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Stigmatisierung als Warnzeichen: ALLATRA GRC thematisiert Misshandlungsprävention bei OSZE-Treffen in Wien

Wie werden aus Feindbildern reale Übergriffe? Beim OSZE-Treffen in Wien zeigte ALLATRA GRC, warum der Schutz vor Misshandlung bereits bei Stigmatisierung und Diffamierung beginnen muss.

BildWien, 30. Juni 2026 “ Das ALLATRA Global Research Center (GRC) hat mit eigenen Beiträgen und einer hochrangig besetzten Nebenveranstaltung am OSZE-Zusatztreffen zur menschlichen Dimension teilgenommen. Die Konferenz fand am 29. und 30. Juni 2026 in Wien unter dem Titel „Folter und Misshandlung verhindern: Zusammenarbeit und Umsetzung stärken“ statt.

Während die offizielle OSZE-Tagesordnung Schutzmechanismen im Strafvollzug, Monitoring, Rechenschaftspflicht und die Rehabilitation von Überlebenden behandelte, setzte ALLATRA GRC an einem früheren Glied der Präventionskette an: dem Informationsraum. Anhand konkreter Fallbeispiele zeigten Experten auf, wie systematische Stigmatisierung, Desinformation und Entmenschlichung den Boden für schwere Menschenrechtsverletzungen bereiten.

Internationale Nebenveranstaltung zur Missbrauchsprävention

Am 29. Juni veranstaltete ALLATRA im Rahmen des Begleitprogramms einer OSZE-Konferenz eine Diskussionsveranstaltung mit dem Titel „Von Stigmatisierung zu Misshandlung: Lehren aus Russland und darüber hinaus, Frühwarnzeichen, Menschenwürde und Prävention von Missbrauch“ ein. Die Tagung brachte Rechtswissenschaftler, Zivilgesellschaftsvertreter und Zeitzeugen aus der gesamten OSZE-Region und darüber hinaus zusammen.

Zur Eröffnung formulierte Vladimir Ivanov, Rechtsanwalt, Rechtsforscher und Vertreter von ALLATRA GRC aus Bulgarien, die Leitfrage der Veranstaltung:
„Ab welchem genauen Zeitpunkt wandelt sich soziale Stigmatisierung in ein systemisches Menschenrechtsrisiko, und wann beginnt institutioneller Druck, den gleichen Schutz vor dem Gesetz zu ersetzen?“

Alberto Contu, leitender Berater für Verfassungstheorie und ethische Regierungsführung aus Italien, warnte in seinem Videobeitrag davor, individuelle Beweise durch Stereotype und vermutete Gruppenmerkmale zu ersetzen:
„Wir müssen uns vom Strafrecht des Verdachts lösen und die Kultur des ordnungsgemäßen Verfahrens auf allen Ebenen verbreiten: Macht muss den Rechten untergeordnet sein.“

Dr. Aicha Bacha, Politikwissenschaftlerin aus Belgien und Präsidentin des ECDA, thematisierte die Ausgrenzung von Gemeinschaften beim Zugang zu öffentlichen Arbeitsplätzen und deren Folgen für den sozialen Zusammenhalt:
„Wenn Gemeinschaften feststellen, dass sie von den Institutionen, die sie regieren, systematisch ausgeschlossen werden, ist das Signal, das sie empfangen, von großer Bedeutung. Es bedeutet: Eure Beteiligung ist in einigen Bereichen willkommen, aber nicht in den Bereichen, die am wichtigsten sind.“

Konkrete Fallbeispiele: Russland, China und transnationale Repressionen

Ein anonymer Zeuge aus der Russischen Föderation schilderte detailliert, wie eine seit 2015 laufende, koordinierte Medienkampagne schrittweise den Weg für staatliche Gewalt gegen ehemalige ALLATRA-Freiwillige ebnete:
„Sieben Jahre lang wurden regelmäßig diffamierende Artikel über uns in den Medien veröffentlicht. Wir wurden bewusst als ,destruktive Sekte‘ und ,apokalyptischer Kult‘ gebrandmarkt, nicht weil diese Bezeichnungen die Realität widerspiegelten, sondern weil sie dazu dienten, das Bild eines Feindes zu schaffen.“

