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Wirtschaft

VENDORMAX kooperiert mit SICMOTEK und stärkt skalierbare Lead-Infrastruktur im B2B-Finanzierungsmarkt

Mit der Anbindung von SICMOTEK baut VENDORMAX seine B2B-Finanzierungsplattform weiter aus und erschließt neue Potenziale für technologiegetriebene Investitionsvorhaben.

BildDie VENDORMAX GmbH erweitert ihr strategisches Absatzpartnernetzwerk um die SICMOTEK GmbH. Durch die Kooperation wird die VENDORMAX-Plattform direkt in die Vertriebsprozesse von SICMOTEK integriert und schafft damit zusätzlichen Zugang zu finanzierungsaffinen Unternehmen mit konkretem Investitionsbedarf.

SICMOTEK ist auf den Vertrieb technologisch anspruchsvoller Produkte und Lösungen spezialisiert und betreut Kunden mit regelmäßigem Investitionsvolumen. Über die Anbindung an die digitale Infrastruktur von VENDORMAX können Finanzierungsanfragen künftig strukturiert erfasst, automatisiert vorgeprüft und gezielt geeigneten Finanzierungspartnern zugeführt werden.

Mit jedem neu angebundenen Absatzpartner erweitert VENDORMAX nicht nur seine Reichweite, sondern verstärkt den strukturellen Multiplikationseffekt der Plattform:
Jeder Partner erschließt einen eigenständigen Kundenstamm mit fortlaufendem Investitionsbedarf. Dadurch entsteht ein wachsender Pool finanzierungsrelevanter Kontakte, der über einzelne Transaktionen hinaus nachhaltig nutzbar bleibt.

Gleichzeitig trägt die Kooperation zur weiteren Diversifizierung der Plattformstruktur bei. Durch die Anbindung unterschiedlicher Branchen und Kundensegmente reduziert VENDORMAX Klumpenrisiken und stabilisiert die Lead-Basis als Fundament für planbares Wachstum.

Jörg Kommer, Geschäftsführer der VENDORMAX GmbH, erklärt:
„Die Zusammenarbeit mit SICMOTEK ist ein konsequenter Schritt im Ausbau unseres Partnernetzwerks. Jeder neue Absatzpartner erhöht nicht nur die Anzahl potenzieller Finanzierungsanfragen, sondern stärkt die strukturelle Skalierbarkeit unserer Plattform.“

VENDORMAX positioniert sich damit weiterhin als technologieorientierte Infrastruktur im Bereich strukturierter Absatzfinanzierungen und baut ihre Marktpräsenz im B2B-Segment systematisch aus.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

VENDORMAX GmbH
Herr Jörg Kommer
Marienstraße 4
71679 Asperg
Deutschland

fon ..: 071419564008
web ..: https://vendormax.de/
email : info@vendormax.de

Die VENDORMAX GmbH ist eine Tochtergesellschaft der CONFIDEX GmbH und spezialisiert auf digitale Absatzfinanzierung im B2B-Bereich.
Über die VENDORMAX-Plattform können Händler und Hersteller Finanzierungen direkt im Verkaufsprozess anstoßen – automatisiert, transparent und sicher.

Pressekontakt:

VENDORMAX GmbH
Herr Jörg Kommer
Marienstr. 4
71679 Asperg

fon ..: 071419564008
email : info@vendormax.de

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Skandal: Ausländerbehörde Berlin ignoriert Urteil

Berliner Ausländerbehörde (LEA) ignoriert rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin und gibt intern schriftliche Anweisungen an Sachbearbeiter, das Urteil zu missachten.

BildAusländerbehörde Berlin ignoriert Gerichtsurteil zur Blauen Karte EU
Die Berliner Ausländerbehörde (Landesamt für Einwanderung, LEA) hält trotz eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin an einer Praxis fest, die das Gericht für unzulässig erklärt hat. Der Fall weist Ähnlichkeiten zur rechtswidrigen Zurückweisung von Asylbewerbern an der polnischen Grenze auf (siehe Pressemitteilung Nr. 32/2025 des VG Berlin vom 02.06.2025).

Was war passiert?
Am 14. Mai 2025 entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. 29 K 122/24), dass ausländische Fachkräfte ihre Blaue Karte EU behalten dürfen, wenn sie die Niederlassungserlaubnis erhalten (siehe hierzu unseren Blogbeitrag vom 21. Mai 2025). Bis dahin hatte die Ausländerbehörde Berlin die Blaue Karte eingezogen, sobald eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde. Das Urteil hatte für viele ausländische Fachkräfte eine erhebliche Relevanz, da die Blaue Karte EU bestimmte Aufenthaltsrechte gewährt, welche die Niederlassungserlaubnis nicht beinhaltet. Gegen den Einzug der Blauen Karte EU durch die Ausländerbehörde hatte deshalb eine ausländische Fachkraft geklagt. Die klagende Fachkraft setzte sich erfolgreich zur Wehr: Das Verwaltungsgericht Berlin stellte ausdrücklich fest, dass beide Titel gleichzeitig bestehen können und der Widerruf der Blauen Karte EU deshalb rechtswidrig wäre.

