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Stilllegung/Sanierung von Deponien sowie zugehörige Umweltprüfungen

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter von Behörden und Planungsbüros, die der Projektsteuerung, Fachplanung und Umsetzung von Deponievorhaben in der Stilllegungs-/Sanierungsphase befasst sind.

Bild„Stilllegung/Sanierung von Deponien sowie zugehörige Umweltprüfungen“ lautet der Titel des Seminars, das am 25. September 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Deponien als Beseitigungsorte für Abfälle sind je nach Abfallinventar, Entstehungszeit und Beendigungszeitpunkt der Ablagerung unterschiedlichen Umweltrechtsbereichen zuzuordnen.

Somit ergeben sich für den geordneten Deponieabschluss unterschiedliche rechtliche und fachliche Anforderungen. Hierzu erfolgt im ersten Teil des Seminars ein Überblick der Anforderungen und Unterschiede.

Da zwischen dem Zeitpunkt der Einlagerungsbeendigung und dem Deponieabschluss älterer Standorte häufig bereits intensive natürliche Sukzession auf den Abfallkörpern stattgefunden hat, werden in der Planungs- und Bauphase des Deponieabschlusses umwelt- und naturschutzfachliche Sachverhalte relevant.

Diese führen oft zu Konflikten in der Genehmigungs- oder Ausführungsphase.

Im zweiten Teil des Seminars wird ein Überblick über die rechtlichen und fachlichen Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes bei der Planung und Umsetzung von Stilllegung-/Sanierungsmaßnahmen auf Deponien gegeben.

– Allgemeine Grundlagen für die Zulassung der Sanierung und spezielle Lösungen werden anhand von Fallbeispielen vermittelt.

– Überblick über die umweltrechtlichen und fachlichen Randbedingungen bei der Stilllegung/Sanierung von Deponien in Verbindung mit Umwelt- und Naturschutz

Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Planungsbüros, die mit Fragen der Projektsteuerung, Fachplanung und Umsetzung von Deponievorhaben in der Stilllegungs-/Sanierungsphase befasst oder von diesen betroffen sind.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A250925.pdf

Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr Einordnung von „Deponien“ in den unterschiedlichen Umweltrechtsbereichen

– Begriffsdefinitionen (Ablagerungen, Deponien, Verfüllungen)

– Rechtsbereiche BBodSchG, KrWG, BbergG

10.45 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr Umweltrelevante Anforderungen und Unterschiede bei der Stilllegung/Sanierung von Deponien in den jeweiligen Rechtsbereichen

– Stilllegungen nach KrWG

– Sanierungen nach BBodSchG

– Verfüllungen nach BBergG

– Länderspezifische Regelungen

12.15 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Grundlagen des Umwelt- und Naturschutzes

– UVP, Habitat- und Artenschutz

– … Eingriffsregelung, Biotopschutz

– Fachbeitrag WRRL

14.15 Uhr Einfluss von umwelt- und naturschutzfachlichen Anforderungen bei der Planung der Stilllegung/Sanierung von Deponien

– Erfassung vorhandener natürlicher Sukzession und Arten vor Stilllegung/Sanierung

– Umgang mit wasser-, natur- und artenschutzfachlichen Konflikten

– Berücksichtigung wasser-, natur- und artenschutzfachlicher Randbedingungen bei der Rekultivierung

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Fallbeispiele

16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.15 Uhr Ende der Veranstaltung

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland

fon ..: +49 391 7447894
web ..: https://www.iwu-ev.de
email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

Pressekontakt:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
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Gutachten für Fahrzeuge in Ludwigsfelde

Nach einem Autounfall ist es wichtig, den Schaden genau zu kennen. In Ludwigsfelde bietet das Kfz-Sachverständigenbüro Jörg Wolf kompetente Gutachten, um die Schadenhöhe präzise zu ermitteln.

Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist er passiert: der Autounfall. Mit einem Fahrzeugschaden sind zahlreiche Aufgaben verbunden, die es zu erledigen gilt. Nachdem die Schuldfrage geklärt wurde, sollten die Beteiligten ein umfassendes Gutachten erstellen lassen, um die genaue Höhe des Schadens festzustellen. In Ludwigsfelde setzen Autofahrer auf die Expertise und Erfahrung des Kfz-Sachverständigenbüros Jörg Wolf.