Diese Stigmatisierung führte in der Praxis zu Razzien, Hausdurchsuchungen, Zwangsverhören und Strafverfahren. Der Zeuge berichtete zudem von direkten Zensurmaßnahmen bei Verhören: Ermittlungsbeamte untersagten den Befragten ausdrücklich, über wissenschaftliche und klimabezogene Themen zu sprechen, mit der Begründung: „Sie dürfen nicht über das Klima sprechen. Dieses Thema ist verboten.“

Leos Strnad, Vertreter von Falun Dafa in Tschechien, brachte das Beispiel transnationaler Repression gegen religiöse Gemeinschaften sowie die Künstlergruppe Shen Yun außerhalb Chinas ein. Er forderte die Institutionen auf, wiederkehrende Muster zu erkennen:
„Wenn wir von Folter und Misshandlung sprechen, denken wir natürlich an Haftanstalten, Polizeistationen, Verhöre und Gefängnisse. Doch Folter beginnt fast nie dort. Sie beginnt, wenn eine Gruppe als gefährlich, irrational, illoyal oder unschutzwürdig dargestellt wird.“

Er zeigte auf, wie Einschüchterungs- und Rufschädigungskampagnen im Ausland gezielt darauf abzielen, Gemeinschaften von öffentlicher Unterstützung und dem Schutz durch staatliche Behörden abzuschneiden.

Mariia Anapreichyk, Juristin für internationales Recht bei ALLATRA GRC Schweiz, verwies ergänzend darauf, dass Organisationen durch anhaltende, grenzüberschreitende Diffamierungskampagnen gezielt handlungsunfähig gemacht werden, was den praktischen Zugang zum Recht verwehre.

„Informationsterrorismus“ und Lehren aus der Ukraine

Jevgenija Malecka, lettische Rechtsanwältin, ehemalige Strafverfolgungsbeamtin und ALLATRA-Vertreterin, stellte das kriminologische Modell des „Informationsterrorismus“ vor:
„Das Gefährlichste daran ist die Legitimierung des Inakzeptablen. Informationsterrorismus verschiebt das moralische Klima eines Landes so weit, dass Diskriminierung, Verfolgung oder Repression gegen eine bestimmte Gruppe als ,gerechtfertigt‘ oder gar ,notwendig‘ erscheinen, um den Staat zu retten.“

Die Nebenveranstaltung analysierte Vorfälle und Muster aus Belgien, Russland, der Ukraine, China sowie im transnationalen Raum.

In der Plenardiskussion der OSZE-Konferenz forderte Vladimir Ivanov abschließend, dass solche Narrative als verbindliche Frühwarnindikatoren für Folter und Misshandlung anerkannt werden müssen. Als konkretes Beispiel nannte er russische Anti-Sekten-Kampagnen, die die Ukraine öffentlich als „totalitäre Hypersekte“ und Ukrainer als „Kannibalen“ diffamierten. Diese systematische Entmenschlichung habe über Jahre hinweg die gesellschaftliche Empathie untergraben und letztlich eine wesentliche Rolle bei der Rechtfertigung der russischen Aggression gegen die Ukraine gespielt.

ALLATRA GRC bekräftigte seine Absicht, weiterhin interdisziplinäre Forschung und Dialoge zu fördern, um Diskriminierungsmuster im OSZE-Raum frühzeitig zu identifizieren und die Menschenwürde nachhaltig zu schützen.

Über ALLATRA

ALLATRA ist eine internationale Organisation mit einem Forschungszentrum in den Vereinigten Staaten (ALLATRA Global Research Center). Sie befasst sich mit umfassenden Analysen des Klima- und Umweltwandels, der Erforschung der Auswirkungen von Mikro- und Nanoplastik sowie der Förderung interkultureller Zusammenarbeit und dem Schutz grundlegender Menschenrechte und Freiheiten.

