Cradle-Prinzipien in der Immobilienwirtschaft

Das 21. Jahrhundert ist das Zeitalter der Nachhaltigkeit. Das gilt auch für Immobilien. Die Kreislaufwirtschaft mit ihren Cradle-to-Cradle-Prinzipien schafft viele Vorteile.

BildDer aktuelle wirtschaftspolitisch-gesellschaftliche Diskurs wird vor allem von einem Thema getrieben. Der Klimawandel gilt als das herausragende Thema des 21. Jahrhunderts und hat vielfältige Auswirkungen auf Ökologie, Ökonomie und das allgemeine Zusammenleben. Die durch den Menschen verursachten Treibhausgasemissionen sind Hauptursache für den deutlichen und rasanten Temperaturanstieg. Bereits jetzt sind die Folgen in allen Teilen der Welt deutlich spürbar – Tendenz steigend. Für die Volkswirtschaften und Gesellschaften sind demnach schwerwiegende Folgen zu erwarten, sollte die globale Erwärmung nicht zügig reguliert werden können.

„Um die Treibhausgasemissionen deutlich zu senken und den Klimawandel aufzuhalten, müssen vielfältige Maßnahmen ergriffen werden. Ein Aspekt, der sowohl ökologisch als auch ökonomisch hochinteressant erscheint, ist die Kreislaufwirtschaft, auch als Circular Economy bekannt. Die Circular Economy beschreibt den Ansatz, einen vollständigen Kreislauf von Produkten und Ressourcen zu schaffen, der den Anspruch verfolgt, keine Rohstoff-, Nährstoff- und Wertverluste zuzulassen. Besonders im Fokus stehen in Industrienationen die Gewinnung und Sicherung von Ressourcen aus nicht mehr benötigten Produkten. Zentraler Bestandteil der Circular Economy ist daher das wirkliche Recycling von von Produkten beziehungsweise Materialien“, erklärt Dieter Eimermacher von Eimermacher Immobilienbewertungen aus Frankfurt am Main (www.sv-eimermacher.de).

Der Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur und Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ist von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten, und blickt auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse zurück.

„Besonders im Immobiliensektor ist die Kreislaufwirtschaft mit ihren Cradle-to-Cradle-Prinzipien sehr wichtig. Das meint, dass Produkte kontinuierlich in biologischen und/oder technischen Kreisläufen gehalten werden können. Durch die Verwendung von ressourcenschonenden Baumaterialien, die biologisch abbaubar sind beziehungsweise am Ende der Nutzungsdauer ohne Qualitätsverlust zerlegt und wiederverwendet werden können, kann ein natürlicher Stoffkreislauf erzeugt werden“, sagt der Immobilienexperte. Damit bietet eine Cradle-to-Cradle-Implementierung unter anderem die Chance, Ressourcen wie Energie und Wasser und Kosten und Emissionen bei der Produktherstellung zu sparen. Ein weiterer positiver Umweltaspekt ist die Vermeidung von Müll. Schon 2018 warnte die Weltbank in ihrem Bericht „What a Waste 2.0“, dass die Müllmenge weltweit bis 2050 um 70 Prozent ansteigen könnte.

Wie die Kreislaufwirtschaft mit ihren Cradle-to-Cradle-Prinzipien die Nachhaltigkeit bei Neubau und Sanierung von Gebäuden funktioniert, erklärt Dieter Eimermacher in seinem Buch „Klimaschutz und Nachhaltigkeit – so werden unsere Immobilien grün: Zukunftssicher in Immobilien investieren mit ESG, SDG, C2C, Green Deal & Co.“ Er unterscheidet dabei vier Phasen: Gewinnung, Erstellung und Transport von Baustoffen; Errichtung des Gebäudes (Bau- und Planungsphase); Betriebsphase mit Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen; Abbruch des Gebäudes und Recycling beziehungsweise Entsorgung von Baumaterialien.

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EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH
Herr Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Dieter Eimermacher
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Über die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH

Die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH ist auf professionelle Immobilienbewertungen mit System für Banken und Versicherungen, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen, institutionelle Anleger und anspruchsvolle Privatkunden spezialisiert. Der Gründer und Geschäftsführer Dieter Eimermacher ist Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse setzt Dieter Eimermacher bei der Bewertung von Immobilien seinen umfassenden technischen und ökonomischen Sachverstand ein, um Immobilieninvestitionen abzusichern und Immobilienportfolios professionell und gewinnbringend aufzubauen beziehungsweise zu optimieren und langfristig professionell zu managen. Er berät außerdem Organisationen aus dem kirchlichen Raum, Stiftungen und Family Offices auf dem Gebiet der Immobilienportfolioanalyse. Dieter Eimermacher ist Autor von „Erfolgreiches Immobilien-Portfoliomanagement“. Dieses Buch hilft allen Menschen, die ehrenamtlich oder beruflich mit der Immobilienanlage befasst sind, die vielfältigen Herausforderungen des Managements eines Immobilienportfolios zu meistern. Ebenso ist er Autor des Buches „Klimaschutz und Nachhaltigkeit – so werden unsere Immobilien grün: Zukunftssicher in Immobilien investieren mit ESG, SDG, C2C, Green Deal & Co.“. Dieses Buch bietet einen Einstieg in das Thema der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen, bringt Ordnung in die Vielfalt der Begriffe und enthält Arbeitshilfen zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und der Durchführung von Neubauvorhaben. Weitere Informationen unter https://www.sv-eimermacher.de

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