Präzise Gutachten vom Experten aus Ludwigsfelde

Egal ob Kleinwagen, Zweirad oder Transporter: Jörg Wolf, der Kfz-Sachverständige aus Ludwigsfelde, erstellt in seinen Gutachten eine detaillierte Kalkulation der anfallenden Reparaturkosten. Mit jahrelanger Erfahrung und höchster Kompetenz entdeckt er auch kleinste Schäden, die für einen Laien schwer erkennbar sind. Besonders wichtig für Unfallgeschädigte: Sie haben das Recht, ihren Sachverständigen selbst auszuwählen. Häufig bieten Versicherungen an, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, doch Jörg Wolf weiß, dass Versicherungen oft im Interesse ihrer eigenen Auftraggeber arbeiten. Daher empfiehlt er, einen unabhängigen Experten zu wählen.

Das Leistungsspektrum des Kfz-Sachverständigenbüros in Ludwigsfelde umfasst unter anderem:

– Unfallschadengutachten
– Kleinschadenfeststellungen
– Fahrzeugbewertungen
– Technische Gutachten
– Wertminderungsermittlungen
– Restwertermittlungen
– Plausibilitätsprüfungen
– Und viele weitere Dienstleistungen

Mit der Unterstützung von Jörg Wolf, dem erfahrenen Kfz-Sachverständigen aus Ludwigsfelde, können Sie sicher sein, dass Ihr Fahrzeugschaden professionell und unabhängig begutachtet wird. Vertrauen Sie auf seine Expertise, um alle relevanten Schäden genau zu dokumentieren und sich optimal bei der Schadensregulierung durch Ihre Versicherung zu positionieren. So erhalten Sie eine faire und transparente Schadensbewertung, die Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kfz-Sachverständigenbüro Jörg Wolf
Herr Jörg Wolf
Potsdamer Straße 98
14974 Ludwigsfelde
Deutschland

fon ..: 03378 – 804814
fax ..: 03378 – 871675
web ..: https://www.unfallgutachten-berlin-brandenburg.de/
email : pr@dsa-marketing.ag

Pressekontakt:

Kfz-Sachverständigenbüro Jörg Wolf
Herr Jörg Wolf
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Immobilienpreise: Stabile Preise an der Nordseeküste und auf den Inseln

Die Immobilienpreise an der Nordseeküste zeigen sich Ende 2024 stabil. Ferienwohnungen auf Norderney und in Ostfriesland werden gut verkauft.

Norddeich, Ostfriesland – Die ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG beobachtet in der aktuellen Marktlage ein weiterhin starkes Interesse an Ferienimmobilien an der Nordseeküste. Während die wirtschaftliche Situation in Deutschland insgesamt angespannt ist und der private Wohnungsbau in Ostfriesland massive Rückgänge verzeichnet, bleiben vermietbare Ferienhäuser und -wohnungen, insbesondere in Norddeich und auf den ostfriesischen Nordseeinseln, äußerst gefragt.

Die Preisentwicklung in Oldenburg, Bremen, Bremerhaven und dem Umland spiegelt ein sehr uneinheitliches Bild. So sind Altbremer Häuser in Bremen sehr begehrt – trotz stolzer Kaufpreise. Der Grundstücksmarkt im Landkreis Oldenburg ist in Bewegung und zeigt sich weitgehend stabil.
„Ob Festland oder Insel, Ferienimmobilien sind nach wie vor ein Traum vieler Bundesbürger“, sagt Michael Haubner, Geschäftsführer und Makler der ostfriesischen Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG. „Trotz einer schwächelnden Wirtschaft zeigen die Preise für Ferienimmobilien an der Küste eine bemerkenswerte Stabilität. Insbesondere Ferienwohnungen mit Nutzungsänderung erfreuen sich großer Beliebtheit.“

Im Gegensatz dazu sieht sich der private Wohnungsbau in Ostfriesland dramatischen Herausforderungen gegenüber. Bauunternehmen und Banken berichten von starken Einbrüchen in der Branche. Verschärfte Bauvorschriften und Bebauungspläne, steigende Bürokratie, das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie gestiegene Materialpreise machen das Bauen für viele Familien in der Region finanziell untragbar. Hinzu kommen Unsicherheiten durch zukünftige Klimaschutzauflagen und eine durch weltweite Konflikte ausgelöste allgemeine Verunsicherung.
„Die Krise im Wohnungsbau verschärft sich zusehends, und viele hiesige Familien bangen um ihre Zukunft“, so Haubner weiter. „Gleichzeitig bleibt das Interesse auswärtiger Käufer an genehmigten Ferienimmobilien ungebrochen. Unsere Kunden kommen aus dem gesamten Bundesgebiet, vor allem aus Nordrhein-Westfalen und Hessen. Der Urlaub an der Nordseeküste ist für viele Menschen ein wichtiges Anliegen und eine eigene Ferienimmobilie wird als wertvolle Investition angesehen.“