In Anerkennung ihres Engagements für den Umweltschutz und die Bewahrung der Schöpfung erhielt ALLATRA 2024 den Apostolischen Segen von Papst Franziskus. 2025 erteilte Papst Leo XIV. der Präsidentin von ALLATRA und allen ehrenamtlichen Teilnehmern ebenfalls den Apostolischen Segen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ALLATRA e. V.
Anna Wagner
Schlehenweg 11
74847 Obrigheim
Deutschland

fon ..: +491746358307
web ..: http://www.allatra-ev.de
email : pr@allatra-ev.de

Allatra e.V. ist ein eingetragener Verein. Wir vertreten die internationale Gesellschaftliche Bewegung ALLATRA in Deutschland, stehen außerhalb von Politik und Religion und sind getragen von ehrenamtlichem Engagement. Mit klarem Fokus auf die eskalierende Klimakrise informieren wir über die klimatische Situation und setzen uns ein für den Schutz von Menschenrechten und das menschliche Leben.

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ALLATRA bei OSZE in Wien: Von Stigmatisierung zu Razzien und Folter

Eine Geophysikerin berichtet von Razzien gegen ehemalige ALLATRA-Freiwillige, ein Theater erhält Bombendrohungen: Sieben Fachleute diskutieren, wo Präventionsmaßnahmen ansetzen müssten.

BildBei der dritten Zusätzlichen Sitzung zur menschlichen Dimension der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die am 29. und 30. Juni 2026 in Wien unter dem Titel „Folter und Misshandlung verhindern: Zusammenarbeit und Umsetzung stärken“ stattfand, richtete das Globale Forschungszentrum ALLATRA den Blick auf eine frühere Phase der Eskalation: auf koordinierte Stigmatisierung, entmenschlichende Etiketten und institutionellen Druck.

ALLATRA berief eine Nebenveranstaltung mit dem Titel „Von der Stigmatisierung zur Misshandlung: Lehren aus Russland und darüber hinaus, Frühwarnzeichen, Menschenwürde und Prävention von Missbrauch“ ein. Sieben Rednerinnen und Redner behandelten Fälle mit Bezug zu Russland, der Ukraine, China, Belgien und dem grenzüberschreitenden Informationsraum.

Der Rahmen der Diskussion: Wann wird gesellschaftliche Stigmatisierung zu einem systemischen Menschenrechtsrisiko?

Die Moderation übernahm Vladimir Ivanov, Rechtsanwalt, Rechtsforscher und Vertreter des Globalen Forschungszentrums ALLATRA in Bulgarien, nach eigenen Angaben früher als Schiedsrichter tätig und mit Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte befasst.

Er formulierte die Leitfrage der Veranstaltung: An welchem Punkt genau verwandelt sich gesellschaftliche Stigmatisierung in ein systemisches Risiko für die Menschenrechte? Systemische Misshandlung beginne selten mit körperlicher Gewalt, sagte Ivanov: „Sie beginnen mit Worten. Mit institutionellen Etiketten.“

Der Weg von der Rhetorik zur Misshandlung folge einem Muster. Wenn öffentliche Akteure oder staatlich kontrollierte Medien eine Organisation, eine spirituelle Bewegung oder eine Minderheit systematisch als „subversiv“, „gesellschaftsfeindlich“, „Kult“ oder „Sekte“ bezeichneten, sei das Ziel Entmenschlichung. Danach würden die Betroffenen im öffentlichen Bewusstsein nicht mehr als Bürger mit Rechten wahrgenommen, sondern als Bedrohung, die neutralisiert werden müsse.

Verfassungstheorie aus Italien: Warum Diskriminierungsverbote in der Praxis versagen können

Alberto Contu, Forscher, Rechtsphilosoph, Spezialist für Föderalismus, Experte für juristische Hermeneutik und Verhaltensneurobiologie sowie leitender Berater des Instituts für fortgeschrittene Studien und Zusammenarbeit aus Italien, war per Videobotschaft zugeschaltet.

