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Nachhaltige Immobilien im Stiftungsvermögen: Bewertung und Steuerung gewinnen an Bedeutung

Immobilien sichern in vielen Stiftungen die finanzielle Grundlage für die langfristige Erfüllung des Stiftungszwecks. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.

BildImmobilien haben für Stiftungen und kirchliche Einrichtungen traditionell eine besondere Bedeutung. Sie liefern planbare Erträge, schützen vor Inflation und ermöglichen eine kontinuierliche Finanzierung gemeinnütziger Aufgaben. Viele Bestände sind jedoch über Jahrzehnte gewachsen und spiegeln unterschiedliche Nutzungen, Bauzustände und rechtliche Rahmenbedingungen wider. Daraus entsteht ein Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, regulatorischen Anforderungen und dem jeweiligen Stiftungsauftrag.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Gewicht, wie Immobilien so geführt werden können, dass sie sowohl ökonomisch tragfähig bleiben als auch den steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeit gerecht werden. Nachhaltigkeit wird dabei zunehmend als wirtschaftliche Kategorie verstanden. Energetischer Zustand, technischer Standard, Investitionsbedarf und regulatorische Entwicklungen wirken unmittelbar auf Erträge, Vermietbarkeit und langfristige Marktgängigkeit. Bewertungsansätze, die diese Faktoren systematisch einbeziehen, schaffen eine Grundlage, um Investitionsentscheidungen fundiert zu treffen und Risiken frühzeitig sichtbar zu machen. Dieter Eimermacher, Geschäftsführer der EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH, sieht darin eine zentrale Entwicklung für Stiftungen: „Nachhaltigkeit entfaltet ihre Wirkung im Immobilienbestand erst dann, wenn sie in wirtschaftliche Zusammenhänge übersetzt wird. Es geht darum, Investitionen, Erträge und Risiken so miteinander zu verknüpfen, dass Entscheidungen belastbar getroffen werden können.“ Aus seiner Sicht reicht es nicht aus, einzelne Maßnahmen isoliert zu betrachten. Entscheidend sei vielmehr eine integrierte Perspektive, die Bewertung, Portfoliosteuerung und langfristige Planung miteinander verbindet.

Dieter Eimermacher ist Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse setzt Dieter Eimermacher bei der Bewertung von Immobilien seinen umfassenden technischen und ökonomischen Sachverstand ein, um Immobilieninvestitionen abzusichern und Immobilienportfolios professionell und gewinnbringend aufzubauen beziehungsweise zu optimieren und langfristig professionell zu managen.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Herangehensweise liegt in der Verknüpfung von Wertermittlung und strategischer Steuerung. Immobilienbewertungen dienen nicht mehr allein der Ermittlung eines Stichtagswerts, sondern zunehmend als Instrument, um zukünftige Entwicklungen zu analysieren. Szenarien zu Instandhaltungsaufwand, energetischen Anforderungen oder regulatorischen Veränderungen ermöglichen es, unterschiedliche Entwicklungspfade zu vergleichen und Prioritäten im Portfolio zu setzen. Gerade für Stiftungen und kirchliche Einrichtungen ist diese Perspektive von besonderer Bedeutung. Entscheidungen über Immobilien werden häufig in Gremien getroffen und müssen gegenüber Aufsicht und Öffentlichkeit nachvollziehbar begründet werden. Eine unabhängige Bewertung kann dabei helfen, komplexe Zusammenhänge strukturiert darzustellen und die Grundlage für belastbare Beschlüsse zu schaffen. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, Interessenkonflikte zu reduzieren und die Transparenz innerhalb der Organisation zu erhöhen.