Die ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG in Ostfriesland bleibt somit ein wichtiger Partner in der Vermittlung von Ferienimmobilien und ist bestrebt, ihren Kunden mit umfassendem Fachwissen und einem persönlichen Service zur Seite zu stehen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG
Herr Michael Haubner
Norddeicher Str. 205
26506 Nordseeheilbad Norddeich
Deutschland

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web ..: https://www.ostfriesland-immobilien.de/
email : info@ostfriesland-immobilien.de

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Ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG
Herr Michael Haubner
Norddeicher Str. 205
26506 Norden

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Ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG als „TOP Immobilienmakler 2024“ von FOCUS ausgezeichnet

Michael Haubner freut sich über die Auszeichnung von FOCUS als TOP Immobilienmakler 2024 ! Die Auszeichnung im FOCUS bestätigt, dass sich unsere qualifizierte Arbeit in Ostfriesland auszahlt.

Norddeich, Ostfriesland – Die ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG, ein renommierter Immobilienmakler mit Sitz in Norddeich, hat sich als eine der führenden Adressen an der gesamten Nordseeküste etabliert. Unter der Leitung von Geschäftsführer Michael Haubner, der seit über 28 Jahren erfolgreich in der Branche tätig ist, bietet das Unternehmen seinen Kunden nicht nur eine breite Palette an hochwertigen Immobilien, sondern auch einen persönlichen und engagierten Service.

Das Credo von Herrn Haubner – Fleiß, Sachkunde und höchste Kundenzufriedenheit – spiegelt sich in der täglichen Arbeit des gesamten Teams in Norddeich wider. Die Kombination aus Erfahrung und Fachwissen ermöglicht es der Ostfriesischen Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG, solvente Kaufinteressenten zu gewinnen und ausgesuchte Immobilien schnell und effizient zu vermitteln. Dies hat sich als entscheidender Vorteil in einem dynamischen Immobilienmarkt erwiesen.

Ein herausragendes Zeugnis für die Qualität der Arbeit ist die Auszeichnung des Unternehmens durch FOCUS im Jahr 2024, das es auf die Liste der TOP Immobilienmakler Deutschlands gesetzt hat. Die Top-Immobilienmakler 2024 wurden vom Recherche-Partner Statista mit Unterstützung von ImmoScout24 und den IVD-Regionalverbänden im Auftrag von FOCUS erhoben. Diese Anerkennung unterstreicht die engagierte und qualifizierte Arbeit, die Herr Haubner und sein Team täglich in Ostfriesland leisten, und bestätigt, dass der Einsatz für die Kundenbelange sich auszahlt.

„Wir sind stolz darauf, unseren Kunden nicht nur interessante Immobilien, sondern auch einen exzellenten Service direkt an der Nordseeküste zu bieten. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich Immobilien an der Küste ermöglicht es uns, individuelle Bedürfnisse zu erkennen und maßgeschneiderte Lösungen für Privatkäufer, Bauträger und Investoren zu entwickeln“, sagt Michael Haubner.

Die Ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG bleibt somit nicht nur ein fester Bestandteil der Immobilienlandschaft in Ostfriesland, sondern setzt auch weiterhin Maßstäbe in Sachen Kundenservice und Marktkenntnis.

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Ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG
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Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden

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„Denkmalschutz-Behauptung für Villa Diering nach wie vor mehr als fragwürdig“

Nach erneuter Stellungnahme des LWL: Eigentümer und Projektentwickler kritisieren „fadenscheinige Rechtfertigung“ für Unterschutzstellung und Druck auf Haller Ratsmitglieder.

BildBissendorf / Halle (Westf.). Das Wohnbauprojekt Am Laibach in Halle befindet sich weiterhin in der Schwebe – erst recht nach einer erneuten Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), der an der Unterschutzstellung der dortigen Villa Diering festhält und damit den Neubau behindert.

Mit großem Befremden nehmen der Eigentümer der Villa, Gustav Upmeyer, und die FIM Gruppe als Projektentwickler eine erneute Stellungnahme des LWL zur angeblichen Denkmalschutzwürdigkeit des 1938/39 errichteten Gebäudes zur Kenntnis. So könne der LWL nach wie vor nicht belegen, warum der Denkmalschutz im öffentlichen Interesse liegen soll.