Er unterschied drei Formen von Stigmatisierung: die Zuschreibung angeblicher anthropologischer Defekte aufgrund ethnischer Merkmale, die unzulässige Verallgemeinerung über Stereotype und die Einordnung von Menschen anhand sozio-biologischer Zuschreibungen.

Als Beispiel nannte Contu Sardinien, wo das Etikett „Hirten“ über Jahrhunderte gewirkt habe. Dahinter stehe das Vorurteil, Weidewirtschaft verursache Banditentum und Entführungen. In anderen Regionen Italiens hätten Behörden deshalb verfassungswidrige Maßnahmen ergriffen, etwa die Registrierung zugereister sardischer Hirten als potenzielle kriminelle Gruppe.

Juristen wüssten, dass eine Prinzipienerklärung eine Sache sei und die tatsächliche Verwirklichung von Rechten eine andere. Entscheidend sei die praktische Anwendung durch Polizei, Gerichte und Verwaltung. Notwendig sei eine Abkehr vom „Strafrecht des Verdachts“ und die Durchsetzung einer Kultur des rechtsstaatlichen Verfahrens.

Belgien im Fokus: Bewerber mit arabischen oder afrikanischen Namen erhalten laut UNIA 30 bis 50 Prozent weniger Einladungen

Dr. Aicha Bacha, Politikwissenschaftlerin sowie Gründerin und Präsidentin des Europäischen Zentrums für Entwicklung und geostrategische Forschung und Analyse in Belgien, sprach aus Brüssel.

Sie würdigte zunächst das belgische Rechtsschutzsystem und den föderalen Ausgleich zwischen Sprachgemeinschaften. Anschließend verwies sie auf Daten des Interföderalen Zentrums für Chancengleichheit (UNIA). Bei sogenannten Korrespondenztests, bei denen identische Bewerbungsunterlagen mit unterschiedlichen Namen verschickt werden, hätten Bewerber mit arabischen oder afrikanischen Namen 30 bis 50 Prozent weniger Einladungen zu Vorstellungsgesprächen erhalten. Unterschieden hätten sich die Unterlagen ausschließlich im Namen.

In Brüssel habe fast ein Viertel der Bevölkerung eine nichteuropäische Herkunft, in Führungspositionen der öffentlichen Verwaltung seien diese Gemeinschaften kaum vertreten.

Bacha schilderte den Fall einer jungen Frau, die sie „Fatima“ nannte: in Brüssel geboren und ausgebildet, vier Sprachen fließend, Jurastudium mit Auszeichnung abgeschlossen, über fünf Jahre ehrenamtlich in der kostenlosen Rechtsberatung tätig. Siebzig Bewerbungen bei belgischen Bundesbehörden blieben erfolglos. „Irgendwann hörst du auf, die Absagen zu lesen. Nicht weil es weniger weh tut, sondern weil in allen dasselbe steht und in keiner jemals der wahre Grund genannt wird“, zitierte Bacha die Frau.

Inklusive Institutionen arbeiteten flexibler und wirksamer, so Bacha. Ihr Beitrag sei keine Anklage, sondern eine Einladung, die Lücke zwischen Versprechen und Praxis zu schließen.

Zeugenaussage aus Russland: Fünfzehn maskierte Bewaffnete brachen die Wohnungstür einer Geophysikerin auf

Die Identität der nächsten Rednerin blieb aus Sicherheitsgründen geheim. Die Frau ist Geologin mit Masterabschluss, arbeitete seit 2012 als Geophysikerin und schloss sich im Februar 2019 den Freiwilligen der Plattform ALLATRA an. Ihre Tätigkeit bestand nach eigener Darstellung aus der Analyse wissenschaftlicher Klimadaten, dem Verfassen von Fachartikeln, der Vorbereitung von Präsentationen und der Organisation wissenschaftlicher Konferenzen.

Eine koordinierte Diskreditierungskampagne habe 2015 begonnen. Sieben Jahre lang seien in Medien regelmäßig verleumderische Materialien erschienen, die die Plattform als „destruktive Sekte“ und „apokalyptischen Kult“ bezeichneten. Das zweite Etikett habe sich auf die offene Diskussion der Klimakrise bezogen.