Neben der Bewertung rückt die operative Steuerung stärker in den Fokus. Ein professionelles Immobilien-Portfoliomanagement verbindet Daten, Prozesse und Verantwortlichkeiten so, dass Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen gezielt umgesetzt werden können. Kennzahlen zu Vermietungssituation, Investitionsbedarf und energetischer Performance ermöglichen es, Entwicklungen laufend zu überwachen und Anpassungen vorzunehmen. „Immobilien im Stiftungsvermögen lassen sich heute nicht mehr isoliert betrachten“, sagt Dieter Eimermacher. „Sie sind Teil eines Gesamtsystems, in dem wirtschaftliche Stabilität, Nachhaltigkeit und Governance ineinandergreifen. Wer diese Zusammenhänge systematisch erfasst, kann Entscheidungen fundierter treffen und den Stiftungszweck langfristig absichern.“

Die zunehmende Integration von Nachhaltigkeitskriterien verändert damit auch die Anforderungen an die Immobilienbewertung. Es genügt nicht mehr, den aktuellen Zustand abzubilden. Vielmehr müssen Investitionspfade, Nutzungsperspektiven und regulatorische Entwicklungen berücksichtigt werden, um ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Für Stiftungen entsteht daraus die Aufgabe, ihre Immobilienbestände kontinuierlich zu überprüfen und an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Nachhaltige Immobilien im Stiftungsvermögen sind somit kein isoliertes Thema, sondern Teil einer umfassenden Vermögensstrategie. Eine systematische Bewertung und Steuerung schafft die Voraussetzung, um wirtschaftliche Stabilität, regulatorische Anforderungen und gesellschaftliche Erwartungen miteinander in Einklang zu bringen und die Handlungsfähigkeit von Stiftungen langfristig zu sichern.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH
Herr Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Dieter Eimermacher
Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

fon ..: 069 63152437
web ..: http://www.sv-eimermacher.de
email : info@sv-eimermacher.de

Über die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH

Die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH ist auf professionelle Immobilienbewertungen mit System für Banken und Versicherungen, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen, institutionelle Anleger und anspruchsvolle Privatkunden spezialisiert. Der Gründer und Geschäftsführer Dieter Eimermacher ist Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse setzt Dieter Eimermacher bei der Bewertung von Immobilien seinen umfassenden technischen und ökonomischen Sachverstand ein, um Immobilieninvestitionen abzusichern und Immobilienportfolios professionell und gewinnbringend aufzubauen beziehungsweise zu optimieren und langfristig professionell zu managen. Dieses Wissen setzt Dieter Eimermacher auch bei steuerlichen Bewertungsgutachten von Immobilien, etwa zur Optimierung der Schenkung- und Erbschaftsteuer, ein. Er berät außerdem Organisationen aus dem kirchlichen Raum, Stiftungen und Family Offices auf dem Gebiet der Immobilienportfolioanalyse. Dieter Eimermacher ist Autor von „Erfolgreiches Immobilien-Portfoliomanagement“. Dieses Buch hilft allen Menschen, die ehrenamtlich oder beruflich mit der Immobilienanlage befasst sind, die vielfältigen Herausforderungen des Managements eines Immobilienportfolios zu meistern. Ebenso ist er Autor des Buches „Klimaschutz und Nachhaltigkeit – so werden unsere Immobilien grün: Zukunftssicher in Immobilien investieren mit ESG, SDG, C2C, Green Deal & Co.“. Dieses Buch bietet einen Einstieg in das Thema der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen, bringt Ordnung in die Vielfalt der Begriffe und enthält Arbeitshilfen zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und der Durchführung von Neubauvorhaben. Weitere Informationen unter https://www.sv-eimermacher.de und https://immobilien-und-werte.de

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Steuerliche Immobilienbewertung im Wandel: Neue Maßstäbe erhöhen Anforderungen an Nachfolgeplanung

Die steuerliche Bewertung von Immobilien hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Das führt dazu, dass Bewertungsansätze stärker an realen Marktwerten ausgerichtet sind.

