Zwischen Produktivitätsschub und Datenschutzrisiko: Wie KMU generative KI rechtssicher einsetzen.
Immer mehr Mitarbeitende in mittelständischen Unternehmen nutzen ChatGPT und ähnliche Werkzeuge im Arbeitsalltag. Die Frage nach der DSGVO-Konformität bleibt für viele Entscheider dabei offen. Die kurze Antwort: Der Einsatz lässt sich datenschutzkonform gestalten, erfordert aber klare Regeln, die passende Vertragsgrundlage und technische Vorkehrungen.
Das Grundproblem: personenbezogene Daten in der Cloud
Wer personenbezogene Daten in ein öffentliches KI-Tool eingibt, verarbeitet diese Daten im Sinne der DSGVO. Ohne passende Rechtsgrundlage und ohne Auftragsverarbeitungsvertrag entsteht ein Datenschutzverstoß.
Kritisch wird es vor allem dann, wenn Kundendaten, Personaldaten oder Geschäftsgeheimnisse in kostenlose Standard-Tools gelangen, deren Eingaben zum Training der Modelle herangezogen werden können. Was einmal eingegeben wurde, lässt sich nicht ohne Weiteres zurückholen.
Drei Bausteine für den rechtssicheren Einsatz
Erstens braucht es eine unternehmensweite KI-Richtlinie, die klar regelt, welche Daten in welche Tools eingegeben werden dürfen und welche nicht. Diese Richtlinie ist die Grundlage für alles Weitere.
Zweitens sollten Unternehmen auf Enterprise- oder API-Varianten setzen, die einen Auftragsverarbeitungsvertrag bieten und die Eingaben nicht zum Training verwenden. Drittens empfiehlt sich, die Datenverarbeitung möglichst innerhalb der EU zu halten oder sensible Daten vor der Übertragung zu anonymisieren.
DSGVO und EU AI Act zusammen denken
Seit dem 2. Februar 2025 gilt zusätzlich die KI-Kompetenzpflicht des EU AI Act. Unternehmen sind damit ohnehin verpflichtet, den kompetenten Umgang ihrer Mitarbeitenden mit KI sicherzustellen. Datenschutz und KI-Regulierung lassen sich deshalb sinnvoll in einem gemeinsamen Regelwerk und einer gemeinsamen Schulung bündeln, statt sie getrennt zu behandeln.
„Die meisten Unternehmen verbieten generative KI entweder komplett oder lassen sie unkontrolliert laufen. Beides ist ein Fehler. Mit einer klaren Richtlinie und der richtigen technischen Basis wird ChatGPT vom Risiko zum produktiven Werkzeug.“
Jochen Glunk, Geschäftsführung von KI Pioniere
Häufige Fragen (FAQ)
Ist ChatGPT im Unternehmen DSGVO-konform nutzbar?
Ja, unter Bedingungen: mit klaren Nutzungsregeln, einem Auftragsverarbeitungsvertrag und einer Variante, die Eingaben nicht zum Training verwendet. Der kostenlose Standardzugang ohne AV-Vertrag ist für personenbezogene Daten nicht geeignet.
Dürfen Kundendaten in ChatGPT eingegeben werden?
In kostenlose Standard-Tools ohne Auftragsverarbeitungsvertrag nicht. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind Enterprise-Lösungen mit entsprechender Vertragsgrundlage und Trainings-Ausschluss erforderlich.
Was ist der erste Schritt zur DSGVO-konformen KI-Nutzung?
Eine unternehmensweite KI-Richtlinie, die erlaubte und verbotene Anwendungen klar benennt, verbunden mit einer kurzen Schulung der Mitarbeitenden.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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Deutschland
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KI Pioniere ist eine Beratung für künstliche Intelligenz mit Sitz in Baden-Württemberg. Das Unternehmen begleitet mittelständische Unternehmen von der Potenzialanalyse über das Rapid Prototyping bis zum produktiven Einsatz individueller KI-Lösungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Umsetzung: Alle Lösungen werden DSGVO-konform und im Einklang mit dem EU AI Act entwickelt. In der KI-Werkstatt im Pionierwerk entstehen funktionsfähige Prototypen gemeinsam mit den Kunden. KI Pioniere ist Mitglied im KI Bundesverband und Partner der KI-Allianz Baden-Württemberg.
Pressekontakt:
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Jedes Unternehmen hat einen davon. Den Kollegen, der in Meetings nie zögert. Der keine Pausen macht, keine Einschränkungen formuliert, nie sagt „ich prüfe das nochmal“. Der antwortet – sofort, ruhig, mit der beiläufigen Sicherheit eines Menschen, dem Zweifel fremd ist. Und weil er so klingt, als wüsste er es, nicken die meisten. Auch die, die ein leises Gefühl haben, dass irgendetwas nicht stimmt. Man widerspricht nicht jemandem, der so überzeugt klingt. Man fühlt sich fast unhöflich dabei.
Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 des EU AI Act Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass Mitarbeitende über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Die Regelung gilt für Organisationen, die KI-Systeme im EU-Markt anbieten oder einsetzen, unabhängig vom Firmensitz. Wichtig: Ab dem 2. August 2026 erhalten die nationalen Behörden die Aufsichtsbefugnisse für Artikel 4. Unternehmen haben also nur wenige Monate, um Schulung und Dokumentation nachzuholen.
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