Am 8. August 2023 erklärte die Generalstaatsanwaltschaft ALLATRA nach Darstellung der Zeugin zur „unerwünschten Organisation“, ohne belastbare Beweise vorzulegen. Seither habe die Plattform im Land jede Tätigkeit eingestellt. Genau danach hätten die Razzien begonnen.

Am 5. Juni 2024 um 6.30 Uhr drang eine Gruppe von etwa fünfzehn Personen in ihre Wohnung ein. Nachbarn beschrieben Angehörige der Sondereinheit OMON in voller taktischer Ausrüstung, maskiert und mit Sturmgewehren bewaffnet, begleitet von Mitarbeitern der Sicherheitsdienste. Die Zeugin selbst befand sich im Ausland im Urlaub. Die Tür wurde aufgebrochen, ein Gerichtsbeschluss wurde nicht vorgelegt, ein Anwalt nicht abgewartet. Drei Stunden lang durchsuchten die Beamten die leere Wohnung, nahmen Dokumente mit und verteilten Bücher auf dem Boden. Die Zeugin geht davon aus, dass die Organisatoren ihre Abwesenheit kannten und der Einsatz als öffentliches Schauspiel für die Nachbarschaft gedacht war.

Am selben Tag durchsuchten Einsatzkräfte nach ihren Angaben vier weitere Wohnungen ehemaliger Freiwilliger. In einem Fall, den sie schilderte, war eine Pädagogin mit Masterabschluss in Philologie, die sie Elena nannte, mit ihrer Schwester zu Hause. Als die Frauen nicht öffneten, sägten die Beamten das Schloss auf. Beide mussten sich mit dem Gesicht auf den Boden legen. Elenas Schwester wurde nach dieser Darstellung über eine Stunde lang mit auf den Rücken gedrehten Armen unter Waffengewalt festgehalten. Ein Anwalt wurde verweigert, die Telefone sofort beschlagnahmt. Der Einsatz wurde für einen Fernsehbeitrag gefilmt, in dem die Frauen später als Terroristinnen dargestellt worden seien.

Bei den Vernehmungen habe man Elena erklärt: „Ihnen ist es verboten, über das Klima zu sprechen. Dieses Thema ist verboten.“ Später habe sie geschrieben: „Nach allem, was passiert ist, schlafe ich immer noch schlecht.“

Drei der Festgehaltenen kamen am selben Abend frei und verließen das Land. Ein Berufsfotograf, Träger mehrerer nationaler und internationaler Preise und Mitglied des Journalistenverbandes, verbrachte nach Angaben der Zeugin ein Jahr in Haft.

Im August 2024 folgte eine weitere Durchsuchungswelle. Über indirekte Quellen habe sie erfahren, dass Menschen in einer Region gefoltert worden seien: mit Elektroschocks und Plastiktüten über dem Kopf. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen der Betroffenen sei nicht eröffnet worden, weil an dessen Körper deutliche Spuren von Folter sichtbar gewesen seien. Auf Kontaktversuche hin hätten Betroffene geantwortet: „Es ist besser, wenn Sie nicht wissen, was wir durchgemacht haben.“

Im Dezember wurden bei einer weiteren Welle in der Hauptstadt zehn Personen gleichzeitig festgenommen. Im Juni 2025 erklärte die Generalstaatsanwaltschaft ALLATRA nach Darstellung der Zeugin zur extremistischen Organisation. Damit könne bereits jede Erwähnung der Plattform strafbar sein.

Ihr Anwalt habe ihr gesagt: „Kehre nicht zurück. Du wirst festgenommen und eingesperrt. Auf diesen Paragrafen stehen sechs Jahre.“ Ihr eigenes Resümee: „Ich bin keine Politikerin. Ich bin Geologin und Geophysikerin. Ich habe Klimakonferenzen organisiert und an wissenschaftlichen Artikeln gearbeitet.“

Falun Dafa und Shen Yun: 298 registrierte Drohungen weltweit seit März 2024

Leos Strnad, Vertreter der Falun-Dafa-Vereinigung in Tschechien, behandelte transnationale Repression. Der Begriff beschreibt nach der von ihm zitierten Definition der Staats- und Regierungschefs der G7 vom Juni 2025 eine Form ausländischer Einflussnahme, bei der Staaten oder ihre Vermittler Menschen jenseits der eigenen Grenzen einschüchtern, verfolgen, schädigen oder zwingen.