BildDie Rahmenbedingungen für die steuerliche Immobilienbewertung haben sich spürbar verschoben. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 und der Anpassung der Immobilienwertermittlungsverordnung wurden zentrale Bewertungsparameter neu gefasst. Baupreisindizes, Liegenschaftszinssätze und die stärkere Orientierung an realen Markttransaktionen führen dazu, dass steuerliche Werte in vielen Fällen näher an tatsächliche Marktpreise heranrücken. Diese Entwicklung erhöht jedoch nicht zwangsläufig die Planungssicherheit. In der Praxis zeigt sich vielmehr, dass die steuerlichen Bemessungsgrundlagen häufig steigen, während Freibeträge unverändert bleiben. Gerade bei Schenkungen und Erbschaften kann dies zu erheblichen Steuerbelastungen führen. Parallel dazu hat sich auch das Marktumfeld verändert. Steigende Finanzierungskosten, volatilere Ertragsprognosen und eine differenziertere Nachfrage beeinflussen die Bewertung von Immobilien. Standardisierte Verfahren der Finanzverwaltung können diese Dynamik nur eingeschränkt abbilden. In der Folge entstehen Konstellationen, in denen pauschale Annahmen zu Bewertungsansätzen führen, die nicht der tatsächlichen Objektqualität oder Marktsituation entsprechen.

Dieter Eimermacher, Geschäftsführer der EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH, sieht darin eine zentrale Herausforderung für Eigentümer und ihre Berater: „Die steuerliche Bewertung orientiert sich stärker am Markt, bleibt aber in vielen Fällen schematisch. Für individuelle Immobilien kann das zu Wertansätzen führen, die wirtschaftlich nicht überzeugend sind. Eine fundierte, unabhängige Bewertung schafft hier eine belastbare Grundlage, um den tatsächlichen Wert nachvollziehbar darzustellen.“ Dieter Eimermacher ist Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse setzt Dieter Eimermacher bei der Bewertung von Immobilien seinen umfassenden technischen und ökonomischen Sachverstand ein, um Immobilieninvestitionen abzusichern und Immobilienportfolios professionell und gewinnbringend aufzubauen beziehungsweise zu optimieren und langfristig professionell zu managen (www.sv-eimermacher.de).

Besondere Bedeutung kommt der steuerlichen Bewertung im Kontext der Vermögensnachfolge zu. Immobilien bilden häufig einen wesentlichen Bestandteil größerer Vermögen und wirken sich unmittelbar auf die steuerliche Belastung aus. Eine präzise Wertermittlung ist deshalb Voraussetzung für eine strukturierte Nachfolgeplanung. Sie ermöglicht es, Übertragungen zu planen, Freibeträge gezielt zu nutzen und unterschiedliche Gestaltungsoptionen sachgerecht zu prüfen. Dazu gehören etwa gestaffelte Übertragungen, Nießbrauchregelungen oder gesellschaftsrechtliche Strukturen, die eine langfristige Vermögenssicherung unterstützen. In der Praxis zeigt sich, dass ein qualifiziertes Gutachten weit über die reine Wertfeststellung hinausgeht. Es dokumentiert die wertbestimmenden Faktoren einer Immobilie und macht diese für Dritte nachvollziehbar. Dazu zählen neben Lage und Nutzung insbesondere der bauliche Zustand, die nachhaltige Ertragsfähigkeit sowie objektspezifische Besonderheiten. Diese Transparenz ist entscheidend, wenn Bewertungsansätze gegenüber der Finanzverwaltung begründet werden müssen. „Ein Gutachten entfaltet seine Wirkung vor allem in der Argumentation“, sagt Dieter Eimermacher. „Es ermöglicht, von pauschalen Annahmen zu einer objektspezifischen Betrachtung zu kommen. Das kann im Einzelfall einen erheblichen Unterschied für die steuerliche Bemessung ausmachen.“