Wie reagiert die Behörde?
Die Ausländerbehörde Berlin hat aber offenbar nicht vor, das Urteil auch umzusetzen. Statt ihre Praxis anzupassen, überarbeitete die Ausländerbehörde am 18. Juni 2025 lediglich seine internen „Verwaltungshinweise zum Aufenthalt in Berlin (VAB)“ – und führt dort die beanstandete Regel weiterhin auf. Demnach gilt für Inhaberinnen und Inhaber einer Niederlassungserlaubnis die Blaue Karte als „erledigt“ und darf nicht verlängert werden. Den Sachbearbeitern der Berliner Ausländerbehörde wurde also intern die Weisung gegeben, die Blaue Karte EU auch weiterhin einzuziehen, obwohl das Verwaltungsgericht Berlin die Rechtswidrigkeit der Einziehung festgestellt hat.

Wer ist betroffen?
Nach Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatten Anfang 2024 rund 76.765 Fachkräfte und „ehemalige“ Inhaber einer Blauen Karte in Deutschland zunächst eine Blaue Karte erhalten und anschließend eine Niederlassungserlaubnis. Würde das (rechtswidrige) Modell der Berliner Ausländerbehörde bundesweit Schule machen, verlören alle 76.765 Fachkräfte ihre Blaue Karte EU und damit wichtige Rechte – insbesondere die EU-weite Mobilität, welche die Blaue Karte garantiert. Die deutsche Niederlassungserlaubnis wird nämlich (im Gegensatz zur europäischen Blauen Karte) von anderen EU-Staaten nicht anerkannt.

Ein besorgniserregender Trend
Der Fall reiht sich in eine Serie von Entscheidungen deutscher Migrationsbehörden ein, die gerichtliche Vorgaben missachten. Erst am 2. Juni 2025 untersagte das Verwaltungsgericht Berlin (VG 6 L 191/25) die pauschale Zurückweisung von Asylsuchenden an der polnischen Grenze – doch auch hier blieb eine Kurskorrektur durch die Migrationsverwaltung bisher aus. Ganz im Gegenteil führte Alexander Dobrindt (Bundesminister des Innern) lediglich aus, dass es sich bei dem Urteil um eine „Einzelfallentscheidung“ ohne allgemeingültige Wirkung handeln würde.

Fazit
Erneut stellt sich die Migrationsverwaltung über das Gesetz und missachtet die Gewaltenteilung. Das Ignorieren höchstrichterlicher Urteile gefährdet die Rechtssicherheit für zehntausende Fachkräfte und wirft Fragen zur Rechtsstaatlichkeit der Migrationsverwaltung auf. Das Vorgehen erinnert an den bedenklichen Trend in den USA, wo beispielsweise Ausländer trotz entgegenstehendem Urteil mit fragwürdiger Verwaltungspraxis abgeschoben werden. Im Gegensatz zu den vorherigen Fällen und Parallelfällen in den USA ist vorliegend allerdings eine ausländische Fachkraft betroffen. Mit diesen Methoden wird Deutschland den Fachkräftemangel wohl nicht lösen.

Weiterführende Informationen
Weitere Informationen können dem LinkedIn Beitrag von Dr. Sebastian Klaus vom 26.06.2025 entnommen werden.

Disclaimer: Unsere Kanzlei war an dem beschriebenen Rechtsstreit nicht beteiligt.

Link zum Post auf unserem Blog: https://www.visaguard.berlin/post/skandal-berliner-ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde-ignoriert-urteil

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

VISAGUARD.Berlin Rechtsanwälte
Herr Mirko Vorreuter
Mühlenstraße 8a
14167 Berlin
Deutschland

fon ..: 015236207489
web ..: https://www.visaguard.berlin/
email : welcome@visaguard.berlin

VISAGUARD ist eine auf Migrationsrecht spezialisierte Kanzlei, die internationale Fachkräfte, Studierende und Unternehmen in allen Fragen rund um Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis und Visaverfahren in Deutschland berät. Der Fokus liegt auf pragmatischer, lösungsorientierter Rechtsberatung – insbesondere bei der Blauen Karte EU, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und behördlichen Verfahren. Wir vertreten Mandant:innen bundesweit gegenüber Ausländerbehörden und Gerichten.

Pressekontakt:

VISAGUARD.Berlin Rechtsanwälte
Herr Mirko Vorreuter
Mühlenstraße 8a
14167 Berlin

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