Innerhalb Chinas sei den Verhaftungen eine breite Propagandakampagne vorausgegangen, die Nachbarn, Kollegen, Polizisten, Richter und Ärzte gegen die Betroffenen aufgebracht habe. Außerhalb Chinas sehe die Methode anders aus, die Logik bleibe ähnlich.

Strnad beschrieb vier kombinierte Druckformen: direkte Einschüchterung durch Bomben- und Schusswaffendrohungen, Desinformation über gefälschte Konten und Identitätsmissbrauch, institutionellen Druck auf Theater, Behörden und Journalisten sowie juristischen und administrativen Druck durch Beschwerden und Klagen. Gefährlich sei die Kombination dieser Methoden. Eine Bombendrohung müsse nicht ausgeführt werden, um einen Theaterleiter einzuschüchtern.

In der Datenbank seiner Organisation seien seit März 2024 weltweit 298 Drohungen gegen Falun Gong oder Shen Yun Performing Arts erfasst. Am 10. Dezember 2025 erhielt das Prager Kongresszentrum ein Schreiben mit der Forderung, einen bevorstehenden Auftritt abzusagen. Im April dieses Jahres gingen dort Bombendrohungen für den Fall ein, dass die Aufführung stattfinde. Körperliche Angriffe habe es in diesem Jahr unter anderem in Jeju (Südkorea), vor dem Britischen Museum in London, in Flushing in New York und in South Carolina gegeben, dort gegen einen 70-jährigen Praktizierenden.

Für demokratische Staaten schlug Strnad vier Prioritäten vor: Muster erkennen, Beweise sichern, betroffene Personen und Institutionen schützen sowie ermitteln und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen.

Der gemeinsame Nenner: transnationale Antikult-Netzwerke und die Rolle von RACIRS

Ivanov ordnete die Fälle anschließend ein. Gegen Falun Dafa, Stiftungen der „Föderation für den Weltfrieden“, ALLATRA und andere zivilgesellschaftliche Akteure würden auffallend ähnliche Etiketten verwendet, meist „Sekte“ oder „Kult“, verbunden mit der Darstellung als sozial gefährlich oder manipulativ.

Diese Übereinstimmungen seien nach Einschätzung des Forschungszentrums nicht zufällig, sondern Ausdruck transnationaler Antikult-Netzwerke. Russland habe solche Netzwerke über Jahre gefördert. Genannt wurden Alexander Dworkin und die Russische Vereinigung der Zentren für die Erforschung von Religionen und Sekten (RACIRS). Bereits 2008 habe eine Konferenz die Zusammenarbeit russischer und chinesischer Antikult-Akteure vertieft; danach sei eine neue Verfolgungswelle gegen Falun Dafa gefolgt.

Viele Religionswissenschaftler, Soziologen, Juristen und Menschenrechtsverteidiger hätten zentrale Annahmen und Methoden der Antikult-Bewegung als pseudowissenschaftlich eingestuft, so Ivanov.

Völkerrechtliche Einordnung: Wenn Rechtsschutz formal besteht, praktisch aber unerreichbar wird

Mariia Anapreichyk, Rechtsforscherin für internationales und europäisches Recht beim Globalen Forschungszentrum ALLATRA in der Schweiz, vertiefte die Phase vor dem institutionellen Druck.

Etiketten wie „Sekte“ oder „Kult“ wirkten als Abkürzung zur Stigmatisierung, weil sie Irrationalität, Gefahr und Unvereinbarkeit mit der „normalen“ Gesellschaft unterstellten. Der Kreis der Ziele erweitere sich dabei laufend, bis hin zu politischen Parteien und ganzen Bevölkerungsgruppen. Sie verwies auf eine russische Kampagne, die die Ukraine als Ganzes als „Hypersekte“ dargestellt habe; ein weiterer RACIRS-Vertreter, Erzpriester Alexander Nowopaschin, habe ukrainische Bürger öffentlich als Kannibalen bezeichnet.