Für Vermögensverwalter und Berater ergibt sich daraus eine erweiterte Rolle. Sie begleiten ihre Mandanten nicht nur bei Investitionsentscheidungen, sondern zunehmend auch bei der strukturierten Vorbereitung von Bewertungs- und Nachfolgeprozessen. In einem Umfeld, in dem regulatorische Vorgaben und Marktmechanismen gleichermaßen an Einfluss gewinnen, wird diese Aufgabe komplexer. Gleichzeitig steigt der Bedarf an fundierter Analyse und nachvollziehbarer Dokumentation. Die steuerliche Immobilienbewertung bleibt damit ein dynamisches Feld. Veränderungen im Markt und im regulatorischen Rahmen erfordern eine kontinuierliche Überprüfung bestehender Annahmen. Wer diese Entwicklungen frühzeitig einbezieht und Bewertungen als Bestandteil der strategischen Vermögensplanung versteht, kann steuerliche Risiken reduzieren und die Grundlage für eine langfristig stabile Nachfolge schaffen.

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Über die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH

Die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH ist auf professionelle Immobilienbewertungen mit System für Banken und Versicherungen, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen, institutionelle Anleger und anspruchsvolle Privatkunden spezialisiert. Der Gründer und Geschäftsführer Dieter Eimermacher ist Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse setzt Dieter Eimermacher bei der Bewertung von Immobilien seinen umfassenden technischen und ökonomischen Sachverstand ein, um Immobilieninvestitionen abzusichern und Immobilienportfolios professionell und gewinnbringend aufzubauen beziehungsweise zu optimieren und langfristig professionell zu managen. Dieses Wissen setzt Dieter Eimermacher auch bei steuerlichen Bewertungsgutachten von Immobilien, etwa zur Optimierung der Schenkung- und Erbschaftsteuer, ein. Er berät außerdem Organisationen aus dem kirchlichen Raum, Stiftungen und Family Offices auf dem Gebiet der Immobilienportfolioanalyse. Dieter Eimermacher ist Autor von „Erfolgreiches Immobilien-Portfoliomanagement“. Dieses Buch hilft allen Menschen, die ehrenamtlich oder beruflich mit der Immobilienanlage befasst sind, die vielfältigen Herausforderungen des Managements eines Immobilienportfolios zu meistern. Ebenso ist er Autor des Buches „Klimaschutz und Nachhaltigkeit – so werden unsere Immobilien grün: Zukunftssicher in Immobilien investieren mit ESG, SDG, C2C, Green Deal & Co.“. Dieses Buch bietet einen Einstieg in das Thema der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen, bringt Ordnung in die Vielfalt der Begriffe und enthält Arbeitshilfen zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und der Durchführung von Neubauvorhaben. Weitere Informationen unter https://www.sv-eimermacher.de und https://immobilien-und-werte.de

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Kasko, Haftpflicht oder Wertgutachten: Was Autofahrer nach einem Unfall wirklich brauchen

Der unabhängige Kfz-Gutachter Walid Bareksei erklärt, wann welches Gutachten greift und warum die Wahl des Gutachters bei einem fremdverschuldeten Unfall über bares Geld entscheidet.

BildNicht jeder Fahrzeugschaden braucht dasselbe Gutachten. Wer selbst schuld war, wendet sich an die eigene Versicherung. Wer geschädigt wurde, hat das Recht auf einen frei gewählten Sachverständigen. Und wer den reinen Marktwert seines Fahrzeugs kennen möchte, braucht ein drittes Dokument: das Wertgutachten. Walid Bareksei, Kfz-Ingenieur und Inhaber von Gutachter-in-NRW, ordnet die drei Gutachtenarten ein und erklärt, worauf es jeweils ankommt.

Kasko-Gutachten: Die eigene Versicherung ist zuständig

Wer einen Unfall selbst verursacht hat und den Schaden über die Teil- oder Vollkaskoversicherung abrechnen möchte, wendet sich direkt an die eigene Kfz-Versicherung. Bei einem Kaskoschaden beauftragt die Versicherung in der Regel selbst einen Gutachter oder schlägt einen anderen Weg zur Feststellung der Schadenhöhe vor.