Zuvor hatte eine gutachterliche Stellungnahme im Auftrag des Eigentümers die Denkmalwertbegründung bei einem Ortstermin im Herbst 2023 nach eingehender Prüfung widerlegt. Der Gutachter Dr. Geerd Dahms kam zu dem Ergebnis, dass die von der Unteren Denkmalschutzbehörde behauptete Denkmalschutzwürdigkeit der Villa Diering einer objektiven Prüfung nicht standhält.

Zahlreiche Änderungen, Umbauten und Umnutzungen

Dr. Dahms verweist unter anderem auf zahlreiche Umbauten bzw. bauliche Änderungen im Zuge von Umnutzungen, den Austausch der ursprünglichen Holzfenster durch Kunststoffvarianten sowie auf einen Zementputz der Außenmauer, der als grobkörniger Kratzputz anstelle des bauzeitgemäßen hellen Außenputzes aufgebracht wurde. Darüber hinaus gab es signifikante Änderungen am Dach sowie an den Außentreppen zu den Eingängen an der Südostseite, einen angeblichen „Freiplatz“ (LWL), der aber erst in den 1970er Jahren angelegt wurde, und nicht zuletzt eine Garage, die „durch An- und Umbauten in ihrem Erscheinungsbild erheblich verunstaltet wurde“, wie es in der gutachterlichen Stellungnahme des unabhängigen Experten heißt.

Im Innern wurden bauzeitgemäße Küchen und Bäder entfernt und Wanddurchbrüche geschaffen, um die Nutzungen auf allen Ebenen neu aufzuteilen. Hinzu kommen zahlreiche architektonische Details, die von den Bauzeichnungen bzw. bauzeitlichen Plänen erheblich abweichen. Hierzu nennt der Gutachter u. a. die Formen und Ausführungen der Fenster. Statt der laut Bauzeichnungen vorgesehenen Holzfenster mit Stichbogenstürzen fand Dr. Dahms beispielsweise nur Kunststofffenster mit geradem Sturz vor.

Im Hinblick auf den architektonischen Hintergrund verweist der Gutachter auf die Tatsache, dass der Verfasser der Entwurfszeichnungen aus dem Juli 1938 laut Bauakte ein Vertrauensarchitekt der nationalsozialistischen Deutschen Arbeitsfront (DAF) war. Das Fehlen einer besonderen architekturhistorischen Einordnung stellt somit für Dr. Dahms wie auch für den Grundstücksbesitzer Upmeyer und die Projektentwickler bereits die Schutzwürdigkeit erheblich infrage. Lediglich für die Denkmalbehörde scheine dies allerdings keine Rolle zu spielen.

Bestandsgebäude und ursprüngliche Planung der Villa „stimmen nur rudimentär überein“

Der Eigentümer und FIM sehen in der erneuten Stellungnahme des LWL „eine fadenscheinige Rechtfertigung ihrer vorherigen Behauptung mit dem Ziel, in diesem Verfahren das Gesicht zu wahren, indem sie ihre Sichtweise durchdrücken“, so Robert Hase, Projektleiter bei FIM. „Dabei ignoriert der LWL in der neuesten Version seiner Denkmalschutz-Behauptung auch, dass der aktuelle Zustand des Gebäudes mit den ursprünglichen Planungen nur noch rudimentär übereinstimmt. Inwieweit der Originalzustand des Gebäudes jemals der ursprünglichen Planung entsprochen hat, ist kaum noch nachvollziehbar“, so Robert Hase weiter.

Schon die Überprüfung der Schutzwürdigkeit im Rahmen der Feststellung des Bebauungsplans 2007 kam zu dem Ergebnis, dass lediglich der Baumbestand im Vorgarten zu schützen sei. Dies hat FIM in sämtlichen Plänen für den Neubau auf diesem Grundstück konsequent berücksichtigt.
Noch immer sei es aus Sicht der Projektentwickler unerklärlich, dass aufgrund der Initiative einer ehemaligen Mieterin der Villa eine neue Denkmalschutzbewertung im Jahr 2023 überhaupt vorgenommen wurde. Die Mieterin sei in diesem Fall – im Gegensatz zum Eigentümer – gar nicht antragsberechtigt gewesen und habe damit ausschließlich persönliche Interessen verfolgt. Ein öffentliches Interesse am Denkmalschutz hingegen sei auch heute noch nicht erkennbar.