Anapreichyk verwies auf den Leitfaden des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, der einen eigenen Abschnitt zur Bekämpfung von Stigmatisierung und Marginalisierung enthält. Zehn Jahre später habe der Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Gina Romero, aus dem Jahr 2024 gezeigt, dass das Problem fortbestehe.

Ein zentraler Punkt sei der Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln. Formal könnten stigmatisierte Organisationen ihren Ruf verteidigen. Wenn dies jedoch Prozesse in mehreren Staaten und Anwälte in mehreren Ländern erfordere, werde der Rechtsschutz illusorisch.

Rechtsforschung aus Lettland: Der Vorschlag, „Informationsterrorismus“ als eigenen Straftatbestand zu prüfen

Jevgenija Malecka, Juristin, frühere Mitarbeiterin der Strafverfolgungsbehörden, praktizierende Menschenrechtsverteidigerin und Rechtsforscherin aus Lettland, stellte ihr Forschungskonzept vor.

Jeder physischen Eskalation gehe nach ihrer Analyse eine Phase voraus, die sie als „vorkinetische Phase“ bezeichnet, also als Zeitraum vor dem Einsatz körperlicher Gewalt. Der Unterschied zum klassischen Terrorismus liege im Mittel: Dort sei es physische Gewalt, hier die Information selbst. Informationsterrorismus nutze einen „delegierten Schaden“, bei dem der Organisator die Umgebung schaffe und andere den Schaden zufügten.

Malecka gliederte das Phänomen nach den klassischen Merkmalen eines Straftatbestands: Schutzgut sei die psychologische Sicherheit und kognitive Widerstandsfähigkeit; die objektive Seite bestehe in systematischen, koordinierten Kampagnen mit Entmenschlichung und Feindbildproduktion; als Täter kämen Einzelpersonen wie auch Netzwerke mit Algorithmen, Bots und Medienkanälen in Betracht; die subjektive Seite erfordere direkten Vorsatz.

Das Warnsignal formulierte sie so: _“Wenn das Etikett den Beweis ersetzt und der Ruf die Fakten.“_

Ihr Appell richtete sich an die wissenschaftliche und juristische Gemeinschaft, den Bereich interdisziplinär zu untersuchen und die Aufnahme eines eigenständigen Tatbestands in nationale und internationale Strafgesetzbücher zu prüfen. Bleibe das Problem unbeachtet, könnten systematische Entmenschlichungskampagnen nach ihrer Einschätzung in Misshandlung, Folter, Massengewalt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und in den extremsten Fällen in Völkermord übergehen. Eine Anerkennung als Straftatbestand sei keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern eine rechtliche Garantie.

Offene Fragen der Veranstaltung

Die Teilnehmer betonten, dass Folter und Misshandlung selten isoliert entstünden. Lange bevor körperliche Gewalt sichtbar werde, könnten Menschen und Gemeinschaften durch systematische öffentliche Diskreditierung ihrer Würde, ihrer Legitimität und ihres gleichen gesellschaftlichen Schutzes beraubt werden.

Offen blieben die Fragen, die Anapreichyk zum Abschluss formulierte: Ab welcher Stufe müssten präventive Maßnahmen einsetzen, und wo verlaufe die Grenze zwischen der von der Meinungsfreiheit geschützten Kritik und Handlungen, die zu Entmenschlichung, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung führen?

Fazit

Damit führte die Veranstaltung zurück zu ihrem Ausgangspunkt: Wer Folter und Misshandlung wirksam verhindern will, muss nicht erst auf sichtbare Gewalt reagieren. Prävention beginnt dort, wo Stigmatisierung, Entmenschlichung und institutioneller Druck die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Menschen ihre Würde und ihren Schutz als gleichberechtigte Rechtsträger verlieren.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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