Wer mit diesem Gutachten nicht einverstanden ist, kann trotzdem einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Ein zweites Gutachten deckt Fehler oder Lücken im ersten auf und gibt eine belastbare Grundlage für Rückfragen an die Versicherung.

Haftpflicht-Gutachten: Freie Wahl für den Geschädigten

Anders liegt der Fall, wenn jemand unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. Dann handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, reguliert über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese Versicherung ist in Deutschland für jedes zugelassene Fahrzeug Pflicht.

Wichtig für Geschädigte: Sie sind nicht an die Vorschläge der gegnerischen Versicherung gebunden. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass Geschädigte einen unabhängigen Sachverständigen frei wählen dürfen. Dieser Gutachter arbeitet ausschließlich im Interesse des Geschädigten, nicht im Interesse der Versicherung.

Gutachter-in-NRW deckt mit sieben eigenen Büros und einem Netzwerk an Partnerbüros ganz Nordrhein-Westfalen ab. Die Begutachtung findet dort statt, wo es dem Geschädigten passt, etwa zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt vor Ort. Aus dem fertigen Gutachten gehen unter anderem die genaue Schadenhöhe, der Reparaturweg, die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert hervor. Geschädigte erhalten eine Kopie für die eigenen Unterlagen, eine weitere geht auf Wunsch an den Rechtsanwalt.

Bei einem klaren Haftpflichtfall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten: Sachverständigenhonorar, Anwaltskosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Abschleppkosten und gegebenenfalls die Wertminderung. Für den Geschädigten bleibt der gesamte Prozess kostenfrei.

„Wer den Gutachter der Gegenseite akzeptiert, gibt oft einen Teil des eigenen Anspruchs aus der Hand. Ein unabhängiger Gutachter kennt ausschließlich die Interessen des Geschädigten“, sagt Bareksei.

Wertgutachten: Der Marktwert schwarz auf weiß

Ein Wertgutachten beantwortet eine andere Frage als die beiden anderen Gutachtenarten: Was ist das Fahrzeug aktuell wert? Am häufigsten kommt es bei Oldtimern zum Einsatz, etwa vor dem Abschluss einer Oldtimerversicherung oder beim Verkauf eines Sammlerfahrzeugs.

Gefragt ist ein Wertgutachten aber nicht nur bei Oldtimern. Auch beim Kauf oder Verkauf eines gewöhnlichen Gebrauchtwagens, nach einem Unfall oder bei Ablauf eines Leasingvertrags liefert die Wertermittlung eine verlässliche Einschätzung, was ein Fahrzeug noch wert ist. Der Sachverständige prüft dabei den Zustand wertrelevanter Fahrzeugteile, ermittelt Markt- und Wiederbeschaffungswert und vergibt eine Zustandsnote.

Gerade bei hochwertigen Sammlerfahrzeugen lohnt es sich, den Zustand regelmäßig dokumentieren zu lassen. Das Gutachten dient dann als Nachweis gegenüber Versicherung, Käufer oder Verkäufer und schafft bei Preisverhandlungen eine objektive Grundlage.

Die drei Gutachtenarten im Überblick
* Kasko-Gutachten: bei selbst verschuldetem Schaden, Ansprechpartner ist die eigene Versicherung.
* Haftpflicht-Gutachten: bei unverschuldetem Unfall, freie Wahl des Sachverständigen, Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
* Wertgutachten: zur Ermittlung des aktuellen Marktwerts, etwa bei Oldtimern, Kauf, Verkauf oder Leasingrückgabe.