Unzulässiger Druck der Verwaltung auf Ratsmitglieder?

Dessen ungeachtet schreitet das Denkmalschutzverfahren fort. Am 13.02.2024 wird sich der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Halle mit dem Antrag des LWL auf Denkmalschutz für die Villa Diering beschäftigen. Fünf Wochen später steht das Thema auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Robert Hase sagt hierzu: „Vonseiten des Bauamts Halle wird den Ratsmitgliedern nun suggeriert, dass sie gar keine Entscheidungsbefugnis haben. Ihre Rolle bestehe demnach nur darin, die Vorlage einfach abzunicken.“

In der Beschlussvorlage der Verwaltung heißt es beispielsweise: „Anders als der Rechtsanwalt des Eigentümers vorträgt, besteht kein Ermessen der Stadt.“ Robert Hase hält dagegen: „Es mag sein, dass die Verwaltung für sich selbst keinen Ermessensspielraum sieht. Dies gilt jedoch keinesfalls für den Rat! In unserer Demokratie treffen auch auf kommunaler Ebene immer noch die gewählten Vertreter der Bürger die wesentlichen Entscheidungen. Ansonsten könnte man sich die Abstimmungen ja auch sparen. Wir haben daher kein Verständnis dafür, dass die Ratsmitglieder der Stadt Halle in der Beschlussvorlage gleich mehrfach derartig unter Druck gesetzt werden.“

Verlorene Planungssicherheit und ein „Gefühl der Enteignung“

Weiterer Druck sei vor allem für den Eigentümer und einige Käufer entstanden. Infolge der vom Kreis Gütersloh am 26.01.2023 ausgesprochenen Baugenehmigung für das Wohnbauprojekt Am Laibach hatte FIM mit der Vermarktung der insgesamt zehn neu zu schaffenden Wohneinheiten mit KfW-40-Standard begonnen und schnell Interessenten gewonnen.

„Sieben Wohneinheiten sind bereits durch verbindliche Vereinbarungen vergeben“, sagt Gustav Upmeyer. „Eine Käuferin hat zum Beispiel ihr Wohneigentum inzwischen veräußert, weil sie sich darauf verlassen hat, hier bald einziehen zu können. Nun steht sie sprichwörtlich auf der Straße und muss auf unbestimmte Zeit zur Miete wohnen, weil die Unterschutzstellung den Neubau blockiert. Nicht nur für sie, sondern auch für mich stellt diese bürokratische Schikane einen erheblichen finanziellen Schaden dar. Ich fühle mich, als ob ich enteignet wurde“, so der 93-jährige Privatier.

Ihm und der FIM Gruppe wird im Falle einer Bestätigung der Denkmalschutzbewertung durch den Rat nur der juristische Weg offenbleiben. Der Immobilieneigentümer hat im Mai 2023 vor dem Verwaltungsgericht Minden fristwahrend Klage gegen die Stadt Halle eingereicht, um die damals noch vorläufige Unterschutzstellung des Gebäudes aufheben zu lassen. Dieses Verfahren ruht zurzeit und wird gegebenenfalls nach dem Ratsbeschluss wieder aufgenommen. Laut FIM und dem Eigentümer steht hier ein Schadenersatz in Millionenhöhe im Raum.

Weitere Infos: www.fim-gruppe.de

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Kurzportrait: FIM Gruppe

Die in Bissendorf bei Osnabrück beheimatete FIM Finanz- und Immobilienmanagement GmbH (FIM Gruppe) wurde 1998 gegründet und fungiert mit weiteren Niederlassungen in Münster und Gevelsberg sowie auf Mallorca schwerpunktmäßig als Immobilienmakler. Die Wurzeln des Unternehmens finden sich sowohl in der Tätigkeit als Finanz- und Versicherungsmakler als auch im Immobilienmanagement. Auf dieser Basis verlagerten der Firmengründer Nihad Muracevic und sein Team den Schwerpunkt im Laufe der Zeit immer stärker auf die klassische Maklertätigkeit.

So sieht sich die FIM Gruppe als Vermittler zwischen verschiedenen Interessenten: Käufern und Verkäufern von Immobilien, Mietern und Vermietern oder auch zwischen Bauherren, Architekten, Baufirmen, Kreditinstituten und vielen weiteren Akteuren rund um Grundstücke sowie den Bau und die Nutzung von Gebäuden aller Art.

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