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Gutachter-in-NRW
Herr Walid Bareksei
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46537 Dinslaken
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Walid Bareksei ist Maschinenbauingenieur (Fachrichtung Fahrzeugbau, Universität Duisburg-Essen) und Kfz-Gutachter. Als Inhaber des unabhängigen Ingenieurbüros Gutachter-in-NRW betreut Bareksei Unfallgeschädigte in ganz Nordrhein-Westfalen. Das Büro ist auf die vollständige Abwicklung von Kfz- Haftpflichtschäden spezialisiert und begleitet Betroffene von der ersten Schadenaufnahme bis zur abgeschlossenen Regulierung. Gutachter-in-NRW arbeitet als eigenständiges Sachverständigenbüro – ohne Vermittlungsplattformen oder Zwischeninstanzen. Das Büro ist seit über zehn Jahren tätig und verfügt über Standorte u. a. in Dinslaken, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Krefeld, Oberhausen und weiteren Städten in NRW.

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Herr Frank Bärmann
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Wirtschaft

Reform des Widerrufsrechts: Neue Fristen bei Lebensversicherungen ab dem 19. Juni

Mit Wirkung zum 19. Juni tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen neu fasst.

BildIm Mittelpunkt steht die Einführung klarer zeitlicher Grenzen für den Widerruf. Auch in Fällen, in denen die ursprüngliche Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Widerrufsrecht: Was bisher galt

Bislang konnte eine unzureichende Belehrung dazu führen, dass die gesetzliche Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. In der Praxis wurde dies häufig als sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ bezeichnet. Unter bestimmten Voraussetzungen bestand dadurch die Möglichkeit, Verträge auch viele Jahre nach ihrem Abschluss noch zu widerrufen.

Mit der gesetzlichen Anpassung wird dieser Zustand nun neu geordnet. Künftig soll das Widerrufsrecht auch bei fehlerhaften Belehrungen zeitlich begrenzt sein. Ziel des Gesetzgebers ist es, die rechtliche Situation zu vereinheitlichen und langfristige Unsicherheiten bei bestehenden Verträgen zu reduzieren.

_“Die Neuregelung schafft in erster Linie Klarheit im Hinblick auf den Widerruf als formalen Ansatzpunkt“_, erklärt Mathias Hillebrand, Geschäftsführer der SNOW Analytics GmbH. _“Gleichzeitig bleibt die rechtliche Bewertung von Lebensversicherungsverträgen ein vielschichtiges Thema. Das Widerrufsrecht war nur ein möglicher Prüfweg – daneben bestehen weitere, teilweise wesentlich tiefgreifendere rechtliche Ansatzpunkte, die für Versicherungsnehmer von Bedeutung sein können.“_

Lebensversicherungen: Kunden haben trotzdem noch Chancen

Der Widerruf wegen formaler Fehler stellt nur eine von mehreren rechtlichen Perspektiven auf einen Versicherungsvertrag dar. Während er an formale Voraussetzungen beim Vertragsschluss anknüpft, betreffen andere Fragestellungen die wirtschaftliche Ausgestaltung und Entwicklung des Vertrags über die gesamte Laufzeit hinweg.

Unabhängig von der aktuellen Änderung können sich im Einzelfall weiterhin Ansatzpunkte für eine rechtliche Prüfung ergeben. Hierzu zählen beispielsweise die Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln, bereicherungsrechtliche Fragestellungen oder die Möglichkeit einer nachträglichen Einordnung von Vertragswerten.

Die Reform des Widerrufsrechts führt damit nicht zu einem vollständigen Wegfall rechtlicher Betrachtungsmöglichkeiten, sondern zu einer Verschiebung innerhalb des bestehenden Rahmens.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die differenzierte Einordnung einzelner Verträge weiter an Bedeutung. Insbesondere bei langfristigen Versicherungsverhältnissen zeigt sich, dass rechtliche und wirtschaftliche Aspekte eng miteinander verbunden sind und nicht isoliert betrachtet werden können.

_“Aus unserer Sicht sollte jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit nutzen, seinen bestehenden oder bereits gekündigten Lebensversicherungsvertrag individuell und professionell analysieren zu lassen“_, ergänzt Hillebrand. _“Welche rechtliche Grundlage für eine weiterführende Prüfung durch einen Fachanwalt herangezogen wird, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Der Widerruf war dabei nur ein möglicher Ansatzpunkt, entscheidend bleibt die umfassende Betrachtung des gesamten Vertrags, seiner Entwicklung und der zugrunde liegenden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.“_

Die SNOW Analytics GmbH bietet Versicherungsnehmern hierfür eine unverbindliche Vorprüfung bestehender Lebensversicherungsverträge an. Im Rahmen dieser Analyse wird geprüft, welche wirtschaftlichen Ansprüche sich aus dem individuellen Vertragsverlauf ergeben können und welche Differenz zwischen der tatsächlichen Vertragsentwicklung und einer sachgerechten Bewertung besteht.

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Viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge entwickeln sich wirtschaftlich anders als ursprünglich erwartet. Gleichzeitig zeigt die Rechtsprechung, dass unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Ansprüche bestehen können.

Die Durchsetzung solcher Ansprüche setzt jedoch eine nachvollziehbare und belastbare Darlegung voraus. Genau hier setzen wir an.

Wir erstellen finanzmathematische Gutachten, die die wirtschaftlichen Zusammenhänge von Versicherungsverträgen transparent aufbereiten. Grundlage unserer Arbeit sind konkrete Vertragsdaten, Geschäftsberichte und die tatsächliche Ertragslage der Versicherungsunternehmen.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Nachvollziehbarkeit: Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass sie sowohl fachlich fundiert als auch für Gerichte und Verfahrensbeteiligte verständlich sind.

Wir arbeiten unabhängig und gehen keine exklusiven Kooperationen ein. Auftraggeber sind Versicherungsnehmer selbst oder von ihnen beauftragte Rechtsanwälte. Maßgeblich ist ausschließlich die sachliche Analyse der Fakten.

Neben der Gutachtenerstellung fördern wir den fachlichen Austausch zu diesem Themenfeld. Wir bieten Schulungen und Einordnungen an und schaffen eine Plattform für den Dialog zwischen Recht und Wirtschaft.

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Immobilienverkauf: Wie ein Immobiliengutachten die Verkäuferseite absichert und Transaktionen beschleunigt

Verkäufer müssen bei Immobilientransaktionen einen marktfähigen Preis ansetzen und Haftungsrisiken begrenzen. Eine professionelle Immobilienbewertung stärkt die Verhandlungsposition.

BildIm Immobilienverkauf entscheidet die Qualität der Informationsbasis oft über den Verlauf der gesamten Transaktion. Wird der Angebotspreis zu hoch angesetzt, verlängern sich Vermarktungszeiten, Interessenten springen ab und der Preis gerät unter Druck. Wird er zu niedrig angesetzt, entsteht ein unmittelbarer Vermögensnachteil, der sich häufig nicht mehr korrigieren lässt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Plausibilität, weil Käufer ihre Prüfungen vertiefen, Finanzierungspartner strenger prüfen und Nachhaltigkeitskriterien immer häufiger in den Blick rücken. Eine professionelle Immobilienbewertung ordnet diese Faktoren in einem nachvollziehbaren Wertrahmen, der das Objekt, die Marktbedingungen und die Annahmen transparent zusammenführt.

Für Verkäufer entfaltet ein Immobiliengutachten vor allem Wirkung, weil es den Preis rationalisiert und die Argumentationsfähigkeit im Prozess erhöht. Werthaltige Vermarktung benötigt nachvollziehbare Herleitungen, die über reine Vergleichsangebote hinausgehen und Objektzustand, Ertragsannahmen, Restnutzungsdauern, Modernisierungsstände und Investitionsbedarfe prüfbar abbilden. Dadurch wird die Verhandlungsführung belastbarer, weil zentrale Parameter nicht erst im Rahmen der Käuferprüfung zur Debatte stehen, sondern bereits vor Eintritt in die finale Phase strukturiert vorliegen. Das reduziert die Wahrscheinlichkeit von späten Preisabschlägen und erleichtert es, Verhandlungspunkte auf nachweisbare Sachverhalte zu stützen.

Dieter Eimermacher, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger aus Frankfurt am Main und Geschäftsführer der EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH, betont den Nutzen für die Verkäuferseite: „Ein Immobilienverkauf wird professioneller, wenn der Preis aus einer dokumentierten Wertermittlung abgeleitet wird. Verkäufer gewinnen Zeit, weil sie typische Rückfragen im Prüfprozess antizipieren, und sie gewinnen Sicherheit, weil sie die wertrelevanten Fakten nicht dem Transaktionsdruck überlassen.“ Nach Einschätzung von Dieter Eimermacher verschiebt sich der Fokus zudem, weil Nachhaltigkeitskriterien in immer mehr Fällen wirtschaftliche Relevanz annehmen. Ein Gebäudezustand, der energetische Maßnahmen absehbar macht, wirkt auf Investitionsentscheidungen, auf die Attraktivität für Käufergruppen und auf die Finanzierungsperspektive. Der Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur und Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ist von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten, und blickt auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse zurück.

Die Professionalisierung von Immobilientransaktionen im Immobilienverkauf bedeutet damit, Transparenz aktiv herzustellen und Bewertungsannahmen nachvollziehbar zu begründen. Eine Immobilienbewertung unterstützt Verkäufer dabei, den Marktwert sachgerecht zu bestimmen, Transaktionen zielgerichtet zu führen und Risiken im Prozess zu reduzieren. „Ein belastbares Immobiliengutachten schafft die Grundlage, um Immobilienverkauf nicht als reinen Vermarktungsakt zu behandeln, sondern als wirtschaftlich gesteuerte Entscheidung mit klaren Parametern“, betont Dieter Eimermacher abschließend.

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Die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH ist auf professionelle Immobilienbewertungen mit System für Banken und Versicherungen, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen, institutionelle Anleger und anspruchsvolle Privatkunden spezialisiert. Der Gründer und Geschäftsführer Dieter Eimermacher ist Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse setzt Dieter Eimermacher bei der Bewertung von Immobilien seinen umfassenden technischen und ökonomischen Sachverstand ein, um Immobilieninvestitionen abzusichern und Immobilienportfolios professionell und gewinnbringend aufzubauen beziehungsweise zu optimieren und langfristig professionell zu managen. Dieses Wissen setzt Dieter Eimermacher auch bei steuerlichen Bewertungsgutachten von Immobilien, etwa zur Optimierung der Schenkung- und Erbschaftsteuer, ein. Er berät außerdem Organisationen aus dem kirchlichen Raum, Stiftungen und Family Offices auf dem Gebiet der Immobilienportfolioanalyse. Dieter Eimermacher ist Autor von „Erfolgreiches Immobilien-Portfoliomanagement“. Dieses Buch hilft allen Menschen, die ehrenamtlich oder beruflich mit der Immobilienanlage befasst sind, die vielfältigen Herausforderungen des Managements eines Immobilienportfolios zu meistern. Ebenso ist er Autor des Buches „Klimaschutz und Nachhaltigkeit – so werden unsere Immobilien grün: Zukunftssicher in Immobilien investieren mit ESG, SDG, C2C, Green Deal & Co.“. Dieses Buch bietet einen Einstieg in das Thema der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen, bringt Ordnung in die Vielfalt der Begriffe und enthält Arbeitshilfen zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und der Durchführung von Neubauvorhaben. Weitere Informationen unter https://www.sv-eimermacher.de und https://immobilien-und-werte.de

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